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DE19906838C2 - Zweiachsiges Kranfahrzeug - Google Patents

Zweiachsiges Kranfahrzeug

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DE19906838C2
DE19906838C2 DE19906838A DE19906838A DE19906838C2 DE 19906838 C2 DE19906838 C2 DE 19906838C2 DE 19906838 A DE19906838 A DE 19906838A DE 19906838 A DE19906838 A DE 19906838A DE 19906838 C2 DE19906838 C2 DE 19906838C2
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DE
Germany
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axle
vehicle
crane
crane vehicle
trailing axle
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DE19906838A
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Ernst Kaspar
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COMPACT TRUCK AG ZUG
Original Assignee
COMPACT TRUCK AG ZUG
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D49/00Tractors
    • B62D49/02Tractors modified to take lifting devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C23/00Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
    • B66C23/18Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes
    • B66C23/36Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes mounted on road or rail vehicles; Manually-movable jib-cranes for use in workshops; Floating cranes
    • B66C23/42Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes mounted on road or rail vehicles; Manually-movable jib-cranes for use in workshops; Floating cranes with jibs of adjustable configuration, e.g. foldable
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Transportation (AREA)
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  • Jib Cranes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Ein Kranfahrzeug dieser Art ist aus der GB 2,161,784 A1 bekannt, wobei das in der Druckschrift beschriebene Fahrzeug als Gegenmasse dient, die im Traglastbetrieb den ausgefahrenen Auslegers stabilisiert.
Ein Kranfahrzeug der oben genannten Art wird ferner von den Anmeldern hergestellt und auf den Markt gebracht.
Die außerordentlich kompakte Bauweise dieses Kranfahrzeuges hat zur Folge, daß das Eigengewicht des Fahrzeuges relativ hoch ist. Es beträgt bei dem von den Anmeldern hergestellten Kranfahrzeug bis zu 24 Tonnen, Woraus sich eine Einzelachslast von je­ weils 12 Tonnen bei einem zweiachsigen Fahrzeug ergibt. Neben einer Vielzahl von an­ deren Bedingungen unterliegt ein selbstfahrendes Kranfahrzeug in Deutschland den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das maximale Ei­ gengewicht beschränkt § 34 StVZO für zweiachsige Kranfahrzeuge auf 18 Tonnen. Grundsätzlich darf nach § 34 StVZO die Einzelachslast von angetriebenen Achsen 11,5 Tonnen und von nicht angetriebenen Achsen 10 Tonnen nicht überschreiten.
Das von den Anmeldern hergestellte Kranfahrzeug entspricht also nicht den Bestim­ mungen des § 34 StVZO. Um trotzdem eine Fahrerlaubnis für ein solches Kranfahrzeug zu erhalten, muß in einem umständlichen und langwierigen Verfahren eine Ausnahme­ genehmigung nach § 70 StVZO eingeholt werden.
GB 1,440,322 offenbart ein zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug mit einem, im Fahrzustand in der Fahrzeugmitte in Längsrichtung des Fahrzeuges angeordneten Ausleger. Im Fahrzustand liegt dieser Ausleger auf dem Dach der ebenfalls mittig angeordneten Fahrerkabine auf, wodurch das Sichtfeld des in der Kabine befindlichen Fah­ rers eingeschränkt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftliches, zweiachsiges, selbstfah­ rendes Kranfahrzeug gemäß § 34 StVZO zu schaffen, mit dem trotz günstiger Fahrei­ genschaften ein optimales Gewicht zu heben ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Kranfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Kranfahrzeug erfüllt die Bestimmungen des § 34 StVZO und gestattet die Beibehaltung des Eigengewichts von 24 t des von den Anmeldern herge­ stellten Kranfahrzeuges, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantra­ gen zu müssen.
Ein vorteilhafter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß das erfindungsgemäße Kran­ fahrzeug im Sinne des § 34 StVZO als dreiachsiges Einzelfahrzeug angesehen wird. Nach § 34 StVZO beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht für dreiachsige Einzel­ fahrzeuge 25 Tonnen. Mithin erfüllt das erfindungsgemäße Kranfahrzeug mit 24 Tonnen Eigengewicht die Bestimmungen des § 34 StVZO und die Einholung einer Ausnahme­ genehmigung nach § 70 StVZO ist nicht erforderlich.
