DE19913544A1 - Dentalmedizinisches Handgerät - Google Patents
Dentalmedizinisches HandgerätInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes dentalmedizinisches Handgerät insbesondere zur Eigenbehandlung eines Patienten. Dabei geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, ein dentalmedizinisches Handgerät mit einem ersten doppelt abgewinkelten Ende zur Diagnose von Zahntaschentiefen und einem zweiten Ende zur Aufnahme verschiedener Reinigungseinrichtungen für Zähne und/oder Zahnzwischenräume auszubilden. Zur Diagnose der Zahntaschentiefen weist das erste Arbeitsende vorzugsweise eine Skalierung und/oder Farbeinteilung auf. Das zweite Arbeitsende trägt als Reinigungseinrichtung beispielsweise ein ruderblattförmig ausgebildetes Reinigungselement, einen Zahnseitenhalter, einen Plaquestick, eine weitere Meßsonde oder einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter bzw. eine Zahnzwischenraumbürste. Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät ist vorzugsweise ein Multifunktionsgerät, das zur Aufnahme verschiedener Reinigungs- bzw. Diagnoseeinrichtungen insbesondere durch eine Schnellverschlußeinrichtung geeignet ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein dentalmedizinisches
Handgerät zur Reinigung und Eigenkontrolle für einen
Patienten zur Ergebnisbetrachtung seiner Zahnpflege
bemühungen.
Die im zahnärztlichen Gebrauch befindlichen herkömmlichen
Geräte sind nur rein auf den professionellen Praxisbedarf
zugeschnitten. Diese Geräte bestehen üblicherweise aus
Edelstahl und weisen Spitzen und traumatisierende
Arbeitsenden auf. Eine solche Parodontalsonde ist
beispielsweise in der DE-U-90 12 869 beschrieben. Weitere
Dentalsonden zum professionellen Messen und Untersuchen der
Zahntaschentiefen durch einen Zahnarzt sind beispielsweise
in der DE-A-197 31 935, DE-A-37 14 739, DE-A-41 19 311 oder
DE-U-86 24 483 beschrieben. Die darin beschriebenen Geräte
weisen jedoch alle den Nachteil auf, daß sie nicht von einem
Patienten selbst zur Eigendiagnose und Reinigung verwendet
werden können, da durch sie insbesondere für den Patienten
eine Gefahr für Verletzungen bzw. Schädigungen im
Dentalbereich besteht.
Die EP-B-0 318 553 beschreibt eine Zahnsonde, die von einem
Patienten zur Selbstdiagnose von Zahnwurzelhauterkrankungen
und/oder Zahnfleischentzündungen unter Einführung der Sonde
im Verbindungsbereich zwischen einem Zahn und dem
Zahnfleisch verwendet werden kann. Die Sonde weist ein
längliches Element mit einem distalen Ende aus Kunststoff
mit einer daran angeordneten Spitze auf. Das distale Ende
ist biegsam und enthält ein paar von im wesentlichen
zylindrischen und unterschiedlich konischen Abschnitten.
Diese Zahnsonde hat insbesondere die Nachteile, daß sie
aufgrund ihrer geometrischen Ausgestaltung nur bedingt im
Mund eines Patienten und lediglich zur Eigendiagnose
anwendbar ist. Diese Zahnsonde bietet weiterhin einem
Patienten nicht die Möglichkeit, den Dentalbereich und
insbesondere Zahnzwischen- bzw. Interdentalräume zur
Vorbeugung von Parodontose gezielt zu reinigen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
verbessertes dentalmedizinisches Handgerät insbesondere zur
Eigenbehandlung eines Patienten zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Schutzansprüche
gelöst.
