DE19909257C2 - Verbindungsmittel zum Verbinden einer beweglichen Klappe mit einem Flügel eines Luftfahrzeuges - Google Patents
Verbindungsmittel zum Verbinden einer beweglichen Klappe mit einem Flügel eines LuftfahrzeugesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsmittel zum Verbinden einer beweglichen Klappe
mit einem Flügel eines Luftfahrzeuges, wobei das Verbindungsmittel die Klappe
gegenüber dem Flügel lagert und führt und das Verbindungsmittel als Stabelement
drillelastisch ausgebildet ist und Verbindungsbereiche besitzt.
Luftfahrzeuge sind im folgenden Flugzeuge und Drehflügler. Beide besitzen Flügel.
In Verbindung mit dem Flügel ist dort mindestens eine Klappe angeordnet, die
beweglich ist. Der Flügel bildet die Struktur, an der die bewegliche Klappe
angeordnet ist. Die Anordnung der Klappe am Flügel erfolgt mittels
Verbindungsmitteln, die geeignet sind, die Klappe zu lagern und zu führen. Die
bewegliche Klappe ermöglicht eine Steuerung des Luftfahrzeuges.
Beim Flugzeug ist es u. a. der Tragflügel, der bewegliche Klappen hat. Bei einem
bekannten Flugzeug wird beispielsweise ein inneres Querruder als Klappe in zwei
Lagern am Tragflügel abgestützt und geführt. Der Antrieb der Klappe erfolgt mittels
Kraftübertragungsmittel von einem Aktuator.
Beim Drehflügler wird der Flügel von einem Rotorblatt gebildet. Mehrere Rotorblätter
bilden den Hauptrotor, wie er beim Hubschrauber eingesetzt ist. Bei einer bekannten
Ausführung eines Drehflüglers sind jeweils am Rotorblatt bewegliche
Steuerungsklappen angeordnet. Je Umdrehung des Rotorblattes müssen die
Steuerungsklappen betätigt werden. Diese Steuerungsklappen werden lokal mittels
Gleit- oder Kugellager am Rotorblatt gehalten und werden mechanisch über ein
Gestänge ausgelenkt. Gleit- oder Kugellager bilden dort das Verbindungsmittel, um
die Klappe gegenüber dem Flügel zu verbinden, d. h. zu lagern und zu führen.
Die eingesetzten Lager erreichen relativ häufig ein zu großes Spiel. Insbesondere
beim Drehflügler, bei dem eine höherfrequente Belastung dieser Lager vorliegt und
dort zusätzlich eine hohe Fliehkraftbelastung des Lagers existiert, ist ein rascher
Verschleiss der Lager zu erwarten. Die Folge sind Lagerschäden mit der Gefahr des
Blockierens der
Klappe. Die Zuverlässigkeit solcher Verbindungsmittel verringert sich bei
höherfrequenter Belastung rapide.
In jüngerer Zeit möchte man ein Rotorblatt mit Hilfe von piezoelektrisch
angetriebenen Klappen höherfrequent steuern. Die verwendeten Piezoaktuatoren
besitzen zwar eine hohe Stellgeschwindigkeit und eine große Stellkraft, jedoch
ermöglichen sie nur einen geringen Stellweg. Die Rotorblattsteuerung erfordert
jedoch einen wesentlich größeren Stellweg als durch die Piezoaktuatoren erzeugt, so
dass zusätzlich Mittel zur Wegübersetzung erforderlich werden. Diese Mittel zur
Wegübersetzung sind zwangsläufig wieder mit einem mechanischen Spiel belastet.
Eine zusätzliche Belastung der Mittel zur Wegübersetzung (Lager, Gestänge) erfolgt
durch die relativ hohe Fliehkraft während der Rotation des Rotorblattes. Zusätzliche,
kostenaufwendige Seitenlager werden erforderlich, um die Belastungen eines
entsprechenden Lagers zu reduzieren.
Die US-PS 3,883,093 beschreibt ein Steuerelement, welches ein Schwenken einer
Klappe an einer Struktur eines Flugzeuges ermöglicht. Das Steuerelement ist
stabförmig ausgebildet. Es besteht beispielsweise aus elastomer-imprägnierten
Mineralfasern. Seine beiden Enden sowie ein mittiger Abschnitt sind mit Expoxid-
Harz verfestigt. Dieses Steuerelement ist drillelastisch. Es hat den Nachteil, dass es
nicht biegesteif ist. Um eine Biegesteifigkeit zu erreichen, benötigt das Steuerelement
ein zusätzliches Hilfsmittel, d. h. eine steife Röhre, in welche es genau einschiebbar
und fixierbar ist. Das erfordert in der Regel einen erhöhten Fertigungs- und
Montageaufwand.
