DE19903075A1 - Führungsvorrichtung zum Führen und Ankoppeln eines Düsenkopfes an einen Schlauch einer Reinigungsvorrichtung - Google Patents
Führungsvorrichtung zum Führen und Ankoppeln eines Düsenkopfes an einen Schlauch einer ReinigungsvorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Führungsvorrichtung zum Führen und Ankoppeln eines Düsenkopfes (15) und eines entsprechend damit strömungsverbundenen Endes eines Schlauchs (2), insbesondere Saugschlauchs, der mit einem Reinigungsgerät (1), insbesondere Schmutzsauger, gekoppelt ist, wobei die Führungsvorrichtung (5) zumindest einen Schaftabschnitt (6) und einen Teleskopabschnitt (7) aufweist, der in dessen Längsrichtung in oder an dem Schaftabschnitt (6) verstellbar und festlegbar ist. Um eine leichte Längenverstellbarkeit der Führungsvorrichtung zu ermöglichen, wird der Schlauch (2) mittels Führungs- und Halteeinrichtungen (12, 14, 18) neben dem Schaftabschnitt (6) und dem Teleskopabschnitt (7) geführt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Führungsvorrichtung zum
Führen und Ankoppeln eines Düsenkopfes an einen Schlauch einer
Reinigungsvorrichtung gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen des
Patentanspruches 1.
Zum Reinigen von Räumen ist eine Vielzahl von Reinigungsgeräten,
insbesondere Schmutzsauger und Hochdruckreiniger, bekannt, die
als mobile Einheit auf Rädern verfahrbar sind. Von den mobilen
Einheiten führt ein Saugschlauch bzw. Hochdruckschlauch zu einer
Führungsvorrichtung, an der entsprechende Saugdüsen bzw.
Hochdruck-Reinigungsdüsen als Düsenkopf befestigt sind. Diese
Führungsvorrichtung besteht dabei in der Regel aus einem starren
Rohrstück, an dessen eines Ende ein Schlauchendabschnitt
gekoppelt ist, um eine Verbindung zum Reinigungsgerät
herzustellen. Dieses Ende der Führungsvorrichtung ist in der
Regel zugleich als Griffabschnitt ausgebildet. An das andere Ende
der Führungsvorrichtung ist ein Düsenkopf so ansetzbar, daß der
Düsenkopf mittels der Führungsvorrichtung einerseits führbar ist,
andererseits aber auch durch deren Rohrabschnitt mit dem Schlauch
in Saug- bzw. Druckverbindung steht. Zwar sind Halteeinrichtungen
zum Ankoppeln eines Schlauchs bzw. eines Düsenkopfes an die
entsprechenden Enden der Rohrstücke bekannt, in der Regel
bestehen diese Halteeinrichtungen aber lediglich aus zylindrisch
und leicht konisch geformten Rohrabschnitten, bei denen ein
Rohrabschnitt des Schlauchs reibschlüssig in ein Ende des
Rohrstücks einsetzbar ist und das Rohrstück wiederum
reibschlüssig in einen Rohrabschnitt des Düsenkopfes einsetzbar
ist.
Nachteilhaft ist dabei, daß die Führungsvorrichtung aus einem
starren Rohrstück besteht, damit in verwinkelten Räumen schlecht
oder gar nicht einsetzbar ist. Für einen variablen Einsatz der
Sauger bzw. Hochdruckreiniger wird mit diesen daher nicht nur ein
Set verschiedenartiger Düsenköpfe, sondern oft auch ein Satz
verschieden langer Rohrstücke mitgeliefert. Diese sind dabei zum
Teil aneinander ansetzbar, um verschieden lange Rohre bzw.
Führungsvorrichtungen bereitstellen zu können. Das Handhaben und
Mitführen einer Vielzahl solcher verschiedenartiger Hilfsmittel
ist jedoch umständlich und in der Praxis kaum möglich.
