DE19906174C1 - Vorrichtung zur Abdichtung - Google Patents
Vorrichtung zur AbdichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein Absperrelement (1) und der andere einen Dichtsitz bildet, enthaltend wenigstens ein Dichtungselement, das durch einen Federstahlblechstreifen (2) gebildet ist, der hohlprofilförmig gebogen ist, wobei der hohlprofilförmige Federstahlblechstreifen (2) aus Teillängen (17, 18, 19, 20) zu einem geschlossenen Polygonzug zusammengesetzt ist. Dabei sind die Ecken des Polygonzugs mit hohlprofilförmigen Eckstücken (16) ausgefüllt, die eine gegenüber der Einwirkung der Dichtkraft praktisch starre äußere Form besitzen. Ferner sind die Eckstücke in Richtung der Dichtkraft auf einer federnd nachgiebigen Abstützung gelagert und stirnseitig jeweils mit einem ebenen Endblech versehen, welches parallel zur Richtung der Dichtkraft angeordnet ist und senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge (17, 18, 19, 20) des hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifens (2) verläuft und die jeweils an ein Eckstück (16) anschließende Teillänge (17, 18, 19, 20) des Federstahlblechstreifens (2), die senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten ist, mit ihrer Stirnseite an dem jeweiligen Endblech (24) eng anliegt, insbesondere gleitbar anliegt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen
zwei relativ zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein
Absperrelement und der andere einen Dichtsitz bildet, gemäß dem Gattungsbegriff des
Patentanspruchs 1.
Aus der gattungsbildenden DE 195 21 916 A1 ist eine zur Abdichtung zwischen zwei
Klappenflügeln oder einem Klappenflügel und einem Anschlag einer Rauchgasarmatur
bekannt, die ein durch einen Federstahlblechstreifen gebildetes elastisches
Dichtungselement enthält. Dieses Dichtungselement beinhaltet zwei parallel
nebeneinander angeordnete und nach der gleichen Seite weisende ebene
Spannränder sowie eine bogenförmig gekrümmte Dichtungszone zwischen den
Spannrändern. Der Federstahlblechstreifen ist mittels einer Klemmeinrichtung über die
Spannränder am jeweils gewünschten Anlagenteil der Rauchgasarmatur befestigbar.
Der jeweils andere Anlagenteil, an dem die Gegenfläche des Dichtsitzes angeordnet
ist, kommt im Dichtungsfalle im Scheitelbereich der bogenförmig gekrümmten
Dichtungszone mit dem Dichtungselement unter Ausübung einer Dichtkraft in
Berührung.
In der ebenfalls gattungsgemäßen, einen älteren Zeitrang aufweisenden aber nicht vorveröffentlichten Patentschrift DE
198 28 896 C1 der Anmelderin ist eine Vorrichtung beschrieben, die insbesondere für
die Verwendung in Rauchgasarmaturen vorgesehen ist, die starken thermischen
Dehnungen unterliegen. Sie ermöglicht aufgrund ihrer speziellen Konstruktion
Federwege von z. B. bis zu 30 mm. Diese Vorrichtung enthält wenigstens ein
Dichtungselement, das durch einen sich entlang der Berührungszone erstreckenden
Federstahlblechstreifen gebildet ist, der hohlprofilförmig gebogen ist und dessen beide
Längskanten Spannränder bilden, die an einem der beiden Anlagenteile, zwischen
denen die Abdichtung erfolgen soll, mit einem Abstand zueinander, der mindestens
10% der Breite des Dichtungselementes beträgt, eingespannt sind. Dabei liegt das
Dichtungselement in der Schließstellung des Absperrelements mit einer gegenüber
dem Dichtsitz konvex gekrümmten Dichtungszone durch Federwirkung mit einer
Dichtkraft an dem Dichtsitz an. Diese Vorrichtung zeichnet sich weiter dadurch aus,
daß die Dichtungszone des Federstahlblechstreifens durch plastische Verformung in
Form eines Dachfirstes mit sich beidseitig anschließenden Dachflächen gebogen ist.
Dabei sind die beiden Dachflächen in einem Winkel von 60° bis 160° zueinander
ausgerichtet. Außerdem ist an der dem Dachfirst abgewandten Längskante der beiden
Dachflächen jeweils eine weitere durch plastische Verformung erzeugte, nach außen
hin konvexe Biegung angebracht, an die sich eine zumindest in einem ersten Teilstück
ebene Seitenfläche anschließt an deren freien Längskanten jeweils der Spannrand
angeordnet ist.
