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DE19912217C2 - Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen in das Spülwasser insbesondere in Toilettenbecken - Google Patents

Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen in das Spülwasser insbesondere in Toilettenbecken

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DE19912217C2
DE19912217C2 DE19912217A DE19912217A DE19912217C2 DE 19912217 C2 DE19912217 C2 DE 19912217C2 DE 19912217 A DE19912217 A DE 19912217A DE 19912217 A DE19912217 A DE 19912217A DE 19912217 C2 DE19912217 C2 DE 19912217C2
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DE
Germany
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grooves
plate
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container
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Heinz-Dieter Schoenbeck
Horst Hautmann
Kurt Wagner
Georg Schimanski
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Jeyes Group Ltd
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Jeyes Deutschland GmbH
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells
    • E03D9/02Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing
    • E03D9/03Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing consisting of a separate container with an outlet through which the agent is introduced into the flushing water, e.g. by suction ; Devices for agents in direct contact with flushing water
    • E03D9/032Devices connected to or dispensing into the bowl

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe eines Wirkstoffes in das Spülwasser, insbesondere in Toilettenbecken, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Aus der EP 0 53 89 57 B1 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt. Diese weist einen mit der Behälteröffnung nach unten gerichteten Behälter auf, welcher in der Behälteröffnung einen flüssigkeitsdurchlässigen Verschluß enthält zur gesteuerten Abgabe des Wirkstoffes an eine darunter befindliche poröse Masse. Mit einer derartigen Vorrichtung läßt sich zwar die Abgabe bzw. Dosierung des Wirkstoffes durch den in der Behälteröffnung sitzenden flüssigkeitsdurchlässigen Verschluß steuern. Die poröse Masse nimmt den abgegebenen Wirkstoff auf und hält ihn nach Beendigung eines Spülvorganges, wodurch die Wirkstoffabgabe an die Raumluft gewährleistet ist. Die Dosierung des Wirkstoffes wird bei dieser Vorrichtung ausschließlich durch den in die Behälteröffnung eingesetzten flüssigkeitsdurchlässigen Verschluß erreicht.
Nachteilig ist die Bereitstellung einer vergleichbar teuren porösen Masse verbunden mit der Tatsache, daß die poröse Masse selbst nicht zur Steuerung bzw. Verteilung des Wirkstoffes in das Toilettenbecken verwendet werden kann, infolgedessen als zusätzliches Element der flüssigkeitsdurchlässige Verschluß vorzusehen ist.
Aus der EP 0 785 315 A1 ist eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen in das Spülwasser eines Toilettenbeckens bekannt, bei der ein flüssige Wirkstoffe aufnehmender Behälter mit seiner nach unten gewandten Öffnung auf eine hülsenförmige Verbindungseinrichtung aufgesetzt wird, die zum Zwecke der Durchführung von Luft von einer Verteilerplatte in den Wirkstoffbehälter durchbrochen ist. Unterhalb der Verbindungseinrichtung befindet sich eine Verteilerplatte in Form einer porösen Masse.
Die DE 197 23 393 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen, bei welcher der mit der Behälteröffnung nach unten gestülpte Wirkstoffbehälter den Wirkstoff tropfenförmig abgibt, so daß im Toilettenbecken an der Auftreffstelle des Wirkstoffes Spuren hinterlassen werden, die teilweise unerwünscht sind. Um diesem Nachteil entgegen zu wirken, wird bei der bekannten Vorrichtung ein Zwischenträger vorgesehen, der sich in die Fallbahn des Wirkstoffes erstreckt und den Wirkstoff zusammen mit dem Spülwasser in das Toilettenbecken unter Vermeidung der vorher genannten Wirkstoffspuren abgibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass die Verteilereinrichtung einen einfachen und kostengünstigen Aufbau hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schafft eine Vorrichtung zur Abgabe eines Wirkstoffes in das Spülwasser eines Toilettenbeckens und insbesondere einen Dispenser, bei dem ein flüssiger Wirkstoff, der in einem Behälter angeordnet ist sowohl während des Spülvorganges an das Spülwasser abgegeben wird als auch nach dem Spülvorgang auf einer hierzu vorgesehenen Fläche der Verteilereinrichtung verbleibt und dadurch geruchsverbessernd im Toilettenbecken wirkt.
