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DE19911704A1 - Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens

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Publication number
DE19911704A1
DE19911704A1 DE19911704A DE19911704A DE19911704A1 DE 19911704 A1 DE19911704 A1 DE 19911704A1 DE 19911704 A DE19911704 A DE 19911704A DE 19911704 A DE19911704 A DE 19911704A DE 19911704 A1 DE19911704 A1 DE 19911704A1
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DE
Germany
Prior art keywords
value
measured
values
quality
parameters
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19911704A
Other languages
English (en)
Inventor
Tobias Binner
Hermann Westrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SAURER GMBH & CO. KG, 41069 MOENCHENGLADBACH, DE
Original Assignee
Barmag AG
Barmag Barmer Maschinenfabrik AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Barmag AG, Barmag Barmer Maschinenfabrik AG filed Critical Barmag AG
Priority to DE19911704A priority Critical patent/DE19911704A1/de
Publication of DE19911704A1 publication Critical patent/DE19911704A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/36Textiles
    • G01N33/365Filiform textiles, e.g. yarns
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H63/00Warning or safety devices, e.g. automatic fault detectors, stop-motions ; Quality control of the package
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens, bei welchem ein Faden in einem Prozeß gesponnen und aufgewickelt wird. Zur Qualitätsüberwachung werden mehrere Prozeßparameter laufend gemessen. Aus den innerhalb eines vorgegebenen Zeitabschnitts auftretenden Meßwertschwankungen der Prozeßparameter wird ein Qualitätswert ermittelt, der ein Maß für die Gleichmäßigkeit des Herstellungsprozesses ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines synthetischen Fadens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Dieses Verfahren ist aus der WO 94/25869 (Bag. 2145) bekannt. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß zur Prozeßüberwachung mehrere Prozeßparameter gemessen werden und jeweils in einem Ist-/Sollvergleich ausgewertet. Bei gleichzeitiger Abweichung der Meßwerte von den Sollwerten wird ein Qualitätssignal erzeugt, das die Abweichung von einem normalen Prozeßverlauf charakterisiert.
Bei dem bekannten Verfahren müssen die Sollwerte der gemessenen Prozeßparameter bekannt sein. Hierbei ist der Sollwert eines Maschinenparameters die Einstellung des Maschinenparameters bei optimalem Prozeßverlauf, der zur Herstellung eines Fadens mit vorbestimmten Eigenschaften führt.
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines Fadens der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei welchem laufend ein für die Qualität des hergestellten Fadens repräsentativer Wert abgeleitet wird, der eine Klassifizierung des Endproduktes und/oder eine Verfahrenssteuerung erlaubt.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1.
Die Erfindung war auch nicht durch das aus der EP 0 580 071 (Bag. 2033) bekannte Verfahren nahegelegt. Bei diesem bekannten Verfahren wird ein laufend gemessener Zustandsparameter der Spule oder ein davon abgeleiteter Wert mit einem Sollwert verglichen. Bei unzulässiger Abweichung des Zustandsparameters bzw. des abgeleiteten Wertes von dem Sollwert wird ein Qualitätssignal erzeugt. Auch hierbei ist die Kenntnis eines für die Herstellung des Fadens maßgeblicher Sollwert Voraussetzung, um den Prozeß zu überwachen. Es ist jedoch bei einem komplexen Spinnprozeß durchaus möglich, daß aufgrund der Vielzahl von Verfahrensparametern nicht nur eine einzige Einstellung zum optimalen Ergebnis führt. Das Zusammenspiel der Verfahrensparameter ist insbesondere bei einem Spinnprozeß sehr komplex. Am Beispiel eines durch eine Vorpräparation und eine Nachtangelung erzeugten Fadenschlusses läßt sich aufzeigen, daß sich Abweichungen zweier Verfahrensparameter in ihrer Wirkung aufheben können. Bei zu geringem Präparationsauftrag wird ein unzureichender Fadenschluß hergestellt. Dieser unzureichende Fadenschluß kann jedoch durch einen erhöhten Luftdruck in einer vor der Aufwickeleinrichtung vorgeschalteten Tangeldüse kompensiert werden. Der erhöhte Luftdruck führt zu einer erhöhten Anzahl der Bindungsstellen innerhalb des Fadens: Obwohl die Präparationseinrichtung und die Tangeldüse nicht im Sollwertbereich arbeiten, wird ein Faden mit gutem Fadenschluß zur Spule gewickelt.
