Die Erfindung betrifft eine Lamelle für ein Raster gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
sowie ein zugehöriges Raster bzw. eine zugehörige Leuchte.
Eine Lamelle gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus dem deutschen Gebrauchsmu
ster DE 81 06 507 U1 bekannt. Dort wurde vorgeschlagen, die Rasterlamellen an ihrer Ober
seite mit einer spiegelreflektierenden Abdeckung mit seitlichen Randabschnitten zu versehen,
welche in einer Ebene quer zu der Lampenachse geneigt sind. Die so gebildete Abdeckung ist
zwischen den Seitenwänden der Lamelle aufgenommen.
Aus der WO 96/25623 A1 ist ferner eine Lamelle bekannt, die zwei zumindest an der Ober
seite voneinander beabstandete Seitenwände aufweist, zwischen denen eine Dachfläche vor
gesehen ist, die zwischen den Seitenwänden parallel zur Dicke der Lamelle im wesentlichen
flach und eben verläuft. Die Dachfläche kann ferner zusätzliche herausragende Strukturen
z. B. in Form eines Sägezahns oder in Form von herausragenden Zungen aufweisen.
Neuere Normen, vor allem in angelsächsischen Ländern, stellen nicht mehr nur Anforderun
gen allein an die Längs- und Querentblendung, sondern auch an die Entblendung in beliebi
gen Richtungen. Es hat sich nun gezeigt, daß häufig Raster mit Rasterlamellen der eingangs
genannten Art, die eine durchaus zufriedenstellende Entblendung in Längs- und Querrichtung
entsprechend den weniger strengen Normen ermöglichten, für C-Ebenen schräg zur Lam
penachse keine ausreichende Entblendung gewährleisteten. Insbesondere Raster mit einem
hohen Wirkungsgrad aufgrund einer verspiegelten Dachfläche haben hier oft Probleme.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Rasterlamelle bzw. ein Raster der eingangs genannten
Art zur Verfügung zu stellen, bei dem eine gleichermaßen befriedigende Entblendung in der
C90/270-Ebene (Längsrichtung), der C0/180-Ebene (Querrichtung) und C-Ebenen schräg zur
Lampenachse möglich ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine besser entblendete
Leuchte zur Verfügung zu stellen.
Erfindungsgemäß wird dies durch eine Rasterlamelle entsprechend dem Anspruch 1 oder 5
bzw. ein Raster erreicht, das solche Rasterlamellen aufweist. Die die Leuchte betreffende
Aufgabe wird durch eine Leuchte gemäß Anspruch 7 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung kann vorsehen, daß die Seitenwände der Lamelle auf beiden Seiten der Dach
fläche vorstehen und die Dachfläche im wesentlichen unterhalb des Niveaus der Oberkante
der Seitenwände verläuft.
Die Erfindung beruht auf der überraschenden Erkenntis, daß die unbefriedigende Entblendung
in C-Ebenen schräg zur Lampenachse auf Reflexionen an den Innenflächen der Seitenwände
zurückzuführen ist, die auf beiden Seiten der konkaven Dachfläche hochragen. Dementspre
chend sieht die Erfindung vor, diese Reflexionen zu verhindern oder zu unterdrücken. Erfin
dungsgemäß werden hierfür zwei Möglichkeiten vorgeschlagen.
Gemäß einer ersten Lösung, die Gegenstand des Anspruchs 1 ist, wird die störende Reflexion
dadurch verhindert, daß die Innenfläche der Seitenwände lichtabsorbierend ausgestaltet wird.
In Abkehr von der traditionellen Fertigungsweise, bei der eine Seite eines reflektierenden
Elements, wie einer Rasterlamelle, immer mit einheitlichen Eigenschaften ausgestaltet wird,
wird erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Oberseite der Lamelle zwei lichtabsorbierende
Zonen, nämlich die Innenflächen der Seitenwände, und eine lichtreflektierende Zone, nämlich
die Dachfläche, aufweist. Diese erste Lösung der Erfindung ist besonders vorteilhaft für Me
tallamellen, die aus einem Blech gefertigt sind, da die entsprechende Lamelle durch einfaches
Biegen eines entsprechend zugeschnittenen und gefärbten Metallblechs realisiert werden
kann. Insbesondere kann ein Blech als Ausgangsmaterial verwendet werden, das auf einer
Seite reflektierend und auf der anderen Seite lichtabsorbierend ausgebildet ist.
Gemäß einem alternativen Lösungsvorschlag der Erfindung kann die Dachfläche auch in einer
Richtung parallel zur Lampenachse konkav ausgebildet sein, so daß Licht, das normalerweise
auf die Innenflächen der Seitenwände der Lamelle einfallen würde, durch den Dachreflektor
in Bereiche der Leuchte gelenkt wird, in denen das Licht entweder absorbiert wird oder mit
einem zulässigen Lichtaustrittswinkel zu der Lichtaustrittsöffnung reflektiert wird. Eine der
artige konkave Ausbildung, gegebenenfalls in mehrere Richtungen, läßt sich beispielsweise
durch einen entsprechend geformten Einsatz, der zwischen die Seitenwände der Lamelle ein
gesetzt wird, realisieren.