Die bei der Vorrichtung vorgesehene Verteilereinrichtug ist im wesentlichen durch sich kreuzende Rillen definiert. Die erste Gruppe von Rillen bewirkt dabei die Abgabe des vorzugsweise flüssigen Wirkstoffes aus der Verteilereinrichtung nach außen in Richtung auf das Toilettenbecken und die zweite Gruppe von Rillen bewirkt die Verteilung des flüssigen Wirkstoffes inner­ halb der Verteilereinrichtung.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung haben die Rillen der ersten Gruppe kleineren Querschnitt als die Rillen der zweiten Gruppe, was eine angemessene Verteilung des Wirkstoffes innerhalb der Verteilervorrichtung zu den nach außen führenden Rillen bewirkt.
Sämtliche Rillen oder Kanäle jeder Gruppe sind einer Weiterbildung zufolge jeweils im wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Die Rillen der beiden Rillengruppen kreu­ zen sich innerhalb der Verteilereinrichtung, wodurch eine ge­ zielte und zufriedenstellende Verteilung und Abgabe des Wirkstoffes nach außen gewährleistet ist.
Die beiden Rillengruppen wirken ähnlich wie Kapillarröhren, d. h., daß der flüssige Wirkstoff von außen über die erste Rillengruppe abgezogen wird entweder durch das innerhalb des Toilettenbeckens und über die Verteilereinrichtung laufende Spülwasser oder durch die selbsttätige Verdunstung des flüssigen Wirkstoffes außerhalb der einzelnen Spülvorgänge. Durch entsprechende Gestaltung des Querschnitts der einzelnen Rillen läßt sich eine gezielte Dosie­ rung bzw. eine gezielte Abgabe des flüssigen Wirkstoffes in das Toilettenbecken sowohl während als auch außerhalb der Spülvor­ gänge sicherstellen.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung zur Erläuterung derselben anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Vor­ richtung,
Fig. 2 eine Teilschnittansicht durch die erfindungsgemäße Vorrichtung, von der Seite betrachtet,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform eines Teils der Verteilereinrichtung,
Fig. 4 eine Ansicht eines weiteren Teils der Verteilerein­ richtung, von unten betrachtet,
Fig. 5 eine gegenüber Fig. 1 abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform des plattenförmigen Ele­ mentes der Verteilereinrichtung.
Die Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen ist in Fig. 1 in explosionsartiger Darstellung gezeigt und besteht aus einem Behälter 1, vorzugsweise aus einem durchsichtigen Kunststoff beliebiger Form, einer aus zwei im wesentlichen plattenförmigen Elementen 2, 3 zusammengesetzten Verteilereinrichtung 4 und gegebenenfalls einem Rahmen 5 zur Aufnahme insbesondere der Verteilereinrichtung 4.
Der Behälter 1 ist an seiner in Fig. 1 nach unten weisenden Seite mit einer Öffnung 7 versehen. Vor dem Gebrauch ist die Öffnung 7 des Behälters 1 von innen her durch eine Membran 8 oder dergleichen zur Vermeidung eines Austritts des flüssigen Wirkstoffes des Behälters 1 verschlossen. Durch das Aufsetzen des Behälters 1 auf die Vorrichtung in der noch zu beschreiben­ den Weise wird die Membran 8 oder dergleichen durch einen Dorn 9 oder dergleichen geöffnet.
Die Vorrichtung weist als Verteilereinrichtung für die Wirkstoffabgabe ein im wesentlichen aus plattenförmigen, aufeinanderliegenden Elementen 2, 3 bestehendes Gebilde auf, wobei jedes Element 2, 3 vorzugsweise aus Kunststoff besteht und mit Rillen 11, 12, 12a, Kanälen oder dergleichen versehen ist.
Zwischen den beiden vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden plattenförmigen Elementen 2, 3 ist eine durch Rillen, Kanäle oder dergleichen definierte Struktur ausgebildet, so daß über diese Rillen, Kanäle usw. bei geöffnetem Behälter 1 der flüssige Wirkstoff vom Behälter 1 über die Verteilereinrichtung 4 in das Toilettenbecken bzw. in das Spülwasser abgegeben werden kann.
