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DE19904686A1 - Karte mit maschinenlesbarem Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten - Google Patents

Karte mit maschinenlesbarem Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten

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Publication number
DE19904686A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
card
display device
information carrier
switch
power source
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999104686
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus-Juergen Kubach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KUBACH KLAUS JUERGEN
Original Assignee
KUBACH KLAUS JUERGEN
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KUBACH KLAUS JUERGEN filed Critical KUBACH KLAUS JUERGEN
Priority to DE1999104686 priority Critical patent/DE19904686A1/de
Publication of DE19904686A1 publication Critical patent/DE19904686A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Eine Karte mit einem maschinenlesbaren Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten ist gekennzeichnet durch eine Energiequelle und eine Anzeigeeinrichtung, die jeweils mit dem Informationsträger elektronisch verbunden sind und einen Ein/Aus-Schalter, der mit der Anzeigeeinrichtung elektronisch verbunden ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Karte mit maschinenlesbarem Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten.
Solche Karten sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt und werden im Verkehr unter Bezeichnungen wie Kreditkarte, Geldkarte, Scheckkarte, EC-Karte, Versicherungs­ karte, Kundenkarte, Servicekarte oder dgl. benutzt. Auch wenn solche Karten absprache­ gemäß in der Regel in einem international genormten Scheckkartenformat vorliegen, gibt es Karten mit maschinenlesbaren Informationen auch in anderen Formaten. Solche Karten können Karteikarten mit Informationsträgern, wie z. B. Barcodes oder Mikrofishes, sein.
Auf einer Karte können auch durchaus Informationsträger verschiedener technischer Bauart vorhanden sein, so gibt es heute zahlreiche Karten, die sowohl einen Magnetstreifen als auch einen Mikrochip enthalten.
Sofern die maschinenlesbaren Informationsträger numerische Daten speichern können, z. B. Zahlenfolgen, die einen Kontostand, einen Kredit, ein Guthaben oder dgl. bei einer Bank einer Versicherung oder in einem Geschäft wiedergeben, können die gespeicherten Daten in entsprechenden Auslesegeräten ausgelesen zu werden, um einen vom Benutzer gewünsch­ ten Buchungsvorgang automatisch durchzuführen.
Der Benutzer führt die Karte in ein entsprechendes Auslesegerät und gibt über eine Tastatur oder über eine Spracherkennung die entsprechenden Anweisungen in das Auslesegerät ein. Nur einige wenige Auslesegeräte im Bankverkehr weisen auch einen Monitor auf, um dem Benutzer auf Anfrage den aktuellen Buchungsstand, z. B. den aktuellen Kontostand, den Kredit oder das Guthaben, anzuzeigen.
Viele solcher Karten können allerdings auch an Auslesegeräten eingesetzt werden, die eine solche Abfragefunktion und Anzeigefunktion nicht aufweisen. Wenn z. B. ein Benutzer ei­ ner Karte in einem Geschäft bargeldlos einkauft, werden die Beträge gebucht, ohne daß der Benutzer vorher eine Information über den aktuellen Kontostand bzw. den für die Buchung relevanten aktuellen Zahlenwert, der auf dem maschinenlesbaren Informationsträger der Karte gespeichert ist, zu erfahren. Dies führt häufig dazu, daß Benutzer einer solchen Karte den Überblick über die Buchungsvorgänge verlieren und dadurch vorgegebene Grenzen, wie z. B. Kontokorrentkredite, überschreiten.
Ein Nachteil der beschriebenen Karten des Standes der Technik liegt also darin, daß eine Vielzahl der Buchungen mit Hilfe der Karte durchgeführt werden, ohne daß der Benutzer der Karte eine Information über Soll und Haben erhält. Der Nachteil tritt aber nicht nur im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen auf, die Geldbeträge betreffen, sondern auch mit jedem anderen Buchungsvorgang, bei dem es um eine numerische Buchung und die Einhal­ tung bestimmter vorgegebener Grenzen geht.
Besonders groß ist der Nachteil allerdings bei der Benutzung von sogenannten Kreditkarten von privaten Kreditgesellschaften, für die nur an sehr wenigen Standorten sogenannte Ter­ minals für Benutzerabfragen aufgestellt sind. In der Regel wird der Benutzer nur einmal im Monat über seinen Kredit informiert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Karte der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der der Benutzer jederzeit den aktuellen Stand einer Buchführung in Form eines Zahlenwertes feststellen kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Energiequelle und eine Anzeigeein­ richtung, die jeweils mit dem Informationsträger elektronisch verbunden sind.
Mit der erfindungsgemäßen Karte ist es möglich, daß auf der Anzeigeeinrichtung kontinu­ ierlich der aktuelle Buchungswert angegeben wird. So kann z. B. der Betrag angegeben werden, über den bereits ein Kredit in Anspruch genommen wurde. Der Benutzer behält also den Überblick darüber, über welchen Gesamtbetrag er bereits bargeldlos eingekauft hat. Aber auch in anderen Anwendungsbereichen kann der Benutzer zu jedem beliebigen Zeitpunkt den aktuellen Stand einer Buchführung ablesen.
Ein weiterer Vorteil gemäß Anspruch 2 besteht darin, daß die Karte auch einen Ein/Aus- Schalter aufweist. Dadurch ist es dem Benutzer möglich, die Anzeigeeinrichtung zu löschen und nur bedarfsweise einzuschalten. So kann der Benutzer z. B. vor dem Kauf von Waren oder vor der Buchung einer Reise den Ein/Aus-Schalter betätigen und die Anzeigeeinrich­ tung einschalten, um zu sehen, ob er den Betrag mit der Karte noch bezahlen kann, ohne sein Kreditlimit zu überziehen. Nach Erhalt der Information kann der Benutzer durch Betä­ tigung des Ein/Aus-Schalters die Anzeige wieder löschen, so daß Dritte nicht über den Bu­ chungswert informiert werden.
