DE19915050A1 - Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte und Chipkarte, erhalten unter Verwendung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte und Chipkarte, erhalten unter Verwendung des VerfahrensInfo
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Abstract
Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte, betreffend insbesondere die Ausbildung eines Hohlraumes, der den Chip aufnimmt, sowie die Montage desselben. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird der Hohlraum (12) in solch einer Weise ausgebildet, daß er an einer Fläche (13) der Karte mündet, wobei zumindest der Boden des Hohlraumes zum Freilegen von reliefartig erscheinenden Anschlußklötzen (26, 26a) ausgehöhlt bzw. bearbeitet wird, und zwar an vorbestimmten Orten entsprechend Anschlußzonen des Chips, wobei letzterer durch eine sogenannte Flip-Chip-Technik montiert wird. DOLLAR A Bestimmte Anschlußklötze können mit einer Antenne verbunden werden.
Description
Die Erfindung betrifft generell ein Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte, umfassend
einen Hohlraum, der den Chip bzw. die Mikroschaltung aufnimmt, welcher an einer
Anordnung von leitenden bzw. leitfähigen Elementen montiert und mit diesen verbunden
ist, wobei er "umgedreht" vorliegt, hin zu dem Boden des Hohlraumes, wo Anschluß
klötze ausgebildet sind.
Die Erfindung betrifft insbesondere die Ausbildung solcher Anschlußklötze. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist von besonderem Interesse für die Bildung einer Karte, in
welcher der Chip bzw. die Mikroschaltung elektrisch mit äußeren bzw. externen
Anschlußbereichen, welche an einer Fläche der Karte ausgebildet sind, und/oder mit einer
Antenne verbunden ist, mittels welcher die Informationen mittels elektromagnetischer
Strahlung ausgetauscht werden können. Die Erfindung betrifft ebenfalls einen neuartigen
Chipkartentyp, erhalten unter Verwendung des Verfahrens. In dem Bereich der
Herstellung von Chipkarten ist es üblich, die Mikroschaltung bzw. den Chip in einem
Hohlraum zu montieren, welcher an einem Teil der Dicke der Karte aus
Kunststoffmaterial ausgebildet ist, welche einen Stützkörper bildet. Der Hohlraum ist
bezüglich einer Fläche der Karte offen bzw. mündet zu dieser. An dieser Fläche und rund
um diesen Hohlraum herum ist es üblich, äußere bzw. externe Anschlußbereiche
auszubilden, welche es ermöglichen, elektrische Verbindungen zwischen einer
Vorrichtung, die zum Benutzen mit der Karte vorgesehen ist, herzustellen, wobei die
Mikroschaltung bzw. der Chip in dem Hohlraum aufgenommen ist. Der Chip umfaßt eine
ebene Fläche, die "aktive" Fläche genannt wird, von wo sich Anschlußzonen erstrecken.
Eine bekannte Technik besteht darin, die externen Anschlußbereiche mit
Anschlußpunkten zu verbinden, welche an dem Boden des Hohlraumes und beabstandet
voneinander ausgebildet sind, und zwar in einer Weise vergleichbar zu Anschlußzonen,
entsprechend einer symmetrischen sogenannten Spiegelkonfiguration, so daß der Chip in
dem Hohlraum montiert und elektrisch verbunden werden kann, bedingt durch dessen
einfache Positionierung, wobei die Anschlußzonen den Anschlußpunkten gegenüber
stehen. Die externen Anschlußbereiche sind mit den Anschlußpunkten über leitende
Fortsätze (üblicherweise metallischer Art) verbunden, welche sich an den Seiten und dem
Boden des Hohlraumes erstrecken.
Die Montage kann beispielhaft unter Zuhilfenahme eines anisotrop leitenden bzw.
leitfähigen Klebstoffes erfolgen, welcher an und für sich bekannt ist, das heißt die
Eigenschaft aufweisend, daß die elektrische Leitfähigkeit lediglich entsprechend einer
bevorzugten Richtung zwischen den Zonen und Anschlußpunkten gewährleistet wird,
wenn diese bei einer ausreichend geringen Entfernung beabstandet sind. Der Klebstoff ist
im Gegensatz hierzu isolierend entsprechend den anderen Richtungen und außerhalb
dieser bevorzugten Orte.
Die Erfindung betrifft in erster Linie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen
Chipkarte, welche sich durch die Ausbildung der wechselseitigen Verbindungen zwischen
den Anschlußzonen der Mikroschaltung bzw. des Chips und dem Leiternetz auszeichnet,
den Informationsaustausch mit zugeordneten Geräten erlaubend.
Insbesondere betrifft die Erfindung somit ein Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte,
umfassend die Schritte:
- - Ausbilden eines Hohlraumes in einem Teil der Dicke einer Karte, die einen Stützkörper bildet, wobei der Hohlraum an einer Fläche der Karte mündet, und Ausbilden eines Leiternetzes, welches mit dem Chip bzw. der Mikroschaltung verbunden werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß:
- - zumindest der Boden des Hohlraumes in solch einer Weise bearbeitet bzw. ausgehöhlt wird, daß Anschlußklötze reliefartig an vorbestimmten Orten erscheinen, entsprechend Anschlußzonen des Chips, und daß
- - der Mikrochip in dem Hohlraum in einem an und für sich bekannten, einem sogenannten Flip-Chip-Schritt, befestigt und verbunden wird, elektrische Verbindungen zwischen den Anschlußzonen und den Anschlußklötzen bildend.
