DE19905849C1 - Vorrichtung zum Umformen eines Hohlprofils od. dgl. Werkstückes auf dem Wege dem Innenhochdruck-Umformens - Google Patents
Vorrichtung zum Umformen eines Hohlprofils od. dgl. Werkstückes auf dem Wege dem Innenhochdruck-UmformensInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zum Umformen eines als Ein- oder Mehrkammerprofil ausgebildeten Hohlprofils o. dgl. Werkstückes mittels eines in seinem abgedichteten und von einem Stempel übergriffenen Profilraum durch ein strömbares Wirkmedium erzeugten Innenhochdrucks ist am Umfang eines in den Profilraum des Hohlprofils oder Werkstückes einführbaren und dichtenden Stempelteils aus begrenzt flexiblem Kunststoff wenigstens ein Zusatzelement aus einem Werkstoff hoher Festigkeit vorgesehen, das an dem begrenzt flexiblen Stempelteil außenseitig einen Bereich bildet, der beim Überführen in die Betriebsstellung an das Hohlprofil angelegt wird. Das bevorzugt trogartige Stempelteil weist eine Bodenplatte mit daran angeformt umlaufender Wandung auf; letztere begrenzt einen Innenraum.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umformen eines
als Ein- oder Mehrkammerprofil ausgebildeten Hohlprofils
od. dgl. Werkstückes mittels eines in seinem abgedichteten
und von einem Stempel übergriffenen Profilraum durch ein
strömbares Wirkmedium erzeugten Innenhochdrucks.
Beim sog. Innenhochdruck-Umformen (IHU-Verfahren) wird das
Hohlprofil durch Innendruck ausgedehnt. Dazu werden die
Stirnseiten des Hohlprofils abgedichtet, um in dessen
Innenraum den Hochdruck zu halten. Bisherige Dichtverfahren
bedienen sich konisch geformter Metalldichtstempel - ins
besondere Stahlstempel -, die in das Hohlprofil eingefah
ren werden. Zusätzlich kann das Hohlprofil mittels wenig
stens eines am Werkstück stirnseitig angreifenden Stempels
nachgeschoben werden; es wird so möglich, das Werkstück
aufzuweiten oder zu stauchen.
Bei einem Doppel- oder Mehrkammerprofil dehnen sich dessen
Stege zwischen den einzelnen Kammern während des erwähnten
Nachschiebens anders aus als die übrigen Wandungen bzw. die
Außenkonturen, und der Stempel vermag die ungleichmäßige
Verformung nicht auszugleichen. Wählt man die Toleranzen
des Profilsquerschnitts zu groß (< 0,1 mm), ist ein
Abdichten auf konventionelle Art gar nicht möglich. Dies
hat zu Versuchen geführt, Dichtstempel aus Kunststoff, vor
allem aus Polyurethan, einzusetzen.
Die üblichen Dichtstempel verschleißen schnell durch die
beim Einfahren in das Hohlprofil auftretende Reibung.
Weicht die Form des Profils zu stark von den Sollwerten ab,
muss das Dichtelement noch weiter einfahren, was den Ver
schleiß erhöht; andernfalls kann es die gewünschte Dicht
wirkung gar nicht mehr entfalten.
Die DE 37 24 904 C2 beschreibt eine Vorrichtung zum
abschnittsweisen Aufweiten eines Rohres mit gleichzeitigem
Festlegen von Nocken zur Bildung einer Nockenwelle. In das
Rohr wird ein Aufweitedorn mit axial verlaufenden Kanälen
für das Zuführen von Druckfluid und das Abführen von
Leckfluid eingefahren, auf den wechselweise Distanzhülsen
und Dichtungselemente aufgeschoben sind; letztere weisen
jeweils einen - aus einem härteren widerstandsfähigen
Werkstoff gefertigten - ringförmigen Stützteil auf sowie
einen zu einem Druck beaufschlagbaren Ringraum gerichteten
ringförmigen Spreizteil aus gummielastischem Material.