Ein weiterer Vorteil gemäß Anspruch 3 besteht darin, daß die Anzeigeeinrichtung eine Flüssigkristallanzeige ist. Flüssigkristallanzeigen lassen sich in sehr geringer Bauhöhe aus­ bilden, so daß eine solche Anzeigeeinrichtung z. B. nicht über die Prägungshöhe der in einer Kreditkartenfläche geprägten Kartennummer über die Kartenfläche übersteht, wenn diese auf der Kartenfläche aufgebracht ist.
Ein weiterer Vorteil gemäß Anspruch 4 besteht darin, daß die Energiequelle eine Solarzelle ist. Auch eine Solarzelle kann ebenfalls in einer so geringen Bauhöhe hergestellt werden, daß diese auch beim Aufbringen auf einer Kartenfläche nicht über das zulässige Maß hinaus vorsteht.
Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprü­ che 5 bis 10.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnun­ gen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Karte;
Fig. 2 eine Rückansicht der erfindungsgemäßen Karte aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist schematisch die Vorderansicht einer Karte 1 dargestellt. Die Karte 1 umfaßt eine erste Kartenfläche 1.1, die im vorliegenden Fall die Vorderseite der Karte 1 bildet. Ne­ ben allgemeinen Informationen 1.2 ist auf der ersten Kartenfläche 1.1 ein Informationsträger 1.3 angeordnet, der in der vorliegenden Ausführungsform ein Mikrochip ist. Ferner ist auf der ersten Kartenfläche 1.1 eine Anzeigeeinrichtung 1.4 angeordnet, die in der vorliegenden Ausführungsform eine Flüssigkristallanzeige (LCD) ist. Die Anzeigeeinrichtung 1.4 kann aber in jeder beliebigen technischen Weise ausgebildet sein, unter der Voraussetzung, daß die Bauhöhe der Anzeigeeinrichtung 1.4 sehr gering ist. Wenn z. B. die Anzeigeeinrichtung 1.4 auf der ersten Kartenfläche 1.1 aufgebracht ist, soll die Bauhöhe nicht eine Prägungshö­ he der eingeprägten allgemeinen Informationen 1.2 übersteigen. In der vorliegenden Aus­ führungsform ist die Anzeigeeinrichtung 1.4 in die Karte 1 integriert ausgebildet und schließt bündig mit der ersten Kartenfläche 1.1 ab.
Die Anzeigeeinrichtung 1.4 ist innerhalb der Karte 1 elektronisch mit dem Informationsträ­ ger 1.3 verbunden, so daß die auf dem Informationsträger 1.3 gespeicherten numerischen Daten auf der Anzeigeeinrichtung 1.4 darstellbar sind. Die Herstellung solcher elektroni­ schen Verbindungen zwischen Anzeigeeinrichtung und Mikrochip sind allgemein bekannt, z. B. bei Taschenrechnern, so daß diese hier nicht weiter beschrieben werden muß.
In Fig. 2 ist die Karte 1 mit einer zweiten Kartenfläche 1.5 dargestellt, die in der vorliegen­ den Ausführungsform die Rückseite der Karte 1 bildet. Auf der zweiten Kartenfläche 1.5 ist ein zweiter Informationsträger 1.6 aufgebracht, der in der vorliegenden Ausführungsform ein Magnetstreifen ist. In anderen Ausführungsformen kann auf den zweiten Information­ sträger auch verzichtet werden. Auf der zweiten Kartenfläche 1.5 ist auch ein Feld 1.7 zur Aufbringung einer persönlichen Unterschrift vorgesehen. Erfindungsgemäß weist die zweite Kartenfläche 1.5 eine Energiequelle 1.8 auf, die in der vorliegenden Ausführungsform als Solarzelle ausgebildet ist. Auch die Energiequelle 1.8 kann technisch in beliebiger Weise ausgebildet sein, unter der Voraussetzung, daß die Bauhöhe sehr gering ist. Für den Fall, daß die Solarzelle auf der Oberfläche der zweiten Kartenfläche 1.5 aufgebracht ist, darf auch die Energiequelle 1.8 nur eine Bauhöhe haben, die die Prägungshöhe der allgemeinen Informationen 1.2 auf der ersten Kartenfläche 1.1 nicht übersteigt. In der vorliegenden Ausführungsform ist die Energiequelle 1.8 aber in der Karte 1 integriert, derart, daß ihre Oberfläche bündig mit der zweiten Kartenfläche 1.5 abschließt.
Auf der zweiten Kartenfläche 1.5 ist auch ein Ein/Aus-Schalter 1.9 ausgebildet. Der Ein/Aus-Schalter 1.9 ist ein Miniaturschalter, z. B. Druckschalter in Miniaturausführung. Auch solche Miniaturschalter sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt und müs­ sen daher hier nicht weiter beschrieben werden.
Die Energiequelle 1.8 und der Ein/Aus-Schalter 1.9 sind in der Karte elektronisch mit der Anzeigeeinrichtung 1.4 verbunden. Auch eine solche elektronische Verbindung ist aus dem Stand der Technik bereits allgemein bekannt und muß daher hier nicht weiter beschrieben werden.
Die Anzeigeeinrichtung 1.4 wird über die Energiequelle 1.8 mit Strom versorgt. Durch Be­ tätigung des Ein/Aus-Schalters 1.9 kann der Benutzer die Anzeigeeinrichtung 1.4 einschal­ ten oder ausschalten. Wenn der Benutzer die Anzeigeeinrichtung 1.4 einschaltet, wird auf der Anzeigeeinrichtung 1.4 der auf dem Informationsträger 1.3 gespeicherte aktuelle Stand eines Kredites, eines Kontos oder dgl. als Zahlenwert angezeigt.
Wenn der Benutzer die Anzeigeeinrichtung 1.4 wieder ausschaltet, wird der auf der Anzei­ geeinrichtung 1.4 angezeigte Zahlenwert gelöscht.
Die Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 1.4 kann auch über einen Zugangscode gesichert sein. So kann durch ein definiertes Betätigen des Ein/Aus-Schalters 1.9 ein Freigabesignal an den ersten Informationsträger 1.3 oder die Anzeigeeinrichtung 1.4 geleitet werden. Es ist auch denkbar, über den Ein/Aus-Schalter 1.9 auf der Anzeigeeinrichtung ein Menü zu steu­ ern, derart, daß unterschiedliche Buchungswerte abgefragt und angezeigt werden können, z. B. Guthaben, Kredit etc.