In dem Fall, in welchem die Karte externe Anschlußbereiche umfassen muß, zeichnet sich
das Verfahren des weiteren dadurch aus, daß vor der Bearbeitung bzw. dem Aushöhlen
des Bodens des Hohlraumes ein leitfähiger Niederschlag gebildet wird, sich zumindest
teilweise über die Fläche wie auch über die Seiten und den Boden des Hohlraumes
erstreckend.
In einem solchen wie oben angegebenen Verfahren kann jeder prinzipielle Schritt unter
Verwendung mehrerer Techniken erfolgen. Somit kann der Hohlraum, ausgebildet in
einem ersten Schritt, in der Dicke der Karte erhalten werden mittels Feilen bzw. Fräsen,
und zwar unter Verwendung eines Werkzeuges, welches in der Lage ist, das
Kunststoffmaterial zu fräsen bzw. auszuschaben bzw. auszuhöhlen. Der Hohlraum kann
ebenfalls durch Formen bzw. Gießen zum Zeitpunkt der Herstellung der Karte erhalten
werden. Schließlich können auch andere bekannte Techniken verwendet werden
(Schneiden, Gravieren, Fräsen, etc.).
Die Anwendung des leitenden bzw. leitfähigen Niederschlages bzw. der leitenden bzw.
leitfähigen Fällung kann mittels Heißprägens eines metallischen Blattes bzw. einer
Schicht erhalten werden, die mit einem Film bzw. einer Schicht aus thermisch
aktivierbarem Klebstoff an einer der Flächen versehen ist. Dieses Prägen kann in einem
Stanzen bestehen, zumindest teilweise die Konfiguration der Leiter definierend, welche
sich an der Fläche der Karte (die externen Anschlußbereiche), an den Seiten des
Hohlraumes und am Boden desselben erstrecken. Zu diesem Zweck kann man ein
Werkzeug verwenden, welches reliefartige Zonen aufweist, die in der Lage sind, lokal den
Klebstoff zu aktivieren, wobei es gleichzeitig möglich ist, Teile des metallischen Blattes,
welche nicht an dem Kunststoffmaterial anhaften, auszuschneiden und zu eliminieren.
Dasselbe Heißprägeverfahren kann verwendet werden zum Niederschlagen bzw. Fällen
einer gleichförmigen Schicht aus leitendem bzw. leitfähigem Material, sich zumindest
über die Fläche der Karte erstreckend, und zwar um den Hohlraum herum, sowie über die
Seiten und den Boden des Hohlraumes. Die Abgrenzung der Leiter bzw. leitenden
Abschnitte wird dann nachträglich erhalten, gleichzeitig zu dem Verfahren, welches darin
besteht, den Boden des Hohlraumes nachzubearbeiten bzw. nachträglich auszuhöhlen
bzw. zu fräsen. Der leitende bzw. leitfähige Niederschlag bzw. die leitende Fällung kann
ebenfalls mittels einer leitenden bzw. leitfähigen Tinte erhalten werden, die mittels
Siebdruckverfahren oder mittels Stempel- bzw. Walzentechnik (frz.: tampographie)
aufgebracht werden kann. Das Aufbringen bzw. Niederschlagen bzw. Fällen wird von
einer autokatalytischen Metallisation gefolgt. Schließlich kann man den leitenden
Niederschlag auch ausgehend von Laserhologrammen mittels Lithogravur erhalten.
Solche Techniken sind z. B. in der unter der Nummer 0,688,051 veröffentlichten
europäischen Patentanmeldung in größerem Detail beschrieben. Weitere üblicherweise
verwendete Verfahren zum Fällen bzw. Niederschlagen von leitenden bzw. leitfähigen
Schichten an Stützkörpern aus Kunststoffmaterial können ebenfalls in Betracht kommen,
insbesondere eine Technik, bei welcher leitfähiges bzw. leitendes Material pulverisiert
wird.
Der Schritt des Schabens bzw. Aushöhlens bzw. Bearbeitens von zumindest dem Boden
des Hohlraumes kann ebenfalls mittels Feilen bzw. Fräsen erfolgen. Es wird jedoch
generell ein Bearbeitungsverfahren bevorzugt, welches einen Ultraviolettlaser verwendet,
beispielhaft betrieben bei Wellenlängen in der Nachbarschaft von 355 um. Ein solcher
Laserstrahl ermöglicht gleichzeitig, das Kunststoffmaterial und das Metall zum Nach
bearbeiten bzw. Nachaushöhlen des Bodens des Hohlraumes zu eliminieren. Vorteihafter
weise kann man diesen Schritt ebenfalls dazu verwenden, die leitenden bzw. leitfähigen
Elemente voneinander zu isolieren, wenn der vorangehend gebildete leitende bzw.
leitfähige Niederschlag ein gleichförmiger Niederschlag war, oder auch dazu, in präziserer
Weise die Ränder dieser leitenden Elemente zu begrenzen. In diesem Fall wird der Laser
zum leichten Bearbeiten bzw. Aushöhlen der Ränder des Hohlraumes und der Fläche der
Karte verwendet, an welcher die externen Anschlußbereiche ausgebildet sind, wobei die
geringe Dicke praktisch der Dicke des leitenden bzw. leitfähigen Niederschlages
entspricht. Am Boden des Hohlraumes wird jedoch die Wirkung des Lasers verstärkt und
führt zu einer Aushöhlung des Kunststoffmaterials in der Tiefe.