Dabei geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, ein
dentalmedizinisches Handgerät mit einem ersten doppelt
abgewinkelten Ende zur Diagnose von Zahntaschentiefen und
einem zweiten Ende zur Aufnahme verschiedener
Reinigungseinrichtungen für Zähne und/oder Zahnzwischen
räume auszubilden. Insbesondere ist es bevorzugt, zumindest
die beiden Arbeitsenden des erfindungsgemäßen Handgeräts aus
Kunststoff, wie z. B. Polycarbonat, auszubilden und die
beiden Arbeitsenden mit makro- und/oder mikroskopischen
Rundungen zu versehen. Darüber hinaus ist es vorteilhaft,
die beiden Arbeitsenden zur antimikrobiellen Reinigung mit
tiefengerauhten Oberflächen zu versehen. Zur Diagnose der
Zahntaschentiefen weist das erste Arbeitsende vorzugsweise
eine Skalierung und/oder Farbeinteilung auf. Das zweite
Arbeitsende trägt als Reinigungseinrichtung vorzugsweise ein
ruderblattförmig ausgebildetes Reinigungselement von
beispielsweise einer Dicke zwischen 0,01 und 0,05 mm mit
einer Länge von 2,2 bis 2,8 cm. Damit können auf besonders
vorteilhafte Weise Zahnzwischenräume gereinigt werden.
Alternativ ist es auch möglich, am zweiten Arbeitsende einen
Zahnseitenhalter, einen Plaquestick, eine weitere Meßsonde
oder einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter bzw. eine
Zahnzwischenraumbürste vorzusehen. Das erfindungsgemäße
dentalmedizinische Handgerät ist vorzugsweise ein
Multifunktionsgerät, das zur Aufnahme verschiedener
Reinigungs- bzw. Diagnoseeinrichtungen insbesondere durch
eine Schnellverschlußeinrichtung geeignet ist.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät hat
gegenüber bekannten Geräten insbesondere die Vorteile, daß
es durch die Materialwahl, d. h. deren Härte und
Oberflächenbeschaffenheit atraumatisch ist. Aufgrund einfach
herstellbarer mikroskopischer und makroskopischer Rundungen
besteht eine geringe Autoläsionsgefahr für den Patienten.
Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Handgerät flexibel
wodurch während der Reinigung durch einen Patienten keine
überproportionalen Kräfte auftreten können, die Schäden im
Dentalbereich verursachen könnten. Darüber hinaus besteht
bei Verwendung von Kunststoffen an den Arbeitsenden, wie
z. B. Polycarbonat, die Möglichkeit, die Oberflächen derart
zu beschaffen, daß im mikroskopischen, makroskopischen bzw.
ultrastrukturellen Bereich eine Rauhigkeit vorhanden ist,
die zusätzlich zur Grobreinigung eine gewisse Feinreinigung
ermöglicht, so daß Plaque und Bakterien während eines
Reinigungsvorgangs hängenbleiben und somit das
erfindungsgemäße Handgerät antimkrobiell wirkt. Ferner ist
das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät gut
sterilisierbar and leicht, so daß eine leichte Handhabung
ermöglicht ist. Die an den Arbeitsenden vorsehbare
Skalierung bzw. Farbeinteilung ermöglicht einem ungeübten
Benutzer auf einfache Weise, eine Selbstdiagnose zu
erstellen und damit das Ergebnis seiner Zahnpflegebemühungen
zu verifizieren. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Vorteil
des erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgeräts dadurch
gegeben, daß es als Multifunktionsgerät ausbildbar ist,
wodurch verschiedene Diagnose- und Reinigungseinrichtungen
an den jeweiligen Enden des Geräts anbringbar sind. Dadurch
kann ein komplettes Zahnpflege- und -diagnosesystem zur
Verfügung gestellt werden, das eine Vielzahl von Reinigungs-
und Diagnoseeinrichtungen aufweist.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät wird
nachstehend anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des erfindungs
gemäßen dentalmedizinischen Handgeräts;
Fig. 2 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit II
bezeichnenden Ausschnitts eines ersten Arbeits
endes;
Fig. 3 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit III
bezeichneten Ausschnitts eines zweiten
Arbeitsendes;
Fig. 4 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit IV
bezeichneten Ausschnitts einer Verbindungs
einrichtung zum Verbinden der beiden Arbeitsenden;
Fig. 5 eine zweite Ausführungsform eines an das
erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät
anbringbaren Arbeitsendes;
Fig. 6 eine dritte Ausführungsform eines an das
erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät
anbringbaren Arbeitsendes; und
Fig. 7 ein Zwischenelement zur Montage zwischen den beiden
Arbeitsenden des erfindungsgemäßen dental
medizinischen Handgeräts.
