DE19916610A1 - Nachweis von Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen - Google Patents
Nachweis von Antibiotikumresistenzen in MikroorganismenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen, insbesondere in Bakterien sowie zur Durchführung des Verfahrens geeignete Reagenzienkits.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von
Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen, insbesondere in Bakterien
sowie zur Durchführung des Verfahrens geeignete Reagenzienkits.
Den Grundstein für die Entwicklung einer rRNA-gerichteten in situ-
Hybridisierung zum Nachweis von pathogenen Organismen legten
Zuckerkandel und Pauling (1965), die in ihrem Artikel : "Molecules as
documents of evolutionary history", zum erstenmal auf die Möglichkeit
hinwiesen, durch Sequenzvergleiche von Makromolekülen die Evolution der
zugehörigen Organismen zu enthüllen. Carl Woese war es dann, der dieses
Konzept zur Aufstellung des ersten natürlichen Verwandtschaftssystems bei
Prokaryonten benützte (Woese, 1987). Ein weiteres Ergebnis dieser
Untersuchungen war, daß rRNA-Sequenzen sogenannte Signatursequenzen
aufweisen, die typisch sind für bestimmte Domänen, Phyla, Familien,
Gattungen und sogar einzelne Spezies. Der Nachweis dieser
Signatursequenzen mit Hilfe von PCR-Primern oder Hybridisierungssonden
erlaubt also die Identifikation von Bakterien auf unterschiedlichen
taxonomischen Ebenen. Die natürlicherweise vorhandene, hohe Anzahl an
rRNA-Molekülen in der bakteriellen Zelle (104-105 in schnell wachsenden
Bakterien) erhöht zudem die Sensitivität der Methode und ermöglichte die
Anwendung von in situ Hybridisierungstechniken mit rRNA als Zielmolekül.
Mit Hilfe radioaktiv markierter Oligonukleotidsonden konnte Giovannoni et
al. 1988 als erster rRNA in ganzen bakteriellen Zellen detektieren und
DeLong et al. (1989) führte ein Jahr später eine solche in situ
Hybridisierung mit fluoreszenzmarkierten Oligonukleotiden durch.
In letzter Zeit ist diese Technik vor allem in der Umweltmikrobiologie häufig
eingesetzt worden. Dabei standen die Lokalisation bestimmter
physiologischer Gruppen (Wagner et al., 1993; Ramsing et al., 1993) und
der Einfluß bestimmter Agentien auf die Populationszusammensetzung eines
Ökosystems (Wagner et al., 1995) im Mittelpunkt des Interesses.
Aber auch im Bereich der Lebensmittelhygiene wurde diese Technik
erfolgreich zur Detektion von Bakterien eingesetzt (Beimfohr et al., 1993).
Ein weiteres Feld der Mikrobiologie, in der die rRNA-gerichtete
Ganzzellhybridisierung Anwendung findet, ist die medizinischen
Mikrobiologie.
So wurde H. influenzae in Rachenabstrichen von Kindern detektiert
(Forsgren et al., 1994), Candida Spezies in Blutkulturen und Gewebeproben
von künstlich infizierten Tieren nachgewiesen (Lischewski et al., 1996,
Lischewski et al., 1997), pathogene Yersinia Spezies in Gewebeschnitten,
Stuhl und Rachenproben detektiert (Trebesius et al., 1998) und Salmonella
in Abstrichen ebenso erfolgreich hybridisiert (Nordentoftet al., 1997) wie
Bifidobakterien in Stuhlproben (Langendijk et al., 1995).
Wie verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, hängt die Anzahl der
Ribosomen in schnellwachsenden, heterotrophen Bakterien stark von der
Wachstumsrate und der physiologischen Aktivität des Organismus ab
(Schaechter et al., 1958). Da die Menge an gebundener Sonde proportional
zur rRNA-Menge ist, läßt sich indirekt über die hybridisierungsvermittelte
Fluoreszenz auch der Wachstumszustand einer Zelle ermitteln (DeLong et
al., 1989).
Betrachtet man den Translationsapparat eukaryotischen und bakteriellen
Zellen, so ergeben sich erhebliche Unterschiede in Funktion und Aufbau der
einzelnen Komponenten. Diese Unterschiede schaffen ein therapeutisches
Fenster für eine Reihe von Wirkstoffen, die spezifisch in den bakteriellen,
aber nicht in den eukaryontischen Translationsprozess eingreifen. Tabelle
1 zeigt häufig eingesetzte Antibiotika, die in den Translationsprozess der
bakteriellen Zelle eingreifen. Nach den Peptidoglycan-gerichteten Antibiotika
besitzen diese Wirkstoffe den zweithöchsten weltweiten Marktanteil.
Der massive therapeutische Einsatz dieser Substanzen führt aber auch zum
Auftauchen von Resistenzen bei klinischen Isolaten und somit zu
Therapieversagen. Für die Entstehung einer solchen Mutation können eine
Reihe von Ursachen verantwortlich sein:
- (1) Veränderung der Antibiotikazielstelle
- (2) Modifikation des Antibiotikas
- (3) Veränderung des Antibiotika-Transports
Bei den MLS-Antibiotika (Makrolid, Lincosamid, Streptogramin B), die ihre
Wirkung über eine Blockade des ribosomalen Peptidyltransferasezentrums
erzielen, lassen Untersuchungen klinischer Isolate den Schluß zu, daß in der
überwiegenden Mehrzahl der Fälle Veränderungen der Antibiotikazielstelle
für die Resistenzentwicklung verantwortlich sind (Versalovic et al., 1997).
Auch dabei sind mehrere Varianten denkbar.
- (1) Mutation ribosomaler Proteine
- (2) Mutation der rRNA
- (3) Posttranskriptionelle Modifikation
Während man früher allgemein annahm, daß die Veränderung ribosomaler
Proteine hauptsächlich für die Resistenzentwicklung verantwortlich sei,
sprechen experimentelle Daten neueren Ursprungs gegen eine solche
Theorie und unterstützen vielmehr die These, daß Veränderungen direkt an
der ribosomalen RNA (posttranskriptionelle Methylierung oder Mutation) zur
Resistenzentwicklung führen.
So zeigten proteinfreie 23Sr NA-Extrakte in vitro Peptidyltrans
feraseaktivität, die durch Carbomycin hemmbar war (Noller et al., 1992).
Zudem liegen die Affinitätkonstanten für die Bindung zwischen Erythromycin
und ribosomalen Proteinen, wie L15, die als potentielle Kandidaten für
Resistenzentstehung gehandelt werden, um mehrere Größenordnungen
unter der, die für komplette Ribosomen ermittelt wurden (Weisblum, 1995).
Vor allem aber weist das Fehlen Erythromycin-resistenter, klinischer Isolate,
die eine Mutation in ihren ribosomalen Proteinen aufweisen, auf eine eher
geringe Bedeutung dieses Resistenzmechanismus hin (Weisblum, 1995).
Häufig anzutreffen sind jedoch die beiden anderen Resistenzmechanismen,
wobei auffällt, daß die Zielregion für beide Veränderungen bestimmte Basen
der Domäne V der 23S rRNA betreffen (Brimacombe, 1990).
Ein Adeninrest in E.coli Position 2058 (Nummerierung nach Brosius et al.,
1981), der in der Tertiärstruktur der 23S rRNA zwischen den Helices 73 und
74 lokalisiert ist (Nummerierung nach Brimacombe et al., 1980), ist Substrat
für die Modifikation durch Methylasen aus der erm-Familie, die aus
verschiedenen Makrolid-resistenten, klinischen Isolaten isoliert wurden
(Weisblum, 1995). Auch eine A ⇒ G-Transition in dieser Position führt bei
einer Reihe von phylogenetisch unterschiedlichen Bakterien (Mycobacterium
intracellulare (Meier et al., 1994), H. pylori (Versalovic et al., 1997), E. coli
(Sigmund et al., 1988, Vester and Garrett, 1987), Propionibacterium acnes
(Ross et al., 1997), Mycoplasma pneumoniae (Lucier et al., 1995) zu einem
Resistenz-Phänotyp. Tabelle 2 zeigt eine Reihe weitere Mutationen im
Peptidyltransferasezentrum der 23S rRNA, die bei resistenten Bakterien
gefunden werden. Die Konserviertheit der Positionen, die zu MLS-Resistenz
führen, und deren Auffinden in verschiedensten phylogenetischen Gruppen
(nicht nur Bakterien) zeigt die generelle Natur dieses Phänomens an. Da das
Auffinden dieser Mutationen relativ neu ist, ist damit zu rechnen, daß in den
kommenden Jahren noch bei einer Reihe weiterer klinischer Isolate
Modifikationen/Mutationen der rRNA/rDNA als Ursache für Resistenz
entwicklung dingfest gemacht werden. Hierfür gibt es bei den Mollicutes
(Mycoplasma, Ureaplasma) bereits experimentelle Hinweise (Palu et al.,
1989, Stopler and Branski, 1986), für die MLS-Antibiotika auch Mittel der
Wahl bei der Therapie sind.
Tabelle modifiziert nach Referenz Weisblum, 1995. Cam, Chloramphenicol,
Cla, Clarithromycin, Cln, Clindamycin, Ery, Erythromycin, Lin, Lincomycin,
Sgb, Streptogramin Typ B. HS, Hypersensitiv; R, resistent; S, sensitiv.
In Anbetracht zunehmender Antibiotika-Resistenzen bei klinisch relevanten
Bakterien gewinnt die rasche Identifizierung resistenter Bakterien eine immer
größere Bedeutung. Die Anzahl pathogener Bakterienarten, die gegen
mindestens ein therapeutisch bedeutsames Antibiotikum resistent sind,
nimmt kontinuierlich zu. In Anbetracht dieser Situation kann eine wirksame
Therapie nur nach Kenntnis des Resistenzstatus des pathogenen Keims
durchgeführt werden. Die allgemein praktizierten Verfahren zur Bestimmung
des Resistenzstatus von Bakterien beruhen im wesentlichen auf
zeitaufwendige Wachsutmstests, welche die Wirksamkeit der therapeutisch
einsetzbaren Antibiotika untersuchen. Zu diesem Zweck müssen die
Bakterien in der Regel zweimal angezüchtet werden, was ca. 48 Stunden
dauert. Die Untersuchung langsam wachsender Keime dauert entsprechend
länger. Gemäß dem gegenwärtigen Stand der Technik kann somit eine
hochwirksame Therapie nur mit einer zeitlichen Verzögerung von
mindestens 1 bis 2 Tagen eingeleitet werden.
Die Weiterentwicklung der in situ Hybridisierung zum Nachweis von
Punktmutationen liefert einen Lösungsansatz für die rasche Identifizierung
von Antibiotika-Resistenzen bei Bakterien, insbesondere für solche
Antibiotika, die gegen den Translationsapparat der Mikroorganismen
ausgerichtet sind. Die Komponenten des Translationsapparates sind in
großer Kopienzahl in einer Zelle vorhanden und können somit direkt, d. h.
ohne zusätzlichen Amplifikationsschritt, untersucht werden. Von
besonderem Interesse in diesem Zusammenhang ist die rRNA, die nach
neueren Erkenntnissen an der Ausprägung von Antibiotika-Resistenzen
wesentlich beteiligt ist und somit als Indikator herangezogen werden kann.
In den nachfolgenden Ausführungen wird am Beispiel des klinisch
bedeutsamen Bakteriums Helicobacter pylori die Vorgehensweise zur
Entwicklung von Sonden zur Antibiotika-Resistenzbestimmung dargestellt
und die wesentlichen Bestandteile entsprechender Test-Kits exemplarisch
aufgezeigt. Nach diesen Vorgaben kann für jedes klinisch relevante
Bakterium und für jedes therapeutisch relevante Antibiotikum ein
entsprechender Resistenzbestimmungstest abgeleitet werden.