Schließlich erfolgt die Montage des Chips selbst mittels der sogenannten Flip-Chip-Technik,
und zwar bevorzugt wie oben angegeben über eine Verklebung unter
Verwendung eines anisotrop leitenden bzw. leitfähigen Klebstoffes. In diesem Fall kann
man die unter dem Chip bzw. der Mikroschaltung verbleibenden Hohlräume durch einen
Überschuß desselben anisotropen Klebstoffes füllen. Somit werden die mechanischen
Spannungen, die an der Karte bewirkt werden können, nur bei relativ geringem Ausmaß
auf den Chip bzw. die Mikroschaltung selbst übertragen, da dieser praktisch nicht in
Kontakt mit dem Kunststoffmaterial steht. Die anisotrope Klebstoffmasse unter dem Chip
sichert eine gewisse mechanische Entkopplung, so daß der Chip bezüglich an der Karte
bewirkter Kräfte bzw. Spannungen geschützt ist, insbesondere beliebiger Arten an
Biegungen und anderer Verformungen. Somit wird das Risiko minimiert, daß der Chip,
bedingt durch solche Spannungen bzw. Belastungen, brechen könnte.
Es ist jedoch zu erwähnen, daß anstelle des anisotropen Klebstoffes ebenfalls ein
isolierender Klebstoff verwendet werden kann, wobei man lokal, bezüglich der
Anwendung zwischen den Anschlußzonen und den Anschlußklötzen, einen direkten
Kontakt zwischen den Anschlußzonen und den Anschlußklötzen gewahrleisten oder einen
leitenden bzw. leitfähigen Klebstoff verwenden muß. Schließlich kann man auch ein
Schweiß- bzw. Lötverfahren verwenden, so daß die Anschlußklötze mit den Anschluß
zonen der Mikroschaltung bzw. des Chips verbunden bzw. geschaltet sind. Diese Schritte
können immer nach der Bildung von zusätzlichen Höckern bzw. Vorkragungen an den
Anschlußzonen des Chips erfolgen, obwohl dies mit der oben beschriebenen
Konfiguration nicht nötig ist.
Aus dem Vorangegangenen ergibt sich, daß ein wichtiger Schritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens darin besteht, den Boden des Hohlraumes in solch einer Weise zu bearbeiten
bzw. auszuhöhlen, daß reliefartige Anschlußklötze erscheinen. Dieser Schritt führt dazu,
Kunststoffmaterial bei einer nennenswerten Tiefe am Boden des Hohlraumes zu
eliminieren.
Das Verfahren ist unter anderem insbesondere zum Bilden einer Karte ausgelegt, in
welcher die Mikroschaltung bzw. der Chip mit einer Antenne verbunden ist, die durch die
Karte gestützt wird, so daß ein Informationsaustausch mit einer zugeordneten Vorrichtung
auf elektromagnetischem Wege erfolgen kann. Eine solche Antenne kann sowohl
gemeinsam als auch isoliert bezüglich einer Struktur von externen Anschlußbereichen
vorliegen, wie weiter oben beschrieben. In diesem Fall wird das Verfahren in folgender
Weise vervollständigt:
Vor dem Bilden des Hohlraumes wird eine ebene Antenne an einer ersten Bahn bzw. Schicht gebildet. Anschließend wird ein leitfähiger Höcker bzw. eine leitfähige Vorkragung an dem oder jedem Anschlußende der Antenne gebildet, wobei die erste Schicht von einer zweiten Schicht aus Kunststoffmaterial bedeckt wird. Die zwei Schichten bzw. Blätter bzw. Bahnen werden z. B. heiß laminiert, wobei die Karte aus Kunststoffmaterial aus diesen Schichten resultiert.
Vor dem Bilden des Hohlraumes wird eine ebene Antenne an einer ersten Bahn bzw. Schicht gebildet. Anschließend wird ein leitfähiger Höcker bzw. eine leitfähige Vorkragung an dem oder jedem Anschlußende der Antenne gebildet, wobei die erste Schicht von einer zweiten Schicht aus Kunststoffmaterial bedeckt wird. Die zwei Schichten bzw. Blätter bzw. Bahnen werden z. B. heiß laminiert, wobei die Karte aus Kunststoffmaterial aus diesen Schichten resultiert.
In der zweiten Schicht wird an einem Ort ein Hohlraum gebildet bzw. ausgehöhlt, und
zwar bis zu solch einer Tiefe, daß die leitenden Vorsprünge bzw. Höcker am Boden des
Hohlraumes erscheinen, um anschließend zum Zeitpunkt des Schrittes der Bearbeitung
des Bodens des Hohlraumes einen oder mehrere reliefartige Anschlußklötze zu bilden,
wobei diese Klötze insbesondere dazu bestimmt sind, eine Verbindung zwischen der
Antenne und dem Chip bzw. der Mikroschaltung bereitzustellen.
Demzufolge sind die somit gebildeten Klötze, eventuell aus leitendem bzw. leitfähigem
Harz, an vorbestimmten Orten der Karte vor der Ausbildung des Hohlraumes angeordnet,
um sich später gegenüberliegend entsprechenden Anschlußzonen des Chips bzw. der
Mikroschaltung zu befinden. Für die angedachten Anwendungen ist es nötig, zwei solche
Klötze bereitzustellen, entsprechend den zwei Enden der Antenne, welche eine Spule
bildet, wobei die zwei Klötze gegenüberstehend den Orten vorgesehen sind, die den zwei
Anschlußzonen des Chips bzw. der Mikroschaltung entsprechen. Sie werden anschließend
elektrisch verbunden bzw. geschaltet mit diesen Zonen, eventuell wie vorangehend
beschrieben, unter Verwendung eines anisotrop leitenden bzw. leitfähigen Klebstoffes.