Der in solchen Abdichtvorrichtungen verwendete Federstahlblechstreifen, an dem die
eigentliche Dichtungszone angeordnet ist, weist üblicherweise eine Dicke auf, die in
einer Größenordnung von etwa 0,5 mm liegt. In der Regel handelt es sich bei solchen
Dichtungen um umlaufende, also in sich geschlossene Dichtungen, die beispielsweise
am Rand einer Schieberplatte angebracht werden und daher in der Form eines
Polygonzugs verlegt sind. Die Umlauflänge eines solchen Polygonzugs beträgt
üblicherweise mehrere Meter und wird aus mehreren Teillängen zusammengesetzt. Im
Bereich der linear lose aneinander gefügten Teillängen bereiten die Stoßstellen
hinsichtlich ihrer Dichtheit praktisch keine Probleme, da die Verformung der
Federstahlblechstreifen dort völlig gleichmäßig erfolgt. Im Bereich der Ecken des
Polygonzugs kommt es im Stoßstellenbereich aber zu gegenläufigen Verformungen an
den aufeinanderstoßenden Teillängen, so daß sich Spalte bilden, die unzulässig starke
Leckagen nach sich ziehen. Eine stoffliche Verbindung z. B. durch Schweißen oder
Kleben, die eventuell Abhilfe schaffen könnte, kommt im Bereich der Stoßstelle wegen
der geringen Wanddicken des Federstahlblechstreifens ohnehin nicht in Frage.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Abdichtvorrichtung der
gattungsgemäßen Art dahingehend zu verbessern, daß auch im Bereich der Ecken das
durch den Federstahlblechstreifen gebildete Hohlprofil nach außen möglichst dicht ist,
ohne daß in den Eckbereichen eine die Federkraft des Federstahlblechstreifens in
unzulässiger Weise beeinträchtigende Versteifung des Abdichtprofils eintritt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Abdichtvorrichtung mit den im
Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Durch die kennzeichnenden Merkmale
der Unteransprüche 2 bis 10 ist diese Vorrichtung in vorteilhafter Weise weiter
ausgestaltbar.
Die Erfindung sieht für eine gattungsgemäße Abdichtvorrichtung vor, daß die Ecken
des Polygonzugs mit vorzugsweise hohlprofilförmigen Eckstücken ausgefüllt sind, die
im Prinzip eine starre äußere Form besitzen, d. h. sich unter der Einwirkung der
Dichtkraft praktisch nicht verformen. Allerdings können diese Eckstücke in Richtung
der Dichtkraft ausweichen, da sie erfindungsgemäß auf einer federnd nachgiebigen
Abstützung gelagert sind. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Eckstücke stirnseitig, also
an den den Teillängen des Federstahlblechstreifens zugewandten Seiten jeweils mit
einem ebenen Endblech versehen sind, das parallel zur Richtung der Dichtkraft und
senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge des hohlprofilförmigen
Federstahlblechstreifens angeordnet ist. Diese Endbleche bilden jeweils eine
Anlagefläche für die anschließenden Teillängen des Federstahlblechstreifens. Die
Teillängen sind senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten und liegen mit ihrer
Stirnseite eng an dem jeweiligen Endblech. Im Prinzip wäre es möglich, die
Federstahlblechstreifen jeweils mit dem zugeordneten Endblech zu verbinden.
Wesentlich einfacher und im Hinblick, auf die Dichtwirkung völlig ausreichend ist es
jedoch, die einzelnen Teillängen jeweils gleitbar nahe an das entsprechende Endblech
anzulegen. Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß das Eckstück im
Scheitelbereich des Winkels der jeweiligen Ecke eine in sich völlig geschlossene
durchgehende Dichtungszone bietet und trotz der starren Ausbildung der Form des
Eckstücks wegen der federnd nachgiebigen Lagerung ein Ausweichen gegen die
Dichtkraft in gleicher Weise möglich ist, wie dies auch bei den einzelnen Teillängen des
Federstahlblechstreifens der Fall ist.
