DE19908093A1 - Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine - Google Patents
Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende TextilmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung (24) für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einem Spulenrahmen (18) zum Haltern einer Kreuzspule (11), einer am Spulenrahmen (18) angeordneten, drehzahlregelbaren Antriebseinrichtung (27), die einen Spulenaufnahmeteller (38) antreibt, sowie einer einen separaten Antrieb (31) aufweisenden Fadenchangiereinrichtung (28). DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß in die Antriebseinrichtung (27) eine Bremseinrichtung (60) integriert ist, die vorzugsweise pneumatisch betätigbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung für eine
Kreuzspulen herstellende Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Spulvorrichtungen an Textilmaschinen, die zum Erzeugen einer
Kreuzspule geeignet sind, müssen wenigstens zwei
Grundbedingungen erfüllen.
Erstens müssen solche Spulvorrichtungen eine Einrichtung
aufweisen, die es ermöglicht, die Hülse bzw. Spule in Rotation
zu versetzen, zweitens muß eine Einrichtung vorhanden sein, die
es erlaubt, den Faden während des Aufwickelns ständig von einer
Spulenseite zur anderen Spulenseite zu traversieren.
Derartige Spulvorrichtungen sind im Textilmaschinenbau in den
verschiedensten Ausführungsformen bekannt.
Im Zusammenhang mit Kreuzspulautomaten sind beispielsweise
Spulvorrichtungen üblich, bei denen die Kreuzspule von einer
sogenannten Nuttrommel über Reibschluß angetrieben wird.
Bei diesen zum Beispiel in der DE 195 46 539 A1 beschriebenen
Spulvorrichtungen liegt die in einem Spulenrahmen rotierbar
gelagerte Kreuzspule mit ihrer Oberfläche auf der angetriebenen
Nuttrommel und wird von dieser über Friktion mitgenommen.
Eine in die Nuttrommel eingelassene Fadenführungsnut sorgt
dabei gleichzeitig dafür, daß der Faden vorschriftsmäßig
changiert wird.
Da eine Kreuzspule im Laufe ihrer Spulenreise öfter zum
Stillstand gebracht werden muß, beispielsweise beim Auslaufen
eines Vorlagekopses, bei einem Fadenbruch oder nach einem
kontrollierten Fadenreinigerschnitt, verfügen derartige
Spulvorrichtungen in der Regel außerdem über eine in den
Spulenrahmen integrierte Bremseinrichtung, wie sie
beispielsweise in der DE 196 50 932 A1 ausführlich beschrieben
ist.
Nachteilig bei diesen an sich bewährten Spuleinrichtungen ist
allerdings, daß mit solchen Spuleinrichtungen ausschließlich
Kreuzspulen in der Wickelart "wilde Wicklung" erstellt werden
können, da bei diesen Spulvorrichtungen stets ein festes
Verhältnis zwischen der Spulenoberflächen-Geschwindigkeit und
der Geschwindigkeit der Fadenchangierung gegeben ist.
Zur Erstellung von Kreuzspulen in den Wicklungsarten
"Präzisionswicklung" oder "Stufen-Präzisionswicklung" sind
daher Spuleinrichtungen entwickelt worden, die einen separaten
Antrieb für die Rotation der Kreuzspule und einen separaten
Antrieb für die Fadenchangierung aufweisen.
Die DE 36 28 735 A1 oder die DE 40 39 086 A1 beschreiben
beispielsweise Spuleinrichtungen, bei denen eine in einem
Spulenrahmen gelagerte Kreuzspule durch einen am Spulenrahmen
angeordneten, relativ wuchtigen Antriebsmotor direkt
angetrieben wird. Die Kreuzspule liegt dabei auf einer
sogenannten Andrückrolle, die selbst nicht angetrieben wird.
Auch bei diesen Vorrichtungen erfolgt die Changierung des
aufzuwickelnden Fadens mittels einer Nuttrommel. Die Nuttrommel
wird dabei von einem separaten Antrieb beaufschlagt.
