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DE19913544A1 - Dentalmedizinisches Handgerät - Google Patents

Dentalmedizinisches Handgerät

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DE19913544A1
DE19913544A1 DE1999113544 DE19913544A DE19913544A1 DE 19913544 A1 DE19913544 A1 DE 19913544A1 DE 1999113544 DE1999113544 DE 1999113544 DE 19913544 A DE19913544 A DE 19913544A DE 19913544 A1 DE19913544 A1 DE 19913544A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes dentalmedizinisches Handgerät insbesondere zur Eigenbehandlung eines Patienten. Dabei geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, ein dentalmedizinisches Handgerät mit einem ersten doppelt abgewinkelten Ende zur Diagnose von Zahntaschentiefen und einem zweiten Ende zur Aufnahme verschiedener Reinigungseinrichtungen für Zähne und/oder Zahnzwischenräume auszubilden. Zur Diagnose der Zahntaschentiefen weist das erste Arbeitsende vorzugsweise eine Skalierung und/oder Farbeinteilung auf. Das zweite Arbeitsende trägt als Reinigungseinrichtung beispielsweise ein ruderblattförmig ausgebildetes Reinigungselement, einen Zahnseitenhalter, einen Plaquestick, eine weitere Meßsonde oder einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter bzw. eine Zahnzwischenraumbürste. Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät ist vorzugsweise ein Multifunktionsgerät, das zur Aufnahme verschiedener Reinigungs- bzw. Diagnoseeinrichtungen insbesondere durch eine Schnellverschlußeinrichtung geeignet ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein dentalmedizinisches Handgerät zur Reinigung und Eigenkontrolle für einen Patienten zur Ergebnisbetrachtung seiner Zahnpflege­ bemühungen.
Die im zahnärztlichen Gebrauch befindlichen herkömmlichen Geräte sind nur rein auf den professionellen Praxisbedarf zugeschnitten. Diese Geräte bestehen üblicherweise aus Edelstahl und weisen Spitzen und traumatisierende Arbeitsenden auf. Eine solche Parodontalsonde ist beispielsweise in der DE-U-90 12 869 beschrieben. Weitere Dentalsonden zum professionellen Messen und Untersuchen der Zahntaschentiefen durch einen Zahnarzt sind beispielsweise in der DE-A-197 31 935, DE-A-37 14 739, DE-A-41 19 311 oder DE-U-86 24 483 beschrieben. Die darin beschriebenen Geräte weisen jedoch alle den Nachteil auf, daß sie nicht von einem Patienten selbst zur Eigendiagnose und Reinigung verwendet werden können, da durch sie insbesondere für den Patienten eine Gefahr für Verletzungen bzw. Schädigungen im Dentalbereich besteht.
Die EP-B-0 318 553 beschreibt eine Zahnsonde, die von einem Patienten zur Selbstdiagnose von Zahnwurzelhauterkrankungen und/oder Zahnfleischentzündungen unter Einführung der Sonde im Verbindungsbereich zwischen einem Zahn und dem Zahnfleisch verwendet werden kann. Die Sonde weist ein längliches Element mit einem distalen Ende aus Kunststoff mit einer daran angeordneten Spitze auf. Das distale Ende ist biegsam und enthält ein paar von im wesentlichen zylindrischen und unterschiedlich konischen Abschnitten. Diese Zahnsonde hat insbesondere die Nachteile, daß sie aufgrund ihrer geometrischen Ausgestaltung nur bedingt im Mund eines Patienten und lediglich zur Eigendiagnose anwendbar ist. Diese Zahnsonde bietet weiterhin einem Patienten nicht die Möglichkeit, den Dentalbereich und insbesondere Zahnzwischen- bzw. Interdentalräume zur Vorbeugung von Parodontose gezielt zu reinigen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes dentalmedizinisches Handgerät insbesondere zur Eigenbehandlung eines Patienten zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Schutzansprüche gelöst.