Zweckmäßigerweise wird die federnde Abstützung des Eckstücks jeweils durch ein
Federelement, das auch in mehrere Teilelemente aufgeteilt sein kann, gebildet,
welches innerhalb des hohlprofilförmigen Eckstücks angeordnet ist und zumindest
punktuell an der Innenoberfläche des Eckstücks anliegt. Dabei muß selbstverständlich
sichergestellt sein, daß die Einfederung dieses Federelements nicht durch die Wände
des hohlprofilförmigen Eckstücks behindert wird. Mit besonderem Vorteil werden
Federelemente eingesetzt, die als offenes Hohlprofil mit einem im Querschnitt im
wesentlichen rautenförmigen Kopfteil und einem daran angeschlossenen Fußteil
ausgebildet sind, welcher durch die im Abstand voneinander parallel auslaufenden
Seitenflächen des Hohlprofils gebildet ist. Dabei sollten die Seitenflächen an ihrem
unteren Ende Spannränder für eine besonders einfache Befestigung des
Federelements bilden. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Seitenflächen darüber
hinaus auch Gleitflächen für die parallel zueinander auslaufenden Ränder des
hohlprofilförmigen Eckstücks bilden. Vorzugsweise weist das Federelement eine im
wesentlichen der Form des zur eigentlichen Abdichtung benutzten
Federstahlblechstreifens entsprechende Form auf und besteht ebenfalls aus
Federstahl. In besonders bevorzugter Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Abdichtung einen als Dichtelement benutzten hohlprofilförmigen
Federstahlblechstreifen auf, wie er in der DE 198 28 896 C1 beschrieben ist, wobei die
Federelemente innerhalb der Eckstücke jeweils Federelemente aufweisen, die in
entsprechender Weise wie dieser Federstahlblechstreifen geformt sind, wobei
allerdings die Seitenflächen des Fußteils zur Ausbildung von Gleitflächen verlängert
sind.
Ein besonders günstiges Betriebsverhalten ergibt sich, wenn die federnde Abstützung
für die Eckstücke jeweils eine Federcharakteristik aufweist, die zumindest
näherungsweise der Federcharakteristik des Federstahlblechstreifens der eigentlichen
Dichtung entspricht. Diese Voraussetzung ist technisch nicht unbedingt zwingend, hat
aber den Vorteil, daß sich am Umfang beispielsweise einer Rauchgasklappe auf die
Längeneinheit bezogen etwa gleich hohe Dichtkräfte ausbilden können.
Vorzugsweise besitzt das Eckstück eine deutlich größere Wanddicke als der
Federstahlblechstreifen, insbesondere eine doppelt bis fünfmal so große Wanddicke.
Beispielsweise kann die Wanddicke 2 mm betragen. Dies ist ohneweiteres ausreichend,
um ein Eckstück als Schweißkonstruktion aus zwei Hohlprofilstücken zu bilden, die
entsprechend der Eckenform auf Gehrung geschnitten und zusammengesetzt sind.
Infolge der erheblich größeren Wanddicke des Eckstücks gegenüber der Wanddicke
des Federstahlblechstreifens, die beispielsweise nur 0,5 mm beträgt, besitzt ein
solches Eckstück eine erheblich höhere Steifigkeit. Bei einer starren Befestigung des
Eckstücks würde dies zu einer unzulässigen "Verhärtung" der Dichtungszone des
Federstahlblechstreifens führen. Durch die federnde Lagerung des Eckstücks wird dies
jedoch vermieden.
Zweckmäßigerweise weist ein erfindungsgemäß eingesetztes Eckstück im Querschnitt
eine im wesentlichen kastenförmige Grundform auf, wobei im unbelasteten Zustand
der Dichtvorrichtung diejenige Oberflächenseite, an der die Gegenfläche des
Dichtsitzes zur Anlage kommt, nach außen gewölbt ist. Auf diese Weise wird an der
Außenoberfläche des Eckstücks eine ähnlich linienförmige Dichtungszone gebildet, wie
dies durch den Dachfirst des in der DE 198 28 896 C1 beschriebenen
Federstahlblechstreifens selbst der Fall ist.
Anhand des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung
nachfolgend näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine gattungsgemäße Abdichtvorrichtung im montierten Zustand,
Fig. 2 eine ausschnittsweise Draufsicht auf den Eckbereich eines
Klappenflügel mit erfindungsgemäßer Doppeldichtung für eine
Rauchgasarmatur und
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie A-A in Fig. 2.