Die Entwicklung von Antibiotikumresistenzen durch Mutationen ribosomaler
Nukleinsäuresequenzen hat auch Konsequenzen für die Behandlung von
Helicobacter pylori Infektionen. Das Auftreten von spiralförmigen Bakterien
in der menschlichen Magenschleimhaut wurde zwar schon seit Anfang
dieses Jahrhunderts beschrieben (Bizzozero, 1893). Die Tatsache, daß es
sich dabei um pathogene Keime handelt wurde jedoch erst mit der
erfolgreichen Isolierung und Kultivierung dieses Bakteriums durch Marshall
und Warren (Warren and Marshall, 1983; Marshall et al., 1984) aus der
Magenschleimhaut eines Patienten mit einem Magengeschwür (Ulcus
ventriculi) realisiert und wissenschaftlich anerkannt. Wie erste Analysen
ergaben, handelte es sich bei den isolierten Mikroorganismen um Gram
negative, spiralförmige Bakterien mit extrem hoher Beweglichkeit und der
ungewöhnliche Fähigkeit im stark sauren Milieu (bis ca. pH 1) zu überleben.
Ursprünglich als Campylobacter pylori bezeichnet, wurden die Keime
schließlich aufgrund biochemischer und morphologischer Eigenschaften in
die neu gegründete Gattung "Helicobacter" eingruppiert (Goodwin et al.,
1989).
Schon innerhalb weniger Jahre wurde die Bedeutung der Helicobacter pylori
Infektion und die Tragweite dieser Entdeckung klar. Epidemiologische
Untersuchungen von Taylor und Blaser (1991) zeigten, daß die H. pylori
Infektion weltweit auftritt, und daß ca. 50% der Bevölkerung mit diesem
Bakterium infiziert ist, wobei die Infektionsrate in den Entwicklungsländern
höher ist als in industrialisierten Ländern. Ferner beobachtet man, daß die
Wahrscheinlichkeit einer chronischen H. pylori Infektion mit steigendem
Lebensalter drastisch zunimmt. Damit zählt die H. pylori Infektion zu den
häufigsten chronischen bakteriellen Infektionen des Menschen.
Heute weiß man, daß die Infektion zwangsläufig zur Auslösung einer
bakteriellen Gastritis (Typ-B Gastritis) beim Menschen führt. Es gilt ferner
als gesichert, daß die H. pylori Infektion auch eine ursächliche Rolle bei der
Entstehung von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren (Ulcus ventriculi
und Ulcus duodeni) spielt (Hentschel et al., 1991). Nach einer Studie von
Forman et al (Forman et al., 1993) führt eine H. pylori Infektion zu einem
6-12-fach erhöhten Risiko zur Entstehung einiger Formen des
Magenkarzinoms (Adenokarzinom). Auch die seltener auftretenden MALT
(Mucosa Associated Lymphoid Tissue) Lymphome des Magens, die als
Vorstufen von B-Zell-Tumoren des Immunsystems angesehen werden, sind
vermutlich eine Folge der H. pylori Infektion. Eine antibakterielle Behandlung
entsprechender Patienten mit erfolgreicher Eradikation (totaler Elimination)
von H. pylori führt sowohl zu einer Abheilung von Magengeschwüren als
auch von "low grade" MALT Lymphomen (Sipponen and Hyvärinen, 1993;
Isaacson and Spencer, 1993; Stolte and Eidt, 1993). Aufgrund dieser Daten
wurde H. pylori von einer Kommission der Weltgesundheitsorganisation
WHO als Kanzerogen der Klasse 1 eingestuft.
Bevor die Existenz und die Bedeutung des H. pylori für die
Ulkuserkrankungen bekannt waren wurden diese durch sog. Antazida, oder
H2-Rezeptorantagonisten behandelt. Dabei handelt es sich um Substanzen
welche die Säuresekretion der Magenparietalzellen inhibieren. Unter dem
Einfluß dieser Arzneimittel kommt es meist zur Abheilung von Geschwüren,
da jedoch eine der Ursachen dieser Geschwüre, nämlich die H. pylori
Infektion, damit nicht eliminiert wird, kommt es in den meisten Fällen nach
kurzer Zeit zu einem erneuten Auftreten der Ulzeration (Rezidiv).
Eine weitere häufig angewandte Therapie bei Ulzerationen ist die Wismut-
Behandlung. Verschiedene Wismutsalze (CBS, BSS) haben einen
bakteriziden Effekt auf H. pylori. Eine totale Eradikation des Keims wird
jedoch nur in 8-32% der Fälle erreicht. Die Behandlung führt anscheinend
zu einer vorübergehenden Suppression des Keims, aber nach Absetzen der
Behandlung kommt es in den meisten Fällen wieder zum Aufflackern der
Infektion. Eine längerdauernde Therapie mit hohen Dosen führt zu einer
Akkumulation der Substanz in Leber, Niere und im Nervensystem und hat
beträchtliche neurologische Nebenwirkungen (Malfertheiner, 1994).
Seit der Erkenntnis, daß es sich bei den gastroduodenalen
Ulkuserkrankungen um Infektionskrankheiten handelt, ist ein Ziel der
Behandlung die Eradikation der Erreger durch Antibiotika. Die Monotherapie
mit verschiedenen Antibiotika (Amoxycillin, Tetrazyklin, Nitrofuran,
Furazolidin, Erythromycin u. a.) stellte sich jedoch als nicht zufriedenstellend
heraus, da es auch hier nur bei 0-15% der Behandlungen zur Eradikation
der Keime kommt. Auch die früher empfohlenen Dual-Therapien mit einem
Säureblocker und einem Antibiotikum, wies eine hohe Versagerquote auf
(Malfertheiner, 1994).
Die erfolgreichste Behandlung wird zur Zeit durch eine Kombination eines
Säureblockers (z. B. Ompeprazol) mit zwei Antibiotika in Form der
"französischen" Tripeltherapie (Amoxicillin und Clarithromycin) oder bei
Penicillin-Allergie der "italienischen" Tripeltherapie (Clarithromycin und
Metronidazol) erreicht, die zu Eradikationsraten von 80-95% führen kann.
Clarithromycin wird aufgrund seiner günstigen Eigenschaften immer mehr
zum Mittel der Wahl (Graham, 1995). Bei Therapieversagen wegen
Clarithromycin- bzw. Metronidazol-Resistenz der Bakterien wird eine
Vierfachtherapie empfohlen (Protonenpumpenhemmer, Wismutsalz,
Tetrazyklin und Metronidazol/oder Clarithromycin). Dieses Schema verspricht
Erfolgsraten um 95%, ist allerdings auch mit erheblichen Nebenwirkungen
behaftet.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Therapie stellt der
Antibiotika-Resistenz-Status der Bakterien dar. Sobald eine Resistenz gegen
nur eines der beiden eingesetzten Antibiotika vorliegt, tritt eine stark
erhöhte Versagerquote bei der Behandlung auf (Buckley et al., 1997). Anlaß
zur Beunruhigung gibt allerdings die Beobachtung, daß die Anzahl der
Metronidazol- und Clarithromycin-resistenten H. pylori Isolate in jüngerer
Zeit stetig ansteigt. Der Grund dafür ist nicht bekannt, könnte aber in der
zunehmenden Anzahl der H. pylori Eradikationstherapien liegen. Speziell die
in der jüngeren Vergangenheit häufig durchgeführten Dualtherapien mit
einem Antibiotikum bei denen häufig Resistenzen auftreten. Eine Resistenz
gegen Makrolid-Antibiotika wie Clarithromycin oder Erythromycin beruht auf
einer Punktmutation in einer bestimmten Regionen der 23S-rRNA. Solche
Mutationen treten anscheinend spontan auf und können durch
entsprechende Selektion mit einem Antibiotikum leicht isoliert werden. Eine
schnelle und zuverlässige Bestimmung des Resistenz-Status der H. pylori
Isolate vor der Therapie ist deshalb in Zukunft von großer Bedeutung.
Die einfachste Methode, eine akute Helicobacter pylori Infektion relativ
sicher nachzuweisen, ist der sogenannte Atemtest (Desroches et al., 1997).
Hierbei wird die Zersetzung von oral verabreichtem, 13C/14C-markiertem
Harnstoff in 13CO2 oder 14CO2 und NH4 durch die bakterielle Urease
gemessen. Das 13CO2 oder 14CO2 gelangt über die Blutzirkulation in die
Lungen, wird dort über den natürlichen Gasaustausch freigesetzt und somit
in der Atemluft meßbar. Die meßtechnische Auswertung der Atemluft
erfolgt in einem besonderen Gerät, mit dem nur Speziallabors ausgestattet
sind, so daß die Befunderhebung oftmals örtlich getrennt von der
Probenentnahme erfolgt und somit zeitlich verzögert ist. Andere
nichtinvasive Verfahren basieren auf PCR-Reaktionen, die mit Stuhl oder
Speichelproben durchgeführt werden (Schwarz et al., 1997). Diese
Verfahren besitzen zwar eine sehr hohe Empfindlichkeit, allerdings ist das
Auftreten falsch-positiver Befunde im Routinebetrieb erfahrungsgemäß sehr
häufig. Weiterhin wird eine apparative und molekularbiologische
Grundausstattung benötigt, welche in einer allgemeinen Arztpraxis nicht
vorhanden ist. D.h. auch in diesem Fall müssen die Proben in Speziallabors
eingeschickt werden, wodurch eine rasche Befunderhebung ausgeschlossen
ist. Mittelbare Verfahren, die im Serum oder Speichel gegen Helicobacter
gerichtete Antikörper nachweisen, haben wiederum den Nachteil, daß eine
akute Infektion nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Liegt ein positiver Atemtestbefund vor, wird in der Regel eine Gastroskopie
durchgeführt. Oftmals geschieht dies auch bei negativem Befund,
insbesondere wenn nach konventioneller Therapie mit Protonenblocker die
Symptome nicht abklingen. In der Regel werden bei einer Gastroskopie
Gewebeproben entnommen, insbesondere wenn auffällige Veränderungen,
wie Entzündungen oder Geschwüre, erkennbar sind. Diese Gewebeproben
werden histologisch auf gut- oder bösartige Gewebeveränderungen
untersucht. Vor allem werden mikrobiologische Untersuchungen
durchgeführt, die den Keim eindeutig zuordnen sollen und seinen Minimale
Hemmkonzentration (MHK) Wert bestimmen. Diese Ergebnisse erlauben eine
gezielte Therapieplanung und somit eine hohe Erfolgsgarantie. Zur
Durchführung der mikrobiologischen Untersuchungen ist eine Anzüchtung
des Keims erforderlich, die mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Danach wird eine ebenfalls zeitaufwendige MHK-Wertbestimmung
durchgeführt, die eine Kultivierung des Keims erforderlich macht. Durch
diese Untersuchung wird der Therapiebeginn wesentlich verzögert, so daß
viele Ärzte auf diese Untersuchung verzichten, was zu Lasten des Patienten
geht. Dies hat zur Folge, daß bei einer Therapie zu hohe Antibiotika-
Dosierungen angesetzt werden, die mit massiven Nebenwirkungen
einhergehen. Im anderen Fall kann die Antibiotika-Dosierung zu niedrig
angesetzt sein, da der Nachweis Antibiotika-resistenter Keime nicht
durchgeführt wurde. Eine schnelle und zuverlässige Identifizierung des
möglicherweise krankheitsverursachenden Keims und die unmittelbare
Bestimmung seines Resistenzstatus ist deshalb von größter Bedeutung.
In der Literatur sind kokkoide Formen von H. pylori mehrfach beschrieben.
Die klinische Bedeutung dieser Stadien wird allerdings kontrovers diskutiert.
Einige Autoren postulieren, daß kokkoide Formen eines morphologische
Manifestation des Zelltodes darstellen und nicht mehr zu vegetativen Form
revertieren können (Kusters et al., 1997). Andere Gruppen gehen davon
aus, daß diese Bakterien lebend, aber nicht kultivierbar sind (VNC, viable
but non-culturable). Infektionsexperimente mit verschiedenen Tiermodellen
konnten die Frage einer möglichen Aktivierung der kokkoiden Form in die
vegetative Form nicht eindeutig klären. Eaton und Mitarbeiter erhielten eine
erfolgreiche Infektion von Mini-Schweinen mit vegetativen H. pylori,
während kokkoide Formen in diesem Modell keine Infektion zeigten (Eaton
et al., 1995). Im Gegensatz dazu wurde von zwei unabhängigen
Arbeitsgruppen über eine erfolgreiche Infektion mit VNC H. pylori im
Mausmodell berichtet (Cellini et al., 1994; Wang et al., 1997).