Claims (10)

1. Karte mit einem maschinenlesbaren Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten, gekennzeichnet durch eine Energiequelle (1.8) und eine Anzeigeeinrichtung (1.4), die jeweils mit dem Informati­ onsträger (1.3, 1.6) elektronisch verbunden sind.
2. Karte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Ein/Aus-Schalter (1.9), der mit der Anzeigeeinrichtung (1.4) elektronisch verbunden ist.
3. Karte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (1.4) eine Flüssigkristallanzeige ist.
4. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiequelle (1.8) eine Solarzelle ist.
5. Karte nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Scheckkartenformat.
6. Karte nach einem der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch, eine Bauhöhe, der die Anzeigeeinrichtung (1.4), die Energiequelle (1.8) und der Ein/Aus- Schalter (1.9) integriert sind.
7. Karte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (1.4), die Energiequelle (1.8) und der Ein/Aus-Schalter (1.9) bündig mit einer Kartenfläche (1.1, 1.5) in der Karte (1) integriert sind.
8. Karte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (1.4) an einer ersten Kartenfläche (1.1) und die Energiequelle (1.8) und der Ein/Aus-Schalter (1.9) an einer zweiten Kartenfläche (1.5) vorgesehen sind.
9. Karte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (1.3) ein Mikrochip ist.
10. Karte nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem Ein/Aus-Schalter (1.9) und der Anzeigeeinrichtung (1.4) über einen Zugangscode gesichert ist.
DE1999104686 1999-02-05 1999-02-05 Karte mit maschinenlesbarem Informationsträger zur Speicherung von numerischen Daten Withdrawn DE19904686A1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10121172A1 (de) * 2001-04-30 2002-10-31 Hans-Hermann Spies Urkunde , insbesondere Geldschein
DE10163266A1 (de) * 2001-12-21 2003-07-03 Giesecke & Devrient Gmbh Wertdokument und Vorrichtung zur Bearbeitung von Wertdokumenten
WO2009062810A1 (de) * 2007-11-12 2009-05-22 Bundesdruckerei Gmbh Dokument mit einer integrierten anzeigevorrichtung
WO2009062869A1 (de) * 2007-11-12 2009-05-22 Bundesdruckerei Gmbh Dokument mit einer integrierten anzeigevorrichtung

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WO2009062869A1 (de) * 2007-11-12 2009-05-22 Bundesdruckerei Gmbh Dokument mit einer integrierten anzeigevorrichtung

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