Jeweils zwei Dichtungselemente dieser Art begrenzen
zwischen sich den erwähnten Ringraum, in dessen Bereich das
Druckfluid einströmt und eine Aufweitung des die zwischen
dem Dichtungspaar vorgesehene Distanzhülse umgebenden
Abschnittes der Rohrwand vorzunehmen vermag.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten hat sich der Erfinder das
Ziel gesetzt, sowohl das Abdichtvermögen zwischen der
Paarung aus Hohlprofil und Stempel als auch die Stempel-
Standzeiten zu verbessern; die Erhöhung der Standzeit im
Serienbetrieb soll zu einer Minderung der Betriebskosten
führen.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des
Patentanspruches 1; die Unteransprüche geben günstige
Weiterbildungen an.
Erfindungsgemäß liegt am Umfang eines in den Profilraum
einführbaren und dichtenden Stempelteils aus begrenzt ela
stischem Kunststoff - bevorzugt aus Polyurethan - wenig
stens ein Zusatzelement aus einem Werkstoff - gegenüber
jenem Kunststoff - höherer Festigkeit an, insbesondere aus
Stahl. Dieses Zusatzelement umfängt jenes begrenzt ela
stische Stempelteil außenseitig in einem Bereich, der beim
Überführen in die Betriebsstellung dem Hohlprofil anliegt;
dank dieser Maßgabe wird ein Verschleiß des Kunststoffes
durch Reibung verhindert.
Im Rahmen der Erfindung liegt ein Stempelteil aus Kunst
stoff mit einer Bodenplatte sowie daran umlaufend angeform
ter Wandung, welch letztere einen etwa quaderförmigen In
nenraum begrenzt. Diese Wandung weist eine zum Innenraum
des Stempelteils in einem Winkel geneigte Außenfläche auf.
Diese Neigung entsteht dadurch, dass die Wandung einen sich
zu ihrer Endkante verjüngenden Querschnitt anbietet. Dieses
trogartige Dichtelement wird am Stahlstempel festgelegt, um
in den Profilhohlraum eintauchen zu können.
Um Reibungsschäden an der - mit dem Hohlprofil in Berüh
rung kommenden - Wandung des PU-Stempelteils zu reduzie
ren, besteht das Zusatzelement erfindungsgemäß aus einem
verschleißfesten metallischen Werkstoff, der bevorzugt
großteils Eisen sowie nicht mehr als etwa 2% Kohlenstoff
enthält.
In einer günstigen Ausgestaltung ist das Zusatzelement
leistenartig und wird in eine entsprechende Nuteinformung
in der Außenfläche des Stempelteils als Verschleißleiste
eingefügt. Diese Verschleißleiste soll von dünnem Quer
schnitt und begrenzt biegbar sein, kann sich also an die
angrenzende Innenfläche des Hohlprofils anschmiegen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Ver
schleißleiste - wie auch die sie aufnehmende Nut des Stem
pelteils - einen sich in Richtung auf dessen Innenraum hin
verjüngenden Querschnitt auf.
In einer weiteren Ausführungsform soll die Verschleißleiste
einen die Wandung - und damit den Innenraum - des Stem
pelteils umgebenden Rahmen bilden, der seinerseits in einer
entsprechenden Oberflächeneinformung der Stempelwandung la
gert.
Als weitere Ausführung des erfindungsgemäßen Verschleiß
schutzes ist ein wulstartiger Rand eines dem Stempelteil
zugeordneten Stahlaufsatzes anzusehen. Dabei soll der
wulstartige Rand des plattenartigen Stahlaufsatzes eine
einwärts geneigte Außenfläche anbieten, die mit der geneig
ten Außenfläche des zugeordneten Stempelteils etwa fluch
tet; dieser Rand bildet also eine in die Außenfläche der
Wandung des PU-Stempelteils einragende Verschleißkante.
Während des Kalibrierens des Hohlprofils passt sich das
elastische Stempelteil als Dichtung der sich beim Umformen
ändernden Gestalt dieses Hohlprofils bzw. des Werkstücks
an. Wird der Druck im Werkstück wieder abgebaut, geht der
elastische Dichtungsstempel in seine Ausgangslage zurück
und kann wieder reibungslos aus dem Werkstück ausgefahren
werden.