Der Erfindung liegt nun die Erkenntnis zugrunde, daß bei der Herstellung eines Fadens die Qualität des Fadens maßgeblich von der Gleichmäßigkeit des Prozeßverlaufs abhängt. Der besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der Qualitätswert eine verbindende Aussage über Prozeßzustand und Produktqualität wiedergibt. Der Qualitätswert wird hierbei allein aus den innerhalb eines Zeitabschnitts auftretenden Meßwertschwankungen der Prozeßparameter ermittelt. Durch die Meßwertschwankungen werden unmittelbar der Prozeßverlauf und die aktuelle Prozeßsituation aber auch zum anderen der Produktzustand wiedergegeben.
Bei der Ermittlung der Meßwertschwankungen der Prozeßparameter sind zwei Möglichkeiten gegeben. Die erste Möglichkeit ist in der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 enthalten. Hierbei werden zunächst aus den Meßwerten, die innerhalb eines Zeitabschnitts zu einem Prozeßparameter laufend erfaßt werden, ein Mittelwert, ein Maximalwert und ein Minimalwert ermittelt.
Durch Differenzbildung zwischen dem Mittelwert und dem Minimalwert oder durch Differenzbildung zwischen dem Maximalwert und dem Mittelwert wird die größte Meßwertschwankung berechnet. Diese Verfahrensvariante ist insbesondere vorteilhaft bei den Prozeßparametern anzuwenden, bei welchen eine Abweichung vom Optimum des Prozeßparameters in beiden Richtungen möglich ist. Als Beispiel könnte hierbei die Oberflächentemperatur einer beheizten Galette angeführt werden. Die Oberflächentemperatur kann bei Regelung der Heizeinrichtung innerhalb der Galette sowohl eine zu hohe als auch eine zu niedrige Oberflächentemperatur ergeben.
Die zweite Möglichkeit zur Ermittlung der Meßwertschwankung ist durch die Weiterbildung des Verfahrens gemäß Anspruch 3 gegeben. Hierbei wird aus den innerhalb eines Zeitabschnittes gemessenen Meßwerten des Prozeßparameters ein . Maximalwert und ein Minimalwert berechnet. Die Meßwertschwankung ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem Maximalwert und dem Minimalwert der Meßwerte. Diese Verfahrensvariante ist insbesondere bei den Prozeßparametern von Vorteil, bei welchen ein Grenzzustand als Optimum angestrebt wird. Beispielsweise wird bei der Herstellung von Fäden aus Polyamid eine möglichst geringe Wickelspannung benötigt. Somit müßte eine unmittelbar von der Aufwickeleinrichtung im Fadenlauf plazierte Meßeinrichtung der Fadenspannung einen möglichst geringen Wert aufzeigen: Die Meßwertschwankung dieses Prozeßparameters ließe sich somit vorteilhaft durch Bildung der Differenz aus einem Maximalwert und einem Minimalwert berechnen.
Da die Qualitätsüberwachung durch mehrere oft sehr unterschiedliche Prozeßparameter erfolgt, ist die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 4 besonders gut geeignet. Um die Meßwertschwankungen der Prozeßparameter miteinander vergleichen zu können, wird weiter vorgeschlagen, die Meßwertschwankung durch Division mit dem Meßwert in einen Relativwert zu überführen. Hierbei läßt sich als Divisor der Minimalwert, der Mittelwert oder der Maximalwert des jeweils gemessenen Meßwertes verwenden. Durch die Wahl des Divisors läßt sich eine qualitätsbewertete Meßwertschwankung ermitteln. So wird eine Meßwertschwankung auf Basis des Minimalwertes im Verhältnis zu der gleichen Meßwertschwankung auf Basis des Mittelwertes immer einen größeren Relativwert ergeben. Diese Verfahrensvariante ist daher ebenfalls besonders geeignet, um die Meßwerte der Prozeßparameter auszuwerten, bei welchen die Abweichungen zu einem Mittelwert unterschiedliche Qualitätsabweichungen zur Folge haben.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung gemäß den Ansprüchen 5 und 6 ermöglicht es, alle ermittelten Meßwertschwankungen der Prozeßparameter auf einen einheitlichen Wertbereich zu beziehen und somit einen unmittelbaren Vergleich bzw. eine Bewertung durchzuführen. Hierbei wird die Skalierung der Meßwertschwankungen innerhalb zweier Grenzwerte vorgenommen. Einer der Grenzwerte stellt den optimalen Prozeßverlauf mit absoluter Gleichmäßigkeit dar. Dieser Grenzwert ist mit Sop bezeichnet. Der Grenzwert Sop kennzeichnet somit einen Prozeßverlauf, bei welchem keine oder nur minimale Meßwertschwankungen auftreten.
