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DE19908093A1 - Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine - Google Patents

Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine

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Publication number
DE19908093A1
DE19908093A1 DE19908093A DE19908093A DE19908093A1 DE 19908093 A1 DE19908093 A1 DE 19908093A1 DE 19908093 A DE19908093 A DE 19908093A DE 19908093 A DE19908093 A DE 19908093A DE 19908093 A1 DE19908093 A1 DE 19908093A1
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DE
Germany
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bobbin
stator housing
drive
winding device
outer sleeve
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19908093A
Other languages
English (en)
Inventor
Franz-Josef Flamm
Christian Sturm
Maurice Haan
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SAURER GMBH & CO. KG, 41069 MOENCHENGLADBACH, DE
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
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Filing date
Publication date
Application filed by W Schlafhorst AG and Co filed Critical W Schlafhorst AG and Co
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Priority to JP2000044276A priority patent/JP2000247542A/ja
Publication of DE19908093A1 publication Critical patent/DE19908093A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65H54/02Winding and traversing material on to reels, bobbins, tubes, or like package cores or formers
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  • Textile Engineering (AREA)
  • Winding Filamentary Materials (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung (24) für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einem Spulenrahmen (18) zum Haltern einer Kreuzspule (11), einer am Spulenrahmen (18) angeordneten, drehzahlregelbaren Antriebseinrichtung (27), die einen Spulenaufnahmeteller (38) antreibt, sowie einer einen separaten Antrieb (31) aufweisenden Fadenchangiereinrichtung (28). DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß in die Antriebseinrichtung (27) eine Bremseinrichtung (60) integriert ist, die vorzugsweise pneumatisch betätigbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Spulvorrichtungen an Textilmaschinen, die zum Erzeugen einer Kreuzspule geeignet sind, müssen wenigstens zwei Grundbedingungen erfüllen.
Erstens müssen solche Spulvorrichtungen eine Einrichtung aufweisen, die es ermöglicht, die Hülse bzw. Spule in Rotation zu versetzen, zweitens muß eine Einrichtung vorhanden sein, die es erlaubt, den Faden während des Aufwickelns ständig von einer Spulenseite zur anderen Spulenseite zu traversieren.
Derartige Spulvorrichtungen sind im Textilmaschinenbau in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt.
Im Zusammenhang mit Kreuzspulautomaten sind beispielsweise Spulvorrichtungen üblich, bei denen die Kreuzspule von einer sogenannten Nuttrommel über Reibschluß angetrieben wird. Bei diesen zum Beispiel in der DE 195 46 539 A1 beschriebenen Spulvorrichtungen liegt die in einem Spulenrahmen rotierbar gelagerte Kreuzspule mit ihrer Oberfläche auf der angetriebenen Nuttrommel und wird von dieser über Friktion mitgenommen. Eine in die Nuttrommel eingelassene Fadenführungsnut sorgt dabei gleichzeitig dafür, daß der Faden vorschriftsmäßig changiert wird.
Da eine Kreuzspule im Laufe ihrer Spulenreise öfter zum Stillstand gebracht werden muß, beispielsweise beim Auslaufen eines Vorlagekopses, bei einem Fadenbruch oder nach einem kontrollierten Fadenreinigerschnitt, verfügen derartige Spulvorrichtungen in der Regel außerdem über eine in den Spulenrahmen integrierte Bremseinrichtung, wie sie beispielsweise in der DE 196 50 932 A1 ausführlich beschrieben ist.
Nachteilig bei diesen an sich bewährten Spuleinrichtungen ist allerdings, daß mit solchen Spuleinrichtungen ausschließlich Kreuzspulen in der Wickelart "wilde Wicklung" erstellt werden können, da bei diesen Spulvorrichtungen stets ein festes Verhältnis zwischen der Spulenoberflächen-Geschwindigkeit und der Geschwindigkeit der Fadenchangierung gegeben ist.
