DE19913403A1 - Leuchte zur Warnung und Markierung - Google Patents
Leuchte zur Warnung und MarkierungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Warnung und Markierung mit mindestens einer Lichtquelle, mindestens einem Lichtdiffusor (1) für das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse (2). Erfindungsgemäß wird eine derartige Leuchte dadurch weitergebildet, daß der Lichtdiffusor (1) als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter (3) ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Verwendung im
Straßenverkehr mit mindestens einer Lichtquelle,
mindestens einem Lichtdiffusor für das Licht der
Lichtquelle und einem Gehäuse.
Leuchten werden zur Warnung und Markierung, insbesondere
im Straßenverkehr und hier speziell zur Absicherung von
Unfall- oder Pannenstellen, eingesetzt. Als aktive, d. h.
Licht aussendende elektrische Leuchten sind insbesondere
Blink- oder Rundumleuchten bekannt. Als Lichtdiffusoren
werden hier regelmäßig strukturierte Glas- oder
Kunststoffscheiben oder -zylinder eingesetzt. In den USA
werden beispielsweise auch Fackeln zur Absicherung
eingesetzt. Neben aktiven Leuchten werden zur
Kenntlichmachung von Unfall- oder Pannenstellen häufig
auch passive Reflektoren, etwa Warndreiecke eingesetzt.
Vergleicht man die Entwicklung neuer Mittel zur
Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen mit der
Weiterentwicklung moderner Kraftfahrzeuge, so läßt sich
feststellen, daß neue Entwicklungen im Bereich dieser
Absicherung seit langer Zeit nicht stattgefunden haben,
obwöhl die bekannten Mittel (aktiv/passiv) in mancherlei
Hinsicht zumindest unbefriedigend sind.
Problematisch ist bei den bekannten passiven Mitteln zur
Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen die häufig
schlechte Erkennbarkeit. Bei den aktiven Mitteln,
insbesondere den bekannten Blinkleuchten, ist
problematisch, daß der Wirkungsgrad der eingesetzten
Lichtquellen gering ist, so daß entweder die
Betriebsdauer dieser Leuchten kurz ist oder diese
Leuchten aufgrund eines hohen Batteriegewichtes
umständlich handzuhaben sind. Allen bekannten Mitteln zur
Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen ist gemeinsam,
daß sie keine intuitive Verkehrsführung gewährleisten
können. Dies kann unter Umständen z. B. auf einem
Standstreifen einer Autobahn zu lebensgefährlichen
Situationen für Unfall- oder Pannenopfer führen, da die
nachfolgenden Fahrzeuge nicht erkennen können, in welche
Richtung sie dem Hindernis ausweichen sollen. Auch läßt
sich mit den bekannten Mitteln zur Absicherung von
Unfall- oder Pannenstellen nur mit hohem Aufwand die
Absicherung eines größeren Sicherheitsbereiches
gewährleisten. Hierzu müssen bei den bekannten Mitteln
eine Vielzahl von beispielsweise Blinkleuchten hinter-
oder nebeneinander aufgestellt werden, um einen
hinreichenden Arbeitsbereich abzusichern.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde eine
Leuchte zur Warnung und Markierung zur Verfügung zu
stellen, die einen hohen Wirkungsgrad aufweist und eine
intuitive Verkehrsführung im Straßenverkehr sowie eine
einfache Absicherung von Arbeitsbereichen insbesondere im
Straßenverkehr ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist die zuvor hergeleitete und
aufgezeigte Aufgabe dadurch gelöst, daß der Lichtdiffusor
als ein, einen Teil des geführten Lichts seitlich zu
seiner Längsachse abstrahlender Lichtleiter ausgebildet
ist. Die Verwendung eines sog. Sidelight-Lichtleiters,
der einen Teil des geführten Lichts seitlich zu seiner
Längsachse abstrahlt, ermöglicht die Verwendung
hochintensiver Lichtquellen mit einem sehr hohen
Wirkungsgrad ohne Gefährdung der Augensicherheit zur
Warnung und Markierung.
Das zumindest teilweise Aufwickeln des Lichtleiters auf
einen Träger gemäß einer ersten Ausgestaltung der
Erfindung führt zu einer Konzentration der Lichtemission
auf einen für ein menschliches Auge sehr gut
wahrnehmbaren Bereich und somit zu einer sehr guten
Erkennbarkeit mit der hiermit verbundenen deutlich
verbesserten Sicherungsfunktion.
