DE19911704A1 - Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines synthetischen FadensInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens, bei welchem ein Faden in einem Prozeß gesponnen und aufgewickelt wird. Zur Qualitätsüberwachung werden mehrere Prozeßparameter laufend gemessen. Aus den innerhalb eines vorgegebenen Zeitabschnitts auftretenden Meßwertschwankungen der Prozeßparameter wird ein Qualitätswert ermittelt, der ein Maß für die Gleichmäßigkeit des Herstellungsprozesses ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines synthetischen Fadens
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Dieses Verfahren ist aus der WO 94/25869 (Bag. 2145) bekannt. Dieses
Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß zur Prozeßüberwachung mehrere
Prozeßparameter gemessen werden und jeweils in einem Ist-/Sollvergleich
ausgewertet. Bei gleichzeitiger Abweichung der Meßwerte von den Sollwerten
wird ein Qualitätssignal erzeugt, das die Abweichung von einem normalen
Prozeßverlauf charakterisiert.
Bei dem bekannten Verfahren müssen die Sollwerte der gemessenen
Prozeßparameter bekannt sein. Hierbei ist der Sollwert eines
Maschinenparameters die Einstellung des Maschinenparameters bei optimalem
Prozeßverlauf, der zur Herstellung eines Fadens mit vorbestimmten Eigenschaften
führt.
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines Fadens der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei welchem laufend ein für die Qualität
des hergestellten Fadens repräsentativer Wert abgeleitet wird, der eine
Klassifizierung des Endproduktes und/oder eine Verfahrenssteuerung erlaubt.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1.
Die Erfindung war auch nicht durch das aus der EP 0 580 071 (Bag. 2033)
bekannte Verfahren nahegelegt. Bei diesem bekannten Verfahren wird ein
laufend gemessener Zustandsparameter der Spule oder ein davon abgeleiteter
Wert mit einem Sollwert verglichen. Bei unzulässiger Abweichung des
Zustandsparameters bzw. des abgeleiteten Wertes von dem Sollwert wird ein
Qualitätssignal erzeugt. Auch hierbei ist die Kenntnis eines für die Herstellung
des Fadens maßgeblicher Sollwert Voraussetzung, um den Prozeß zu überwachen.
Es ist jedoch bei einem komplexen Spinnprozeß durchaus möglich, daß aufgrund
der Vielzahl von Verfahrensparametern nicht nur eine einzige Einstellung zum
optimalen Ergebnis führt. Das Zusammenspiel der Verfahrensparameter ist
insbesondere bei einem Spinnprozeß sehr komplex. Am Beispiel eines durch eine
Vorpräparation und eine Nachtangelung erzeugten Fadenschlusses läßt sich
aufzeigen, daß sich Abweichungen zweier Verfahrensparameter in ihrer Wirkung
aufheben können. Bei zu geringem Präparationsauftrag wird ein unzureichender
Fadenschluß hergestellt. Dieser unzureichende Fadenschluß kann jedoch durch
einen erhöhten Luftdruck in einer vor der Aufwickeleinrichtung vorgeschalteten
Tangeldüse kompensiert werden. Der erhöhte Luftdruck führt zu einer erhöhten
Anzahl der Bindungsstellen innerhalb des Fadens: Obwohl die
Präparationseinrichtung und die Tangeldüse nicht im Sollwertbereich arbeiten,
wird ein Faden mit gutem Fadenschluß zur Spule gewickelt.
Der Erfindung liegt nun die Erkenntnis zugrunde, daß bei der Herstellung eines
Fadens die Qualität des Fadens maßgeblich von der Gleichmäßigkeit des
Prozeßverlaufs abhängt. Der besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der
Qualitätswert eine verbindende Aussage über Prozeßzustand und Produktqualität
wiedergibt. Der Qualitätswert wird hierbei allein aus den innerhalb eines
Zeitabschnitts auftretenden Meßwertschwankungen der Prozeßparameter
ermittelt. Durch die Meßwertschwankungen werden unmittelbar der
Prozeßverlauf und die aktuelle Prozeßsituation aber auch zum anderen der
Produktzustand wiedergegeben.