Zur Lösung dieses Problems sind Reinigungsgeräte bekannt, wie
beispielsweise ein Schmutzsauger mit auswechselbarem Köcher zur
Aufnahme verschiedener Zubehörteile, wie er in der
DE 93 21 389 U1 beschrieben ist. Zwar ermöglicht eine solche
Reinigungsvorrichtung die Mitnahme einer Vielzahl
verschiedenartigster Zubehörteile, jedoch ist die Anzahl der
mitführbaren Zubehörteile auch bei einer solchen
Reinigungsvorrichtung beschränkt. Außerdem besteht nach wie vor
das Problem, daß die Führungsvorrichtung von Schlauch und/oder
Düsenkopf zu trennen ist, wenn sie verlängert oder verkürzt
werden soll. Dies macht dann jeweils eine Unterbrechung des
gesamten Arbeitsganges erforderlich, da die Bedienungsperson den
Antrieb der Reinigungsvorrichtung ausschalten muß, dann die
Austauscharbeiten vorzunehmen hat und danach die
Reinigungsvorrichtung wieder in Betrieb zu setzen hat. Dies ist
insbesondere dann lästig, wenn die Verlängerung oder Verkürzung
nur für einen kurzen Arbeitsmoment erforderlich ist.
Zum Verändern der Länge der Führungsvorrichtung am Einsatzort des
Düsenkopfes ist auch bekannt, reibschlüssig, teleskopisch
ineinanderschiebbare Rohrstücke zu verwenden. Deren Handhabung
ist jedoch unpraktisch, da sie oftmals entweder so fest sitzen,
daß das Verstellen schwerfällt, oder aber so lose sitzen, daß
sich die Länge während des Arbeitens alleine verstellt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Führungsvorrichtung
zum Führen und Ankoppeln eines Düsenkopfes und des entsprechenden
damit strömungsverbundenen Endes eines Schlauchs, insbesondere
Saugschlauchs, der mit einem Reinigungsgerät verbunden ist,
derart bereitzustellen, daß die Länge der Führungsvorrichtung
einfach verstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Führungsvorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Eine solche Führungsvorrichtung ermöglicht eine einfache
Verstellung von deren Länge, da der Schlauch in entsprechenden
Führungs- und Halteeinrichtungen neben deren Körper geführt und
gehalten ist. Dadurch wird auch eine Saug- bzw. Druckströmung
durch die eigentliche Führungsvorrichtung hindurch entbehrlich,
so daß deren einzelne zueinander verstellbare Abschnitte
besonders einfach und führungs- sowie arretiersicher ausbildbar
sind. Weiterhin kann der Schlauch durch die Führung längs
zumindest eines Teils der Führungsvorrichtung nicht mehr nahe
seinem Endabschnitt unkontrolliert abknicken. Zudem ist eine
sichere Führung des Schlauchs möglich, da der Schlauch
beabstandet vom Düsenkopf von der Führungsvorrichtung wegführt
und damit nicht in der Nähe des Düsenkopfes auf beispielsweise
einem Raumboden herumliegt. Das Auswechseln eines Düsenkopfes
gegen einen anderen Düsenkopf ist wie beim Stand der Technik
jederzeit problemlos ohne einen Mehraufwand möglich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen
Ansprüchen. So verbessern mehrere Führungs- und
Halteeinrichtungen die Führung des Schlauchs neben dem Schaft
bzw. der Teleskopstange, wobei eine abschließende Führungs- und
Halteeinrichtung am Griffabschnitt eine zumeist optimale Führung
bietet.
Durch Verriegelungsmechanismen oder Riffelungen an den Führungs-
und Halteeinrichtungen kann der Schlauch besonders stabil in
diesen festgelegt werden. Dabei sind die Verriegelungsmechanismen
zum Beschleunigen der Längenverstellung vorteilhafterweise
zusammen mit denen zum Arretieren der Teleskopstange an bzw. in
dem Schaftabschnitt betätigbar.
Ein Teleskopabschnitt ist besonders einfach aufgebaut, wenn der
endseitige Teleskopkopf zum Führen des Düsenkopfes und zugleich
auch zum Ankoppeln von diesem und dem Schlauchendabschnitt
ausgebildet ist. Vorteilhafterweise sind am Teleskopkopf die
Aufnahmen für den Schlauchendabschnitt, der in der Regel relativ
fest sitzend angesetzt wird, und den Düsenkopf, der im Betrieb
schnell auswechselbar sein sollte, als getrennte Abschnitte
ausgebildet.
Ein Ausführungsbeispiel für eine solche Führungsvorrichtung wird
nachfolgend unter Bezug auf die beiliegende Zeichnung näher
beschrieben.