Mit der Erfindung werden u. a. die folgenden Vorteile er
reicht:
- - der durch das Einfahren des Stempels bedingte Verschleiß am Kunststoffkörper wird vermindert;
- - Toleranzen des Hohlprofils oder Werkstücks werden durch den Dichtstempel kompensiert;
- - es wird keine zusätzliche Dichtkraft erforderlich;
- - es erfolgt ein Ausgleich ungleichmäßiger Ausdehnung des Hohlprofils während des Kalibriervorgangs durch den Dichtstempel.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines be
vorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung;
diese zeigt in
Fig. 1: einen Längsschnitt durch ein Hohlprofil
mit stirnseitig angesetztem Stempel;
Fig. 2: die Draufsicht auf einen Teil eines
Stempels;
Fig. 3: eine Seitenansicht zu Fig. 2;
Fig. 4: den Querschnitt durch Fig. 2 nach deren
Linie IV-IV;
Fig. 5: einen Ausschnitt aus Fig. 4 in Zuord
nung zu einem Hohlprofil;
Fig. 6: eine Schrägsicht auf eine andere Ausge
staltung des Teiles der Fig. 2 bis 4;
Fig. 7: einen Teilschnitt durch Fig. 6 in einer
der Fig. 5 entsprechenden Betriebsstel
lung.
Beim sogenannten Innenhochdruck-Umformen (IHU) wird ein als
Hohlprofil ausgebildetes Werkstück (10) durch einen in seinem Profilraum 12 herr
schenden Innendruck aufgeweitet. Zusätzlich kann das Hohl
profil 10 mittels eines an seinem Stirnrand 14 angreifenden
Stempels 15, 16, 16 a axial nachgeschoben werden.
Um den Hochdruck im Profilraum 12 zu halten, muss in Fig. 1
der Stirnrand 14 des Hohlprofils 10 am Stempel 15
abgedichtet anschlagen. Hierzu ist der aus Metall geformte
Stempel 16 mit einer radialen Schulterfläche 18 eines
Außendurchmessers d versehen, an welche ein zylindrischer
Stempelabsatz 20 eines kleineren Durchmessers d1 an
schließt. Die Höhe der zur Längsachse A des Stempels 15 pa
rallelen Umfangsfläche 22 des zylindrischen Stempelabsatzes
20 ist in Fig. 1 mit h bezeichnet.
Am Übergang der ringförmigen Schulterfläche 18 zum Stempel
absatz 20 ist in dessen Umfangsfläche 22 eine Ringnut 24
zur Aufnahme eines Dichtungsringes 26 eingeformt. Unter
diesem verläuft eine in das Tiefste der Ringnut 24
eingeformte sowie zum Querschnitt der Ringnut 24 beidseits
abgestufte Innennut 25 geringerer Breite. Von dieser gehen
Radialkanäle 28 aus, die andernends bei 29 in eine
zentrische Ausnehmung 30 des Stempels 15 münden. Der
Querschnitt dieser an sich zylindrischen Ausnehmung 30
verjüngt sich nahe der Stempelinnenfläche 17 in einem
Bereich 32 konisch zu einem Axial- oder Ausflusskanal 34
hin.
Zur Durchführung einer Verformung des Hohlprofils 10 fährt
der Stempel 15 mit seinem Dichtungsring 26 reibungslos in
dieses Werkstück bzw. Hohlprofil 10 ein; dabei entsteht
zwischen letzterem sowie der radialen Schulterfläche 18 des
Stempels 15 eine zu dichtende Fuge 36. Durch die Radialka
näle 28 strömt aus der zentrischen Ausnehmung 30 in die be
schriebene - als Zuführraum dienende - abgestufte Innen
nut 25 ein Wirkmedium und weitet den Dichtungsring 26 auf;
dieser legt sich vor jene Fuge 36, und das Wirkmedium
strömt über die Innenkante der Ringnut 24 - oder über
Bohrungen - in den Profilraum 12 ein.
