DE19912407A1 - Förderer mit Metalldetektionseinrichtung - Google Patents
Förderer mit MetalldetektionseinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Förderer mit einer Metalldetektionseinrichtung zur Erkennung von Metall in einem Überwachungsbereich, durch den Material transportiert wird, mit Magneten (104-114) zur Erzeugung eines Magnetfelds, das in den Überwachungsbereich eindringt, und mit einer Nachweiseinrichtung zur Erzeugung elektrischer Signale, wenn das Magnetfeld durch die Anwesenheit von Metallteilen im Durchflußmaterial verändert wird, wobei die Magnete (104-114) innerhalb einer drehbaren Rolle (42) angeordnet sind und einer Stirnseite der Rolle (42) eine stationäre Seitenwand benachbart ist. DOLLAR A Um ein möglichst homogenes Magnetfeld auch in den seitlichen Randbereichen der Überwachungszone zu erzeugen, wird empfohlen, daß der sich im Einflußbereich der Magnete (104-114) befindliche Bereich (94, 100, 110) der Seitenwand aus nicht magnetisierbarem Material ist und/oder derart weit von den Magneten (104-114) beabstandet ist, daß er deren Magnetfeld nicht wesentlich beeinflußt. DOLLAR A Die Erfindung ist insbesondere bei Erntemaschinen, wie Feldhäckslern, anwendbar.
Description
Die Erfindung betrifft einen Förderer mit
Metalldetektionseinrichtung zur Erkennung von Metall in einem
Überwachungsbereich, durch den Material transportiert wird,
mit Magneten zur Erzeugung eines Magnetfelds, das in den
Überwachungsbereich eindringt, und mit einer
Nachweiseinrichtung zur Erzeugung elektrischer Signale, wenn
das Magnetfeld durch die Anwesenheit von Metallteilen im
Durchflußmaterial verändert wird, wobei die Magnete innerhalb
einer drehbaren Rolle angeordnet sind und einer Stirnseite der
Rolle eine stationäre Seitenwand benachbart ist.
Derartige Metalldetektionseinrichtungen finden in
Erntemaschinen - insbesondere Feldhäckslern - Verwendung, um
eventuell gemeinsam mit eingebrachtem Erntegut in die Maschine
eingedrungene Metallkörper nachweisen und zur Verhinderung von
Schäden in Transport- oder Verarbeitungseinrichtungen für das
Erntegut, wie beispielsweise Häckslern, diese Einrichtungen
abschalten zu können. Derartige Metalldetektionseinrichtungen
umfassen Permanentmagnete und eine Empfangsspule, die
Änderungen in einem Magnetfeld, das von den Permanentmagneten
in einem Überwachungsbereich erzeugt wird, nachweist. Um eine
möglichst hohe und über den Überwachungsbereich konstante
Empfindlichkeit der Metalldetektionseinrichtung zu erreichen,
ist eine möglichst große und homogene Magnetflußdichte
wünschenswert.
Im Stande der Technik, wie er aus der EP 0 324 253 A bekannt
geworden ist, ist ein mit Permanentmagneten ausgestatteter
Sensor innerhalb einer drehbaren Einzugswalze angeordnet. Die
Einzugswalze ist zwischen ortsfesten Seitenwänden gelagert. Da
die Seitenwände aus eisenhaltigem, also ferromagnetischem
Material hergestellt sind, erweist es sich zur Herstellung
einer homogenen magnetischen Flußdichte im Überwachungsbereich
als notwendig, auch die Seitenwände durch Permanentmagnete
vorzumagnetisieren, da sich anderenfalls der von den
Permanentmagneten des Sensors erzeugte magnetische Fluß
aufgrund der hohen Permeabilität der Seitenwände darin
konzentrieren würde, was eine Verminderung des magnetischen
Flusses in den seitlichen Regionen des Überwachungsbereichs
zur Folge hätte. Als nachteilig ist neben den Kosten der
zusätzlichen Permanentmagnete anzusehen, daß die
Dimensionierung dieser Magnete problematisch ist; sie dürfen
weder zu stark noch zu schwach sein, weil anderenfalls die
Flußdichte und somit die Nachweisempfindlichkeit im
Überwachungsbereich nicht homogen wäre.
