DE19906033A1 - Scharnier mit Arretierung - Google Patents
Scharnier mit ArretierungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Scharnier, bei dem zwei Scharnierteile relativ zueinander mit Hilfe eines Scharnierbolzens verschwenkt werden können, der als Lagerbolzen für wenigstens einen der Scharnierteile dient. Aufgabe ist es, eine Verdrehsicherung für derartige Scharniere zu schaffen, die direkt am Scharnier angeordnet ist, insbesondenre bei gattungsgemäßen Scharnieren nachgerüstet werden kann, und keine zusätzlichen Montageschritte an den angrenzenden Wänden, Decken oder Fußböden etc. erfordert. Ein erfindungsgemäßes Scharnier mit einem ersten Scharnierteil, welches mit einem demgegenüber verschwenkbaren, zweiten Scharnierteil bewegbar verbunden ist, und einem Scharnierbolzen als Lagerbolzen für eines der Scharnierteile, kennzeichnet sich dadurch, daß zwischen den Scharnierteilen eine Verdrehsicherung angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Scharnier, bei dem zwei Scharnierteile relativ zueinander
mit Hilfe eines Scharnierbolzens verschwenkt werden können, der als
Lagerbolzen für wenigstens einen der Scharnierteile dient.
Bei derartigen Scharnieren können die beiden Scharnierteile beide als
hülsenförmige, meist mit einem Sackloch ausgestattete, Teile ausgeführt sein,
wobei der Scharnierbolzen ein separates Bauteil darstellt, der mit der einen Hälfte
im einen Scharnierteil und mit der anderen Hälfte im anderen Scharnierteil steckt.
Der häufigere Anwendungsfall besteht jedoch darin, daß ein solches Scharnier
bei vertikal stehendem Lagerbolzen so ausgeführt ist, daß der Scharnierbolzen
einstückiges Teil des unteren Scharnierteils ist, und lediglich das obere
Scharnierteil, welches hülsenförmig oder sacklochförmig ausgebildet ist, auf den
vorstehenden Teil des Lagerbolzens des unteren Scharnierteiles aufgesteckt
wird.
Derartige Scharniere werden sowohl für die Türen an Möbelstücken verwendet
als auch für Raumtüren und Fenster.
Zumindest wenn der Scharnierbolzen als Lagerbolzen dabei vertikal orientiert ist,
besteht in der Regel der Nachteil derartiger Scharniere darin, daß im geöffneten
Zustand des angelenkten Bauteils, also des Fensterflügels oder der Tür, dieses
Bauteil frei schwingen kann und durch Zugluft etc. sich selbsttätig bewegt, was
häufig unerwünscht ist. Gerade bei Fenstern kann es der Fall sein, daß das
Fenster sich selbsttätig so schnell und hart zuschlägt, daß die Scheibe zu Bruch
geht.
Sowohl bei Türen als auch bei Fenstern werden dabei in mannigfacher
Ausführungsform Fixierungshilfen verwendet, also Türstopper, Fenstereinhänge
vorrichtungen etc., die das verschwenkbare Teil in einer bestimmten
Öffnungsstellung festlegen.
Diese Fixierungsmittel sind in der Regel außerhalb des Fensters bzw. der Tür,
also am Boden, an der angrenzenden Wand etc. angeschraubt, angeklebt. Sie
erfordern dadurch einerseits relativ hohen Montageaufwand, beschädigen
andererseits die tragende Wand bzw. den tragenden Fußboden und sind meist
auch optisch wenig ansprechend.
Gerade bei Fixierung im Boden kommt bei neueren Bauten noch hinzu, daß im
Falle von Fußbodenheizungen jede Fixierung im Boden strikt untersagt ist, da
dabei aus Versehen die wasserführenden Leitungsschlangen beschädigt werden
können, was einen immensen Reparaturaufwand nach sich zieht.
Es ist daher die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, eine
Verdrehsicherung für derartige Scharniere zu schaffen, die direkt am Scharnier
angeordnet ist, insbesondere bei gattungsgemäßen Scharnieren nachgerüstet
werden kann, und keine zusätzlichen Montageschritte an den angrenzenden
Wänden, Decken oder Fußböden etc. erfordert.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist nachfolgend anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Dadurch, daß die Verdrehsicherung direkt zwischen den Scharnierteilen
angeordnet ist, wird nicht das verschwenkbare Bauteil, also die Tür oder der
Fensterflügel direkt blockiert, sondern lediglich eine Blockierung des Scharniers
selbst erzielt, und damit indirekt des verschwenkbaren Bauteiles.
Wenn dabei die Verdrehsicherung mittels einer Schaltvorrichtung zwischen einer
aktivierten und einer deaktivierten Stellung geschaltet werden können, kann bei
deaktivierter Verdrehsicherung das Scharnier in herkömmlicher Art und Weise
und damit in der Regel ohne erhöhten Kraftaufwand bewegt werden, während in
der aktivierten Stellung die Verdrehsicherung nur mit sehr hohem Kraftaufwand
überwunden werden kann.
Falls die Verdrehsicherung nicht nur eine kraftschlüssige, sondern sogar eine
formschlüssige Arretierung aufweist, ist der Kraftaufwand in der Regel so hoch,
daß eine Überwindung der Verdrehsicherung nur durch Zerstörung möglich wäre,
so daß bei ausreichend stabiler Ausbildung des Formschlusses keine
Überwindung der Verdrehsicherung mehr möglich ist.
Das Aktivieren und Deaktivieren erfolgt dabei vorzugsweise durch eine
Schaltbewegung in Längsrichtung des Scharnierbolzens, wodurch entweder der
Scharnierbolzen mit einem der Scharnierteile oder die beiden Scharnierteile
gegeneinander im aktivierten Zustand kraftschlüssig und/oder formschlüssig
miteinander in Eingriff gebracht werden.
Dabei umfassen die Scharnierteile nicht nur die den Lagerbolzen umgebenden
Teil des Scharniers, sondern auch den jeweiligen, von der Achsrichtung des
Lagerbolzens abstrebenden Querschenkel, welcher in der Regel als
Gewindebolzen ausgebildet ist.