Gemäß einer insbesondere bevorzugten Ausführungsform umfaßt die Karte sowohl eine
implantierte Antenne in der oben beschriebenen Weise als auch eine gewisse Anzahl an
externen Anschlußbereichen, um den Hohlraum herum ausgebildet, für eine Ausnutzung
bzw. Verwendung mittels direkter elektrischer Kontakte. Bei der Verwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens resultiert somit, daß die Höcker bzw. Vorkragungen aus
leitendem Material, die Verbindung mit der Antenne sichernd, ebenfalls bedeckt sind mit
einem leitfähigen bzw. leitenden Niederschlag, bevorzugt metallischer Art, und zwar an
der Schnittstelle mit der integrierten Schaltung. Diese leitenden bzw. leitfähigen
Niederschläge bzw. Fällungen können jedoch ebenfalls fehlen, wenn die Karte nicht mit
externen Anschlußbereichen versehen ist (sogenannte kontaktlose Karte). In diesem Fall
kann der Schritt des Bildens des leitfähigen Niederschlages entfallen, wobei die
Ausbildung des Leiternetzes auf die Ausbildung des oder der leitenden Vorkragungen
bzw. Höcker beschränkt ist, die die Antenne verlängern.
Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Chipkarte, umfassend eine Plakette aus
Kunststoffmaterial, versehen mit einem Hohlraum, der in einem Teil der Dicke aus
gebildet ist und einen Chip bzw. eine Mikroschaltung aufnimmt, wobei der/die letztere in
solch einer Weise montiert ist, daß dessen/deren Anschlußzonen gegenüberliegend dem
Boden des Hohlraumes vorliegen und diese elektrisch mit reliefartigen Anschlußklötzen
verbunden sind, wobei zumindest einige der Klötze mit einem leitfähigen Niederschlag
bzw. Überzug bedeckt sind, beispielhaft metallischer Art, sich an den Seiten des
Hohlraumes und über eine Fläche der Karte erstreckend, um die externen Anschluß
bereiche zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß ein solcher Klotz, mit einem externen
Anschlußbereich verbunden, einen Sockel aus Kunststoffmaterial umfaßt, einstückig
ausgebildet mit einer Seite des Hohlraumes. Der Sockel resultiert aus dem Verfahren der
Bearbeitung bzw. der Aushöhlung des Bodens des Hohlraumes.
Diese Chipkarte kann unter anderem eine Antenne umfassen, eingeführt zwischen zwei
die Plakette bildenden Schichten, wobei zumindest eine vorangehend beschriebene Klötze
mittels eines Vorsprunges bzw. einer Vorkragung bzw. eines Höckers aus leitendem bzw.
leitfähigem Material gebildet wird, sich gegenüberliegend einer Anschlußzone des Chips
bzw. der Mikroschaltung erstreckend, und zwar ausgehend von einem Anschlußende der
Antenne.
Die Vorkragung aus leitendem bzw. leitfähigem Material kann mit einem
unterschiedlichen leitenden bzw. leitfähigen Niederschlag bzw. einer leitenden Fällung, z. B.
metallischer Art, überlagert sein. Schließlich betrifft die Erfindung ebenfalls eine
Chipkarte, umfassend eine Plakette aus Kunststoffmaterial, die mit einem Hohlraum
versehen ist, ausgebildet in einem Teil der Dicke, und einen Chip bzw. eine Mikro
schaltung aufnehmend, wobei der letztere/die letztere in solch einer Weise montiert ist,
daß dessen/deren Anschlußzonen hin zu dem Boden des Hohlraumes angeordnet sind, und
zwar gegenüberstehend den reliefartigen Anschlußklötzen, dadurch gekennzeichnet, daß
sie unter anderem eine Antenne umfaßt, eingeführt zwischen zwei die Plakette bildenden
Schichten, und daß zumindest ein vorangehend beschriebener Klotz einen Höcker bzw.
eine Vorkragung aus leitendem bzw. leitfähigem Material umfaßt, sich gegenüberstehend
einer Anschlußzone des Chips erstreckend, und zwar ausgehend von einem Anschlußende
der Antenne.
Weitere Vorteile der Erfindung und die Erfindung selbst werden deutlich beim Lesen der
folgenden lediglich beispielhaft erfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen, in welchen gilt:
Fig. 1 bis 4 stellen die wesentlichen Schritte eines Verfahrens zur Herstellung einer
Chipkarte gemäß der vorliegenden Erfindung dar.
Fig. 5 bis 9 stellen ein alternatives Verfahren entsprechend der Erfindung dar,
vorgesehen zur Herstellung einer Karte, die eine Antenne in ihrer Dicke enthält.
Unter Bezugnahme insbesondere auf die Fig. 1 bis 4 sind die prinzipiellen Schritte,
teilweise im Schnitt, dargestellt, die die Bildung einer Chipkarte, mit externen
Anschlußbereichen, jedoch ohne Antenne, ermöglichen.
Der erste dargestellte Schritt (Fig. 1) besteht darin, einen Hohlraum 12 in einem Teil der
Dicke der Karte 11 aus Kunststoffmaterial zu bilden, wobei die Karte 11 einen Stütz
körper bildet. Wie dargestellt, mündet der Hohlraum an einer Fläche 13 der Karte, wobei
es sich jedoch nicht um eine Durchgangsöffnung handelt, sondern vielmehr ein ebener
Boden 14 vorgesehen ist. Die Dicke des Hohlraumes ist ausreichend, um eine
Mikroschaltung bzw. einen Chip aufzunehmen. Der Hohlraum 12 kann erhalten werden
durch Senken bzw. Fräsen eines Werkzeuges, welches ausgelegt ist, das Kunststoff
material auszuhöhlen. Der Hohlraum kann ebenfalls erhalten werden mittels Formens
bzw. Formgießens zum Zeitpunkt der Herstellung der Karte. Der Hohlraum kann
ebenfalls aus dem Zusammenbau von zwei Blättern bzw. Schichten (Laminat) resultieren,
wobei eine Schicht ein Fenster bzw. eine Durchtrittsöffnung umfaßt, während die andere
eine solche Öffnung nicht umfaßt.