Im Prinzip ist es nur wesentlich, daß diese Rillen zwischen den beiden plattenförmigen Elementen 2, 3 ausgebildet sind, d. h. die Rillen können sowohl an der Unterseite des Elementes 2, ferner auf der Oberseite des Elementes 3 oder auch an der Unterseite des Elementes 2 und an der Oberseite des Elementes 3 ausgebildet sein, wobei im letzteren Fall die einander zugeordneten Rillen­ abschnitte miteinander kommunizieren, d. h. in deckungsgleicher Anordnung verlaufen.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist die erste Grup­ pe von Rillen mit 11 bezeichnet und verläuft gemäß Fig. 1 quer zur Längsachse der Längsachse des plattenförmigen Elementes 3. Die Rillen 11 sind vorzugsweise in gleichen Abständen zu einander ausgebildet, wie aus Fig. 3 hervorgeht und verlaufen vorzugsweise über die gesamte Länge und Breite des Elementes 3, gleichwohl dies nicht unbedingt notwendig ist. Die zweite Gruppe von Rillen, die mit 12 bezeichnet sind, erstreckt sich parallel zur Längsachse und seitlich versetzt zur Mittelachse, nämlich entlang dem Bereich, der durch das Element 2 abgedeckt ist. Die Anzahl der Rillen 12 der zweiten Gruppe liegt vorzugsweise bei drei, kann im Bedarfsfall aber erhöht und erniedrigt werden.
Die Rillen 12 der zweiten Gruppe haben vorzugsweise einen größe­ ren offenen Querschnitt gegenüber den in Querrichtung hierzu ausgebildeten Rillen 11, um eine satte Verteilung des flüssigen Wirkstoffes über die gesamte Länge des Elementes 3 sicherzustellen, damit sämtliche in Querrichtung hierzu verlaufenden Rillen 11 ausreichend mit flüssigem Wirkstoff beschickt werden können.
Wie sich aus Fig. 1 und 3 ergibt, hat das Element 3 im wesent­ lichen rechteckige Gestalt. Das auf dem Element 3 vorgesehene plattenförmige Element 2 hat im wesentlichen ebenfalls recht­ eckige Gestalt und kann gemäß Fig. 4 mit zusätzlichen Rillen 12a versehen sein, die in Deckung zu den Rillen 12 des Elementes 3 vorzusehen sind, um den offenen Querschnitt der hierdurch gebildeten Rillen der zweiten Gruppe im Bereich der Deckung der Elemente 2, 3 zu vergrößern.
Zur Beschickung der Verteilereinrichtung 4 ist das obere Element 2 mit einer Durchgangsöffnung 14 versehen, um die herum gegebenenfalls ein Aufnahmeflansch 15 ausgebildet sein kann, um den Hals 1a des Behälters 1 aufzunehmen.
Wie sich aus den Fig. 1 und 2 im einzelnen ergibt, sitzt das Element 2 auf dem Element 3, wobei das Element 2 seitlich am Element 3 zwecks Abdeckung oder Einschluß der Rillen 12 vorgesehen ist, während sich das plattenförmige Element 3 seitlich über das plattenförmige Element 2 hinauserstreckt. Die auf der verbleibenden freien Oberfläche des plattenförmigen Elementes 3 ausgebildeten Rillen 11 dienen dazu, den flüssigen Wirkstoff, der vom Behälter 1 durch die Öffnung 7 und durch das Element 2 durch dessen Durchgangsöffnung 14 in den durch die Rillen 12 gebildeten Verbindungskanal eintritt, über die Rillen 11 nach außen abzugeben, entweder während des Spülvorganges in der Toilettenschüssel oder zwischen den Spülvorgängen zum Zwecke der Luftverbesserung.
Aus vorstehender Beschreibung ergibt sich, daß zwischen den Rillen 12 der zweiten Gruppe und den Rillen 11 der ersten Gruppe "Kreuzungen" vorhanden sind, um den flüssigen Wirkstoff, der durch die Durchgangsöffnung 14 in die Verteilereinrichtung 4 eintritt, über die Rillen 12 in die Rillen 11 weiterzuleiten.
Soweit das plattenförmige Element 3 durch das plattenförmige Element 2 abgedeckt ist, sind die Rillen 11 bzw. 12 abgeschlos­ sen, d. h. sie bilden Kanäle oder kapilarförmige Röhren, während die Rillen 11, die sich außerhalb des plattenförmigen Elementes 2 befinden, nach oben offen sind und dadurch durch auffließendes Spülwasser beaufschlagbar sind.