Die Erfindung ermöglicht ferner die Verteilung der 24 Tonnen Eigengewicht auf drei Ach­ sen, so daß problemlos die maximal zulässige Einzelachslast von 11,5 Tonnen für an­ getriebene Achsen und 10 Tonnen für nicht angetriebene Achsen eingehalten werden kann. Im Zuge der Gewichtsverteilung bietet es sich an, den Ballast, insbesondere den Losballast, auf der Nachlaufachse mitzuführen. Durch das Ablegen des Ballastes auf der Nachlaufachse kann gleichzeitig eine die hintere Achse des Kranfahrzeuges entlastende Kraftkomponente wirken.
Des Weiteren wird durch die Hydraulikvorrichtung, mit deren Hilfe die an der Nachlauf­ achse angebrachten Räder vom Boden abhebbar sind, das Rangieren, insbesondere das Rückwärtsfahren des erfindungsgemäßen Kranfahrzeuges, erleichtert.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verbindet das Kardangelenk auf ein­ fache und kostengünstige Weise die Nachlaufachse mit dem Fahrzeugrahmen.
Unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigen und einfachen Konstruktion ist es vor­ teilhaft, daß die Nachlaufachse nicht angetrieben ist.
Die bevorzugte Anordnung der Aufnahmevorrichtung auf der Achsmitte der Nachlauf­ achse bewirkt eine symmetrische Belastung der Achse, was zu einer Verminderung des Verschleißes führt. Soll eine die Hinterachse entlastende Kraftkomponente erzeugt wer­ den, ist es vorteilhaft, die Aufnahmevorrichtung für den Transport des Ballastes nicht auf der Achsmitte, sondern etwas neben der Achsmitte anzuordnen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles und unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines zweiachsigen Kranfahrzeuges mit einer Nachlauf­ achse.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein zweiachsiges Kranfahrzeug mit einer einzelnen Nachlaufachse zu einem dreiachsigen Einzelfahrzeug kombiniert ist. Selbst­ verständlich kann auch ein mehrachsiges Kranfahrzeug mit einer einzelnen Nachlauf­ achse oder mit einer Doppelnachlaufachse kombiniert werden, solange die Bestimmun­ gen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt sind. Das in Fig. 1 gezeigte Fahr­ zeug setzt sich aus einem drehbaren Oberwagen 2 mit achtteiligem, nach vorn in Fahrt­ richtung abgelegtem Ausleger 4 zusammen, wobei der Oberwagen 2 auf einen Unter­ wagen 3 montiert ist. Am Unterwagen sind vier Abstützungen 5 angebracht, von denen in der Seitenansicht nur zwei zu sehen sind. Diese Abstützungen 5 werden im Kranbe­ trieb ausgefahren, so daß das Kranfahrzeug auf diesen zu stehen kommt. Von der am Oberwagen 2 montierten Kabine 10 wird das Fahrzeug 1 sowohl im Kran- wie auch im Fahrbetrieb gesteuert. Am Oberwagen 2 befindet sich auch der Dieselmotor für den Kran- und Fahrbetrieb. Der Kran verfügt über einen Festballast und einen Losballast. Der im Fahrzustand zusammengeschobene Ausleger 4 überschreitet nicht oder nur ge­ ringfügig die Kontur des Unterwagens 3. Dadurch entfällt die sonst übliche Sichtfeldeinschränkung, die durch die herkömmliche im Markt bekannte Lagerung des Auslegers im Fahrzustand gegeben ist. Eine solche Sichtfeldeinschränkung würde eine Zulassung des Fahrzeuges 1 nach § 34 StVZO unmöglich machen und eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erfordern.
Es ist hervorzuheben, daß durch die feste Verbindung der Nachlaufwelle mit dem ur­ sprünglich zweiachsigen Kranfahrzeug ein dreiachsiges Einzelfahrzeug im Sinne des § 34 StVZO entsteht. Hiervon zu unterscheiden ist die Kombination eines Fahrzeuges mit einem Anhänger zu einem Zug, für den gesonderte Bestimmungen gelten.