Drillelastizität und gleichfalls Biegesteifigkeit sind durch das Steuerelement selbst
nicht erzielbar. Erst mit dem zusätzlichen Hilfsmittel einer steifen Röhre sind beide
Eigenschaften erreichbar. Nachteilig ist weiterhin die fehlende Sichtinspektion des
Steuerelements nach Montage.
Die DE 39 08 256 A1 beschreibt ein Gelenk, welches nicht für drillelastische
Beanspruchung ausgelegt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei Senkung des bekannten Aufwandes, die
Verbindung zwischen einer beweglichen Klappe und einem Flügel weiter zu
verbessern.
Die Aufgabe wird gelöst, indem das Stabelement in einem Stück aus
Faserverbundwerkstoff besteht und biegesteif ist. Das Stabelement ist im
wesentlichen stabförmig und bildet die Torsionsachse zwischen Klappe und Flügel.
Bei Auslenkung der Klappe durch einen entsprechenden Aktuator erfolgt eine
Torsion des Stabelements.
Das sowohl drillelastische als auch biegesteife Stabelement vermeidet den Einsatz
von Gleit- oder Kugellagern und garantiert, dass die Verbindung zwischen Klappe
und Flügel spielfrei ist. Der bisherige Einsatz von mindestens zwei Gleit- oder
Kugellagern wird ersetzt durch nunmehr lediglich ein Stabelement. Eine andere
Ausgestaltung sieht vor, dass mehrere Stabelemente in einer Flucht axial
hintereinander anordenbar sind. Das kann zweckmäßig sein, wenn es die Geometrie
des Flügels erfordert.
Weiterhin entfallen Kraftübertragungsmittel bzw. Wegübersetzungsmittel, die
ebenfalls mit einem Spiel belastet sind.
Die erfindungsgemäße Lösung erfordert einen geringen Aufwand gegenüber dem
bekannten Stand der Technik.
Nach einer weiteren Ausgestaltung kann es zweckmäßig sein, zwischen Stabelement
und Struktur und/oder Klappe eine Gleitführung vorzusehen. Diese verbessert die
Lagestabilität zwischen Klappe und Flügel.
Das drillelastische, biegesteife Stabelement wird vorzugsweise mit einem
kreuzförmigen Profil ausgebildet. Zur Verbesserung der Biegesteifigkeit kann jeder
der Kreuzarme mittig geschlitzt sein. Eine andere Möglichkeit ist, das Stabelement
mit einem Y-förmigen Profil auszustatten.
Vorteilhafterweise ist das drillelastische und biegesteife Stabelement aus
Faserverbundwerkstoff herzustellen. Damit ergibt sich auch der Vorteil, dass das
Stabelement korrosionsfrei gegenüber den bekannten Lagern ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einzelner Figuren erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein drillelastisches und biegesteifes Stabelement mit Verbindungsbereichen
Fig. 2 den Verbindungsbereich als ein das Stabelement in einem Abschnitt
umfassenden räumlichen Körper
Fig. 2a ein drillelastisches und biegesteifes Stabelement mit zwei
Verbindungsbereichen für die Klappe und einem Verbindungsbereich für
den Flügel
Fig. 2b eine Klappe mit Klebeflächen für zwei in Reihe angeordnete Stabelemente gem.
Fig. 2a
Fig. 3 den Schnitt A-A am Stabelement aus Fig. 2a
Fig. 3a den Schnitt B-B am Stabelement aus Fig. 2a
Fig. 3b den Schnitt C-C am Stabelement aus Fig. 2a
Fig. 4 eine Führung zwischen Flügel und Klappe
Fig. 1 zeigt in einer Explosivdarstellung einen Ausschnitt von einem Flügel 1 und von einer
Klappe 2. Flügel 1 und Klappe 2 bilden das Profil beispielsweise eines Tragflügels vom
Flugzeug bzw. eines Rotorblattes vom Hubschrauber. Die Klappe ist also ein Teil dieses
Profils.
Da die Erfindung sowohl für Klappen am Flügel eines Flugzeuges als auch für Klappen am
Rotorblatt eines Hubschraubers anwendbar ist, wird nachfolgend der Begriff Rotorblatt
bzw. Tragflügel von dem verallgemeinerten Begriff Flügel umfaßt und verwendet.