Während des Kalibrierens des Hohlprofils 10 passt sich der
Dichtungsring 26 aus elastischem Werkstoff der sich än
dernden Gestalt des Hohlprofiles 10 an. Wird in diesem der
Druck abgebaut, geht der Dichtungsring 26 in seine Aus
gangslage in die Ringnut 24 zurück, so dass er mit dem
Stempel 15 wieder reibungslos aus dem Profilraum 12
ausgefahren zu werden vermag.
Der Stempel 16 in den Ausführungen gemäß Fig. 2 bis Fig. 5
ist mit einem trogartigen Stempelteil 40 aus Polyurethan -
statt jenes zylindrischen Stempelabsatzes 20 - ausge
stattet, das abdichtend in den Profilraum 12 des Hohlpro
fils 10 eintaucht.
Das PU-Stempelteil 40 besteht aus einer rechteckigen
Sockelplatte 42 der beispielsweisen Dicke a von 18 mm,
einer Länge f von 98 mm und einer Breite g von 48 mm, deren
Außenflächen 43 - nach einem vertikalen Abschnitt der Höhe
i von 8 mm - in einem Winkel w von hier 5° einwärts ge
neigt ist. An die Boden- oder Sockelplatte 42 ist eine
rundum laufende Stempelwand 44 angeformt, welche einen
quaderförmigen Innenraum 46 umgibt sowie die Sockelplatte
42 zu einer Gesamthöhe n des Stempelteils 40 von 50 mm er
gänzt. Die Stempelwand 44 verjüngt sich querschnittlich zu
ihrer Endkante 48 der Breite q von 3 mm hin, da sich ihre
Außenfläche 45 in einem Winkel w1 von 3° einwärts neigt.
Im Zentrum der Boden- oder Sockelplatte 42 ist der Aus
fluss- oder Axialkanal 34 des Durchmessers c von 6 mm ange
ordnet, beidseits flankiert von einem Durchbruch 50 des
Durchmessers c1 von 13 mm für Befestigungsmittel.
Am Übergang der Stempelwand 44 in die Sockelplatte 42 ist -
unter Erzeugung eines nutähnlichen Aufnahmeraumes 52 - eine
Verschleißleiste 54 aus Metall eingesetzt, deren der
Unterfläche 41 fernliegende - obere - Längskante 55 im
Abstand s von 25 mm zu jener Unterfläche 41 verläuft. Die
Länge t dieser Verschleißleiste 54 an der Längsseite des
Stempelteils 40 misst etwa 95 mm.
Wird das Stempelteil 40 in die in Fig. 6 erkennbare Be
triebsstellung geschoben, fällt seine Längsachse B in die
Längsachse A des Hohlprofils oder Werkstücks 10. Dabei
liegt die Verschleißleiste 54 - sich zur Längsachse B hin
verjüngenden Querschnittes - der inneren Längskante des
Stirnrandes 14 des Hohlprofils 10 an und schützt so den PU-
Körper des Stempelteils 40.
Die Verschleißleisten 54 können steifenartig und in jede
Wandungsfläche gesondert so eingesetzt werden, dass ihre
Endkanten aneinander liegen, oder es werden - wie in Fig.
2 angedeutet - Eckwinkel 54 e eingegossen, die sich in der
Fäche berühren. Die Verschleißleisten 54 können aber auch
als umlaufender Rahmen ausgebildet sein. Dank ihrer
geringen Dicke y von 2 bis 3 mm ist sie geringfügig
flexibel und somit begrenzt anpassbar.