Die Form der Rillen 11, 12 bzw. 12a kann vom Querschnitt be­ trachtet V-förmig, U-förmig usw. sein. Der offene Querschnitt der Rillen 11 ist so gewählt, daß der im Behälter 1 befindliche Wirkstoff dosiert aus der Verteilereinrichtung 4 herausfließt in Richtung auf den Bereich des plattenförmigen Elementes 3, der dem Spülwasser direkt zugänglich ist.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht des plattenförmigen Elementes 2, von unten betrachtet. Aus Fig. 4 ergibt sich, das das plattenförmi­ ge Element 2 an seiner Unterseite gegebenenfalls zusätzlich mit in Längsrichtung verlaufenden Rillen 12a versehen sein kann, die sich in Deckung befinden zu den entsprechenden Rillen 12 auf der Oberseite des unteren plattenförmigen Elementes 3, wodurch sich der offene Querschnitt der hierdurch kombinierten Rillen 12, 12a wesentlich vergrößern läßt. Alternativ hierzu können die Rillen 12 auch nur durch die Rillen 12a an der unteren Fläche des plattenförmigen Elementes 2 ausgebildet sein und die entsprechenden Rillen 12 auf der Oberfläche des plattenförmigen Elementes 3 entfallen; in diesem Fall befinden sich dann die Rillen 12a in Flüssigkeitsverbindung mit den quer zum Element 3 verlaufenden Rillen 11, wodurch das Abziehen von Wirkstoff aus dem Behälter 1 über die Verteilereinrichtung 4 in Richtung auf einen Plattenabschnitt 3a gewährleistet ist.
Aus der Teilschnittdarstellung nach Fig. 2 ergibt sich, daß nach Aufsetzen des Behälters 1 die Membran 8 durch den Dorn 9 aus der halsförmigen Öffnung 7 des Behälters in den Behälter hineingedrückt wird. Der Hals 1a des Behälters 1 sitzt gemäß Fig. 2 dann in dem Aufnahmeflansch 15, der an dem plattenförmigen Element 2 als kreisrunder Kragen ausgebildet sein kann. Der sich seitlich von dem plattenförmigen Element 2 wegerstreckende Plattenabschnitt 3a des plattenförmigen Elemen­ tes 3 ist in Fig. 2 dargestellt. Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung auf den Rand eines Toilettenbeckens bzw. einer Toilettenschüssel von innen her aufgesetzt, steht der Platten­ abschnitt 3a nahe und etwa senkrecht zu der im wesentlichen vertikal verlaufenden Wand der Toilettenschüssel und wird daher durch das Spülwasser während jedes Spülvorganges beaufschlagt.
Fig. 5 zeigt eine gegenüber Fig. 1 und 2 abgewandelte Ausfüh­ rungsform. In Fig. 5 sind gleiche Teile gegenüber Fig. 1 und 2 mit gleichen Bezugzeichen versehen und werden daher nicht nochmals beschrieben. Gegenüber der Ausführungsform von Fig. 1 und 2 ist unterschiedlich, daß der an der Unterseite der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung bei der ersten Ausführungsform vergese­ hene topfförmige Rahmen bzw. das topfförmige Rahmengestell 5 entfällt, welches bei der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 eine hakenförmige Haltevorrichtung 18 trägt, die in ansich be­ kannter Weise bei derartigen Vorrichtungen dazu vorgesehen ist, die Vorrichtung am Rand eines Toilettenbeckens oder dergleichen aufklemmen zu können. Entsprechend ist dann die Haltevorrichtung 18 an der Verteilereinrichtung 4 oder an anderer Stelle anzuordnen. Bei dieser Ausführungsform ist lediglich ein rahmenartiges im wesentlichen ebenes und viereckiges Gestell 5a vorgesehen, wodurch die Gesamthöhe der Vorrichtung verringert wird. Der Rahmen 5a dient hierbei lediglich zur Auflage des plattenför­ migen Elementes 3 und kann im Bedarfsfall sogar entfallen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Ver­ teilereinrichtung 4 so eingerichtet, daß die Rillen 11 über dem Plattenabschnitt 3a entfallen oder daß der Plattenabschnitt 3a mit einer vorgegebenen Oberflächenrauhigkeit hergestellt wird und somit die Rillen 11 und 12 ausschließlich im Bereich der sich überdeckenden Abschnitte der beiden Elemente 2 und 3 ausge­ bildet sind. Demzufolge können sämtliche Rillen 11 und/oder 12 auch nur an der Unterfläche des Elementes 2 vorhanden sein. Die Oberflächenrauhigkeit des Plattenabschnittes 3a hat in diesem Fall den Zweck, den austretenden flüssigen Wirkstoff auf der oberen Fläche des plattenförmigen Elementes 3 zu halten.