Bei der Ermittlung der Meßwertschwankungen der Prozeßparameter sind zwei
Möglichkeiten gegeben. Die erste Möglichkeit ist in der Weiterbildung der
Erfindung gemäß Anspruch 2 enthalten. Hierbei werden zunächst aus den
Meßwerten, die innerhalb eines Zeitabschnitts zu einem Prozeßparameter laufend
erfaßt werden, ein Mittelwert, ein Maximalwert und ein Minimalwert ermittelt.
Durch Differenzbildung zwischen dem Mittelwert und dem Minimalwert oder
durch Differenzbildung zwischen dem Maximalwert und dem Mittelwert wird die
größte Meßwertschwankung berechnet. Diese Verfahrensvariante ist insbesondere
vorteilhaft bei den Prozeßparametern anzuwenden, bei welchen eine Abweichung
vom Optimum des Prozeßparameters in beiden Richtungen möglich ist. Als
Beispiel könnte hierbei die Oberflächentemperatur einer beheizten Galette
angeführt werden. Die Oberflächentemperatur kann bei Regelung der
Heizeinrichtung innerhalb der Galette sowohl eine zu hohe als auch eine zu
niedrige Oberflächentemperatur ergeben.
Die zweite Möglichkeit zur Ermittlung der Meßwertschwankung ist durch die
Weiterbildung des Verfahrens gemäß Anspruch 3 gegeben. Hierbei wird aus den
innerhalb eines Zeitabschnittes gemessenen Meßwerten des Prozeßparameters ein .
Maximalwert und ein Minimalwert berechnet. Die Meßwertschwankung ergibt
sich dann aus der Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Minimalwert
der Meßwerte. Diese Verfahrensvariante ist insbesondere bei den
Prozeßparametern von Vorteil, bei welchen ein Grenzzustand als Optimum
angestrebt wird. Beispielsweise wird bei der Herstellung von Fäden aus Polyamid
eine möglichst geringe Wickelspannung benötigt. Somit müßte eine unmittelbar
von der Aufwickeleinrichtung im Fadenlauf plazierte Meßeinrichtung der
Fadenspannung einen möglichst geringen Wert aufzeigen: Die
Meßwertschwankung dieses Prozeßparameters ließe sich somit vorteilhaft durch
Bildung der Differenz aus einem Maximalwert und einem Minimalwert
berechnen.
Da die Qualitätsüberwachung durch mehrere oft sehr unterschiedliche
Prozeßparameter erfolgt, ist die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 4 besonders
gut geeignet. Um die Meßwertschwankungen der Prozeßparameter miteinander
vergleichen zu können, wird weiter vorgeschlagen, die Meßwertschwankung
durch Division mit dem Meßwert in einen Relativwert zu überführen. Hierbei läßt
sich als Divisor der Minimalwert, der Mittelwert oder der Maximalwert des
jeweils gemessenen Meßwertes verwenden. Durch die Wahl des Divisors läßt sich
eine qualitätsbewertete Meßwertschwankung ermitteln. So wird eine
Meßwertschwankung auf Basis des Minimalwertes im Verhältnis zu der gleichen
Meßwertschwankung auf Basis des Mittelwertes immer einen größeren
Relativwert ergeben. Diese Verfahrensvariante ist daher ebenfalls besonders
geeignet, um die Meßwerte der Prozeßparameter auszuwerten, bei welchen die
Abweichungen zu einem Mittelwert unterschiedliche Qualitätsabweichungen zur
Folge haben.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung gemäß den Ansprüchen
5 und 6 ermöglicht es, alle ermittelten Meßwertschwankungen der
Prozeßparameter auf einen einheitlichen Wertbereich zu beziehen und somit einen
unmittelbaren Vergleich bzw. eine Bewertung durchzuführen. Hierbei wird die
Skalierung der Meßwertschwankungen innerhalb zweier Grenzwerte
vorgenommen. Einer der Grenzwerte stellt den optimalen Prozeßverlauf mit
absoluter Gleichmäßigkeit dar. Dieser Grenzwert ist mit Sop bezeichnet. Der
Grenzwert Sop kennzeichnet somit einen Prozeßverlauf, bei welchem keine oder
nur minimale Meßwertschwankungen auftreten.
