DE19914254A1 - Verfahren zum Aufbauen einer Telefonverbindung mit einem Dual-Mode-Mobilfunktelefon für GSM- und DECT-Betrieb - Google Patents
Verfahren zum Aufbauen einer Telefonverbindung mit einem Dual-Mode-Mobilfunktelefon für GSM- und DECT-BetriebInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren, das zum Aufbauen
einer Telefonverbindung mit einem Dual-Mode-Mobilfunktelefon
dient, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie es aus der
WO 98/35515 bekannt ist. Diese Verfahren überläßt dem Anrufer
sowohl bei ankommenden wie bei abgehenden Gesprächen die
Wahl, ob er im Mobilfunknetz telefonieren will, oder aber im
Festnetz über eine schnurlose Verbindung und eine Relaisstation.
Um eine Konvergenz von Festnetz und Mobilfunknetz zu ermög
lichen, umfassen die gegenwärtigen Bestrebungen, ein Dual-
Mode-Gerät zu schaffen, das alternativ in einem GSM-Mobil
funknetz oder über eine DECT-Verbindung in einem Festnetz
eingebucht ist, wobei es immer unter derselben Rufnummer er
reicht werden kann. Hierfür ist es erforderlich, netzübergreifend
die Übergabe der Einbuchung und des laufenden Gesprächs zu
organisieren. Außerdem müssen Tarife und Abrechnungsmodali
täten zwischen den Netzen angepaßt werden. Einzelheiten hierzu
sind dem Handbuch von Franz Arnold (Hrsg.) "Handbuch der
Telekommunikation", Kapitel 3.4.1.2, und Kapitel 5.2.8.0 zu ent
nehmen.
Ausgehend hiervon stellt sich die Aufgabe, das eingangs angege
bene Verfahren, das die Wahl zwischen einer Mobilfunkverbin
dung und einer Festnetzverbindung dem Anrufer überläßt und
keine netzübergreifenden Organisationsstrukturen zum Betreiben
des Dual-Mode-Mobilfunktelefons erfordert, im Hinblick auf
breitere Anwendungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln und die
Verwendung eines Mobilfunktelefons und einer Relaisstation im
Rahmen eines solchen Verfahrens anzugeben.
Diese Aufgabe wird mit dem Verfahren nach dem Anspruch 1
bzw. den Verwendungen gemäß den Ansprüchen 5 und 6 gelöst.
Mit dem beanspruchten Verfahren wird zum einen die Möglich
keit eröffnet, auch dann ankommende Gespräche über eine Fest
netzverbindung und die Relaisstation zu führen, wenn dem Anru
fer nicht bekannt ist, bei welcher Relaisstation das Dual-Mode-
Gerät gerade eingebucht ist und welche Rufnummer diese im
Festnetz hat. Dafür ist eine (automatische) Auskunftstelle einge
richtet, die in der Lage ist, eine bestehende Einbuchung zu ermit
teln und ggf. dann sofort die Gesprächsverbindung herzustellen.
Für abgehende Gespräche ist es ein bedeutendes Hindernis, wenn,
wie in der eingangs genannten Druckschrift, die Abrechnung der
Gesprächsgebühren über den Festnetzanschluß der Relaisstation
erfolgt. Auch wenn der Inhaber dieses Anschlusses oft für die Ge
sprächsgebühren aufkommen wird (zu Hause, Büro), so wird
doch erst dann eine freie und weitergehende Benutzung der in
stallierten Relaisstationen durch beliebige Dual-Mode-Handgerät
ermöglicht, wenn nicht mehr der Anschlußinhaber die Rechnung
erhält, sondern der Inhaber des Handgeräts. Dadurch genügt bei
spielsweise eine einzige Relaisstation zur Versorgung eines Hau
ses mit mehreren Mietparteien, die z. B. vom Hauseigentümer
oder auch öffentlich von einer Telefongesellschaft bereitgestellt
werden kann.
Die Unteransprüche geben Ausführungsarten der Erfindung an.
Sehr günstig ist es, wenn als Durchwahlrufnummer für die
schnurlose Verbindung vom Festnetz aus die Mobilfunkrufnum
mer verwendet wird. Denn diese ist dem Anrufer ohnehin be
kannt, und sie ist dann ohne zusätzliche Maßnahmen auch die
Rufnummer für direkte schnurlose Verbindungen im Bereich der
Relaisstation, also ohne Verbindung zum Festnetz. Die Vorteile
dieser Ausführungsart sind in der eingangs erwähnten
WO 98/35515 erläutert.