Über eine entsprechende Steuereinrichtung können die beiden
Antriebe so angesteuert werden, daß sich zwischen der
Kreuzspule und der Nuttrommel ein definiert vorwählbares
Drehzahlverhältnis ergibt.
Eine vergleichbare Spuleinrichtung ist auch in der
DE 43 30 647 A1 beschrieben. Allerdings erfolgt bei dieser
bekannten Spuleinrichtung die Fadenchangierung nicht über eine
Nuttrommel, sondern über einen sogenannten Riemchenfadenführer.
Derartige Riemchenfadenführer sind in der Fertigung zwar
wesentlich kostengünstiger als Nuttrommeln, weisen aber den
Nachteil auf, daß es bei hohen Changiergeschwindigkeiten bei
der Fadenübergabe zwischen den Fadenführern gelegentlich zu
Fehlfunktionen kommt.
Der Spulenantrieb erfolgt auch bei dieser bekannten Einrichtung
über eine im Bereich des Spulenrahmens angeordnete, relativ
großvolumige Antriebseinrichtung.
Das heißt, bei den bekannten Spuleinrichtungen mit direktem
Spulenantriebe sind üblicherweise bürstenkommutierte
Gleichstrommaschinen im Einsatz, die angesichts der
erforderlichen Antriebsleistungen verhältnismäßig schwer
ausfallen.
Wenngleich den vorgenannten Schriften keine Hinweise entnehmbar
sind, wie die Kreuzspule, z. B. nach einem Fadenbruch, zum
Stillstand gebracht wird, darf davon ausgegangen werden, daß
auch diese Spuleinrichtungen im Bereich des Spulenrahmens über
eine Spulenbremse etwa der Art verfügen, wie sie in der
DE 196 50 932 Al beschrieben ist.
Des weiteren ist beispielsweise durch die nachveröffentlichte
DE 198 58 548.9 eine Spuleinrichtung bekannt, deren
Fadenverlegeeinrichtung einen fingerartig ausgebildeten
Fadenführer mit einer endseitigen Führungsgabel besitzt.
Der Fadenführer ist dabei um eine im wesentlichen senkrecht zur
Kreuzspulenachse orientierte Drehachse schwenkbar und wird
durch einen elektromechanischen Antrieb beaufschlagt.
Der Antrieb der Kreuzspule erfolgt auch bei dieser
Spulenvorrichtung über eine nicht näher beschriebene
Antriebeinrichtung, die im Bereich des Spulenrahmens
angeordnet, einen der Hülsenteller beaufschlagt.
Über eine Spulenbremse gibt die DE 198 58 548.9 keine Auskunft.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Spuleinrichtungen
zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Spulvorrichtung
gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausführungsform ergibt eine
Spulvorrichtung, die aufgrund separater Antriebe für die
Rotation der Spule und die Verlegung des Fadens einerseits in
der Lage ist, alle in der Textilindustrie üblichen
Kreuzspulenwicklungsarten zu erstellen, anderseits durch die
Integration der Spulenbremse in den Spulenantrieb eine äußerst
kompakte Antriebseinrichtung ergibt.
Das heißt, durch eine solche kombinierte Antriebs-/Bremseinheit
kann auf einfache und sinnvolle Weise das Gesamtgewicht des
Spulenrahmens minimiert werden. Ein verringertes Gesamtgewicht
bedeutet ein geringeres Trägheitsmoment des Spulrahmens, was
sich sowohl bezüglich der Spulenabhebung als auch der
Spulenrahmen-Entlastung positiv auswirkt und insgesamt zu einer
weiteren Verbesserung der Funktionalität der Spuleinrichtung
führt.