Fig. 2 stellt die Ausbildung eines leitfähigen Niederschlages 16 bzw. einer leitenden bzw.
leitfähigen Fällung 16 dar, beispielhaft eine Metallisation, die sich über zumindest einen
Teil der Fläche 13 erstreckt, an welcher der Hohlraum mündet, wie auch an den Seiten 18
und dem Boden 14 des Hohlraumes. Diese Metallisation bereitet die Ausbildung der
leitenden bzw. leitfähigen Elemente vor, die elektrisch mit Anschlußzonen des Chips bzw.
der Mikroschaltung verbunden sind. Sie kann eine gleichförmige bzw. einstückige Schicht
aus leitendem bzw. leitfähigem Material sein, sich über zumindest die Fläche herum um
den Hohlraum erstreckend, wie auch an den Seiten 18 und dem Boden 14 desselben,
wobei jedoch der leitende bzw. leitfähige Niederschlag bzw. die leitende bzw. leitfähige
Fällung zumindest einen Rohling der Ausbildung an Leitern bzw. Leitkörpern bilden
kann, umfassend die externen Anschlußbereiche 20, die sich an der Fläche 13 erstrecken,
sowie Leiter 22, die elektrische Verbindungen zwischen diesen externen Anschluß
bereichen und zumindest einen metallisierten Abschnitt am Boden des Hohlraumes
ausbilden. In der Tat kann in diesem Stadium der Boden des Hohlraumes in jedem Fall
praktisch vollständig metallisiert sein. Sowohl in dem einen als auch dem anderen Fall
kann zum Erhalten des leitenden oder metallisierten Niederschlages eine der oben
aufgeführten Techniken verwendet werden.
Der in Fig. 3 dargestellte Verfahrensschritt umfaßt das Bearbeiten bzw. Aushöhlen bzw.
Ausschaben von zumindest dem Boden 12 des Hohlraumes, und zwar in solch einer
Weise, daß Anschlußklötze 26 reliefartig an vorbestimmten Orten erscheinen,
entsprechend den Anschlußzonen 28 des Chips bzw. der Mikroschaltung (siehe Fig. 4).
Diese Anschlußklötze definieren ein von dem Rest unabhängiges, nennenswertes Relief,
wobei das Kunststoffmaterial, welches die Karte bildet, wie dargestellt, in der Tiefe
bearbeitet wird (mit Bezug auf den Boden 12).
Selbstverständlich ist diese Bearbeitung selektiv, so daß die sich am Gipfel bzw. Scheitel
der so definierten Klötze erstreckenden leitenden bzw. leitfähigen Abschnitte beibehalten
werden.
Wenn der vorangegangene Schritt in einer Fällung bzw. einem Niederschlag einer Schicht
aus leitendem gleichförmigen Material bestand, können zum Individualisieren bzw.
voneinander Trennen der externen Anschlußbereiche 20 und der Leiter 22, welche sich an
den Seiten und am Gipfel bzw. Scheitel bzw. an der Spitze der Klötze erstrecken,
dieselben Bearbeitungsmittel verwendet werden. Selbstverständlich sollte die Intensität
bzw. das Ausmaß der Bearbeitung, unabhängig von dem gewählten Mittel, geringer bzw.
schwächer bzw. kürzer erfolgen, als wenn es sich um die Behandlung des Bodens des
Hohlraumes handelt, so daß lediglich die unerwünschten Abschnitte des leitenden bzw.
leitfähigen Niederschlages eliminiert werden, wobei das darunterliegende Kunststoff
material lediglich wenig oder gar nicht bearbeitet bzw. angegriffen wird.
Wie vorangehend erwähnt, besteht eine bevorzugte Technik zum Bilden der Klötze und
zum eventuellen Definieren der Konfiguration der Leiter in einer Laserstrahlbehandlung.
Trotz alledem ist auch ein Feilen bzw. Fräsen bzw. Senken verwendbar.
Fig. 4 stellt die Montage des Chips bzw. der Mikroschaltung 32 entsprechend einer
sogenannten Flip-Chip-Technik dar, das heißt mit der aktiven Fläche hin zu dem Boden
des Hohlraumes gerichtet, und zwar in solch einer Weise, daß die Anschlußzonen 28 den
Scheiteln bzw. Gipfeln bzw. Spitzen der vorangehend definierten Anschlußkötze 26
gegenüberstehen. Vorteilhafterweise erfolgt hier die Montage und das elektrische
Anschließen bzw. die elektrischen Verbindungen zwischen dem Chip und der
Leiterausgestaltung durch einfaches Verkleben des Chips bzw. der Mikroschaltung 32
mittels eines anisotrop leitenden bzw. leitfähigen Klebstoffes 34. In diesem Fall ist, wie
dargestellt, die Dicke des Klebstoffes zwischen den Anschlußklötzen 26 und den
Anschlußzonen 28 verglichen mit anderen Orten sehr gering, wodurch es ermöglicht wird,
daß ein Klebstoff dieser Art sehr große Unterschiede bezüglich des Widerstandswertes
zwischen den Kontaktschnittstellen und anderen Bereichen aufweist, wo der Klebstoff
nennenswerte Volumina einnimmt und somit die Eigenschaften einer Isolierung aufweist.