Der zweite Grenzwert der Skalierung Sun kennzeichnet dagegen einen Prozeßverlauf, bei welchem nicht zulässige Meßwertschwankungen auftreten. Die zulässige Meßwertschwankung ist abhängig vom Prozeßparameter. So kann beispielsweise eine Meßwertschwankung von 10% bei der Fadengeschwindigkeit als nicht zulässig gewertet werden. Dagegen könnte eine Meßwertschwankung von 10% bei dem Luftdruck einer Tangeldüse durchaus als noch zulässige Meßwertschwankung angesehen werden. Ebenso ist die Skalierung der Meßwertschwankungen vom Produkt abhängig. So können durchaus die zulässigen Meßwertschwankungen produktsspezifisch vorgegeben sein. Beispielsweise können die Meßwertschwankungen der Geschwindigkeit von Galetten bei der Herstellung von POY-Garn im Vergleich zur Herstellung eines FDY-Garns unterschiedlich sein.
Somit kann der Qualitätswert gemäß Anspruch 8 unmittelbar aus der Gesamtheit der durch die Meßwertschwankungen definierten Skalenwerte ermittelt werden. Hierbei ist besonders vorteilhaft, wenn der Qualitätswert durch einen arithmetischen Mittelwert der einzelnen Skalenwerte berechnet wird. Es ist jedoch auch möglich, die einzelnen Skalenwerte zu wichten und anschließend einen Mittelwert zu bilden.
Bei einer besonders vorteilhaften Verfahrensvariante werden die Meßwertschwankungen gleichwertiger Prozeßparameter zusammengefaßt und nur einmal skaliert. Hierbei sind gleichartige Prozeßparameter die Parameter, die die gleiche physikalische Größe als Meßwert aufweisen. Dies könnten beispielsweise alle in einem Prozeß gemessenen Fadenspannungen oder alle im Prozeß gemessenen Galettengeschwindigkeiten sein.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist der Qualitätswert B auf einen Zeitabschnitt bezogen, d. h. daß der Prozeß innerhalb des vorgegebenen Zeitabschnitts einen Faden mit der ermittelten Qualität hergestellt hat. Es ist somit besonders vorteilhaft, wenn der Zeitabschnitt gleich der Wickelzeit zur Fertigstellung einer Spule ist. Damit besteht die Möglichkeit, jeder fertiggestellten Spule einen Qualitätswert zuzuordnen, was insbesondere für die Weiterverarbeitung des aufgewickelten Fadens von besonderem Vorteil ist. Damit läßt sich auch ohne weiteres eine Klassifizierung der erzeugten Spulen vornehmen. Hierzu wird der fertiggestellten Spule der ermittelte Qualitätswert zugeordnet. Eine anschließende Qualitätssortierung wird unter Berücksichtigung des Qualitätswertes der Spule durchgeführt (Anspruch 13).
Besonders vorteilhaft ist die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 12. Damit bleibt auch nach dem Abtransport der Zusammenhang zwischen der Spule und dem ermittelten Qualitätswert bestehen. Die Ausgabe kann in Form von Datenübertragung elektronisch oder auch in visueller Form durch beispielsweise Aufdrucke oder andere optische Kennzeichnungen unmittelbar an der Spule erfolgen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere auch geeignet, um direkt in einen Herstellungsprozeß einzugreifen. Hierzu läßt sich beispielsweise der ermittelte Qualitätswert mit einem zuvor festgelegten Maximalwert abgleichen. Sollte der Maximalwert durch den Qualitätswert überschritten werden, muß in den Herstellungsprozeß eingegriffen werden. Bei Verletzung dieser Grenzen kann wahlweise eine Diagnosemeldung ausgegeben, ein Spulenwechsel empfohlen, ein Spulenwechsel durchgeführt oder ein Abschalten der Gesamtanlage vorgenommen werden.
