DE19906838C2 - Zweiachsiges Kranfahrzeug - Google Patents
Zweiachsiges KranfahrzeugInfo
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- B62D49/00—Tractors
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- B66C23/42—Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes mounted on road or rail vehicles; Manually-movable jib-cranes for use in workshops; Floating cranes with jibs of adjustable configuration, e.g. foldable
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Description
Die Erfindung betrifft ein zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Ein Kranfahrzeug dieser Art ist aus der GB 2,161,784 A1 bekannt, wobei das in der
Druckschrift beschriebene Fahrzeug als Gegenmasse dient, die im Traglastbetrieb den
ausgefahrenen Auslegers stabilisiert.
Ein Kranfahrzeug der oben genannten Art wird ferner von den Anmeldern hergestellt und
auf den Markt gebracht.
Die außerordentlich kompakte Bauweise dieses Kranfahrzeuges hat zur Folge, daß das
Eigengewicht des Fahrzeuges relativ hoch ist. Es beträgt bei dem von den Anmeldern
hergestellten Kranfahrzeug bis zu 24 Tonnen, Woraus sich eine Einzelachslast von je
weils 12 Tonnen bei einem zweiachsigen Fahrzeug ergibt. Neben einer Vielzahl von an
deren Bedingungen unterliegt ein selbstfahrendes Kranfahrzeug in Deutschland den
Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das maximale Ei
gengewicht beschränkt § 34 StVZO für zweiachsige Kranfahrzeuge auf 18 Tonnen.
Grundsätzlich darf nach § 34 StVZO die Einzelachslast von angetriebenen Achsen
11,5 Tonnen und von nicht angetriebenen Achsen 10 Tonnen nicht überschreiten.
Das von den Anmeldern hergestellte Kranfahrzeug entspricht also nicht den Bestim
mungen des § 34 StVZO. Um trotzdem eine Fahrerlaubnis für ein solches Kranfahrzeug
zu erhalten, muß in einem umständlichen und langwierigen Verfahren eine Ausnahme
genehmigung nach § 70 StVZO eingeholt werden.
GB 1,440,322 offenbart ein zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug mit einem, im
Fahrzustand in der Fahrzeugmitte in Längsrichtung des Fahrzeuges angeordneten
Ausleger. Im Fahrzustand liegt dieser Ausleger auf dem Dach der ebenfalls mittig angeordneten
Fahrerkabine auf, wodurch das Sichtfeld des in der Kabine befindlichen Fah
rers eingeschränkt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftliches, zweiachsiges, selbstfah
rendes Kranfahrzeug gemäß § 34 StVZO zu schaffen, mit dem trotz günstiger Fahrei
genschaften ein optimales Gewicht zu heben ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Kranfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Kranfahrzeug erfüllt die Bestimmungen des § 34 StVZO und
gestattet die Beibehaltung des Eigengewichts von 24 t des von den Anmeldern herge
stellten Kranfahrzeuges, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantra
gen zu müssen.
Ein vorteilhafter Aspekt der Erfindung besteht darin, daß das erfindungsgemäße Kran
fahrzeug im Sinne des § 34 StVZO als dreiachsiges Einzelfahrzeug angesehen wird.
Nach § 34 StVZO beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht für dreiachsige Einzel
fahrzeuge 25 Tonnen. Mithin erfüllt das erfindungsgemäße Kranfahrzeug mit 24 Tonnen
Eigengewicht die Bestimmungen des § 34 StVZO und die Einholung einer Ausnahme
genehmigung nach § 70 StVZO ist nicht erforderlich.
Die Erfindung ermöglicht ferner die Verteilung der 24 Tonnen Eigengewicht auf drei Ach
sen, so daß problemlos die maximal zulässige Einzelachslast von 11,5 Tonnen für an
getriebene Achsen und 10 Tonnen für nicht angetriebene Achsen eingehalten werden
kann. Im Zuge der Gewichtsverteilung bietet es sich an, den Ballast, insbesondere den
Losballast, auf der Nachlaufachse mitzuführen. Durch das Ablegen des Ballastes auf der
Nachlaufachse kann gleichzeitig eine die hintere Achse des Kranfahrzeuges entlastende
Kraftkomponente wirken.
Des Weiteren wird durch die Hydraulikvorrichtung, mit deren Hilfe die an der Nachlauf
achse angebrachten Räder vom Boden abhebbar sind, das Rangieren, insbesondere
das Rückwärtsfahren des erfindungsgemäßen Kranfahrzeuges, erleichtert.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verbindet das Kardangelenk auf ein
fache und kostengünstige Weise die Nachlaufachse mit dem Fahrzeugrahmen.
Unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigen und einfachen Konstruktion ist es vor
teilhaft, daß die Nachlaufachse nicht angetrieben ist.
Die bevorzugte Anordnung der Aufnahmevorrichtung auf der Achsmitte der Nachlauf
achse bewirkt eine symmetrische Belastung der Achse, was zu einer Verminderung des
Verschleißes führt. Soll eine die Hinterachse entlastende Kraftkomponente erzeugt wer
den, ist es vorteilhaft, die Aufnahmevorrichtung für den Transport des Ballastes nicht auf
der Achsmitte, sondern etwas neben der Achsmitte anzuordnen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles und unter Bezug
auf die Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines zweiachsigen Kranfahrzeuges mit einer Nachlauf
achse.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein zweiachsiges Kranfahrzeug mit einer
einzelnen Nachlaufachse zu einem dreiachsigen Einzelfahrzeug kombiniert ist. Selbst
verständlich kann auch ein mehrachsiges Kranfahrzeug mit einer einzelnen Nachlauf
achse oder mit einer Doppelnachlaufachse kombiniert werden, solange die Bestimmun
gen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt sind. Das in Fig. 1 gezeigte Fahr
zeug setzt sich aus einem drehbaren Oberwagen 2 mit achtteiligem, nach vorn in Fahrt
richtung abgelegtem Ausleger 4 zusammen, wobei der Oberwagen 2 auf einen Unter
wagen 3 montiert ist. Am Unterwagen sind vier Abstützungen 5 angebracht, von denen
in der Seitenansicht nur zwei zu sehen sind. Diese Abstützungen 5 werden im Kranbe
trieb ausgefahren, so daß das Kranfahrzeug auf diesen zu stehen kommt. Von der am
Oberwagen 2 montierten Kabine 10 wird das Fahrzeug 1 sowohl im Kran- wie auch im
Fahrbetrieb gesteuert. Am Oberwagen 2 befindet sich auch der Dieselmotor für den
Kran- und Fahrbetrieb. Der Kran verfügt über einen Festballast und einen Losballast.
Der im Fahrzustand zusammengeschobene Ausleger 4 überschreitet nicht oder nur ge
ringfügig die Kontur des Unterwagens 3. Dadurch entfällt die sonst übliche Sichtfeldeinschränkung,
die durch die herkömmliche im Markt bekannte Lagerung des Auslegers im
Fahrzustand gegeben ist. Eine solche Sichtfeldeinschränkung würde eine Zulassung des
Fahrzeuges 1 nach § 34 StVZO unmöglich machen und eine Ausnahmegenehmigung
nach § 70 StVZO erfordern.
Es ist hervorzuheben, daß durch die feste Verbindung der Nachlaufwelle mit dem ur
sprünglich zweiachsigen Kranfahrzeug ein dreiachsiges Einzelfahrzeug im Sinne des
§ 34 StVZO entsteht. Hiervon zu unterscheiden ist die Kombination eines Fahrzeuges
mit einem Anhänger zu einem Zug, für den gesonderte Bestimmungen gelten.
In Fig. 1 erfolgt die Verbindung der Nachlaufwelle mit dem Rahmen des Kranfahrzeuges
mit Hilfe eines Kardangelenkes 8. Auf der Nachlaufwelle ist eine Transportfläche ange
ordnet, auf die eine hier nicht gezeigte Aufnahmevorrichtung montiert ist. In dieser Auf
nahmevorrichtung wird der Ballast 6 während des Fahrbetriebes abgelegt. Grundsätzlich
ist die Aufnahmevorrichtung so angeordnet, daß der Ballast über der Achsmitte der
Nachlaufachse liegt. Soll nun eine die Hinterachse des Kranfahrzeuges entlastende
Kraftkomponente erzeugt werden, ist es vorteilhaft, die Aufnahmevorrichtung etwas zum
Fahrzeugende hin zu verschieben. Es ist denkbar, anstelle des Ballastes eine andere
gewichtsintensive Komponente des Aufbaus im Fahrbetrieb auf der Nachlaufachse mit
zuführen.
