DE19913024A1 - Radlagerung für Fahrzeugachsen - Google Patents
Radlagerung für FahrzeugachsenInfo
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Abstract
Eine Radlagerung für Fahrzeugachsen und insbesondere Anhängerachsen besteht aus einer auf dem Achsschenkel (2) über Wälzlager drehbar gelagerten Nabe (9), die durch auf das freie Ende des Achsschenkels (2) aufgeschraubte Achsmutter (10) gehalten ist. Zur Befestigung des Rades (17) sowie der Bremsscheibe (19) einer Scheibenbremse ist die Nabe (9) stirnseitig mit achsparallel zum Achsschenkel (2) ausgerichteten und gleichmäßig über den Umfang der Nabe (9) verteilten Gewindebohrungen (25) versehen. Zur drehmomentfesten Verbindung mit dem Rad (17) weist die Bremsscheibe (19) einen zu der Nabe (9) koaxialen Bremsscheibentopf (18) auf, der sich von der Bremsscheibe (19) zu dem Rad (17) hin erstreckt. DOLLAR A Um eine Radlagerung zu schaffen, mit der sich ein günstiges Verhältnis zwischen der Dimensionierung von Nabe (9) und Bremsscheibe (19) erreichen läßt, sind zum axialen Abziehen der Bremsscheibe (19) über die Nabe (9) herüber sowohl die Innenseiten des Bremsscheibentopfes (18) als auch die Außenseite der Nabe (9) mit einander abwechselnden, aufeinander abgestimmen und sich jeweils axial erstreckenden Vor- und Rücksprüngen (21, 23; 22, 24) versehen. Der von den Vorsprüngen der Nabe (9) definierte Durchmesse ist geringer als der von den Rücksprüngen (24) des Bremsscheibentopfes (18) definierte Durchmesser und größer als der von den Vorsprüngen (22) des Bremsscheibentopfes (18) definierte Durchmesser. Vorzugsweise sind die Vor- (21, 22) und Rücksprünge (23, 24) wellenförmig gestaltet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Radlagerung für Fahrzeugachsen mit einer auf einem
Achsschenkel über Wälzlager drehbar gelagerten Nabe, die durch eine auf das
freie Ende des Achsschenkels aufgeschraubte Achsmutter gehalten ist und zur
Befestigung des Rades sowie der Bremsscheibe einer Scheibenbremse stirnseitig
mit achsparallel zum Achsschenkel ausgerichteten und über den Umfang der
Nabe verteilten Gewindebohrungen versehen ist, wobei die Bremsscheibe zur
drehmomentfesten Verbindung mit dem Rad einen zu der Nabe koaxialen
Bremsscheibentopf aufweist, der sich von der Bremsscheibe zu dem Rad hin
erstreckt.
Radlager für scheibengebremste Achsen und insbesondere Anhängerachsen
können so konstruiert sein, daß für ein Wechseln der Bremsscheibe diese mit
ihrem Topf nach Demontage der Felge und des Bremssattels über die auf dem
Achsschenkel verbleibende Nabe vom Achsschenkel heruntergezogen werden
kann. Eine solche Radlagerung ist z. B. aus der DE 40 35 811 A1 bekannt. Die
Dimensionierung der einzelnen Teile ist bei dieser bekannten Radlagerung jedoch
nicht optimal. Dies gilt insbesondere für den Durchmesser der Bremsscheibe.
Damit sich diese über die auf dem Achsschenkel verbleibende Nabe
herüberziehen läßt, ist ein entsprechender Mindestdurchmesser der Bremsscheibe
sowie des in Verlängerung der Bremsscheibe ausgebildeten Bremsscheibentopfes
erforderlich. Der Innendurchmesser der Bremsscheibe bestimmt jedoch letztlich
auch deren Außendurchmesser, da zwecks Erzielung der erforderlichen
Bremsleistung eine hinreichende Bremsfläche vorhanden sein muß.
Würde wiederum ein geringer Innendurchmesser der Bremsscheibe und des
Bremsscheibentopfes angestrebt, müßte, um deren komplikationsfreies Abziehen
zu gewährleisten, die Nabe einen entsprechend geringen Außendurchmesser
haben. Dies würde jedoch zu einer Schwächung der ohnehin sehr stark belasteten
Nabe führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Radlagerung für
Fahrzeugachsen und insbesondere für Anhängerachsen zu schaffen, mit der sich
ein günstiges Verhältnis der Dimensionierung der Nabe einerseits und der
Bremsscheibe andererseits erreichen läßt.