In Fig. 1 erfolgt die Verbindung der Nachlaufwelle mit dem Rahmen des Kranfahrzeuges mit Hilfe eines Kardangelenkes 8. Auf der Nachlaufwelle ist eine Transportfläche ange­ ordnet, auf die eine hier nicht gezeigte Aufnahmevorrichtung montiert ist. In dieser Auf­ nahmevorrichtung wird der Ballast 6 während des Fahrbetriebes abgelegt. Grundsätzlich ist die Aufnahmevorrichtung so angeordnet, daß der Ballast über der Achsmitte der Nachlaufachse liegt. Soll nun eine die Hinterachse des Kranfahrzeuges entlastende Kraftkomponente erzeugt werden, ist es vorteilhaft, die Aufnahmevorrichtung etwas zum Fahrzeugende hin zu verschieben. Es ist denkbar, anstelle des Ballastes eine andere gewichtsintensive Komponente des Aufbaus im Fahrbetrieb auf der Nachlaufachse mit­ zuführen.
In diesem Ausführungsbeispiel wurde durch die Verteilung des Fahrzeuggewichtes auf drei Achsen die Einzelachslast der beiden vorderen angetriebenen Achsen von 12 Tonnen auf 11,5 Tonnen gesenkt. Somit sind die Bestimmungen des § 34 StVZO hinsichtlich der maximal zulässigen Einzelachslast erfüllt. Von den ursprünglich 24 Tonnen Eigengewicht des Kraftfahrzeuges lasten nunmehr 23 Tonnen auf den vorde­ ren beiden Achsen. Das verbleibende Gewicht von einer Tonne kann in Form von Ballast 6 auf der Nachlaufachse 7 mitgeführt werden. Nach § 34 StVZO beträgt aber das maxi­ mal zulässige Gesamtgewicht eines dreiachsigen Fahrzeuges 25 Tonnen. Die verblei­ bende Tonne Gewicht wird für das Eigengewicht der 3. Achslinie benötigt.
Mit dem Bezugszeichen 9 ist die Hydraulikvorrichtung bezeichnet. Diese Hydraulikvor­ richtung greift an einem ersten Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeugkranes und an einem zweiten Befestigungspunkt in der Nähe der Nachlaufachse an. Weiterhin ist in Fig. 1 zu sehen, daß der erste Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeugkranes unter­ halb des zweiten Befestigungspunktes in der Nähe der Nachlaufachse angeordnet ist. Wird die Nachlaufachse mit Hilfe eines Kardangelenkes 8 mit dem Rahmen des Kran­ fahrzeuges verbunden, kann mit Hilfe der gezeigten Hydraulikvorrichtung 9 die Nach­ laufachse 7 soweit angehoben werden, daß die an der Nachlaufachse angebrachten Räder vom Boden freikommen. Der selbe Effekt läßt sich natürlich auch mit Hilfe einer Hydraulikvorrichtung 9 erzielen, deren erster Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeug­ kranes oberhalb des zweiten Befestigungspunktes in der Nähe der Nachlaufachse an­ geordnet ist. Durch diese Maßnahme läßt sich das Kranfahrzeug leicht rangieren, was insbesondere beim Rückwärtsfahren vorteilhaft ist.

Claims (4)

1. Zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug (1) mit in Fahrtrichtung ablegbarem Ausleger (4), der, abgelegt im Fahrzustand, keine Sichtfeldbeeinschränkung be­ wirkt, und mit Ballast (6), der als Gegengewicht im Traglastbetrieb den ausgefahre­ nen Ausleger (4) stabilisiert, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Nachlaufachse (7) vorgesehen ist, welche über eine Aufnahmevor­ richtung für den Transport des Ballastes (6) während des Fahrbetriebes verfügt,
dass die Nachlaufachse mit dem zweiachsigen Fahrzeug eine Einheit mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 t bildet,
dass die Nachlaufachse mit Hilfe eines Gelenks (8) mit dem Heck des Kranfahr­ zeuges (1) verbunden ist und
dass eine Hydraulikvorrichtung (9) vorgesehen ist, die einen ersten Befesti­ gungspunkt am Heck des Kranfahrzeuges und einen zweiten Befestigungs­ punkt am Nachläufer aufweist,
wobei mit Hilfe der Hydraulikvorrichtung (9) die an der Nachlaufachse (7) ange­ brachten Räder vom Boden abhebbar sind.
2. Kranfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (8) ein Kardangelenk ist.
3. Kranfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachlaufachse (7) nicht angetrieben ist.
4. Kranfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung auf der Achsmitte der Nachlaufachse (7) angeordnet ist.
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