Wie im Anspruch 2 dargelegt, ist dabei in bevorzugter
Ausführungsform vorgesehen, daß die Bremseinrichtung
pneumatisch betätigbar ist. Solche druckluftbetätigten Bremsen
haben sich in der Textilindustrie bewährt und zeichnen sich
unter anderem durch eine hohe Zuverlässigkeit aus.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich
(Anpruch 3), wenn als Antriebsquelle für die Kreuzspule ein
elektronisch kommutierter Gleichstrommotor Verwendung findet.
Solche Antriebseinrichtungen sind sehr kompakt und
gewichtssparend gebaut.
Das heißt, ein elektronisch kommutierter Gleichstrommotor weist
bei gleicher Leistung deutlich geringere Abmessungen auf, als
die bislang eingesetzten, vorzugsweise mittels einer
Schleifbürstenanordnung kommutierten Spulenantriebe.
Gemäß Anspruch 4 ist in vorteilhafter Ausführungsform
vorgesehen, daß die Antriebseinrichtung axial verschiebbar am
Spulenrahmen gelagert ist. Durch eine solche Ausbildung ist es
möglich, als Spulenrahmen eine einteilige, gelenkfreie,
U-förmige Tragkonstruktion einzusetzen, die sehr robust und in
der Herstellung relativ kostengünstig ist. Die für das Ein
beziehungsweise Auswechseln einer Hülse/Kreuzspule notwendige
axiale Beweglichkeit wenistens eines der Spulenaufnahmeteller
wird dabei auf einfache Weise durch die axial bewegliche
Lagerung der Antriebseinrichtung am Spulenrahmen erreicht.
Vorteilhafterweise ist das Statorgehäuse der
Antriebseinrichtung dabei in einer Außenhülse, die vorzugsweise
Teil des Spulenrahmens ist, gleitend geführt und wird von einem
Federelement permanent in Richtung auf den
Spulenrahmenaufnahmeteller beaufschlagt (Anspruch 5).
Zum Öffnen des Spulenrahmens kann das Statorgehäuse gegen die
Kraft dieses Federelementes so weit nach außen verschoben
werden, daß der Abstand zwischen den Spulenaufnahmetellern
ausreicht, um eine neue Hülse einzuwechseln bzw. eine fertige
Kreuzspule zu entnehmen.
Während des normalen Spulbetriebes wird ein drehfest mit dem
Rotor der Antriebseinrichtung verbundener Spulenaufnahmeteller
durch das Federelement ständig in Richtung des
gegenüberliegenden, drehbar am Spulenrahmenarm angeordneten
Spulenaufnahmetellers beaufschlagt, so daß eine zwischen den
Spulenaufnahmetellern positionierte Spulenhülse drehfest
zwischen diesen Spulenaufnahmetellern fixiert wird und durch
die Antriebseinrichtung sicher rotiert werden kann.
Wie vorstehend bereits angedeutet, ist das Statorgehäuse der
Antriebseinrichtung in bevorzugter Ausbildung in einer
Außenhülse, die Bestandteil des Spulenrahmens ist, drehfest
geführt und dabei, wie in den Ansprüchen 6 und 7 beschrieben,
über Dichtungsmittel bezüglich der Außenhülse abgedichtet.
Eine solche Ausbildung führt dazu, daß das axial verschiebbar
gelagerte Statorgehäuse in Verbindung mit der starren
Außenhülse des Spulenrahmens eine Schubkolbeneinheit bildet,
deren ringartiger Zylinderraum über eine Pneumatikleitung, in
die ein ansteuerbares Wegeventil eingeschaltet ist, definiert
mit einem Druckmedium beaufschlagbar ist. Das Statorgehäuse
kann auf diese Weise bei Bedarf in Richtung der
Spulenrahmenmitte verlagerbar bzw. in dieser Richtung mit einer
zusätzlichen Kraftkomponente beaufschlagt werden.
Über eine zwischen Statorgehäuse und Außenhülse eingeschaltete
Momentenstütze (Anspruch 8) können dauerhaft sowohl die
Antriebs- als auch die Bremsmomente der Antriebs- und
Bremseinrichtung aufgenommen und damit sicher und problemlos
auf den Spulenrahmen übertragen werden.