Der zweite Grenzwert der Skalierung Sun kennzeichnet dagegen einen
Prozeßverlauf, bei welchem nicht zulässige Meßwertschwankungen auftreten. Die
zulässige Meßwertschwankung ist abhängig vom Prozeßparameter. So kann
beispielsweise eine Meßwertschwankung von 10% bei der Fadengeschwindigkeit
als nicht zulässig gewertet werden. Dagegen könnte eine Meßwertschwankung
von 10% bei dem Luftdruck einer Tangeldüse durchaus als noch zulässige
Meßwertschwankung angesehen werden. Ebenso ist die Skalierung der
Meßwertschwankungen vom Produkt abhängig. So können durchaus die
zulässigen Meßwertschwankungen produktsspezifisch vorgegeben sein.
Beispielsweise können die Meßwertschwankungen der Geschwindigkeit von
Galetten bei der Herstellung von POY-Garn im Vergleich zur Herstellung eines
FDY-Garns unterschiedlich sein.
Somit kann der Qualitätswert gemäß Anspruch 8 unmittelbar aus der Gesamtheit
der durch die Meßwertschwankungen definierten Skalenwerte ermittelt werden.
Hierbei ist besonders vorteilhaft, wenn der Qualitätswert durch einen
arithmetischen Mittelwert der einzelnen Skalenwerte berechnet wird. Es ist jedoch
auch möglich, die einzelnen Skalenwerte zu wichten und anschließend einen
Mittelwert zu bilden.
Bei einer besonders vorteilhaften Verfahrensvariante werden die
Meßwertschwankungen gleichwertiger Prozeßparameter zusammengefaßt und nur
einmal skaliert. Hierbei sind gleichartige Prozeßparameter die Parameter, die die
gleiche physikalische Größe als Meßwert aufweisen. Dies könnten beispielsweise
alle in einem Prozeß gemessenen Fadenspannungen oder alle im Prozeß
gemessenen Galettengeschwindigkeiten sein.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist der Qualitätswert B auf einen
Zeitabschnitt bezogen, d. h. daß der Prozeß innerhalb des vorgegebenen
Zeitabschnitts einen Faden mit der ermittelten Qualität hergestellt hat. Es ist somit
besonders vorteilhaft, wenn der Zeitabschnitt gleich der Wickelzeit zur
Fertigstellung einer Spule ist. Damit besteht die Möglichkeit, jeder fertiggestellten
Spule einen Qualitätswert zuzuordnen, was insbesondere für die
Weiterverarbeitung des aufgewickelten Fadens von besonderem Vorteil ist. Damit
läßt sich auch ohne weiteres eine Klassifizierung der erzeugten Spulen
vornehmen. Hierzu wird der fertiggestellten Spule der ermittelte Qualitätswert
zugeordnet. Eine anschließende Qualitätssortierung wird unter Berücksichtigung
des Qualitätswertes der Spule durchgeführt (Anspruch 13).
Besonders vorteilhaft ist die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 12. Damit bleibt
auch nach dem Abtransport der Zusammenhang zwischen der Spule und dem
ermittelten Qualitätswert bestehen. Die Ausgabe kann in Form von
Datenübertragung elektronisch oder auch in visueller Form durch beispielsweise
Aufdrucke oder andere optische Kennzeichnungen unmittelbar an der Spule
erfolgen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere auch geeignet, um direkt in
einen Herstellungsprozeß einzugreifen. Hierzu läßt sich beispielsweise der
ermittelte Qualitätswert mit einem zuvor festgelegten Maximalwert abgleichen.
Sollte der Maximalwert durch den Qualitätswert überschritten werden, muß in den
Herstellungsprozeß eingegriffen werden. Bei Verletzung dieser Grenzen kann
wahlweise eine Diagnosemeldung ausgegeben, ein Spulenwechsel empfohlen, ein
Spulenwechsel durchgeführt oder ein Abschalten der Gesamtanlage
vorgenommen werden.
Besonders vorteilhaft läßt sich der Herstellungsprozeß in Abhängigkeit von den
Meßwertschwankungen steuern. Damit kann gezielt Einfluß genommen werden
auf die jeweiligen Prozeßparameter. Desweiteren besteht die Möglichkeit,
besonders kritische Prozeßparameter isoliert zu steuern.
