DE19914201A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bündeln eines in einem Streckwerk einer Spinnereimaschine verzogenen Faserverbundes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Bündeln eines in einem Streckwerk einer Spinnereimaschine verzogenen FaserverbundesInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bündeln eines in einem Streckwerk 1 einer Spinnereimaschine verzogenen Faserverbandes 2, der im Anschluss an den Verzug in einer Faserbündelungszone 3 zusammengefasst und zu einem Faden zusammengedreht wird, wobei der ein Ausgangswalzenpaar 10 des Streckwerks 1 verlassende Faserverband 2 über die Länge der Faserbündelungszone 3 einem quer zur Transportrichtung gerichteten Saugluftstrom ausgesetzt und während des Zusammenfassens durch ein im Wesentlichen ebenes, perforiertes Transportmittel 15 einseitig unterstützt wird. Der Saugluftstrom wirkt etwa in der Breite des gewünschten Zusammenfassens durch mindestens eine Saugöffnung 20 und durch das Transportmittel hindurch auf den Faserverband. Erfindungsgemäß werden die Fasern des Faserverbandes 2 im Bereich der Saugöffnung 20 zumindest teilweise schräg zur Transportrichtung bewegt, zusammengefasst und verdichtet.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung zum Bün
deln eines in einem Streckwerk einer Spinnereimaschine verzogenen Faserver
bandes, der im Anschluss an den Verzug in einer Faserbündelungszone zusam
mengefasst und anschließend zu einem Faden zusammengedreht wird, nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 4, welcher auf ein Streckwerk
abgestellt ist.
Als allgemeiner Stand der Technik ist bereits ein sog. Doppelriemchen-
Streckwerk bekannt (DE 43 23 472 C2), welches zur Bündelung eines im vorge
nannten Streckwerk verzogenen Faserverbandes dient. Bei dieser bekannten
Konstruktion wird der das Ausgangswalzenpaar des Streckwerkes verlassende
Faserverband über die Länge der Faserbündelungszone einem quer zur Trans
portrichtung gerichteten Saugluftstrom ausgesetzt. Die Größe der Perforation
zum Erzeugen des Saugluftstroms bestimmt die Breite der gewünschten Zusam
menfassung des Faserverbandes.
Um den Verschleiß der Druckroller im vorgenannen Streckwerk zu verringern,
ist es üblich, den Faserverband vor dem Ablauf in das Streckwerk seitlich zu
verlegen. Die aufgrund dieser Changierung seitlich hin und her wandernden Fa
sern müssen trotz der Changierbewegung vom Saugluftstrom eingefangen wer
den.
Ein Nachteil dieser bekannten Konstruktion besteht darin, dass die Changier
breite dadurch begrenzt wird, dass der quer zur Transportrichtung gerichtete
Saugluftstrom die Fasern nicht beliebig weit ansaugen kann und somit die Chan
gierbreite limitiert ist.
Weiterer Stand der Technik ist ein Doppelriemchen-Streckwerk (DE 197 22 528 A1),
mit einer Faserbündelungszone, welche sich dem Ausgangswalzenpaar des
Hauptverzugsfeldes anschließt. Hierbei ist die Ausdehnung von einigen Perfora
tionsdurchbrüchen des Transportmittels, d. h. eines Riemchens, quer zur Faser
transportrichtung vergrößert, wobei nach einer Grobzusammenfassung die ei
gentliche Verdichtung mit feiner gehaltenen Perforationen erfolgt.
Diese Lösung stellt eine Verbesserung der vorgenannten Konstruktion dar, ist
jedoch als Kompromiss anzusehen, weil die Flächen der breiteren und schmäle
ren Perforationen in einem bestimmten Verhältnis zueinander gewählt werden
müssen und auch hier Einschränkungen hinsichtlich der Changierbreite zu be
achten sind.
Zum Stand der Technik zählt darüber hinaus eine Spinnmaschine mit einer der
Faserbandkonzentration dienenden Kondensationsstufe auf dem Umfang einer
am Ausgang eines Mehrstufen-Streckwerkes vorgesehenen Saugwalze (DE 196 23 824 A1).