In Europa ist wesentliche Ausführungsart der Erfindung, daß das
Mobilfunknetz ein GSM-Netz ist, wobei das Identifizieren des
Inhabers des Mobilfunktelefons mit Hilfe einer SIM-Karte er
folgt, und daß die schnurlose Verbindung zum Festnetz nach dem
DECT-Standard erfolgt.
Internationale Festnetzverbindungen ohne Kenntnis des Aufent
haltsorts des Angerufenen werden ermöglicht, indem die Aus
kunftstellen, die zu verschiedenen Netzen in verschiedenen Län
dern gehören, ihre Daten bezüglich der gerade eingebuchte Geräte
miteinander austauschen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
erläutert.
Ausgangspunkt ist ein Dual-Mode-Mobilfunktelefon, das die
Möglichkeit bietet, daß nicht nur alternativ, sondern gleichzeitig
sowohl unter GSM eine Einbuchung in einem Mobilfunknetz be
steht, als auch eine Einbuchung bei einer DECT-Relaisstation mit
Verbindung zu einem Festnetz. Dies setzt voraus, daß das Gerät
in diesen beiden Betriebsarten unter verschiedenen Rufnummern
erreicht wird.
So kann z. B. das Gerät unter GSM unter der D1-Rufnummer
0049-171-1234567
erreichbar sein, wenn eine entsprechende DI-SIM-Karte eingelegt
ist. Außerdem wird z. B. in Berlin (Vorwahl 030) unter der Ruf
nummer 66554433 (Festnetzanschluß) eine DECT-Relaisstation
betrieben, bei der dieses Gerät ebenfalls gerade eingebucht ist.
Hierbei wird die Mobilfunkrufnummer der SIM-Karte als Durch
wahl verwendet, so daß für die Festnetzverbindung zu wählen ist:
030-66554433-0049-171-1234567.
Falls statt dessen z. B. eine österreichische SIM-Karte (GSM-
Rufnummer z. B. 0034-667-7654321) verwendet wird, so erreicht
man das Gerät von Berlin aus im Festnetz als Ortsgespräch unter
66554433-0034-667-7654321,
während die alternativ mögliche GSM-Verbindung hier eine
(teure) Auslandsverbindung ist. Dabei wird es dem Anrufer
überlassen, ob er im Festnetz telefonieren will oder im Mobilfunk
netz (wobei er die bloße Mobilfunkrufnummer wählt), und er
wird dies nach den Kriterien "Qualität" und "Preis" tun. Aller
dings muß er für eine Festnetzverbindung wissen, wo sich der
Gesprächspartner aufhält, d. h. mit welcher DECT-Station dessen
Gerät Verbindung hat; dies ist aber häufig bekannt (zu Hause,
Büro, Hotel, usw.).
Die Hauptvorteile für den Teilnehmer sind:
- - Es ist nur ein Handgerät für beide Betriebsarten mitzuführen;
- - Erreichbarkeit auch dort, wo kein GSM-Empfang möglich ist;
- - meist besserer Qualität der Verbindung bei DECT; und
- - niedrigere Kosten, meist im Festnetz, aber auch günstige netzinterne GSM-Verbindungen sind möglich.
Für ein solches Mobilfunktelefon erweitern sich die Verwen
dungsmöglichkeiten erheblich, wenn man es auch dann anrufen
kann, wenn der Aufenthaltsort des Angerufenen und damit der
erste Teil der Festnetz-Rufnummer dem Anrufer nicht bekannt
ist, sondern nur der zweite Teil, d. h. die Mobilfunkrufnummer als
Durchwahl. In diesem Fall ist es zusätzlich erforderlich, daß der
fehlende Teil der Rufnummer bei einer Auskunftstelle des Fest
netzes ermittelt wird. Dieser Auskunftstelle müssen dafür laufend
alle jeweils bestehenden DECT-Einbuchungen mitgeteilt werden,
so daß dort entsprechend nachgefragt und das Gespräch dann
weitergeleitet werden kann. Das Nachfragen erfolgt selbstver
ständlich automatisch, wenn der Anrufer die bloße Mobilfun
krufnummer in demjenigen Festnetz wählt, dem die Auskunftstel
le zugeordnet ist, also in Deutschland ggf. nach Verwendung der
entsprechenden 010xx-Vorwahl. Ist bei der Auskunftstelle keine
Information über eine bestehende DECT-Einbuchung vorhanden,
so wird eine GSM-Verbindung hergestellt.