Da bei der Herstellung eines synthetischen Fadens das Zusammenwirken vieler
Parameter erst zu einem qualitativ hochwertigen Faden führt, kann es von Vorteil
sein, benutzerdefinierte Regelsysteme aufzustellen, die durch eine oder mehrere
logische Verknüpfungen einen Prozeßeingriff bewirken. Die logische
Verknüpfung kann auf einfachste Art beispielsweise darin liegen, daß wenn die
Meßwertschwankung δM1 des Prozeßparameters M1 größer der
Meßwertschwankung δM2 des Prozeßparameters M2 ist und die
Meßwertschwankung δM3 des Prozeßparameters M3 kleiner der
Meßwertschwankung δM4 des Prozeßparameters M4 ist, eine Prozeßänderung
erfolgt. Durch derartige logische Verknüpfungen lassen sich vorteilhaft
Rückschlüsse auf evtl. Ursachen bei unzulässigen Abweichungen der Meßwerte
aufstellen.
Zur Ermittlung des Qualitätswertes können Maschinenparameter, Fadenparameter
und/oder Spulenparameter überwacht werden. Als Maschinenparameter können
insbesondere die leistungsbezogenen Größen wie Strom, Wirkleistung,
Phasenwinkel oder Schlupf der Antriebe für beispielsweise Galetten,
Spinnpumpen, Präparationspumpen und Extruder gewählt werden. Ebenso können
die Temperaturen aller Heizungen als Maschinenparameter überwacht werden.
Prinzipiell kann jede meßbare physikalische Größe im Prozeßverlauf wie
beispielsweise Schmelzedruck am Extruder, Luftdruck der Tangeldüse als
Maschinenparameter überwacht werden.
Als Fadenparameter können neben der Schmelzezusammensetzung die
Fadenspannungen, Fadengeschwindigkeiten, Präparationsauftrag, Knotenzahl
oder Fadentemperatur überwacht werden. Die Fadenspannung kann mit
Fadenspannungssensoren erfaßt werden oder durch Leistungsmessung zweier im
Fadenlauf hintereinander geschalteten Galetten bestimmt werden.
Als Spulenparameter kann insbesondere der Durchmesserzuwachs pro Zeiteinheit
sowie das Spulengewicht zur Überwachung herangezogen werden.
Im folgenden wird das Verfahren sowie eine Spinnanlage zur Durchführung des
Verfahrens anhand der Zeichnungen beschrieben.
Darin stellen dar:
Fig. 1 eine Spinnanlage in schematischer Darstellung mit den Prozeßstufen
Spinnen, Verstrecken und Aufwickeln;
Fig. 2 schematisch einen Signalfluß zur Ermittlung des Qualitätswertes B;
Fig. 3 schematisch einen weiteren Signalfluß zur Ermittlung des Qualitätswertes
B.
In Fig. 1 ist eine Spinnanlage zur Herstellung eines Fadens aus einem
thermoplastischen Material gezeigt.
Ein Faden 1 wird aus einem thermoplastischen Material gesponnen. Das
thermoplastische Material wird durch eine Fülleinrichtung 2 einem Extruder 3
aufgegeben. Der Extruder 3 ist durch einen Motor 4 angetrieben. Der Motor 4
wird durch ein Extrudersteuergerät 40 gesteuert. In dem Extruder 3 wird das
thermoplastische Material aufgeschmolzen. Die Schmelze wird innerhalb des
Extruders über eine Heizeinrichtung 5 temperiert. Die Heizeinrichtung 5 ist mit
dem Heizsteuergerät 41 verbunden. Die Heizeinrichtung 5 ist hierbei
beispielsweise in Form einer Widerstandsheizung ausgeführt.
Am Ausgang des Extruders 3 ist eine Schmelzeleitung 6 angebracht. In der
Schmelzeleitung 6 ist ein Drucksensor 7 zur Messung des Schmelzedruckes für
eine Druck-Drehzahlsteuerung des Extruders vorgesehen. Der Drucksensor 7 ist
mit dem Extrudersteuergerät 40 gekoppelt. Durch die Schmelzeleitung 6 gelangt
die Schmelze zu einer Spinnpumpe 9. Die Spinnpumpe 9 wird durch einen
Pumpenantrieb 43 angetrieben. Der Pumpenantrieb 43 wird durch ein
Pumpensteuergerät 42 derart angesteuert, daß die Pumpendrehzahl feinfühlig
einstellbar ist. Die Spinnpumpe 9 fördert den Schmelzestrom zu einem beheizten
Spinnkopf 10. An der Unterseite des Spinnkopfes 10 ist eine Spinndüse 11
angebracht. Aus der Spinndüse 11 tritt die Schmelze in Form von feinen
Filamentsträngen 12 aus. Die Filamentstränge 12 durchlaufen eine
Kühlvorrichtung 14. In der Kühlvorrichtung wird durch Anblasen ein Luftstrom
15 quer oder radial auf die Filamentschar 12 gerichtet und die Filamente dadurch
gekühlt.