Es ist ausreichend, diesen anisotropen Klebstoff im Überschuß vorzusehen, um die
verbleibenden Hohlräume unter der Mikroschaltung bzw. dem Chip zu füllen, wie es in
Fig. 4 dargestellt ist, wodurch es nicht mehr erforderlich ist, ein anderes isolierendes
Material unter den Chip einzuspritzen. Des weiteren isoliert die Klebstoffmasse 34 den
Chip 32 und schützt ihn vor Biegespannungen, denen die Karte während der Verwendung
unterliegt. Der Hohlraum wird anschließend durch ein Schutzharz 36 gefüllt.
Die Fig. 5 bis 9 stellen ein alternatives Verfahren dar, anwendbar, wenn die Chipkarte
11 mit einer Antenne 40 ausgestattet ist. In den Zeichnungen erkennt man lediglich zwei
Endäste der Antenne 40. In dem zuvor erwähnten Fall wird die Karte 11 aus der
Anordnung zweier Blätter bzw. Schichten 11a, 11b gebildet, die in Bezug zueinander
gebracht werden. Es wird eine ebene Antenne, die eine Art Spule bildet, an einer ersten
Schicht 11a gebildet. Die Antenne kann durch beliebige bekannte Techniken gebildet
sein, insbesondere mittels Fällung bzw. Niederschlag von leitendem bzw. leitfähigem
Material (oder auch eines metallischen Films). In dem dargestellten Beispiel umfaßt die
Antenne 40 zwei Anschlußenden, die dazu bestimmt sind, elektrisch mit zwei Anschluß
zonen 28a verbunden zu werden, die an dem Chip bzw. der Mikroschaltung 32a
vorgesehen sind. Selbstverständlich sind die Anschlußenden an vorbestimmten Orten an
der Karte angeordnet und bei einer Entfernung entsprechend jener, welche die
Anschlußzonen 28a des Chips bzw. der Mikroschaltung trennt, beabstandet. Es wird ein
leitender bzw. leitfähiger Höcker bzw. eine leitende bzw. eine leitfähige Vorkragung 41
an jedem Anschlußende der Antenne 40 ausgebildet. Anschließend wird das erste Blatt
bzw. die erste Schicht 11a mit einer zweiten Schicht 11b bedeckt. Die zwei Schichten
werden mit Bezug zueinander über ihre Kontaktflächen mittels beliebiger bekannter
Maßnahmen verbunden, z. B. mittels Heißlaminierung. Dies ist die in Fig. 5 dargestellte
Situation. Es ist zu erwähnen, daß in diesem Zwischenstadium geringfügige
Unregelmäßigkeiten, bedingt durch die Vorkragungen bzw. Höcker an der Fläche der
zweiten Schicht erscheinen. Dies ist jedoch bezüglich der Qualität und der Ästhetik der
fertiggestellten Karte ohne Folgen, da die die Unregelmäßigkeiten enthaltende Zone zum
Zeitpunkt der Ausbildung des Hohlraumes bearbeitet bzw. zerstört wird.
Fig. 6 stellt die Ausbildung des Hohlraumes 12 dar, im vorliegenden Fall mittels Fräsen.
Gemäß einem wichtigen Gesichtspunkt wird dieser Hohlraum in der zweiten Schicht 11b
ausgehöhlt bzw. ausgebildet, an solch einem Ort und bis zu solch einer Tiefe, daß die
leitenden Höcker bzw. Vorkragungen 41 am Boden 14 des Hohlraumes erscheinen. Diese
werden später zum Zeitpunkt des Schrittes der Nachbearbeitung bzw. des Nachaushöhlens
des Bodens des Hohlraumes reliefartige Anschlußklötze 26a bilden, wobei die Klötze
insbesondere zum Verbinden bzw. Anschluß zwischen der Antenne 40 und dem Chip
bzw. der Mikroschaltung 32a ausgelegt sind.
Fig. 7 stellt die Ausbildung eines leitenden bzw. leitfähigen Niederschlages bzw. einer
leitenden bzw. leitfähigen Fällung 16 dar, die dazu bestimmt ist, anschließend einen Teil
des Leiternetzes zu bilden, welches mit dem Chip bzw. der Mikroschaltung verbunden
werden kann. Der andere Teil des Leiternetzes wird selbstverständlich durch die zwei
bereits gebildeten Höcker bzw. Vorkragungen 41 gebildet. Der leitfähige Niederschlag
wird unter denselben Bedingungen gebildet, wie sie unter Bezugnahme auf Fig. 3 definiert
wurden. Dieselben Varianten sind möglich, nämlich ein gleichförmiger leitender
Niederschlag oder auch im Gegensatz hierzu zumindest der Rohling einer Leiter
ausgestaltung. Der in Fig. 7 dargestellte Schritt ist lediglich erforderlich, wenn die Karte
mit externen Anschlußbereichen ausgestattet werden soll; er kann somit entfallen, wenn
die Karte nur eine Antenne umfaßt.
Fig. 8 stellt denselben Schritt wie Fig. 3 dar; es handelt sich um dieselbe Art von
Bearbeitung von zumindest dem Boden des Hohlraumes, zur Ausbildung der
Anschlußklötze 26. Der einzige Unterschied besteht darin, daß diese Bearbeitung
ebenfalls die Höcker bzw. Vorkragungen 41 ausspart, wobei sie dennoch freigelegt
werden, so daß sie ebenfalls in Anschlußklötze 26a umgewandelt werden. Wie
vorangehend erwähnt, verwendet man bevorzugt einen Laserstrahl für dieses Verfahren.