Ausgehend von einer Grundstellung (z. B. entsprechend der Y-Richtung) der Klappe 2
gegenüber dem Flügel 1 ist die Klappe 2 um eine Achse längs zur Flügellängsachse AL
drehbar und führt dabei eine Schwenkung aus. Dadurch ist das Profil wölbbar. Mit dem
Wölben des Profils ist die Auftriebskraft am Flügel beeinflußbar und somit das Luftfahrzeug
steuerbar. Bezüglich der Bewegungsrichtung RF (entsprechend Y Richtung) ist die Klappe
2 quer, nach oben oder unter (in Z-Richtung) schwenkbar. Die Schwenkung der Klappe 2
erfolgt durch mindestens einen Aktuator. Ein Aktuator kann beispielsweise ein am Flügel 1
und/oder der Klappe 2 angeordnetes piezoeleketrisches Element sein, welches von einer
Steuerung elektrisch steuerbar ist. Der Aktuator ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in
Fig. 1 nicht dargestellt.
Um die Schwenkung der Klappe 2 zu ermöglichen, ist ein drillelastisches
und biegesteifes Stabelement 3 vorgesehen, welches die Klappe 2 gegenüber dem Flügel
1 lagert und bei Auslenkung führt. Das Stabelement 3 ist stabförmig gestaltet. Der
Querschnitt kann wie gezeigt rund, aber auch vieleckig sein. Das Stabelement ist im
wesentlichen längs zur Flügellängsachse AL ausgerichtet. Das Stabelement 3 stellt mittels
seiner Verbindungsbereiche 4 die feste Verbindung zwischen Flügel 1 und Klappe 2 her.
Das Stabelement 3 hat mindestens drei Verbindungsbereiche 4 ausgebildet. Dabei können
zwei Verbindungsbereiche 4 gegenüber dem Flügel 1 und einer gegenüber der Klappe 2
oder umgekehrt, d. h. zwei Verbindungsbereiche 4 gegenüber der Klappe 2 und einer
gegenüber dem Flügel 1 angeordnet sein. Der Verbindungsbereich kann durch eine in die
Oberfläche des Stabelements 3 eingelassene Fläche ausgebildet sein. Diese Fläche kann
vorteilhafterweise eine Klebefläche sein. Der Verbindungsbereich kann auch eine andere
Verbindung realisieren. Beispielsweise kann der Verbindungsbereich lediglich zur
Aufnahme einer Schraubenverbindung ausgebildet sein.
Um eine erhöhte Sicherheit der Verbindung zwischen Stabelement 3 und Flügel 1 bzw.
Klappe 2 zu erzielen, kann im Verbindungsbereich 4 sowohl eine Klebeverbindung als auch
eine Schraubenverbindung realisiert werden.
Im Beispiel nach Fig. 1 werden die Verbindungsbereiche 4 durch in die Oberfläche des
Stabelements 3 eingelassene Flächen 50, 51, 52 gebildet. Das sind Klebeflächen. Diese
Klebeflächen 50, 51, 52 sind in der Regel plan, können jedoch auch gewölbt sein. Am
Flügel 1 bzw. an der Klappe 2 sind adäquate, dazu passende Klebeflächen ausgebildet. In
diese Klebeflächen könnten bei Bedarf zusätzlich auch Schraubverbindungen eingebracht
werden.
Bei Auslenkung der Klappe 2 erfolgt eine Torsion des Stabelements 3. Stabilität ist durch
die Biegesteifigkeit des Stabelements 3 gegeben. Im vorliegenden Beispiel sind zwei
Verbindungsbereiche 4 (Klebeflächen 50, 52) gegenüber der Klappe 2 und ein dritter
Verbindungsbereich 4 (Klebefläche 51) gegenüber dem Flügel 1 vorgesehen. Die
Ausdehnung der Verbindungsbereiche 4 hängt ab von der Art des einzusetzenden
Befestigungsmittels wie z. B. Schraube, Klebstoff u. a.. Ein relativ großer, flächenhafter
Verbindungsbereich 4 ist vorteilhaft, da dann die Übertragung von Quer- und Längskräften
besonders gut gewährleistet ist. Um diesen Vorteil optimal zu nutzen, sind die
Verbindungsbereiche 4 flächenhaft vergrößert gegenüber einem im Verbindungsbereich
entsprechend angeordneten Flächenabschnitt des Stabelements 3. In Fig. 2. ist der
Verbindungsbereich 4 als räumlicher Körper 6 quaderförmig ausgebildet und schließt
einen entsprechenden Abschnitt 30 des Stabelements 3 ein. Das Stabelement 3 zeigt
beispielsweise einen viereckigen Querschnitt.