Wie im Anspruch 9 beschrieben, ist in bevorzugter
Ausführungsform außerdem vorgesehen, daß einer der
Spulenaufnahmeteller mit dem Rotor der Antriebseinrichtung
drehfest, jedoch bezüglich des Rotors axial verschiebbar
verbunden ist.
Das heißt, ein in einer Bohrung des Rotors angeordnetes
Federelement sorgt dafür, daß während des regulären
Spulbetriebes zwischen dem Statorgehäuse und dem umlaufenden
Spulenaufnahmeteller stets ein ausreichender Abstand gegeben
ist.
In vorteilhafter Ausführungsform weist das Statorgehäuse des
weiteren, wie in den Ansprüchen 10 und 11 dargelegt, einen
Bremsbelag auf, der bei Bedarf an eine entsprechende,
umlaufende Anlagefläche des Spulenaufnahmetellers anstellbar
ist.
Das heißt, bei Beaufschlagung des ringförmigen Zylinderraumes
kann das Statorgehäuse in Richtung Spulenrahmenmitte verlagert
und damit der am Statorgehäuse befestigte Bremsbelag an eine
Anlagefläche des mit dem Rotor der Antriebseinrichtung
verbundenen Spulenaufnahmetellers angelegt werden. Die durch
das Druckmedium eingeleitete Kraftkomponente überdrückt dabei
das im Rotor angeordnete Federelement, das, wie vorstehend
bereits erwähnt, während des Spulbetriebes dafür sorgt, daß
zwischen dem Bremsbelag und den Anlageflächen des
Spulenaufnahmetellers ein Abstand eingehalten wird.
Das zwischen dem Bremsbelag und der Anlagefläche des
Spulenaufnahmetellers wirksame Bremsmoment verzögert die
Kreuzspule zuverlässig und zügig bis in den Stillstand.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend
anhand der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Arbeitsstelle einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit der
erfindungsgemäßen Spuleinrichtung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Spuleinrichtung, gemäß Pfeil Y
der Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Spulenrahmen der
erfindungsgemäßen Spuleinrichtung, wobei die
Antriebseinrichtung im Schnitt dargestellt ist,
Fig. 4 die Einzelheit X, gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist in Vorderansicht schematisch eine insgesamt mit
der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Kreuzspulen herstellende
Textilmaschine, im Ausführungsbeispiel ein Kreuzspulautomat,
dargestellt. Derartige Kreuzspulautomaten weisen üblicherweise
zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl
gleichartiger Arbeitsstellen, im vorliegenden Fall
Spulstellen 2, auf.
Auf diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht
näher erläutert, die auf einer Ringspinnmaschine produzierten
Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
Nach ihrer Fertigstellung werden die Kreuzspulen 11 mittels
eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, vorzugsweise
eines Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange
Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben und zu einer
maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder
dergleichen transportiert.
Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen außerdem eine
Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und
Hülsentransportsystems 3 auf. In diesem Spulen- und
Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8,
Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen 34 um.
Des weiteren verfügt ein solcher Kreuzspulautomat 1 über eine
Zentralsteuereinheit 37, die über einen Maschinenbus 40 sowohl
mit den separaten Arbeitsstellenrechnern 39 der einzelnen
Spulstellen 2 als auch mit einer Steuereinrichtung des
Serviceaggregates verbunden ist.
Von dem vorstehend erwähnten Hülsentransportsystem 3 sind in
Fig. 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend
antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2
führenden Quertransportstrecken 6 sowie die
Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
Die angelieferten Spinnkopse 9 werden in der Abspulstellung 10,
die sich im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den
Spulstellen 2 befindet, zu großvolumigen Kreuzspulen 11
umgespult. Die einzelnen Spulstellen verfügen dabei, wie
bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene
Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser
Arbeitsstellen gewährleisten.