Unter Betrachtung der Fig. 3 und 8 wird erkannt werden, daß ein wesentliches
Merkmal der Verwendung des Verfahrens die Tatsache ist, daß die lateralen
Anschlußklötze 26, das heißt jene, welche mit den externen Anschlußbereichen 20
verbunden sind, jeweils einen Sockel aus Kunststoffmaterial 46 umfassen, welcher
einstückig mit einer Seite des Hohlraums ausgebildet ist. Im Gegensatz hierzu erheben
sich die Anschlußklötze der Antenne vom Boden des Hohlraumes, ohne zwangsweise mit
den Seiten verbunden zu sein. In dem dargestellten Beispiel sind sämtliche Anschluß
klötze mit einem leitenden Niederschlag z. B. metallischer Art bedeckt, wobei die
Lateralanschlußklötze sich über metallische Spuren bzw. Leiter entlang der Wandungen
des Hohlraumes bis hin zu den externen Anschlußbereichen 20 verlängern.
Der in Fig. 9 gezeigte Schritt ist bezüglich des vorangehend beschriebenen Verfahrens
vergleichbar mit jenem von Fig. 4. Der Chip 32a wird entsprechend einer sogenannten
Flip-Chip-Technik am Boden des Hohlraumes montiert, vorliegend mit einem anisotropen
leitenden Klebstoff bzw. mit einem anisotrop leitenden Klebstoff 34, der die elektrischen
Verbindungen zwischen dem Anschluß 28, 28a einerseits und den Anschlußklötzen 26,
26a der externen Anschlußbereiche und jener der Antenne andererseits bildet. Der
Hohlraum wird anschließend mit einem Schutzharz gefüllt.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte, umfassend die Schritte:
- - Ausbilden eines Hohlraumes (12) in einem Teil der Dicke einer stützkörperbildenden Karte, wobei der Hohlraum an einer Fläche (13) der Karte mündet, und Ausbilden eines Leiternetzes, welches mit dem Chip verbunden werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß:
- - zumindest der Boden (14) des Hohlraumes in solch einer Weise ausgehöhlt wird, daß Anschlußklötze (26, 26a) reliefartig an vorbestimmten Orten, entsprechend Anschlußzonen (28, 28a) des Chips, erscheinen und daß
- - der Chip (32, 32a) in dem Hohlraum in einem an und für sich bekannten sogenannten Flip-Chip-Montageschritt befestigt und angeschlossen wird, wobei elektrische Ver bindungen zwischen den Anschlußzonen und den Anschlußklötzen erstellt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Aushöhlen des
Bodens des Hohlraumes ein leitfähiger Niederschlag (16) gebildet wird, der sich
zumindest teilweise über die Fläche (13) sowie über die Seiten und den Boden des
Hohlraumes (12) erstreckt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Bildens
des leitenden Niederschlages (16) das Fällen oder Definieren einer Leiter
konfiguration an der Fläche (13) um den Hohlraum herum und an den Seiten (18)
desselben umfaßt, wobei die Leiterkonfiguration externe Anschlußbereiche (20)
umfaßt, die sich an der Fläche (13) erstrecken, sowie Leiterspuren (22), die
elektrische Verbindungen zwischen den externen Anschlußbereichen und zumindest
einem metallisierten Abschnitt des Bodens des Hohlraumes herstellen, und daß der
Schritt des Aushöhlens den Boden (14) des Hohlraumes betrifft, um die Anschluß
klötze reliefartig zu erzeugen und zu begrenzen.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Bildens
des leitenden Niederschlages das Fällen einer Schicht aus gleichförmigem leitenden
Material (12) umfaßt, sich über zumindest die Fläche um den Hohlraum herum, sowie
an den Seiten und dem Boden des Hohlraumes erstreckend und daß der zuvor
genannte Schritt des Aushöhlens bezüglich des Bodens (14) und der Seiten des
Hohlraumes sowie der Fläche (13) erfolgt und eine Leiterkonfiguration definiert,
umfassend externe Anschlußbereiche (20), die sich an der Fläche erstrecken, und
Leiterspuren (22), die elektrische Verbindungen zwischen den externen Anschluß
bereichen und den vorangehend erwähnten reliefartigen Anschlußklötzen herstellen.
5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in an und für sich bekannter Weise der Chip (32, 32a) mittels eines anisotrop
leitenden Klebstoffes (34) befestigt und verbunden wird, und daß die verbleibenden
Hohlräume unter dem Chip durch einen Überschuß dieses anisotropen Klebstoffes
gefüllt werden.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß nach der Montage des Chips der Hohlraum durch ein Schutzharz (36) gefüllt
wird.
7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Ausbilden des Hohlraumes eine ebene Antenne (40) an einer ersten
Schicht (11a) gebildet wird, daß leitende Vorkragungen an dem oder jedem
Anschlußende der Antenne gebildet werden, daß die erste Schicht mit einer zweiten
Schicht (11b) bedeckt wird, und daß der Hohlraum (12) in der zweiten Schicht an
solch einem Ort und bis zu solch einer Tiefe ausgebildet wird, daß die leitenden
Vorkragungen am Boden des Hohlraumes erscheinen, um anschließend zum Zeit
punkt des Schrittes, umfassend Aushöhlen des Bodens des Hohlraumes, einen oder
mehrere zuvor erwähnte reliefartige Anschlußklötze zu bilden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum mittels
Fräsen oder Senken gebildet wird.
9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt des Bearbeitens bzw. des Aushöhlens des Bodens (14) des Hohl
raumes (12) durch die Bearbeitung des Bodens mittels Laser erfolgt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitung mittels
Laser unter anderem zur Ausbildung von zumindest der Endbegrenzung der leitenden
Elemente (20, 22) verwendet wird, die sich an der Fläche sowie an den Seiten und
dem Boden des Hohlraumes erstrecken.