Zur Lösung wird bei einer Radlagerung der eingangs genannten Art
vorgeschlagen, daß zum axialen Abziehen der mit dem Bremsscheibentopf
versehenen Bremsscheibe über die Nabe herüber sowohl die Innenseite des
Bremsscheibentopfes, als auch die Außenseite der Nabe mit einander
abwechselnden, aufeinander abgestimmten und sich jeweils axial erstreckenden
Vor- und Rücksprüngen versehen sind, wobei der von den Vorsprüngen der Nabe
definierte Durchmesser geringer als der von den Rücksprüngen des
Bremsscheibentopfes definierte Durchmesser, und größer als der von den
Vorsprüngen des Bremsscheibentopfes definierte Durchmesser ist.
Erfindungsgemäß ist daher die Nabe mit einer Außenkontur in Gestalt sich
abwechselnder Vor- und Rücksprünge versehen. Die Innenseite des
Bremsscheibentopfes, der zum Scheibenwechsel über die Nabe gezogen werden
muß, ist mit einer entsprechenden Kontur versehen. Beide Konturen sind
aufeinander abgestimmt, so daß sich der Bremsscheibentopf über die Nabe
herüber abziehen läßt, wobei die Bremsscheibe mit dem Bremsscheibentopf ggf.
so zu verdrehen ist, daß während des Abziehens die Vorsprünge an den
Innenseiten des Bremsscheibentopfes in die Rücksprünge auf der Außenseite der
Nabe eintreten können, und umgekehrt. Vorzugsweise befinden sich die
Vorsprünge auf der Außenseite der Nabe dort, wo sich auch die
Gewindebohrungen zur Befestigung des Rades bzw. der Bremsscheibe der Nabe
befinden. Die Vorsprünge stellen dann zugleich Verstärkungen dar, welche die
Belastbarkeit der dort hineinreichenden Gewindebohrungen erhöhen.
Da in Gestalt der Vorsprünge die Nabe dort und nur dort über zusätzliches
Material verfügt, wo die höchsten Zug- und Biegebelastungen auftreten, wird
zudem eine Gewichtsoptimierung der Nabe erreicht. Dies ist auch deshalb von
Vorteil, da die Nabe zu den ungefederten Massen des Fahrzeuges zählt.
Im Vergleich zum Stand der Technik kann bei der erfindungsgemäßen
Radlagerung der Innendurchmesser der Bremsscheibe bzw. des
Bremsscheibentopfes reduziert werden, obwohl es unverändert möglich ist, die
Bremsscheibe über die Nabe herüber von der Achse abzuziehen. Anders als beim
Stand der Technik ist dieses Abziehen zwar nicht in jeder Drehlage der
Bremsscheibe möglich, jedoch reicht bereits eine sehr geringe Verdrehung aus,
um die Vorsprünge der Nabe in Ausrichtung zu den Rücksprüngen des
Bremsscheibentopfes oder umgekehrt zu bringen, woraufhin sich die
Bremsscheibe ohne Probleme abziehen läßt.
Die Erfindung bietet jedoch auch dann Vorteile, wenn eine Reduzierung des
wirksamen Innendurchmessers der Bremsscheibe nicht angestrebt ist. In diesem
Fall ist durch Anwendung der erfindungsgemäßen Merkmale möglich, den
Durchmesser der Nabe und insbesondere jenen Durchmesser, auf dem sich die
Gewindebohrungen befinden, zu vergrößern, was im Ergebnis zu einer
Verstärkung der Nabe führt.
In bezug auf die aufeinander abgestimmte Kontur von Nabe und
Bremsscheibentopf wird mit einer bevorzugten Ausgestaltung vorgeschlagen, daß
die Vor- und Rücksprünge von Nabe und Bremsscheibentopf, im Querschnitt
betrachtet, wellenförmig gestaltet sind, wobei die Wellenberge die Vorsprünge und
die Wellentäler die Rücksprünge bilden.