Eine Möglichkeit besteht dabei darin, eine Verzahnung in einer Querebene zur
Längsrichtung des Lagerbolzens anzuordnen, vorzugsweise umlaufend um diese
Längsachse z. B. als Hirthverzahnung, die in einer Querebene des Lagerbolzens
liegt, oder eine kegelige Hirthverzahnung mit der Längsrichtung des Lagerbolzens
als Kegelachse.
Wenn im eingerasteten Zustand die Verzahnung fest ineinandergreift ist ein - je
nach Ausbildung der Verzahnung - zu großer Kraftaufwand erforderlich, um das
bewegliche Scharnierteil weiter zu verschwenken, daß ein unbeabsichtigtes
Bewegen des verschwenkbaren Scharnierteiles bzw. des verschwenkbaren
Bauteiles nicht möglich ist.
Dabei kann die Verzahnung mit flach ansteigenden Flanken ausgebildet werden,
und beispielsweise aus so verschleißfestem Material bestehen, daß zum
Verschwenken des beweglichen Scharnierteiles die Formschlußkraft der
Verzahnung überwunden werden muß.
Eine andere Lösung besteht jedoch darin, diese Verzahnung im Normalfall, also
für das Verschwenken des beweglichen Scharnierteiles zu deaktivieren, also
Außereingriff zu bringen. Dies geschieht bei in einer Querebene angeordneten
Verzahnung durch Verlagern in Längsrichtung, so daß dieser Teil aus dem
anderen Teil der Verzahnung herausgeführt wird.
Wo die Verzahnung angeordnet wird, hängt nicht zuletzt von der Bauform des
Scharniers ab:
Denn wenn der Scharnierbolzen vom unteren, meist dem im festen Bauteil (Fensterstock, Türstück) eingeschraubten Scharnierteil nach oben aufragt, gibt es zwei grundsätzliche Ausführungsarten des oberen, auf den Scharnierbolzen aufgesteckten hülsenförmigen Scharnierteiles.
Denn wenn der Scharnierbolzen vom unteren, meist dem im festen Bauteil (Fensterstock, Türstück) eingeschraubten Scharnierteil nach oben aufragt, gibt es zwei grundsätzliche Ausführungsarten des oberen, auf den Scharnierbolzen aufgesteckten hülsenförmigen Scharnierteiles.
Entweder ist dieses obere verschwenkbare Scharnierteil an dem verschwenk
baren Bauteil (Türblatt, Fensterflügel) so eingeschraubt, daß das bewegliche
hülsenförmige Scharnierteil mit seiner nach unten gerichteten Kontaktstirnseite
auf der entgegengerichteten Stirnseite des unteren Scharnierteiles aufliegt.
Die andere Möglichkeit besteht darin, daß das obere verschwenkbare
Scharnierteil ein Sackloch zur Aufnahme des Scharnierbolzens aufweist, und die
vertikale Anlage zwischen dem oberen freien Ende des Scharnierbolzens und
dem Grund des Sackloches im oberen, verschwenkbaren Scharnierteil erfolgt.
Je nach dem bietet sich auch die Anordnung der Verzahnung entweder zwischen
den Kontaktstirnseiten der Scharnierteile oder zwischen der freien Stirnseite des
Scharnierbolzens und dem verschwenkbaren Scharnierteil an.
Die Verzahnung kann auch in einer poligonartigen Ausbildung zweier axial
ineinander schiebbarer, passender Teile, einem Außenteil und einem Innenteil,
bestehen, die durch entsprechende Ausbildung des Außenumfanges des
Innenteiles und des Innenumfanges des umgebenden Außenteiles im ineinander
gesteckten Zustand gegeneinander verdrehsicher sind. Das Außenteil und das
Innenteil können entweder Zwischenringe sein, die drehfest mit einzelnen
Scharnierteilen verbunden werden, oder nur ein Zwischenring, der mit einem der
Scharnierteile verbunden ist, und mit dem entsprechend gestalteten anderen
Scharnierteil zusammenwirkt.
Neben dieser direkten Anordnung bietet sich die Anordnung der Verdreh
sicherung in Form von Zusatzteilen an einem bereits vorhandenen Scharnier an.
Im Fall der Verzahnung könnten an den beiden Scharnierteilen Zusatzteile, etwa
zwei aufeinanderlaufende Zwischenringe zwischen den Stirnseiten der Scharnier
teile, angeordnet werden, die an den gegeneinander gerichteten Stirnflächen
diese Verzahnung aufweisen. Die beiden Zwischenringe müssen dann
entsprechend an den jeweiligen Scharnierteilen fixiert, im Falle einer umlaufenden
Verzahnung verdrehsicher fixiert, werden.
Die Verzahnung selbst kann dabei symmetrisch, also gleich in Öffnungs- und in
Schließrichtung, ausgeführt sein, oder asymmetrisch, so daß zwar in Öffnungs
richtung des verschwenkbaren Scharnierteiles über die schräg ansteigenden
Verzahnungsflanken eine Überwindung mittels entsprechendem Kraftaufwand
möglich ist, eine Schließbewegung aufgrund der steileren bzw. senkrechten
Zahnflanken in Schließrichtung jedoch nur nach Außereingriffbringen der
Verzahnung oder unter Zerstörung der Verzahnung möglich ist.
Anstelle einer Verzahnung sind auch andere Rastmittel denkbar, beispielsweise
könnte über den einen der Scharnierteile ein hülsenförmiges Zusatzteil gesteckt
und dadurch auch verdrehsicher durch Überschieben über den Gewindebolzen
dieses Scharnierteiles fixiert werden. Wenn eine solche Zusatzhülse in
Längsrichtung verschiebbar in ihr gelagerte Arretierungsbolzen, beispielsweise
mehrere über den Umfang verteilt, aufweist, kann in einer beliebigen
Öffnungsstellung der bzw. die Arretierungsbolzen, die knapp neben dem
Querbolzen, dem Gewindebolzen des anderen Scharnierteiles verlaufen, aus der
Zusatzhülse gegen das andere Scharnierteil hervorgeschoben werden, so daß
diese den Gewindebolzen des anderen Scharnierteiles unter geringem Spiel
zwischen sich aufnehmen und damit eine Arretierung des Scharniers bilden.
Die Verdrehsicherung wird deaktiviert, indem die entsprechenden Arretierbolzen
wieder zurückgezogen werden.
In allen Fällen kann - vor allem bei formschlüssigem Eingriff der Verdrehsicherung
im aktivierten Zustand - die Verdrehsicherung selbsttätig, z. B. mittels
Federbeaufschlagung etc., in eine gewünschte Position, meist die häufiger
benötigte deaktivierte Position vorgespannt sein.
Im Fall einer Verzahnung bedeutet dies, daß die Verzahnung mittels einer Feder
außer Eingriff gehalten wird, und erst durch den Benutzer die Federkraft durch
Einschieben eines Keiles, Verschwenken eines Hebels etc. überwunden wird.
Ebenso kann die Feder die Verdrehsicherung auch im aktivierten Zustand halten,
so daß zum Deaktivieren, was für das Verschwenken des schwenkbaren
Scharnierteiles notwendig ist, wiederum mittels eines geeigneten Bauteiles wie
eines Hebels, eines Keiles, Verdrehen eines Exzenters etc. ein Außereingriff
bringen erfolgen muß.
Wie auch immer die Schaltvorrichtung für das Umschalten zwischen aktivierter
und deaktivierter Stellung erfolgt, kann - vor allem im Fall einer in die aktivierte
Stellung vorspannenden Kraft - die Schaltvorrichtung mit dem Riegelelement des
verschwenkbaren Bauteiles, also beispielsweise dem Türgriff oder Fenstergriff,
wirkverbunden sein:
Durch das Betätigen des Tür- oder Fenstergriffes in die Öffnungsstellung wird dadurch automatisch auch die Verdrehsicherung des Scharniers - entgegen der vorspannenden Kraft, also beispielsweise einer Federkraft - in die deaktivierte Stellung verbracht, und die Tür- bzw. Fensterflügel kann problemlos und ohne erhöhten Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden. Beim Loslassen des Türgriffs bzw. Rückstellen des Fenstergriffs in die Schließstellung wird die Verdrehsicherung automatisch aktiviert, und die geöffnete Tür bzw. das geöffnete Fenster wird in der eingestellten Öffnungsstellung fixiert.
Durch das Betätigen des Tür- oder Fenstergriffes in die Öffnungsstellung wird dadurch automatisch auch die Verdrehsicherung des Scharniers - entgegen der vorspannenden Kraft, also beispielsweise einer Federkraft - in die deaktivierte Stellung verbracht, und die Tür- bzw. Fensterflügel kann problemlos und ohne erhöhten Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden. Beim Loslassen des Türgriffs bzw. Rückstellen des Fenstergriffs in die Schließstellung wird die Verdrehsicherung automatisch aktiviert, und die geöffnete Tür bzw. das geöffnete Fenster wird in der eingestellten Öffnungsstellung fixiert.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist nachfolgend anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäß nachgerüstetes Scharnier in der Seitenansicht,
Fig. 2 das Scharnier der Fig. 1 in Schnittdarstellung entlang der Linie II-II,
Fig. 3 ein anderes Scharnier in der Seitenansicht,
Fig. 4 das Scharnier der Fig. 3 in Schnittdarstellung entlang der Linie IV-IV,
Fig. 5 ein anderes Scharnier in der Seitenansicht,
Fig. 6 das Scharnier gemäß Fig. 5 in der Schnittdarstellung entlang der Linie
VI-VI,
Fig. 7 ein weiteres Scharnier in der Seitenansicht,
Fig. 8 ein mit den erfindungsgemäßen Scharnieren ausgestattetes Fenster,
Fig. 9 eine weitere Bauform eines erfindungsgemäßen Scharnieres,
Fig. 10 eine abgewandelte Bauform ausgehend von Fig. 9,
Fig. 11 eine weitere Bauform eines Scharniers,
Fig. 12 eine demgegenüber abgewandelte Bauform,
Fig. 13 eine weitere Bauform eines Scharniers,
Fig. 14 eine Abwandlung gegenüber der Bauform der Fig. 9,
Fig. 15 und 16 abgewandelte Detaillösungen gegenüber Fig. 14,
Fig. 17 eine weitere Bauform eines Scharniers, und
Fig. 18 eine Abwandlung gegenüber Fig. 17.
Fig. 1 zeigt ein Scharnier, welches aus einem oberen und einem unteren
Scharnierteil 1, 2 besteht, welche jeweils mit den Öffnungen gegeneinander
gerichtete, sacklochartige Aufnahmeöffnungen 8, 9 für den Scharnierbolzen 3
aufweisen, der als separates Bauteil mit seiner oberen Hälfte im oberen
Scharnierteil 1 mit seiner unteren Hälfte im unteren Scharnierteil 2 steckt.
Von beiden Scharnierteilen 1, 2 ragen quer zur Längsrichtung 4 des
Scharnierbolzens 3 Gewindebolzen 21, 22 seitlich ab, die zum Einschrauben in
das jeweilige Bauteil dienen.
Bei vertikaler Anordnung des Scharniers wird dabei das untere Scharnierteil 2
des Scharniers 10 in das feste Bauteil, also den Türstock oder Fensterstock,
eingeschraubt, während das obere Scharnierteil 1 in das bewegliche Bauteil, also
Türblatt oder Fensterflügel, eingeschraubt wird.
Zwischen den gegeneinander gerichteten Kontaktstirnseiten 11, 12 der beiden
Scharnierteile 1, 2 sind Zwischenscheiben 6, 7 ringförmig um den Scharnier
bolzen 3 herum angeordnet. Dabei stützt sich die obere Zwischenscheibe 6 an
der Kontaktstirnfläche 11 des oberen Scharnierteiles 1 in Längsrichtung 4 ab, und
wird gegenüber diesem gegen Verdrehung mittels eines Fortsatzes 17 gesichert,
welcher entlang der Außenfläche des hülsenförmigen Teils des oberen Scharnier
teiles 1 verläuft, und entweder den Gewindebolzen 21 des oberen Scharnierteiles
1 umgreift, oder aufgrund so geringen Abstandes zwischen dem hülsenförmigen
Teil dieses oberen Scharnierteiles 1 und dem tragenden Bauteil gegen
Verdrehung relativ zum tragenden Scharnierteil 1 gesichert ist.
Analog das gleiche gilt für die untere Zwischenscheibe 7 mit ihrem Fortsatz 18
relativ zum unteren Scharnierteil 2.
In den gegeneinander gerichteten Stirnflächen weisen die Zwischenscheiben 6, 7
eine um die Längsrichtung 4 umlaufende Hirthverzahnung 4 auf, die symmetrisch
in beide Richtungen gleich steil ansteigende Flanken aufweist.
Dabei ist die Länge des Scharnierbolzens 3 so bemessen, daß das obere
Scharnierteil 1 entweder auf der oberen Stirnfläche des Scharnierbolzens 3 mit
dem Grunde der Aufnahmeöffnung 8 aufsitzt oder zwischen beiden nur ein sehr
geringer Abstand besteht, welcher deutlich kleiner ist als die Höhe der Hirth
verzahnung 18.
Im aktivierten Zustand ist die Hirthverzahnung 18 im Eingriff, wie in Fig. 1
dargestellt, und eine Verdrehung der Scharnierteile 1, 2 des Scharniers 10
gegeneinander ist nur unter großem Kraftaufwand und Überwindung dieser
Hirthverzahnung 18 möglich.
Um die Verzahnung außer Eingriff zu bringen und damit die Verdrehsicherung zu
deaktivieren, kann eine der Zwischenscheiben, beispielsweise Zwischenscheibe 7
zweiteilig ausgebildet sein und aus zwei in Längsrichtung aneinander
anschließenden ringförmigen Zwischenscheiben 7a, 7b bestehen.
Wenn die Kontaktfläche zwischen den beiden Zwischenscheiben 7a, 7b nicht im
rechten Winkel zur Längsrichtung 4, sondern schräg hierzu verläuft und
insbesondere selbsthemmend ausgebildet ist, kann durch Verdrehen der
Teilscheiben 7a, 7b relativ zueinander um die Längsrichtung 4 die axiale
Erstreckung in Richtung 4 der gesamten Zwischenscheibe 7 verändert werden.
Von der in Fig. 1 dargestellten aktivierten Stellung kann also ein Verdrehen der
Teilscheiben 7a, 7b relativ zueinander erfolgen und dadurch eine Verringerung
der Dicke der gesamten Zwischenscheibe 7 in Längsrichtung 4 bewirkt werden,
wodurch zunächst das obere Scharnierteil 1 auf dem Scharnierbolzen 3 aufsitzt
und im weiteren Verlauf die Hirthverzahnung 18 außer Eingriff gebracht wird.
Dabei ist die Verdrehsicherung der Zwischenscheibe 7 gegenüber dem unteren,
tragenden Scharnierteil 2 so gelöst, daß der diesbezügliche, vorbeschriebene
Fortsatz 18 an der oberen, auch die Verzahnung tragende Teilscheibe 7a
befestigt ist, so daß die andere, keine Verzahnung aufweisende Teilscheibe 7b
mittels radial nach außen abstrebender Griffe 20 demgegenüber verdreht werden
kann.
Der Vorteil der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Lösung besteht darin, daß sie
auch an einem bestehenden Scharnier nachrüstbar ist. Bei neuen Scharnieren ist
die Integration der Verzahnung und Schaltvorrichtung in die Scharnierteile selbst
jederzeit möglich.
Eine andere Lösung zeigt die Bauform gemäß Fig. 3 und 4. Bei Fig. 3 ist zunächst
gegenüber Fig. 1 der Scharnierbolzen 3 kein separates Bauteil, sondern ein
stückig zusammen mit dem unteren Scharnierteil 2 ausgebildet.
Weiterhin liegt bei dem Scharnier gemäß Fig. 3 das obere Scharnierteil 1 mit dem
Boden der Aufnahmeöffnung 8 auf der Oberseite des Scharnierzapfens 3 auf, so
daß zwischen den gegeneinander gerichteten Stirnflächen der Scharnierteile 1, 2
ein Abstand vorhanden ist.
Deshalb ist bei der Lösung gemäß Fig. 3 und Fig. 4 die Hirthverzahnung 19
einerseits in der nach oben gerichteten Stirnfläche des Scharnierbolzens 3 und
andererseits im Boden der Aufnahmeöffnung 8 des oberen Scharnierteiles 1
angeordnet. Ein Außereingriffbringen dieser Hirthverzahnung 19 ist dadurch
möglich, daß in den Abstand zwischen die Scharnierteile 1, 2 eine Gabel 23
eingeschoben ist, die einen nach außen vorstehenden Handgriff 24 aufweist.
Durch Druck auf den Handgriff 24 drückt die Gabel 23, deren Zinken sich
beidseits des Scharnierbolzens 3 zwischen den Scharnierteilen 1 und 2 hindurch
erstrecken, diese Scharnierteile in Längsrichtung 4 auseinander, wodurch die
Hirthverzahnung 19 außer Eingriff gerät.
Bei dieser Lösung ist also aufgrund des Eigengewichtes des am oberen Schar
nierteil 1 befestigten Bauteiles die Verdrehsicherung in Form der Hirthverzahnung
19 im aktivierten, arretierenden Zustand, und wird durch Druck auf den Handgriff
24 der Gabel 23 deaktiviert, was bei jedem Öffnungs- und Schließvorgang des
Scharniers notwendig ist, wenn das Öffnen und Schließen mit demselben
Kraftaufwand wie ohne Verdrehsicherung vonstatten gehen soll.
Um die Gabel 23 zu fixieren, sind im Endbereich der Zinken Fortsätze in Richtung
auf die jeweiligen anderen Zinken hin ausgebildet, so daß der Lichtabstand
zwischen den Zinken geringer ist als der Durchmesser des Scharnierbolzens 3.
Nach dem Aufschieben quer zur Längsrichtung 4, indem die Zinken elastisch
auseinandergedrückt werden, entsteht hierdurch eine formschlüssige
Lagesicherung der Gabel 23, die natürlich aus einem ausreichend stabilen
Material, beispielsweise Aluminium oder Stahl, bestehen muß.
Der Handgriff 24 kann in jede beliebige Richtung abstreben, und insbesondere
kann die Gabel in die jeweils günstige Position gedreht werden. Bei Verbindung
der Gabel 23 mit dem Riegelelement des beweglichen Bauteils wird der Handgriff
24 dabei vorzugsweise in der Richtung des jeweiligen Gewindebolzens 21 bzw.
22 verlaufend angeordnet sein.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Lösung, die ähnlich der Lösung der Fig. 1 und 2
ausgeführt ist.
Dabei ist eine der Zwischenscheiben, beispielsweise die Zwischenscheibe 7,
gegenüber der sie tragenden Scharnierteil 2 mittels einer druckausübenden
Tellerfeder etc. auf Abstand gehalten wird. Dadurch wird diese mittels der
Tellerfeder 25 mit ihrer - auf der anderen Seite angeordneten - Hirthverzahnung
19 in die entsprechend ausgebildete Hirthverzahnung der anderen Zwischen
scheibe 6 gedrückt.
Zum Deaktivieren ist im Bereich der Tellerfeder 25 eine Spanngabel 26 radial von
außen eingeschoben, die beidseits des Scharnierbolzens 3 jeweils einen Zinken
27, 28 aufweist.
Die Zinken sind dabei jeweils zweiteilig, aus axial beabstandeten Teilzinken 27a,
27b bzw. 28a, 28b ausgebildet.
Jeweils eine der Teilzinken ist in einer entsprechenden umlaufenden Nut, die
radial nach außen offen ist, der Zwischenscheibe 7 geführt. Die Tellerfeder 25
befindet sich dabei im Abstand zwischen den Teilzinken 27a, 27b.
Die Tellerfeder 25 ist dabei so gestaltet, daß sie entlang ihres Umfanges z. B. in
der Seitenansicht betrachtet wellenförmig mit zwei Erhebungen und zwei
Vertiefungen ausgebildet ist. Im Bereich zwischen den Zinken 27 und 28 liegt die
Tellerfeder dabei am Scharnierteil 2 an, und im Bereich jeder der Zinken 27 und
28, dort zwischen den Teilzinken 27a und 27b bzw. 28a und 28b an der
Zwischenscheibe 7.
Wenn die Tellerfeder 25 dabei gegen Verdrehen relativ zur Zwischenscheibe 7
gesichert ist, kann durch Verschwenken der Spanngabel 26 um die Längsrichtung
4 um etwa 90° bei entsprechend dimensionierter Dicke der Teilzinken 27a, 28a,
die Spanngabel 26 in Längsrichtung 4 zusammengedrückt werden, so daß
ausreichend axiales Spiel entsteht, um die Hirthverzahnung 19 außer Eingriff
geraten zu lassen.
Analog kann natürlich die Spanngabel 26 auch zum Zusammendrücken der
Tellerfeder 25 in Richtung des angrenzenden Scharnierteiles 2 benutzt werden.
Demgegenüber zeigt Fig. 7 eine Lösung, in welcher eine nachrüstbare
Zusatzhülse 15 nur über eines, beispielsweise das obere Scharnierteil 1, in
axialer Richtung von oben her aufgeschoben wird. Durch Überschieben auch
über den Gewindebolzen 21 wird eine drehfeste Fixierung der Zusatzhülse 15
gegenüber dem oberen Scharnierteil 1 erreicht. Statt dem Überschieben über den
Gewindebolzen 21 ist dies auch erreichbar, indem die Zusatzhülse 15 - wegen
eines sehr geringen Abstandes zwischen dem Hülsenteil des Scharnierteiles 1
und dem angrenzenden Bauteil - auf der Seite des Bauteiles nur sehr dünn
ausgebildet ist oder die Hülse hier sogar geöffnet ist.
In der Zusatzhülse 15 sind Arretierbolzen 16 in Längsrichtung 4 verschiebbar
angeordnet. In ihrer deaktivierten, zurückgezogenen Position erreichen sie nicht
den Gewindebolzen 22 des unteren Scharnierteiles 2. Aktiviert wird die
Verdrehsicherung dadurch, daß im gewünschten Öffnungszustand des Scharniers
der Arretierbolzen 16, welcher nahe am Gewindebolzen 22 verläuft, vorge
schoben wird, so daß bei einem Schließvorgang der mit dem oberen Scharnierteil
1 sich mitdrehende Arretierbolzen 16 formschlüssig gegen den unteren Gewinde
bolzen 22 drückt. Wenn auch zusätzliche Öffnungsbewegungen vermieden
werden sollen, muß auch auf der entsprechenden abgewandten Seite des unteren
Gewindebolzens 22 ein weiterer Arretierbolzen 16 herabgeschoben werden.
Vorzugsweise sind deshalb mehrere Arretierbolzen 16 entlang des Umfanges der
Zusatzhülse 15 verschiebbar angeordnet, um dadurch in mehreren Positionen
eine Arretierung vornehmen zu können.
Die Arretierbolzen 16 können im zurückgezogenen Zustand aufgrund eines
ausreichend geringen Spieles ohne Zusatzvorrichtung in dieser deaktivierten
Stellung verbleiben.
Fig. 8 zeigt eine komplette Baugruppe, an welcher die erfindungsgemäßen
Scharniere eingesetzt sind. Dabei handelt es sich um einen Fensterflügel 51,
welcher gegenüber seinem Fensterrahmen 52 zwischen der vollständig
geschlossenen und vollständig geöffneten Stellung mit Hilfe der
erfindungsgemäßen Scharniere 10 verschwenkbar ist.
Dabei ist in den Scharnieren 10 die Verdrehsicherung so ausgebildet, daß sie
sich normalerweise in der aktivierten Position befindet, also zum Bewegen des
Fensterflügels 51 deaktiviert werden muß. Um dies zu automatisieren, ist die Ver
drehsicherung in dem oder in beiden Scharnieren 10 über eine Wirkverbindung
14 mit dem Fenstergriff 53 verbunden. Da zum Öffnen der Fenster ohnehin der
Fenstergriff 53 in die geöffnete Stellung bewegt werden muß, wird durch diese
Bewegung des Fenstergriffes über die Wirkverbindung 14 auch die Verdreh
sicherung in den Scharnieren 10 in die deaktivierte Stellung verbracht, und der
Fensterflügel 51 kann beliebig bewegt werden. Um die Verdrehsicherung in der
gewünschten Öffnungsstellung dann zu aktivieren, muß lediglich der Fenstergriff
53 wieder in die Schließstellung zurückbewegt werden, woraufhin der Fenster
flügel 51 gegen unbeabsichtigtes weiteres Öffnen oder Schließen gesichert ist.
Bei allen folgenden Bauformen - mit Ausnahme derjenigen der Fig. 13 - ist der
Scharnierbolzen 3 fest, insbesondere drehfest, insbesondere integral einstückig,
mit dem unteren Scharnierteil 2 ausgebildet, und das obere Scharnier 1 weist
entsprechend eine Aufnahmeöffnung 8 für den Scharnierbolzen 3 auf, die nach
unten offen ist, und oben geschlossen bzw. oben Anschläge zum Aufsitzen auf
der oberen Stirnfläche des Scharnierbolzens 3.
Bei der Bauform gemäß Fig. 9 wird die Verdrehsicherung durch Zwischenringe 6',
7' erreicht, die an ihren gegeneinander gerichteten Stirnflächen wiederum eine
Hirthverzahnung 19 aufweisen, die beim Ineinandergreifen eine Verdrehsicherung
darstellt.
Die Verdrehsicherung der Zwischenscheiben 6', 7' gegenüber den sie tragenden
Bauteilen wird auf unterschiedliche Art und Weise realisiert:
Der dem oberen Scharnierteil 1 zugeordnete Zwischenring 6', der entsprechend einen gleichen Innendurchmesser wie die Aufnahmeöffnung 8 aufweist, ist über eine außen aufgesetzte Klammer 31, die radial sowohl in das obere Scharnierteil 1 als auch in den Zwischenring 6' eingreift, drehfest verbunden.
Der dem oberen Scharnierteil 1 zugeordnete Zwischenring 6', der entsprechend einen gleichen Innendurchmesser wie die Aufnahmeöffnung 8 aufweist, ist über eine außen aufgesetzte Klammer 31, die radial sowohl in das obere Scharnierteil 1 als auch in den Zwischenring 6' eingreift, drehfest verbunden.
Der untere Zwischenring 7' weist in seiner Längsrichtung ein Langloch 29 oder
einen nach unten offenen Schlitz 29' auf, der die Wandung dieses Zwischen
ringes 7' durchdringt und durch den der Gewindebolzen 22 des unteren
Scharnierteiles 2 radial nach außen ragt. Durch die Ausbildung als Langloch in
axialer Richtung des Zwischenringes 7' kann dieser Zwischenring 7', der ebenfalls
eine Durchgangsöffnung entsprechend dem Durchmesser des Gewindebolzens 3
aufweist, relativ in Längsrichtung 4 zum Scharnierteil 2 bewegt werden.
Der Scharnierteil 2 weist dabei als unteres Ende eine nach außen vorspringende
Schulter 32 auf, so daß zwischen dieser Schulter 32 und der unteren Stirnfläche
des Zwischenringes 7' eine Spiralfeder 30 angeordnet ist, und den Zwischenring
7' von der unteren Schulter 32 abdrückt. Durch entsprechende Dimensionierung
des Zwischenringes 7' in Längsrichtung 4 werden dadurch die Hirthverzahnungen
19 der Zwischenringe ineinander gedrückt, sofern nicht der untere, federbelastete
Zwischenring 7' entgegen der Kraft der Feder 30 außer Eingriff vom oberen
Zwischenring 6' gebracht wird.
Fig. 10 unterscheidet sich von der Lösung gemäß Fig. 9 dadurch, daß der obere
Zwischenring 6' einstückig zusammen mit dem oberen Scharnierteil 1 ausgebildet
ist, und das untere Scharnierteil 2 einen zusätzlichen Gewindebolzen 22' auf
weist, der axial zum ersten Gewindebolzen 22 beabstandet ist und an der
Schulter 32 befestigt ist.
Zusätzlich kann der wiederum mittels der Feder 30, insbesondere einer Spiral
feder 30, vorgespannte untere Zwischenring 7' mit Hilfe eines Seilzuges 33
entgegen der Kraft der Feder 30 bewegt und damit die Verdrehsicherung des
Scharniers deaktiviert werden, wobei sich der Seilzug 33 durch das untere
Scharnierteil 2 hindurch erstrecken kann.
Fig. 14 unterscheidet sich von der Lösung gemäß Fig. 9 dadurch, daß auch hier
die Hirthverzahnung direkt am oberen Scharnierteil 1 anstelle eines dortigen
Zwischenringes 6' angeordnet ist, und beim unteren Scharnierteil 2 der Gewinde
bolzen 22 am unteren Ende, also dem die Spiralfeder 30 abstützenden Schulter
32 ansetzen. Zusätzlich sind anhand der Gewindebolzen 21, 22 in Fig. 9
Schraublaschen 21', 22' verwendet, die radial von den Scharnierteilen 1, 2
abstreben.
Die Verdrehsicherung des unteren Zwischenringes 7' gegenüber dessen
Scharnierbolzen 3 erfolgt über einen quer durch beide Teile sich hindurch
erstreckenden Querbolzen 34, weshalb sich in zwei gegenüberliegenden Seiten
des Zwischenringes 7' Langlöcher 29 befinden.
Fig. 11 zeigt eine Lösung, bei der wiederum das obere Scharnierteil um die
Aufnahmeöffnung 8 herum in der Stirnseite eine Hirthverzahnung 19 aufweist. Als
Verdrehsicherung greift in diese Hirthverzahnung des oberen Scharnierteiles 1,
welches auf der oberen Stirnseite des Gewindebolzens 3 aufsitzt, ein Zacken 35a
ein, der von einer Schwenkplatte 35 aus nach oben weist, die außermittig bezüg
lich des Scharnierbolzens 3 am unteren Scharnierteil 2 um eine horizontale
Schwenkachse 36 schwenkbar gelagert ist. Wie bei den Lösungen der Fig. 9
und 10 wird auch hier analog diese Schwenkplatte 36, die eine mittige Öffnung
zum Hindurcherstrecken des Scharnierbolzens 3 aufweist, von einer darunter
angeordneten Spiralfeder 30, die sich an der Schulter 32 abstützt, nach oben in
die Hirthverzahnung 19 des oberen Scharnierteiles 1 gedrückt.