Besonders vorteilhaft läßt sich der Herstellungsprozeß in Abhängigkeit von den Meßwertschwankungen steuern. Damit kann gezielt Einfluß genommen werden auf die jeweiligen Prozeßparameter. Desweiteren besteht die Möglichkeit, besonders kritische Prozeßparameter isoliert zu steuern.
Da bei der Herstellung eines synthetischen Fadens das Zusammenwirken vieler Parameter erst zu einem qualitativ hochwertigen Faden führt, kann es von Vorteil sein, benutzerdefinierte Regelsysteme aufzustellen, die durch eine oder mehrere logische Verknüpfungen einen Prozeßeingriff bewirken. Die logische Verknüpfung kann auf einfachste Art beispielsweise darin liegen, daß wenn die Meßwertschwankung δM1 des Prozeßparameters M1 größer der Meßwertschwankung δM2 des Prozeßparameters M2 ist und die Meßwertschwankung δM3 des Prozeßparameters M3 kleiner der Meßwertschwankung δM4 des Prozeßparameters M4 ist, eine Prozeßänderung erfolgt. Durch derartige logische Verknüpfungen lassen sich vorteilhaft Rückschlüsse auf evtl. Ursachen bei unzulässigen Abweichungen der Meßwerte aufstellen.
Zur Ermittlung des Qualitätswertes können Maschinenparameter, Fadenparameter und/oder Spulenparameter überwacht werden. Als Maschinenparameter können insbesondere die leistungsbezogenen Größen wie Strom, Wirkleistung, Phasenwinkel oder Schlupf der Antriebe für beispielsweise Galetten, Spinnpumpen, Präparationspumpen und Extruder gewählt werden. Ebenso können die Temperaturen aller Heizungen als Maschinenparameter überwacht werden. Prinzipiell kann jede meßbare physikalische Größe im Prozeßverlauf wie beispielsweise Schmelzedruck am Extruder, Luftdruck der Tangeldüse als Maschinenparameter überwacht werden.
Als Fadenparameter können neben der Schmelzezusammensetzung die Fadenspannungen, Fadengeschwindigkeiten, Präparationsauftrag, Knotenzahl oder Fadentemperatur überwacht werden. Die Fadenspannung kann mit Fadenspannungssensoren erfaßt werden oder durch Leistungsmessung zweier im Fadenlauf hintereinander geschalteten Galetten bestimmt werden.
Als Spulenparameter kann insbesondere der Durchmesserzuwachs pro Zeiteinheit sowie das Spulengewicht zur Überwachung herangezogen werden.
Im folgenden wird das Verfahren sowie eine Spinnanlage zur Durchführung des Verfahrens anhand der Zeichnungen beschrieben.
Darin stellen dar:
Fig. 1 eine Spinnanlage in schematischer Darstellung mit den Prozeßstufen Spinnen, Verstrecken und Aufwickeln;
Fig. 2 schematisch einen Signalfluß zur Ermittlung des Qualitätswertes B;
Fig. 3 schematisch einen weiteren Signalfluß zur Ermittlung des Qualitätswertes B.
In Fig. 1 ist eine Spinnanlage zur Herstellung eines Fadens aus einem thermoplastischen Material gezeigt.
Ein Faden 1 wird aus einem thermoplastischen Material gesponnen. Das thermoplastische Material wird durch eine Fülleinrichtung 2 einem Extruder 3 aufgegeben. Der Extruder 3 ist durch einen Motor 4 angetrieben. Der Motor 4 wird durch ein Extrudersteuergerät 40 gesteuert. In dem Extruder 3 wird das thermoplastische Material aufgeschmolzen. Die Schmelze wird innerhalb des Extruders über eine Heizeinrichtung 5 temperiert. Die Heizeinrichtung 5 ist mit dem Heizsteuergerät 41 verbunden. Die Heizeinrichtung 5 ist hierbei beispielsweise in Form einer Widerstandsheizung ausgeführt.