Das in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße dental
medizinische Handgerät 2 hat im wesentlichen ein erstes
Arbeitsende 4 und ein zweites, vorzugsweise dem ersten
Arbeitsende gegenüberliegendes Arbeitsende 6. Das erste
Arbeitsende 4 ist in Fig. 2 vergrößert dargestellt. Eine
Ausführungsform des zweiten Arbeitsendes 6 ist in Fig. 3
vergrößert dargestellt. Die beiden Arbeitsenden 4 und 6 sind
jeweils mit einem Griffabschnitt 8 bzw. 10 verbunden.
Vorzugsweise sind die beiden Arbeitsenden 4 und 6 mit den
Griffabschnitten 8 und 10 einteilig ausgebildet. Die beiden
Griffabschnitte 8 und 10 sind mittels einer Verbindungs
einrichtung 12 miteinander verbindbar. Eine schematische
Darstellung einer Ausführungsform der Verbindungseinrichtung
12 ist vergrößert in Fig. 4 dargestellt.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2 weist
vorzugsweise mindestens aus Kunststoff hergestellte
Arbeitsenden 4 und 6 auf, kann jedoch auch vollständig aus
Kunststoff gefertigt sein. Bevorzugt wird als Kunststoff
insbesondere Polycarbonat. Dadurch kann insbesondere eine
gute Atraumatizität, Flexibilität, antimikrobielle Wirkung,
Sterilisierbarkeit, Hygiene und einfache Handhabbarkeit
realisiert werden.
Das erste Arbeitsende 4 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, mit
seinem Griffabschnitt 8 über ein dazwischenliegendes,
gebogenes Verbindungselement 14 verbunden. Vorzugsweise ist
dieses Verbindungselement 14 in einem sich vom
Griffabschnitt 8 weg erstreckenden Bereich 16 leicht nach
oben gebogen und anschließend mittels einer weiteren Biegung
bzw. einem Knick 18 beispielsweise um einen Winkel zwischen
45° und 90° nach unten gebogen. Daran anschließend ist das
eigentliche erste Arbeitsende 4 mit einer doppelten
Abwinkelung 20 und 22 vorgesehen. Die doppelt abgewinkelte
Form des ersten Arbeitsendes 4 ermöglicht einen geringen
Hebelarm, so daß ein Patient sich nicht selbst verletzen
kann, und erlaubt dem Benutzer auch ungünstig gewinkelte
Nischen zu reinigen.
Das erste Arbeitsende 4 weist vorzugsweise eine Skalierung
und/oder Farbeinteilung 24 auf, mit der die Zahntaschentiefe
auf einfache Weise kontrolliert werden kann. Die Skalierung
24 ist beispielsweise in einen gesunden Bereich, einen
Übergangsbereich und einen kranken Bereich eingeteilt. Dazu
weist die Skalierung 24 beispielsweise einen von einer
Spitze 26 ca. 2 mm entfernten ersten Teilstrich, einen ca. 3
mm davon entfernten zweiten Teilstrich und einen etwa 4 mm
davon entfernten dritten Teilstrich auf. Kann das erste
Arbeitsende 4 bis zum ersten Teilstrich in die Zahntasche
eines Patienten eingeführt werden, so ist dieser Bereich
gesund. Kann das Gerät bis zum zweiten Teilstrich eingeführt
werden, so ist dieser Bereich in einem Übergangsstadium
zwischen gesund und krank. Falls das erste Arbeitsende 4 bis
zum dritten Teilstrich oder darüber hinaus in die Zahntasche
einführbar ist, ist eine Zahntaschenbehandlung erforderlich.
Zur leichteren Erkennbarkeit der Eintauchtiefe können die
einzelnen Abschnitte bzw. Teilstriche der Skalierung 24
eingefärbt sein, wie dies in Fig. 2 anhand der in den drei
Bereichen verwendeten Symbole dargestellt ist.