Zur Erstellung von Kreuzspulen in den Wicklungsarten "Präzisionswicklung" oder "Stufen-Präzisionswicklung" sind daher Spuleinrichtungen entwickelt worden, die einen separaten Antrieb für die Rotation der Kreuzspule und einen separaten Antrieb für die Fadenchangierung aufweisen. Die DE 36 28 735 A1 oder die DE 40 39 086 A1 beschreiben beispielsweise Spuleinrichtungen, bei denen eine in einem Spulenrahmen gelagerte Kreuzspule durch einen am Spulenrahmen angeordneten, relativ wuchtigen Antriebsmotor direkt angetrieben wird. Die Kreuzspule liegt dabei auf einer sogenannten Andrückrolle, die selbst nicht angetrieben wird. Auch bei diesen Vorrichtungen erfolgt die Changierung des aufzuwickelnden Fadens mittels einer Nuttrommel. Die Nuttrommel wird dabei von einem separaten Antrieb beaufschlagt. Über eine entsprechende Steuereinrichtung können die beiden Antriebe so angesteuert werden, daß sich zwischen der Kreuzspule und der Nuttrommel ein definiert vorwählbares Drehzahlverhältnis ergibt.
Eine vergleichbare Spuleinrichtung ist auch in der DE 43 30 647 A1 beschrieben. Allerdings erfolgt bei dieser bekannten Spuleinrichtung die Fadenchangierung nicht über eine Nuttrommel, sondern über einen sogenannten Riemchenfadenführer. Derartige Riemchenfadenführer sind in der Fertigung zwar wesentlich kostengünstiger als Nuttrommeln, weisen aber den Nachteil auf, daß es bei hohen Changiergeschwindigkeiten bei der Fadenübergabe zwischen den Fadenführern gelegentlich zu Fehlfunktionen kommt.
Der Spulenantrieb erfolgt auch bei dieser bekannten Einrichtung über eine im Bereich des Spulenrahmens angeordnete, relativ großvolumige Antriebseinrichtung.
Das heißt, bei den bekannten Spuleinrichtungen mit direktem Spulenantriebe sind üblicherweise bürstenkommutierte Gleichstrommaschinen im Einsatz, die angesichts der erforderlichen Antriebsleistungen verhältnismäßig schwer ausfallen.
Wenngleich den vorgenannten Schriften keine Hinweise entnehmbar sind, wie die Kreuzspule, z. B. nach einem Fadenbruch, zum Stillstand gebracht wird, darf davon ausgegangen werden, daß auch diese Spuleinrichtungen im Bereich des Spulenrahmens über eine Spulenbremse etwa der Art verfügen, wie sie in der DE 196 50 932 Al beschrieben ist.
Des weiteren ist beispielsweise durch die nachveröffentlichte DE 198 58 548.9 eine Spuleinrichtung bekannt, deren Fadenverlegeeinrichtung einen fingerartig ausgebildeten Fadenführer mit einer endseitigen Führungsgabel besitzt.
Der Fadenführer ist dabei um eine im wesentlichen senkrecht zur Kreuzspulenachse orientierte Drehachse schwenkbar und wird durch einen elektromechanischen Antrieb beaufschlagt.
Der Antrieb der Kreuzspule erfolgt auch bei dieser Spulenvorrichtung über eine nicht näher beschriebene Antriebeinrichtung, die im Bereich des Spulenrahmens angeordnet, einen der Hülsenteller beaufschlagt. Über eine Spulenbremse gibt die DE 198 58 548.9 keine Auskunft.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Spuleinrichtungen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Spulvorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausführungsform ergibt eine Spulvorrichtung, die aufgrund separater Antriebe für die Rotation der Spule und die Verlegung des Fadens einerseits in der Lage ist, alle in der Textilindustrie üblichen Kreuzspulenwicklungsarten zu erstellen, anderseits durch die Integration der Spulenbremse in den Spulenantrieb eine äußerst kompakte Antriebseinrichtung ergibt.
Das heißt, durch eine solche kombinierte Antriebs-/Bremseinheit kann auf einfache und sinnvolle Weise das Gesamtgewicht des Spulenrahmens minimiert werden. Ein verringertes Gesamtgewicht bedeutet ein geringeres Trägheitsmoment des Spulrahmens, was sich sowohl bezüglich der Spulenabhebung als auch der Spulenrahmen-Entlastung positiv auswirkt und insgesamt zu einer weiteren Verbesserung der Funktionalität der Spuleinrichtung führt.
Wie im Anspruch 2 dargelegt, ist dabei in bevorzugter Ausführungsform vorgesehen, daß die Bremseinrichtung pneumatisch betätigbar ist. Solche druckluftbetätigten Bremsen haben sich in der Textilindustrie bewährt und zeichnen sich unter anderem durch eine hohe Zuverlässigkeit aus.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich (Anpruch 3), wenn als Antriebsquelle für die Kreuzspule ein elektronisch kommutierter Gleichstrommotor Verwendung findet. Solche Antriebseinrichtungen sind sehr kompakt und gewichtssparend gebaut.