Dabei geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, ein dentalmedizinisches Handgerät mit einem ersten doppelt abgewinkelten Ende zur Diagnose von Zahntaschentiefen und einem zweiten Ende zur Aufnahme verschiedener Reinigungseinrichtungen für Zähne und/oder Zahnzwischen­ räume auszubilden. Insbesondere ist es bevorzugt, zumindest die beiden Arbeitsenden des erfindungsgemäßen Handgeräts aus Kunststoff, wie z. B. Polycarbonat, auszubilden und die beiden Arbeitsenden mit makro- und/oder mikroskopischen Rundungen zu versehen. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, die beiden Arbeitsenden zur antimikrobiellen Reinigung mit tiefengerauhten Oberflächen zu versehen. Zur Diagnose der Zahntaschentiefen weist das erste Arbeitsende vorzugsweise eine Skalierung und/oder Farbeinteilung auf. Das zweite Arbeitsende trägt als Reinigungseinrichtung vorzugsweise ein ruderblattförmig ausgebildetes Reinigungselement von beispielsweise einer Dicke zwischen 0,01 und 0,05 mm mit einer Länge von 2,2 bis 2,8 cm. Damit können auf besonders vorteilhafte Weise Zahnzwischenräume gereinigt werden. Alternativ ist es auch möglich, am zweiten Arbeitsende einen Zahnseitenhalter, einen Plaquestick, eine weitere Meßsonde oder einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter bzw. eine Zahnzwischenraumbürste vorzusehen. Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät ist vorzugsweise ein Multifunktionsgerät, das zur Aufnahme verschiedener Reinigungs- bzw. Diagnoseeinrichtungen insbesondere durch eine Schnellverschlußeinrichtung geeignet ist.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät hat gegenüber bekannten Geräten insbesondere die Vorteile, daß es durch die Materialwahl, d. h. deren Härte und Oberflächenbeschaffenheit atraumatisch ist. Aufgrund einfach herstellbarer mikroskopischer und makroskopischer Rundungen besteht eine geringe Autoläsionsgefahr für den Patienten. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Handgerät flexibel wodurch während der Reinigung durch einen Patienten keine überproportionalen Kräfte auftreten können, die Schäden im Dentalbereich verursachen könnten. Darüber hinaus besteht bei Verwendung von Kunststoffen an den Arbeitsenden, wie z. B. Polycarbonat, die Möglichkeit, die Oberflächen derart zu beschaffen, daß im mikroskopischen, makroskopischen bzw. ultrastrukturellen Bereich eine Rauhigkeit vorhanden ist, die zusätzlich zur Grobreinigung eine gewisse Feinreinigung ermöglicht, so daß Plaque und Bakterien während eines Reinigungsvorgangs hängenbleiben und somit das erfindungsgemäße Handgerät antimkrobiell wirkt. Ferner ist das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät gut sterilisierbar and leicht, so daß eine leichte Handhabung ermöglicht ist. Die an den Arbeitsenden vorsehbare Skalierung bzw. Farbeinteilung ermöglicht einem ungeübten Benutzer auf einfache Weise, eine Selbstdiagnose zu erstellen und damit das Ergebnis seiner Zahnpflegebemühungen zu verifizieren. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgeräts dadurch gegeben, daß es als Multifunktionsgerät ausbildbar ist, wodurch verschiedene Diagnose- und Reinigungseinrichtungen an den jeweiligen Enden des Geräts anbringbar sind. Dadurch kann ein komplettes Zahnpflege- und -diagnosesystem zur Verfügung gestellt werden, das eine Vielzahl von Reinigungs- und Diagnoseeinrichtungen aufweist.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät wird nachstehend anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des erfindungs­ gemäßen dentalmedizinischen Handgeräts;
Fig. 2 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit II bezeichnenden Ausschnitts eines ersten Arbeits­ endes;
Fig. 3 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit III bezeichneten Ausschnitts eines zweiten Arbeitsendes;
Fig. 4 eine Vergrößerung des in Fig. 1 mit IV bezeichneten Ausschnitts einer Verbindungs­ einrichtung zum Verbinden der beiden Arbeitsenden;
Fig. 5 eine zweite Ausführungsform eines an das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät anbringbaren Arbeitsendes;
Fig. 6 eine dritte Ausführungsform eines an das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät anbringbaren Arbeitsendes; und
Fig. 7 ein Zwischenelement zur Montage zwischen den beiden Arbeitsenden des erfindungsgemäßen dental­ medizinischen Handgeräts.