Hierbei ist dem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks eine mit
einem Perforationsbereich versehene Saugeinrichtung zugeordnet, deren Saugzo
nen paarweise zueinander konvergieren.
Bei dieser Anordnung ergibt sich der Nachteil, dass eine Wechselwirkung zwi
schen beiden Faserströmen nicht ganz vermieden werden kann und durch Faser
brückenbildung eine erhöhte Fadenbruchgefahr besteht. Ferner ist durch die kon
vergierende Anordnung der Saugzone die Changierbreite erheblich einge
schränkt.
Gegenüber dem vorgenannten Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorlie
genden Erfindung darin, bei einer Spinnereimaschine der eingangs genannten Art
eine Saugzonenbildung so zu gestalten, dass die Faserbänder optimal verdichtet
werden, ohne dabei die Changierbreite einzuschränken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem Verfahren
durch den Saugluftstrom die Fasern des Faserverbandes im Bereich der Saugöff
nung zumindest teilweise schräg zur Transportrichtung bewegt, zusammenge
fasst und verdichtet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so gestaltet, dass die Saugöffnung zumin
dest teilweise eine schräg zur Laufrichtung des Transportmittels verlaufende
Kante aufweist.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung geht aus von einer Verdichtungsvorrichtung, welche beispielswei
se aus einem Saugschuh mit Unterdruckanschluss und einem um die Lieferwalze
geführten perforierten Riemchen als Transportmittel besteht. Das Riemchen
weist entlang seines Umfanges mehrere, nebeneinander angeordnete Perforatio
nen auf. Diese decken die Breite der Changierung ab. Erfindungsgemäß befindet
sich im Saugschuh eine mindestens teilweise schräg zur Transportrichtung ange
ordnete Saugöffnung. Sobald die Fasern des unverdichteten Faserbandes von der
Saugströmung erfasst werden, werden sie dem Verlauf der Kante der Saugöff
nung folgend, quer zur Transportrichtung bewegt, dabei zusammengeschoben
und verdichtet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Aus
führungsbeispielen näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Doppelriemchen-
Streckwerks mit Einlaufwalzen, Hauptverzugsfeld, Verdich
tungseinrichtung und Liefervorrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Verdichtungseinrichtung mit
Saugschuh und Sauganschluss in schematischer Seitenansicht;
Fig. 3 eine Ansicht der Konstruktion nach Fig. 2 von unten;
Fig. 4a-e verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Saugöffnung in
schematischer Draufsicht.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Streckwerk 1 für eine Spinnereimaschine zum Bün
deln eines in dem Streckwerk verzogenen Faserverbandes 2 dargestellt. Es findet
ein erstes Walzenpaar 5 und ein zweites Walzenpaar 6 Anwendung, wobei dem
zweiten Walzenpaar 6 ein Ausgangswalzenpaar 10 nachgeordnet ist. Im Bereich
zwischen dem zweiten Walzenpaar 6 und dem Ausgangswalzenpaar 10 findet der
Hauptverzug des Faserverbandes 2 statt.
An das Ausgangswalzenpaar 10 schließt eine pneumatische Verdichtungsein
richtung 30 an. Dieser ist eine Liefervorrichtung 35 nachgeordnet. Der Bereich
zwischen dem Ausgangswalzenpaar 10 und der Liefervorrichtung 35 bildet eine
sog. Faserbündelungszone 3. In dieser Zone wird der das Ausgangswalzenpaar
10 des Streckwerks 1 verlassende Faserverband 2 über die entsprechende Länge
einem quer zur Transportrichtung gerichteten Saugluftstrom ausgesetzt. Hierzu
findet ein mit Perforationen 18 nach Fig. 3 versehenes Transportmittel 15, bei
spielsweise ein Riemchen Anwendung sowie eine über eine Saugöffnung 20
damit verbundene Absaugvorrichtung 25 (Fig. 2, 3), die sich auf der dem Faser
verband 2 abgewandten Seite des Transportmittels 15 zwischen dem Ausgangs
walzenpaar 10 und der Liefervorrichtung 35 erstreckt.