11. Chipkarte, umfassend eine Plakette aus Kunststoffmaterial, die mit einem Hohlraum
(12) versehen ist, ausgebildet in einem Teil ihrer Dicke und einen Chip (32, 32a)
aufnehmend, wobei letzterer in solch einer Weise montiert ist, daß seine
Anschlußzonen hin zu dem Boden des Hohlraumes gerichtet sind, und zwar
gegenüberstehend reliefartigen Anschlußklötzen (26), wobei zumindest einige der
Klötze mit einem leitenden Niederschlag z. B. metallischer Art bedeckt sind, sich
über die Seiten des Hohlraumes und über eine Fläche (13) der Karte erstreckend, um
externe Anschlußbereiche zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß ein solcher mit
einem externen Anschlußbereich verbundener Klotz einen Sockel aus Kunststoff
material (46) umfaßt, einstückig ausgebildet mit einer Seite des Hohlraumes.
12. Chipkarte, umfassend eine Plakette aus Kunststoffmaterial, die mit einem Hohlraum
(12) versehen ist, ausgebildet in einem Teil ihrer Dicke und einen Chip (32, 32a)
aufnehmend, wobei letzterer in solch einer Weise montiert ist, daß seine Anschluß
zonen hin zu dem Boden des Hohlraumes gerichtet sind, und zwar gegenüberstehend
reliefartigen Anschlußklötzen (26), dadurch gekennzeichnet, daß sie unter anderem
eine Antenne (40) umfaßt, eingeführt zwischen zwei die Plakette bildenden
Schichten, und daß zumindest ein Klotz eine Vorkragung aus leitendem Material (41)
umfaßt, sich gegenüberstehend einer Anschlußzone (28a) des Chips erstreckend, und
zwar ausgehend von einem Anschlußende der Antenne.
13. Chipkarte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie unter anderem eine
Antenne (40) umfaßt, eingeführt zwischen zwei die Plakette bildenden Schichten, und
daß zumindest ein Klotz eine Vorkragung aus leitendem Material (41) umfaßt, sich
gegenüberstehend einer Anschlußzone (28a) des Chips, ausgehend von einem
Anschlußende der Antenne erstreckend.
14. Chipkarte nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorkragung
aus leitendem Material (41) mit einem unterschiedlichen leitenden Niederschlag,
insbesondere metallischer Art, überlagert ist.
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|---|---|---|---|
| FR9804658 | 1998-04-15 | ||
| FR9804658A FR2777675B1 (fr) | 1998-04-15 | 1998-04-15 | Procede de fabrication d'une carte a microcircuit et carte a microcircuit obtenue par mise en oeuvre de ce procede |
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| DE19915050A1 true DE19915050A1 (de) | 1999-10-21 |
| DE19915050B4 DE19915050B4 (de) | 2021-08-05 |
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19962077A1 (de) * | 1999-12-21 | 2001-06-28 | Aeg Identifikationssys Gmbh | Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung |
| DE10038287A1 (de) * | 2000-08-05 | 2002-02-21 | Itt Mfg Enterprises Inc | Steckkarte für elektronische Geräte |
| DE102007010731A1 (de) * | 2007-02-26 | 2008-08-28 | Würth Elektronik GmbH & Co. KG | Verfahren zum Einbetten von Chips und Leiterplatte |
| DE102007020475A1 (de) * | 2007-04-27 | 2008-11-06 | Häusermann GmbH | Verfahren zur Herstellung einer Leiterplatte mit einer Kavität für die Integration von Bauteilen und Leiterplatte und Anwendung |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10047213A1 (de) * | 2000-09-23 | 2002-04-11 | Philips Corp Intellectual Pty | Elektrisches oder elektronisches Bauteil und Verfahren zum Herstellen desselben |
Family Cites Families (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2624651B1 (fr) | 1987-12-14 | 1991-09-06 | Sgs Thomson Microelectronics | Procede de mise en place d'un composant electronique et de ses connexions electriques sur un support et produit ainsi obtenu |
| DE59403626D1 (de) * | 1993-09-29 | 1997-09-11 | Siemens Nv | Verfahren zur Herstellung einer zwei- oder mehrlagigen Verdrahtung und danach hergestellte zwei- oder mehrlagige Verdrahtung |
| FR2716281B1 (fr) * | 1994-02-14 | 1996-05-03 | Gemplus Card Int | Procédé de fabrication d'une carte sans contact. |
| DE69512137T2 (de) | 1994-06-15 | 2000-05-25 | De La Rue Cartes Et Systemes, Paris | Herstellungsverfahren und Montage für IC-Karte. |
| DE19639902C2 (de) | 1996-06-17 | 2001-03-01 | Elke Zakel | Verfahren zur Herstellung kontaktloser Chipkarten und kontaktlose Chipkarte |
| DE19640303C2 (de) | 1996-09-30 | 2000-10-12 | Siemens Ag | Chipmodul insbesondere zur Implantation in einen Chipkartenkörper |
-
1998
- 1998-04-15 FR FR9804658A patent/FR2777675B1/fr not_active Expired - Lifetime
-
1999
- 1999-04-01 DE DE19915050.8A patent/DE19915050B4/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19962077A1 (de) * | 1999-12-21 | 2001-06-28 | Aeg Identifikationssys Gmbh | Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung |
| DE10038287A1 (de) * | 2000-08-05 | 2002-02-21 | Itt Mfg Enterprises Inc | Steckkarte für elektronische Geräte |
| DE102007010731A1 (de) * | 2007-02-26 | 2008-08-28 | Würth Elektronik GmbH & Co. KG | Verfahren zum Einbetten von Chips und Leiterplatte |
| DE102007020475A1 (de) * | 2007-04-27 | 2008-11-06 | Häusermann GmbH | Verfahren zur Herstellung einer Leiterplatte mit einer Kavität für die Integration von Bauteilen und Leiterplatte und Anwendung |
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