Das in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße dental­ medizinische Handgerät 2 hat im wesentlichen ein erstes Arbeitsende 4 und ein zweites, vorzugsweise dem ersten Arbeitsende gegenüberliegendes Arbeitsende 6. Das erste Arbeitsende 4 ist in Fig. 2 vergrößert dargestellt. Eine Ausführungsform des zweiten Arbeitsendes 6 ist in Fig. 3 vergrößert dargestellt. Die beiden Arbeitsenden 4 und 6 sind jeweils mit einem Griffabschnitt 8 bzw. 10 verbunden. Vorzugsweise sind die beiden Arbeitsenden 4 und 6 mit den Griffabschnitten 8 und 10 einteilig ausgebildet. Die beiden Griffabschnitte 8 und 10 sind mittels einer Verbindungs­ einrichtung 12 miteinander verbindbar. Eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Verbindungseinrichtung 12 ist vergrößert in Fig. 4 dargestellt.
Das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2 weist vorzugsweise mindestens aus Kunststoff hergestellte Arbeitsenden 4 und 6 auf, kann jedoch auch vollständig aus Kunststoff gefertigt sein. Bevorzugt wird als Kunststoff insbesondere Polycarbonat. Dadurch kann insbesondere eine gute Atraumatizität, Flexibilität, antimikrobielle Wirkung, Sterilisierbarkeit, Hygiene und einfache Handhabbarkeit realisiert werden.
Das erste Arbeitsende 4 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, mit seinem Griffabschnitt 8 über ein dazwischenliegendes, gebogenes Verbindungselement 14 verbunden. Vorzugsweise ist dieses Verbindungselement 14 in einem sich vom Griffabschnitt 8 weg erstreckenden Bereich 16 leicht nach oben gebogen und anschließend mittels einer weiteren Biegung bzw. einem Knick 18 beispielsweise um einen Winkel zwischen 45° und 90° nach unten gebogen. Daran anschließend ist das eigentliche erste Arbeitsende 4 mit einer doppelten Abwinkelung 20 und 22 vorgesehen. Die doppelt abgewinkelte Form des ersten Arbeitsendes 4 ermöglicht einen geringen Hebelarm, so daß ein Patient sich nicht selbst verletzen kann, und erlaubt dem Benutzer auch ungünstig gewinkelte Nischen zu reinigen.
Das erste Arbeitsende 4 weist vorzugsweise eine Skalierung und/oder Farbeinteilung 24 auf, mit der die Zahntaschentiefe auf einfache Weise kontrolliert werden kann. Die Skalierung 24 ist beispielsweise in einen gesunden Bereich, einen Übergangsbereich und einen kranken Bereich eingeteilt. Dazu weist die Skalierung 24 beispielsweise einen von einer Spitze 26 ca. 2 mm entfernten ersten Teilstrich, einen ca. 3 mm davon entfernten zweiten Teilstrich und einen etwa 4 mm davon entfernten dritten Teilstrich auf. Kann das erste Arbeitsende 4 bis zum ersten Teilstrich in die Zahntasche eines Patienten eingeführt werden, so ist dieser Bereich gesund. Kann das Gerät bis zum zweiten Teilstrich eingeführt werden, so ist dieser Bereich in einem Übergangsstadium zwischen gesund und krank. Falls das erste Arbeitsende 4 bis zum dritten Teilstrich oder darüber hinaus in die Zahntasche einführbar ist, ist eine Zahntaschenbehandlung erforderlich. Zur leichteren Erkennbarkeit der Eintauchtiefe können die einzelnen Abschnitte bzw. Teilstriche der Skalierung 24 eingefärbt sein, wie dies in Fig. 2 anhand der in den drei Bereichen verwendeten Symbole dargestellt ist.