In der DE 25 52 805 A ist ein Feldhäcksler mit Metalldetektor
offenbart, bei dem der Permanentmagnet des Sensors an den
unteren, vom Überwachungsbereich abgewandten Außenseiten mit
Abschirmblechen versehen ist. Diese schirmen den Sensor zwar
gegen Metallteile des Feldhäckslers ab, können aber die
Einflüsse der Seitenwände des Gehäuses, in dem die den Sensor
enthaltende Rolle angeordnet ist, und die das Magnetfeld in
der oben beschriebenen Weise verzerren, nicht aufheben. Daher
ist auch hier die Nachweisempfindlichkeit an den Seitenrändern
des Überwachungsbereich gering.
Das der Erfindung zugrunde liegende Problem wird darin
gesehen, Metalldetektionseinrichtungen dahingehend weiterzu
entwickeln, daß sie eine hohe und über ihre Breite konstante
Nachweisempfindlichkeit aufweisen.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Lehre des
Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren
Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in
vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
Der Kerngedanke besteht darin, die im Einwirkungsbereich der
Magnete liegenden Bereiche der Seitenwand - oder beider
Seitenwände - aus nicht magnetisierbarem, insbesondere aus
nicht ferromagnetischem Material zu gestalten, bzw. sie
alternativ oder zusätzlich derart weit entfernt von den
Magneten entfernt anzuordnen, daß keine nennenswerten
Störungen des Magnetfeldes mehr auftreten. Diese Bedingung,
daß die Seitenwand von den Magneten so weit beabstandet ist,
daß sie keine störenden Einflüsse auf das Magnetfeld hat, ist
hier insbesondere so zu verstehen, daß die
Nachweisempfindlichkeit an den Seiten des Überwachungsbereichs
nicht durch die Seitenwand signifikant beeinflußt wird. Im
speziellen kann die gesamte, der Stirnseite der Rolle mit den
Magneten benachbarte Seitenwand aus nicht magnetisierbarem
bzw. nicht ferromagnetischem Material hergestellt werden, oder
aus Kostengründen nur die den Magneten direkt benachbarten
Bereiche. Alternativ oder zusätzlich können entsprechende
Ausnehmungen oder Aussparungen in der Nähe der Magnete in die
Seitenwände eingebracht werden. Da in der Nähe in der Magnete
kein magnetisierbares Material mehr vorhanden ist, kann das
Magnetfeld nicht durch Felder, die durch eine remanente
Magnetisierung dieses Materials entstehen, mehr nachteilig
beeinflußt, insbesondere verzerrt oder gar geschwächt werden.
Wenn das Material zusätzlich nicht ferromagnetisch ist, also
eine geringe magnetische Permeabilität aufweist, konzentrieren
sich die von den Magneten des Sensors erzeugten Magnetfelder
nicht darin, so daß eine unerwünschte Beeinflussung des
Magnetfelds durch die Seitenwand nicht zu befürchten ist.
Unter einem nicht ferromagnetischem Material ist hier ein
Material mit einer Permeabilität µ, die in etwa 1 beträgt,
bzw. einer magnetischen Suszeptibilität χ, die wesentlich
geringer als 1 ist, zu verstehen. Bekanntlicherweise sind
Suszeptibilität χ und Permeablilität µ durch die Gleichung
µ = χ+1 verknüpft.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, daß
man auf einfache und preiswerte Weise ein räumlich homogenes
Magnetfeld im Überwachungsbereich und somit auch in den
seitlichen Endbereichen eine hinreichende Empfindlichkeit
erhält. Die Erfindung erfordert nur eine Änderung der
Seitenwand oder Seitenwände des Überwachungsbereichs gegenüber
dem Stand der Technik, während keinerlei Änderungen des
Sensors oder der übrigen Elemente der
Metalldetektionseinrichtung notwendig sind. Die Erfindung
könnte somit auch an bereits bestehenden
Metalldetektionseinrichtungen nachgerüstet werden.
Die Magnete können in an sich bekannter Weise innerhalb der
Rolle angeordnet sein, die vorzugsweise das geförderte Gut
transportiert. Auch die Nachweiseinrichtung, die in der Regel
eine mit einer Auswertungselektronik verbundene Empfangsspule
aufweist, kann in der Rolle angebracht werden.