Am Ausgang der Kühlvorrichtung 14 wird die Filamentschar 12 durch eine
Präparationseinrichtung 13 zu einem Faden 1 zusammengefaßt und mit einer
Präparationsflüssigkeit versehen. Der Faden wird aus der Kühlvorrichtung 14 und
von der Spinndüse 11 durch eine Abzugsgalette 16 abgezogen. Der Faden
umschlingt die Abzugsgalette 16 mehrfach. Dazu dient eine verschränkt zu der
Galette 16 angeordnete Überlaufrolle 17. Die Überlaufrolle 17 ist frei drehbar. Die
Galette 16 wird durch einen Galettenantrieb 18 angetrieben, wobei der
Galettenantrieb durch einen Frequenzgeber 22 mit einer voreinstellbaren
Geschwindigkeit angesteuert wird. Die Abzugsgeschwindigkeit ist hierbei um ein
Vielfaches höher als die natürliche Austrittsgeschwindigkeit der Filamente 12 aus
der Spinndüse 11.
Der Abzugsgalette 16 folgt eine Streckgalette 19 mit einer weiteren Überlaufrolle
20. Beide entsprechen in ihrem Aufbau der Abzugsgalette 16 mit Überlaufrolle
17. Zum Antrieb der Streckgalette 19 dient der Galettenantrieb 21 mit dem
Frequenzgeber 23. Die Frequenzgeber 22 und 23 werden über ein
Galettensteuergerät 24 angesteuert. Auf diese Art und Weise kann an den
Frequenzgebern 22 und 23 individuell die Drehzahl der Abzugsgalette 16 bzw.
der Streckgalette 19 eingestellt werden.
Von der Streckgalette 19 gelangt der Faden 1 zu dem Kopffadenführer 25 und von
dort in das Changierdreieck 26. Am Ende des Changierdreiecks ist eine
Changiervorrichtung 27 angeordnet. Die Changiervorrichtung kann hierbei als
Flügelchangierung oder als Kehrgewindewellenchangierung ausgeführt sein. In
beiden Fällen wird der Faden mittels eines bzw. mehreren Fadenführern innerhalb
eines Changierhubes im wesentlichen quer zu seiner Laufrichtung hin- und
hergeführt. Hierbei läuft der Faden auf eine unterhalb der Changiereinrichtung
angeordnete Andrückwalze 28. Von der teilumschlungenen Andrückwalze 28
gelangt der Faden sodann auf die Spule 33 und wird aufgewickelt. Die
Andrückwalze 28 liegt auf der Oberfläche der Spule 33 an. Sie dient zur Messung
der Oberflächengeschwindigkeit der Spule 33. Die Spule 33 wird auf einer Hülse
35 gebildet. Die Hülse 35 ist auf einer Spulspindel 34 aufgespannt. Die
Spulspindel 34 wird durch einen Spindelmotor 36 angetrieben, der durch eine
Spindelsteuerung 37 steuerbar ist. Der Spindelmotor 36 wird durch die
Spindelsteuerung 37 derart angesteuert, daß die Oberflächengeschwindigkeit der
Spule 33 im wesentlichen konstant bleibt. Hierzu wird als Regelgröße die
Drehzahl der drehbaren Andrückwalze 28 an der Welle 29 mittels eines Sensors
31 erfaßt und der Spindelsteuerung 37 aufgegeben.