Das zweite Arbeitsende 6 ist mittels der Verbindungs­ einrichtung 12 über den Griffabschnitt 10 mit dem Griffabschnitt 8, der das erste Arbeitsende 4 trägt, verbindbar. Eine mögliche Ausführungsform des zweiten Arbeitsendes 6, das eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen von Zähnen und/oder Zahnzwischenräumen aufweist, ist vergrößert in Fig. 3 gezeigt. Diese Reinigungseinrichtung ist in Form eines ruderblattförmigen Abschnitts 28 ausgebildet, der gegenüber dem Griffelement 10 schmäler ist. Der ruderblattförmige Abschnitt 28 weist vorzugsweise eine Dicke zwischen 0,01 und 0,05 mm auf, so daß er zur Reinigung der Zahnzwischenräume gut geeignet ist. Die Länge des Ruderblatts 28 liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 2, 2 und 2,8 cm, vorzugsweise bei etwa 2,5 cm. Die exakten Maße der Ruderblatts 28 sind von den Zahnproportionen eines Benutzers und von der Flexibilität des Materials abhängig. Die Oberfläche des ruderblattförmigen Abschnitts 28 ist vorzugsweise ähnlich wie die des ersten Arbeitsendes 4 aufgerauht. Es ist ferner bevorzugt, auch am zweiten Arbeitsende 6 eine Skalierung und/oder Farbeinteilung 30 vorzusehen, um auch mit dem zweiten Arbeitsende 6 beispielsweise Zahntaschentiefen diagnostizieren zu können. Die Skaleneinteilung bzw. Einfärbung der Skalierung 30 ist vorzugsweise identisch mit der des ersten Arbeitsendes.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Verbindungs­ einrichtung 12 ist in Fig. 4 näher gezeigt. In dieser Ausführungsform weist die Verbindungseinrichtung 12 zur Verbindung des ersten Griffabschnitts 8 mit dem zweiten Griffabschnitt 10 eine Steckverbindung 32 auf. Dazu ist im ersten Griffelement 8 eine Vertiefung 34 vorgesehen, in die ein am zweiten Griffelement 10 ausgebildeter Vorsprung 36 eingreift. Die beiden Griffelemente 8 und 10 können somit durch einfaches Ineinanderstecken des Vorsprungs 36 in die Aussparung 34 miteinander verbunden werden. Zum Trennen werden die beiden Griffelemente in Axialrichtung auseinandergezogen. Es ist dabei bevorzugt, die an der Verbindungseinrichtung 12 befindlichen Enden 38 und 40 des ersten und zweiten Griffelements 8 bzw. 10 mit jeweils einer abgeschrägten Fläche 42 bzw. 44 zu versehen, so daß die beiden verbundenen Griffelemente 8 und 10 durch Drehung relativ zueinander axial voneinander weggeschoben werden. Die für das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2 verwendete Verbindungseinrichtung kann neben der vorstehend beschriebenen jedoch auch jede andere Schnellverbindungs­ möglichkeit beinhalten, wie z. B. Bajonettverschlüsse, Gewindeverbindungen oder Schnappverbindungen.
Neben der vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 3 beschriebenen ersten Ausführungsform der Reinigungs­ einrichtung für das zweite Arbeitsende 6 des erfindungs­ gemäßen dentalmedizinischen Handgeräts 2 sind auch andere Reinigungsgeräte, wie nachstehend beschrieben, mit dem ersten Griffelement 8 verbindbar. Beispielsweise kann am zweiten Arbeitsende 6 eine als Zahnseidenhalterung 46 ausgebildete Reinigungseinrichtung ausgebildet sein, wie in Fig. 5 dargestellt. Diese Zahnseidenhalterung 46 weist im wesentlichen einen mit dem zweiten Griffelement 10 verbundenen bzw. integral damit ausgebildeten Schaft 48 und einen zwei Finger 50 bzw. 52 aufweisenden Gabelabschnitt auf. In den beiden Fingern 50 und 52 ist an deren vorderen Endabschnitten jeweils eine Durchgangsöffnung 54 bzw. 56 zum Durchführen der Zahnseide 58 vorgesehen. Die Enden der Zahnseide 58 werden mittels einer Klemmvorrichtung 60 (z. B. ein Klemmring) am Schaft 48 der Zahnseidenhalterung 46 festgeklemmt, so daß die Zahnseide 58 im Bereich zwischen den Öffnungen 54 und 56 ausreichend gespannt ist. Die Zahnseidenhalterung 46 kann sowohl in Richtung der Längserstreckung des erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgeräts 2 als auch abgewinkelt dazu vorgesehen sein.