Als Lichtquelle läßt sich bei der erfindungsgemäßen
Leuchte besonders vorteilhaft eine Laserlichtquelle
einsetzen, da diese einen besonders hohen Wirkungsgrad in
der Umsetzung von elektrischer Energie in Lichtenergie
aufweist. Auch läßt sich das Licht einer Laserlichtquelle
besonders gut in ein Ende eines Lichtleiters einkoppeln.
Die Energiedichte des Laserlichts ist bekanntermaßen sehr
hoch im Vergleich zu herkömmlichen Leuchten, so daß mit
den erfindungsgemäßen Leuchten eine sehr gezielte
Ausbreitung des Lichts gewährleistet ist. Neben der
Verwendung von Laserlichtquellen ist jedoch auch die
Verwendung anderer hochintensiver Lichtquellen mit gutem
Wirkungsgrad denkbar.
Die Warnfunktion einer erfindungsgemäßen Leuchte wird
insbesondere im Straßenverkehr dadurch weiter verbessert,
daß zwischen der Lichtquelle und dem Lichtleiter ein
zeitabhängig steuerbarer Shutter angeordnet ist. Durch
diese Maßnahme sendet die entsprechend ausgestaltete,
erfindungsgemäße Leuchte ein Blinksignal aus, welches im
Straßenverkehr erhöhte Beachtung findet.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung erfährt die
erfindungsgemäße Leuchte dadurch, daß der Lichtleiter von
dem Träger abwickelbar ist. Das Abwickeln des
Lichtleiters von dem Träger ermöglicht die Verlegung des
abgewickelten Lichtleiters entlang der Begrenzung eines
abzusichernden Arbeits- oder Unfallbereiches. Hierdurch
ergibt sich mit sehr geringem Aufwand die Möglichkeit
einer guten Absicherung eines Arbeitsbereiches. Die
Verlegung des Lichtleiters entlang des abzusichernden
Arbeitsbereiches sorgt dabei für eine intuitive
Verkehrsführung, da der nachfolgende Verkehr unmittelbar
erkennen kann, wo die Begrenzung des Arbeitsbereiches
verläuft. Auch ist eine derart ausgestaltete
erfindungsgemäße Leuchte sehr zuverlässig, da Lichtleiter
bekannt sind, die witterungs- und temperaturunabhängig
sind als auch sehr robust und ohne weiteres überfahrbar
sind. D. h. es ist ohne weiteres möglich, daß etwa
Einsatzfahrzeuge in den abgesperrten Arbeitsbereich
einfahren können, ohne daß der Lichtleiter beispielsweise
angehoben werden müßte. Außerdem führen Lichtleiter keine
elektrische Spannung, so daß einerseits die Handhabung
gefahrlos ist und andererseits auch bei einem
beschädigten Lichtleiter keine Gefährdungen für Personen
entstehen.
Um ein optimales Auf- bzw. Abwickeln des Lichtleiters von
dem Träger zu ermöglichen, ist der Träger
vorteilhafterweise mit Nuten zur Aufnahme des
Lichtleiters versehen. Diese Nuten gewährleisten eine
gleichmäßige Aufnahme des Lichtleiters auf den Träger und
somit eine gleichmäßige Leuchtdichte bei aufgewickeltem
Lichtleiter.
Zum leichteren Abziehen des Lichtleiters von dem Träger
ist der Träger im Gehäuse drehbar gelagert, so daß das
Gehäuse beim Abziehen des Lichtleiters nicht bewegt
werden muß.
Eine Fixierung des abgezogenen Endes des Lichtleiters
erfolgt gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
dadurch, daß am freien Ende des Lichtleiters ein
Gewichtskörper befestigt ist. Dieser Gewichtskörper
ermöglicht es beispielsweise, den Lichtleiter zwischen
dem Gehäuse und dem Gewichtskörper in Spannung zu
versetzen, was zu einer gradlinigen Kenntlichmachung
eines abgesperrten Arbeitsbereiches genutzt werden kann.
Zum Schutz des Lichtleiters und eventuell zur weiteren
Diffusion des intensiven Laserlichts ist es vorteilhaft,
wenn das Gehäuse den Träger zumindest teilweise umgibt
und das Gehäuse in dem den Träger umgebenden Bereich im
wesentlich transluzent ist. Der transluzente Bereich kann
hierbei durch entsprechende Strukturierung als weiterer
Lichtdiffusor ausgebildet werden. Dies ist insbesondere
bei teilweise abgewickeltem Lichtleiter zum Zwecke einer
besseren Lichtsteuerung vorteilhaft.