Der direkte Nachweis von kokkoiden Formen im menschlichen Magen wurde
von Chan et al. anhand von Magengewebeschnitten aus Biopsiematerial
erbracht. In 82,8% (53/64) der untersuchten Biopsieproben konnten die
Autoren kokkoide Formen von H. pylori mit einer Hematoxylin-Eosin Färbung
nachweisen (Chan et al., 1994). Von Cao et al. wurde ein monoklonaler
Antikörper zum spezifischen Nachweis von kokkoiden H. pylori im
Gewebeschnitt benutzt. Auch hier wurden neben den vegetativen Formen
in 100% der Antrumbiopsien (9/9) H. pylori kokkoide Formen nachgewiesen
(Cao et al., 1997).
Weitere Arbeiten zeigen, daß kokkoide Formen bevorzugt durch O2-Streß
und durch Gabe von Antibiotika (Wismut Subcitrat, Erythromycin,
Amoxicillin, Metronidazol) induziert werden können (Donelli et al., 1998;
Bode et al., 1993; Sorberg et al., 1996; Berry et al., 1995), wobei
offensichtlich Polyphosphate als Energiedepot genutzt werden, das für
mindestens 3 Monate ausreichen könnte (Bode et al., 1993). Die Bindung
an Epithelzellen und die Fähigkeit zur Signaltransduktion, (IL-8-Induktion,
Rearrangement des Zytoskeletts, Bindung von Plasminogen, Laktoferrin und
Vitronectin auf der Bakterienoberfläche) scheint bei der kokkoiden Form
vergleichbar zu den vegetativen Formen erhalten zu sein (Khin et al., 1996;
Segal est al., 1996). Es scheint wahrscheinlich, daß die kokkoide Form eine
Überdauerungsform des Helicobacter darstellt.
Die Erfindung betrifft eine neuartige Methode zur Bestimmung von
Antibiotikumreagenzien bei Mikroorganismen, insbesondere bei Bakterien,
die auf veränderte Nukleinsäuresequenzen, insbesondere in ribosomalen
Nukleinsäuren beruhen. Bei Verwendung von Hybridisierungssonden, die
spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäure
sequenz sind, können überraschenderweise in einem in situ Nachweis
verfahren aufgrund des Auftretens oder des Ausbleibens einer
Hybridisierung schnelle und zuverlässige Aussagen über das Vorliegen
oder/und die Stärke einer Antibiotikumresistenz bzw. die minimale
Hemmkonzentration eines Antibiotikums bei Mikroorganismen aus einer
biologischen Probe getroffen werden. Die vorliegende Erfindung ermöglicht
eine unvergleichlich rasche und gezielte Befunderhebung für den
behandelnden Arzt, was eine hohe Therapiesicherheit für den Patienten
bewirkt und eine erhebliche Kostenreduzierung der Gesamtbehandlung
ermöglicht.
Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit ein Verfahren zum
Nachweis von Antibiotikumresistenzen bei Mikroorganismen, umfassend die
Schritte:
- a) Bereitstellen einer Mikroorganismen enthaltenden Probe,
- b) Inkontaktbringen der Probe mit mindestens einer Hybridisierungs sonde, die spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz in Mikroorganismen ist, unter Bedingungen, die eine spezifische Hybridisierung der Sonde erlauben und
- c) Auswerten der Probe in situ durch Bestimmung des Auftretens oder des Ausbleibens einer Hybridisierung.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden beim
erfindungsgemäßen Verfahren mehrere unterschiedliche Hybridisierungs
sonden in Form eines Gemisches eingesetzt. Überraschenderweise binden
diese unterschiedlichen Hybridisierungssonden unter identischen
Hybridisierungsbedingungen mit ausreichender Spezifität an unterschiedliche
Zielsequenzen, um eine Sequenzabweichung von nur einer einzigen Base
nachweisen zu können.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren zum Nachweis von
Antibiotikumresistenzen bei bakteriellen Keimen verwendet. Die mit
Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz wird insbesondere
aus ribosomalen Nukleinsäuresequenzen, besonders bevorzugt aus
bakteriellen 23S ribosomalen Nukleinsäuresequenzen ausgewählt. Besonders
bevorzugt werden Nukleinsäuresequenzen aus dem Peptidyltransferase
zentrum auf der 23S RNA verwendet, dessen Sequenz in Abb. 1 (für
E. coli) dargestellt ist. Besonders bevorzugt umfaßt die ausgewählte
Nukleinsäuresequenz einen Bereich entsprechend einem oder mehreren der
Nukleotide 2032, 2057, 2058, 2059, 2503 und 2611 auf der E. coli 23S
rRNA (Nummerierung nach Brosius et al. 1981), wobei sich Mutationen an
diesen Positionen insbesondere auf den Nachweis von Resistenzen gegen
Makrolid-Antibiotika, z. B. Clarithromycin und Erythromycin beziehen. Es
können jedoch auch Nukleinsäuresequenzen aus der 16S rRNA
nachgewiesen werden, beispielsweise solche Nukleinsäuresequenzen,
welche eine Resistenz gegen Aminoglycosid-Antibiotika vermitteln.
Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Verfahren jedoch auch zum
Nachweis von Antibiotikumresistenzen bei anderen Mikroorganismen, z. B.
bei Protozoen, geeignet. Insbesondere kommen Organismen in Betracht, die
durch Gabe von Makrolid-Antibiotika bekämpft werden können, z. B. Giardia
lamblia, ein im oberen Dünndarm des Menschen vorkommender
protozoischer Erreger der Lamblienruhr (Jablonowski et al., 1997), oder
Pneumocystis carinii, ein protozoischer Organismus, der bei
immundefizienten Patienten, z. B. bei HIV-Patienten, eine oft letal
verlaufende Pneumonie auslösen kann.
Gegenüber bekannten Verfahren zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen
weist das erfindungsgemäße Verfahren eine Reihe von Vorteilen auf. So
können - im Gegensatz zu klassischen biochemischen Detektionsverfahren -
durch das erfindungsgemäße Verfahren auch langsam wachsende oder in
vitro schwierig oder nicht kultivierbare Pathogene schnell untersucht
werden. Darüber hinaus ist aufgrund der in situ Detektion eine direkte
Lokalisierung der Keime in betroffenen Gewebearealen möglich. Gegenüber
anderen molekularbiologischen Verfahren wie PCR zeichnet sich das
erfindungsgemäße Verfahren dadurch aus, daß zeit- und arbeitsintensive
DNA-Präparationsverfahren wegfallen und daß die Nachweismethode
gegenüber evtl. vorhandenen Inhibitoren im Probenmaterial weniger
empfindlich ist. Darüber hinaus kann die nachgewiesene Nukleinsäure mit
bakteriellen Morphologien, wie z. B. Kokken, Stäbchen etc., assoziiert
werden, was zu einer Verbesserung der Verläßlichkeit des Verfahrens führt.
Außerdem ist eine Lokalisierung und Quantifizierung des Pathogens in
betroffenen Arrealen möglich.
Gegenüber anderen mikroskopischen Verfahren, z. B. Färbeverfahren (Gram,
Grocott-Gomori, Giemsa), zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren
durch eine höhere Spezifität und Sensitivität aus. Gegenüber Immunfluores
zenzverfahren ist die geringere Größe der Sonde von Vorteil, die eine
bessere Penetration ins Gewebe erlaubt, kaum unspezifische Bindung zeigt
sowie universell anwendbar und mit geringeren Kosten verbunden ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist für alle Mikroorganismen geeignet,
insbesondere pathogene Bakterien, wie Streptokokken, Bordetella,
Corynebacterium, vor allem für problematische Mikroorganismen, wie
Helicobacter pylori, Mycobakterien, Porphyromonas gingivalls,
Propionibacterium acnes, Borrella burgdorferi, Mycoplasmen, Chlamydien
und Tropheryma whippelli sowie Vertreter der Gattungen Bartonella,
Legionella, Norkardia und Actinomyces, aber auch für andere pathogene
Keime, wie Pneumocystis carinii und Giardia lamblia.
Gemäß Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine
Mikroorganismen enthaltende Probe, vorzugsweise im Rahmen einer human-
oder tiermedizinischen Befunderhebung, bereitgestellt. Diese Probe kann
eine beliebige biologische Probe sein, vorzugsweise stammt sie jedoch aus
menschlichen oder tierischen Geweben oder Körperflüssigkeiten, z. B.
Gewebeschnitten, Biopsien oder Blutproben. Das erfindungsgemäße
Verfahren hat überraschenderweise eine derart hohe Spezifität und
Sensitivität, daß die Probe ohne vorherige Kultivierung bzw. Vermehrung der
Mikroorgansimen untersucht werden kann.
Besonders bevorzugt wird die Probe vor der Untersuchung mit einem
Presumptive-Medium versetzt. Dieses Presumptive-Medium ist ein Medium,
dessen Zusammensetzung auf die mikrobielle Flora der klinischen Probe
abgestimmt ist, insbesondere auf die eventuell vorhandenen
krankheitsverursachenden Keime, und diese über einen begrenzten
Zeitraum, z. B. von mehreren Stunden bis mehreren Tagen, lebensfähig
konserviert, aber das Wachstum der Keime weitgehend unterdrückt. Ein
solches Presumptive-Medium besteht im wesentlichen aus einer speziellen
Nährlösung, die gegebenenfalls in einer halbfesten organischen Matrix, z. B.
einer Agar-Matrix, vorliegt (Westblom et al., 1991). Die Nährlösung
beinhaltet eine Stickstoffquelle und essentielle Komponenten, welche die
Stabilität der isolierten Keime verbessern, wie etwa Spurenelemente, z. B.
Eisen, Zink, Mangan, Vitamine etc. Alle weiteren Bestandteile dieses
Presumptive-Mediums liegen vorzugsweise in einer gepufferten wäßrigen
Lösung vor. Bestandteile der Stickstoffquelle sind chemische oder
proteolytische Aufschlüsse von Proteinen mikrobieller, tierischer oder
pflanzlicher Herkunft, wie z. B.: Peptone, Tryptone oder Casitone oder
Gemische von diesen, in Abhängigkeit der Anforderungen der ausgewählten
mikrobiellen Flora. Für anaerobe bzw. mikroaerophile Keime werden dem
Medium reduzierende Substanzen, wie z. B. reduziertes Cystein oder
Thioglykolat, zugemischt oder/und Sauerstoff-abweisende Zusätze
beigefügt.
Gegebenenfalls kann die Probenvorbereitung zusätzlich mit einem
Anreicherungsverfahren kombiniert werden, insbesondere bei der Isolierung
von Keimen aus flüssigen Proben, z. B. Blut- oder Urinproben. Das
bevorzugte Anreicherungsverfahren beruht auf einer Bindung der Keime an
einer festen Matrix, insbesondere auf der Grundlage elektrostatischer
Wechselwirkungen, z. B. an Aktivkohle, oder über definierte Liganden, wie
z. B. Polylysin, die an eine feste Matrix gebunden sind. Gemäß dem
Verfahren fließt das Blut bei der Entnahme in ein abgeschlossenes Gefäß,
z. B. eine Spritze, das diese Matrix enthält. Nach einer kurzen Inkubationszeit
wird das Blut durch das o.g. Presumptive-Medium ausgetauscht, wobei die
Matrix-adsorbierten Keime im abgeschlossenen Gefäß lebensfähig
konserviert werden.
Das Presumptive-Medium kann gegebenenfalls mit Nachweisreagenzien, z. B.
Indikatoren, versetzt werden, die das Vorhandensein von pathogenen
Leitkeimen innerhalb kurzer Zeit, d. h. innerhalb von Minuten anzeigen.
