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DE19913403A1 - Leuchte zur Warnung und Markierung - Google Patents

Leuchte zur Warnung und Markierung

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DE19913403A1
DE19913403A1 DE1999113403 DE19913403A DE19913403A1 DE 19913403 A1 DE19913403 A1 DE 19913403A1 DE 1999113403 DE1999113403 DE 1999113403 DE 19913403 A DE19913403 A DE 19913403A DE 19913403 A1 DE19913403 A1 DE 19913403A1
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    • GPHYSICS
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    • G02B6/001Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being of the fibre type the light being emitted along at least a portion of the lateral surface of the fibre

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Warnung und Markierung mit mindestens einer Lichtquelle, mindestens einem Lichtdiffusor (1) für das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse (2). Erfindungsgemäß wird eine derartige Leuchte dadurch weitergebildet, daß der Lichtdiffusor (1) als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter (3) ausgebildet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr mit mindestens einer Lichtquelle, mindestens einem Lichtdiffusor für das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse.
Leuchten werden zur Warnung und Markierung, insbesondere im Straßenverkehr und hier speziell zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen, eingesetzt. Als aktive, d. h. Licht aussendende elektrische Leuchten sind insbesondere Blink- oder Rundumleuchten bekannt. Als Lichtdiffusoren werden hier regelmäßig strukturierte Glas- oder Kunststoffscheiben oder -zylinder eingesetzt. In den USA werden beispielsweise auch Fackeln zur Absicherung eingesetzt. Neben aktiven Leuchten werden zur Kenntlichmachung von Unfall- oder Pannenstellen häufig auch passive Reflektoren, etwa Warndreiecke eingesetzt. Vergleicht man die Entwicklung neuer Mittel zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen mit der Weiterentwicklung moderner Kraftfahrzeuge, so läßt sich feststellen, daß neue Entwicklungen im Bereich dieser Absicherung seit langer Zeit nicht stattgefunden haben, obwöhl die bekannten Mittel (aktiv/passiv) in mancherlei Hinsicht zumindest unbefriedigend sind.
Problematisch ist bei den bekannten passiven Mitteln zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen die häufig schlechte Erkennbarkeit. Bei den aktiven Mitteln, insbesondere den bekannten Blinkleuchten, ist problematisch, daß der Wirkungsgrad der eingesetzten Lichtquellen gering ist, so daß entweder die Betriebsdauer dieser Leuchten kurz ist oder diese Leuchten aufgrund eines hohen Batteriegewichtes umständlich handzuhaben sind. Allen bekannten Mitteln zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen ist gemeinsam, daß sie keine intuitive Verkehrsführung gewährleisten können. Dies kann unter Umständen z. B. auf einem Standstreifen einer Autobahn zu lebensgefährlichen Situationen für Unfall- oder Pannenopfer führen, da die nachfolgenden Fahrzeuge nicht erkennen können, in welche Richtung sie dem Hindernis ausweichen sollen. Auch läßt sich mit den bekannten Mitteln zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen nur mit hohem Aufwand die Absicherung eines größeren Sicherheitsbereiches gewährleisten. Hierzu müssen bei den bekannten Mitteln eine Vielzahl von beispielsweise Blinkleuchten hinter- oder nebeneinander aufgestellt werden, um einen hinreichenden Arbeitsbereich abzusichern.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde eine Leuchte zur Warnung und Markierung zur Verfügung zu stellen, die einen hohen Wirkungsgrad aufweist und eine intuitive Verkehrsführung im Straßenverkehr sowie eine einfache Absicherung von Arbeitsbereichen insbesondere im Straßenverkehr ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe dadurch gelöst, daß der Lichtdiffusor als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter ausgebildet ist. Die Verwendung eines sog. Sidelight-Lichtleiters, der einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlt, ermöglicht die Verwendung hochintensiver Lichtquellen mit einem sehr hohen Wirkungsgrad ohne Gefährdung der Augensicherheit zur Warnung und Markierung.
Das zumindest teilweise Aufwickeln des Lichtleiters auf einen Träger gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung führt zu einer Konzentration der Lichtemission auf einen für ein menschliches Auge sehr gut wahrnehmbaren Bereich und somit zu einer sehr guten Erkennbarkeit mit der hiermit verbundenen deutlich verbesserten Sicherungsfunktion.
Als Lichtquelle läßt sich bei der erfindungsgemäßen Leuchte besonders vorteilhaft eine Laserlichtquelle einsetzen, da diese einen besonders hohen Wirkungsgrad in der Umsetzung von elektrischer Energie in Lichtenergie aufweist. Auch läßt sich das Licht einer Laserlichtquelle besonders gut in ein Ende eines Lichtleiters einkoppeln. Die Energiedichte des Laserlichts ist bekanntermaßen sehr hoch im Vergleich zu herkömmlichen Leuchten, so daß mit den erfindungsgemäßen Leuchten eine sehr gezielte Ausbreitung des Lichts gewährleistet ist. Neben der Verwendung von Laserlichtquellen ist jedoch auch die Verwendung anderer hochintensiver Lichtquellen mit gutem Wirkungsgrad denkbar.