Wie sich aus vorstehender Beschreibung ergibt, definieren die Rillen 11, 12 oder Kanäle in dem sich überdeckenden Bereich zwischen den Elementen 2 und 3 ein röhrenförmiges Verbindungs­ system, welches den Zweck hat, den flüssigen Wirkstoff, der vom Behälter 1 in die Verteilereinrichtung 4 eintritt, über die gesamte Länge und Breite des plattenförmigen Elementes 3 im Deckungsbereich beider Elemente 2, 3 gleichmäßig zu verteilen und bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 zusätzlich gleichmäßig seitlich über die Rillen 11 des Abschnittes 3a nach außen zu verteilen. Dieses kommunizierende Röhrensystem hat näh­ rungsweise die Wirkung eines Kapilarsystemes, d. h., das auf dem Plattenabschnitt 3a des plattenförmigen Elementes 3 befindliche Spülwasser vermag den flüssigen Wirkstoff aus der Verteilereinrichtung 4 abzuziehen, wobei dieser Effekt durch die Wahl des offenen Querschnitts des Röhren- oder Rillensystems steuerbar ist. Der Querschnitt des Röhren- oder Rillensystems hängt damit auch von der Konsistenz des flüssigen Wirkstoffes ab und läßt daher es ohne weiteres zu, daß die Lebensdauer, d. h. die Abgabezeit für den Wirkstoff abhängig von der Konsistenz des flüssigen Wirkstoffes steuerbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich der Behälter 1 nach Verbrauch des Wirkstoffes austauschen, d. h. ein neuer Be­ hälter 1 aufsetzen, indem er mit der Öffnung 7 nach unten wei­ send, d. h. kopfüber auf die Verteilereinrichtung 4 aufgesetzt wird. Der Behälter 1 steht damit im wesentlichen senkrecht zu den plattenförmigen Elementen 2, 3.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das plat­ tenförmige Element 3 an seiner den Rillen 12 abgewandten Seite mit einem vorzugsweise flexiblen Abschnitt 19 versehen, der in Fig. 6 gezeigt ist und dazu dient, einen engen Kontakt mit der in Fig. 2 nicht dargestellten Toilettenbeckenwandung hervorzurufen. Sinn und Zweck des Abschnittes 19 ist, das von der Wandung des Toilettenbeckens ablaufende Wasser gezielt auf den Plattenabschnitt 3a zu leiten, um die Vermischung des Wirk­ stoffes mit dem Spülwasser zu verbessern. Der Abschnitt 19 kann von solcher Flexibilität sein, daß er sich an die Formgebung der Wandung des Toilettenbeckens anpaßt und einen weitgehenden dich­ ten Abschluß gegenüber der Wandung des Toilettenbeckens hervor­ ruft.
Das gesamte plattenförmige Element 3 gemäß Fig. 6 kann eine Breite haben, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist und die Rillen 11 können sich bis zur Kante des Abschnittes 19 erstrecken, d. h. die Rillen 11 können durchgehend über den Abschnitten 19 hinweg vorgesehen sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die Verteilereinrichtung 4 zwar aus dem ersten und zweiten platten­ förmigen Element 3 und 2, jedoch sind die beiden Elemente an ihrer gemeinsamen Kante vorzugsweise über ein nicht weiter dargestelltes Filmscharnier fest miteinander und gelenkig mit­ einander verbunden.
Hat eines der beiden beispielsweise aus Kunststoff hergestellten plattenförmigen Elemente 2, 3 eine plane Auflagefläche gegenüber dem anderen mit den Rillen 11, 12 versehenen plattenförmigen Element, entsteht gegenüber dem mit den Rillen versehenen Ele­ ment eine gewisse Kapillarwirkung infolge der vorzugsweise zen­ trischen Anordnung des Behälterhalses gegenüber der Verteiler­ einrichtung, wodurch die Dosierung der Wirkstoffabgabe steuerbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird erreicht, daß der Wirkstoff über das plattenförmige Element 3 nach außen und in die Toilettenschüssel geleitet wird, wobei der Wirkstoff über die Rillen 11 auf der Oberfläche des Elementes 2 verteilt wird. Beim Spülvorgang wird das Wasser über den offenen Bereich, d. h. über den Abschnitt 3a geleitet und der Wirkstoff abgewaschen. Zur Verbesserung der Zuleitung des Spülwassers auf das Element 3 ist der mit 19 bezeichnete Abschnitt nach Art einer Lippe nach oben gebogen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform haben die Rillen 11 V-Form und beinhalten einen 60°C Winkel, während die Rillen 12 in dem plattenförmigen Element 3 in Längsrichtung verlaufen und einen Winkel von 90°C einschließen. Die Rillen 12 sind hier­ bei über eine Fläche von etwa 2/5 der Gesamtfläche des Elementes 3 verteilt.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird eine kontinuierliche Wirkstoffabgabe und eine sehr gute Raumbeduftung erreicht. Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung beruht auf dem Zusammenwirken zwischen den entstehenden Kapillarkräften innerhalb der Rillen 11, 12 einerseits und dem auf dem Plattenabschnitt 3a ablaufenden Spülwasser des Toilettenbeckens andererseits. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß nach Aktivierung des Behälters und nach mehrmaligem Spülen auch bei darauffolgenden langen Ruhephasen ein Auslaufen und damit ein Verbrauch des Wirkstoffes nicht auftritt. Damit wird die Le­ bensdauer der erfindungsgemäßen Vorrichtung außerordentlich stark erhöht, insbesondere läßt sich die Lebensdauer abhängig von den verwendeten Wirkstoffarten individuell steuern durch entsprechende Änderung der Rillenstruktur. Die Nachförderung der Wirkstofflösung in dem Behälter 1 wird durch die Kapillarkräfte aus dem Behälter 1 in vorgegebener Weise gesteuert.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Abgabe eines Wirkstoffes in das Spülwas­ ser, insbesondere in Toilettenbecken,
mit einem Behälter für den Wirkstoff,
wobei der Behälter eine Öffnung aufweist, die mit einer im wesentlichen plattenförmigen Verteilereinrichtung in Ver­ bindung steht,
und mit einer Einrichtung zur Halterung der Verteilerein­ richtung an oder nahe dem Toilettenbeckenrand,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilereinrichtung (4) aus einem ersten und zweiten im wesentlichen jeweils plattenförmigen Elementen (3 und 2) besteht,
daß zwischen den plattenförmigen Elementen (3, 2) sich kreuzende Rillen (11, 12, 12a), Kanäle oder dergleichen ausgebildet sind,
wobei eine erste Gruppe von Rillen (11) aus der Verteilereinrichtung (4) nach außen geführt ist, während eine zweite Gruppe von Rillen (12, 12a) ausschließlich innerhalb der Verteilereinrichtung (4) verläuft.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (11) der ersten Gruppe kleineren Querschnitt als die Rillen (12, 12a) der zweiten Gruppe aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste plattenförmige Element (3) seitlich gegenüber dem zweiten plattenförmigen Element (2) vorsteht und über einen größeren Teil seiner seitlichen Erstreckung mit den Rillen (11) der ersten Gruppe versehen ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite plattenförmige Element (2) mit einer Durch­ gangsöffnung (14) versehen ist zur Aufnahme eines Halses oder einer Öffnung (7) des den Wirkstoff enthaltenden Be­ hälters (1).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung (14) mit einem in Richtung des Behälters (1) weisenden Aufnahmeflansch (15) versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (12, 12a) der zweiten Gruppe in der Oberfläche eines der beiden plattenförmigen Elemente (3, 2) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (12, 12a) der zweiten Gruppe in den aufeinander zuweisenden Oberflächen des ersten und zweiten plattenförmigen Elementes (3 und 2) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (12, 12a) in den Oberflächen des ersten und zweiten plattenförmigen Elementes (3 und 2) in sich jeweils deckender Anordnung vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite plattenförmige Element (3 und 2) über ein Filmscharnier oder dergleichen miteinander verbunden sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (11 und/oder 12) in jeweils sich deckender Anordnung zwischen dem ersten und zweiten plattenförmigen Element (3 und 2) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (11, 12) ausschließlich an der unteren Fläche des zweiten plattenförmigen Elementes (2) ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Rillen (11 bzw. 12, 12a) jeder Gruppe jeweils im wesentlichen zueinander parallel angeordnet sind.
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