Die Fig. 1 zeigt im Querschnitt eine Abdichtvorrichtung gemäß DE 198 28 896 C1 in
montierter Form. Der unbelastete Zustand des Dichtungselements ist dabei mit
durchgezogenen Linien dargestellt, während die eingetretene Verformung im
temperaturbelasteten Zustand gestrichelt angedeutet ist. Wesentliches Element der
Vorrichtung zur Abdichtung ist der als dicke Linie dargestellte Federstahlblechstreifen
2. Dieser weist in seinem oberen Teil eine Dichtungszone 4 auf, die in der Art eines
Dachfirstes mit zwei ebenen Dachflächen 5 ausgebildet ist. Die Biegung der
Dichtungszone 4 ist durch plastische Verformung des Federstahlblechstreifens 2
erzeugt worden. An den der Dichtungszone 4 abgewandten Längskanten der
Dachflächen 5 ist jeweils eine weitere nach außen konvexe Biegung 6 angeordnet. An
diese schließen sich jeweils Seitenflächen 7 an, die in einem ersten Teilstück eben
geformt sind. Die beiden Spannränder des Federstahlblechstreifens 2 sind mit dem
Bezugszeichen 3 bezeichnet und sind planparallel zueinander ausgerichtet. Hierzu ist
in den Seitenflächen 7 jeweils eine weitere Biegung 8 angebracht, die ebenfalls durch
plastische Verformung erzeugt wurde, aber nicht konvex, sondern nach außen hin
konkav geformt ist. Um die Spannränder 3 auf den gewünschten Abstand zueinander
zu bringen, ist zwischen diesen ein rechteckiges Hohlprofil 9 eingelegt worden. An den
Außenseiten der beiden Spannränder 3 liegt jeweils eine Klemmleiste 10 bzw. 11 an.
Die Spannränder 3 des Federstahlblechstreifens 2 sind mittels einer Schraube 12
zwischen den beiden Klemmleisten 10, 11 und dem dazwischen angeordneten
Hohlprofil 9 eingespannt. Während in der Klemmleiste 10 und in dem Hohlprofil 9
lediglich einfache Durchgangsbohrungen für die Schraube 12 vorgesehen sind, weist
die Klemmleiste 11 eine für das Gewinde der Schraube 12 passende Gewindebohrung
auf. Dadurch kann die Abdichtvorrichtung ohne Verwendung einer gesonderten Mutter
in vormontierter Form bereitgestellt werden. Üblicherweise wird diese Dichtung in
vorgegebene Teillängen von z. B. 2 m Länge angefertigt und erst bei der Montage zur
gewünschten Gesamtlänge in der jeweiligen Rauchgasarmatur zusammengesetzt. Das
Anlagenteil, an dem die Abdichtvorrichtung angebracht werden soll (z. B. Dichtsitz am
Gehäuse einer Gasweiche), ist in mit dem Bezugszeichen 13 versehen. Es weist wie
das Hohlprofil 9 und die Klemmleiste 10 eine für die Schraube 12 geeignete
Durchgangsbohrung auf. Die Schraube 12 ist wesentlich länger ausgeführt, als dies an
sich zur Verschraubung mit der Gewindebohrung in der Klemmleiste 11 notwendig
wäre. Daher können die freien Enden der Schraube 12 in diese Durchgangsbohrungen
am Anlagenteil 12 eingesteckt und mittels Muttern 14 fest mit diesem verspannt
werden.
Der Federstahlblechstreifen 2 bildet ein Hohlprofil, dessen Querschnitt im wesentlichen
rautenförmig gestaltet ist und dessen Spannränder 3 gleichsam einen Fuß an einer
Ecke der Raute des Querschnitts bilden, so daß eine einfache Vormontage der
Abdichtvorrichtung möglich ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die beiden
Klemmleisten 10, 11 jeweils eine abgerundete Längskante auf, deren Rundungsradius
dem Rundungsradius der konkaven Biegung 8 angepaßt ist. Die beiden Klemmleisten
10, 11 reichen mit ihrer gerundeten Längskante bis in den Bereich der Biegung 8. Mit
dem Bezugszeichen 1 ist ein Stück eines Absperrelements bezeichnet worden, das
unter Ausübung einer Dichtkraft an der gekrümmten Dichtungszone 4 anliegt. In
gestrichelter Form ist die Situation der Verformung des Federstahlblechstreifens 2
durch eine starke thermische Dehnung dargestellt worden. Unter dem Druck des
Absperrelements 1 wird die Dichtungszone 4 nach unten verschoben, so daß es
einerseits zu einer Vergrößerung des Winkels im Bereich des Dachfirstes und
andererseits zu einer Verkleinerung der Winkel im Bereich der beiden Biegungen 6
kommt, die außerdem etwas nach außen ausweichen. Man erkennt deutlich, daß die
Abdichtvorrichtung trotz ihrer kompakten Bauweise einen sehr großen Federweg
zuläßt. Die Federsteifigkeit ist dabei aber noch so groß, daß trotz großer
Rauchgasgeschwindigkeiten keine unzulässigen Schwingungen des
Federstahlblechstreifens 2 eintreten, die zu seiner vorzeitigen Zerstörung führen
könnten.
In den Fig. 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Abdichtung ausschnittsweise als Draufsicht bzw. als Schnittbild
dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine Klappenscheibe für eine Gasweiche. Diese
Klappenscheibe, die mit dem Bezugszeichen 15 bezeichnet ist, ist an ihrem Rand an
jeder Seitenfläche mit einer umlaufenden Doppeldichtung versehen, die in
erfindungsgemäßer Weise gestaltet ist. Man erkennt in Fig. 2 die parallel und im
Abstand zueinander verlaufenden hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifen 2, die im
dargestellten Eckbereich in Form der Teillängen 17 und 18 bzw. 19 und 20 jeweils
paarweise über Eckstücke 16 aneinandergefügt sind. Da es sich um einen
rechtwinkeligen Eckbereich handelt, sind die Eckstücke 16 jeweils in der Draufsicht L-
förmig ausgebildet. Die Eckstücke sind aus zwei mit Gehrungsschnitt versehenen
Teilstücken eines Hohlprofils zusammengesetzt, das aus Stahlblech von z. B. 2 mm
Dicke besteht. Im Stoßstellenbereich sind die beiden Schenkel der Eckstücke 16
jeweils durch eine Schweißnaht miteinander dicht verbunden. Die Stoßstellen zwischen
den koaxial unmittelbar aneinandergelegten Teillängen des Federstahlblechstreifens 2
(nicht dargestellt) und zwischen den Teillängen 17, 18, 19, 20 des
Federstahlblechstreifens 2 und den Schenkeln der Eckstücke 16 sind jeweils senkrecht
zur Längsachse des Federstahlblechstreifens 2 bzw. der Schenkel der Eckstücke 16
ausgeführt.
Im Schnittbild der Fig. 3 erkennt man den Aufbau der Eckstücke 16 im einzelnen. Die
Eckstücke 16 weisen ein Kopfteil mit im Querschnitt im wesentlichen kastenförmiger
Grundform auf, wobei dessen außenliegende breite Seitenfläche dachförmig nach
außen gewölbt (Wölbung 25) ist. Hierdurch wird in deren Mittelbereich eine ähnlich
linienförmige, in axialer Richtung der Schenkel verlaufende Berührungszone für die
saubere Anlage der Gegenfläche des Dichtsitzes geschaffen, wie dies beim dem
Federstahlblechstreifen 2 ebenfalls gegeben ist. An der nach innen liegenden
Breitseite des Eckstücks 16 ist dessen ansonsten geschlossenes Hohlprofil mit
parallelen und voneinander beanstandeten Randflächen 21 versehen. Im Inneren des
Hohlprofils des Eckstücks 16 ist ein Federelement 23 angeordnet, das aus zwei
gleichen Teilelementen besteht, von denen jeweils eines in jeden der beiden Schenkel
eingesetzt ist. Während die Teillängen 17, 18, 19, 20 der Federstahlblechstreifen 2
eine Form aufweisen, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, ist die Form der Federelemente
23 in bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weitgehend ähnlich hierzu
ausgebildet. Der im wesentlichen rautenförmige Kopfteil des Federelements 23 liegt
innerhalb des kastenförmigen Teils des Eckstücks 16 und berührt nur mit einer Ecke
linienförmig die Innenoberfläche des Eckstücks 16 im Bereich der Wölbung 25 und ist
im übrigen von der Innenoberfläche beabstandet. An dem Kopfteil des Federelements
23 schließt sich ein Fußteil an, das aus parallelen Seitenflächen 22 gebildet ist, deren
Abstand so bemessen ist, daß die Randflächen 21 des Eckstücks 16 auf den
Seitenflächen 22 lose aufliegen und auf diese Weise Gleitflächen für eine lineare
Verlagerung des Eckstücks 16 geschaffen werden. Die Seitenflächen 22 sind in ihrem
unteren Teil als Spannränder ausgebildet und können in gleicher Weise wie die
Dichtungsanordnung gemäß Fig. 1 mittels Schrauben, Klemmstücken und eingelegtem
Hohlprofil befestigt werden. Im vorliegenden Fall ist dies über L-förmige Halteprofile 13
realisiert. Die Form und die Abmessungen des Federelements 23 sind denen des
Federstahlblechstreifens 2 weitgehend gleich bzw. kommen diesen sehr nahe mit der
Ausnahme, daß die Seitenflächen 22 gegenüber den lediglich als Spannränder 3
fungierenden entsprechenden Flächen deutlich verlängert sind, um die Gleitflächen im
Fußteil zu schaffen. Die Stirnseiten der Eckstücke 16 sind, wie aus Fig. 2 hervorgeht,
aber in Fig. 3 nicht erkennbar ist, mit Endblechen 24 versehen. Letztere können
vollflächig ausgebildet sein, können sich aber auch auf den Randbereich des
Eckstücks 16 beschränken. Sinn dieser Endbleche 24 ist es, daß sie eine saubere
Anlagefläche für die lose anschließenden Teillängen 17, 18, 19, 20 des
Federstahlblechstreifens 2 bilden, so daß im Bedarfsfall ein Gleiten darauf möglich ist.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Abdichtungsvorrichtung ist folgende: Die nicht
näher dargestellten einzelnen Teillängen des Federstahlblechstreifens 2 liegen jeweils
axial fluchtend dicht aneinander ebenso wie die Teillängen 17, 18, 19, 20 und die
Schenkel der Eckstücke 16. Dabei stoßen die offenen Stirnseiten der Teillängen 17,
18, 19, 20 jeweils an ein Endblech 24 des Eckstückes 16 in der Weise an, daß die
Stirnseiten vollständig von den Endblechen 24 überdeckt werden. Die Ausrichtung ist
dergestalt, daß die linienförmige Dichtungszone 4 im unbelasteten Zustand nach oben
hin genau fluchtet mit der Wölbung 25 der Eckstücke 16, so daß sich insgesamt eine
durchgehende schmale Anlagefläche für die Gegenfläche des Dichtsitzes ergibt, die
keinerlei Höhenversatz aufweist. Dazu ist es selbstverständlich erforderlich, daß die
Halteprofile, mit denen die Teillängen 17, 18, 19, 20 befestigt werden, wegen der
lediglich als Spannrand 3 ausgebildeten Fußteile der Federstahlblechstreifen 2
entsprechend andere Abmessungen aufweisen als die Halteprofile 13 für die
wesentlich höheren Fußteile an den Federelementen 23 der Eckstücke 16. Da die
Eckstücke 16 wegen ihrer nachgiebigen Abstützung auf den Federelementen 23 unter
der Einwirkung einer Dichtkraft in gleicher Weise zurückweichen können wie die
Federstahlblechstreifen 2 ist auch in belasteten Zustand eine von Höhenversatz freie
Anlagefläche für die Gegenfläche des Dichtsitzes gewährleistet.