Zur Erhöhung der Torsionssteifigkeit des Bremsscheibentopfes wird ferner
vorgeschlagen, daß die die mit Vor- und Rücksprüngen versehene Innenseite des
Bremsscheibentopfes umgebende Außenseite kreiszylindrisch gestaltet ist, so daß
die Materialstärke des Bremsscheibentopfes, über dessen Umfang betrachtet, im
Bereich seiner Vorsprünge größer ist als im Bereich seiner Rücksprünge.
Die erfindungsgemäße Radlagerung eignet sich insbesondere zum Einsatz in
Verbindung mit einem Kompaktlager. Hierbei ist die Nabe zugleich der Außenring
des Radlagers, und an den Innenseiten der Nabe sind die äußeren Laufflächen für
die Wälzkörper ausgebildet.
Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die an der Nabe
ausgebildeten Gewindebohrungen der Befestigung eines Radflansches dienen, an
dem außerdem über auf einem größeren Durchmesser angeordnete Radbolzen
das Rad und der Bremsscheibentopf mit seinem der Bremsscheibe abgewandten
Ende befestigt sind. In Folge dieser Anbindung einerseits des Rades und
andererseits der Bremsscheibe an der Nabe ergibt sich eine besonders einfache
Montierbarkeit. Hierzu trägt ferner bei, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung
mittels der Radbolzen zugleich das Rad und die Bremsscheibe an dem Flansch
befestigt sind.
Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen zwei Ausführungsbeispiele
eines erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagers dargestellt sind. Auf der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittdarstellung eine Radlagerung für eine Anhängerachse
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 einen Schnitt in der Ebene II-II der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt in der Ebene III-III der Fig. 1;
Fig. 4 die Radlagerung nach Fig. 1 während des Abziehens von Rad und
Bremsscheibe von der Nabe;
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Schnittdarstellung bei einer gegenüber
Fig. 1 geänderten Ausführungsform der Radlagerung und
Fig. 6 einen Schnitt in der Ebene VI-VI der Fig. 5.
Die in Fig. 1 im Schnitt dargestellte Radlagerung findet vor allem bei schweren
Anhängerachsen Anwendung. Am Ende des Achskörpers 1 der Fahrzeugachse
ist ein Achsschenkel 2 befestigt oder angeformt, auf dem eine Lagereinheit 3 sitzt.
Bei der Lagereinheit 3 handelt es sich um ein Kompakt-Wälzlager mit inneren
Wälzkörpern 4 und äußeren Wälzkörpern 5. Auf zwei unterschiedlich dicken
Stufen des Achsschenkels 2 sitzen getrennte innere Lagerringe 6, 7 auf, in denen
die Wälzbahnen für die Wälzkörper 4, 5 ausgebildet sind. Die beiden inneren
Lagerringe 6, 7 sind über einen Klammerring 8 miteinander verbunden.
Der für beide Lagerhälften identische äußere Lagerring bildet zugleich die Nabe 9
der Radlagerung. Zu diesem Zweck sind an der Innenseite der Nabe 9 die
Wälzbahnen für die inneren Wälzkörper 4 und die äußeren Wälzkörper 5
unmittelbar angeformt.
Am äußeren Ende des Achsschenkels 2 ist zur Abstützung der inneren Lagerringe
6, 7 der Lagereinheit 3 eine Achsmutter 10 mit einem angeformten Kragen 11
angeordnet. Die Achsmutter 10 ist in an sich bekannter Weise gegen ein
unbeabsichtigtes Lösen gesichert. Eine Radkapsel 12 verhindert das Eintreten von
Schmutz in die Radlagerung. In der Radkapsel 12 kann sich zudem eine
Fettfüllung befinden.
An der nach außen weisenden Stirnfläche 13 der Nabe 9 ist über mehrere
Schrauben 14 ein Flansch 15 lösbar befestigt. Nah des Außenumfanges des
Flansches 15 ist dieser mit einer Mehrzahl gleichmäßig über den Umfang verteilter
Bohrungen versehen, durch die Radbolzen 16 hindurchgesetzt sind. Mitteis der
Radbolzen 16 wird an der Vorderseite des Flansches das Rad 17 bzw. die Felge
des Rades befestigt und an der Rückseite des Flansches ein Bremsscheibentopf
18, der beim Ausführungsbeispiel einstückig mit einer Bremsscheibe 19 der
Scheibenbremse des Fahrzeuges verbunden ist. Jedoch lassen sich
Bremsscheibe 19 und Topf 18 auch mehrteilig ausführen. Der Bremsscheibentopf
18 dient der Übertragung des Bremsmomentes von der Bremsscheibe 19 auf das
Rad 17 des Fahrzeuges. In Fig. 1 eingezeichnet sind schließlich noch die
beiderseits der Bremsscheibe 19 angeordneten Bremsbeläge 20, die jedoch
bereits Bestandteil des auf der Zeichnung nicht dargestellten Bremssattels der
Scheibenbremse sind.