Das heißt, ein elektronisch kommutierter Gleichstrommotor weist bei gleicher Leistung deutlich geringere Abmessungen auf, als die bislang eingesetzten, vorzugsweise mittels einer Schleifbürstenanordnung kommutierten Spulenantriebe.
Gemäß Anspruch 4 ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, daß die Antriebseinrichtung axial verschiebbar am Spulenrahmen gelagert ist. Durch eine solche Ausbildung ist es möglich, als Spulenrahmen eine einteilige, gelenkfreie, U-förmige Tragkonstruktion einzusetzen, die sehr robust und in der Herstellung relativ kostengünstig ist. Die für das Ein­ beziehungsweise Auswechseln einer Hülse/Kreuzspule notwendige axiale Beweglichkeit wenistens eines der Spulenaufnahmeteller wird dabei auf einfache Weise durch die axial bewegliche Lagerung der Antriebseinrichtung am Spulenrahmen erreicht.
Vorteilhafterweise ist das Statorgehäuse der Antriebseinrichtung dabei in einer Außenhülse, die vorzugsweise Teil des Spulenrahmens ist, gleitend geführt und wird von einem Federelement permanent in Richtung auf den Spulenrahmenaufnahmeteller beaufschlagt (Anspruch 5).
Zum Öffnen des Spulenrahmens kann das Statorgehäuse gegen die Kraft dieses Federelementes so weit nach außen verschoben werden, daß der Abstand zwischen den Spulenaufnahmetellern ausreicht, um eine neue Hülse einzuwechseln bzw. eine fertige Kreuzspule zu entnehmen.
Während des normalen Spulbetriebes wird ein drehfest mit dem Rotor der Antriebseinrichtung verbundener Spulenaufnahmeteller durch das Federelement ständig in Richtung des gegenüberliegenden, drehbar am Spulenrahmenarm angeordneten Spulenaufnahmetellers beaufschlagt, so daß eine zwischen den Spulenaufnahmetellern positionierte Spulenhülse drehfest zwischen diesen Spulenaufnahmetellern fixiert wird und durch die Antriebseinrichtung sicher rotiert werden kann.
Wie vorstehend bereits angedeutet, ist das Statorgehäuse der Antriebseinrichtung in bevorzugter Ausbildung in einer Außenhülse, die Bestandteil des Spulenrahmens ist, drehfest geführt und dabei, wie in den Ansprüchen 6 und 7 beschrieben, über Dichtungsmittel bezüglich der Außenhülse abgedichtet. Eine solche Ausbildung führt dazu, daß das axial verschiebbar gelagerte Statorgehäuse in Verbindung mit der starren Außenhülse des Spulenrahmens eine Schubkolbeneinheit bildet, deren ringartiger Zylinderraum über eine Pneumatikleitung, in die ein ansteuerbares Wegeventil eingeschaltet ist, definiert mit einem Druckmedium beaufschlagbar ist. Das Statorgehäuse kann auf diese Weise bei Bedarf in Richtung der Spulenrahmenmitte verlagerbar bzw. in dieser Richtung mit einer zusätzlichen Kraftkomponente beaufschlagt werden.
Über eine zwischen Statorgehäuse und Außenhülse eingeschaltete Momentenstütze (Anspruch 8) können dauerhaft sowohl die Antriebs- als auch die Bremsmomente der Antriebs- und Bremseinrichtung aufgenommen und damit sicher und problemlos auf den Spulenrahmen übertragen werden.
Wie im Anspruch 9 beschrieben, ist in bevorzugter Ausführungsform außerdem vorgesehen, daß einer der Spulenaufnahmeteller mit dem Rotor der Antriebseinrichtung drehfest, jedoch bezüglich des Rotors axial verschiebbar verbunden ist. Das heißt, ein in einer Bohrung des Rotors angeordnetes Federelement sorgt dafür, daß während des regulären Spulbetriebes zwischen dem Statorgehäuse und dem umlaufenden Spulenaufnahmeteller stets ein ausreichender Abstand gegeben ist.
In vorteilhafter Ausführungsform weist das Statorgehäuse des weiteren, wie in den Ansprüchen 10 und 11 dargelegt, einen Bremsbelag auf, der bei Bedarf an eine entsprechende, umlaufende Anlagefläche des Spulenaufnahmetellers anstellbar ist.