Zwischen der Streckgalette 19 und der Aufwickeleinrichtung ist im Fadenlauf ein
Fadenzugkraftsensor 38 angeordnet. Der Fadenzugkraftsensor 38 ist mit der
Meßeinrichtung 39 gekoppelt. Die Meßeinrichtung 39 ist über eine Signalleitung
mit einer Steuereinrichtung 44 verbunden. Die Steuereinrichtung 44 ist ebenfalls
über jeweils eine Signalleitung mit dem Extrudersteuergerät 40, mit dem
Heizungssteuergerät 41, mit dem Pumpensteuergerät 42, mit dem
Galettensteuergerät 24 und mit der Spindelstreuerung 37 verbunden. Über die
Signalleitungen werden die Meßwerte der Prozeßparameter M1 bis M6 der
Steuereinrichtung 44 aufgegeben. Hierbei könnte M1 der Schmelzedruck; M2 die
Temperatur, M3 die Pumpendrehzahl, M4 das Drehzahlverhältnis zwischen
Streckgalette und Abzugsgalette, M5 die Fadenspannung und M6 der
Spulendurchmesser sein. Die Prozeßparameter M1 bis M6 werden als Meßwerte
innerhalb der Steuereinrichtung 44 ausgewertet, skaliert und in einen
Qualitätswert B überführt. Die Steuereinrichtung 44 ist mit einer Ausgabeeinheit
45 verbunden, die es ermöglicht, den Qualitätswert B anzuzeigen bzw.
auszugeben.
In Fig. 2 ist schematisch am Beispiel von zwei Prozeßparametern aufgezeigt, wie
die Meßwerte der Prozeßparameter innerhalb der Steuereinrichtung 44 zu einem
Qualitätswert B überführt werden. Zunächst werden die Meßwerte des jeweiligen
Prozeßparameters einem Zeitfilter 46 zugeführt. Der Zeitfilter 46 weist eine
Zeitkonstante auf, die einem vorgegebenen Zeitabschnitt entspricht. Somit werden
nur die innerhalb einer Zeiteinheit gemessenen Meßwerte des Prozeßparameters
über den Zeitfilter zu einer angrenzenden Recheneinheit 47 geführt. In Fig. 2 sind
die Meßwerte der beiden Prozeßparameter mit M1 und M2 bezeichnet. Aus der
Vielzahl der Meßwerte des ersten Prozeßparameters M1.1 bis M1.i wird in der
Recheneinheit 47.1 ein Mittelwert MM1 sowie ein Maximalwert Mmax1 und ein
Minimalwert Mmin1 berechnet. Aus dem Mittelwert, dem Maximalwert und dem
Minimalwert wird nun in der Recheneinheit die größte Meßwertschwankung δM1
berechnet. Die Ermittlung erfolgt hierbei durch einfache Differenzbildung aus der
Beziehung δM1 = Mmax1-MM1 oder δM1 = MM1-Mmin1. Anschließend wird der so
ermittelte Wert der Meßwertschwankung δM1 mittels eines Quadrierers 48.1
quadriert. Das quadrierte Einzelergebnis der Meßwertschwankung δM1 2 wird
einem Komparator 49.1 aufgegeben. Innerhalb des Komparators 49.1 wird die
Meßwertschwankung anhand einer hinterlegten Wertetabelle skaliert. Die
Wertetabelle ist hierbei durch dem Komparator zugeführte Grenzwerte Sun und Sop
begrenzt. Der Grenzwert Sop bezeichnet hierbei eine minimale
Meßwertschwankung bzw. eine Meßwertschwankung mit dem Wert 0. Dieser
Skalenwert entspricht somit einem Prozeß mit höchster Gleichmäßigkeit.
Dagegen ist der zweite Grenzwert Sun parameterabhängig vorgegeben und
kennzeichnet die gerade noch zulässige bzw. die unzulässige
Meßwertschwankung. Dem Wert der Meßwertschwankung δM1 2 ist ein Skalenwert
51 zugeordnet, der anschließend zu einer zweiten Recheneinheit 50 geführt wird.
In der Recheneinheit 50 werden alle skalierten Meßwertschwankungen
zusammengeführt. In dem in Fig. 2 gezeigten Beispiel sind nur zwei
Prozeßparameter zur Überwachung des Prozesses vorgesehen. Die Meßwerte des
zweiten Prozeßparameters M2.1 bis M2.i werden ebenfalls über einen Zeitfilter 46.2
geführt. In der Recheneinheit 47.2 erfolgt sodann eine Berechnung eines
Maximalwertes Mmax2 und eines Minimalwertes Mmin2. Die Meßwertschwankung
wird bei dem zweiten Prozeßparameter aus der Differenz δM2 = Mmax2-Mmin2
berechnet. Nach der Quadrierung wird dem so ermittelten Wert der
Meßwertschwankung ein Skalenwert S2 durch den Komparator 49.2 zugeordnet.