Dieser Indikator kann z. B. ein Substratgemisch für ein sezerniertes
Leitenzym (z. B. für die H. pylori Urease) sein, dessen Umsetzung zu einem
chromogenen Produkt führt oder/und die Produktion charakteristischer
Substanzen wie etwa bestimmte Toxine oder Metaboliten anzeigt.
Vor der Untersuchung auf Antibiotikumresistenzen wird die Probe weiterhin
vorzugsweise fixiert, z. B. mit Formaldehyd, Paraformaldehyd oder
Glutardialdehyd und vorzugsweise permeabilisiert, um ein besseres
Eindringen der Hybridisierungssonden in die Zellen zu erlauben. Das
Permeabilisierungsverfahren wird auf das jeweils untersuchte Pathogen
ausgerichtet, wobei für Gram-negative Bakterien und Gram-positive
Bakterien jeweils geeignete Permeabilisierungsverfahren verwendet werden
müssen.
Die Hybridisierungssonden können Nukleinsäuren wie DNA, RNA, Nuklein
säureanaloga oder Kombinationen davon sein. Vorzugsweise werden die
Hybridisierungssonden aus Nukleinsäuren wie DNA oder Nukleinsäure
analoga wie peptidischen Nukleinsäuren (PNA) ausgewählt.
Die Hybridisierungssonden weisen einen Hybridisierungsbereich auf, der mit
einer Nukleinsäurezielsequenz des Mikroorganismus selektiv hybridisieren
kann. Vorzugsweise hat dieser Hybridisierungsbereich eine Länge
entsprechend 10 bis 30 Nukleotidbausteinen, besonders bevorzugt 15 bis
20 Nukleotidbausteinen, insbesondere 17 bis 18 Nukleotidbausteinen. Die
beim erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Hybridisierungssonden
eignen sich insbesondere zum Nachweis von Mutationen, z. B. Mutationen
von einzelnen Nukleotiden oder kurzen Nukleotidabschnitten, die ausgewählt
sind aus Deletionen, Transversionen, Transitionen und Modifikationen, z. B.
Methylierungen, der entsprechenden Wildtypsequenz.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Verwendung einer einzigen
Hybridisierungssonde. In vielen Fällen hat es sich jedoch als günstig
erwiesen, eine Kombination von mehreren Hybridisierungssonden zu
verwenden, die spezifisch für unterschiedliche mit Antibiotikumresistenzen
assoziierte Nukleinsäuresequenzen sind. Beispiele für erfindungsgemäße
Hybridisierungssonden, mit denen der Nachweis von Makrolidresistenzen an
den Positionen 2058 und 2059 der 23S RNA möglich ist, sind die Sonden
ClaR1 (SEQ ID NO. 1), ClaR2 (SEQ ID NO. 2) und ClaR3 (SEQ ID NO. 3).
Diese Sonden können sowohl einzeln als auch in Kombination eingesetzt
werden.
Um die Sensitivität des erfindungsgemäßen Verfahrens zu erhöhen, können
die für mit Antibiotikumresistenzen assoziierten Mutationen spezifischen
Hybridisierungssonden in Kombination mit einer oder mehreren
Hybridisierungssonden eingesetzt werden, die spezifisch für eine mit dem
Wildtyp des Mikroorganismus (d. h. einem Antibiotikum-sensitiven Stamm)
assoziierte Nukleinsäuresequenz sind. Beispiel für eine derartige
Hybridisierungssonde ist ClaWT (SEQ ID NO. 4), die beispielsweise in
Kombination mit den zuvor genannten Sonden ClaR1, ClaR2 und ClaR3
verwendet werden kann.
Bei Verwendung von Wildtyp-spezifischen Sonden und Antibiotikum
resistenzen Mutanten-spezifischen Sonden, die jeweils unterschiedliche
Markierungsgruppen tragen, kann das Verhältnis von resistenten zu
sensitiven Keimen in einer Probe bestimmt werden.
Darüber hinaus kann beim erfindungsgemäßen Verfahren noch zusätzlich
eine Hybridisierungssonde verwendet werden, die spezifisch für eine
Spezies oder Gattung von Mikroorganismen ist. Derartige Hybridisierungs
sonden sind bekannt und vorzugsweise spezifisch gegen ribosomale
Nukleinsäuresequenzen, z. B. 23S RNA, 16S RNA oder ribosomale
Spacersequenzen, gerichtet. Beispiele für solche Sonden sind
Hybridisierungssonden, die gegen Sequenzen aus H. pylori 16S rRNA
gerichtet sind, die homolog zu den E. coli Regionen 110-140 oder/und 740-780
sind, insbesondere die zum Spezies-spezifischen Nachweis von
Helicobacter pylori verwendeten Hybridisierungssonden Hpy1-16S-753 (SEQ
ID NO. 5) und 120b (SEQ ID NO. 6), 585 (SEQ ID NO. 7) und 219 (SEQ ID
NO. 8).
Die Spezies-spezifischen Sonden können auch zum Nachweis von
Antibiotika-sensitiven Bakterien eingesetzt werden, insbesondere bei
Anwendung eines Sondengemisches, das gleichzeitig Sonden zur
Bestimmung der Resistenz und der jeweiligen Spezies enthält. In einem
derartigen zusammengesetzten Sondengemisch lassen sich z. B.
Clarithromycin-resistente Helicobacter Bakterien (Resistenz- und Spezies
spezifische Sonde binden) oder andere Clarithromycin-resistente Bakterien
(Resistenz-spezifische Sonde bindet) oder Antibiotika-sensitive Helicobacter
Bakterien (Resistenz-spezfische Sonde bindet nicht und Spezies-spezifische
Sonde bindet) nachweisen.
Vorzugsweise werden beim erfindungsgemäßen Verfahren Hybridisierungs
sonden verwendet, die eine Direktmarkierung tragen, d. h. eine oder mehrere
Markierungsgruppen sind direkt, vorzugsweise durch kovalente Bindung mit
der Sonde verknüpft. Andererseits können auch indirekt markierte bzw.
markierbare Sonden verwendet werden, z. B. Sonden, die eine Biotingruppe
tragen, die wiederum über die Bindung von Streptavidin nachgewiesen wird,
wobei das Streptavidin mit einer geeigneten Markierungsgruppe verknüpft
ist. Alternativ können die Hybridisierungssonden auch nicht mit
Nukleinsäuresequenzen des Mikroorganismus hybridisierende
Sequenzbereiche enthalten, die zur Hybridisierung mit einer weiteren
komplementären (direkt oder indirekt) markierten Sonde eingesetzt werden
können.
Die für das erfindungsgemäße Verfahren verwendeten Markierungsgruppen
sind an sich beliebig, sofern sie einen ausreichend sensitiven in situ
Nachweis ermöglichen. Bevorzugt sind Farbstoff-, Fluoreszenz- oder/und
Enzymgruppen. Besonders bevorzugt sind Fluoreszenzmarkierungsgruppen.
Werden beim erfindungsgemäßen Verfahren mehrere Arten von
Hybridisierungssonden (z. B. mehrere Mutations-spezifische Sonden, eine
oder mehrere Mutations-spezifische Sonden in Kombination mit Wildtyp
spezifischen Sonden oder/und Spezies-spezifischen Sonden) verwendet,
kann es günstig sein, unterschiedliche, d. h. nebeneinander nachweisbare
Markierungsgruppen einzusetzen. So kann man beispielsweise beim
zusätzlichen Einsatz Spezies-spezifischer Sonden, die eine von der
Markierung der Mutations-spezifischen Sonde unterschiedliche Markierung
aufweisen, bei gleichzeitiger Hybridisierung beider Sonden eine dritte
unterschiedliche Farbgebung erhalten, die sich aus der Mischung beider
Sondenfarben ergibt. Wird z. B. für die Sonden zur Bestimmung der
Bakterienspezies ein grünes Fluorophor, z. B. Fluorescein, gewählt, und für
die Sonden zur Bestimmung für die Antibiotikumresistenz ein rotes
Fluorophor, z. B. Rhodamin, ergibt sich aus beiden Mischfarben gelb.
Aufgrund dieser Sondenkombination läßt sich innerhalb einer klinischen
Probe gleichzeitig die Identität des Mikroorganismus und das evtl.
Vorhandensein einer Antibiotikumresistenz bestimmen. Wenn der
nachgewiesene Keim Antibiotika-sensitiv ist, erlaubt die alleinige Bindung
der Spezies-spezifischen Sonde eine zuverlässige Identifizierung.
Darüber hinaus ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren sogar eine
zusätzliche Aussage über die minimale Hemmkonzentration (MHK) von
antibiotikumresistenten Mikroorganismen. So wurde gefunden, daß
bestimmte Punktmutationen bzw. bestimmte Kombinationen von
Punktmutationen direkt mit den durch konventionelle Mittel bestimmten
MHK-Werten korrelieren. Durch den Einsatz von Hybridisierungssonden, die
die Detektion bestimmter Punktmutationen bzw. bestimmter Kombinationen
davon erlauben, kann auf diese Weise eine Bestimmung von MHK-Werten
vorgenommen werden. Beispielsweise können Hybridisierungssonden für
niedrigem mittlere und hohe MHK-Werte speziell hergestellt und eingesetzt
werden. Auf diese Weise kann der behandelnde Arzt eine genaue Dosierung
des Antibiotikums für die Therapie vornehmen.
Die erfindungsgemäße Hybridisierungssonde ist spezifisch für eine mit
Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz in Mikro
organismen. Dies bedeutet, es existieren Hybridisierungsbedingungen, bei
denen die Hybridisierungssonde an eine mit Antibiotikumresistenzen
assoziierte Nukleinsäuresequenz hybridisiert, nicht aber an eine
entsprechende Nukleinsäuresequenz aus einem Antibiotikum-sensitiven
Wildtyp-Organismus. Für einen bestimmten Test geeignete Hybridi
sierungsbedingungen, die eine ausreichende Spezifität der Unterscheidung
zwischen Wildtyp- und mutierten Sequenzen erlauben, können vom
Fachmann ohne weiteres durch empirische Untersuchungen abhängig von
der Basenfolge der Hybridisierungssonde und der Zielsequenz ermittelt
werden. Als Hybridisierungspuffer wird vorzugsweise ein Puffer verwendet,
der 0,5 bis 1,5 M Salz, z. B. NaCl, ein Detergenz, SDS und Formamid
enthält. Gewaschen wird vorzugsweise in einem Formamid-freien Puffer. Die
Sonden werden derart gewählt, daß die Hybridisierungstemperatur
vorzugsweise im Bereich von 45 bis 55°C liegt.
Die Auswertung der Probe erfolgt in situ, vorzugsweise durch
mikroskopische Methoden, z. B. mit einem Fluoreszenzmikroskop.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines in situ
Nukleinsäure-Hybridisierungsverfahrens zum Nachweis von Antibiotikum
resistenzen in Mikroorganismen, insbesondere in Bakterien. Vorzugsweise
wird das Nukleinsäure-Hybridisierungsverfahren wie zuvor beschrieben
durchgeführt. Insbesondere eignet sich das Verfahren zum Nachweis von
Resistenzen gegen Makrolid-Antibiotika. Aber auch zum Nachweis von
Antibiotikumresistenzmechanismen gegen Lincosamid-, Aminoglykosid-
/Aminocyclitol-, Tetracyclin- und Chloramphenicol-Antibiotika, die auf
Änderungen in ribosomalen RNA-Sequenzen beruhen, ist das Verfahren
geeignet.
Besonders bevorzugt werden Resistenzen gegen Makrolid-Antibiotika
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Clarithromycin, Erythromycin,
Azithromycin und Roxithromycin nachgewiesen. Weiterhin besonders
bevorzugt ist auch der Nachweis von Resistenzen gegen Aminoglykosid-
Antibiotika ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Streptomycin,
Neomycin, Paromomycin, Kanamycin, Gentamycin, Tobramycin, Amikazin,
Netilmicin und Sisomicin.