Der Sensor mit den Magneten kann mittelbar an einer Halterung
befestigt werden, die beispielsweise in Form eines Rahmens
gestaltet ist. In diesem Fall ist vorteilhaft, wenn der den
Magneten benachbarte Bereich der Halterung die der Rolle
benachbarte Seitenwand bildet. Dann kann der den Magneten
benachbarte Bereich der Halterung aus nicht magnetisierbarem,
insbesondere nicht ferromagnetischem Material, oder mit einer
Aussparung ausgestattet sein, die selbstverständlich ebenfalls
nicht magnetisierbar ist. Wie an sich aus dem Stande der
Technik bekannt ist, bietet sich an, die Rolle, in der die
Magnete angeordnet sind, an der Halterung zu befestigen, so
daß der Sensor über die Rolle mittelbar daran fixiert ist.
Zur lösbaren (mittelbaren) Befestigung der Magnete an der
Halterung ist vorgeschlagen, eine durch ein separates Element
verschließbare Aussparung darin vorzusehen. Wenn dieses
Element (z. B. eine sogenannte Trägerplatte) in der Nähe der
Magnete positioniert ist, erweist sich als vorteilhaft, das
Element zumindest teilweise aus nicht magnetisierbarem bzw.
nicht ferromagnetischem Material und/oder mit einer den
Magneten benachbarten Aussparung zu versehen. Wenn das Element
nicht ganz, sondern nur teilweise aus nicht magnetisierbarem
(bzw. nicht ferromagnetischem) Material ist, sind
zweckmäßigerweise die den Magneten benachbarten Bereiche des
Elements nicht magnetisierbar (bzw. nicht ferromagnetisch)
gestaltet. In der Regel dient die Ausnehmung, wie an sich
bekannt ist, zur Aufnahme der Rolle, in der der Sensor
angeordnet ist. Die Rolle ist dann am Boden der Ausnehmung
angeordnet und durch die Ausnehmung aus der Halterung
herausnehmbar.
In Ausführungsformen der Erfindung, bei denen die Seitenwand
von den Magneten so weit beabstandet ist, daß sie das
Magnetfeld nicht wesentlich beeinflußt, ist ein potentielles
Problem darin zu sehen, daß sich gefördertes Material zwischen
der Rolle und der Seitenwand anlagert. Zur Vermeidung dieses
Problems bietet sich eine entsprechende Einrichtung an, die
das Eindringen des Materials zwischen Rolle und Seitenwand
unterbindet. Im speziellen kann es sich um Leitbleche handeln,
die sich unmittelbar am Außenumfang der Rolle parallel zur
Achse der Rolle erstrecken und die Rolle abdecken. Diese
Leitbleche sind zweckmäßigerweise ebenfalls nicht
magnetisierbar, - und vorzugsweise nicht ferromagnetisch - um
unerwünschte Verzerrungen des Magnetfelds der Magnete zu
unterbinden.
Als nicht magnetisierbares Material kommt insbesondere
austenitischer Stahl, und als nicht ferromagnetisches Material
ein nicht ferromagnetisches Metall, wie Aluminium oder
Messing, oder Kunststoff in Frage.
Die vorliegende Erfindung ist an einer Vielzahl von
Einrichtungen mit zu schützenden Einrichtungen verwendbar. Sie
kann insbesondere an selbstfahrenden oder gezogenen
Erntemaschinen, wie Feldhäckslern benutzt werden.