Der skalierte Wert S2 wird mit dem skalierten Wert des ersten Prozeßparameters
S1 in der Recheneinheit 50 zusammengefaßt und zu dem Qualitätswert B
bestimmt. Der Qualitätswert B läßt sich hierbei vorteilhaft durch das
arithmetische Mittel aus der Beziehung B = (S1+S2)/2 berechnen. Der Qualitätswert
B gibt somit direkt ein Maß für die Gleichmäßigkeit des Herstellungsprozesses.
In Fig. 3 ist ein weiters Ausführungsbeispiel einer Meßwertverarbeitung durch
eine Steuereinrichtung, wie sie beispielsweise in Fig. 1 gezeigt ist, dargestellt. Bei
dem Ausführungsbeispiel werden die Prozeßparameter mit ihren Meßwerten M1,
M2 und M3 zunächst jeweils über einen Zeitfilter 46 zu einer anschließenden
Recheneinheit 47 geführt. Die ermittelten einzelnen Meßwertschwankungen δM1,
δM2 und δM3 werden nach der Quadrierung in einen Summierer 51 aufsummiert.
Die Summe der Quadrate der Meßdatenschwankungen δm 2 wird anschließend in
dem Komparator 49 skaliert. In der Recheneinheit 50 werden die Skalenwerte Sm
und der Skalenwert S4 eines vierten Prozeßparameters geführt und der
Qualitätswert B wird bestimmt. Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel
werden die Prozeßparameter M1, M2 und M3 durch jeweils eine gleiche
physikalische Größe überwacht. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die
Geschwindigkeit aller Galetten handeln. Durch die in Fig. 3 gezeigte
Meßwertverarbeitung kann der elektronische Aufwand einer Steuereinheit
erheblich reduziert werden.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das
erfindungsgemäße Verfahren nicht auf die in Fig. 1 gezeigte Spinnanlage
beschränkt ist. Vielmehr kann durch die Prozeßüberwachung einzelner
Prozeßparameter durch das erfindungsgemäße Verfahren jeder
Herstellungsprozeß zur kontinuierlichen Herstellung eines Endlosmaterials aus
einem thermoplastischen Kunststoff angewandt werden. Zur Überwachung sind
jeweils Maschinenparameter und Produktparameter geeignet. Voraussetzung ist
jedoch, daß der Parameter durch eine physikalische Größe meßbar ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch vorteilhaft mit den im Stand der
Technik bekannten Qualitätsüberwachungssystemen kombiniert werden. So läßt
sich ohne Schwierigkeiten das gemäß WO 94/25 869 bekannte Verfahren zur
Fehlerdiagnose mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kombinieren.
1
Faden
2
Fülleinrichtung
3
Extruder
4
Motor
5
Heizeinrichtung
6
Schmelzeleitung
7
Drucksensor
9
Spinnpumpe
10
Spinnkopf
11
Spinndüse
12
Filamente
13
Präparationseinrichtung
14
Kühlvorrichtung
15
Luftstrom
16
Abzugsgalette
17
Überlaufrolle
18
Galettenantrieb
19
Streckgalette
20
Überlaufrolle
21
Galettenantrieb
22
Frequenzgeber
23
Frequenzgeber
24
Galettensteuergerät
25
Kopffadenführer
26
Changierdreieck
27
Changiervorrichtung
28
Andrückwalze
29
Welle
31
Sensor
33
Spule
34
Spulspindel
35
Hülse
36
Spindelmotor
37
Spindelstreuerung
38
Fadenzugkraftsensor
39
Meßeinrichtung
40
Extrudersteuergerät
41
Heizungssteuergerät
42
Pumpensteuergerät
43
Pumpenantrieb
44
Steuereinrichtung
45
Ausgabeeinheit
46
Zeitfilter
47
Recheneinheit
48
Quadrierer
49
Komparator
50
Recheneinheit
51
Summierer
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens, bei welchem ein
Faden in einem Prozess gesponnen und aufgewickelt wird, bei welchem
mehrere Prozessparameter zur Qualitätsüberwachung laufend gemessen
werden und bei welchem ein Qualitätswert aus den Meßwerten der
Prozessparameter bestimmt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Qualitätswert (B) aus den innerhalb eines vorgegebenen Zeitabschnittes
auftretenden Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter ermittelt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankung (δM) eines Prozeßparameters in folgenden
Schritten ermittelt wird:
- 1. Berechnung eines Mittelwertes (MM) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
- 2. Berechnung eines Maximalwertes (Mmax) und eines Minimalwertes (Mmin) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
- 3. Bildung der größten Meßwertschwankung (δM) aus der Differenz zwischen dem Mittelwert (MM) und dem Minimalwert (Mmin) oder aus der Differenz zwischen dem Maximalwert (Mmax) und dem Mittelwert (MM).