Eine weitere Ausführung für die Reinigungseinrichtung des zweiten Arbeitsendes 6 des erfindungsgemäßen dental­ medizinischen Handgeräts 2 ist in Fig. 6 gezeigt. Diese Reinigungseinrichtung ist ein Zahnzwischenraum-Bürstenhalter 62 bzw. eine Zahnzwischenraumbürste 64. Der Halter 62 ist beispielsweise mittels einer Verbindungshülse 66 mit dem zweiten Griffelement 10 verbindbar. Die Zahnzwischen­ raumbürste 64 ist mit der Halterung 62 vorzugsweise mittels einer Schnellspannvorrichtung 68 montierbar, so daß die Bürste 64 gegebenenfalls auf einfache Weise austauschbar und reinigbar ist.
Darüber hinaus ist am zweiten Arbeitsende 6 des erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgeräts 2 als Reinigungseinrichtung auch ein Durchmesser verjüngter Verlängerungsabschnitt (ohne Abbildung) ankoppelbar. Dieser Verlängerungsabschnitt weist eine Mikrorauhung als Plaquefilter für Interdentalräume auf und wird deshalb als Plaquestick bezeichnet. Zur Kontrolle von Zahntaschentiefen kann auch daran eine Skalierung und/oder Farbeinteilung vorgesehen sein, ähnlich wie vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 3 beschrieben. Ferner kann am zweiten Arbeitsende 6 eine im wesentlichen konisch ausgebildete Meßsonde mit einer Skalierung und/oder Farbeinteilung vorgesehen sein. Für diese Meßsonde ist eine beispielsweise 12 mm Skala mit einer 1 mm-Teilung bevorzugt. Bei einem Abstand von der Spitze der Meßsonde von 3 mm kann eine Farbmarkierung zum Erkennen gefährlicher Zahntaschentiefen vorgesehen sein.
Die am erfindungsgemäßen dentalmedizinischen Handgerät 2 ausgebildeten Enden sind vorzugsweise abgerundet, so daß Verletzungen vermieden werden. Darüber hinaus sind insbesondere die Arbeitsenden 4 und 6 oder aber das gesamte Handgerät 2 flexibel ausgebildet, um nur eine vorher­ bestimmte definierte Kraft mit dem Gerät aufbringen zu können. Die Oberflächen der Arbeitsenden 4 und 6 sind vorzugsweise aufgerauht, so daß Grob- und Feinreinigungen mit dem erfindungsgemäßen Gerät durchgeführt werden können.
In Fig. 7 ist ein zwischen die Verbindungseinrichtung 12 einschiebbares Zwischenelement 70 gezeigt, mit dem das erfindungsgemäße dentalmedizinische Handgerät 2 kombiniert werden kann, um beispielsweise zusätzliche Abwinkelungen oder Verlängerungen zwischen den beiden Griffelementen 8 und 10 vorsehen zu können. Dazu weißt das Zwischenelement 70 zu der Verbindungseinrichtung 12 kompatible Verbindungselemente 72 bzw. 74 auf, die mit den an den jeweiligen Griffelementen 8 und 10 ausgebildet Verbindungseinrichtungen schnell verbindbar sind.