In den Zeichnungen sind zwei nachfolgend näher beschriebene
Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 einen Einzugszusammenbau einer Erntemaschine in
Seitenansicht und in schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine Ansicht eines Sensors,
Fig. 3 eine Ansicht eines Rahmens mit daran
befestigtem unteren Förderer gemäß einer ersten
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 4 den Rahmen der Fig. 3, aus dem der untere
Förderer entfernt ist,
Fig. 5 eine Ansicht einer Trägerplatte, und
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Rolle gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Einzugszusammenbau 10 eines im übrigen
nicht gezeigten Feldhäckslers gezeigt. Der Einzugszusammenbau
10 enthält ein Paar linke und rechte sich gegenüberstehende,
aufrechte Seitenwände 12, die einen Abstand zueinander
aufweisen, im allgemeinen gleich ausgebildet sind und als
Teile dienen, die Zuführ- und Schneidkomponenten enthalten und
tragen. Die Seitenwände 12 sind entsprechend verstärkt und auf
einem nicht gezeigten Feldhäckslerrahmen mittels Teilrahmen
abgestützt, auf die hier nicht eingegangen wird. Jede
Seitenwand 12 enthält eine nur schematisch angedeutete
Häckseltrommellagerung 14, ein starr angebrachtes Lager 16 im
nachfolgenden näher beschriebener Rollen, das nach vorne und
nach oben einen Abstand zu dem Häckseltrommellager 14 einhält,
einen Schlitz 18, der Bewegungsfreiheit für wenigstens eine
der Rollen gewährt und nach oben und vorne gegenüber dem Lager
16 einen Abstand aufweist und sich auf einem Kreisbogen um
dieses erstreckt, und einem größeren Schlitz 20 von
ungleichförmiger Gestalt, der Freiraum für die Rollen bietet
und sich vor dem Schlitz 18 befindet. Ein erster oder
rückwärtiger Anschlag 22 für eine Bewegung nach unten ist
zwischen den Schlitzen 18 und 20 an der Außenseite jeder
Seitenwand 12 angebracht, und ein zweiter oder vorderer
Anschlag 24 ist an den Außenseiten jeder Seitenwand 12 an
entsprechenden Stellen unterhalb der Schlitze 20 vorgesehen.
Eine Häckseltrommel 26 ist zwischen einem rückwärtigen unteren
Abschnitt der sich gegenüberliegenden Seitenwände 12
vorgesehen und gelenkig mit der Häckseltrommellagerung 14
verbunden. Die Häckseltrommel 26 ist herkömmlich ausgebildet
und enthält eine rund-zylindrische Trommel zum Tragen einer
Vielzahl von Messern, wobei nur der von den Schneidkanten der
Messer beschriebene Kreis 28 in der Zeichnung dargestellt ist.
Eine ortsfeste Gegenschneide 30 erstreckt sich zwischen den
Seitenwänden 12 und wird von diesen an Stellen getragen, die
sich an der Vorderseite der Häckseltrommel 26 befinden, und
die Gegenschneide 30 ist so positioniert, daß die
Schneidkanten der Messer an einer rückwärtigen Fläche der
Gegenschneide 30 entlangstreifen, um so das Gut in Stücke
bestimmter Länge zu schneiden, wenn es über die Gegenschneide
30 gelangt.
Das Gut wird der Gegenschneide 30 mittels eines
Zuführförderers 32 zugeführt, der sich zwischen den beiden
gegenüberliegenden Seitenwänden 12 und unmittelbar vor, bzw.
stromaufwärts der Häckseltrommel 26 befindet. Der
Zuführförderer 32 enthält insbesondere einen ortsfesten
unteren Förderer 34 und einen gegenüberliegenden oberen und
nachgiebig schwenkenden Förderer 36. Der untere Förderer 34
weist eine untere rückwärtige Rolle 38 auf, die sich nahe der
Gegenschneide 30 befindet und um eine Achse 40 drehbar ist.
Der untere Förderer 34 enthält auch eine untere vordere Rolle
42 mit einer rund-zylindrischen Trommel 44, die eine Vielzahl
von Falzen 46 oder Rippen trägt und zur Drehbewegung auf einer
Achse 48 gelagert ist.
Ein Sensor 50 eines Metalldetektorsystems ist auf der Achse 48
montiert und kann betrieben werden, um ein Magnetfeld zu
erzeugen, das derart ausgerichtet wird, daß im wesentlichen
vertikal durch eine über die Rolle 42 bewegte Gutmatte
hindurchtretende Magnetflußlinien erzeugt werden. Um diese
Erzeugung des Magnetfelds zu ermöglichen, sind die Trommeln 44
und die Falzen 46 aus einem nicht magnetisierbaren Material
gebildet, z. B. aus austenitischem Edelstahl. Der Sensor 50
ist innerhalb eines Gehäuses aus Aluminium oder einen anderen
nicht magnetisierbarem Material angeordnet. Er weist
wenigstens eine Spule auf, die als Aufnahme- oder Abtastspule
dient. Außerdem ist der Sensor mit wenigstens einem
Permanentmagneten ausgestattet, der ein Magnetfeld erzeugt,
dessen Feldlinien in Fig. 1 im wesentlichen nach oben
verlaufen und die Außenwand des unteren Förderers 34 und die
Bahn geernteten Materials durchdringen. Eine detailliertere
Beschreibung des Sensors wird in bezug auf Fig. 2 gegeben.
