DE19916941A1 - Kühlfinger für eine Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung - Google Patents
Kühlfinger für eine Vorrichtung zur KathodenzerstäubungInfo
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- H01J37/32—Gas-filled discharge tubes
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Abstract
Kühlfinger für eine Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung, die aus einem Kopf (1) mit einem sich daran anschließenden zylindrischen Teil (2), der eine begrenzte Bohrung (3) in Längsrichtung aufweist, besteht, bei dem der Kopf (1) einen Eintritt (4) und einen Austritt (6) für ein Kühlmedium aufweist, die jeweils mit der begrenzten Bohrung (3) verbunden sind. DOLLAR A In der begrenzten Bohrung (3) ist mittig in Längsrichtung der begrenzten Bohrung (3) ein an der Wandung der begrenzten Bohrung (3) beidseitig anliegender, mit seinen Breitseiten dem Eintritt (4) und dem Austritt (6) für ein Kühlmedium zugewandter Blechstreifen (5) angeordnet. Die dem Kopf (1) abgewandte Kante (5') des Blechstreifens (5) weist einen Abstand zum Ende (3') der begrenzten Bohrung (3) von 2 mm bis 10 mm auf.
Description
Kühlfinger für eine Vorrichtung zur
Kathodenzerstäubung, die aus einem Kopf mit einem
sich daran anschließenden zylindrischen Teil, der
eine begrenzte Bohrung in Längsrichtung aufweist,
besteht, bei dem der Kopf einen Eintritt und einen
Austritt für ein Kühlmedium aufweist, die jeweils
mit der begrenzten Bohrung verbunden sind.
Kühlfinger für Vorrichtungen zur
Kathodenzerstäubung sind bekannt. In der
DE-PS 196 43 098 ist eine Vorrichtung zur
Kathodenzerstäubung für die Herstellung von
Schichten auf einem Substrat mittels einer in eine
Vakuumkammer einbringbaren Zerstäubungskathode,
die mit Bezug auf die Mittelachse der
Zerstäubungskathode konzentrisch angeordnete
Magnete beziehungsweise Ringmagnete, Polschuhe und
ein Target aufweist, beschrieben, bei der mittig
ein Kühlfinger angeordnet ist. Der Kühlfinger
weist einen als Flansch ausgebildeten Kopf mit
einem sich daran anschließenden zylindrischen Teil
auf, wobei der zylindrische Teil eine begrenzte
Bohrung in Längsrichtung aufweist. Im Kopf des
Kühlfingers sind ein Eintritt und ein Austritt für
ein Kühlmedium vorgesehen. Als Kühlmedium kommt
dabei Kühlwasser zum Einsatz. Am unteren Teil des
Kühlfingers ist eine Mittelmaske angeordnet. In
der begrenzten Bohrung ist ein Leitungsrohr mittig
angeordnet, durch welches das Kühlwasser in den
Kühlfinger eingetragen wird. Das Kühlwasser
gelangt so von oben durch das Leitungsrohr in die
begrenzte Bohrung, strömt außen am Leitungsrohr
nach oben und gelangt schließlich zum Austritt für
das Kühlmedium. Bei diesem Kühlfinger ist
nachteilig, daß eine zentrische Anordnung des
Leitungsrohres nur in ungenügendem Maße realisiert
werden kann, da das Leitungsrohr in der Regel von
der Mitte her ausbricht, so daß der ringförmige
Strömungsquerschnitt zwischen dem Leitungsrohr und
der Wandung der begrenzten Bohrung über die Länge
des zylindrischen Teils nicht konstant ist, was
zur Folge hat, daß eine gleichförmige Kühlwirkung
über die Länge des zylindrischen Teils nicht
realisiert werden kann. Darüber hinaus geht durch
die Anordnung des Leitungsrohres relativ viel
Platz verloren, der nicht als Strömungsquerschnitt
genutzt werden kann, so daß der Durchmesser des
zylindrischen Teils bei einem vorgegebenen
Kühlwasserdurchsatz relativ groß gewählt werden
muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Kühlfinger für eine Vorrichtung zur
Kathodenzerstäubung zu schaffen, mit welchem eine
homogene Kühlung über die Länge des Kühlfingers
auf relativ einfache Weise erreicht werden kann.
Dabei soll möglichst wenig Platz zur Ausbildung
des Strömungsquerschnitts durch die Anordnung von
Einbauten verlorengehen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird
dadurch gelöst, daß in der begrenzten Bohrung
mittig in Längsrichtung der begrenzten Bohrung ein
an der Wandung der begrenzten Bohrung beidseitig
anliegender, mit seinen Breitseiten dem Eintritt
und dem Austritt für ein Kühlmedium zugewandter
Blechstreifen angeordnet ist, dessen dem Kopf
abgewandte Kante einen Abstand zum Ende der
begrenzten Bohrung von 2 mm bis 10 mm aufweist.