Fig. 2a zeigt ein Stabelement 3 mit anderen Verbindungsbereichen 4. Der Querschnitt des
Stabelements 3 ist für den Anwendungsfall wählbar und wird von Forderungen nach
Drillweichheit und Biegesteifigkeit bestimmt. Das Stabelement 3 hat vorteilhafterweise
einen kreuzförmigen Querschnitt dargestellt. Die Verbindungsbereiche 4 sind in Gestalt
von drei quaderförmigen Körpern 6 ausgebildet. Die Körper 6 können auch eine andere
räumliche Gestalt haben. Die an den Enden liegenden Verbindungsbereiche 4 bilden als
Körper 6 je eine Klebefläche 60, 62 gegenüber der Klappe 2. Der mittlere
Verbindungsbereich 4 bildet als Körper 6 mit seiner dem Flügel 1 zugewandten Fläche die
zugehörige Klebefläche 61. Es ist weiterhin eine zu verbindende Klappe 2 mit dort
angeordneten Klebeflächen 600, 620 gezeigt. Die dortigen Klebeflächen sind adäquat zu
den Klebeflächen 60, 62 des Stabelements 3 gestaltet, d. h. Klebefläche 60 ist mit
Klebefläche 600 bzw. Klebefläche 62 ist mit Klebefläche 620 zu verkleben. Die
Klebefläche 61 vom Körper 6 des Stabelements 3 ist mit einer entsprechenden
Klebefläche des Flügel 1 zu verkleben.
Um die Beanspruchung einer Klebeverbindung durch Fliehkraft zu reduzieren, ist es
zweckmäßig, gegenüber der Klappe 2 anstatt ursprünglich eines Stabelements nunmehr
zwei Stabelemente hintereinander anzuordnen, im wesentlichen in einer Flucht.
Fig. 2b zeigt eine entsprechende Klappe 2 mit Klebeflächen 601, 602; 621, 622 zur
Aufnahme von zwei Stabelementen (nicht dargestellt). Jedes der beiden, dazugehörigen
Stabelemente hat jeweils zwei Klebeflächen zur Aufnahme der Klappe 2 ausgebildet. Die
Klebeflächen 601, 602 nehmen die Klebeflächen eines Stabelements auf und die
Klebeflächen 621, 622 nehmen die Klebeflächen eines anderen Stabelements auf. Wie aus
der Anordnung der Klebeflächen 601, 602; 621, 622 zu entnehmen ist, müssen die beiden
Stabelemente in Reihe hintereinander angeordnet sein. Diese Mehrfach-Anordnung der
Stabelemente ist nicht auf die Anzahl nach dem Beispiel von Fig. 2b beschränkt. Klappen
mit großer Ausdehnung in Flügellängsachse AL können beispielsweise wesentlich mehr
Stabelemente zur Anordnung bringen.
Es wird bei den Fig. 3, 3a und 3b die Annahme gemacht, daß das Stabelement 3 nach
Fig. 2a einen kreuzförmigen Querschnitt habe. Unter dieser Annahme zeigt Fig. 3 den
Schnitt A-A. Erkennbar ist, daß die Klappe 2 mit ihrer Klebefläche 600 verklebt ist mit der
Klebefläche 60 des Körpers 63, der mit seiner Klebefläche 60 einen Verbindungsbereich 4
darstellt. Der Körper 63 ist aus dem kreuzförmigen Querschnitt des Stabelements 3
hervorgegangen, indem der 4. Kreuzarm im Bereich der Klebeflächen nicht ausgebildet
wurde und die vertikale Ausdehnung der Kreuzarme vergrößert wurde. Der Körper 63 ist
größer dimensioniert gegenüber dem ursprünglichen, kreuzförmigen Querschnitt (Fig. 3a)
des Stabelements 3.
Fig. 3a zeigt den Schnitt B-B gemäß Fig. 2a. Es ist ein kreuzförmiger Querschnitt des
Stabelements 3 gezeigt. Flügel und Klappe tragen im Bereich des kreuzförmigen
Stabelements vorteilhafterweise eine geringe Aussparung, um die Torsionsbewegung des
Stabelements nicht zu behindern.