Wie aus der einzigen Figur ersichtlich, ist an ein
Reinigungsgerät 1, insbesondere einen Schmutzsauger, ein
Schlauch 2, insbesondere ein Saugschlauch, angekoppelt. Damit der
Schlauch 2 nicht auf dem Boden herumliegt, ist er an einem Mast 3
aufhängbar. Ein solcher Mast 3 kann um seine Längsachse
verdrehbar gelagert sein und aus einem bedingt elastischen
Material gefertigt sein, so daß er bei einer Zugwirkung durch den
Schlauch 2 federnd ein Stück mit diesem mitgeht. Auch eine
teleskopische Ausgestaltung eines solchen Mastes 3 ist, je nach
Einsatzzweck, denkbar.
Das andere Ende des Schlauchs 2 ist mit seinem Schlauch-
Endabschnitt 4 an einer Führungsvorrichtung 5 angekoppelt.
Weiterhin ist ein Düsenkopf 15 an der Führungsvorrichtung 5
angekoppelt. Die Führungsvorrichtung 5 besteht im wesentlichen
aus einem Schaft 6 und aus einer Teleskopstange 7, die in einem
Schaftkanal 8 des Schafts 6 in ihrer Längsrichtung verschiebbar
und arretierbar gelagert ist.
Der Schaft 6 besteht vorzugsweise aus einem länglichen Abschnitt,
durch den der Schaftkanal 8 führt, dessen Wandung dem Außenumfang
der Teleskopstange 7 angepaßt ist. Vorzugsweise endseitig an
diesem zentralen Schaftabschnitt 6a ist ein Griffabschnitt 9 an
dem Schaft 6 ausgebildet oder angesetzt. Vorzugsweise ragt der
Griffabschnitt 9 dabei seitlich in Art eines Pistolengriffes von
dem zentralen Schaftabschnitt 6a weg, so daß der zentrale
Schaftabschnitt 6a bei horizontal gehaltenem Griffabschnitt 9
schräg nach vorne führt. Natürlich ist der Griffabschnitt 9 auch
über ein Gelenk an den zentralen Schaftabschnitt 6a ankoppelbar,
um die Winkelstellung zwischen diesen verstellen zu können.
An dem Schaft 6 ist auch eine Verriegelungseinrichtung 10
ausgebildet, die zum Festlegen bzw. Freigeben der
Teleskopstange 7 in dem Schaftkanal 8 dient. Ein
Betätigungselement 11 für die Verriegelungseinrichtung 10 ist
vorteilhafterweise vom Griffabschnitt 9 aus bequem zu erreichen
bzw. zu betätigen.
An dem Schaft 6 sind eine oder mehrere Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtungen zum Führen und Halten des Schlauchs 2
ausgebildet. Wie aus der Figur ersichtlich, ist eine erste
Schaft-Führungs- und -Halteeinrichtung 12 dabei im Bereich des
Endabschnitts des Schafts 6 ausgebildet, der dem Düsenkopf 15
zugewandt ist. Vorteilhafterweise ragt die Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtung 12 zur gleichen Seite des Schafts 6 aus weg wie
der Griffabschnitt 9. Die Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtung 12 besteht im wesentlichen aus einem
ringförmigen Abschnitt, durch den der Schlauch 2 hindurchführbar
ist.
Optional kann die Schaft-Führungs- und -Halteeinrichtung 12 mit
einer innenseitigen Riffelung und/oder einem Klemmechanismus 13
ausgestattet sein, der zum Festlegen des Schlauchs 2 in dieser
dient. Für eine schnelle Verstellbarkeit der Länge der
Führungsvorrichtung 5 ist der Klemmechanismus 13 dabei zugleich
mit der Verriegelungseinrichtung 10 zum Festlegen der
Teleskopstange 7 in dem Schaftkanal 8 betätigbar. Mittels einer
zusätzlichen Vorspanneinrichtung kann eine Anpassung des
Klemmechanismus 13 an Schläuche 2 mit verschiedenem Außenumfang
erfolgen.