Am Ausgang des Extruders 3 ist eine Schmelzeleitung 6 angebracht. In der Schmelzeleitung 6 ist ein Drucksensor 7 zur Messung des Schmelzedruckes für eine Druck-Drehzahlsteuerung des Extruders vorgesehen. Der Drucksensor 7 ist mit dem Extrudersteuergerät 40 gekoppelt. Durch die Schmelzeleitung 6 gelangt die Schmelze zu einer Spinnpumpe 9. Die Spinnpumpe 9 wird durch einen Pumpenantrieb 43 angetrieben. Der Pumpenantrieb 43 wird durch ein Pumpensteuergerät 42 derart angesteuert, daß die Pumpendrehzahl feinfühlig einstellbar ist. Die Spinnpumpe 9 fördert den Schmelzestrom zu einem beheizten Spinnkopf 10. An der Unterseite des Spinnkopfes 10 ist eine Spinndüse 11 angebracht. Aus der Spinndüse 11 tritt die Schmelze in Form von feinen Filamentsträngen 12 aus. Die Filamentstränge 12 durchlaufen eine Kühlvorrichtung 14. In der Kühlvorrichtung wird durch Anblasen ein Luftstrom 15 quer oder radial auf die Filamentschar 12 gerichtet und die Filamente dadurch gekühlt.
Am Ausgang der Kühlvorrichtung 14 wird die Filamentschar 12 durch eine Präparationseinrichtung 13 zu einem Faden 1 zusammengefaßt und mit einer Präparationsflüssigkeit versehen. Der Faden wird aus der Kühlvorrichtung 14 und von der Spinndüse 11 durch eine Abzugsgalette 16 abgezogen. Der Faden umschlingt die Abzugsgalette 16 mehrfach. Dazu dient eine verschränkt zu der Galette 16 angeordnete Überlaufrolle 17. Die Überlaufrolle 17 ist frei drehbar. Die Galette 16 wird durch einen Galettenantrieb 18 angetrieben, wobei der Galettenantrieb durch einen Frequenzgeber 22 mit einer voreinstellbaren Geschwindigkeit angesteuert wird. Die Abzugsgeschwindigkeit ist hierbei um ein Vielfaches höher als die natürliche Austrittsgeschwindigkeit der Filamente 12 aus der Spinndüse 11.
Der Abzugsgalette 16 folgt eine Streckgalette 19 mit einer weiteren Überlaufrolle 20. Beide entsprechen in ihrem Aufbau der Abzugsgalette 16 mit Überlaufrolle 17. Zum Antrieb der Streckgalette 19 dient der Galettenantrieb 21 mit dem Frequenzgeber 23. Die Frequenzgeber 22 und 23 werden über ein Galettensteuergerät 24 angesteuert. Auf diese Art und Weise kann an den Frequenzgebern 22 und 23 individuell die Drehzahl der Abzugsgalette 16 bzw. der Streckgalette 19 eingestellt werden.
Von der Streckgalette 19 gelangt der Faden 1 zu dem Kopffadenführer 25 und von dort in das Changierdreieck 26. Am Ende des Changierdreiecks ist eine Changiervorrichtung 27 angeordnet. Die Changiervorrichtung kann hierbei als Flügelchangierung oder als Kehrgewindewellenchangierung ausgeführt sein. In beiden Fällen wird der Faden mittels eines bzw. mehreren Fadenführern innerhalb eines Changierhubes im wesentlichen quer zu seiner Laufrichtung hin- und hergeführt. Hierbei läuft der Faden auf eine unterhalb der Changiereinrichtung angeordnete Andrückwalze 28. Von der teilumschlungenen Andrückwalze 28 gelangt der Faden sodann auf die Spule 33 und wird aufgewickelt. Die Andrückwalze 28 liegt auf der Oberfläche der Spule 33 an. Sie dient zur Messung der Oberflächengeschwindigkeit der Spule 33. Die Spule 33 wird auf einer Hülse 35 gebildet. Die Hülse 35 ist auf einer Spulspindel 34 aufgespannt. Die Spulspindel 34 wird durch einen Spindelmotor 36 angetrieben, der durch eine Spindelsteuerung 37 steuerbar ist. Der Spindelmotor 36 wird durch die Spindelsteuerung 37 derart angesteuert, daß die Oberflächengeschwindigkeit der Spule 33 im wesentlichen konstant bleibt. Hierzu wird als Regelgröße die Drehzahl der drehbaren Andrückwalze 28 an der Welle 29 mittels eines Sensors 31 erfaßt und der Spindelsteuerung 37 aufgegeben.