Noch ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein
Reagenzienkit zur Typisierung von Mikroorganismen oder/und zum Nachweis
von Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen. In einer ersten
Ausführungsform beruht dieser Reagenzienkit auf einem Nachweis durch in
situ Hybridisierung und umfaßt:
- (a) Mittel zur Probenvorbereitung und
- (b) mindestens eine Hybridisierungssonde, die spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz in Mikroorganismen ist, oder/und mindestens eine Hybridisierungssonde, die spezifisch für eine Spezies oder Gattung von Mikroorganismen ist.
Vorzugsweise umfassen die Mittel zur Probenvorbereitung ein Presumptive-
Medium, das eine Zusammensetzung wie zuvor angegeben aufweisen kann.
Alternativ oder zusätzlich können die Mittel zur Probenvorbereitung auch
Anreicherungsmittel für Mikroorganismen, z. B. eine Adsorptionsmatrix zur
Anreicherung von Keimen aus einer flüssigen Probe, Lösungen oder
Suspensionen zur Fixierung der Probe, Hybridisierungs- oder/und
Waschpuffer umfassen. Die Hybridisierungssonden sind vorzugsweise wie
zuvor beschrieben markiert.
Gemäß einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform umfaßt der
Reagenzienkit zur Typisierung von Mikroorganismen oder/und von
Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen
- (a) ein Presumptive-Medium für Mikroorganismen und
- (b) Mittel zur Typisierung oder/und zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen.
Gemäß dieser Ausführungsform sind die Mittel zur Typisierung oder/und
zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen nicht auf die Verwendung von
Hybridisierungssonden und anderen Hybridisierungsreagenzien beschränkt.
Denkbar sind auch Indikatorsubstanzen, die das Vorhandensein von
Mikroorganismen anzeigen, z. B. Ureasenachweisreagenzien für Helicobacter
pylori, Haemolysinreagenzien für Streptokokken, Nachweisreagenzien für
Toxine von Clostridium difficile, Corynebacterium diphtheriae, Bordetella
pertussis. Vorzugsweise sind die Typisierungsreagenzien für
Mikroorganismenspezies oder -gattungen bereits im Presumptive-Medium
gelöst oder suspendiert, so daß ein Presumptive-Medium mit kombiniertem
Indikatorsystem vorliegt. Außerdem ist denkbar, daß das Presumptive-
Medium mit kombiniertem Indikatorsystem zusätzlich mit einem
Anreicherungsverfahren kombiniert wird. In diesem Fall werden die Keime
in einem ersten Schritt aus Körperflüssigkeiten, wie z. B. Blut, angereichert
und in einem zweiten Schritt mit dem Indikator-haltigen Presumptive-
Medium versetzt. Darüber hinaus kann der Kit gegebenenfalls in separater
Form Mittel zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen, z. B. die zuvor
beschriebenen Hybridisierungssonden, und geeignete Puffer enthalten.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung die Verwendung eines Oligonukleotids
mit einer Nukleotidsequenz, die zu dem 16S rRNA-Bereich von H. pylori
komplementär ist, der den E. coli 16S rRNA Positionen 110 bis 140
(insbesondere 120 bis 137), 740 bis 780 (insbesondere 753 bis 770), 580-610
(insbesondere 585-605) oder 210-245 (insbesondere 219-240)
entspricht, zum Spezies-spezifischen Nachweis von Helicobacter pylori
oder/und Helicobacter nemestriniae. Überraschenderweise wurde
festgestellt, daß derartige Oligonukleotide, d. h. Nukleinsäuren oder
Nukleinsäureanaloga mit einer Länge von vorzugsweise 10 bis 30
Nukleotidbausteinen, bei Verwendung als Amplifikationsprimer oder
Hybridisierungssonden eine signifikant höhere Spezifität bezüglich der
Erkennung verschiedener H. pylori-Isolate als andere Sequenzen aufweisen
und darüber hinaus eine zuverlässige Unterscheidung von H. pylori und
anderen verwandten Spezies erlauben. Vorzugsweise verwendet man ein
Oligonukleotid, das die in SEQ ID NO. 5, 6, 7 oder 8 dargestellten
Sequenzen oder zumindest einen 10 Nukleotide langen Teilbereich davon
enthält. Weiterhin bevorzugt ist, daß das Oligonukleotid eine
Markierungsgruppe trägt. Die Spezies-spezifischen Substanzen können
einzelnen zur Identifizierung des Keims herangezogen werden. Weiterhin
können die Spezies-spezifischen Sonden auch in Kombination mit einem
Nachweis von Antibiotikumresistenzen eingesetzt werden. Gegebenenfalls
können in einem Test auch zwei oder mehr Spezies-spezifische Sonden
eingesetzt werden, wobei sichergestellt wird, daß auch weniger biologisch
aktive H. pylori Zellen erfaßt werden, die in der Regel eine geringere Anzahl
von Ribosomen enthalten.
Noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines
Oligonukleotids aus einer bakteriellen 23S rRNA, insbesondere aus einem
Bereich, der das Peptidyltransferasezentrum enthält, zum Nachweis von
Antibiotikumresistenzen. Vorzugsweise werden Oligonukleotide verwendet,
die spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Mutation der
Wildtypsequenz sind und einen Bereich entsprechend einem oder mehreren
der Nukleotide 2032, 2057, 2058, 2059, 2503 und 2611 auf der E. coli
23S rRNA umfassen. Besonders bevorzugt verwendet man Oligonukleotide
mit der in SEQ ID NO. 1, SEQ ID NO. 2 oder SEQ ID NO. 3 dargestellten
Sequenz. Diese Antibiotikumresistenz-spezifischen Oligonukleotide können
gegebenenfalls zusammen mit einem Wildtyp-spezifischen Oligonukleotid
verwendet werden, das gegen den gleichen Bereich wie die Resistenz
spezifische Sonde gerichtet ist. Vorzugsweise hat das Wildtyp-spezifische
Oligonukleotid die in SEQ ID NO. 4 dargestellte Sequenz.
Somit betrifft die vorliegende Erfindung auch Oligonukleotide, d. h.
Nukleinsäuren oder/und Nukleinsäureanaloga, die die in SEQ ID NO. 1, 2, 3,
4, 5, 6, 7 oder 8 dargestellte Sequenz oder zumindest einen 10 Nukleotide
langen Teilbereich davon enthalten. Gegenstand der Erfindung sind auch
Zusammensetzungen, die zwei oder mehrere der genannten Oligonukleotide
enthalten. Vorzugsweise tragen ein oder mehrere der Oligonukleotide eine
Markierungsgruppe.
Weiterhin wird die Erfindung durch die nachfolgenden Abbildungen und
Beispiele erläutert. Es zeigen:
Abb. 1 eine schematische Darstellung des Peptidyltransferase
zentrums in bakterieller 23S rRNA. Es handelt sich um eine
lineare Darstellung, in der unterstrichen die Positionen
angezeigt werden, an denen bereits Resistenzmutationen
gefunden wurden. Gefüllte Kreise stellen die Footprints von
Erythromycin dar. Die oberen Zahlen beziehen sich auf die
Helix-Nummerierung nach Brimacombe und die unteren Zahlen
auf die Nukleotidposition in E. coli nach Brosius.
SEQ ID NO. 1-8 die Nukleotidsequenzen der Sonden ClaR1 (1), ClaR2
(2), ClaR3 (3), ClaWT (4), Hpyl-165-753 (5), 120b (6),
Hpyl-16S-585 (7) und Hpyl-16S-219 (8).
Ein Alignment mit 108 annährend vollständigen 16S rRNA Sequenzen von
Organismen aus der ε-Gruppe der Proteobakterien (davon 50 Helicobacter
Sequenzen und davon wiederum 10 H. pylori Sequenzen) wurde zur
Ableitung von spezifischen H. pylori Sonden herangezogen (Neefs et al.,
1993). Insgesamt konnten 4 potentielle Zielsequenzbereiche zugeordnet
werden, aus denen verschiedene Sondenprototypen zur weiteren
Austestung abgeleitet wurden. Die Austestung der verschiedenen
Sondenprototypen in einer in situ Hybridisierung ist ein wichtiger Bestandteil
der Sondenentwicklungsstrategie. Es gibt Daten, daß bestimmte Bereiche
der ribosomalen RNA nicht für die in situ Hybridisierungsreaktion zur
Verfügung stehen. Als Ursache dafür werden stabile Sekundärstrukturen
und die Belegung von Sondenbindungsstellen mit ribosomalen Proteinen
diskutiert (Amann et al., 1995; Frischer, 1996). Insbesondere müssen bei
dieser Austestung solche Sondensequenzen herausgefunden werden,
welche die nächsten verwandten Spezies von H. pylori wie H. mustelae,
H. fells, H. fennellae, C. coli, C. jejuni und W. succinogenes ausschließen
(siehe Tabelle 5). Das im Rahmen der Austestung angewandte in situ
Hybridisierungsverfahren ist im nachfolgenden Beispiel 2 im Detail
beschrieben.
Schließlich konnte pro Region jeweils ein wirksamer Bereich zur
Sondenkonstruktion bestimmt werden, in dem die Sonden Hpyl-16S-753,
Hypl-16S-120b, Hpyl-16S-585, Hpyl-16S-219 lokalisiert sind. Durch
weitere, umfangreiche in situ Bindungsstudien an klinischen Proben haben
sich zwei Sondensequenzen als besonders wirksam erwiesen: Hpyl-16S-585
und Hpyl-16S-219. Hpyl-16S-585 ist gegen einen Sequenzbereich der 16S
rRNA gerichtet, der nur bei H. pylori und H. nemestrinae vorkommt, nicht
aber bei anderen bakteriellen Spezies gefunden wird (Tabelle 3). Die Sonde
Hpyl-16S-219 ist gegen eine andere H. pylori spezifische Region gerichtet.
Beide Sonden wurden über einen Aminolinker am 5'-Ende entweder mit dem
Fluoreszenzfarbstoff Fluorescein (emittiert grüne Fluoreszenz) oder Cy3
(emittiert rote Fluoreszenz) versehen. Der gleichzeitige Einsatz beider
Sonden zum in situ Nachweis von H. pylori ist insbesondere wichtig, um
metabolisch weniger aktive H. pylori Zellen zu detektieren. Bakterien mit
reduziertem Metabolismus haben in der Regel einen geringeren Gehalt an
Ribosomen bzw. rRNA wodurch das Nachweisverfahren an Empfindlichkeit
einbüßt, insbesondere dann, wenn nur eine Sonde verwendet wird und
diese mit dem vergleichsweise schwach emittierenden Fluorescein-Farbstoff
versehen ist.
Zum Austesten der Sonden werden verschiedene Referenzzellen wie bei
Amann et al. beschrieben mit 3% gepufferter Paraformaldehydlösung fixiert
und mittels Lufttrocknung auf Objektträger immobilisiert (Amann et al.,
1990).
5 ng der Sonde werden in einem Hybridisierungspuffer (0,9 M NaCl, 0,02
M Tris/HCl pH 8,0, 0,01% SDS, 20% Formamid) bei 46°C für 90 min mit
diesen Objektträgern inkubiert. Anschließend wird bei 48°C für 15'
gewaschen (0,25 M NaCl, 0,02 M Tris/HCl pH 8,0, 0,01% SDS).
