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DE19906174C1 - Vorrichtung zur Abdichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Abdichtung

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DE19906174C1
DE19906174C1 DE1999106174 DE19906174A DE19906174C1 DE 19906174 C1 DE19906174 C1 DE 19906174C1 DE 1999106174 DE1999106174 DE 1999106174 DE 19906174 A DE19906174 A DE 19906174A DE 19906174 C1 DE19906174 C1 DE 19906174C1
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spring
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Wilfried Starke
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Vodafone GmbH
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Mannesmann AG
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16JPISTONS; CYLINDERS; SEALINGS
    • F16J15/00Sealings
    • F16J15/02Sealings between relatively-stationary surfaces
    • F16J15/06Sealings between relatively-stationary surfaces with solid packing compressed between sealing surfaces
    • F16J15/08Sealings between relatively-stationary surfaces with solid packing compressed between sealing surfaces with exclusively metal packing
    • F16J15/0887Sealings between relatively-stationary surfaces with solid packing compressed between sealing surfaces with exclusively metal packing the sealing effect being obtained by elastic deformation of the packing
    • F16J15/0893Sealings between relatively-stationary surfaces with solid packing compressed between sealing surfaces with exclusively metal packing the sealing effect being obtained by elastic deformation of the packing the packing having a hollow profile
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23LSUPPLYING AIR OR NON-COMBUSTIBLE LIQUIDS OR GASES TO COMBUSTION APPARATUS IN GENERAL ; VALVES OR DAMPERS SPECIALLY ADAPTED FOR CONTROLLING AIR SUPPLY OR DRAUGHT IN COMBUSTION APPARATUS; INDUCING DRAUGHT IN COMBUSTION APPARATUS; TOPS FOR CHIMNEYS OR VENTILATING SHAFTS; TERMINALS FOR FLUES
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    • F23L11/005Arrangements of valves or dampers after the fire for closing the flue during interruption of burner function

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein Absperrelement (1) und der andere einen Dichtsitz bildet, enthaltend wenigstens ein Dichtungselement, das durch einen Federstahlblechstreifen (2) gebildet ist, der hohlprofilförmig gebogen ist, wobei der hohlprofilförmige Federstahlblechstreifen (2) aus Teillängen (17, 18, 19, 20) zu einem geschlossenen Polygonzug zusammengesetzt ist. Dabei sind die Ecken des Polygonzugs mit hohlprofilförmigen Eckstücken (16) ausgefüllt, die eine gegenüber der Einwirkung der Dichtkraft praktisch starre äußere Form besitzen. Ferner sind die Eckstücke in Richtung der Dichtkraft auf einer federnd nachgiebigen Abstützung gelagert und stirnseitig jeweils mit einem ebenen Endblech versehen, welches parallel zur Richtung der Dichtkraft angeordnet ist und senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge (17, 18, 19, 20) des hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifens (2) verläuft und die jeweils an ein Eckstück (16) anschließende Teillänge (17, 18, 19, 20) des Federstahlblechstreifens (2), die senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten ist, mit ihrer Stirnseite an dem jeweiligen Endblech (24) eng anliegt, insbesondere gleitbar anliegt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein Absperrelement und der andere einen Dichtsitz bildet, gemäß dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der gattungsbildenden DE 195 21 916 A1 ist eine zur Abdichtung zwischen zwei Klappenflügeln oder einem Klappenflügel und einem Anschlag einer Rauchgasarmatur bekannt, die ein durch einen Federstahlblechstreifen gebildetes elastisches Dichtungselement enthält. Dieses Dichtungselement beinhaltet zwei parallel nebeneinander angeordnete und nach der gleichen Seite weisende ebene Spannränder sowie eine bogenförmig gekrümmte Dichtungszone zwischen den Spannrändern. Der Federstahlblechstreifen ist mittels einer Klemmeinrichtung über die Spannränder am jeweils gewünschten Anlagenteil der Rauchgasarmatur befestigbar. Der jeweils andere Anlagenteil, an dem die Gegenfläche des Dichtsitzes angeordnet ist, kommt im Dichtungsfalle im Scheitelbereich der bogenförmig gekrümmten Dichtungszone mit dem Dichtungselement unter Ausübung einer Dichtkraft in Berührung.
In der ebenfalls gattungsgemäßen, einen älteren Zeitrang aufweisenden aber nicht vorveröffentlichten Patentschrift DE 198 28 896 C1 der Anmelderin ist eine Vorrichtung beschrieben, die insbesondere für die Verwendung in Rauchgasarmaturen vorgesehen ist, die starken thermischen Dehnungen unterliegen. Sie ermöglicht aufgrund ihrer speziellen Konstruktion Federwege von z. B. bis zu 30 mm. Diese Vorrichtung enthält wenigstens ein Dichtungselement, das durch einen sich entlang der Berührungszone erstreckenden Federstahlblechstreifen gebildet ist, der hohlprofilförmig gebogen ist und dessen beide Längskanten Spannränder bilden, die an einem der beiden Anlagenteile, zwischen denen die Abdichtung erfolgen soll, mit einem Abstand zueinander, der mindestens 10% der Breite des Dichtungselementes beträgt, eingespannt sind. Dabei liegt das Dichtungselement in der Schließstellung des Absperrelements mit einer gegenüber dem Dichtsitz konvex gekrümmten Dichtungszone durch Federwirkung mit einer Dichtkraft an dem Dichtsitz an. Diese Vorrichtung zeichnet sich weiter dadurch aus, daß die Dichtungszone des Federstahlblechstreifens durch plastische Verformung in Form eines Dachfirstes mit sich beidseitig anschließenden Dachflächen gebogen ist. Dabei sind die beiden Dachflächen in einem Winkel von 60° bis 160° zueinander ausgerichtet. Außerdem ist an der dem Dachfirst abgewandten Längskante der beiden Dachflächen jeweils eine weitere durch plastische Verformung erzeugte, nach außen hin konvexe Biegung angebracht, an die sich eine zumindest in einem ersten Teilstück ebene Seitenfläche anschließt an deren freien Längskanten jeweils der Spannrand angeordnet ist.
Der in solchen Abdichtvorrichtungen verwendete Federstahlblechstreifen, an dem die eigentliche Dichtungszone angeordnet ist, weist üblicherweise eine Dicke auf, die in einer Größenordnung von etwa 0,5 mm liegt. In der Regel handelt es sich bei solchen Dichtungen um umlaufende, also in sich geschlossene Dichtungen, die beispielsweise am Rand einer Schieberplatte angebracht werden und daher in der Form eines Polygonzugs verlegt sind. Die Umlauflänge eines solchen Polygonzugs beträgt üblicherweise mehrere Meter und wird aus mehreren Teillängen zusammengesetzt. Im Bereich der linear lose aneinander gefügten Teillängen bereiten die Stoßstellen hinsichtlich ihrer Dichtheit praktisch keine Probleme, da die Verformung der Federstahlblechstreifen dort völlig gleichmäßig erfolgt. Im Bereich der Ecken des Polygonzugs kommt es im Stoßstellenbereich aber zu gegenläufigen Verformungen an den aufeinanderstoßenden Teillängen, so daß sich Spalte bilden, die unzulässig starke Leckagen nach sich ziehen. Eine stoffliche Verbindung z. B. durch Schweißen oder Kleben, die eventuell Abhilfe schaffen könnte, kommt im Bereich der Stoßstelle wegen der geringen Wanddicken des Federstahlblechstreifens ohnehin nicht in Frage.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Abdichtvorrichtung der gattungsgemäßen Art dahingehend zu verbessern, daß auch im Bereich der Ecken das durch den Federstahlblechstreifen gebildete Hohlprofil nach außen möglichst dicht ist, ohne daß in den Eckbereichen eine die Federkraft des Federstahlblechstreifens in unzulässiger Weise beeinträchtigende Versteifung des Abdichtprofils eintritt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Abdichtvorrichtung mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Durch die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche 2 bis 10 ist diese Vorrichtung in vorteilhafter Weise weiter ausgestaltbar.
Die Erfindung sieht für eine gattungsgemäße Abdichtvorrichtung vor, daß die Ecken des Polygonzugs mit vorzugsweise hohlprofilförmigen Eckstücken ausgefüllt sind, die im Prinzip eine starre äußere Form besitzen, d. h. sich unter der Einwirkung der Dichtkraft praktisch nicht verformen. Allerdings können diese Eckstücke in Richtung der Dichtkraft ausweichen, da sie erfindungsgemäß auf einer federnd nachgiebigen Abstützung gelagert sind. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Eckstücke stirnseitig, also an den den Teillängen des Federstahlblechstreifens zugewandten Seiten jeweils mit einem ebenen Endblech versehen sind, das parallel zur Richtung der Dichtkraft und senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge des hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifens angeordnet ist. Diese Endbleche bilden jeweils eine Anlagefläche für die anschließenden Teillängen des Federstahlblechstreifens. Die Teillängen sind senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten und liegen mit ihrer Stirnseite eng an dem jeweiligen Endblech. Im Prinzip wäre es möglich, die Federstahlblechstreifen jeweils mit dem zugeordneten Endblech zu verbinden. Wesentlich einfacher und im Hinblick, auf die Dichtwirkung völlig ausreichend ist es jedoch, die einzelnen Teillängen jeweils gleitbar nahe an das entsprechende Endblech anzulegen. Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß das Eckstück im Scheitelbereich des Winkels der jeweiligen Ecke eine in sich völlig geschlossene durchgehende Dichtungszone bietet und trotz der starren Ausbildung der Form des Eckstücks wegen der federnd nachgiebigen Lagerung ein Ausweichen gegen die Dichtkraft in gleicher Weise möglich ist, wie dies auch bei den einzelnen Teillängen des Federstahlblechstreifens der Fall ist.
Zweckmäßigerweise wird die federnde Abstützung des Eckstücks jeweils durch ein Federelement, das auch in mehrere Teilelemente aufgeteilt sein kann, gebildet, welches innerhalb des hohlprofilförmigen Eckstücks angeordnet ist und zumindest punktuell an der Innenoberfläche des Eckstücks anliegt. Dabei muß selbstverständlich sichergestellt sein, daß die Einfederung dieses Federelements nicht durch die Wände des hohlprofilförmigen Eckstücks behindert wird. Mit besonderem Vorteil werden Federelemente eingesetzt, die als offenes Hohlprofil mit einem im Querschnitt im wesentlichen rautenförmigen Kopfteil und einem daran angeschlossenen Fußteil ausgebildet sind, welcher durch die im Abstand voneinander parallel auslaufenden Seitenflächen des Hohlprofils gebildet ist. Dabei sollten die Seitenflächen an ihrem unteren Ende Spannränder für eine besonders einfache Befestigung des Federelements bilden. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Seitenflächen darüber hinaus auch Gleitflächen für die parallel zueinander auslaufenden Ränder des hohlprofilförmigen Eckstücks bilden. Vorzugsweise weist das Federelement eine im wesentlichen der Form des zur eigentlichen Abdichtung benutzten Federstahlblechstreifens entsprechende Form auf und besteht ebenfalls aus Federstahl. In besonders bevorzugter Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abdichtung einen als Dichtelement benutzten hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifen auf, wie er in der DE 198 28 896 C1 beschrieben ist, wobei die Federelemente innerhalb der Eckstücke jeweils Federelemente aufweisen, die in entsprechender Weise wie dieser Federstahlblechstreifen geformt sind, wobei allerdings die Seitenflächen des Fußteils zur Ausbildung von Gleitflächen verlängert sind.
Ein besonders günstiges Betriebsverhalten ergibt sich, wenn die federnde Abstützung für die Eckstücke jeweils eine Federcharakteristik aufweist, die zumindest näherungsweise der Federcharakteristik des Federstahlblechstreifens der eigentlichen Dichtung entspricht. Diese Voraussetzung ist technisch nicht unbedingt zwingend, hat aber den Vorteil, daß sich am Umfang beispielsweise einer Rauchgasklappe auf die Längeneinheit bezogen etwa gleich hohe Dichtkräfte ausbilden können.
Vorzugsweise besitzt das Eckstück eine deutlich größere Wanddicke als der Federstahlblechstreifen, insbesondere eine doppelt bis fünfmal so große Wanddicke. Beispielsweise kann die Wanddicke 2 mm betragen. Dies ist ohneweiteres ausreichend, um ein Eckstück als Schweißkonstruktion aus zwei Hohlprofilstücken zu bilden, die entsprechend der Eckenform auf Gehrung geschnitten und zusammengesetzt sind. Infolge der erheblich größeren Wanddicke des Eckstücks gegenüber der Wanddicke des Federstahlblechstreifens, die beispielsweise nur 0,5 mm beträgt, besitzt ein solches Eckstück eine erheblich höhere Steifigkeit. Bei einer starren Befestigung des Eckstücks würde dies zu einer unzulässigen "Verhärtung" der Dichtungszone des Federstahlblechstreifens führen. Durch die federnde Lagerung des Eckstücks wird dies jedoch vermieden.
Zweckmäßigerweise weist ein erfindungsgemäß eingesetztes Eckstück im Querschnitt eine im wesentlichen kastenförmige Grundform auf, wobei im unbelasteten Zustand der Dichtvorrichtung diejenige Oberflächenseite, an der die Gegenfläche des Dichtsitzes zur Anlage kommt, nach außen gewölbt ist. Auf diese Weise wird an der Außenoberfläche des Eckstücks eine ähnlich linienförmige Dichtungszone gebildet, wie dies durch den Dachfirst des in der DE 198 28 896 C1 beschriebenen Federstahlblechstreifens selbst der Fall ist.
Anhand des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine gattungsgemäße Abdichtvorrichtung im montierten Zustand,
Fig. 2 eine ausschnittsweise Draufsicht auf den Eckbereich eines Klappenflügel mit erfindungsgemäßer Doppeldichtung für eine Rauchgasarmatur und
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie A-A in Fig. 2.
Die Fig. 1 zeigt im Querschnitt eine Abdichtvorrichtung gemäß DE 198 28 896 C1 in montierter Form. Der unbelastete Zustand des Dichtungselements ist dabei mit durchgezogenen Linien dargestellt, während die eingetretene Verformung im temperaturbelasteten Zustand gestrichelt angedeutet ist. Wesentliches Element der Vorrichtung zur Abdichtung ist der als dicke Linie dargestellte Federstahlblechstreifen 2. Dieser weist in seinem oberen Teil eine Dichtungszone 4 auf, die in der Art eines Dachfirstes mit zwei ebenen Dachflächen 5 ausgebildet ist. Die Biegung der Dichtungszone 4 ist durch plastische Verformung des Federstahlblechstreifens 2 erzeugt worden. An den der Dichtungszone 4 abgewandten Längskanten der Dachflächen 5 ist jeweils eine weitere nach außen konvexe Biegung 6 angeordnet. An diese schließen sich jeweils Seitenflächen 7 an, die in einem ersten Teilstück eben geformt sind. Die beiden Spannränder des Federstahlblechstreifens 2 sind mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet und sind planparallel zueinander ausgerichtet. Hierzu ist in den Seitenflächen 7 jeweils eine weitere Biegung 8 angebracht, die ebenfalls durch plastische Verformung erzeugt wurde, aber nicht konvex, sondern nach außen hin konkav geformt ist. Um die Spannränder 3 auf den gewünschten Abstand zueinander zu bringen, ist zwischen diesen ein rechteckiges Hohlprofil 9 eingelegt worden. An den Außenseiten der beiden Spannränder 3 liegt jeweils eine Klemmleiste 10 bzw. 11 an.
Die Spannränder 3 des Federstahlblechstreifens 2 sind mittels einer Schraube 12 zwischen den beiden Klemmleisten 10, 11 und dem dazwischen angeordneten Hohlprofil 9 eingespannt. Während in der Klemmleiste 10 und in dem Hohlprofil 9 lediglich einfache Durchgangsbohrungen für die Schraube 12 vorgesehen sind, weist die Klemmleiste 11 eine für das Gewinde der Schraube 12 passende Gewindebohrung auf. Dadurch kann die Abdichtvorrichtung ohne Verwendung einer gesonderten Mutter in vormontierter Form bereitgestellt werden. Üblicherweise wird diese Dichtung in vorgegebene Teillängen von z. B. 2 m Länge angefertigt und erst bei der Montage zur gewünschten Gesamtlänge in der jeweiligen Rauchgasarmatur zusammengesetzt. Das Anlagenteil, an dem die Abdichtvorrichtung angebracht werden soll (z. B. Dichtsitz am Gehäuse einer Gasweiche), ist in mit dem Bezugszeichen 13 versehen. Es weist wie das Hohlprofil 9 und die Klemmleiste 10 eine für die Schraube 12 geeignete Durchgangsbohrung auf. Die Schraube 12 ist wesentlich länger ausgeführt, als dies an sich zur Verschraubung mit der Gewindebohrung in der Klemmleiste 11 notwendig wäre. Daher können die freien Enden der Schraube 12 in diese Durchgangsbohrungen am Anlagenteil 12 eingesteckt und mittels Muttern 14 fest mit diesem verspannt werden.
Der Federstahlblechstreifen 2 bildet ein Hohlprofil, dessen Querschnitt im wesentlichen rautenförmig gestaltet ist und dessen Spannränder 3 gleichsam einen Fuß an einer Ecke der Raute des Querschnitts bilden, so daß eine einfache Vormontage der Abdichtvorrichtung möglich ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die beiden Klemmleisten 10, 11 jeweils eine abgerundete Längskante auf, deren Rundungsradius dem Rundungsradius der konkaven Biegung 8 angepaßt ist. Die beiden Klemmleisten 10, 11 reichen mit ihrer gerundeten Längskante bis in den Bereich der Biegung 8. Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Stück eines Absperrelements bezeichnet worden, das unter Ausübung einer Dichtkraft an der gekrümmten Dichtungszone 4 anliegt. In gestrichelter Form ist die Situation der Verformung des Federstahlblechstreifens 2 durch eine starke thermische Dehnung dargestellt worden. Unter dem Druck des Absperrelements 1 wird die Dichtungszone 4 nach unten verschoben, so daß es einerseits zu einer Vergrößerung des Winkels im Bereich des Dachfirstes und andererseits zu einer Verkleinerung der Winkel im Bereich der beiden Biegungen 6 kommt, die außerdem etwas nach außen ausweichen. Man erkennt deutlich, daß die Abdichtvorrichtung trotz ihrer kompakten Bauweise einen sehr großen Federweg zuläßt. Die Federsteifigkeit ist dabei aber noch so groß, daß trotz großer Rauchgasgeschwindigkeiten keine unzulässigen Schwingungen des Federstahlblechstreifens 2 eintreten, die zu seiner vorzeitigen Zerstörung führen könnten.
In den Fig. 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abdichtung ausschnittsweise als Draufsicht bzw. als Schnittbild dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine Klappenscheibe für eine Gasweiche. Diese Klappenscheibe, die mit dem Bezugszeichen 15 bezeichnet ist, ist an ihrem Rand an jeder Seitenfläche mit einer umlaufenden Doppeldichtung versehen, die in erfindungsgemäßer Weise gestaltet ist. Man erkennt in Fig. 2 die parallel und im Abstand zueinander verlaufenden hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifen 2, die im dargestellten Eckbereich in Form der Teillängen 17 und 18 bzw. 19 und 20 jeweils paarweise über Eckstücke 16 aneinandergefügt sind. Da es sich um einen rechtwinkeligen Eckbereich handelt, sind die Eckstücke 16 jeweils in der Draufsicht L- förmig ausgebildet. Die Eckstücke sind aus zwei mit Gehrungsschnitt versehenen Teilstücken eines Hohlprofils zusammengesetzt, das aus Stahlblech von z. B. 2 mm Dicke besteht. Im Stoßstellenbereich sind die beiden Schenkel der Eckstücke 16 jeweils durch eine Schweißnaht miteinander dicht verbunden. Die Stoßstellen zwischen den koaxial unmittelbar aneinandergelegten Teillängen des Federstahlblechstreifens 2 (nicht dargestellt) und zwischen den Teillängen 17, 18, 19, 20 des Federstahlblechstreifens 2 und den Schenkeln der Eckstücke 16 sind jeweils senkrecht zur Längsachse des Federstahlblechstreifens 2 bzw. der Schenkel der Eckstücke 16 ausgeführt.
Im Schnittbild der Fig. 3 erkennt man den Aufbau der Eckstücke 16 im einzelnen. Die Eckstücke 16 weisen ein Kopfteil mit im Querschnitt im wesentlichen kastenförmiger Grundform auf, wobei dessen außenliegende breite Seitenfläche dachförmig nach außen gewölbt (Wölbung 25) ist. Hierdurch wird in deren Mittelbereich eine ähnlich linienförmige, in axialer Richtung der Schenkel verlaufende Berührungszone für die saubere Anlage der Gegenfläche des Dichtsitzes geschaffen, wie dies beim dem Federstahlblechstreifen 2 ebenfalls gegeben ist. An der nach innen liegenden Breitseite des Eckstücks 16 ist dessen ansonsten geschlossenes Hohlprofil mit parallelen und voneinander beanstandeten Randflächen 21 versehen. Im Inneren des Hohlprofils des Eckstücks 16 ist ein Federelement 23 angeordnet, das aus zwei gleichen Teilelementen besteht, von denen jeweils eines in jeden der beiden Schenkel eingesetzt ist. Während die Teillängen 17, 18, 19, 20 der Federstahlblechstreifen 2 eine Form aufweisen, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, ist die Form der Federelemente 23 in bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weitgehend ähnlich hierzu ausgebildet. Der im wesentlichen rautenförmige Kopfteil des Federelements 23 liegt innerhalb des kastenförmigen Teils des Eckstücks 16 und berührt nur mit einer Ecke linienförmig die Innenoberfläche des Eckstücks 16 im Bereich der Wölbung 25 und ist im übrigen von der Innenoberfläche beabstandet. An dem Kopfteil des Federelements 23 schließt sich ein Fußteil an, das aus parallelen Seitenflächen 22 gebildet ist, deren Abstand so bemessen ist, daß die Randflächen 21 des Eckstücks 16 auf den Seitenflächen 22 lose aufliegen und auf diese Weise Gleitflächen für eine lineare Verlagerung des Eckstücks 16 geschaffen werden. Die Seitenflächen 22 sind in ihrem unteren Teil als Spannränder ausgebildet und können in gleicher Weise wie die Dichtungsanordnung gemäß Fig. 1 mittels Schrauben, Klemmstücken und eingelegtem Hohlprofil befestigt werden. Im vorliegenden Fall ist dies über L-förmige Halteprofile 13 realisiert. Die Form und die Abmessungen des Federelements 23 sind denen des Federstahlblechstreifens 2 weitgehend gleich bzw. kommen diesen sehr nahe mit der Ausnahme, daß die Seitenflächen 22 gegenüber den lediglich als Spannränder 3 fungierenden entsprechenden Flächen deutlich verlängert sind, um die Gleitflächen im Fußteil zu schaffen. Die Stirnseiten der Eckstücke 16 sind, wie aus Fig. 2 hervorgeht, aber in Fig. 3 nicht erkennbar ist, mit Endblechen 24 versehen. Letztere können vollflächig ausgebildet sein, können sich aber auch auf den Randbereich des Eckstücks 16 beschränken. Sinn dieser Endbleche 24 ist es, daß sie eine saubere Anlagefläche für die lose anschließenden Teillängen 17, 18, 19, 20 des Federstahlblechstreifens 2 bilden, so daß im Bedarfsfall ein Gleiten darauf möglich ist.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Abdichtungsvorrichtung ist folgende: Die nicht näher dargestellten einzelnen Teillängen des Federstahlblechstreifens 2 liegen jeweils axial fluchtend dicht aneinander ebenso wie die Teillängen 17, 18, 19, 20 und die Schenkel der Eckstücke 16. Dabei stoßen die offenen Stirnseiten der Teillängen 17, 18, 19, 20 jeweils an ein Endblech 24 des Eckstückes 16 in der Weise an, daß die Stirnseiten vollständig von den Endblechen 24 überdeckt werden. Die Ausrichtung ist dergestalt, daß die linienförmige Dichtungszone 4 im unbelasteten Zustand nach oben hin genau fluchtet mit der Wölbung 25 der Eckstücke 16, so daß sich insgesamt eine durchgehende schmale Anlagefläche für die Gegenfläche des Dichtsitzes ergibt, die keinerlei Höhenversatz aufweist. Dazu ist es selbstverständlich erforderlich, daß die Halteprofile, mit denen die Teillängen 17, 18, 19, 20 befestigt werden, wegen der lediglich als Spannrand 3 ausgebildeten Fußteile der Federstahlblechstreifen 2 entsprechend andere Abmessungen aufweisen als die Halteprofile 13 für die wesentlich höheren Fußteile an den Federelementen 23 der Eckstücke 16. Da die Eckstücke 16 wegen ihrer nachgiebigen Abstützung auf den Federelementen 23 unter der Einwirkung einer Dichtkraft in gleicher Weise zurückweichen können wie die Federstahlblechstreifen 2 ist auch in belasteten Zustand eine von Höhenversatz freie Anlagefläche für die Gegenfläche des Dichtsitzes gewährleistet.
Mit der vorliegenden Erfindung wird vermieden, daß es in den Eckbereichen einer Abdichtvorrichtung beispielsweise infolge starker thermischer Dehnungen zu ungleichmäßigen Verformungen an den jeweils im Eckbereich zusammenstossenden Teillängen des Federstahlblechstreifens kommt. Ohne die erfindungsgemäßen Eckstücke würde eine ungleichmäßige Verformung der Federstahlblechstreifen jeweils zu einem Auseinanderklaffen im Bereich der Stoßstelle und damit zu einer größeren Undichtigkeit führen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Abdichtvorrichtung wird dies jedoch vermieden, wobei der bauliche Aufwand hierfür außerordentlich gering ist. Die Federsteifigkeit des gesamten Dichtsystems wird praktisch nicht beeinträchtigt. Aufgrund der besonders einfachen Konstruktion ist eine hohe Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit des Dichtsystems gegeben.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Abdichtung der Berührungszone zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Anlagenteilen, von denen der eine ein Absperrelement (1) und der andere einen Dichtsitz bildet, enthaltend wenigstens ein Dichtungselement, das durch einen sich entlang der Berührungszone erstreckenden Federstahlblechstreifen (2) gebildet ist, der hohlprofilförmig gebogen ist, wobei das Dichtungselement in der Schließstellung des Absperrelements mit einer gegenüber dem Dichtsitz konvex gekrümmten Dichtungszone (4) durch Federwirkung mit einer Dichtkraft an dem Dichtsitz anliegt und der hohlprofilförmige Federstahlblechstreifen (2) aus Teillängen (17, 18, 19, 20) zu einem geschlossenen Polygonzug zusammengesetzt ist, dadurch gekennzeichnet,
  • 1. daß die Ecken des Polygonzugs mit hohlprofilförmigen Eckstücken (16) ausgefüllt sind, die eine gegenüber der Einwirkung der Dichtkraft praktisch starre äußere Form besitzen,
  • 2. daß die Eckstücke in Richtung der Dichtkraft auf einer federnd nachgiebigen Abstützung gelagert sind,
  • 3. daß die Eckstücke (16) stirnseitig jeweils mit einem ebenen Endblech versehen sind, welches parallel zur Richtung der Dichtkraft angeordnet ist und senkrecht zur Längsachse der jeweils anschließenden Teillänge (17, 18, 19, 20) des hohlprofilförmigen Federstahlblechstreifens (2) verläuft und
  • 4. daß die jeweils an ein Eckstück (16) anschließende Teillänge (17, 18, 19, 20) des Federstahlblechstreifens (2), die senkrecht zu ihrer Längsachse abgeschnitten ist, mit ihrer Stirnseite an dem jeweiligen Endblech (24) eng anliegt, insbesondere gleitbar anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Abstützung durch ein Federelement (23) gebildet ist, das innerhalb des hohlprofilförmigen Eckstücks (16) angeordnet ist und zumindest punktuell an der Innenoberfläche des Eckstücks (16) anliegt.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (23) als offenes Hohlprofil mit einem im Querschnitt im wesentlichen rautenförmigen Kopfteil und einem daran angeschlossenen Fußteil ausgebildet ist, welcher durch die im Abstand voneinander parallel auslaufenden Seitenflächen (22) des Hohlprofils gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenflächen (22) an ihrem unterem Ende Spannränder für die Befestigung des Federelements (23) bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (22) Gleitflächen für die parallel zueinander auslaufenden Randflächen (21) des hohlprofilförmigen Eckstücks (16) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (23) eine im wesentlichen der Form des Federstahlblechstreifens (2) entsprechende Form aufweist und ebenfalls aus Federstahl besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Abstützung eine Federcharkteristik aufweist, die zumindest näherungsweise der Federcharakteristik des Federstahlblechstreifens (2) entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Eckstück (16) eine deutlich größere Wanddicke als der Federstahlblechstreifen (2), insbesondere eine doppelt bis fünfmal so große Wanddicke, aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Eckstück (16) als Schweißkonstruktion aus auf Gehrung geschnittenen Hohlprofileinzelstücken zusammengesetzt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Eckstück (16) im Querschnitt eine im wesentlichen kastenförmige Grundform aufweist, wobei im unbelasteten Zustand der Vorrichtung die Oberfläche, an der die Gegenfläche des Dichtsitzes zur Anlage kommt, zur Ausbildung einer linienförmigen Dichtungszone (25) nach außen gewölbt ist.
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