Vorteilhafterweise ist zumindest eine weitere Schaft-Führungs-
und -Halteeinrichtung 14 von der vorstehend beschriebenen
beabstandet am Schaft 6 oder, wie in der Figur dargestellt, am
Griffabschnitt 9 ausgebildet oder befestigt. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel besteht diese Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtung 14 aus einer Textilschlaufe, die in einem
Längsschlitz des Endes des Griffabschnitts 9 festgelegt ist. Der
freie Durchmesser der Textilschlaufe ist dabei mittels eines
Schlaufenspannelements 16 verstellbar. Um eine besonders gute
Beweglichkeit des Schlauchs 2 gegenüber dem Griffabschnitt 9 zu
gewährleisten, ist die Textilschlaufe in dem Längsschlitz im
verlängerten Endabschnitt des Griffabschnitts 9 mittels einer
durch den Schlitz und die Schlaufe hindurchführenden Schraube 17
befestigt. Die Schlitzbreite ist dabei so gewählt, daß die
Schlaufe um den Schaft der Schraube 17 herum verschwenkbar ist.
Im Falle eines Schafts 6, der aus zwei oder mehr
halbschalenförmigen Kunststoff-Spritzgußteilen zusammengesetzt
wird, dient die Schraube 17 zugleich zum Verbinden der einzelnen
Teile des Schafts 6.
Am dem Düsenkopf 15 zugewandten Ende der Teleskopstange 7 ist ein
Teleskopstangenkopf 18 ausgebildet, der vorzugsweise seitlich in
gleicher Richtung wie die Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtung 12 und der Griffabschnitt 9 von dieser wegragt.
Am Teleskopstangenkopf 18 ist dabei auf der Seite, die dem
Schaft 6 zugewandt ist, eine Aufnahme 19 für den
Schlauchendabschnitt 4 des Schlauchs 2 ausgebildet. In dieser
Aufnahme 19 ist der Schlauchendabschnitt 4 so lösbar festlegbar,
daß er bei einer Verstellung der Länge der Führungsvorrichtung 5
nicht unbeabsichtigt aus der Aufnahme 19 herausrutscht. Weiterhin
ist im Teleskopkopf 18 eine Aufnahme 20 zum Ankoppeln des
Düsenkopfes 15 ausgebildet, wobei die Aufnahme 20 zum Ankoppeln
des Düsenkopfes vorzugsweise der Aufnahme 19 für den
Schauchendabschnitt 4 gegenüberliegt, um eine geradlinige Führung
einer Luft- oder Fluidströmung zwischen dem Schlauch 2 und dem
Düsenkopf 15 zu ermöglichen.
Dabei ist eine Vielzahl von Modifikationen und Abwandlungen der
Führungsvorrichtung möglich; beispielsweise kann der
Teleskopstangenkopf 18 als einfacher Rohrabschnitt oder ähnlich
den vorstehend beschriebenen Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtungen 12 oder 14 ausgebildet sein. In diesem Falle
würde der Schlauch 2 direkt an den Düsenkopf 15 angekoppelt sein,
wobei der Teleskopstangenkopf 18 zweckmäßigerweise stabilen
seitlichen Halt bietet, um den Düsenkopf 15 mittels der
Führungsvorrichtung 5 zielgerichtet am Boden oder entlang von
Wänden oder Decken bewegen zu können.
Weiterhin kann die Verriegelungseinrichtung zum Festlegen der
Teleskopstange 7 an bzw. in dem Schaftkanal 8 an dem Ende des
Schafts 6 angeordnet sein, das dem Düsenkopf 15 zugewandt ist.
Vorteilhafterweise kann die Verriegelungseinrichtung in einem
solchen Fall so ausgebildet sein, daß sie zugleich die
Teleskopstange 7 gegenüber dem Schaft 6 und den Schlauch 2
gegenüber der Schaft-Führungs- und -Halteeinrichtung 12 für den
Schlauch 2 arretiert bzw. freigibt. Weiterhin kann der Schaft 6
z. B. in Form einer U-förmigen Schiene mit die Teleskopstange 7
übergreifenden Stegen anstelle eines hohlkanalförmigen Schafts
ausgebildet sein.
Auch andere Ausgestaltungen des Schaftes und der Teleskopstange
sind denkbar. So könnte beispielsweise ein länglicher Schaft 6
von einer U-förmigen Teleskopstange umgriffen sein. Im Rahmen
einer weiteren Ausführungsform kann ein Schaft mit einem darin
geführten Schaftkanal zur Aufnahme der Teleskopstange in seinem
Endabschnitt, der von dem Düsenkopf beabstandet ist, bogenförmig
verlaufen und so nahtlos in einen Griffabschnitt übergehen. In
diesem Fall wäre jedoch das Einschieben der Teleskopstange nur
bis zum Beginn des bogenförmigen Abschnitts des Schafts möglich.