Um dem Anrufer die Möglichkeit zu erhalten, jedenfalls eine
GSM-Verbindung herzustellen, wenn er dies will (etwa bei Lei
tungsstörungen im Festnetz), kann vorgesehen werden, daß mit
tels eines Steuerzeichens (z. B. "#") am Ende der Rufnummer an
gezeigt wird, daß nicht die Dienste der Auskunft in Anspruch ge
nommen werden soll. Weiterhin ist möglich, daß ein automati
scher Kostenvergleich für das Anrufen derartiger Dual-Mode-
Geräte durchgeführt und dann die preisgünstigere Verbindung
(mit oder ohne "#") angewählt wird.
Die Auskunftstelle kann Verbindung zu weiteren gleichartigen
Auskunftstellen anderer Netze haben und mit diesen Daten aus
tauschen, insbesondere mit ausländischen Netzen, so daß auch
dorthin Festnetzverbindungen nach bloßer Wahl der Mobilfunk
rufnummer möglich sind. In diesem Fall müssen die Mehrkosten,
wie bei internationalen GSM-Verbindungen bereits üblich, dem
Angerufenen auferlegt werden. Daher kann der Datenaustausch
nur die Daten solcher eingebuchten Geräte umfassen, bei denen
die entsprechende Inrechnungstellung möglich ist. Diese Infor
mation ist im Rahmen der Einbuchung des Mobilfunktelefons bei
der DECT-Station der SIM-Karte zu entnehmen und zusammen
mit den übrigen Daten an die Auskunftstelle zu übermitteln.
Bei abgehenden Gesprächen hat der Inhaber des Mobilfunktele
fons ebenfalls die Wahl zwischen den Netzen. Auch er kann aber
einen automatischen Kostenvergleich durchführen lassen, z. B.
mit Hilfe einer entsprechenden Einrichtung bei der DECT-
Station, wobei z. B. berücksichtigt wird, daß die verwendete SIM-
Karte zu einem ausländischen Netz gehört, was, wie erwähnt, im
allgemeinen zu höheren Gesprächsgebühren im Mobilfunknetz
führt. Und auch hier kann vorgesehen sein, daß die automatische
Bevorzugung des kostengünstigeren Netzes abgeschaltet wird.
Im übrigen sind Maßnahmen dahingehend zu treffen, daß, wenn
eine Verbindung in dem ausgewählten Netz mangels Einbuchung
nicht möglich ist, jedenfalls eine Verbindung in dem anderen
Netz und damit in der anderen Betriebsart des Dual-Mode-Geräts
aufgebaut wird.
Die Gesprächsgebühren für eine vom Mobilfunktelefon abgehen
de DECT-Verbindungen werden beim eingangs erwähnten Stand
der Technik dem Inhaber des Festnetzanschlusses in Rechnung
gestellt, der die DECT-Station betreibt. Dies ist für viele Anwen
dungsfälle ungünstig, denn es führt dazu, daß dieser Inhaber nur
sehr beschränkt Legitimation zur Verwendung seiner Station für
abgehende Gespräche erteilt, z. B. dann, wenn er selbst auch In
haber des Mobilteils (genauer: der SIM-Karte) ist (zu Hause),
wenn das Gespräch in seinem Auftrag durchgeführt wird (Büro),
oder wenn er die Gesprächsgebühren zurückerhalten kann
(Hotel).
Statt dessen wird gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung für
die Abrechnung abgehender DECT-Gespräche die Identität des
Benutzers des Handgeräts ermittelt, d. h. es werden die Daten
verwendet, die auf der SIM-Karte abgespeichert sind. Dies sind
insbesondere die Mobilfunkrufnummer, sowie weitere Identitäts
merkmale, oder z. B. die Höhe eines im voraus bezahlten Kontin
gents an Gesprächsgebühren. Diese Daten werden über den
DECT-Kanal an die Abrechnungszentrale des Festnetzes übertra
gen. - In gleicher Weise wird bei anderen kostenpflichtigen Ge
sprächen verfahren, z. B. bei ankommenden, über die Auskunft
stelle vermittelten Auslandsgesprächen, für die der Anrufer nur
die Inlandsgebühren zahlt.