Das zweite Arbeitsende 6 ist mittels der Verbindungs
einrichtung 12 über den Griffabschnitt 10 mit dem
Griffabschnitt 8, der das erste Arbeitsende 4 trägt,
verbindbar. Eine mögliche Ausführungsform des zweiten
Arbeitsendes 6, das eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen
von Zähnen und/oder Zahnzwischenräumen aufweist, ist
vergrößert in Fig. 3 gezeigt. Diese Reinigungseinrichtung
ist in Form eines ruderblattförmigen Abschnitts 28
ausgebildet, der gegenüber dem Griffelement 10 schmäler ist.
Der ruderblattförmige Abschnitt 28 weist vorzugsweise eine
Dicke zwischen 0,01 und 0,05 mm auf, so daß er zur Reinigung
der Zahnzwischenräume gut geeignet ist. Die Länge des
Ruderblatts 28 liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 2, 2
und 2,8 cm, vorzugsweise bei etwa 2,5 cm. Die exakten Maße
der Ruderblatts 28 sind von den Zahnproportionen eines
Benutzers und von der Flexibilität des Materials abhängig.
Die Oberfläche des ruderblattförmigen Abschnitts 28 ist
vorzugsweise ähnlich wie die des ersten Arbeitsendes 4
aufgerauht. Es ist ferner bevorzugt, auch am zweiten
Arbeitsende 6 eine Skalierung und/oder Farbeinteilung 30
vorzusehen, um auch mit dem zweiten Arbeitsende 6
beispielsweise Zahntaschentiefen diagnostizieren zu können.
Die Skaleneinteilung bzw. Einfärbung der Skalierung 30 ist
vorzugsweise identisch mit der des ersten Arbeitsendes.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Verbindungs
einrichtung 12 ist in Fig. 4 näher gezeigt. In dieser
Ausführungsform weist die Verbindungseinrichtung 12 zur
Verbindung des ersten Griffabschnitts 8 mit dem zweiten
Griffabschnitt 10 eine Steckverbindung 32 auf. Dazu ist im
ersten Griffelement 8 eine Vertiefung 34 vorgesehen, in die
ein am zweiten Griffelement 10 ausgebildeter Vorsprung 36
eingreift. Die beiden Griffelemente 8 und 10 können somit
durch einfaches Ineinanderstecken des Vorsprungs 36 in die
Aussparung 34 miteinander verbunden werden. Zum Trennen
werden die beiden Griffelemente in Axialrichtung
auseinandergezogen. Es ist dabei bevorzugt, die an der
Verbindungseinrichtung 12 befindlichen Enden 38 und 40 des
ersten und zweiten Griffelements 8 bzw. 10 mit jeweils einer
abgeschrägten Fläche 42 bzw. 44 zu versehen, so daß die
beiden verbundenen Griffelemente 8 und 10 durch Drehung
relativ zueinander axial voneinander weggeschoben werden.
Die für das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2
verwendete Verbindungseinrichtung kann neben der vorstehend
beschriebenen jedoch auch jede andere Schnellverbindungs
möglichkeit beinhalten, wie z. B. Bajonettverschlüsse,
Gewindeverbindungen oder Schnappverbindungen.
Neben der vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 3
beschriebenen ersten Ausführungsform der Reinigungs
einrichtung für das zweite Arbeitsende 6 des erfindungs
gemäßen dentalmedizinischen Handgeräts 2 sind auch andere
Reinigungsgeräte, wie nachstehend beschrieben, mit dem
ersten Griffelement 8 verbindbar. Beispielsweise kann am
zweiten Arbeitsende 6 eine als Zahnseidenhalterung 46
ausgebildete Reinigungseinrichtung ausgebildet sein, wie in
Fig. 5 dargestellt. Diese Zahnseidenhalterung 46 weist im
wesentlichen einen mit dem zweiten Griffelement 10
verbundenen bzw. integral damit ausgebildeten Schaft 48 und
einen zwei Finger 50 bzw. 52 aufweisenden Gabelabschnitt
auf. In den beiden Fingern 50 und 52 ist an deren vorderen
Endabschnitten jeweils eine Durchgangsöffnung 54 bzw. 56 zum
Durchführen der Zahnseide 58 vorgesehen. Die Enden der
Zahnseide 58 werden mittels einer Klemmvorrichtung 60 (z. B.