Das heißt, bei Beaufschlagung des ringförmigen Zylinderraumes kann das Statorgehäuse in Richtung Spulenrahmenmitte verlagert und damit der am Statorgehäuse befestigte Bremsbelag an eine Anlagefläche des mit dem Rotor der Antriebseinrichtung verbundenen Spulenaufnahmetellers angelegt werden. Die durch das Druckmedium eingeleitete Kraftkomponente überdrückt dabei das im Rotor angeordnete Federelement, das, wie vorstehend bereits erwähnt, während des Spulbetriebes dafür sorgt, daß zwischen dem Bremsbelag und den Anlageflächen des Spulenaufnahmetellers ein Abstand eingehalten wird. Das zwischen dem Bremsbelag und der Anlagefläche des Spulenaufnahmetellers wirksame Bremsmoment verzögert die Kreuzspule zuverlässig und zügig bis in den Stillstand.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispiel entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit der erfindungsgemäßen Spuleinrichtung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Spuleinrichtung, gemäß Pfeil Y der Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Spulenrahmen der erfindungsgemäßen Spuleinrichtung, wobei die Antriebseinrichtung im Schnitt dargestellt ist,
Fig. 4 die Einzelheit X, gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist in Vorderansicht schematisch eine insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Kreuzspulen herstellende Textilmaschine, im Ausführungsbeispiel ein Kreuzspulautomat, dargestellt. Derartige Kreuzspulautomaten weisen üblicherweise zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen, im vorliegenden Fall Spulstellen 2, auf.
Auf diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, die auf einer Ringspinnmaschine produzierten Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
Nach ihrer Fertigstellung werden die Kreuzspulen 11 mittels eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, vorzugsweise eines Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert.
Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8, Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen 34 um.
Des weiteren verfügt ein solcher Kreuzspulautomat 1 über eine Zentralsteuereinheit 37, die über einen Maschinenbus 40 sowohl mit den separaten Arbeitsstellenrechnern 39 der einzelnen Spulstellen 2 als auch mit einer Steuereinrichtung des Serviceaggregates verbunden ist.
Von dem vorstehend erwähnten Hülsentransportsystem 3 sind in Fig. 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
Die angelieferten Spinnkopse 9 werden in der Abspulstellung 10, die sich im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befindet, zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult. Die einzelnen Spulstellen verfügen dabei, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser Arbeitsstellen gewährleisten.
In Fig. 1 ist ein vom Spinnkops 9 zur Kreuzspule 11 laufender Faden mit der Bezugszahl 30, eine Saugdüse mit 12 sowie ein Greiferrohr mit 42 bezeichnet. Solche Spulstellen 2 verfügen außerdem über eine Spleißeinrichtung 13, eine Fadenspanneinrichtung 14, einen Fadenreiniger 15, eine Paraffiniereinrichtung 16, eine Fadenschneideinrichtung 17, einen Fadenzugkraftsensor 20 sowie einen Unterfadensensor 22.
Die insgesamt mit der Bezugszahl 24 gekennzeichnete Spulvorrichtung besteht aus einem Spulenrahmen 18, der um eine Schwenkachse 19 beweglich gelagert ist. Der Spulenrahmen 18 kann, zum Beispiel zur Fertigung von konischen Kreuzspulen, außerdem um eine Achse 25 verschwenkt werden.
Während des Spulprozesses liegt die Kreuzspule 11 mit ihrer Oberfläche auf einer Andrückrolle 26 und nimmt diese antriebslose Andrückrolle 26 über Reibschluß mit. Der Antrieb der Kreuzspule erfolgt über eine drehzahlregelbare Antriebseinrichtung 27. Die als elektronisch kommutierbarer Gleichstrommotor ausgebildete Antriebseinrichtung 27 ist, wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, direkt am Spulenrahmen 18 angeordnet bzw. in den Spulrahmen 18 integriert.
Zur Changierung des Fadens 30 während des Spulprozesses ist eine Fadenchangiereinrichtung 28 vorgesehen. Eine solche in Fig. 2 angedeutete Changiereinrichtung ist beispielsweise in der DE 198 58 548.9 ausführlich beschrieben.