In Fig. 1 ist ein vom Spinnkops 9 zur Kreuzspule 11 laufender
Faden mit der Bezugszahl 30, eine Saugdüse mit 12 sowie ein
Greiferrohr mit 42 bezeichnet. Solche Spulstellen 2 verfügen
außerdem über eine Spleißeinrichtung 13, eine
Fadenspanneinrichtung 14, einen Fadenreiniger 15, eine
Paraffiniereinrichtung 16, eine Fadenschneideinrichtung 17,
einen Fadenzugkraftsensor 20 sowie einen Unterfadensensor 22.
Die insgesamt mit der Bezugszahl 24 gekennzeichnete
Spulvorrichtung besteht aus einem Spulenrahmen 18, der um eine
Schwenkachse 19 beweglich gelagert ist. Der Spulenrahmen 18
kann, zum Beispiel zur Fertigung von konischen Kreuzspulen,
außerdem um eine Achse 25 verschwenkt werden.
Während des Spulprozesses liegt die Kreuzspule 11 mit ihrer
Oberfläche auf einer Andrückrolle 26 und nimmt diese
antriebslose Andrückrolle 26 über Reibschluß mit.
Der Antrieb der Kreuzspule erfolgt über eine drehzahlregelbare
Antriebseinrichtung 27. Die als elektronisch kommutierbarer
Gleichstrommotor ausgebildete Antriebseinrichtung 27 ist, wie
aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, direkt am Spulenrahmen 18
angeordnet bzw. in den Spulrahmen 18 integriert.
Zur Changierung des Fadens 30 während des Spulprozesses ist
eine Fadenchangiereinrichtung 28 vorgesehen. Eine solche in
Fig. 2 angedeutete Changiereinrichtung ist beispielsweise in
der DE 198 58 548.9 ausführlich beschrieben.
Die Fadenchangiereinrichtung 28 besteht im wesentlichen aus
einem fingerartig ausgebildeten Fadenführer 29, der, durch
einen elektromechanischen Antrieb 31 beaufschlagt, den
Faden 30, wie in Fig. 2 angedeutet, zwischen den beiden
Stirnseiten der Kreuzspule 11 traversiert.
Der Faden 30 gleitet während seiner Verlegung durch den
Fadenführer 29 dabei auf einem Führungslineal 32.
Die Antriebseinrichtung 27, die in Fig. 3 im Schnitt
dargestellt ist, ist bezüglich des Spulenrahmens 18 axial
verschiebbar gelagert.
Das heißt, das Statorgehäuse 33 der Antriebseinrichtung 27 ist
gleitend in einer Außenhülse 35 geführt, die vorzugsweise
Bestandteil des Spulenrahmens 18 ist.
Das Statorgehäuse 33 der Antriebseinrichtung 27 ist mit einem
Öffnungshebel 54 verbunden, der über eine Achse 55
schwenkbeweglich am Spulenrahmenarm 56 angeschlossen ist. Das
Statorgehäuse 33 kann mittels dieses Öffnungshebels 54 in die
Außenhülse 35 eingefahren und damit der Abstand zwischen den
Spulenaufnahmetellern 38, 38', zum Einwechseln einer Leerhülse
oder zum Entfernen einer fertiggestellten Kreuzspule, verändert
werden.
Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, ist das in der
Außenhülse 35 gleitend geführte Statorgehäuse 33 bezüglich der
Außenhülse 35 über Dichtungsmittel 41 druckfest abgedichtet.
Das Statorgehäuse 33 ist bezüglich der Außenhülse 35 außerdem
über eine Momentenstütze 44 gegen Verdrehung gesichert und wird
durch ein Federelement 43 in Richtung des
Spulenaufnahmetellers 38 beaufschlagt.