Die Warnfunktion einer erfindungsgemäßen Leuchte wird insbesondere im Straßenverkehr dadurch weiter verbessert, daß zwischen der Lichtquelle und dem Lichtleiter ein zeitabhängig steuerbarer Shutter angeordnet ist. Durch diese Maßnahme sendet die entsprechend ausgestaltete, erfindungsgemäße Leuchte ein Blinksignal aus, welches im Straßenverkehr erhöhte Beachtung findet.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung erfährt die erfindungsgemäße Leuchte dadurch, daß der Lichtleiter von dem Träger abwickelbar ist. Das Abwickeln des Lichtleiters von dem Träger ermöglicht die Verlegung des abgewickelten Lichtleiters entlang der Begrenzung eines abzusichernden Arbeits- oder Unfallbereiches. Hierdurch ergibt sich mit sehr geringem Aufwand die Möglichkeit einer guten Absicherung eines Arbeitsbereiches. Die Verlegung des Lichtleiters entlang des abzusichernden Arbeitsbereiches sorgt dabei für eine intuitive Verkehrsführung, da der nachfolgende Verkehr unmittelbar erkennen kann, wo die Begrenzung des Arbeitsbereiches verläuft. Auch ist eine derart ausgestaltete erfindungsgemäße Leuchte sehr zuverlässig, da Lichtleiter bekannt sind, die witterungs- und temperaturunabhängig sind als auch sehr robust und ohne weiteres überfahrbar sind. D. h. es ist ohne weiteres möglich, daß etwa Einsatzfahrzeuge in den abgesperrten Arbeitsbereich einfahren können, ohne daß der Lichtleiter beispielsweise angehoben werden müßte. Außerdem führen Lichtleiter keine elektrische Spannung, so daß einerseits die Handhabung gefahrlos ist und andererseits auch bei einem beschädigten Lichtleiter keine Gefährdungen für Personen entstehen.
Um ein optimales Auf- bzw. Abwickeln des Lichtleiters von dem Träger zu ermöglichen, ist der Träger vorteilhafterweise mit Nuten zur Aufnahme des Lichtleiters versehen. Diese Nuten gewährleisten eine gleichmäßige Aufnahme des Lichtleiters auf den Träger und somit eine gleichmäßige Leuchtdichte bei aufgewickeltem Lichtleiter.
Zum leichteren Abziehen des Lichtleiters von dem Träger ist der Träger im Gehäuse drehbar gelagert, so daß das Gehäuse beim Abziehen des Lichtleiters nicht bewegt werden muß.
Eine Fixierung des abgezogenen Endes des Lichtleiters erfolgt gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung dadurch, daß am freien Ende des Lichtleiters ein Gewichtskörper befestigt ist. Dieser Gewichtskörper ermöglicht es beispielsweise, den Lichtleiter zwischen dem Gehäuse und dem Gewichtskörper in Spannung zu versetzen, was zu einer gradlinigen Kenntlichmachung eines abgesperrten Arbeitsbereiches genutzt werden kann.
Zum Schutz des Lichtleiters und eventuell zur weiteren Diffusion des intensiven Laserlichts ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse den Träger zumindest teilweise umgibt und das Gehäuse in dem den Träger umgebenden Bereich im wesentlich transluzent ist. Der transluzente Bereich kann hierbei durch entsprechende Strukturierung als weiterer Lichtdiffusor ausgebildet werden. Dies ist insbesondere bei teilweise abgewickeltem Lichtleiter zum Zwecke einer besseren Lichtsteuerung vorteilhaft.
Eine besonders kompakte Bauform der erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr ist dadurch gewährleistet, daß der Träger hohl ausgeführt ist und daß im Träger zumindest die Lichtquelle und/oder der Shutter angeordnet ist.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Leuchte zur Warnung und Markierung auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird beispielsweise verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt Fig. 1 in einer Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung,
Fig. 2 in einer Aufsicht das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte bei teilweise abgewickeltem Lichtleiter,
Fig. 3a)-3c) jeweils eine Seitenansicht das Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte bei vollständig aufgewickeltem Lichtleiter, teilweise abgewickeltem Lichtleiter und vollständig abgewickeltem Lichtleiter,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Bauteile des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte und
Fig. 5 ein Beispiel für die Verwendung des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung in einer Seitenansicht mit einer, hier nicht näher dargestellten Lichtquelle, einem Lichtdiffusor 1 für das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse 2, bei dem erfindungsgemäß der Lichtdiffusor 1 als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter 3 ausgebildet ist wobei der Lichteiter 3 auf einen Träger 4 aufgewickelt ist. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel tritt der Lichtleiter 3 am unteren Ende des Trägers 4 durch einen Lichtleiteraustritt 5 aus dem Inneren des Trägers 4 aus und ist auf dem zylinderförmigen Träger 4 nach oben hin spiralförmig aufgewickelt. Der Träger 4 kann hierbei eine beliebige, zum Aufwickeln eines Lichtleiters geeignete Form aufweisen. Die Zylinderform ist hierbei nur eine von vielen anderen Möglichkeiten.
In Fig. 2 der Zeichnung ist das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte mit teilweise abgewickeltem Lichtleiter 3 dargestellt. Zur Vereinfachung des Abwickelvorgangs ist der Träger 4 im Gehäuse 2 drehbar gelagert, wobei in einem transluzenten Bereich des Gehäuses 2 ein in Längsrichtung des Gehäuses verlaufender Schlitz 6 vorgesehen ist, durch den der Lichtleiter aus dem Gehäuse 2 ausgezogen werden kann. In Fig. 2 ist weiter dargestellt, daß das freie Ende des Lichtleiters 3 an einem Gewichtskörper 7 befestigt ist, so daß der ausgezogene Lichtleiter auch an seinem freien Ende fixierbar ist.
In Fig. 3 ist das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung mit vollständig aufgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3a)), mit teilweise abgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3b)) und mit vollständig abgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3c)) dargestellt:
Bei vollständig aufgewickeltem Lichtleiter 3 ist der Gewichtskörper 7 im oberen Ende des Gehäuses 2 integriert. Dadurch, daß der Lichtleiter über die gesamte Höhe des hier nicht im einzelnen dargestellten Trägers aufgewickelt ist, strahlt die erfindungsgemäße Leuchte über ihre gesamt Höhe gleichmäßig Licht ab. Bei dem in Fig. 3b) dargestellten, teilweise abgewickelten Lichtleiter 3 strahlt die erfindungsgemäße Leuchte ebenfalls im wesentlichen über ihre gesamte Höhe Licht ab, da der transluzente Bereich des Gehäuses 2 in der Umgebung des Trägers als Diffusor ausgebildet ist. Bei vollständig abgewickeltem Lichtleiter 3 erfolgt die gesamte Lichtabstrahlung über den abgewickelten Lichtleiter, so daß von dem Gehäuse 2 der erfindungsgemäßen Leuchte selbst keine Lichtstrahlung mehr ausgeht. Bei den in Fig. 3 dargestellten unterschiedlichen Konfigurationen des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte kann die hier nicht im einzelnen dargestellte Lichtquelle entweder gleichmäßiges oder pulsierendes Licht liefern, so daß die Leuchte bzw. der Lichtleiter 3 entweder konstant leuchtet oder blinkt. Selbstverständlich können abhängig von der Größe des in Fig. 3 nicht im einzelnen dargestellten Trägers unterschiedliche Längen eines Lichtleiters 3 aufgewickelt werden. Die Qualität der Lichtemission ist dabei unabhängig von der Länge des Lichtleiters 3.
In Fig. 4 sind nun die einzelnen Bauteile des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung dargestellt. Das Gehäuse 2 weist einen Gewichtskörper 7, an dem ein Ende des Lichtleiters 3 befestigt ist, einen transluzenten Schutzzylinder 8 und eine Basis 9 auf. Die Basis 9 nimmt, nicht im einzelnen dargestellt, ein Gewicht zur Standsicherung, eine Elektronik bzw. Steuerung, eventuell ein Anschlußelement für eine externe Spannungsquelle und eine Drehdurchführung auf.
Neben dem Gehäuse 2 ist der bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zylinderförmig ausgebildete Träger 4 mit Nuten 10 zur Aufnahme des Lichtleiters 3 dargestellt. Daneben ist der aus Abstraktionsgründen unabhängig von dem Träger 4 aufgewickelte Lichtleiter 3 dargestellt, der an seinem oberen Ende mit dem Gewichtskörper 7 verbunden ist und an seinem unteren Ende eine Schnittstelle zu einer Fasereinkopplung 11 aufweist.
Neben dem aufgewickelt dargestellten Lichtleiter 3 sind schließlich die in den Träger 4 integrierten weiteren Bauteile des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Netzteil 12, einen Laser 13, einen Shutter 14 und eine Fasereinkopplung 15. Je nach Ausführung einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr ist in dem Träger 4 alternativ eine Batterie zur Spannungsversorgung des Lasers 13 oder ein Netzteil 12 zur Spannungsanpassung zwischen dem Laser 13 und einer externen Spannungsversorgung, beispielsweise der Bordbatterie eines Kraftfahrzeuges, vorgesehen.
Das in Fig. 4 im einzelnen dargestellte modulare Konstruktionsprinzip ermöglicht die Integration der notwendigen Bauteile mit minimalen Platzbedarf bei einfacher Struktur, minimaler Anzahl von Komponenten unter Einsatz von Halbzeugen.
Zur Erzeugung des Laserlichts eignet sich insbesondere ein gepumpter Festkörperlaser, der die erforderliche Lichtintensität zur Verfügung stellt. Beim Einsatz eines solchen Lasers ist die über den Lichtleiter 3 abgestrahlte Lichtintensität so hoch, daß auch der Einsatz bei Tageslicht ohne weiteres möglich ist. Auch bei Nacht ist die Lichtintensität so hoch, daß keine Überblendung beispielsweise durch das Abblendlicht herannahender Fahrzeuge erfolgt. Die Blinkfunktion der erfindungsgemäßen Leuchte kann dabei sowohl durch einen Shutter als auch durch einen gepulsten Betrieb des Festkörperlasers gewährleistet werden.
Schließlich ist in Fig. 5 die Verwendung eines Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr dargestellt. In Fig. 5 befindet sich ein - beispielsweise defekter - LKW 16 auf dem Standstreifen 17 einer Autobahn. Durch ein hinter dem LKW 16 aufgestelltes Warndreieck 18 läßt sich ein Arbeitsbereich 19 hinter und neben dem LKW 16 nicht hinreichend absichern. Ein solcher Arbeitsbereich ist beispielsweise bei der Demontage eines defekten Reifens notwendig. In Fig. 5 ist dargestellt, wie dieser Arbeitsbereich 19 durch das Aufstellen einer erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr gesichert wird. Dabei befindet sich das Gehäuse 2 in einigem Abstand neben dem LKW 16, der ausgezogene Lichtleiter 3 verläuft von dem Gehäuse 2 hinter den LKW in Richtung auf den Standstreifen 17 hin und wird an seinem hinteren Ende über den Gewichtskörper 7 fixiert. Die bei dieser Konstellation ausgesandten Lichtsignale führen für den nachfolgenden Verkehr zu einer intuitiven Verkehrsführung 20 und somit zu einer optimalen Sicherung des Arbeitsbereiches hinter und neben dem LKW 16.