ein Klemmring) am Schaft 48 der Zahnseidenhalterung 46
festgeklemmt, so daß die Zahnseide 58 im Bereich zwischen
den Öffnungen 54 und 56 ausreichend gespannt ist. Die
Zahnseidenhalterung 46 kann sowohl in Richtung der
Längserstreckung des erfindungsgemäßen dentalmedizinischen
Handgeräts 2 als auch abgewinkelt dazu vorgesehen sein.
Eine weitere Ausführung für die Reinigungseinrichtung des
zweiten Arbeitsendes 6 des erfindungsgemäßen dental
medizinischen Handgeräts 2 ist in Fig. 6 gezeigt. Diese
Reinigungseinrichtung ist ein Zahnzwischenraum-Bürstenhalter
62 bzw. eine Zahnzwischenraumbürste 64. Der Halter 62 ist
beispielsweise mittels einer Verbindungshülse 66 mit dem
zweiten Griffelement 10 verbindbar. Die Zahnzwischen
raumbürste 64 ist mit der Halterung 62 vorzugsweise mittels
einer Schnellspannvorrichtung 68 montierbar, so daß die
Bürste 64 gegebenenfalls auf einfache Weise austauschbar und
reinigbar ist.
Darüber hinaus ist am zweiten Arbeitsende 6 des
erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgeräts 2 als
Reinigungseinrichtung auch ein Durchmesser verjüngter
Verlängerungsabschnitt (ohne Abbildung) ankoppelbar. Dieser
Verlängerungsabschnitt weist eine Mikrorauhung als
Plaquefilter für Interdentalräume auf und wird deshalb als
Plaquestick bezeichnet. Zur Kontrolle von Zahntaschentiefen
kann auch daran eine Skalierung und/oder Farbeinteilung
vorgesehen sein, ähnlich wie vorstehend unter Bezugnahme auf
Fig. 3 beschrieben. Ferner kann am zweiten Arbeitsende 6
eine im wesentlichen konisch ausgebildete Meßsonde mit einer
Skalierung und/oder Farbeinteilung vorgesehen sein. Für
diese Meßsonde ist eine beispielsweise 12 mm Skala mit einer
1 mm-Teilung bevorzugt. Bei einem Abstand von der Spitze der
Meßsonde von 3 mm kann eine Farbmarkierung zum Erkennen
gefährlicher Zahntaschentiefen vorgesehen sein.
Die am erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgerät 2
ausgebildeten Enden sind vorzugsweise abgerundet, so daß
Verletzungen vermieden werden. Darüber hinaus sind
insbesondere die Arbeitsenden 4 und 6 oder aber das gesamte
Handgerät 2 flexibel ausgebildet, um nur eine vorher
bestimmte definierte Kraft mit dem Gerät aufbringen zu
können. Die Oberflächen der Arbeitsenden 4 und 6 sind
vorzugsweise aufgerauht, so daß Grob- und Feinreinigungen
mit dem erfindungsgemäßen Gerät durchgeführt werden können.
In Fig. 7 ist ein zwischen die Verbindungseinrichtung 12
einschiebbares Zwischenelement 70 gezeigt, mit dem das
erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2 kombiniert
werden kann, um beispielsweise zusätzliche Abwinkelungen
oder Verlängerungen zwischen den beiden Griffelementen 8 und
10 vorsehen zu können. Dazu weißt das Zwischenelement 70 zu
der Verbindungseinrichtung 12 kompatible Verbindungselemente
72 bzw. 74 auf, die mit den an den jeweiligen Griffelementen
8 und 10 ausgebildet Verbindungseinrichtungen schnell
verbindbar sind.