Das über die Dichtungsmittel 41 abgedichtete Statorgehäuse 33
bildet mit der Außenhülse 35 einen ringartigen Zylinderraum 45,
der über eine Pneumatikleitung 46, in die ein ansteuerbares
Wegeventil 47 eingeschaltet ist, definiert mit einem
Druckmedium beaufschlagbar ist. Das Druckmedium wird dabei
beispielsweise durch eine Überdruckquelle 48 bereitgestellt.
Innerhalb des Statorgehäuses 33 sind neben den
Statorwicklungen 49 der elektronisch kommutierten
Antriebseinrichtung 27 noch Lager 50 zur Aufnahme des Rotors 36
angeordnet.
Am Rotor 36 ist drehfest, jedoch bezüglich des Rotors 36 gegen
die Kraft eines Federelementes 53 axial verschiebbar, ein
Spulenaufnahmeteller 38 festgelegt. Das Federelement 53, dessen
Federkraft über der Federkraft des Federelementes 43 liegt,
sorgt dafür, daß während des regulären Spulbetriebes zwischen
einem am Statorgehäuse 33 angeordneten Bremsbelag 52 und einer
Anlagefläche 57 des mit dem Rotor 36 umlaufenden
Spulenaufnahmetellers 38 stets ein Luftspalt 58 gegeben ist
(siehe Fig. 4).
Zu Beginn eines Spulprozesses wird zunächst entweder manuell
oder durch ein Serviceaggregat eine Leerhülse in den
Spulenrahmen eingelegt.
Zu diesem Zweck wird, manuell oder durch ein entsprechendes
Handhabungselement des Serviceaggregates, der Hebel 54 des
Spulenrahmens 18 in Richtung des Pfeiles F verschwenkt und
damit die elektronisch kommutierte Antriebseinrichtung 27 etwas
in die in den Spulenrahmen 18 integrierte Außenhülse 35
eingefahren.
Das heißt, das Statorgehäuse 33 des elektronisch kommutierten
Gleichstrommotors wird gegen die Kraft des Federelementes 43 in
axialer Richtung so weit in die Außenhülse 35 hineingeschoben,
bis der Abstand zwischen dem mit der Antriebseinrichtung 27
verbundenen Spulenaufnahmeteller 38 und dem am
gegenüberliegenden Spulenrahmenarm drehbar gelagerten
Spulenaufnahmeteller 38' größer ist als eine Hülsenlänge.
Anschließend kann eine Leerhülse zwischen den
Spulenaufnahmetellern 38, 38' positioniert werden. Nach dem
Lösen des Öffnungshebels 54 drückt das Federelement 43 den
Spulenaufnahmeteller 38 zur Spulenrahmenmitte und klemmt dabei
die Leerhülse zwischen den Spulenaufnahmetellern 38, 38'
drehfest ein. Das heißt, die Leerhülse ist über den
Spulenaufnahmeteller 38 jetzt drehfest mit dem Rotor 36 der
Antriebseinrichtung 27 verbunden und kann von dieser in der
gewünschten Wickelrichtung rotiert werden.
Wenn im Bedarfsfall die Kreuzspule 11 gestoppt werden muß, weil
beispielsweise ein Spinnkops 9 abgelaufen ist, ein
kontrollierter Fadenschnitt durchgeführt wurde oder ein
Fadenbruch aufgetreten ist, wird die Bremseinrichtung 60
betätigt und die Kreuzspule 11 in kürzester Zeit in den
Stillstand abgebremst.
Das heißt, über den Spulstellenrechner 39 wird das in der
Pneumatikleitung 46 angeordnete Wegeventil 47 so angesteuert,
daß der zwischen dem Statorgehäuse 33 und der Außenhülse 35
befindliche ringartige Zylinderraum 45 mit Druckluft gefüllt
und der im Zylinderraum 45 anstehende Überdruck das
Statorgehäuse 33 in Richtung der Spulenrahmenmitte
beaufschlagt. Da der Spulenaufnahmeteller 38 durch die zwischen
den Spulenaufnahmetellern 38, 38' eingespannte Hülse daran
gehindert ist axial auszuweichen, wird durch den jetzt
zusätzlich zur Federkraft des Federelementes 43 wirksamen
Pneumatikdruck das im Rotor 36 angeordnete Federelement 53
überdrückt.