Der Charakter der SIM-Karte als einer universellen Identitätskar
te, die mit einer Kreditkarte vergleichbar ist, wird dadurch weiter
ausgebaut. Das Festnetzgespräch über DECT ist in dieser Sicht
weise eine Leistung, die der Karteninhaber mit Hilfe seines Mo
bilfunktelefons anfordert und deren Kosten - bis zur letztendli
chen Belastung seines Kontos - automatisch abgerechnet werden
können.
Erst diese Abrechnungsart ermöglicht es, DECT-Stationen auch
öffentlich für abgehende Gespräche zu betreiben, z. B. an Bahn
höfen, im Sinne eines "Telepoint", also einer öffentlichen DECT-
Telefonzelle.
Wichtigster technischer Vorteil des beanspruchten Verfahrens: Es
wird nicht der Einsatz intelligenter Netze (IN) benötigt, wie er in
der eingangs genannten Schrift von Arnold für ein Zusammen
spiel von DECT und GSM für erforderlich gehalten wird.
Wohl aber kann ein wichtiges Merkmal, das mit IN-Technologie
realisiert werden soll, auch bei dem beanspruchten Verfahren
nachgebildet werden, nämlich der automatische Netzwechsel
während einer laufenden Verbindung: Bei geringer werdender
Feldstärke, wenn sich also ein Teilnehmer z. B. von seinem
Standort fortbewegt, kann ein automatischer Gesprächsübergang
von DECT auf GSM (seltener umgekehrt) dann vorgesehen sein,
wenn zwei Dual-Mode-Geräte der hier eingesetzten Art miteinan
der verbunden sind. Dies geschieht in der Weise, daß eine paralle
le GSM-Verbindung aufgebaut wird, wobei beim Gesprächspart
ner nicht "besetzt" initiiert, sondern das DECT-Gespräch beendet
wird. So kann ein Gesprächsabbruch vermieden werden, der sonst
eintreten würde, wenn einer der Teilnehmer sich aus dem DECT-
Empfangsbereich noch weiter entfernt. Diese Option kann auch
zu Anwendung kommen, wenn die DECT-Verbindung der beiden
Dual-Mode-Geräte zunächst zur selben privat betriebenen DECT-
Relaisstation bestanden hat und daher kostenlos war.
Claims (6)
1. Verfahren zum Aufbauen einer Telefonverbindung mit einem
Mobilfunktelefon für Dual-Mode-Betrieb, das
- - eine Schaltung für eine erste Betriebsart mit Mitteln zur Kom munikation nach einem Standard für ein zelluläres Mobilfunknetz aufweist und
- - eine Schaltung für eine zweite Betriebsart mit Mitteln zur
Kommunikation nach einem Standard für schnurlose Kommuni
kation über eine Relaisstation und ein öffentliches Festnetz,
wobei das Identifizieren des Geräts umfaßt, - - daß dem Mobilfunktelefon eine Mobilfunkrufnummer zuge ordnet wird, an Hand der es in der ersten Betriebsart identifiziert wird,
- - und daß das Mobilfunktelefon in der zweiten Betriebsart an Hand einer zweiten Rufnummer identifiziert wird, die als Be standteil aufweist
- - einen ersten Teil, der dem Anschluß der Relaisstation im Festnetz zugeordnet ist,
- - und einen zweiten Teil, der eine das Mobilfunktelefon be zeichnende Nebenstellenrufnummer ist,
- - daß für eine Verbindung in der ersten Betriebsart eine Einbu chung des Mobilfunktelefons bei dem Mobilfunknetz erfolgt,
- - daß für eine Verbindung in der zweiten Betriebsart eine Einbu chung des Mobilfunktelefons bei der Relaisstation erfolgt,
- - wobei im Rahmen dieser Einbuchung dem Mobilfunktelefon die Nebenstellenrufnummer zugewiesen wird,
- - und daß beide Einbuchungen gleichzeitig bestehen können,
dadurch gekennzeichnet, - - daß einer Auskunftsstelle des Festnetzes Beginn und Ende der
Einbuchung des Mobilfunktelefons bei der Relaisstation gemel
det wird,
- - wobei das Melden des Beginns einer Einbuchung umfaßt, daß
- - die Mobilfunkrufnummer des Mobilfunktelefons,
- - die Rufnummer des Anschlusses und
- - die Nebenstellenrufnummer an die Auskunftstelle übertragen werden,
- - und wobei aufgrund der Meldungen eine in der Auskunft stelle geführte Liste aktualisiert wird, die angibt, welche an Hand ihrer Mobilfunkrufnummer identifizierten Dual- Mode-Mobilfunktelefone bei welcher Relaisstation gerade eingebucht sind,
- - daß, wenn im Bereich des Festnetzes eine Mobilfunkrufnum