Die Fadenchangiereinrichtung 28 besteht im wesentlichen aus einem fingerartig ausgebildeten Fadenführer 29, der, durch einen elektromechanischen Antrieb 31 beaufschlagt, den Faden 30, wie in Fig. 2 angedeutet, zwischen den beiden Stirnseiten der Kreuzspule 11 traversiert. Der Faden 30 gleitet während seiner Verlegung durch den Fadenführer 29 dabei auf einem Führungslineal 32.
Die Antriebseinrichtung 27, die in Fig. 3 im Schnitt dargestellt ist, ist bezüglich des Spulenrahmens 18 axial verschiebbar gelagert. Das heißt, das Statorgehäuse 33 der Antriebseinrichtung 27 ist gleitend in einer Außenhülse 35 geführt, die vorzugsweise Bestandteil des Spulenrahmens 18 ist. Das Statorgehäuse 33 der Antriebseinrichtung 27 ist mit einem Öffnungshebel 54 verbunden, der über eine Achse 55 schwenkbeweglich am Spulenrahmenarm 56 angeschlossen ist. Das Statorgehäuse 33 kann mittels dieses Öffnungshebels 54 in die Außenhülse 35 eingefahren und damit der Abstand zwischen den Spulenaufnahmetellern 38, 38', zum Einwechseln einer Leerhülse oder zum Entfernen einer fertiggestellten Kreuzspule, verändert werden.
Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, ist das in der Außenhülse 35 gleitend geführte Statorgehäuse 33 bezüglich der Außenhülse 35 über Dichtungsmittel 41 druckfest abgedichtet. Das Statorgehäuse 33 ist bezüglich der Außenhülse 35 außerdem über eine Momentenstütze 44 gegen Verdrehung gesichert und wird durch ein Federelement 43 in Richtung des Spulenaufnahmetellers 38 beaufschlagt.
Das über die Dichtungsmittel 41 abgedichtete Statorgehäuse 33 bildet mit der Außenhülse 35 einen ringartigen Zylinderraum 45, der über eine Pneumatikleitung 46, in die ein ansteuerbares Wegeventil 47 eingeschaltet ist, definiert mit einem Druckmedium beaufschlagbar ist. Das Druckmedium wird dabei beispielsweise durch eine Überdruckquelle 48 bereitgestellt.
Innerhalb des Statorgehäuses 33 sind neben den Statorwicklungen 49 der elektronisch kommutierten Antriebseinrichtung 27 noch Lager 50 zur Aufnahme des Rotors 36 angeordnet.
Am Rotor 36 ist drehfest, jedoch bezüglich des Rotors 36 gegen die Kraft eines Federelementes 53 axial verschiebbar, ein Spulenaufnahmeteller 38 festgelegt. Das Federelement 53, dessen Federkraft über der Federkraft des Federelementes 43 liegt, sorgt dafür, daß während des regulären Spulbetriebes zwischen einem am Statorgehäuse 33 angeordneten Bremsbelag 52 und einer Anlagefläche 57 des mit dem Rotor 36 umlaufenden Spulenaufnahmetellers 38 stets ein Luftspalt 58 gegeben ist (siehe Fig. 4).
Funktionsbeschreibung
Zu Beginn eines Spulprozesses wird zunächst entweder manuell oder durch ein Serviceaggregat eine Leerhülse in den Spulenrahmen eingelegt.
Zu diesem Zweck wird, manuell oder durch ein entsprechendes Handhabungselement des Serviceaggregates, der Hebel 54 des Spulenrahmens 18 in Richtung des Pfeiles F verschwenkt und damit die elektronisch kommutierte Antriebseinrichtung 27 etwas in die in den Spulenrahmen 18 integrierte Außenhülse 35 eingefahren.
Das heißt, das Statorgehäuse 33 des elektronisch kommutierten Gleichstrommotors wird gegen die Kraft des Federelementes 43 in axialer Richtung so weit in die Außenhülse 35 hineingeschoben, bis der Abstand zwischen dem mit der Antriebseinrichtung 27 verbundenen Spulenaufnahmeteller 38 und dem am gegenüberliegenden Spulenrahmenarm drehbar gelagerten Spulenaufnahmeteller 38' größer ist als eine Hülsenlänge.