Eine besonders kompakte Bauform der erfindungsgemäßen
Leuchte zur Verwendung im Straßenverkehr ist dadurch
gewährleistet, daß der Träger hohl ausgeführt ist und daß
im Träger zumindest die Lichtquelle und/oder der Shutter
angeordnet ist.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die
erfindungsgemäße Leuchte zur Warnung und Markierung
auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird
beispielsweise verwiesen einerseits auf die dem
Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche
andererseits auf die Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In
der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer Seitenansicht ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Leuchte zur Warnung und Markierung,
Fig. 2 in einer Aufsicht das Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Leuchte bei teilweise
abgewickeltem Lichtleiter,
Fig. 3a)-3c) jeweils eine Seitenansicht das
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Leuchte bei vollständig aufgewickeltem
Lichtleiter, teilweise abgewickeltem
Lichtleiter und vollständig abgewickeltem
Lichtleiter,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Bauteile des
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Leuchte und
Fig. 5 ein Beispiel für die Verwendung des
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Leuchte.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung in
einer Seitenansicht mit einer, hier nicht näher
dargestellten Lichtquelle, einem Lichtdiffusor 1 für das
Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse 2, bei dem
erfindungsgemäß der Lichtdiffusor 1 als ein, einen Teil
des geführten Lichts seitlich zu seiner Längsachse
abstrahlender Lichtleiter 3 ausgebildet ist wobei der
Lichteiter 3 auf einen Träger 4 aufgewickelt ist. Bei dem
in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel tritt der
Lichtleiter 3 am unteren Ende des Trägers 4 durch einen
Lichtleiteraustritt 5 aus dem Inneren des Trägers 4 aus
und ist auf dem zylinderförmigen Träger 4 nach oben hin
spiralförmig aufgewickelt. Der Träger 4 kann hierbei eine
beliebige, zum Aufwickeln eines Lichtleiters geeignete
Form aufweisen. Die Zylinderform ist hierbei nur eine von
vielen anderen Möglichkeiten.
In Fig. 2 der Zeichnung ist das Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Leuchte mit teilweise abgewickeltem
Lichtleiter 3 dargestellt. Zur Vereinfachung des
Abwickelvorgangs ist der Träger 4 im Gehäuse 2 drehbar
gelagert, wobei in einem transluzenten Bereich des
Gehäuses 2 ein in Längsrichtung des Gehäuses verlaufender
Schlitz 6 vorgesehen ist, durch den der Lichtleiter aus
dem Gehäuse 2 ausgezogen werden kann. In Fig. 2 ist
weiter dargestellt, daß das freie Ende des Lichtleiters 3
an einem Gewichtskörper 7 befestigt ist, so daß der
ausgezogene Lichtleiter auch an seinem freien Ende
fixierbar ist.
In Fig. 3 ist das Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Leuchte zur Warnung und Markierung mit
vollständig aufgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3a)), mit
teilweise abgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3b)) und mit
vollständig abgewickeltem Lichtleiter 3 (Fig. 3c))
dargestellt:
Bei vollständig aufgewickeltem Lichtleiter 3 ist der Gewichtskörper 7 im oberen Ende des Gehäuses 2 integriert. Dadurch, daß der Lichtleiter über die gesamte Höhe des hier nicht im einzelnen dargestellten Trägers aufgewickelt ist, strahlt die erfindungsgemäße Leuchte über ihre gesamt Höhe gleichmäßig Licht ab. Bei dem in Fig. 3b) dargestellten, teilweise abgewickelten Lichtleiter 3 strahlt die erfindungsgemäße Leuchte ebenfalls im wesentlichen über ihre gesamte Höhe Licht ab, da der transluzente Bereich des Gehäuses 2 in der Umgebung des Trägers als Diffusor ausgebildet ist. Bei vollständig abgewickeltem Lichtleiter 3 erfolgt die gesamte Lichtabstrahlung über den abgewickelten Lichtleiter, so daß von dem Gehäuse 2 der erfindungsgemäßen Leuchte selbst keine Lichtstrahlung mehr ausgeht. Bei den in Fig. 3 dargestellten unterschiedlichen Konfigurationen des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte kann die hier nicht im einzelnen dargestellte Lichtquelle entweder gleichmäßiges oder pulsierendes Licht liefern, so daß die Leuchte bzw. der Lichtleiter 3 entweder konstant leuchtet oder blinkt. Selbstverständlich können abhängig von der Größe des in Fig. 3 nicht im einzelnen dargestellten Trägers unterschiedliche Längen eines Lichtleiters 3 aufgewickelt werden. Die Qualität der Lichtemission ist dabei unabhängig von der Länge des Lichtleiters 3.