Claims (22)
1. Dentalmedizinisches Handgerät (2) mit einem ersten,
doppelt abgewinkelten Arbeitsende (4) zur Diagnose von
Zahntaschentiefen und einem zweiten Arbeitsende (6) mit
einer Reinigungseinrichtung (28; 46; 62) zur Reinigung von
Zähnen und/oder Zahnzwischenräumen.
2. Handgerät nach Anspruch 1, wobei zumindest das erste
und/oder zweite Arbeitsende (4, 6) aus Kunststoff gebildet
sind.
3. Handgerät nach Anspruch 2, wobei der Kunststoff aus
Polycarbonat ist.
4. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die
beiden Arbeitsenden (4, 6) makro- und/oder mikroskopische
Rundungen aufweisen.
5. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei
mindestens die beiden Arbeitsenden (4, 6) flexibel
ausgebildet sind.
6. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die
beiden Arbeitsenden (4, 6) tiefengerauhte Oberflächen zur
antimikrobiellen Reinigung aufweisen.
7. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei
mindestens das erste Arbeitsende (4) an einem Endabschnitt
(22) eine Skalierung und/oder Farbeinteilung (24) zur
Diagnose der Zahntaschentiefe aufweist.
8. Handgerät nach Anspruch 7, wobei die Skalierung
und/oder Farbeinteilung (24) von einer Spitze (26) des
ersten Arbeitsendes (4) gemessen bis 2 mm eine erste, bis 3
mm eine zweite und bis 4 mm eine dritte Teilung aufweist.
9. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die
doppelte Abwinklung einen ersten Winkel α zwischen 10 und
20° sowie einen zweiten Winkel β zwischen 10 und 20°
aufweist.
10. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung
im wesentlichen ruderblattförmig (28) ausgebildet ist und
eine Dicke von 0,01 bis 0,05 mm sowie eine Länge von 2,2 bis
2,8 cm aufweist.
11. Handgerät nach Anspruch 10, wobei die ruderblattförmige
Reinigungseinrichtung (28) eine Skalierung und/oder
Farbeinteilung (30) zu Meß- und Diagnosezwecken aufweist.
12. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung
ein Zahnseidenhalter (46) ist.
13. Handgerät nach Anspruch 12, wobei der Zahnseidenhalter
(46) einen gabelförmigen Endabschnitt (50) aufweist, in
dessen Zwischenraum Zahnseide (58) spannbar ist.
14. Handgerät nach Anspruch 13, wobei die Zahnseide (48)
durch jeweils eine Öffnung (54, 56) jedes Gabelfingers (50,
52) führbar ist und mit einer an einem Schaft (48) des
Zahnseidenhalters (46) vorgesehenen Klemmeinrichtung (60)
festklemmbar ist.
15. Handgerät nach einem der Ansprüche 12 bis 14, wobei der
Zahnseidenhalter (46) abgewinkelt gegenüber der Längsachse
des Handgeräts (2) angeordnet ist.
16. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene
Reinigungseinrichtung ein Plaquestick mit Plaquefilter für
Interdentalräume ist und eine Skalierung und/oder
Farbeinteilung aufweist.
17. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung
eine zur Längsrichtung des Handgeräts (2) im wesentlichen
rechtwinklig angeordnete, sich im wesentlichen zum Ende hin
verjüngende Meßsonde mit Skalierung und/oder Farbeinteilung
aufweist.
18. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung
einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter (62) oder eine
Zahnzwischenraumbürste (64) aufweist.
19. Handgerät nach Anspruch 18, wobei der Zahnzwischenraum-
Bürstenhalter (62) die Bürste (64) mittels einer
Spanneinrichtung (68) hält.
20. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, das als
Multifunktionsgerät zur Montage verschiedenartiger
Kombinationen erster und zweiter Arbeitsenden (4, 6)
ausgebildet ist.
21. Handgerät nach Anspruch 20, wobei zur Montage der
Arbeitsenden (4, 6) eine Schnellverbindungseinrichtung (12)
vorgesehen ist.
22. Handgerät nach Anspruch 19 oder 20, wobei zwischen den
Arbeitsenden (4, 6) mindestens ein Zwischenelement (70)
einsetzbar ist.
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