Zwischen der Streckgalette 19 und der Aufwickeleinrichtung ist im Fadenlauf ein Fadenzugkraftsensor 38 angeordnet. Der Fadenzugkraftsensor 38 ist mit der Meßeinrichtung 39 gekoppelt. Die Meßeinrichtung 39 ist über eine Signalleitung mit einer Steuereinrichtung 44 verbunden. Die Steuereinrichtung 44 ist ebenfalls über jeweils eine Signalleitung mit dem Extrudersteuergerät 40, mit dem Heizungssteuergerät 41, mit dem Pumpensteuergerät 42, mit dem Galettensteuergerät 24 und mit der Spindelstreuerung 37 verbunden. Über die Signalleitungen werden die Meßwerte der Prozeßparameter M1 bis M6 der Steuereinrichtung 44 aufgegeben. Hierbei könnte M1 der Schmelzedruck; M2 die Temperatur, M3 die Pumpendrehzahl, M4 das Drehzahlverhältnis zwischen Streckgalette und Abzugsgalette, M5 die Fadenspannung und M6 der Spulendurchmesser sein. Die Prozeßparameter M1 bis M6 werden als Meßwerte innerhalb der Steuereinrichtung 44 ausgewertet, skaliert und in einen Qualitätswert B überführt. Die Steuereinrichtung 44 ist mit einer Ausgabeeinheit 45 verbunden, die es ermöglicht, den Qualitätswert B anzuzeigen bzw. auszugeben.
In Fig. 2 ist schematisch am Beispiel von zwei Prozeßparametern aufgezeigt, wie die Meßwerte der Prozeßparameter innerhalb der Steuereinrichtung 44 zu einem Qualitätswert B überführt werden. Zunächst werden die Meßwerte des jeweiligen Prozeßparameters einem Zeitfilter 46 zugeführt. Der Zeitfilter 46 weist eine Zeitkonstante auf, die einem vorgegebenen Zeitabschnitt entspricht. Somit werden nur die innerhalb einer Zeiteinheit gemessenen Meßwerte des Prozeßparameters über den Zeitfilter zu einer angrenzenden Recheneinheit 47 geführt. In Fig. 2 sind die Meßwerte der beiden Prozeßparameter mit M1 und M2 bezeichnet. Aus der Vielzahl der Meßwerte des ersten Prozeßparameters M1.1 bis M1.i wird in der Recheneinheit 47.1 ein Mittelwert MM1 sowie ein Maximalwert Mmax1 und ein Minimalwert Mmin1 berechnet. Aus dem Mittelwert, dem Maximalwert und dem Minimalwert wird nun in der Recheneinheit die größte Meßwertschwankung δM1 berechnet. Die Ermittlung erfolgt hierbei durch einfache Differenzbildung aus der Beziehung δM1 = Mmax1-MM1 oder δM1 = MM1-Mmin1. Anschließend wird der so ermittelte Wert der Meßwertschwankung δM1 mittels eines Quadrierers 48.1 quadriert. Das quadrierte Einzelergebnis der Meßwertschwankung δM1 2 wird einem Komparator 49.1 aufgegeben. Innerhalb des Komparators 49.1 wird die Meßwertschwankung anhand einer hinterlegten Wertetabelle skaliert. Die Wertetabelle ist hierbei durch dem Komparator zugeführte Grenzwerte Sun und Sop begrenzt. Der Grenzwert Sop bezeichnet hierbei eine minimale Meßwertschwankung bzw. eine Meßwertschwankung mit dem Wert 0. Dieser Skalenwert entspricht somit einem Prozeß mit höchster Gleichmäßigkeit. Dagegen ist der zweite Grenzwert Sun parameterabhängig vorgegeben und kennzeichnet die gerade noch zulässige bzw. die unzulässige Meßwertschwankung. Dem Wert der Meßwertschwankung δM1 2 ist ein Skalenwert 51 zugeordnet, der anschließend zu einer