Die in Fig. 1 dargestellte Radlagerung läßt es zu, nach Lösen der Schrauben 14,
welche den Flansch 15 mit der Nabe 9 verbinden, die gesamte Einheit bestehend
aus Flansch 15, Bremsscheibentopf 18 und Bremsscheibe 19 von der Nabe 9
herunterzuziehen. Dabei ist jedoch zunächst hinderlich, daß der geringste
Innendurchmesser d1 des Bremsscheibentopfes 18 geringer ist, als der größte
Außendurchmesser d2 der Nabe 9. Um zu Wartungszwecken gleichwohl in der
geschilderten Weise die Teile Flansch und Bremsscheibe mit Bremsscheibentopf
abziehen zu können, ist die Außenseite der Nabe 9 ebenso wie die Innenseite des
Bremsscheibentopfes 18 mit einer wellenförmigen Kontur aus Vorsprüngen und
Rücksprüngen versehen.
Hierzu lassen die Fig. 2 und 3 das Aussehen dieser Konturen am Außenmantel
der Nabe 9 sowie am Innenmantel des Bremsscheibentopfes 18 erkennen. Die
Kontur setzt sich jeweils aus Vorsprüngen 21 bzw. 22 und dazwischen
angeordneten Rücksprüngen 23 bzw. 24 zusammen. Die Vorsprünge 21, 22 und
Rücksprünge 23, 24 sind in Gestalt von Wellenbergen und Wellentälern geformt
und erstrecken sich exakt axial, d. h. in Längsrichtung der Fahrzeugachse.
Vorsprünge 21, 22 und Rücksprünge 23, 24 sind ferner gleichmäßig über den
Außenumfang der Nabe 9 bzw. den Innenumfang des Bremsscheibentopfes 18
verteilt. Die Vorsprünge 21 der Radnabe 9 befinden sich in bezug auf die
Umfangsrichtung der Radnabe 9 jeweils dort, wo in der Radnabe
Gewindebohrungen 25 zur Aufnahme der Schrauben 14 angeordnet sind. Insoweit
stellen die Vorsprünge 21 der Nabe 9 auch Materialverstärkungen dar, welche die
Belastbarkeit der durch die Schrauben 14 hoch belasteten Gewindebohrungen 25
erhöhen.
Die Vorsprünge 21, 22 und die Rücksprünge 23, 24 ermöglichen es, die
Bremsscheibe 19 einschließlich des Bremsscheibentopfes 18 über den Umfang
der Nabe 9 hinüberzuziehen, obwohl der Mindestdurchmesser d1 des
Bremsscheibentopfes 18 geringer ist, als der größte Durchmesser d2 der Nabe 9.
Gemäß Fig. 4 muß beim Abziehen der Bremsscheibe 19 lediglich darauf geachtet
werden, daß Nabe 9 und Bremsscheibe 19 eine solche Drehlage zueinander
einnehmen, daß während des Abziehens die Vorsprünge 21 der Nabe 9 durch die
Rücksprünge 24 des Bremsscheibentopfes 18 hindurchtreten können.
Des weiteren ist von Bedeutung, daß der von den Vorsprüngen 21 der Nabe 9
definierte Durchmesser d2 geringer als der von den Rücksprüngen 24 des
Bremsscheibentopfes 18 definierte Durchmesser und größer als der von den
Vorsprüngen 22 des Bremsscheibentopfes 18 definierte Durchmesser d1 ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1-4 ist die Außenseite 26 des
Bremsscheibentopfes 18 kreiszylindrisch gestaltet. Die Materialstärke des
Bremsscheibentopfes ist daher, über dessen Umfang betrachtet, im Bereich seiner
Vorsprünge 22 größer als im Bereich seiner Rücksprünge 24.