Der obere Förderer 36 enthält rückwärtige und vordere
Einzugswalzenzusammenbauten 52 bzw. 54. Der rückwärtige
Einzugswalzenzusammenbau 52 besteht aus einem Paar sich
gegenüberliegender Radialarme 56, die sich längs der
Außenseiten der Seitenwände 12 nach vorne erstrecken und deren
rückwärtige Endabschnitte schwenkbeweglich um das Lager 16
gehalten sind. Eine obere rückwärtige Einzugswalze 58 ist
mittels einer Achse 60 an vordere Endabschnitte der Radialarme
56 angebracht, wobei sich die Achse 60 zwischen den
Seitenwänden 12 erstreckt und sich gegenüberliegende
Endabschnitte aufweist, die sich jeweils durch die
bogenförmigen Schlitze 18 erstrecken. Die Radialarme 56 sind
über eine Stange 62 miteinander verbunden, damit sie sich als
eine Einheit bewegen. Die Stange 62 erstreckt sich zwischen
den Seitenwänden 12 und weist gegenüberliegende Endabschnitte
auf, die sich jeweils durch die bogenförmigen Schlitze 18
erstrecken und mit den Radialarmen 56 verbunden sind. An den
vorderen Endbereich jedes Radialarms 56 ist ein einstellbarer
Anschlag 64 einstückig angeformt, der zur Anlage an den
rückwärtigen Anschlag 22 bestimmt ist. Ein Paar oberer,
vorderer Tragarme 68, an die in einer Verbindungsstelle 72
sich gegenüberliegende Endabschnitte einer Tragachse 70
angeschraubt oder mit Schrauben befestigt sind, ist um
gegenüberliegende Endbereiche der rückwärtigen oberen Achse 60
schwenkbar gelagert. Die Tragachse 70 erstreckt sich zwischen
den Seitenwänden 12 und besitzt gegenüberliegende
Endabschnitte, die sich durch den vorderen Schlitz 20
erstrecken. Der Schwenkanschlag 64 jedes Radialarms 56 ist so
angeordnet, daß er an einer oberen Oberfläche des
nahegelegenen vorderen Tragarms 68 anschlägt, um somit die
relative Schwenkbewegung der Radialarme 56 und der Tragarme 68
zueinander zu begrenzen. An jeden Tragarm 68 ist auf dem
halben Weg zwischen dessen gegenüberliegenden Endbereichen ein
Zapfen 74 zur Aufnahme einer Feder einstückig ausgebildet, der
sich von dem diesem nach außen erstreckt. An jeden Zapfen 74
ist ein oberes Hakenende einer Spiralzugfeder 76
angeschlossen, während das untere Hakenende mit einer
einstellbaren Zugöse 78 verbunden ist. Auf diese Weise wird
auf die Tragarme 68 eine nach unten gerichtete Vorspannung
ausgeübt, wobei letztere an einer vorderen unteren Fläche
jeweils einen Dämpfungsblock 80 für die Anlage an dem Anschlag
24 aufweisen. Eine aus austenitischem Stahl gebildete Rolle 82
ist um die Tragachse 70 schwenkbar montiert.
Die vorderen und rückwärtigen, oberen und unteren Rollen 82,
42 und 58, 38 sind dazu da, das geerntete Gut zu einer Matte
zu verdichten, die über die Gegenschneide 30 verläuft und von
den Messern, die einen Teil der Häckseltrommel 26 darstellen,
in Stücke geschnitten wird. Abhängig von der Menge des
Ernteguts, das an jeder beliebigen Stelle aufgenommen wird,
wenn ein Feldhäcksler, der den Einzugszusammenbau 10 trägt,
über das Feld fährt, werden die obere vordere und rückwärtige
Rolle 82 und 58 angehoben bzw. abgesenkt, wie dies von dem
Lager 16 ermöglicht wird. Der Sensor 50 in der unteren
vorderen Rolle 42 stellt, wie bereits beschrieben, ein
ausgeglichenes Magnetfeld her, das die über die Rolle 42
verlaufende Erntegutmatte durchquert. In dem Fall, daß in der
Gutmatte eisenhaltiges Material entdeckt werden sollte, wird
dieses das Gleichgewicht des Magnetfeldes stören, was bewirkt,
daß in der Spule eine Spannung induziert und die Steuerung des
Metalldetektors aktiviert wird, um den Antrieb des
Zuführförderers 32 so abzubremsen, daß er sofort seine
Förderbewegung einstellt. Die Empfindlichkeit des
Metalldetektors wird auf einem relativ hohen Wert erhalten,
während irrtümliche Metallanzeigen ausgeschaltet oder
zumindest minimiert werden.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform eines Sensors 50
dargestellt. Der Sensor 50 enthält drei identische, im
wesentlichen rechteckförmige Spulenkörper 120, 122, 124, deren
schmale Stirnseiten oder Enden einander zugewandt sind und
deren lange Seiten parallel zur Drehachse des unteren
Förderers 34 und quer zur Richtung des Materialflusses liegen.