zweiten Recheneinheit 50 geführt wird. In der Recheneinheit 50 werden alle skalierten Meßwertschwankungen zusammengeführt. In dem in Fig. 2 gezeigten Beispiel sind nur zwei Prozeßparameter zur Überwachung des Prozesses vorgesehen. Die Meßwerte des zweiten Prozeßparameters M2.1 bis M2.i werden ebenfalls über einen Zeitfilter 46.2 geführt. In der Recheneinheit 47.2 erfolgt sodann eine Berechnung eines Maximalwertes Mmax2 und eines Minimalwertes Mmin2. Die Meßwertschwankung wird bei dem zweiten Prozeßparameter aus der Differenz δM2 = Mmax2-Mmin2 berechnet. Nach der Quadrierung wird dem so ermittelten Wert der Meßwertschwankung ein Skalenwert S2 durch den Komparator 49.2 zugeordnet. Der skalierte Wert S2 wird mit dem skalierten Wert des ersten Prozeßparameters S1 in der Recheneinheit 50 zusammengefaßt und zu dem Qualitätswert B bestimmt. Der Qualitätswert B läßt sich hierbei vorteilhaft durch das arithmetische Mittel aus der Beziehung B = (S1+S2)/2 berechnen. Der Qualitätswert B gibt somit direkt ein Maß für die Gleichmäßigkeit des Herstellungsprozesses.
In Fig. 3 ist ein weiters Ausführungsbeispiel einer Meßwertverarbeitung durch eine Steuereinrichtung, wie sie beispielsweise in Fig. 1 gezeigt ist, dargestellt. Bei dem Ausführungsbeispiel werden die Prozeßparameter mit ihren Meßwerten M1, M2 und M3 zunächst jeweils über einen Zeitfilter 46 zu einer anschließenden Recheneinheit 47 geführt. Die ermittelten einzelnen Meßwertschwankungen δM1, δM2 und δM3 werden nach der Quadrierung in einen Summierer 51 aufsummiert. Die Summe der Quadrate der Meßdatenschwankungen δm 2 wird anschließend in dem Komparator 49 skaliert. In der Recheneinheit 50 werden die Skalenwerte Sm und der Skalenwert S4 eines vierten Prozeßparameters geführt und der Qualitätswert B wird bestimmt. Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Prozeßparameter M1, M2 und M3 durch jeweils eine gleiche physikalische Größe überwacht. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die Geschwindigkeit aller Galetten handeln. Durch die in Fig. 3 gezeigte Meßwertverarbeitung kann der elektronische Aufwand einer Steuereinheit erheblich reduziert werden.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das erfindungsgemäße Verfahren nicht auf die in Fig. 1 gezeigte Spinnanlage beschränkt ist. Vielmehr kann durch die Prozeßüberwachung einzelner Prozeßparameter durch das erfindungsgemäße Verfahren jeder Herstellungsprozeß zur kontinuierlichen Herstellung eines Endlosmaterials aus einem thermoplastischen Kunststoff angewandt werden. Zur Überwachung sind jeweils Maschinenparameter und Produktparameter geeignet. Voraussetzung ist jedoch, daß der Parameter durch eine physikalische Größe meßbar ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch vorteilhaft mit den im Stand der Technik bekannten Qualitätsüberwachungssystemen kombiniert werden. So läßt sich ohne Schwierigkeiten das gemäß WO 94/25 869 bekannte Verfahren zur Fehlerdiagnose mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kombinieren.