Fig. 3b zeigt mit dem Schnitt C-C gemäß Fig. 2a die Anbindung des Stabelements 3 an
den Flügel 1. Der kreuzförmige Querschnitt als Verbindungsbereich 4 wurde zu einem
Körper 64 ausgebildet, der die Klebefläche 61 besitzt und dort mit dem Flügel 1 verklebt
ist. Der Körper 64 ist in vertikaler Ausdehnung stärker dimensioniert.
Das drillelastische und biegesteife Stabelement 3 mit den Verbindungsbereichen 4 wird
vorteilhaft aus verklebtem Faserverbund-Werkstoff hergestellt. Es ist damit korrosionsfrei
im Gegensatz zu bekannten dynamisch beanspruchten Lagern.
Das drillelastische und biegesteife Stabelement 3 wird vorteilhafterweise einstückig
hergestellt.
Das Profil des drillelastischen und biegesteifen Stabelements 3 kann unterschiedlich
ausgeführt sein. Vorteilhaft kann ein kreuzförmiges Profil (Fig. 3a) eingesetzt werden.
Insbesondere die vertikal (Z-Richtung) angeordneten Arme des Kreuzes können stärker
dimensioniert sein als die waagerecht angeordneten Arme des Kreuzes. Zur Verbesserung
der Funktionsfähigkeit können alle Arme des Kreuzprofils mittig geschlitzt sein. Ein
ebenfalls wirtschaftliches und wirkungsvolles Profil bildet das Y-Profil. Beide Möglichkeiten
für ein Profil eines Stabelements garantieren eine niedrige Drillsteifigkeit und zugleich eine
hohe Biegesteifigkeit.
Während des Flugbetriebes wirken am Profil einer Tragfläche bzw. am Profil eines
Rotorblattes aerodynamische Kräfte. Flügel und Klappe können ungleich durch diese
Kräfte beeinflußt werden. Dabei kann eine vorwiegend in Z-Richtung wirkende
Lageveränderung (relative Verschiebung) von Flügel und Klappe erfolgen. Diese Kräfte
belasten insbesondere die Klebeverbindungen und/oder die Schraubenverbindungen. Zur
Verbesserung der Lagestabilität zwischen Flügel 1 und Klappe 2 kann zusätzlich eine
Führung ausgebildet sein. Eine solche Führung zeigt Fig. 4. Die Führung kann zwischen
Körper 6 des Stabelements 3 und Flügel 1 (bzw. Klappe 2) angeordnet werden. Die der
Klebefläche 62 gegenüberliegende (unverklebte) Fläche 623 des Körpers 6 kann mit einer
Nut 7 gefertigt werden, die in Längsrichtung des Stabelements 3 ausgebildet ist. Konträr
dazu kann der entsprechende Flügel 1 oder Klappe 2 mit einer Wulst 8 ausgerüstet sein,
die durch die Nut 7 aufgenommen wird. Die Führung besteht somit aus Nut 7 und Wulst 8.
Die Führung ist damit als Gleitführung ausgebildet. Diese Gleitführung gewährleistet eine
exakte Drehführung der Klappe 2 gegenüber dem Flügel 1, leistet einen Beitrag zum
Tragen der Klappe 2 und nimmt Kräfte verformungsfrei auf. Damit ist das Stabelement 3
vorteilhafterweise multifunktional ausgebildet.
Claims (7)
1. Verbindungsmittel zum Verbinden einer beweglichen Klappe mit einem Flügel eines
Luftfahrzeuges, wobei das Verbindungsmittel die Klappe gegenüber dem Flügel
lagert und führt und das Verbindungsmittel als Stabelement drillelastisch
ausgebildet ist und Verbindungsbereiche besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stabelement (3) in einem Stück aus Faserverbundwerkstoff besteht und biege
steif ist.
2. Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabele
ment (3) ein kreuzförmiges Profil (3) aufweist.
3. Verbindungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der
Kreuzarme mittig geschlitzt ist.
4. Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stabelement (3) ein Y-förmiges Profil aufweist.
5. Verbindungsmittel nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Stabelement (3) und Struktur (1) und/oder Klappe
(2) eine Gleitführung (7, 8) ausgebildet ist.
6. Verbindungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Stabelemente (3) in einer Flucht axial hinter
einander angeordnet sind.
7. Verbindungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stabelement (3) aus Faserverbund-Werkstoff besteht.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: GPI & ASSOCIES, FR Representative=s name: , |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20141001 |