Analog der Schrägstellung der Schwenkplatte 35 im aktivierten Zustand kann
auch die abgestützte Schulter 32 etwa parallel hierzu schräg ausgebildet sein.
Fig. 12 unterscheidet sich von Fig. 11 dadurch, daß anstelle einer Schwenkplatte
35 und einer diese vorspannenden, den Scharnierbolzen 3 umgebenden Spiral
feder 30 ein V-förmiger Federwinkel 37 Verwendung findet, dessen Schenkel auf
grund seiner Materialelastizität beim Zusammendrücken wieder zurückfedern.
Beide Schenkel des Federwinkels 37 sind von einer Durchgangsöffnung für den
Scharnierbolzen 3, über welcher der Federwinkel vor Aufsetzen des oberen
Scharnierteiles 1 geschoben wird, versehen.
In dem übergeschobenen Zustand liegt der obere Schenkel des Federschenkels
37 etwa horizontal und weist wiederum den nach oben gerichteten, in die Hirth
verzahnung 19 eingreifenden Zacken 35a auf.
Der untere Schenkel stützt sich an der wiederum vorzugsweise schräg gestellten
Schulter 32 ab. Die Vorspannung der beiden Schenkel zueinander kann mittels
einer Stellschraube 38, die vorzugsweise parallel zur Längsrichtung 4 durch den
unteren Scharnierteil 2 und insbesondere dessen Schulter 32 verschraubbar ist,
variiert werden, indem diese Stellschraube 38 mit ihrem vorderen Ende von unten
her gegen den unteren Schenkel des Federwinkels 37 drückt.
Die Fig. 15 und 16 stellen Abwandlungen gemäß der Lösung von Fig. 9 im
Hinblick auf das untere Scharnierteil 2 dar. Dabei ist es unerheblich, ob beim
oberen Scharnierteil 1 - welches in den Fig. 15, 16 nicht dargestellt ist - die
Hirthverzahnung 19 an einem Zwischenring 6' oder direkt am oberen Scharnierteil
1 ausgebildet ist.
Hinsichtlich des dargestellten unteren Zwischenringes 7' besteht die Besonderheit
in Fig. 15 darin, daß dieser Zwischenring 7' gegenüber der ihn vorspannenden
Spiralfeder 30 mittels einer Schwenkplatte 35' in Längsrichtung 4 verschoben
werden kann, die außerhalb des Scharnierbolzens 3 um eine horizontale
Schwenkachse 36 am unteren Scharnierteil 2 gelagert ist. Zu diesem Zweck wird
die Schwenkplatte 35, die auch als Gabel ausgebildet sein kann, vorzugsweise
von dem Zwischenring 7' durchdrungen, welcher an dieser Stelle eine Ver
jüngung, insbesondere in Form einer ringförmig umlaufenden Nut 39, aufweist.
Im Unterschied dazu wird in Fig. 16 die Schwenkplatte 35' nicht verschwenkt,
sondern in Längsrichtung 4 verlagert, indem ein separater Schwenkhebel 40 an
der Schwenkplatte 35' so angreift, daß er sie in Längsrichtung 4 verschiebt. Dabei
kann der Schwenkhebel 40 auch mittig, also auf der Längsachse des unteren
Scharnierteiles 2, um eine horizontale, quer zur Längsrichtung 4 verlaufende,
Schwenkachse 36 verschwenkbar sein.
Fig. 17 unterscheidet sich von der Lösung gemäß Fig. 9 dadurch, daß die
Verdrehsicherung nicht durch eine Hirthverzahnung 19 gegeben ist, die auf
gegeneinander gerichteten Stirnseiten zweier Funktionsteile ausgebildet ist,
sondern durch das Ineinanderschieben zweier Funktionsteile, eines Außenteiles
und eines Innenteiles, die ineinanderpassen und wobei die Außenseite des inne
ren Funktionsteiles als Poligon, insbesondere als Sechseck, ausgebildet ist, und
analog hierzu die Innenseite des äußeren Funktionsteiles.
Gemäß Fig. 17 ist das äußere Funktionsteil dabei der Zwischenring 7', und das
innere Funktionsteil der Außenumfang des oberen Scharnierteiles 1, der von
oben in den entsprechenden Innensechskant 41 des unteren Zwischenringes 7'
eintaucht.
Analog zur Lösung der Fig. 9 ist der untere Zwischenring 7' wieder durch eine
Spiralfeder 30 vorgespannt.
Die Lösung der Fig. 18 stellt die geometrische Umkehrung dar, indem hier der
Zwischenring 7' am Außenumfang den Sechskant 41' aufweist, der in einen
entsprechenden Innensechskant eintaucht, der am freien Ende der Aufnahme
Öffnung 8 des oberen Scharnierteiles 1 ausgebildet ist, und größer ist als der
Außendurchmesser des Scharnierbolzens 3.
Zusätzlich ist in Fig. 18a mittels eines Seilzuges 33, der sich vorzugsweise zentral
durch das Innere des unteren Scharnierteiles 2 hindurch erstreckt, der untere
Zwischenring 7' entgegen der Kraft der Feder 30 zurückziehbar und damit die
Verdrehsicherung deaktivierbar.
Die Lösung gemäß Fig. 13 stellt insofern einen Sonderfall dar, als hier der
Scharnierbolzen 3 ein separates Bauteil gegenüber dem oberen und unteren
Scharnierteil 1 bzw. 2 ist. Dabei ist der Scharnierbolzen 3 mit einem unteren
Zwischenring 7' entsprechend demjenigen der Fig. 9, also ausgestattet mit einer
Hirthverzahnung, drehfest verbunden, welcher sich nach unten - wiederum über
dazwischen angeordnete Spiralfeder 30 - an dem unteren Scharnierteil 2 abstützt,
welcher nunmehr vom Scharnierbolzen 3 durchdrungen wird. Auch hier ist - wie
bei der zuletzt erläuterten Fig. 18a - der Zwischenring 7' mittels eines Seilzuges
33, der sich im Inneren des Scharnierbolzens 3 nach unten erstreckt, entgegen
der Kraft der Feder 30 zurückziehbar.
Zusätzlich ist der Scharnierbolzen 3 an seinem oberen Ende mit einem Fortsatz 3'
geringeren Durchmessers ausgestattet, wobei die Schulter am Übergang zum
koaxialen Fortsatz 3' mit geringem Durchmesser als weitere Hirthverzahnung 19'
ausgebildet ist.
Der Fortsatz 3' durchdringt den oberen Scharnierteil 1 durch eine entsprechende
Öffnung, so daß dieser nur auf der Schulter, also der zusätzlichen Hirth
verzahnung 19', auf dem Scharnierbolzen 3 aufsitzt.
Dadurch ist es möglich, auf das nun frei zugängliche obere Ende des Scharnier
bolzens 3, nämlich das obere Ende dessen Fortsatzes 3', zu drücken, mit der
Folge eines Zusammenpressens der unteren Spiralfeder 30 und dem außer
Eingriff geraten bei der Hirthverzahnung 19, 19'.
Dieses nach unten Drücken wird durch einen Schwenkhebel 40' ermöglicht, der
um eine horizontale Achse schwenkbar am oberen Scharnierteil 1 befestigt ist
und quer oberhalb des oberen Endes des Fortsatzes 3' des Scharnierbolzens 3
liegt und z. B. durch einen Seilzug 33 betätigt werden kann.
Es versteht sich von selbst, daß in allen vorbeschriebenen Fällen die Hirth
verzahnungen sowohl in einer planen Querebene zur Längsrichtung 4 als auch
auf einer Kegelfläche hierzu ausgebildet sein können.
1
Scharnierteil
2
Scharnierteil
3
Scharnierbolzen
4
Längsrichtung
5
Querebene
6
Zwischenscheibe
6
',
7
' Zwischenring
7
Zwischenscheibe
8
Aufnahmeöffnung
9
Aufnahmeöffnung
10
Scharnier
11
Kontaktstirnseite
12
Kontaktstirnseite
13
Gleitstirnseite
15
Zusatzhülse
16
Arretierbolzen
17
Fortsatz
18
Fortsatz
19
Hirthverzahnung
20
Drehgriff
21
Gewindebolzen
22
Gewindebolzen
23
Gabel
24
Handgriff
25
Tellerfeder
26
Spanngabel
27
Zinken
28
Zinken
29
Langloch
29
' Schlitz
30
Spiralfeder
31
Klammer
32
Schulter
33
Seilzug
34
Querbolzen
35
Schwenkplatte
36
horizontale Schwenkachse
37
Federwinkel
38
Stellschraube
39
Nut
40
Schwenkhebel
41
Innensechskant
50
Fenstereinheit
51
Fensterflügel
52
Fensterrahmen
53
Fenstergriff
Claims (18)
1. Scharnier mit
- - einem ersten Scharnierteil (1), welches mit
- - einem demgegenüber verschwenkbaren, zweiten Scharnierteil (2) bewegbar verbunden ist, und
- - einem Scharnierbolzen (3) als Lagerbolzen für wenigstens eines der
Scharnierteile (1) oder (2),
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Scharnierteilen (1) und (2) eine Verdrehsicherung angeordnet ist.
2. Scharnier nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung mittels einer Umschaltvorrichtung schaltbar ist.
3. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung aktivierbar ist.
4. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung deaktivierbar ist.
5. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung formschlüssig ist.
6. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die durch die Umschaltvorrichtung bewirkte Schaltbewegung wenigstens eines
Teils der Verdrehsicherung in Längsrichtung (4) des Scharnierbolzens (3) erfolgt.
7. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Scharnierbolzen (3) Teil eines der Scharnierteile (1) oder (2), insbesondere
integraler Teil dieses Scharnierbolzens ist.
8. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung eine Verzahnung umfaßt, die in einer Querebene (5) quer
zur Längsrichtung (4) des Scharnierbolzens (3) angeordnet ist.
9. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzahnung eine Hirthverzahnung ist.
10. Scharnier nach Anspruch 9 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzahnung eine Sägezahnverzahnung ist, deren steile Flanke der
Schließbewegung des Scharniers entgegengerichtet ist.
11. Scharnier nach einem Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzahnung auf wenigstens einer, insbesondere beiden, Kontaktstirnseiten
(11) bzw. (12) der Scharnierteile (1) bzw. (2) angeordnet ist.
12. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzahnung auf wenigstens einer Zwischenscheibe (6, 7) angeordnet ist, die
zwischen den Kontaktstirnseiten (11, 12) der Scharnierteile (1, 2) angeordnet ist
und insbesondere ringförmig um den Scharnierbolzen (3) herumliegt.
13. Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzahnung als Poligonform auf dem Außenumfang bzw. Innenumfang zweier
in Längsrichtung ineinandersteckbarer Funktionsteile, die Bestandteil des
Scharniers sind, ausgebildet ist.
14. Verschwenkbare Baugruppe, z. B. Fenstereinheit (50), bei der das
bewegliche Bauteil, z. B. der Fensterflügel (51), gegenüber dem festen Bauteil,
z. B. dem Fensterrahmen (52) verschwenkbar ist mittels wenigstens einem
Scharnier (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltvorrichtung der Verdrehsicherung des Scharniers (10) mit dem
Riegelelement der Baugruppe, z. B. dem Fenstergriff (53) wirkverbunden ist und
mittels dessen geschaltet wird.
15. Baugruppe nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wirkverbindung mittels Hebelgestänge hergestellt ist.
16. Baugruppe nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wirkverbindung (14) mittels Seilzug hergestellt ist.
17. Baugruppe nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdrehsicherung, insbesondere mittels Federkraft, in die aktivierte, also
formschlüssigen Eingriff bietende, Stellung vorgespannt ist.
18. Baugruppe nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
alle Scharniere einer Baugruppe mit der Verdrehsicherung ausgestattet und mit
dem Riegelelement verbunden sind.
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