mer gewählt wird, die in der Liste eingetragen ist, auf Grund die
ser Eintragung
- - eine Verbindung über das Festnetz zu dem Anschluß der Relaisstation geschaltet wird,
- - der Relaisstation die Nebenstellenrufnummer des angerufenen Mobilfunktelefons übermittelt wird,
- - und von der Relaisstation eine Verbindung zu dem Mobilfunktelefon in der zweiten Betriebsart hergestellt wird,
- - und daß zu Zwecken der Abrechnung der Gebühren für solche Verbindungen, die von dem Mobilfunktelefon aus in der zweiten Betriebsart geführt werden und gebührenpflichtig sind, insbeson dere in das Festnetz abgehende Verbindungen, Daten, die den In haber des Mobilfunktelefons oder ein diesem Inhaber zugeordne tes Konto identifizieren, von dem Mobilfunktelefon über die Re laisstation an eine Abrechnungszentrale des Festnetzes übermit telt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nebenstellenrufnummer mit der Mobilfunkrufnummer über
einstimmt, die dem Mobilfunktelefon für seine erste Betriebsart
zugeordnet ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Mobilfunknetz und das Mobilfunktelefon in der ersten Betriebsart nach dem GSM-Standard arbeiten,
- - daß der Inhaber des Mobilfunktelefons an Hand einer SIM- Karte identifiziert ist, die in das Mobilfunktelefon eingelegt ist und dadurch dem Mobilfunktelefon eine Mobilfunkrufnummer zuordnet,
- - und daß die Relaisstation und das Mobilfunktelefon in der zweiten Betriebsart nach dem DECT-Standard arbeiten.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei in meh
reren Netzen, jeweils für sich, in einer Auskunftstelle eine Liste
der angegebenen Art geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Netzen die in den Listen enthaltene Informationen
ausgetauscht und aktualisiert werden, um netzübergreifende Fest
netzverbindungen zu ermöglichen, insbesondere internationale
Verbindungen.
5. Verwendung eines Dual-Mode-Mobilfunktelefon für GSM-
Betrieb und DECT-Betrieb im Rahmen des Verfahrens nach dem
Anspruch 3 unter Einsatz einer in das Mobilfunktelefon eingeleg
ten SIM-Karte, dadurch gekennzeichnet,
- - daß es beim Einbuchen bei einer DECT-Relaisstation die der SIM-Karte zugeordnete Mobilfunkrufnummer an die Relaisstati on überträgt und
- - daß es beim Aufbau einer vom Mobilfunktelefon in das Fest netz abgehenden DECT-Verbindung Daten, die auf der SIM- Karte eingetragene sind und deren Inhaber oder ein diesem Inha ber zugeordnetes Konto identifizieren, im DECT-Betrieb an eine Abrechnungsstelle des Festnetzes übermittelt.
6. Verwendung einer DECT-Relaisstation im Rahmen des Ver
fahrens nach dem Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
- - daß sie bei einer Einbuchung eines Dual-Mode-Mobilfunk telefons für GSM- und DECT-Betrieb die diesem zugeordnete Mobilfunkrufnummer an eine Auskunftstelle des Festnetzes übermittelt und
- - daß sie, wenn eine vom dem Mobilfunktelefon in das Festnetz abgehenden Verbindung aufgebaut wird, Daten, die den Inhaber der in das Mobilfunktelefon eingelegten SIM-Karte oder ein die sem Inhaber zugeordnetes Konto identifizieren, an eine Abrech nungsstelle des Festnetzes übermittelt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914254A DE19914254C2 (de) | 1999-03-29 | 1999-03-29 | Verfahren zum Aufbauen einer Telefonverbindung mit einem Dual-Mode-Mobilfunktelefon für GSM- und DECT-Betrieb |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19914254A DE19914254C2 (de) | 1999-03-29 | 1999-03-29 | Verfahren zum Aufbauen einer Telefonverbindung mit einem Dual-Mode-Mobilfunktelefon für GSM- und DECT-Betrieb |
Publications (2)
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| DE19914254A1 true DE19914254A1 (de) | 1999-07-29 |
| DE19914254C2 DE19914254C2 (de) | 2000-10-12 |
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ID=7902843
Family Applications (1)
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