Zur Beseitigung dieses Nachteils kann die Umfangswand des Schafts
jedoch so durchbrochen ausgebildet sein, daß die Teleskopstange
durch diese Öffnung hindurchgeführt werden kann.
Auch ist die Verwendung von Teleskopstangen mit verschiedenartig
ausgebildeten Teleskopstangenköpfen möglich. So sind
Teleskopstangenköpfe ausbildbar, bei denen die Aufnahmen für
einen Schlauchendabschnitt 4 bzw. den Düsenkopf 15 sich nicht
direkt gegenüberliegen. Auch können Teleskopstangen mit
Teleskopköpfen bereitgestellt werden, deren Aufnahmen an
verschiedenartig ausgebildete Schlauchendabschnitte oder
Düsenkopfansatzstücke angepaßt sind. Hierzu kann der
Teleskopkopf 18 von der Teleskopstange 7 abnehmbar gestaltet
sein, z. B. durch eine Steck- oder Schraubverbindung.
Claims (10)
1. Führungsvorrichtung zum Führen und Ankoppeln eines
Düsenkopfes (15) und eines entsprechend damit
strömungsverbundenen Endes eines Schlauchs (2), insbesondere
Saugschlauchs, der mit einem Reinigungsgerät (1),
insbesondere Schmutzsauger, gekoppelt ist, wobei die
Führungsvorrichtung (5) zumindest einen Schaftabschnitt (6)
und einen Teleskopabschnitt (7) aufweist, der in dessen
Längsrichtung in oder an dem Schaftabschnitt (6) verstellbar
und festlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlauch (2) mittels zumindest einer Schaft-Führungs-
und -Halteeinrichtung (12) neben zumindest einem Teil des
Schaftabschnitts (6) verlaufend und mittels einer
Teleskopabschnitt-Führungs- und -Halteeinrichtung (18),
insbesondere einem Teleskopstangenkopf, neben dem gegenüber
dem Schaftabschnitt (6) verlängerten Teleskopabschnitt (7)
führ- und festlegbar ist.
2. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich jedes Endes des Schaftabschnitts (6) eine
Schaft-Führungs- und -Halteeinrichtung (12) für den Schlauch
(2) ausgebildet ist.
3. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaft-Führungs- und
-Halteeinrichtung (12, 14) und/oder die Teleskopabschnitt-
Führungs- und -Halteeinrichtung (18) zum zeitweiligen
Festlegen des Schlauchs (2) Verriegelungsmechanismen
(10, 13) und/oder eine Riffelung aufweisen.
4. Führungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Betätigen der zumindest einen
Verriegelungseinrichtung (10) ein Betätigungselement (11) im
Bereich eines Griffabschnitts (9) angeordnet ist.
5. Führungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schaftabschnitt (6) ein
Griffabschnitt (9) seitlich absteht.
6. Führungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Griffabschnitt (9) eine Schaft-Führungs- und
Halteeinrichtung (14) ausgebildet ist, insbesondere eine
Schlaufe zum Hindurchführen des Schlauchs (2).
7. Führungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Teleskopabschnitt (7)
endseitig ein Teleskopkopf (18) zum Ankoppeln des
Düsenkopfes (15) und des Schlauchendabschnitts (4) des
Schlauchs (2) ausgebildet ist.
8. Führungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß im Teleskopkopf (18) getrennte Aufnahmen (19, 20) zur
Aufnahme des Schlauchendabschnitts (4) bzw. des Düsenkopfes
(15) ausgebildet sind.
9. Führungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (6) einen
Schaftkanal (8) aufweist, dessen Umfang dem Außenumfang des
Teleskopabschnitts (7) zur Aufnahme und Führung von diesem
angepaßt ist.
10. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (6) und/oder
der Teleskopabschnitt (7) Rasteinrichtungen aufweisen, die
mit den Rasteinrichtungen des entsprechend anderen
Abschnitts in Eingriff stehen.
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP1023865A1 (de) | 2000-08-02 |
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