Claims (10)

1. Leuchte zur Warnung und Markierung mit mindestens einer Lichtquelle, mindestens einem Lichtdiffusor (1) für das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse (2), dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtdiffusor (1) als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter (3) ausgebildet ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (3) zumindest teilweise auf einem Träger (4) aufgewickelt ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle als Laserlichtquelle ausgebildet ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Lichtquelle und Lichtleiter (3) ein zeitabhängig steuerbarer Shutter (14) angeordnet ist.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (3) von dem Träger (4) abwickelbar ist.
6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (9) Nuten (10) zur Aufnahme des Lichtleiters (3) aufweist.
7. Leuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) im Gehäuse (2) drehbar gelagert ist.
8. Leuchte nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Lichtleiters (3) an einem Gewichtskörper (7) befestigt ist.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) den Träger (4) zumindest teilweise umgibt und das Gehäuse (2) in dem den Träger (4) umgebenen Bereich im wesentlichen transluzent ist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) hohl ausgeführt ist und daß im Träger (4) zumindest die Lichtquelle (13) und/oder der Shutter (14) angeordnet ist.
DE1999113403 1999-03-25 1999-03-25 Leuchte zur Warnung und Markierung mit einem als seitlich zu seiner Längsachse abstrahlenden Lichtleiter ausgebildeten Lichtdiffusor Expired - Fee Related DE19913403C2 (de)

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9200597U1 (de) * 1992-01-20 1992-03-05 2K Kempe & Klaus GmbH, 07381 Moxa Optische Absperrung
DE9409081U1 (de) * 1994-06-03 1995-09-28 Dammert, Wolfgang, 90427 Nürnberg Vorrichtung zum Absichern von Unfallbereichen, Baustellen o.dgl.
DE19740316A1 (de) * 1997-09-13 1999-03-18 Bosch Gmbh Robert Leuchteneinheit für Kraftfahrzeuge

Patent Citations (3)

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