Claims (22)

1. Dentalmedizinisches Handgerät (2) mit einem ersten, doppelt abgewinkelten Arbeitsende (4) zur Diagnose von Zahntaschentiefen und einem zweiten Arbeitsende (6) mit einer Reinigungseinrichtung (28; 46; 62) zur Reinigung von Zähnen und/oder Zahnzwischenräumen.
2. Handgerät nach Anspruch 1, wobei zumindest das erste und/oder zweite Arbeitsende (4, 6) aus Kunststoff gebildet sind.
3. Handgerät nach Anspruch 2, wobei der Kunststoff aus Polycarbonat ist.
4. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die beiden Arbeitsenden (4, 6) makro- und/oder mikroskopische Rundungen aufweisen.
5. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens die beiden Arbeitsenden (4, 6) flexibel ausgebildet sind.
6. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die beiden Arbeitsenden (4, 6) tiefengerauhte Oberflächen zur antimikrobiellen Reinigung aufweisen.
7. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei mindestens das erste Arbeitsende (4) an einem Endabschnitt (22) eine Skalierung und/oder Farbeinteilung (24) zur Diagnose der Zahntaschentiefe aufweist.
8. Handgerät nach Anspruch 7, wobei die Skalierung und/oder Farbeinteilung (24) von einer Spitze (26) des ersten Arbeitsendes (4) gemessen bis 2 mm eine erste, bis 3 mm eine zweite und bis 4 mm eine dritte Teilung aufweist.
9. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die doppelte Abwinklung einen ersten Winkel α zwischen 10 und 20° sowie einen zweiten Winkel β zwischen 10 und 20° aufweist.
10. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung im wesentlichen ruderblattförmig (28) ausgebildet ist und eine Dicke von 0,01 bis 0,05 mm sowie eine Länge von 2,2 bis 2,8 cm aufweist.
11. Handgerät nach Anspruch 10, wobei die ruderblattförmige Reinigungseinrichtung (28) eine Skalierung und/oder Farbeinteilung (30) zu Meß- und Diagnosezwecken aufweist.
12. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung ein Zahnseidenhalter (46) ist.
13. Handgerät nach Anspruch 12, wobei der Zahnseidenhalter (46) einen gabelförmigen Endabschnitt (50) aufweist, in dessen Zwischenraum Zahnseide (58) spannbar ist.
14. Handgerät nach Anspruch 13, wobei die Zahnseide (48) durch jeweils eine Öffnung (54, 56) jedes Gabelfingers (50, 52) führbar ist und mit einer an einem Schaft (48) des Zahnseidenhalters (46) vorgesehenen Klemmeinrichtung (60) festklemmbar ist.
15. Handgerät nach einem der Ansprüche 12 bis 14, wobei der Zahnseidenhalter (46) abgewinkelt gegenüber der Längsachse des Handgeräts (2) angeordnet ist.
16. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung ein Plaquestick mit Plaquefilter für Interdentalräume ist und eine Skalierung und/oder Farbeinteilung aufweist.
17. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung eine zur Längsrichtung des Handgeräts (2) im wesentlichen rechtwinklig angeordnete, sich im wesentlichen zum Ende hin verjüngende Meßsonde mit Skalierung und/oder Farbeinteilung aufweist.
18. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die am zweiten Arbeitsende (6) vorgesehene Reinigungseinrichtung einen Zahnzwischenraum-Bürstenhalter (62) oder eine Zahnzwischenraumbürste (64) aufweist.
19. Handgerät nach Anspruch 18, wobei der Zahnzwischenraum- Bürstenhalter (62) die Bürste (64) mittels einer Spanneinrichtung (68) hält.
20. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, das als Multifunktionsgerät zur Montage verschiedenartiger Kombinationen erster und zweiter Arbeitsenden (4, 6) ausgebildet ist.
21. Handgerät nach Anspruch 20, wobei zur Montage der Arbeitsenden (4, 6) eine Schnellverbindungseinrichtung (12) vorgesehen ist.
22. Handgerät nach Anspruch 19 oder 20, wobei zwischen den Arbeitsenden (4, 6) mindestens ein Zwischenelement (70) einsetzbar ist.
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