Auch das abdichtende Stempelteil 40 b der Fig. 7, 8 weist
eine zu seiner Endkante 48 hin - also vom metallischen
Stempel 16 b weg - eine einwärts geneigte umlaufende Wan
dung 44 auf. Statt jener Verschleißleiste 54 aber ist hier
dem PU-Stempelteil 40 b ein gesonderter plattenartiger
Stahlaufsatz 56 des Stempels 16 b zugeordnet; dieser Stahl
aufsatz 56 bietet einen wulstartigen Rand 58 an, der in die
Bodenplatte 42 des PU-Stempelteils 40 b an deren Außenfläche
43 einragt und dessen Außenbereich eine Verschleißkante 60
bildet. Diese ist Teil der mit der Außenfläche 45 der
Wandung 44 des Stempelteils 40 b etwa fluchtend geneigten
Außenfläche 62 jenes wulstartigen Randes 58.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Umformen eines als Ein- oder Mehrkam
merprofil ausgebildeten Hohlprofils od. dgl. Werk
stückes mittels eines in seinem abgedichteten und von
einem Stempel übergriffenen Profilraum durch ein
strömbares Wirkmedium erzeugten Innenhochdrucks,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Umfang eines in den Profilraum (12) des Hohl
profils oder Werkstücks (10) einführbaren und dich
tenden Stempelteils (40, 40 b) aus begrenzt flexiblem
Kunststoff wenigstens ein Zusatzelement (54, 54 e, 58)
aus einem Werkstoff hoher Festigkeit vorgesehen ist,
welches einen Teil der Außenfläche (45) des
Stempelteils (40, 40 b) bildet sowie an dem begrenzt flexiblen
Stempelteil außenseitig einen Bereich, der beim
Überführen in die Betriebsstellung dem Hohlprofil
anlegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stempelteil (40, 40 b) eine Bodenplatte (42)
mit daran angeformt umlaufender Wandung (44) auf
weist, wobei letztere einen Innenraum (46) begrenzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Stempelteil (40, 40 b) trogartig
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wandung (44) eine zum
Innenraum (46) des Stempelteils (40, 40 b) in einem
Winkel (w1) geneigte Außenfläche (45) aufweist.
5. Vorrichtung nach Ansprüch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Wandung (44) einen sich zu ihrer
Endkante (48) verjüngenden Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass das Stempelteil (40, 40 b) aus
Kunststoff, insbesondere aus Polyurethan, geformt und
an einen metallischen Stempel (16, 16 a, 16 b) ange
schlossen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass in der Bodenplatte (42) des
Stempelteils (40, 40 b) zumindest eine kanalartige
Öffnung (34) für das strömbare Wirkmedium vorgesehen
ist.
8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzelement
(54, 58) für das Stempelteil (40, 40 b) aus einem me
tallischen Werkstoff gefertigt ist, der bevorzugt
großteils Eisen sowie nicht mehr als 2% Kohlenstoff
enthält.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Zusatzelement (54) leistenartig
ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das leistenartige Zusatzelement (54 e) aus
einander in der Fläche berührenden Eckwinkeln
zusammengefügt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, dass das Zusatzelement 54, 54 a als
Verschleißleiste in das Stempelteil (40)
eingefügt ist und seine Außenfläche mit der/den
Außenfläche/n (45) des Stempelteils (40, 40 b) fluchtet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, da
durch gekennzeichnet, dass das Zusatzelement (54, 54 e) bzw. die
Verschleißleiste von dünnem Querschnitt und
begrenzt biegbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Anspruche 8 bis 12, da
durch gekennzeichnet, dass die Verschleißleiste
einen sich zum Innenraum (46) des Stempelteils
(40, 40 b) hin verjüngenden Querschnitt aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, da
durch gekennzeichnet, dass die Verschleißleiste
einen den Innenraum (46) des Stempelteils (40)
umgebenden Rahmen bildet.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Zusatzelement 54, 54 e ein wulstartiger
Rand (58) eines dem Stempelteil (40 b) zugeordneten
metallischen Aufsatzes (56) ist, wobei der Rand eine
in die Außenfläche (45) der Wandung (44) einragende
Verschleißkante (60) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass der wulstartige Rand (58) des plattenartigen
metallischen Aufsatzes (56) eine einwärts geneigte Außenflä
che (62) aufweist, die mit der geneigten Außenfläche
(45) des zugeordneten Stempelteils (40 b) etwa fluch
tet.
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Also Published As
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