Um jeden Spulenkörper 120, 122, 124 sind separate Leiter
gewickelt, die drei Aufnahme- oder Abtastspulen X, Y und Z
bilden, deren Spulenachsen im wesentlichen zueinander parallel
liegen. Jeder Spulenkörper trägt zwei quaderförmige
Stabmagnete. Beispielsweise ist innerhalb des Spulenkörpers
120 ein Paar Permanentmagnete 104 und 106 an
gegenüberliegenden Enden befestigt. Ein Magnetpaar 108 und 110
ist innerhalb und an gegenüberliegenden Enden des
Spulenkörpers 122 befestigt. Ein Magnetpaar 112 und 114 ist
innerhalb und an gegenüberliegenden Enden des Spulenkörpers
124 befestigt. Der Aufbau ist in dem Gehäuse befestigt,
vorzugsweise mit Epoxidharz vergossen. Die Nordpole aller
Magnete 104-114 weisen in dieselbe Richtung, so daß ihre
nicht gezeigten Magnetfeldlinien parallel zu den Spulenachsen
liegen und in Fig. 5 im wesentlichen nach oben verlaufen.
Durch diese Anordnung der Magnete 104-114 wird das
Magnetfeld an den sich gegenüberliegenden Enden jeder Spule
konzentriert und in der Mitte der Spule reduziert, wobei sich
ein im wesentlichen gleichförmiges Feld zwischen den Enden
benachbarter Spulen ausbildet. Die Endkontakte der Spulen sind
mit einer Signalverarbeitungsschaltung verbunden, und es liegt
an ihnen ein Spannungssignal an in Abhängigkeit von
Metallteilen, die das Magnetfeld durchqueren, und insbesondere
ferromagnetische Eigenschaften aufweisen. Die Spannungssignale
werden der an sich bekannten, und deshalb hier nicht näher
beschriebenen Signalverarbeitungsschaltung zugeführt, die eine
Anzeige- und/oder Alarmeinheit sowie eine übliche
Abschaltvorrichtung ansteuert, welche auslösbar ist, um die
Zuführrollen 34 und 36 stillzusetzen. Auch der Sensor kann mit
einem elektrischen Strom beaufschlagt werden, um ein
zusätzliches Magnetfeld zu erzeugen. Eine genaue Beschreibung
des Sensors und einer Signalverarbeitungsschaltung wird in der
EP-A 0 702 248 gegeben, die durch Verweis hier aufgenommen
wird.
In Fig. 3 ist ein Rahmen 90 (ein sogenannter
Vorpreßwalzenrahmen) dargestellt, an dem der untere Förderer
34 mit der Rolle 42 befestigt ist. Auch der obere Förderer 36
ist - schwenkbar - oberhalb des unteren Förderers 34 an diesem
Rahmen 90 gelagert, aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch
nicht mit dargestellt. Der Durchflußbereich des geernteten
Materials wird in vertikaler Richtung durch einen Spalt
zwischen dem unteren Förderer 34 und dem oberen Förderer 36
gebildet und seitlich durch die linken und rechten Seitenwände
des Rahmens 90 begrenzt. Diese Seitenwände bilden somit die
seitlichen Begrenzungen des Überwachungsbereichs des Sensors
50. Die Achse 48 ist mittels einer Lagerung 92 drehbar am
Rahmen 90 befestigt, und kann mittels zweier beidseits des
Förderers 34 in den Rahmen 90 eingebrachter Schlitze 93, die
sich schräg nach oben und vorn erstrecken, in den Rahmen 90
eingesetzt bzw. daraus entnommen werden. Dazu ist an der
Außenseite der Schlitze 93 jeweils eine den Schlitz 93 nach
vorn verschließende sogenannte Trägerplatte 98 lösbar
befestigt.