Bei vollständig aufgewickeltem Lichtleiter 3 ist der Gewichtskörper 7 im oberen Ende des Gehäuses 2 integriert. Dadurch, daß der Lichtleiter über die gesamte Höhe des hier nicht im einzelnen dargestellten Trägers aufgewickelt ist, strahlt die erfindungsgemäße Leuchte über ihre gesamt Höhe gleichmäßig Licht ab. Bei dem in Fig. 3b) dargestellten, teilweise abgewickelten Lichtleiter 3 strahlt die erfindungsgemäße Leuchte ebenfalls im wesentlichen über ihre gesamte Höhe Licht ab, da der transluzente Bereich des Gehäuses 2 in der Umgebung des Trägers als Diffusor ausgebildet ist. Bei vollständig abgewickeltem Lichtleiter 3 erfolgt die gesamte Lichtabstrahlung über den abgewickelten Lichtleiter, so daß von dem Gehäuse 2 der erfindungsgemäßen Leuchte selbst keine Lichtstrahlung mehr ausgeht. Bei den in Fig. 3 dargestellten unterschiedlichen Konfigurationen des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte kann die hier nicht im einzelnen dargestellte Lichtquelle entweder gleichmäßiges oder pulsierendes Licht liefern, so daß die Leuchte bzw. der Lichtleiter 3 entweder konstant leuchtet oder blinkt. Selbstverständlich können abhängig von der Größe des in Fig. 3 nicht im einzelnen dargestellten Trägers unterschiedliche Längen eines Lichtleiters 3 aufgewickelt werden. Die Qualität der Lichtemission ist dabei unabhängig von der Länge des Lichtleiters 3.
In Fig. 4 sind nun die einzelnen Bauteile des
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte zur
Warnung und Markierung dargestellt. Das Gehäuse 2 weist
einen Gewichtskörper 7, an dem ein Ende des Lichtleiters
3 befestigt ist, einen transluzenten Schutzzylinder 8 und
eine Basis 9 auf. Die Basis 9 nimmt, nicht im einzelnen
dargestellt, ein Gewicht zur Standsicherung, eine
Elektronik bzw. Steuerung, eventuell ein Anschlußelement
für eine externe Spannungsquelle und eine
Drehdurchführung auf.
Neben dem Gehäuse 2 ist der bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel zylinderförmig ausgebildete Träger 4
mit Nuten 10 zur Aufnahme des Lichtleiters 3 dargestellt.
Daneben ist der aus Abstraktionsgründen unabhängig von
dem Träger 4 aufgewickelte Lichtleiter 3 dargestellt, der
an seinem oberen Ende mit dem Gewichtskörper 7 verbunden
ist und an seinem unteren Ende eine Schnittstelle zu
einer Fasereinkopplung 11 aufweist.
Neben dem aufgewickelt dargestellten Lichtleiter 3 sind
schließlich die in den Träger 4 integrierten weiteren
Bauteile des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Leuchte dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein
Netzteil 12, einen Laser 13, einen Shutter 14 und eine
Fasereinkopplung 15. Je nach Ausführung einer
erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im
Straßenverkehr ist in dem Träger 4 alternativ eine
Batterie zur Spannungsversorgung des Lasers 13 oder ein
Netzteil 12 zur Spannungsanpassung zwischen dem Laser 13
und einer externen Spannungsversorgung, beispielsweise
der Bordbatterie eines Kraftfahrzeuges, vorgesehen.
Das in Fig. 4 im einzelnen dargestellte modulare
Konstruktionsprinzip ermöglicht die Integration der
notwendigen Bauteile mit minimalen Platzbedarf bei
einfacher Struktur, minimaler Anzahl von Komponenten
unter Einsatz von Halbzeugen.
Zur Erzeugung des Laserlichts eignet sich insbesondere
ein gepumpter Festkörperlaser, der die erforderliche
Lichtintensität zur Verfügung stellt. Beim Einsatz eines
solchen Lasers ist die über den Lichtleiter 3
abgestrahlte Lichtintensität so hoch, daß auch der
Einsatz bei Tageslicht ohne weiteres möglich ist. Auch
bei Nacht ist die Lichtintensität so hoch, daß keine
Überblendung beispielsweise durch das Abblendlicht
herannahender Fahrzeuge erfolgt. Die Blinkfunktion der
erfindungsgemäßen Leuchte kann dabei sowohl durch einen
Shutter als auch durch einen gepulsten Betrieb des
Festkörperlasers gewährleistet werden.
Schließlich ist in Fig. 5 die Verwendung eines
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte zur
Verwendung im Straßenverkehr dargestellt. In Fig. 5
befindet sich ein - beispielsweise defekter - LKW 16 auf
dem Standstreifen 17 einer Autobahn. Durch ein hinter dem
LKW 16 aufgestelltes Warndreieck 18 läßt sich ein
Arbeitsbereich 19 hinter und neben dem LKW 16 nicht
hinreichend absichern. Ein solcher Arbeitsbereich ist
beispielsweise bei der Demontage eines defekten Reifens
notwendig. In Fig. 5 ist dargestellt, wie dieser
Arbeitsbereich 19 durch das Aufstellen einer
erfindungsgemäßen Leuchte zur Verwendung im
Straßenverkehr gesichert wird. Dabei befindet sich das
Gehäuse 2 in einigem Abstand neben dem LKW 16, der
ausgezogene Lichtleiter 3 verläuft von dem Gehäuse 2
hinter den LKW in Richtung auf den Standstreifen 17 hin
und wird an seinem hinteren Ende über den Gewichtskörper
7 fixiert. Die bei dieser Konstellation ausgesandten
Lichtsignale führen für den nachfolgenden Verkehr zu
einer intuitiven Verkehrsführung 20 und somit zu einer
optimalen Sicherung des Arbeitsbereiches hinter und neben
dem LKW 16.
Claims (10)
1. Leuchte zur Warnung und Markierung mit mindestens
einer Lichtquelle, mindestens einem Lichtdiffusor (1) für
das Licht der Lichtquelle und einem Gehäuse (2),
dadurch gekennzeichnet, daß der
Lichtdiffusor (1) als ein, einen Teil des geführten
Lichts seitlich zu seiner Längsachse abstrahlender
Lichtleiter (3) ausgebildet ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lichtleiter (3) zumindest teilweise auf einem Träger
(4) aufgewickelt ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle
als Laserlichtquelle ausgebildet ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Lichtquelle und Lichtleiter (3) ein zeitabhängig
steuerbarer Shutter (14) angeordnet ist.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter
(3) von dem Träger (4) abwickelbar ist.
6. Leuchte nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (9)
Nuten (10) zur Aufnahme des Lichtleiters (3) aufweist.
7. Leuchte nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4)
im Gehäuse (2) drehbar gelagert ist.
8. Leuchte nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende
des Lichtleiters (3) an einem Gewichtskörper (7)
befestigt ist.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2)
den Träger (4) zumindest teilweise umgibt und das Gehäuse
(2) in dem den Träger (4) umgebenen Bereich im
wesentlichen transluzent ist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4)
hohl ausgeführt ist und daß im Träger (4) zumindest die
Lichtquelle (13) und/oder der Shutter (14) angeordnet
ist.
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|---|---|---|---|
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Publications (2)
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|---|---|
| DE19913403A1 true DE19913403A1 (de) | 2000-10-05 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1999113403 Expired - Fee Related DE19913403C2 (de) | 1999-03-25 | 1999-03-25 | Leuchte zur Warnung und Markierung mit einem als seitlich zu seiner Längsachse abstrahlenden Lichtleiter ausgebildeten Lichtdiffusor |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9200597U1 (de) * | 1992-01-20 | 1992-03-05 | 2K Kempe & Klaus GmbH, 07381 Moxa | Optische Absperrung |
| DE9409081U1 (de) * | 1994-06-03 | 1995-09-28 | Dammert, Wolfgang, 90427 Nürnberg | Vorrichtung zum Absichern von Unfallbereichen, Baustellen o.dgl. |
| DE19740316A1 (de) * | 1997-09-13 | 1999-03-18 | Bosch Gmbh Robert | Leuchteneinheit für Kraftfahrzeuge |
-
1999
- 1999-03-25 DE DE1999113403 patent/DE19913403C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9200597U1 (de) * | 1992-01-20 | 1992-03-05 | 2K Kempe & Klaus GmbH, 07381 Moxa | Optische Absperrung |
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| DE19740316A1 (de) * | 1997-09-13 | 1999-03-18 | Bosch Gmbh Robert | Leuchteneinheit für Kraftfahrzeuge |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19913403C2 (de) | 2002-11-07 |
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