Insgesamt erreicht die Erfindung mit überraschend einfachen Mitteln einen wesentlichen
Fortschritt bei der Gestaltung der Lichtabstrahlcharakteristik. Es hat sich insbesondere her
ausgestellt, daß Leuchten mit einer großen Anzahl von Reflektorlamellen, z. B. mehr als 10,
besonders von der Erfindung profitieren. Erfindungsgemäß können auch kleine Stellen mit
hoher Leuchtdichte, die nach den derzeitigen Normen noch zulässig sind, aber dennoch im
Einzelfall stören, vermieden werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dachfläche in einem Querschnitt senk
recht zur Lampenachse zumindest abschnittsweise entsprechend einer Kegelschnittform, wie
einer Ellipse, Hyperbel oder Parabel, ausgebildet, wobei die Ausbildung in einer Parabelform
bevorzugt ist. Statt einer exakten Kurve kann auch eine Approximation an eine solche Kegel
schnittform, z. B. durch gerade Segmente, vorgesehen sein, was die Fertigung erleichtert.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschrei
bung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Rasterlamelle,
Fig. 2 illustriert das Prinzip der Entblendung in C-Ebenen schräg zur Lampenachse.
Fig. 3 zeigt eine modifizierte Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt eine Rasterlamelle 1 mit einer V-förmigen Grundstruktur, welche zwei sich in der
Richtung der Breite erstreckende Seitenwände 2 und 3 aufweist. Auf der Oberseite der La
melle ist zwischen den Seitenwänden 2 und 3 eine in einem Querschnitt senkrecht zur Rich
tung der Dicke konkav ausgebildete reflektierende Dachfläche 5 vorgesehen, welche zwei
schräge, im wesentlichen gerade Abschnitte 7a und 7b an den Seiten sowie einen im wesentli
chen waagerechten Abschnitt 9 zwischen den beiden Abschnitten 7a und 7b aufweist. Die
Innenseiten 11 und 13 der Seitenwände 2 und 3 stehen im Bereich der abgeschrägten Flächen
7a und 7b sowie des zentralen waagerechten Abschnitts 9 über den Dachreflektor 5 hinaus
vor.
Das Prinzip der Entblendung in C-Ebenen schräg zur Lampenachse durch eine solche Lamelle
ist in Fig. 2 illustriert. Fig. 2 stellt einen schematischen Querschnitt eines Spiegelrasters durch
eine Ebene senkrecht zu der Lampenachse dar. In Fig. 2 ist das Raster allgemein mit dem Be
zugszeichen 20 bezeichnet. Mit dem Bezugszeichen 22 sind die Seitenwände des Rasters und
mit dem Bezugszeichen 24 eine Lampe bezeichnet. Die Lamelle ist, wie bereits in Fig. 1, all
gemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet.
Die geneigten Abschnitte 7a und 7b der Lamelle 1 bewirken, daß das auf sie einfallende Licht
stärker zum Zentrum des Rasters hin reflektiert wird und in an die Oberkante der Lamelle
anschließende Winkelbereiche, die mit β bezeichnet sind, kein Licht von dem Dachreflektor 5
reflektiert wird, so daß insgesamt die an der Dachfläche 5 reflektierten Lichtstrahlen nach
nochmaliger Reflexion an den Seitenwänden 22 mit einem kleineren Winkel zur Vertikalen
zu der Lichtaustrittsöffnung des Rasters 20 reflektiert werden, als dies bei einer ebenen Dach
fläche 5 der Fall wäre. Auf diese Weise läßt sich die gewünschte Entblendung zwar oft ver
bessern, jedoch in einigen Fällen nicht oder nicht vollständig erreichen.
Um die Entblendung in einer C-Ebene schräg zur Lampenachse zu erreichen oder zu verbes
sern, sind die Innenseiten 11 und 13 der beiden Seitenwände 2 und 3 zumindest in den Berei
chen, in denen sie über die Dachfläche 5 vorstehen, lichtabsorbierend ausgebildet. Im Regel
fall sind diese Bereiche schwarz gefärbt. Eine solche lichtabsorbierende Ausbildung kann
durch das Aufbringen einer lichtabsorbierenden Kunststoffolie, durch das Lackieren mit ei
nem schwarzem Lack oder in anderer geeigneten Weise realisiert werden.
Fig. 3 stellt zur Illustration eine modifizierte Ausführungsform dar, die nicht Gegenstand der
Ansprüche ist, wobei gleiche Bezugszeichen die gleichen Elemente wie in Fig. 1 bezeichnen.
Bei dieser Ausführungsform sind die über den Dachreflektor vorstehenden Innenflächen 11
und 13 der Seitenwände 2 und 3 beseitigt. Damit entfallen auch die störenden Reflexionen an
diesen Abschnitten, die nach dem Stand der Technik zu einer unbefriedigenden Entblendung
in Richtungen schräg zu der Lampenachse führten.