Fig. 4 zeigt den Rahmen 90 mit entnommenem unteren Förderer
34 und abgenommener Trägerplatte 98. Die Trägerplatte 98 wird
über Schrauben, die sich durch beidseits des Schlitzes 93 in
den Rahmen 90 eingebrachte Löcher, insbesondere (Gewinde-)
Bohrungen erstrecken, lösbar am Rahmen fixiert. In die
Frontseite der Trägerplatte 98 sind, wie in Fig. 5
dargestellt, entsprechende Löcher 102 zur Aufnahme der
Schrauben zur Befestigung am Rahmen 90 eingebracht.
Für die vorliegende Erfindung sind die magnetischen
Eigenschaften der dem Sensor 50 benachbarten Seitenwände
entscheidend. Um in den Überwachungsbereich des Sensors 50,
d. h. zwischen dem unteren Förderer 34 und oberen Förderer 36
eindringende Metallpartikel mit hoher Empfindlichkeit
nachweisen zu können, ist eine räumlich homogene und möglichst
hohe magnetische Flußdichte des Feldes der Magnete 104-114
des Sensors 50 notwendig. Wenn die Seitenwände ferromagnetisch
sind, also eine hohe Permeabilität aufweisen und sozusagen
magnetisch leitend sind, konzentrieren sich die Feldlinien in
den Seitenwänden, was eine Verminderung der magnetischen
Flußdichte in den seitlichen Randbereichen des
Überwachungsbereich, und damit dort eine verminderte
Empfindlichkeit zur Folge hat. Sind die Seitenwände zusätzlich
magnetisierbar, weisen sie aufgrund des von den Magneten 104-114
erzeugten magnetischen Flusses selbst eine Magnetisierung
auf, die das Magnetfeld des Sensors in der Nähe der
Seitenwände in unerwünschter Weise verzerrt und in einigen
Bereichen vermindert. Kritisch ist am Rahmen 90 der in Fig. 4
schraffierte Bereich 94 an der unteren vorderen Flanke des
Schlitzes 93 und der dem Schlitz 93 benachbarte Bereich 100 an
der Unterseite der Trägerplatte 98, der in Fig. 5 schraffiert
eingezeichnet ist. Die Bereiche 94 und 100 sind die dem Sensor
50 an nächsten benachbarten Seitenwände der - aus dem Rahmen
90 und den Trägerplatten 98 bestehenden - stationären
Halterung des unteren Förderers 34 mit dem darin angeordneten
Sensor 50. Um die erwähnte unerwünschte Konzentration der
Magnetflußdichte in diesen Bereich zu vermeiden, sind der
Bereich 94 des Rahmens und die Trägerplatte 98 (oder ihr
Bereich 100) aus nicht ferromagnetischem Material, wie
Aluminium oder einem anderen, nicht ferromagnetischem Metall
hergestellt.
In Fig. 6 ist eine Rolle 42 mit darin angeordnetem Sensor 50
eines Metalldetektors gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung dargestellt. Der Sensor 50 ist in an sich bekannter
Weise an einer stationären Achse 48 innerhalb der Rolle 42 des
unteren Förderers 34 befestigt, und entspricht dem in Fig. 2
dargestellten. Die hohle Rolle 42 ist endseitig durch
entsprechende Lager (nicht gezeigt) an der Achse 48 drehbar
gelagert, und durch Lager 92 an einem nicht dargestellten
Rahmen oder dergleichen, wie z. B. in Fig. 3 gezeigt,
gelagert. Die Rolle 42 ist über eine Riemenscheibe 104 in
Rotation versetzbar. Um das von den Magneten 104-114 des
Sensors 50 erzeugte Magnetfeld in den seitlichen Randbereichen
nicht durch die beidseitig der Rolle 42 angeordneten
Seitenwände zu verzerren, sind die unmittelbar der Stirnseite
der Rolle 42 benachbarten Bereiche 110 der Seitenwände in
relativ großem (bezüglich der Rolle 42 axialen, in Fig. 6
horizontalen) Abstand von der Rolle 42 angeordnet. Die den
eigentlichen Überwachungs- und Transportbereich des Materials
begrenzenden Seitenwände 106 verlaufen etwa plan mit den
Stirnflächen der Rolle (42). Unmittelbar am Außenumfang der
Rolle (42) sind sich nach innen, in Richtung auf die Mitte der
Rolle 42 zu erstreckende Leitbleche 108 mit den Seitenwänden
106 verbunden, die dem Hüllkreis der Rolle 42 angepaßt - d. h.