Mit der vorliegenden Erfindung wird vermieden, daß es in den Eckbereichen einer
Abdichtvorrichtung beispielsweise infolge starker thermischer Dehnungen zu
ungleichmäßigen Verformungen an den jeweils im Eckbereich zusammenstossenden
Teillängen des Federstahlblechstreifens kommt. Ohne die erfindungsgemäßen
Eckstücke würde eine ungleichmäßige Verformung der Federstahlblechstreifen jeweils
zu einem Auseinanderklaffen im Bereich der Stoßstelle und damit zu einer größeren
Undichtigkeit führen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Abdichtvorrichtung wird dies jedoch vermieden, wobei der bauliche Aufwand hierfür
außerordentlich gering ist. Die Federsteifigkeit des gesamten Dichtsystems wird
praktisch nicht beeinträchtigt. Aufgrund der besonders einfachen Konstruktion ist eine
hohe Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit des Dichtsystems gegeben.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen zwei relativ
zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein Absperrelement
(1) und der andere einen Dichtsitz bildet, enthaltend wenigstens ein
Dichtungselement, das durch einen sich entlang der Berührungszone
erstreckenden Federstahlblechstreifen (2) gebildet ist, der hohlprofilförmig
gebogen ist, wobei das Dichtungselement in der Schließstellung des
Absperrelements mit einer gegenüber dem Dichtsitz konvex gekrümmten
Dichtungszone (4) durch Federwirkung mit einer Dichtkraft an dem Dichtsitz
anliegt und der hohlprofilförmige Federstahlblechstreifen (2) aus Teillängen (17,
18, 19, 20) zu einem geschlossenen Polygonzug zusammengesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
- 1. daß die Ecken des Polygonzugs mit hohlprofilförmigen Eckstücken (16) ausgefüllt sind, die eine gegenüber der Einwirkung der Dichtkraft praktisch starre äußere Form besitzen,
- 2. daß die Eckstücke in Richtung der Dichtkraft auf einer federnd nachgiebigen Abstützung gelagert sind,
- 3. daß die Eckstücke (16) stirnseitig jeweils mit einem ebenen Endblech versehen sind, welches parallel zur Richtung der Dichtkraft angeordnet ist und senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge (17, 18, 19, 20) des hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifens (2) verläuft und
- 4. daß die jeweils an ein Eckstück (16) anschließende Teillänge (17, 18, 19, 20) des Federstahlblechstreifens (2), die senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten ist, mit ihrer Stirnseite an dem jeweiligen Endblech (24) eng anliegt, insbesondere gleitbar anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die federnde Abstützung durch ein Federelement (23) gebildet ist, das
innerhalb des hohlprofilförmigen Eckstücks (16) angeordnet ist und zumindest
punktuell an der Innenoberfläche des Eckstücks (16) anliegt.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement (23) als offenes Hohlprofil mit einem im Querschnitt im
wesentlichen rautenförmigen Kopfteil und einem daran angeschlossenen
Fußteil ausgebildet ist, welcher durch die im Abstand voneinander parallel
auslaufenden Seitenflächen (22) des Hohlprofils gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß Seitenflächen (22) an ihrem unterem Ende Spannränder für die Befestigung
des Federelements (23) bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenflächen (22) Gleitflächen für die parallel zueinander auslaufenden
Randflächen (21) des hohlprofilförmigen Eckstücks (16) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement (23) eine im wesentlichen der Form des
Federstahlblechstreifens (2) entsprechende Form aufweist und ebenfalls aus
Federstahl besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die federnde Abstützung eine Federcharkteristik aufweist, die zumindest
näherungsweise der Federcharakteristik des Federstahlblechstreifens (2)
entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Eckstück (16) eine deutlich größere Wanddicke als der
Federstahlblechstreifen (2), insbesondere eine doppelt bis fünfmal so große
Wanddicke, aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Eckstück (16) als Schweißkonstruktion aus auf Gehrung geschnittenen
Hohlprofileinzelstücken zusammengesetzt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Eckstück (16) im Querschnitt eine im wesentlichen kastenförmige
Grundform aufweist, wobei im unbelasteten Zustand der Vorrichtung die
Oberfläche, an der die Gegenfläche des Dichtsitzes zur Anlage kommt, zur
Ausbildung einer linienförmigen Dichtungszone (25) nach außen gewölbt ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999106174 DE19906174C1 (de) | 1999-02-05 | 1999-02-05 | Vorrichtung zur Abdichtung |
| PCT/IB2000/000119 WO2000046528A1 (de) | 1999-02-05 | 2000-02-04 | Vorrichtung zur abdichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999106174 DE19906174C1 (de) | 1999-02-05 | 1999-02-05 | Vorrichtung zur Abdichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19906174C1 true DE19906174C1 (de) | 2000-05-18 |
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ID=7897494
Family Applications (1)
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| DE102009050182A1 (de) * | 2009-10-21 | 2011-05-05 | Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft | Abgasturboladergehäuse mit einem verschließbaren Strömungskanal |
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| DE19521916A1 (de) * | 1995-06-09 | 1996-12-12 | Mannesmann Ag | Vorrichtung zur Abdichtung zwischen beweglichen Anlagenteilen |
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| DE4313894C1 (de) * | 1993-04-28 | 1994-08-18 | Stober & Morlock | Absperrvorrichtung für Kanäle mit großen Querschnitten, insbesondere für Abgas- und Rauchgaskanäle von Kraftwerken |
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