Bezugszeichenliste
1
Faden
2
Fülleinrichtung
3
Extruder
4
Motor
5
Heizeinrichtung
6
Schmelzeleitung
7
Drucksensor
9
Spinnpumpe
10
Spinnkopf
11
Spinndüse
12
Filamente
13
Präparationseinrichtung
14
Kühlvorrichtung
15
Luftstrom
16
Abzugsgalette
17
Überlaufrolle
18
Galettenantrieb
19
Streckgalette
20
Überlaufrolle
21
Galettenantrieb
22
Frequenzgeber
23
Frequenzgeber
24
Galettensteuergerät
25
Kopffadenführer
26
Changierdreieck
27
Changiervorrichtung
28
Andrückwalze
29
Welle
31
Sensor
33
Spule
34
Spulspindel
35
Hülse
36
Spindelmotor
37
Spindelstreuerung
38
Fadenzugkraftsensor
39
Meßeinrichtung
40
Extrudersteuergerät
41
Heizungssteuergerät
42
Pumpensteuergerät
43
Pumpenantrieb
44
Steuereinrichtung
45
Ausgabeeinheit
46
Zeitfilter
47
Recheneinheit
48
Quadrierer
49
Komparator
50
Recheneinheit
51
Summierer

Claims (16)

1. Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Fadens, bei welchem ein Faden in einem Prozess gesponnen und aufgewickelt wird, bei welchem mehrere Prozessparameter zur Qualitätsüberwachung laufend gemessen werden und bei welchem ein Qualitätswert aus den Meßwerten der Prozessparameter bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Qualitätswert (B) aus den innerhalb eines vorgegebenen Zeitabschnittes auftretenden Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankung (δM) eines Prozeßparameters in folgenden Schritten ermittelt wird:
  • 1. Berechnung eines Mittelwertes (MM) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
  • 2. Berechnung eines Maximalwertes (Mmax) und eines Minimalwertes (Mmin) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
  • 3. Bildung der größten Meßwertschwankung (δM) aus der Differenz zwischen dem Mittelwert (MM) und dem Minimalwert (Mmin) oder aus der Differenz zwischen dem Maximalwert (Mmax) und dem Mittelwert (MM).
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankung (δM) eines Prozeßparameters in folgenden Schritten ermittelt wird:
  • 1. Berechnung eines Maximalwertes (Mmax) und eines Minimalwertes (Mmin) aus den Meßwerten des Zeitabschnittes,
  • 2. Bildung der Meßwertschwankung aus der Differenz zwischen dem Maximalwert (Mmax) und dem Minimalwert (Mmin).
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter durch Kompilation der Merkmale von Anspruch 2 und Anspruch 3 ermittelt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankung (δM) durch Division mit dem Meßwert in ein Relativwert überführt wird, wobei der Divisor durch den Minimalwert, den Mittelwert oder den Maximalwert gebildet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankungen (δM) der Prozeßparameter jeweils in einen Skalenwert (S) überführt werden, der unabhängig von dem Prozeßparameter den Prozeßverlauf in seiner Gleichmäßigkeit bewertet.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Skalenwert (S) innerhalb einer Wertetabelle den Prozeßverlauf definiert, daß die Wertetabelle durch zwei Grenzwerte (Sop; Sun) begrenzt wird, wobei einer der Grenzwerte (Sop) die Meßwertschwankung null kennzeichnet (δM = 0) und der andere der Grenzwerte (Sun) eine unzulässige Meßwertschwankung kennzeichnet (δM = unzulässig).
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Qualitätswert (B) aus der Gesamtheit der durch die Meßwertschwankungen (δM) definierten Skalenwerte (S) ermittelt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Qualitätswert (B) durch einen arithmetischer Mittelwert der einzelnen Skalenwerten (S) berechnet wird.
10. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gesamtwert aus den Meßwertschwankungen gleichartiger Prozessparameter gebildet wird, der in einen Skalenwert überführt wird.
11. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitabschnitt gleich der Wickelzeit zur Fertigstellung einer Spule ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuereinrichtung mit einer Ausgabeeinheit vorgesehen ist, um den Qualitätswert in visueller Form nach Fertigstellung der Spule auszugeben.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die fertiggestellte Spule mit dem zugeordnetem Qualitätswert einer Qualitätssortierung zugeführt wird.
14. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Prozessen in Abhängigkeit von den Meßwertschwankungen gesteuert wird.
15. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertschwankungen mehrerer Prozeßparameter durch eine oder mehrere logische Verknüpfungen derart miteinander gekoppelt sind, daß ein Eingriff in den Prozeß nur bei Einhaltung der Verknüpfung erfolgt.
16. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßparameter durch Maschinenparameter, Fadenparameter und/oder Spulenparameter gebildet sind.
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