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankung (δM) eines Prozeßparameters in folgenden
Schritten ermittelt wird:
- 1. Berechnung eines Maximalwertes (Mmax) und eines Minimalwertes (Mmin) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
- 2. Bildung der Meßwertschwankung aus der Differenz zwischen dem Maximalwert (Mmax) und dem Minimalwert (Mmin).
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter durch Kompilation
der Merkmale von Anspruch 2 und Anspruch 3 ermittelt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankung (δM) durch Division mit dem Meßwert in ein
Relativwert überführt wird, wobei der Divisor durch den Minimalwert, den
Mittelwert oder den Maximalwert gebildet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter jeweils in einen
Skalenwert (S) überführt werden, der unabhängig von dem Prozeßparameter
den Prozeßverlauf in seiner Gleichmäßigkeit bewertet.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Skalenwert (S) innerhalb einer Wertetabelle den Prozeßverlauf
definiert, daß die Wertetabelle durch zwei Grenzwerte (Sop; Sun) begrenzt
wird, wobei einer der Grenzwerte (Sop) die Meßwertschwankung null
kennzeichnet (δM = 0) und der andere der Grenzwerte (Sun) eine unzulässige
Meßwertschwankung kennzeichnet (δM = unzulässig).
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Qualitätswert (B) aus der Gesamtheit der durch die
Meßwertschwankungen (δM) definierten Skalenwerte (S) ermittelt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Qualitätswert (B) durch einen arithmetischer Mittelwert der einzelnen
Skalenwerten (S) berechnet wird.
10. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Gesamtwert aus den Meßwertschwankungen gleichartiger
Prozessparameter gebildet wird, der in einen Skalenwert überführt wird.
11. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zeitabschnitt gleich der Wickelzeit zur Fertigstellung einer Spule ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Steuereinrichtung mit einer Ausgabeeinheit vorgesehen ist, um den
Qualitätswert in visueller Form nach Fertigstellung der Spule auszugeben.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die fertiggestellte Spule mit dem zugeordnetem Qualitätswert einer
Qualitätssortierung zugeführt wird.
14. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Prozessen in Abhängigkeit von den Meßwertschwankungen gesteuert
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertschwankungen mehrerer Prozeßparameter durch eine oder
mehrere logische Verknüpfungen derart miteinander gekoppelt sind, daß ein
Eingriff in den Prozeß nur bei Einhaltung der Verknüpfung erfolgt.
16. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Prozeßparameter durch Maschinenparameter, Fadenparameter und/oder
Spulenparameter gebildet sind.
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|---|---|---|---|
| DE19911704A DE19911704A1 (de) | 1998-04-01 | 1999-03-16 | Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19814496 | 1998-04-01 | ||
| DE19911704A DE19911704A1 (de) | 1998-04-01 | 1999-03-16 | Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19911704A1 true DE19911704A1 (de) | 1999-10-07 |
Family
ID=7863175
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19911704A Withdrawn DE19911704A1 (de) | 1998-04-01 | 1999-03-16 | Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19911704A1 (de) |
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- 1999-03-16 DE DE19911704A patent/DE19911704A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|
| US6110403A (en) | 2000-08-29 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SAURER GMBH & CO. KG, 41069 MOENCHENGLADBACH, DE |
|
| 8141 | Disposal/no request for examination |