In diesem Ausführungsbeispiel wurde durch die Verteilung des Fahrzeuggewichtes auf
drei Achsen die Einzelachslast der beiden vorderen angetriebenen Achsen von
12 Tonnen auf 11,5 Tonnen gesenkt. Somit sind die Bestimmungen des § 34 StVZO
hinsichtlich der maximal zulässigen Einzelachslast erfüllt. Von den ursprünglich
24 Tonnen Eigengewicht des Kraftfahrzeuges lasten nunmehr 23 Tonnen auf den vorde
ren beiden Achsen. Das verbleibende Gewicht von einer Tonne kann in Form von Ballast
6 auf der Nachlaufachse 7 mitgeführt werden. Nach § 34 StVZO beträgt aber das maxi
mal zulässige Gesamtgewicht eines dreiachsigen Fahrzeuges 25 Tonnen. Die verblei
bende Tonne Gewicht wird für das Eigengewicht der 3. Achslinie benötigt.
Mit dem Bezugszeichen 9 ist die Hydraulikvorrichtung bezeichnet. Diese Hydraulikvor
richtung greift an einem ersten Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeugkranes und an
einem zweiten Befestigungspunkt in der Nähe der Nachlaufachse an. Weiterhin ist in
Fig. 1 zu sehen, daß der erste Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeugkranes unter
halb des zweiten Befestigungspunktes in der Nähe der Nachlaufachse angeordnet ist.
Wird die Nachlaufachse mit Hilfe eines Kardangelenkes 8 mit dem Rahmen des Kran
fahrzeuges verbunden, kann mit Hilfe der gezeigten Hydraulikvorrichtung 9 die Nach
laufachse 7 soweit angehoben werden, daß die an der Nachlaufachse angebrachten
Räder vom Boden freikommen. Der selbe Effekt läßt sich natürlich auch mit Hilfe einer
Hydraulikvorrichtung 9 erzielen, deren erster Befestigungspunkt am Heck des Fahrzeug
kranes oberhalb des zweiten Befestigungspunktes in der Nähe der Nachlaufachse an
geordnet ist. Durch diese Maßnahme läßt sich das Kranfahrzeug leicht rangieren, was
insbesondere beim Rückwärtsfahren vorteilhaft ist.
Claims (4)
1. Zweiachsiges, selbstfahrendes Kranfahrzeug (1) mit in Fahrtrichtung ablegbarem
Ausleger (4), der, abgelegt im Fahrzustand, keine Sichtfeldbeeinschränkung be
wirkt, und mit Ballast (6), der als Gegengewicht im Traglastbetrieb den ausgefahre
nen Ausleger (4) stabilisiert, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Nachlaufachse (7) vorgesehen ist, welche über eine Aufnahmevor richtung für den Transport des Ballastes (6) während des Fahrbetriebes verfügt,
dass die Nachlaufachse mit dem zweiachsigen Fahrzeug eine Einheit mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 t bildet,
dass die Nachlaufachse mit Hilfe eines Gelenks (8) mit dem Heck des Kranfahr zeuges (1) verbunden ist und
dass eine Hydraulikvorrichtung (9) vorgesehen ist, die einen ersten Befesti gungspunkt am Heck des Kranfahrzeuges und einen zweiten Befestigungs punkt am Nachläufer aufweist,
wobei mit Hilfe der Hydraulikvorrichtung (9) die an der Nachlaufachse (7) ange brachten Räder vom Boden abhebbar sind.
dass eine Nachlaufachse (7) vorgesehen ist, welche über eine Aufnahmevor richtung für den Transport des Ballastes (6) während des Fahrbetriebes verfügt,
dass die Nachlaufachse mit dem zweiachsigen Fahrzeug eine Einheit mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 t bildet,
dass die Nachlaufachse mit Hilfe eines Gelenks (8) mit dem Heck des Kranfahr zeuges (1) verbunden ist und
dass eine Hydraulikvorrichtung (9) vorgesehen ist, die einen ersten Befesti gungspunkt am Heck des Kranfahrzeuges und einen zweiten Befestigungs punkt am Nachläufer aufweist,
wobei mit Hilfe der Hydraulikvorrichtung (9) die an der Nachlaufachse (7) ange brachten Räder vom Boden abhebbar sind.
2. Kranfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk
(8) ein Kardangelenk ist.
3. Kranfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Nachlaufachse (7) nicht angetrieben ist.
4. Kranfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmevorrichtung auf der Achsmitte der Nachlaufachse (7) angeordnet
ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19906838A DE19906838C2 (de) | 1998-02-19 | 1999-02-18 | Zweiachsiges Kranfahrzeug |
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|---|---|---|---|
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| DE (2) | DE29802930U1 (de) |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1998-02-19 DE DE29802930U patent/DE29802930U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1999
- 1999-02-18 DE DE19906838A patent/DE19906838C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19906838A1 (de) | 1999-11-25 |
| DE29802930U1 (de) | 1998-04-16 |
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