Unter der begrenzten Bohrung ist eine Bohrung zu
verstehen, die nicht durchgängig verläuft. Der
Blechstreifen weist in der Regel eine Dicke
zwischen 1 mm und 3 mm auf. Je nach Durchmesser
des Kühlfingers können jedoch auch andere Dicken
für den Blechstreifen gewählt werden. Der
Blechstreifen ist mit seinen Breitseiten dem
Eintritt und dem Austritt für ein Kühlmedium
zugewandt. Dadurch ist es möglich, daß das
Kühlmedium über den Eintritt in den Kühlfinger
gelangt, am Blechstreifen entlang nach unten
strömt, an der dem Kopf abgewandten Kante des
Blechstreifens zwischen dieser Kante und dem Ende
der begrenzten Bohrung eine Strömungsänderung
erfährt und anschließend in der begrenzten Bohrung
an der anderen Breitseite des Blechstreifens nach
oben strömt und schließlich zum Austritt gelangt.
Es hat sich in überraschender Weise gezeigt, daß
eine homogene Kühlwirkung über die Länge des
zylindrischen Teils des Kühlfingers realisiert
werden kann. Die zentrische Anordnung des
Blechstreifens in der begrenzten Bohrung ist auf
relativ einfache Weise möglich, wobei die
Fixierung des Blechstreifens im Kopf des
Kühlfingers in besonders vorteilhafter Weise
erfolgen kann. Durch die Anordnung des
Blechstreifens geht relativ wenig Platz für die
Ausbildung eines Strömungsquerschnitts verloren,
so daß bei vorgegebenem Durchsatz des Kühlmediums
der Durchmesser des zylindrischen Teils in der
Regel kleiner gewählt werden kann, als das bei
Kühlfingern nach dem Stand der Technik der Fall
ist. Der Kopf des Kühlfingers kann mehrteilig
ausgestaltet sein. Es ist auch möglich, daß sich
der zylindrische Teil des Kühlfingers direkt als
Fortsatz des Kopfes darstellt, so daß der untere
Teil des Kopfes und der zylindrische Teil
beispielsweise als Einzelteil gefertigt werden
können.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
besteht darin, daß der Eintritt und der Austritt
für ein Kühlmedium jeweils in gleicher Höhe
angeordnet sind. Dies ermöglicht eine einfache
Fertigung des Kopfes des Kühlfingers, da der
konstruktive Aufwand relativ gering gehalten
werden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist der Blechstreifen in einem oberen
Teil des Kopfes befestigt. Dabei ist es
vorteilhaft, den oberen Teil des Kopfes lösbar zu
gestalten, so daß die Fixierung des Blechstreifens
auf einfache Weise erfolgen kann. Die Befestigung
des Blechstreifens kann dabei beispielsweise in
einer Nut erfolgen, die im oberen Teil des Kopfes
angeordnet ist. Auf diese Weise wird die
zentrische Fixierung des Blechstreifens
erleichtert.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist im unteren Teil des zylindrischen
Teils außen eine umlaufende Einkerbung angeordnet.
Die umlaufende Einkerbung im unteren Teil des
zylindrischen Teils ermöglicht eine relativ
einfache Fixierung einer Mittelmaske am
Kühlfinger, die in vorteilhafter Weise besonders
schnell erfolgen kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnung (Fig. 1, Fig. 2) näher und beispielhaft
erläutert.
Fig. 1 zeigt den Kühlfinger im Längsschnitt,
Fig. 2 zeigt den Kühlfinger im Querschnitt
gemäß Schnitt A-A nach Fig. 1.
In Fig. 1 ist der Kühlfinger für die Vorrichtung
zur Kathodenzerstäubung im Längsschnitt
dargestellt. Der Kühlfinger besteht aus einem Kopf
1 mit einem sich daran anschließenden
zylindrischen Teil 2, der eine begrenzte Bohrung 3
in Längsrichtung aufweist. Im Kopf 1 sind ein
Eintritt 4 und ein Austritt 6 für ein Kühlmedium
genau gegenüberliegend angeordnet, die jeweils mit
der begrenzten Bohrung 3 verbunden sind. In der
begrenzten Bohrung 3 ist mittig in Längsrichtung
der begrenzten Bohrung ein an der Wandung der
begrenzten Bohrung 3 beidseitig anliegender, mit
seinen Breitseiten dem Eintritt 4 und dem Austritt
6 für ein Kühlmedium zugewandter Blechstreifen
angeordnet, dessen dem Kopf 1 abgewandte Kante 5'
einen Abstand zum Ende 3' der begrenzten Bohrung 3
von 2 mm bis 10 mm aufweist. Der Eintritt 4 und
der Austritt 6 für ein Kühlmedium sind dabei
jeweils in gleicher Höhe angeordnet. Der
Blechstreifen 5 ist in einem oberen Teil 1' des
Kopfes 1 befestigt. Im unteren Teil des
zylindrischen Teils 2 ist außen eine umlaufende
Einkerbung 7 angeordnet. Sie dient der
vorteilhaften Fixierung einer Mittelmaske 8, die
lediglich schematisch angedeutet ist. Das in der
Regel flüssige Kühlmedium, wie beispielsweise
Wasser, gelangt über den Eintritt 4 in den
Kühlfinger und strömt zunächst der Breitseite des
mittig angeordneten Blechstreifens 5 entgegen.
Anschließend fließt das Kühlmedium zwischen der
Breitseite des Blechstreifens 5 und der Wandung
der begrenzten Bohrung in Längsrichtung des
zylindrischen Teils nach unten, wobei es danach
eine Änderung der Strömungsrichtung an der dem
Kopf 1 abgewandten Kante 5' des Blechstreifens 5
erfährt. Zwischen der dem Kopf 1 abgewandten Kante
5' des Blechstreifens 5 und dem Ende 3' der
begrenzten Bohrung 3 bildet sich ein Spalt aus,
durch den das Kühlmedium strömt. Anschließend
strömt das Kühlmedium an der anderen Breitseite
des Blechstreifens 5 entlang nach oben zum
Austritt 6. Die Strömungsrichtung des Kühlmediums
im Kühlfinger verläuft somit in Pfeilrichtung. Die
begrenzte Bohrung 3 muß dabei keinen konstanten
Durchmesser aufweisen. Der obere Teil 3'' der
Bohrung 3 kann beispielsweise einen größeren
Durchmesser aufweisen, was den Eintrag und den
Austrag des Kühlmediums erleichtert.
In Fig. 2 ist der Kühlfinger im Querschnitt gemäß
Schnitt A-A in Fig. 1 dargestellt. Der
Blechstreifen 5 liegt beidseitig an der Wandung
der begrenzten Bohrung 3 an. Auf diese Weise wird
die begrenzte Bohrung 3 in zwei Kanäle mit
entgegengesetzter Strömungsrichtung unterteilt.
Claims (4)
1. Kühlfinger für eine Vorrichtung zur
Kathodenzerstäubung, die aus einem Kopf (1)
mit einem sich daran anschließenden
zylindrischen Teil (2), der eine begrenzte
Bohrung (3) in Längsrichtung aufweist,
besteht, bei dem der Kopf (1) einen Eintritt
(4) und einen Austritt (6) für ein Kühlmedium
aufweist, die jeweils mit der begrenzten
Bohrung (3) verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß in der begrenzten Bohrung
(3) mittig in Längsrichtung der begrenzten
Bohrung (3) ein an der Wandung der begrenzten
Bohrung (3) beidseitig anliegender, mit
seinen Breitseiten dem Eintritt (4) und dem
Austritt (6) für ein Kühlmedium zugewandter
Blechstreifen (5) angeordnet ist, dessen dem
Kopf (1) abgewandte Kante (5') einen Abstand
zum Ende (3') der begrenzten Bohrung (3) von
2 mm bis 10 mm aufweist.
2. Kühlfinger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Eintritt (4) und der
Austritt (6) für ein Kühlmedium jeweils in
gleicher Höhe angeordnet sind.
3. Kühlfinger nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Blechstreifen
(5) in einem oberen Teil (1') des Kopfes (1)
befestigt ist.
4. Kühlfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Teil
des zylindrischen Teils (2) außen eine
umlaufende Einkerbung (7) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999116941 DE19916941A1 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Kühlfinger für eine Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999116941 DE19916941A1 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Kühlfinger für eine Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19916941A1 true DE19916941A1 (de) | 2000-10-19 |
Family
ID=7904596
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999116941 Withdrawn DE19916941A1 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Kühlfinger für eine Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19916941A1 (de) |
Citations (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4385979A (en) * | 1982-07-09 | 1983-05-31 | Varian Associates, Inc. | Target assemblies of special materials for use in sputter coating apparatus |
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| DE4315023A1 (de) * | 1993-05-06 | 1994-11-10 | Leybold Ag | Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
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| DE19654000C1 (de) * | 1996-12-21 | 1997-10-30 | Singulus Technologies Gmbh | Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
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-
1999
- 1999-04-15 DE DE1999116941 patent/DE19916941A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (7)
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| DE19643098C1 (de) * | 1996-10-19 | 1997-10-30 | Singulus Technologies Gmbh | Vorrichtung zur Kathodenzerstäubung |
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