Anschließend kann eine Leerhülse zwischen den Spulenaufnahmetellern 38, 38' positioniert werden. Nach dem Lösen des Öffnungshebels 54 drückt das Federelement 43 den Spulenaufnahmeteller 38 zur Spulenrahmenmitte und klemmt dabei die Leerhülse zwischen den Spulenaufnahmetellern 38, 38' drehfest ein. Das heißt, die Leerhülse ist über den Spulenaufnahmeteller 38 jetzt drehfest mit dem Rotor 36 der Antriebseinrichtung 27 verbunden und kann von dieser in der gewünschten Wickelrichtung rotiert werden.
Wenn im Bedarfsfall die Kreuzspule 11 gestoppt werden muß, weil beispielsweise ein Spinnkops 9 abgelaufen ist, ein kontrollierter Fadenschnitt durchgeführt wurde oder ein Fadenbruch aufgetreten ist, wird die Bremseinrichtung 60 betätigt und die Kreuzspule 11 in kürzester Zeit in den Stillstand abgebremst.
Das heißt, über den Spulstellenrechner 39 wird das in der Pneumatikleitung 46 angeordnete Wegeventil 47 so angesteuert, daß der zwischen dem Statorgehäuse 33 und der Außenhülse 35 befindliche ringartige Zylinderraum 45 mit Druckluft gefüllt und der im Zylinderraum 45 anstehende Überdruck das Statorgehäuse 33 in Richtung der Spulenrahmenmitte beaufschlagt. Da der Spulenaufnahmeteller 38 durch die zwischen den Spulenaufnahmetellern 38, 38' eingespannte Hülse daran gehindert ist axial auszuweichen, wird durch den jetzt zusätzlich zur Federkraft des Federelementes 43 wirksamen Pneumatikdruck das im Rotor 36 angeordnete Federelement 53 überdrückt.
Das heißt, das Statorgehäuse 33 wird bezüglich des Spulenaufnahmetellers 38 etwas axial in Richtung der Spulenrahmenmitte verlagert, so daß sich der am Statorgehäuse 33 angeordnete Bremsbelag 52 an die Anlagefläche 57 des rotierenden Spulenaufnahmetellers 38 angelegt.
Beim Anpressen des am Statorgehäuse 33 drehfest angeordneten Bremsbelag 52 an die am rotierenden Spulenaufnahmeteller 38 befindliche Anlagefläche 57 entsteht ein Bremsmoment, das den Spulenaufnahmeteller 38 und damit die Kreuzspule 11 zügig zum Stillstand bringt.

Claims (11)

1. Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einem Spulenrahmen zum Haltern einer Kreuzspule, einer am Spulenrahmen angeordneten, drehzahlregelbaren Antriebseinrichtung, die einen Spulenaufnahmeteller antreibt, sowie einer einen separaten Antrieb aufweisenden Fadenchangiereinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß in die Antriebseinrichtung (27) eine Bremseinrichtung (60) integriert ist.
2. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (60) pneumatisch betätigbar ist.
3. Spulvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Spulenaufnahmeteller (38) beaufschlagende Antriebseinrichtung (27) als elektronisch kommutierter Gleichstrommotor ausgebildet ist.
4. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (27) bezüglich des Spulenrahmens (18) axial verschiebbar gelagert ist.
5. Spulvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (27) mit einem Statorgehäuse (33) in einer Außenhülse (35), die Teil des Spulenrahmens (18) ist, gleitend geführt ist und daß das Statorgehäuse (33) durch ein Federelement (43) in Richtung des Spulenaufnahmetellers (38) beaufschlagt ist.
6. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Statorgehäuse (33) in der Außenhülse (35), durch Dichtelemente (41) abgedichtet, verschiebbar gelagert ist.
7. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Statorgehäuse (33) und die Außenhülse (35) zwischen sich einen Zylinderraum (45) bilden, der über ein Wegeventil (47) definiert mit einem Druckmedium beaufschlagbar ist.
8. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Statorgehäuse (33) mittels einer Momentenstütze (44) drehfest mit der Außenhülse (35) verbunden ist.
9. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Statorgehäuses (33) in Lagern (50) ein Rotor (36) drehbar gelagert ist, der mit dem Spulenaufnahmeteller (38) drehfest verbunden ist, wobei der durch ein Federelement (53) beaufschlagte Spulenaufnahmeteller (38) bezüglich des Rotors (36) axial verschiebbar gelagert ist.
10. Spulvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Statorgehäuse (33) ein Bremsbelag (52) festgelegt ist.
11. Spulvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bremsbelag (52) definiert an eine rückseitige Anlagefläche (57) des Spulenaufnahmetellers (38) anlegbar ist.
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