Überschüssiger Waschpuffer wird mit PBS von den Objekträgern entfernt
und diese zur Verringerung von Ausbleicheffekten in Citifluor AF1 (Citifluor
Ltd., London, UK) eingebettet. Die Analyse der Hybridisierung erfolgt mit
dem Epifluoreszenzmikroskop (Standardfilter für rote und grüne
Fluoreszenz). Bei den angegebenen Bedingungen hybridisierten alle der
bisher ausgetesteten H. pylori Stämme (16/16) mit der Sonde Hpy-16S-753,
während Zellen anderer Helicobacter Spezies und weitere Referenzstämme
(6/6) keine Bindung der Sonde zeigten (Tabelle 4). Dabei handelte es sich
um die nächsten verwandten Spezies von Helicobacter pylori wie H.
mustelae, H. fells, H. fennelliae, C. coli, C. jejuni und W. succinogenes
(Tabelle 4). Die Sonde 120b reagierte mit 11 von 16 Stämmen und zeigte
damit eine etwas geringere Spezifität bezüglich der Erkennung verschiedener
H. pylori Isolate (Tabelle 4).
Mittlerweile sind drei verschiedene Mutationen in der 23S rRNA beschrieben
worden, die Resistenz gegen das Makrolid Clarithromycin vermitteln können
(Versalovic et al., 1997). Entsprechend dieser Angaben können
Clarithromycin-Resistenzen durch eine A ⇒ G Transition entweder in der
Position 2058* (*Nomenklatur n. Brosius) oder 2059* verursacht werden
oder durch eine A ⇒ C Transversion an der Position 2058*. Um alle drei
resistenzvermittelnden Punktmutationen gleichzeitig nachweisen zu können,
wurden drei verschiedene Sondensätze konstruiert, die den genannten
Bereich in unterschiedlicher Weise abdecken. In Anbetracht der besonderen
Anforderungen einer in situ Hybridisierung wurden die verschiedenen
Sondensätze analog zu den H. pylori spezifischen Sonden hinsichtlich ihrer
in situ Bindungseigenschaften ausgetestet (siehe Beispiel 1). Die
entscheidenden Auswahlkriterien waren: (1) eindeutiger Nachweis der
jeweiligen Punktmutation, (2) gleichzeitiger Nachweis der Punktmutation
und der H. pylori spezifischen rRNA Abschnitte durch gleichzeitigen Einsatz
der im Beispiel 1 ausgewiesenen Sonden.
Schließlich konnten für den in situ Nachweis der drei resistenzvermittelnden
Mutationen drei wirksame Sonden ermittelt werden: ClaR1, ClaR2 und
ClaR3. Die Sonden ClaR1 und ClaR3. Die Sonden ClaR1 und ClaR3 sind
komplementär zu der an Position 2058* veränderten rRNA, während Sonde
ClaR2 komplementär zu der an Position 2059* mutierten rRNA ist. Die
Sonden wurden über einen Aminolinker am 5'-Ende entweder mit dem
Fluoreszenzfarbstoff Fluorescein (emittiert grüne Fluoreszenz) oder Cy3
(emittiert rote Fluoreszenz) versehen. Die Markierung der Sonden mit dem
stärker emittierenden Fluoreszenzfarbstoff Cy3 ist von Vorteil, da hierdurch
eine höhere Empfindlichkeit des Nachweises sichergestellt ist, insbesondere
wenn es sich um metabolisch weniger aktive H. pylori Zellen handelt (s. o.).
Mit den oben beschriebenen Sonden wurden geeignete Bedingungen
ausgetestet und schließlich an insgesamt 20 Clarithromycin-resistenten und
15 Clarithromycin-sensitiven H. pylori Stämmen überprüft. Die Spezifität des
Resistenznachweises bezüglich H. pylori konnte eindeutig demonstriert
werden, da die beiden Sonden Hpyl-16S-219 und Hpyl-16S-585 mit allen
untersuchten H. pylori-Stämmen reagierten, wobei alle verwandten
Helicobacter Arten nicht erfaßt wurden. ClaR1 erkennt die Mutation
A2058G (ClaR), ClaR2 erkennt die Mutation A2059G (ClaR) und ClaR3
erkennt die Mutation A2058C (ClaR).
Eine Resistenzbestimmung sollte vorzugsweise mit allen fünf Sonden
(ClaR1-3; Hpyl-16S-585; Hpyl-16S-219) durchgeführt werden, da hierdurch
eine optimale Aussagekraft erzielt wird (s. u.). Es hat sich in dieser
Ausführungsform als vorteilhaft erwiesen, den Nachweis der
Punktmutationen in einem kompetitiven Hybridisierungsansatz zu führen und
somit die Spezifität dieses Nachweises zu gewährleisten. Dem
Sondengemisch wurde diesem Zweck zusätzlich eine Sonde beigemischt,
die komplementär zur Wildtypsequenz im Bereich der resistenz
vermittelnden Mutationen liegt. Nach entsprechenden Austestungen wurde
die Sequenz der Sonde ClaWT ermittelt. Die drei Cy3-markierten Sonden
ClaR1, ClaR2 und ClaR3 werden gemeinsam mit einer äquimolaren Menge
der unmarkierten ClaWT-Sonde eingesetzt. Um gleichzeitig die Identität der
vorliegenden Bakterien anzuzeigen, werden zusätzlich die beiden FLUOS-
markierten H. pylori-spezifischen Sonden eingesetzt. Entsprechend der
dargestellten Anwendungsform können somit folgende Aussagen getroffen
werden:
- 1. Gelbes Fluoreszenz-Signal (Mischfarbe aus rot (Resistenz) und grün (H. pylori) = Clarithromycin-resistenter H. pylori
- 2. Grünes Fluoreszenz-Signal = Clarithromycin-sensitiver H. pylori
- 3. Rotes Fluoreszenz-Signal = Clarithromycin-resistentes Bakterium unbekannter Art.
Eine 100%ige Spezifität des eingesetzten Sondengemisches wurde unter
folgenden Hybridisierungsbedingungen erzielt:
Hybridisierung: 90 Minuten bei 46°C in 0,9 M NaCl; 0,02 M Tris/HCl
pH 8,0; 0,01% SDS; 20% Formamid.
Waschschritt: 15 Minuten bei 48°C in 0,25 M NaCl, 0,02 M Tris/HCl pH 8,0, 0,01% SDS
Waschschritt: 15 Minuten bei 48°C in 0,25 M NaCl, 0,02 M Tris/HCl pH 8,0, 0,01% SDS
Die in situ Resistenzbestimmung von H. pylori in Gewebeschnitten wurde
zunächst in einem Tiermodell evaluiert. 6-8 wöchige C57Bl6 Mäuse
wurden oral mit 10 Kolonie bildenden Einheiten des H. pylori Stammes P76
infiziert. 4 Tage nach der Infektion wurde die Maus getötet und der Magen
steril entfernt. Der Magen wurde mit dem Skalpell zerkleinert und die Teile
für 12 h in einer 3% Paraformaldehydlösung eingelegt. Es folgten zwei
Waschschritte von jeweils einer Stunde in einer gepufferten Salzlösung, z. B.
PBS. Anschließend wurde das Material in ein Medium für Gefrierschnitte
eingelegt, worauf das ganze bei -70°C eingefroren wurde. Schließlich wurde
von dem eingefrorenen Material mit einem Kryomikrotom Gefrierschnitte von
jeweils 5-10 µm Dicke angefertigt und auf Polylysin beschichteten
Objektträgern fixiert. Die Durchführung der Nachweisreaktion gemäß den
beschriebenen Bedingungen erbrachten ein positives Ergebnis, dergestalt,
daß sich auf der Krypteninnenseite der Magenprobe deutlich einzelne H.
pylori nachgewiesen werden konnten.
In der Fortsetzung der Untersuchung wurden nunmehr Paraffinschnitte von
Magenbiopsaten chronisch infizierter Menschen verwendet, deren
mikrobiologischer Hintergrund vorab durch konventionelle Verfahren
bestimmt wurde. Die Untersuchung der Gewebeschnitte erfolgte gemäß
dem Standardprotokoll, wobei die beiden FLUOS-markierten H. pylori
spezifischen Sonden, die Cy3-markierten Sonden ClaR1, ClaR2 und ClaR3
und die unmarkierte ClaWT-Sonde eingesetzt wurde. Insgesamt wurden 27
Magenbiopsieproben untersucht, wobei in 17 Fällen korrekt, d. h. in
Übereinstimmung mit dem konventionellen Verfahren, eine H. pylori
Infektion diagnostiziert werden konnte. In 5 Fällen wurde korrekt eine
Clarithromycin-Resistenz nachgewiesen. In einem Fall wurde sogar eine H.
pylori Mischinfektion nachgewiesen, bestehend aus einem Clarithromycin
resistenten und einem Clarithromycin-sensitiven Stamm (siehe Tabelle 5).
In einer anderen Anwendungsform werden die Magenbiopsate nicht fixiert
und histologisch aufgearbeitet, sondern in ein spezielles Transport- bzw.
Presumptive-Medium überführt, das ein langes Überleben des Keims
gewährleistet und gegebenenfalls das Vorhandensein von H. pylori in der
Probe anzeigt (siehe Beispiel 5). Entnimmt man dem Transportmedium nach
unterschiedlich langer Aufbewahrungszeit Proben und untersucht diese mit
dem beschriebenen Verfahren, so können die Bakterien überraschender
Weise noch nach 7 Tagen eindeutig charakterisiert werden. Besonders
überraschend war das Ergebnis, daß die Probe hierzu nicht unbedingt
gekühlt (4°C) aufbewahrt werden muß.
Mit Hilfe des Computerprogrammes ARB (Ludwig et al., TU München)
wurde die 23S-rDNA von 40 Gram-positiven und Gram-negativen Bakterien
mit der Makrolid-resistenzvermittelnden Region von H. pylori verglichen
(Tabelle 6). Die Ergebnisse zeigen bei allen untersuchten Bakterien eine
starke Konservierung der Primärstruktur dieser speziellen Region der
ribosomalen RNA in der die Resistenz gegen Makrolid-Antibiotika
determiniert wird. Allerdings scheint die Bindungsspezifität der
ausgewiesenen Sonden ClaR1, ClaR2 und ClaR3 für H. pylori erfüllt zu sein.
Da es sich bei den 40 Sequenzen aus der Datenbank wahrscheinlich um die
Sequenzen Clarithromycin-sensitiver Bakterien handelt und man davon
ausgehen kann, daß die Clarithromycin-Resistenz bei diesen Bakterien, wie
bei H. pylori, ebenfalls durch eine Mutation in der Position 2058/2059 der
23S-rDNA (n. Brosius) determiniert wird, kann das beschriebene Verfahren
zur in situ Bestimmung von Makrolid-Resistenzen auch bei diesen Bakterien
angewandt werden. Es muß lediglich zur eindeutigen Zuordnung des
entsprechenden pathogenen Keims, der mit der Krankheitsbildung verknüpft
ist, eine Spezies-spezifische Sonde abgeleitet werden und in der
beschriebenen Weise mit dem Sondengemisch zur Identifizierung der
resistenzvermittelnden Mutation kombiniert werden.
mis, Anzahl der mismatches zur rRNA Sequenz in dieser Region. Die
Startposition der Sondensequenz in der 23S-rRNA der verschiedenen
Spezies entspricht Position 2051 in E. coli (Brosius et al., 1981), N,
entspricht A, C, G oder T. = identisch zur rRNA-Sequenz.
Im Vordergrund steht die Entwicklung eines Presumptive-Mediums, das die
Konservierung lebensfähiger Helicobacter pylori aus Magenbiopsien über
einen Zeitraum von 5 Tagen, mindestens jedoch über 48 Stunden,
ermöglichen soll. Darüber hinaus soll die Begleitflora, sofern vorhanden,
erhalten werden, um eine vollständige mikrobiologische Befunderhebung
sicherzustellen. Das Wachstum der Keime muß eingeschränkt werden, um
die anteilige Zusammensetzung der Keime in der Biopsie möglichst
unverändert zu halten. Das Presumptive-Medium besteht im wesentlichen
aus einer gepufferten Nährlösung, die bevorzugt in einer halbfesten
organischen Matrix vorliegt, wie z. B. (0,2-1,5%) Agar oder (mind. 15%)
Gelatine. Die Nährlösung beinhaltet eine Stickstoffquelle und weitere
essentielle Komponenten, welche die Stabilität von Helicobacter verbessern.