dem Hüllkreisradius der Rolle 42 entsprechend kreisförmig
gebogen - sind und die Rolle 42 derart abdecken, daß kein
transportiertes Material zwischen Leitbleche 108 und Rolle 42
gerät, und somit auch nicht in unerwünschter Weise in den
neben der Rolle 42 definierten Hohlraum gelangen kann.
Claims (12)
1. Förderer mit einer Metalldetektionseinrichtung zur
Erkennung von Metall in einem Überwachungsbereich, durch
den Material transportiert wird, mit Magneten (104-114)
zur Erzeugung eines Magnetfelds, das in den
Überwachungsbereich eindringt, und mit einer
Nachweiseinrichtung zur Erzeugung elektrischer Signale,
wenn das Magnetfeld durch die Anwesenheit von
Metallteilen im Durchflußmaterial verändert wird, wobei
die Magnete (104-114) innerhalb einer drehbaren Rolle
(42) angeordnet sind und einer Stirnseite der Rolle (42)
eine stationäre Seitenwand benachbart ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der sich im Einflußbereich der
Magnete (104-114) befindliche Bereich (94, 100, 110)
der Seitenwand aus nicht magnetisierbarem Material ist
und/oder derart weit von den Magneten (104-114)
beabstandet ist, daß er deren Magnetfeld nicht wesentlich
beeinflußt.
2. Förderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
nicht magnetisierbare Material ein nicht
ferromagnetisches Material ist.
3. Förderer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rolle (42) ein Förderer (34) für das Material
ist.
4. Förderer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rolle (42) an einer Halterung,
insbesondere einem Rahmen (90), befestigt sind, und daß
der Bereich (94) der Seitenwand, der sich im
Einflußbereich der Magnete (104-114) befindet, ein Teil
der Halterung ist.
5. Förderer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
den Magneten (104-114) benachbarte Bereich (94) der
Halterung aus nicht magnetisierbarem, insbesondere nicht
ferromagnetischem Material und/oder mit einer Aussparung
versehen ist.
6. Förderer nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung eine Ausnehmung,
insbesondere einen Schlitz (93), aufweist, die durch ein
Element verschließbar ist, daß die Magnete (104-114) in
der Nähe des Elements angeordnet sind, und daß das
Element zumindest teilweise aus nicht magnetisierbarem,
insbesondere nicht ferromagnetischem Material ist.
7. Förderer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rolle (42) an einem Boden der Ausnehmung angeordnet und
durch die Ausnehmung aus der Halterung herausnehmbar ist.
8. Förderer nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Anordnung zum Verhindern des
Eindringens transportierten Materials zwischen die
Seitenwand und die Rolle (42).
9. Förderer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anordnung zum Verhindern des Eindringens transportierten
Materials an der Seitenwand befestigte Leitbleche (108)
umfaßt, die sich in der Nähe des Außenumfangs der Rolle
(42) parallel zu deren Achse erstrecken und die Rolle
(42) abdecken.
10. Förderer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitbleche aus nicht magnetisierbarem Material,
insbesondere aus nicht ferromagnetischem Material sind.
11. Förderer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das nicht magnetisierbare Material
austenitischer Stahl oder ein nicht ferromagnetisches
Metall oder Kunststoff ist.
12. Erntemaschine, insbesondere gezogener oder
selbstfahrender Feldhäcksler mit einem Förderer nach
einem der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999112407 DE19912407A1 (de) | 1999-03-19 | 1999-03-19 | Förderer mit Metalldetektionseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1999112407 DE19912407A1 (de) | 1999-03-19 | 1999-03-19 | Förderer mit Metalldetektionseinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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Family
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|---|---|---|---|
| DE1999112407 Withdrawn DE19912407A1 (de) | 1999-03-19 | 1999-03-19 | Förderer mit Metalldetektionseinrichtung |
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