Das heißt, das Statorgehäuse 33 wird bezüglich des
Spulenaufnahmetellers 38 etwas axial in Richtung der
Spulenrahmenmitte verlagert, so daß sich der am Statorgehäuse
33 angeordnete Bremsbelag 52 an die Anlagefläche 57 des
rotierenden Spulenaufnahmetellers 38 angelegt.
Beim Anpressen des am Statorgehäuse 33 drehfest angeordneten
Bremsbelag 52 an die am rotierenden Spulenaufnahmeteller 38
befindliche Anlagefläche 57 entsteht ein Bremsmoment, das den
Spulenaufnahmeteller 38 und damit die Kreuzspule 11 zügig zum
Stillstand bringt.
Claims (11)
1. Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende
Textilmaschine mit einem Spulenrahmen zum Haltern einer
Kreuzspule, einer am Spulenrahmen angeordneten,
drehzahlregelbaren Antriebseinrichtung, die einen
Spulenaufnahmeteller antreibt, sowie einer einen separaten
Antrieb aufweisenden Fadenchangiereinrichtung,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Antriebseinrichtung (27) eine
Bremseinrichtung (60) integriert ist.
2. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremseinrichtung (60) pneumatisch betätigbar ist.
3. Spulvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die den Spulenaufnahmeteller (38)
beaufschlagende Antriebseinrichtung (27) als elektronisch
kommutierter Gleichstrommotor ausgebildet ist.
4. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (27)
bezüglich des Spulenrahmens (18) axial verschiebbar
gelagert ist.
5. Spulvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung (27) mit einem
Statorgehäuse (33) in einer Außenhülse (35), die Teil des
Spulenrahmens (18) ist, gleitend geführt ist und daß das
Statorgehäuse (33) durch ein Federelement (43) in Richtung
des Spulenaufnahmetellers (38) beaufschlagt ist.
6. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Statorgehäuse (33) in der Außenhülse (35), durch
Dichtelemente (41) abgedichtet, verschiebbar gelagert ist.
7. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Statorgehäuse (33) und die
Außenhülse (35) zwischen sich einen Zylinderraum (45)
bilden, der über ein Wegeventil (47) definiert mit einem
Druckmedium beaufschlagbar ist.
8. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Statorgehäuse (33) mittels
einer Momentenstütze (44) drehfest mit der Außenhülse (35)
verbunden ist.
9. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des
Statorgehäuses (33) in Lagern (50) ein Rotor (36) drehbar
gelagert ist, der mit dem Spulenaufnahmeteller (38)
drehfest verbunden ist, wobei der durch ein
Federelement (53) beaufschlagte Spulenaufnahmeteller (38)
bezüglich des Rotors (36) axial verschiebbar gelagert ist.
10. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Statorgehäuse (33) ein
Bremsbelag (52) festgelegt ist.
11. Spulvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bremsbelag (52) definiert an eine rückseitige
Anlagefläche (57) des Spulenaufnahmetellers (38) anlegbar
ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19908093A DE19908093A1 (de) | 1999-02-25 | 1999-02-25 | Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine |
| IT2000MI000127A IT1316613B1 (it) | 1999-02-25 | 2000-01-31 | Dispositivo di incannatura per una macchina tessile producente bobineincrociate |
| JP2000044276A JP2000247542A (ja) | 1999-02-25 | 2000-02-22 | 綾巻きボビンを製造する繊維機械のための巻き取り装置 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19908093A DE19908093A1 (de) | 1999-02-25 | 1999-02-25 | Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19908093A1 true DE19908093A1 (de) | 2000-08-31 |
Family
ID=7898791
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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