Die Stickstoffquelle nimmt 0,5 bis 5% des Presumptive-Mediums ein. Sie
besteht aus chemischen oder proteolytischen Aufschlüssen von Proteinen
mikrobieller, tierischer oder pflanzlicher Herkunft, wie z. B.: Peptone,
Tryptone oder Casitone oder Gemische von diesen. Besonders bevorzugt
sind Medien wie Schivo-Medium® oder Medien auf der Basis von "brain
heart infusion" (BHI). Weitere bevorzugte Bestandteile sind Hefe-Extrakt
(z. B. 0,01%), Serumproteine, wie Pferdeserum oder foetales Kälberserum
oder Rinderserumalbumin oder definierte, organische Substanzen, wie
(2,6) Dimethyl)-beta-cyclodextrin und Cholesterol. Die Serumproteine sollten
1-10% des Presumptive-Mediums einnehmen, die organischen
Substanzen 0,01-0,2%. Außerdem wird dem Presumptive-Medium
reduziertes Cystein oder Thioglykolat zugemischt und/oder Sauerstoff
abweisende Zusätze beigefügt. Alle Komponenten liegen in einer
gepufferten wäßrigen Lösung vor, deren bevorzugter pH-Wert zwischen 5,5
und 6,5 liegt. Die Biopsieprobe wird in das untere Drittel der halbfesten
Matrix eingebracht, wodurch das Eindiffundieren von Luftsauerstoff
verhindert wird, was die Überlebensbedingungen des Keims verbessert.
Die Verknüpfung des Presumptive-Mediums mit einem Urease-Nachweistest
ist neu. Sie bietet dem Arzt den Vorteil, daß dieser rasch eine mögliche
Helicobacter Infektion angezeigt bekommt und direkt weitere Maßnahmen
einleiten kann. Das Presumptive-Medium wird zu diesem Zweck zusätzlich
mit (0,5-5%) Harnstoff und (0,001-0,01%) Phenolrot oder anderen pH-
Indikatoren, wie Bromocresolpurpur, versetzt. Die Umsetzung des
Harnstoffs durch die Urease führt u. a. zur Entstehung von Ammoniak,
welches den pH-Wert ins Basische verändert und z. B. den pH-Indikator
Phenolrot von gelblich in rot bis violett umschlagen läßt. Die
Geschwindigkeit des Farbumschlags, die Farbintensität und die Farbgebung
korrelieren direkt mit der Menge Urease-produzierender Bakterien. Die
Bestandteile des kombinierten Presumptive-Mediums sind so eingestellt, daß
eine hohe Empfindlichkeit erreicht wird (500-2000 Keime/Presumptive-
Medium) und eine Autolyse der Keime unterdrückt ist. Alternativ kann dem
Presumptive-Medium ein synthetisches Urease-Substrat beigemischt
werden, dessen Umsetzung einen Farbumschlag bewirkt.
Vergleichsuntersuchungen belegen, daß andere, routinemäßig angewandte
Urease-Nachweisverfahren zu einer raschen Lyse der Keime führen. Dies ist
von größter Bedeutung, da neuere Untersuchungen belegen, daß in den
Biopsie-Proben oftmals andere Urease-produzierenden Keime, wie z. B.
Proteus mirabills, Klebsiella oxytoca und Pseudomonas aeruginosa
vorzufinden sind. Im Unterschied zu Helicobacter sezernieren diese Keime
keine Urease, sondern das Enzym liegt im Zellinnern vor. In eigenen
Untersuchungen wurde festgestellt, daß es in gängigen Urease-
Nachweisverfahren, wie dem CLO-Test, zur Lyse der Bakterien kommt,
wobei die intrazelluläre Urease freigesetzt wird, die das nun verfügbare
Substrat sofort umsetzt. Eine vorläufige Untersuchung von 32 Patienten mit
akuter Gastritis hat ergeben, daß mit herkömmlichen Verfahren nur aus 34%
der mikrobiologisch untersuchten Biopsien ein Helicobacter isoliert
werden konnte. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, daß die
Helicobacter-freien Biopsien mit Stämmen besiedelt waren, die sich sehr
schlecht anzüchten lassen. Bedeutsam ist allerdings, daß ein Großteil (< 50%)
der Helicobacter-freien Biopsien andere Urease-produzierende Keime
enthielten, die von den gängigen Urease-Nachweisverfahren angezeigt
wurden. Das kombinierte Transport- und Indikatormedium verzögert bzw.
verhindert eine Lyse dieser Bakterien und garantiert somit einen
Helicobacter-spezifischen Urease-Nachweis.
Aufgrund der Beobachtung von Versalovic et al. (1997), daß die
verschiedenen resistenzvermittelnden Punktmutationen auf der 23S rRNA
mit der Empfindlichkeit des Keims gegenüber Clarithromycin korrelieren,
ergibt sich anhand der vorliegenden, neuen Resultate die Möglichkeit durch
den Einsatz der einzelnen Sonden (ClaR1 - 3) eine direkte Antibiotika-
Empfindlichkeitstestung durchzuführen.
So führen Mutationen in der Position A2058G zu signifikant höheren
Resistenzwerten als Mutationen in der Position A2059G. Wie schon gezeigt,
wird die Mutation in der Position A2058G mit der Sonde ClaR1 spezifisch
nachgewiesen. In einem Optimierungsprozeß wurde der hochspezifische
Nachweis der A2058G Punktmutation durch ein Gemisch bestehend aus der
Cy3-markierten ClaR1-Sonde und den unmarkierten Sonden ClaWT und
ClaR3 erzielt.
In ähnlicher Weise wurde ein funktionierendes Sondengemisch zum
spezifischen Nachweis der A2059G Punktmutation entwickelt, bestehend
aus der Cy3-markierten ClaR2-Sonde und der unmarkierten ClaWT-Sonde.
Zum Nachweis der Punktmutation A2058C wird die Cy3-markierte Sonden
ClaR3 verwendet in Kombination mit der unmarkierten Sonde ClaWT.
Die Hybridisierung wird im Beispiel 2 genannten Puffer durchgeführt. Soll
die Antibiotika-Empfindlichkeitstestung mit der Identifizierung von H. pylori
gekoppelt werden, so werden den genannten Sondenkombinationen noch
die FLUOS-markierten Oligonukleotide Hpyl-16S-585-FLUOS und Hpyl-16S-
219-FLUOS zugegeben.
Das Gesamtverfahren der Resistenzbestimmung setzt sich aus zwei
aufeinanderfolgenden Teilschritten zusammen, der Probengewinnung (A)
und der Nachweisreaktion (B).
Die Probengewinnung umfaßt im wesentlichen die gezielte Gewinnung von
biologischen Material in dem sich der krankheitsverursachende Keim
angesiedelt hat. Das gewonnene biologische Material kann dann direkt der
Nachweisreaktion zugeführt, durch bekannte Verfahren fixiert oder in ein
spezielles Presumptive-Medium (siehe Beispiel 5) überführt werden.
Die Nachweisreaktion (in situ Hybridisierung) erfordert im wesentlichen drei
Arbeitsschritte, (1) die Immobilisierung der Probe auf einem Träger, (2) die
Permeabilisierung der Probe und (3) die eigentliche Hybridisierungsreaktion
sowie deren Auswertung.
Im Falle einer mikroskopischen Untersuchung wird die Probe auf einen
Objektträger immobilisiert, der in der Regel aus Glas besteht. Es können
auch andere Trägermaterialien verwendet werden, z. B. Mikrotiterplatten
oder Folien oder Siliciumplatten, in Abhängigkeit der gewählten
Untersuchungsform. In der Regel wird die Probe in Form eines Abstrichs auf
den Objektträger aufgetragen. Bei Gewebeproben werden bevorzugt
Schnitte verwendet. Schließlich wird die Probe über eine Lufttrocknung auf
dem Objektträger immobilisiert (Amann et el., 1990), wobei die Fixierung der
Probe durch eine Vorbehandlung des Objektträgers, z. B. mit Polylysin oder
gar spezifische Rezeptormoleküle, wie Antikörper, verbessert werden kann.
Durch den Permeabilisierungsschritt wird die Probe, insbesondere die in der
Probe befindlichen Bakterien für die Sonden durchgängig gemacht. Das
Verfahren ist so ausgerichtet, daß insbesondere die Bakterienhülle
durchgängig gemacht wird wobei die innere Struktur weitgehend erhalten
bleibt. Zur Permeabilisierung von Gram-negativen Bakterien reicht in der
Regel ein konventionell durchgeführtes Fixierungsverfahren aus. Die
Permeabilisierung Gram-positiver Bakterien erfordert zusätzliche
Maßnahmen, z. B. die Verwendung von Komponenten wie etwa
organischen Lösungsmitteln, wie z. B. Toluol, Xylol, Aceton, Ethanol, etc.,
Detergentien, wie z. B. SDS, Nonidet, etc., und Zellwand auflösenden
Enzymen, wie z. B. Lysozym, Lysostaphin, Mutanolysin, etc.
Die Hybridisierungsreaktion wird in zwei Schritten durchgeführt, (a) die
Inkubation der permeabilisierten Probe mit der markierten Sonde bzw. dem
Sondengemisch und (b) ein nachfolgender Waschschritt zum Entfernen
unspezifisch gebundener Sonden mit anschließender Auswertung. Die
Inkubation der Sonden (1-1000 ng) erfolgt in einer wässrigen Lösung für
mehrere Stunden bei einer Temperatur, die sich aus der Formel zur
Berechnung der Dissoziationstemperatur von RNA-DNA Hybriden herleiten
läßt (Lathe, 1985 & Wahl, 1987): Td = 81 ,5 + 16,6 Ig[Na⁺] + 0,4(%GC)
- 820/n - 0,5(% FA); n = Länge des Oligonukleotids; FA = Formamid. Die
wesentlichen Bestandteile der wässrigen Lösung sind chaotrope
Substanzen, wie Salze oder/und Formamid, mit denen eine spezifische
Bindung der Sonden an die komplementären Zielsequenzen auf der rRNA
erreicht wird und ein Detergenz zur Unterdrückung unspezifischer Bindungen
der Sonden z. B. an Proteine. Die Lösung zum Herauswaschen der
unspezifisch gebundenen Sonden ist prinzipiell ähnlich zusammengesetzt,
wobei die Sondenbindung beeinflussenden Bestandteile in niedrigeren
Konzentrationen eingesetzt werden und/oder die Temperatur entsprechend
erhöht wird. Schließlich wird der überschüssige Waschpuffer wird mit einer
gepufferten Salzlösung, z. B. PBS von den Objekträgern entfernt und der
Probenbereich in Citifluor AF1 (Citifluor Ltd., London, UK) eingebettet, um
die Ausbleichung der fluoreszierenden Sonden bei der Untersuchung zu
verringern. Das Ergebnis der Nachweisreaktion wird mit Hilfe eines
Fluoreszenzmikroskops abgelesen (Standardfilter für rote und grüne
Fluoreszenz oder/und Mischfilter für den gleichzeitigen Nachweis von roter
und grüner Fluoreszenz).
Es gibt Beobachtungen, daß H. pylori unter unvorteilhaften
Lebensbedingungen seine Morphologie ändert und sich von der bekannten
Stäbchenform in eine kokkoidale Form umwandelt. Von dieser kokkoiden
Form ist bekannt, daß sie nicht mehr kultivierbar ist und somit klassischen,
mikrobiologischen Untersuchungen nicht zugänglich ist. Sollte es sich bei
diesen Formen tatsächlich um Überdauerungsstadien von H. pylori handeln,
müssen diese unbedingt einer Diagnose zugeführt werden können.
In einer Versuchsserie wurde überprüft, in wie weit die kokkoiden Formen
für das beschriebene Nachweisverfahren zur Bestimmung der Antibiotika-
Resistenz verfügbar sind. Ein Clarithromycin-resistenter H. pylori Stamm
wurde in seine kokkoide Form überführt, in dem er für eine Woche bei 4°C
in destilliertem Wasser aufbewahrt wurde. Nach dieser Zeitspanne waren
alle stäbchenförmigen H. pylori Zellen vollständig zu kokkoiden Formen
transformiert, die auf gängigen Kulturmedien nicht mehr anwuchsen. Diese
kokkoiden Zellen wurden dem beschriebenen Nachweisverfahren mit dem
bekannten Sondengemisch unterworfen. Tatsächlich gelang es die kokkoide
Form als H. pylori zu identifizieren und, was besonders wichtig ist, die
Clarithromycin-Resistenz wurde ebenfalls nachgewiesen. Mittlerweile ist es
sogar gelungen, in humanen Gewebebiopsien diese Formen über das
beschriebene Verfahren nachzuweisen.