Gemäß dem abgewandelten Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 kann jedoch auch
die Außenseite 26a des Bremsscheibentopfes 18 die Wellenform aufnehmen. Dies
läßt besonders gut die Schnittdarstellung Fig. 6 durch den Bremsscheibentopf 18
erkennen.
1
Achskörper
2
Achsschenkel
3
Lagereinheit
4
innerer Wälzkörper
5
äußerer Wälzkörper
6
innerer Lagerring
7
innerer Lagerring
8
Klammerring
9
Nabe
10
Achsmutter
11
Kragen
12
Radkapsel
13
Stirnfläche der Nabe
14
Schraube
15
Flansch
16
Radbolzen
17
Rad
18
Bremsscheibentopf
19
Bremsscheibe
20
Bremsbeläge
21
Vorsprung
22
Vorsprung
23
Rücksprung
24
Rücksprung
25
Gewindebohrung
26
Außenseite
26
a Außenseite
d1
d1
Durchmesser
d2
d2
Durchmesser
Claims (7)
1. Radlagerung für Fahrzeugachsen mit einer auf einem Achsschenkel (2)
über Wälzlager drehbar gelagerten Nabe (9), die durch eine auf das freie
Ende des Achsschenkels (2) aufgeschraubte Achsmutter (10) gehalten ist
und zur Befestigung des Rades (17) sowie der Bremsscheibe (19) einer
Scheibenbremse stirnseitig mit achsparallel zum Achsschenkel (2)
ausgerichteten und über den Umfang der Nabe (9) verteilten
Gewindebohrungen (25) versehen ist, wobei die Bremsscheibe (19) zur
drehmomentfesten Verbindung mit dem Rad (17) einen zu der Nabe (9)
koaxialen Bremsscheibentopf (18) aufweist, der sich von der Bremsscheibe
(19) zu dem Rad (17) hin erstreckt,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum axialen Abziehen der mit dem Bremsscheibentopf (18) versehenen
Bremsscheibe (19) über die Nabe (9) herüber sowohl die Innenseite des
Bremsscheibentopfes (18), als auch die Außenseite der Nabe (9) mit
einander abwechselnden, aufeinander abgestimmten und sich jeweils axial
erstreckenden Vor- (21, 22) und Rücksprüngen (23, 24) versehen sind,
wobei der von den Vorsprüngen (21) der Nabe (9) definierte Durchmesser
geringer als der von den Rücksprüngen (24) des Bremsscheibentopfes (18)
definierte Durchmesser und größer als der von den Vorsprüngen (22) des
Bremsscheibentopfes (18) definierte Durchmesser ist.
2. Radlagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Vorsprünge (21) der Nabe (9) in Umfangsrichtung jeweils an den Orten der
Gewindebohrungen (25) befinden.
3. Radlagerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vor- (21, 22) und Rücksprünge (23, 24) von Nabe (9) und
Bremsscheibentopf (18) im Querschnitt betrachtet, wellenförmig gestaltet
sind, wobei die Wellenberge die Vorsprünge (21, 22) und die Wellentäler die
Rücksprünge (23, 24) bilden.
4. Radlagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die die mit Vor- (22) und Rücksprüngen (24) versehene Innenseite des
Bremsscheibentopfes (18) umgebende Außenseite (26) kreiszylindrisch
gestaltet ist, so daß die Materialstärke des Bremsscheibentopfes (18), über
dessen Umfang betrachtet, im Bereich seiner Vorsprünge (22) größer ist als
im Bereich seiner Rücksprünge (24).
5. Radlagerung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nabe (9) zugleich der Außenring des Radlagers
ist, und daß an den Innenseiten der Nabe (9) die äußeren Laufflächen für
die Wälzkörper (4, 5) ausgebildet sind.
6. Radlagerung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die an der Nabe (9) ausgebildeten Gewindebohrungen
(25) der Befestigung eines Flansches (15) dienen, an dem außerdem über
auf einem größeren Durchmesser angeordneten Radbolzen (16) das Rad
(17) und der Bremsscheibentopf (18) mit seinem der Bremsscheibe (19)
abgewandten Ende befestigt sind.
7. Radlagerung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der
Radbolzen (16) zugleich das Rad (17) und die Bremsscheibe (19) an dem
Flansch (15) befestigt sind.
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