Gemäß Fig. 2 weist die Absaugvorrichtung 25 einen Saugschuh 26 auf, über
welchen das perforierte Riemchen, d. h. das Transportmittel 15 geführt ist.
Gemäß Fig. 3 weist die Saugöffnung 20 eine schräg zur Laufrichtung des Trans
portmittels 15 verlaufende Kante K auf. Damit werden durch den Saugluftstrom
die Fasern des Faserverbandes 2 im Bereich der speziell gestalteten Saugöffnung
20 schräg zur Transportrichtung bewegt, zusammengefasst und verdichtet.
Vorzugsweise verlaufen die Perforationen 18 des Transportmittels 15 mindestens
über die Breite B einer Changierung des aus dem Ausgangwalzenpaar austreten
den Faserverbandes 2, welcher entsprechend über die Saugöffnung 20 geführt ist.
Aus Fig. 3 geht darüber hinaus hervor, dass sich die schräge Anordnung der
Saugöffnung 20 diagonal über deren ganze Breite erstreckt.
In nicht näher dargestellter Ausführungsform besteht die Möglichkeit, dass die
schräge Anordnung der Saugöffnung 20, d. h. die Kante K nur an den Randberei
chen der Perforierung 18 vorhanden ist; auch hierdurch werden die entsprechen
den Faserbänder verdichtet, ohne dabei die Changierbreite einzuschränken.
Gemäß den Fig. 4a-e besteht auch die Möglichkeit, dass - wie schematisch dar
gestellt - die schräge Anordnung der Saugöffnung 20.1, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5
gewölbt, pfeilförmig oder gewölbt pfeilförmig ausgebildet ist. Die Gestaltung der
Saugöffnung 20 muss jedoch in jedem Fall sicher stellen, dass die Fasern des
unverdichteten Faserverbandes 2 von der Saugöffnung erfasst, quer zur Trans
portrichtung bewegt und dabei zusammengeschoben und verdichtet werden.
Durch die Erfindung ergibt sich auf einfache Weise eine optimale Verdichtung
der Faserbänder im Bereich der Faserbündelungszone 3, ohne dabei die techno
logisch erwünschte Changierbreite einzuschränken. Das seitliche Verschieben
der Fasern verändert den zrückzulegenden Weg zwischen den zwei Klemmlinien
am Streckwerksausgang und an der Liefervorrichtung am Ende der Verdich
tungszone. Dies kann eine Veränderung des Geschwindigkeitsverhältnisses vom
Streckwerkausgang zur Liefervorrichtung erforderlich machen. Je nach Faser
dehnung und Faserlänge ist hier ein Über- oder Unterlieferung erforderlich, die
im Bereich von plus/minus 5% liegt. Besonders wichtig ist dies bei der Verar
beitung von Fasern, deren Länge größer als der Klemmlinienabstand ist.
Claims (11)
1. Verfahren zum Bündeln eines in einem Streckwerk (1) einer Spinnereima
schine verzogenen Faserverbandes (2), der im Anschluss an den Verzug in
einer Faserbündelungszone (3) zusammengefasst und anschließend zu ei
nem Faden zusammengedreht wird,
wobei der ein Ausgangswalzenpaar (10) des Streckwerks (1) verlassende Faserverband (2) über die Länge der Faserbündelungszone (3) einem quer zur Transportrichtung gerichteten Saugluftstrom ausgesetzt und während des Zusammenfassens durch ein im Wesentlichen ebenes, perforiertes Transportmittel (15) einseitig unterstützt wird und
wobei der Saugluftstrom etwa in der Breite des gewünschten Zusammen fassens durch mindestens eine Saugöffnung (20) und durch das Transport mittel (15) hindurch auf den Faserverband (2) einwirkt, dadurch gekennzeichnet,
dass durch den Saugluftstrom die Fasern des Faserverbandes (2) im Bereich der Saugöffnung (20) zumindest teilweise schräg zur Transportrichtung bewegt, zusammengefasst und verdichtet werden.