Hiermit steht zum ersten Mal ein Nachweisverfahren für die Bestimmung
einer Antibiotika-Resistenz bei kokkoiden Helicobacter zur Verfügung.
Darüber hinaus war nicht zu erwarten, daß dieses Verfahren bei kokkoiden
H. pylori funktioniert. In zahlreichen Arbeiten wurde berichtet, daß die
kokkoide Form einen stark reduzierten rRNA Gehalt hat und diese zudem
degradiert ist (Donelli et al., 1998; Narikawa et al., 1997). Unsere
Untersuchungen belegen, daß die in H2O induzierte kokkoide Form einen
zum Nachweis ausreichenden rRNA-Gehalt aufweist und sehr gut durch
eine, auf die rRNA ausgerichtete in situ Hybrisierung charakterisiert werden
kann.
Die Untersuchung kokkoider Formen gewinnt insbesondere bei der
Resistenzbestimmung an Bedeutung. Es ist bekannt, daß sich kokkoide
Formen bevorzugt bei sublethalen Antibiotikakonzentrationen ausbilden und
somit diese Formen in einem möglichen Zusammenhang beim Versagen der
Antibiotikatherapie stehen. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, daß diese
Formen in hohen Konzentrationen im Stuhl infizierter Menschen vorkommen
und somit über das beschriebene Verfahren einfach und rasch, d. h. ohne
gastroendoskopische Entnahme einer Biopsieprobe, eine akute H. pylori
Infektion mit einem Clarithromycin-resistenten Keim nachgewiesen werden
kann.
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Claims (50)
1. Verfahren zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen bei
Mikroorganismen umfassend die Schritte:
- a) Bereitstellen einer Mikroorganismen enthaltenden Probe,
- b) Inkontaktbringen der Probe mit mindestens einer Hybridisierungssonde, die spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz in Mikroorganismen ist, unter Bedingungen, die eine spezifische Hybridisierung der Sonde erlauben und
- c) Auswerten der Probe in situ durch Bestimmung des Auftretens oder des Ausbleibens einer Hybridisierung.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroorganismen aus bakteriellen Keimen und Protozoen
ausgewählt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz
aus ribosomalen Nukleinsäuresequenzen ausgewählt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nukleinsäuresequenz aus bakteriellen 23 S ribosomalen
Nukleinsäuresequenzen ausgewählt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nukleinsäuresequenz einen Bereich entsprechend einem oder
mehreren der Nukleotide 2032, 2057, 2058, 2059, 2503 und 2611
auf der E. coli 23S rRNA umfaßt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man langsam wachsende oder/und in vitro schwierig oder nicht
kultivierbare Pathogene testet.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroorgansimen gewählt werden aus der Gruppe bestehend
aus Helicobacter pylori, Mycobacterien, Porphyromonas gingivalis,
Propionibacterium acnes, Borrelia burgdorferi, Mycoplasmen,
Chlamydien, Tropheryma whippelii, Bartonellen Legionellen,
Norkardien und Actinomyceten.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine aus menschlichen oder tierischen Geweben oder
Körperflüssigkeiten stammende Probe verwendet.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Probe ohne vorherige Kultivierung der Mikroorganismen
untersucht wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Probe einer Anreicherungsprozedur für Mikroorganismen
unterzogen wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Probe vor der Untersuchung mit einem Presumptive-Medium
versetzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Presumptive-Medium eine Indikatorsubstanz zur Typisierung
von Mikroorganismen enthält.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Probe vor der Untersuchung fixiert und gegebenenfalls
permeabilisiert wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hybridisierungssonde aus Nukleinsäuren wie DNA oder
Nukleinsäureanaloga wie PNA ausgewählt wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hybridisierungssonde einen Hybridisierungsbereich mit einer
Länge entsprechend 10 bis 30 Nukleotidbausteinen, bevorzugt 15 bis
20 Nukleotidbausteinen, insbesondere 17 bis 18 Nukleotidbausteinen
aufweist.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine Hybridisierungssonde verwendet, die spezifisch für
Mutationen ausgewählt aus Deletionen, Transversionen, Transitionen
und Modifikationen der entsprechenden Wildtypsequenz ist.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine Kombination von mehreren Hybridisierungssonden
verwendet, die spezifisch für unterschiedliche mit
Antibiotikumresistenzen assoziierten Nukleinsäuresequenzen sind.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß man die Hybridisierungssonden ClaR1 (SEQ ID NO. 1), ClaR2
(SEQ ID NO. 2) oder/und ClaR3 (SEQ ID NO. 3) verwendet.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man zusätzlich mindestens eine Hybridisierungssonde verwendet,
die spezifisch für eine mit einem Wildtyp des Mikroorganismus
assoziierte Nukleinsäuresequenz ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß man die Hybridisierungssonde ClaWT (SEQ ID NO. 4) verwendet.
21. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man zusätzlich mindestens eine Hybridisierungssonde verwendet,
die spezifisch für eine Spezies oder Gattung von Mikroorganismus ist.
22. Verfahren nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß man zum Nachweis von Helicobacter pylori
Hybridisierungssonden verwendet, die gegen Sequenzen aus H. pylori
16S rRNA gerichtet sind, die homolog zu den E. coli Regionen 110-
140, 740-780, 585-605 oder/und 210-245 sind.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß man die Hybridisierungssonden Hpy1-165-753 (SEQ ID NO. 5),
120b (SEQ ID NO. 6), 585 (SEQ ID NO. 7) oder/und 219 (SEQ ID
NO. 8) verwendet.
24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man Hybridisierungssonden verwendet, die eine Direktmarkierung
tragen.
25. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man Hybridisierungssonden verwendet, die mit Farbstoff-,
Fluoreszenz- oder/und Enzymgruppen markiert oder markierbar sind.
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man mehrere Hybridisierungssonden verwendet, die
unterschiedlich markiert oder markierbar sind.
27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auswertung der Probe durch mikroskopische Methoden
erfolgt.
28. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auswertung eine quantitative Bestimmung von
Antibiotikumresistenzen umfaßt.
29. Verwendung eines in situ Nukleinsäure-Hybridisierungsverfahrens
zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen in Mikroorgansimen.
30. Verwendung nach Anspruch 29 zum Nachweis von
Antibiotikumresistenzen in Bakterien und Protozoen.
31. Verwendung nach Anspruch 29 oder 30 zum Nachweis von
Resistenzen gegen Makrolid-, Lincosamid-, Aminoglycosid-,
Aminocyclitol-, Tetracyclin- und Chloramphenicol-Antibiotika.
32. Verwendung nach Anspruch 31 zum Nachweis von Resistenzen
gegen Makrolid-Antibiotika ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
Clarithromycin, Erythromycin, Azithromycin und Roxithromycin.
33. Verwendung nach Anspruch 29 oder 30 zum Nachweis von
Resistenzen gegen Aminoglykosid-Antibiotika ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Streptomycin, Neomycin, Paromomycin,
Kanamycin, Gentamycin, Tobramycin, Amikazin, Netilmicin und
Sisomicin.
34. Reagenzienkit zur Typisierung von Mikroorganismen oder/und von
Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen durch in situ
Hybridisierung umfassend
- (a) Mittel zur Probenvorbereitung und
- (b) mindestens eine Hybridisierungssonde, die spezifisch für eine mit Antibiotikumresistenzen assoziierte Nukleinsäuresequenz in Mikroorganismen ist, oder/und mindestens eine Hybridisierungssonde, die spezifisch für eine Spezies oder Gattung von Mikroorganismen ist.
35. Reagenzienkit nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Probenvorbereitung ein Presumptive-Medium und
gegebenenfalls Anreicherungsmittel für Mikroorganismen umfassen.
36. Reagenzienkit nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Presumptive-Medium eine Nährlösung mit einer
Stickstoffquelle und weiteren essentiellen Komponenten sowie
gegebenenfalls reduzierenden Substanzen oder/und Sauerstoff
abweisenden Zusätzen enthält.
37. Reagenzienkit zur Typisierung von Mikroorganismen oder/und von
Antibiotikumresistenzen in Mikroorganismen umfassend
- (a) ein Presumptive-Medium für Mikroorganismen und
- (b) Mittel zur Typisierung von Mikroorganismen oder/und zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen.
38. Reagenzienkit nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Presumptive-Medium eine Nährlösung mit einer
Stickstoffquelle und weiteren essentiellen Komponenten sowie
gegebenenfalls reduzierenden Substanzen oder/und Sauerstoff
abweisenden Zusätzen enthält.
39. Reagenzienkit nach Anspruch 37 oder 38,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Typisierung von Mikroorganismen
Indikatorsubstanzen umfassen, die im Presumptive-Medium gelöst
oder/und suspendiert sind.
40. Reagenzienkit nach Anspruch 39,
dadurch gekennzeichnet,
daß er einen Ureaseindikator zum Nachweis von Helicobacter pylori
enthält.
41. Verwendung eines Reagenzienkits nach einem der Ansprüche 34 bis
40 in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 28.
42. Verwendung eines Oligonukleotids aus einem Bereich der V-Domäne
der 16S rRNA zum Spezies-spezifischen Nachweis von H. pylori.
43. Verwendung nach Anspruch 42,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Oligonukleotid die in SEQ ID NO. 5, 6, 7 oder/und 8
dargestellte Sequenz oder zumindest einen 10 Nukleotide langen
Teilbereich davon enthält.
44. Oligonukleotid,
dadurch gekennzeichnet,
daß es die in SEQ ID NO. 5, 6, 7 oder/und 8 dargestellte Sequenz
oder zumindest einen 10 Nukleotide langen Teilbereich davon enthält.
45. Oligonukleotid nach Anspruch 44,
dadurch gekennzeichnet,
daß es eine Markierungsgruppe trägt.
46. Verwendung eines Oligonukleotids aus einer bakteriellen 23S rRNA
zum Nachweis von Antibiotikumresistenzen.
47. Verwendung nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Oligonukleotid die in SEQ ID NO. 1, SEQ ID NO. 2 oder SEQ
ID NO. 3 dargestellte Sequenz enthält.
48. Verwendung nach Anspruch 46 oder 47 zusammen mit einer
Wildtyp-spezifischen Oligonukleotid, insbesondere einem
Oligonukleotid, das die in SEQ ID NO. 4 dargestellte Sequenz enthält.
49. Oligonukleotid,
dadurch gekennzeichnet,
daß es die in SEQ ID NO. 1, 2, 3 oder 4 dargestellte Sequenz oder
zumindest einen 10 Nukleotide langen Teilbereich davon enthält.
50. Oligonukleotid nach Anspruch 49,
dadurch gekennzeichnet,
daß es eine Markierungsgruppe trägt.
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001007649A3 (de) * | 1999-07-22 | 2001-08-09 | Vermicon Ag | Verfahren zum nachweis von mikroorganismen |
| CN111363837A (zh) * | 2020-03-10 | 2020-07-03 | 中南大学 | 一种提升痤疮杆菌耐药突变及耐药基因检测准确性和效率的方法及其配套试剂盒 |
| CN113287017A (zh) * | 2018-10-04 | 2021-08-20 | 曙光诊断学公司 | 对细胞的检测和分析 |
-
1999
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- 1999-05-21 DE DE59903029T patent/DE59903029D1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001007649A3 (de) * | 1999-07-22 | 2001-08-09 | Vermicon Ag | Verfahren zum nachweis von mikroorganismen |
| CN113287017A (zh) * | 2018-10-04 | 2021-08-20 | 曙光诊断学公司 | 对细胞的检测和分析 |
| CN111363837A (zh) * | 2020-03-10 | 2020-07-03 | 中南大学 | 一种提升痤疮杆菌耐药突变及耐药基因检测准确性和效率的方法及其配套试剂盒 |
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