wobei der ein Ausgangswalzenpaar (10) des Streckwerks (1) verlassende Faserverband (2) über die Länge der Faserbündelungszone (3) einem quer zur Transportrichtung gerichteten Saugluftstrom ausgesetzt und während des Zusammenfassens durch ein im Wesentlichen ebenes, perforiertes Transportmittel (15) einseitig unterstützt wird und
wobei der Saugluftstrom etwa in der Breite des gewünschten Zusammen fassens durch mindestens eine Saugöffnung (20) und durch das Transport mittel (15) hindurch auf den Faserverband (2) einwirkt, dadurch gekennzeichnet,
dass durch den Saugluftstrom die Fasern des Faserverbandes (2) im Bereich der Saugöffnung (20) zumindest teilweise schräg zur Transportrichtung bewegt, zusammengefasst und verdichtet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch den
Saugluftstrom die Fasern des Faserverbandes (2) insgesamt quer zur Trans
portrichtung bewegt, zusammengefasst und verdichtet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch
den Saugluftstrom die Fasern des Faserverbandes (2) über die ganze Breite
(B) der Perforierung des Transportmittels (15) quer zur Transportrichtung
bewegt, zusammengefasst und verdichtet werden.
4. Streckwerk (1) für eine Spinnereimaschine mit einem ersten und einem
zweiten Walzenpaar (5; 6), wobei dem zweiten Walzenpaar (6) ein Aus
gangswalzenpaar (10), eine pneumatische Verdichtungseinrichtung (30)
und eine Liefervorrichtung (35) nachgeordnet sind,
und wobei die pneumatische Verdichtungseinrichtung (30) ein Transport mittel (15) mit Perforationen (18) und eine über eine Saugöffnung (20) da mit verbundene Absaugvorrichtung (25) aufweist, die sich auf der einem Faserverband (2) abgewandten Seiten des Transportmittels (15) zwischen dem Ausgangswalzenpaar (10) und der Liefervorrichtung (35) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugöffnung (20; 20.1 bis 20.4) minde stens teilweise eine schräg zur Laufrichtung des Transportmittels (15) ver laufende Kante (K) aufweist.
und wobei die pneumatische Verdichtungseinrichtung (30) ein Transport mittel (15) mit Perforationen (18) und eine über eine Saugöffnung (20) da mit verbundene Absaugvorrichtung (25) aufweist, die sich auf der einem Faserverband (2) abgewandten Seiten des Transportmittels (15) zwischen dem Ausgangswalzenpaar (10) und der Liefervorrichtung (35) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugöffnung (20; 20.1 bis 20.4) minde stens teilweise eine schräg zur Laufrichtung des Transportmittels (15) ver laufende Kante (K) aufweist.
5. Streckwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Perfora
tionen (18) des Transportmittels (15) mindestens über die Breite (B) einer
Changierung des aus dem Ausgangswalzenpaar (10) austretenden und über
die Saugöffnung (30) geführten Faserverbandes (2) verlaufen.
6. Streckwerk nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich
die schräge Anordnung der Saugöffnung (20) diagonal über deren Breite er
streckt.
7. Streckwerk nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
schräge Anordnung der Saugöffnung (20) gewölbt, pfeilförmig oder ge
wölbt pfeilförmig ausgebildet ist (Fig. 4).
8. Streckwerk nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 4, 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die schräge Anordnung der
Saugöffnung (20) nur teilweise über diese erstreckt.
9. Streckwerk nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 8, gekenn
zeichnet, durch eine Veränderung des Geschwindigkeitsverhältnisses vom
Ausgang des Streckwerkes (1) zur Liefervorrichtung (35).
10. Steckwerk nach Anspruch 9, gekennzeichnet, durch eine Über- bzw. Un
terlieferung je nach Faserdehnung und/oder Faserlänge.
11. Streckwerk nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Über-
bzw. Unterlieferung im Bereich von +/-5% liegt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |