DE19903619C1 - Pulvermetallurgisch hergestellter Verbundwerkstoff und Verfahren zu dessen Herstellung sowie dessen Verwendung - Google Patents
Pulvermetallurgisch hergestellter Verbundwerkstoff und Verfahren zu dessen Herstellung sowie dessen VerwendungInfo
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist ein pulvermetallurgisch hergestellter Verbundwerkstoff, umfassend eine Matrix aus einem Metall mit einem Schmelzpunkt von höchstens 1200 DEG C und einem in dieser Matrix eingebetteten körnigen Zusatz aus mindestens zwei Refraktärkomponenten, dadurch gekennzeichnet, daß die Refraktärkomponenten in Form von Mischkristallen oder intermetallischen Phasen vorliegen. In einer Ausführungsform hat ein bzw. eine erste Gruppe an Refraktärkomponenten einen Schmelzpunkt von 1500 bis 2400 DEG C und ein zweiten bzw. eine zweite Gruppe an Refraktärkomponenten einen Schmelzpunkt von über 2400 DEG C. Die Herstellung des Verbundwerkstoffes erfolgt dadurch, daß man ein pulverförmiges Gemisch der Refraktärkomponenten durch Erhitzen in einen Mischkristall oder eine intermetallische Phase umwandelt und das daraus durch Abkühlen und Zerkleinern gewonnene Pulver auf pulvermetallurgischem Weg mit einer Metallmatrix mit einem Schmelzpunkt von höchstens 1200 DEG C verbindet. Der Verbundwerkstoff der Erfindung eignet sich als Schaltkontakt für Vakuumschaltkammern.
Description
Die Erfindung betrifft pulvermetallurgisch hergestellte Verbundwerkstoffe,
umfassend eine Matrix, in die ein körniger Zusatz eingebettet ist, der aus
mindestens zwei Refraktärkomponenten, die als Mischkristalle oder
intermetallische Phasen vorliegen, besteht. Ferner betrifft die Erfindung ein
Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung als Kontaktwerkstoffe,
bevorzugt in elektrischen Vakuumschaltkammern.
Vakuumkontaktauflagen bilden das Herzstück in Schaltkammern bei elektrischen
Vakuumschaltern und bestehen nach dem Stand der Technik im allgemeinen aus
einer lichtbogenbeständigen, körnigen Komponente (Refraktärmetalle, wie
beispielsweise W, Mo oder Cr), eingebettet in einer niedrig schmelzenden
Metallmatrix mit hoher Leitfähigkeit (z. B. Ag, Cu oder deren Legierungen). An die
Eigenschaften der Kontaktwerkstoffe werden hohe und zum Teil gegensätzliche
Anforderungen gestellt, wie
- - geringer Materialabbrand,
- - ausreichendes Schaltvermögen,
- - geringe Schweißneigung,
- - niedriger elektrischer Widerstand,
- - gute Durchschlagfestigkeit (Spannungsfestigkeit),
- - niedriger Abreißstrom.
Für Vakuumleistungsschalter in der Mittelspannung im Bereich < 12 kV bis ca. 30
kV und höher haben sich CuCr-Verbundwerkstoffe als besonders brauchbar
erwiesen. CuCr-Werkstoffe besitzen sehr gute Stromunterbrechungseigenschaften
und eine gute Spannungsfestigkeit (dielektrische Wiederverfestigung). Bei der in
diesem Leistungsbereich geforderten geringen Anzahl von 10.000 Schaltspielen ist
die Abbrandfestigkeit von CuCr-Werkstoffen ausreichend.
Im Niederspannungsbereich < 1.000 V gewinnt die Verwendung von
Vakuumschützen zunehmend an Bedeutung. Die in diesem Bereich eingesetzten
Schütze müssen 1.000.000 und mehr Schaltspielen Stand halten, und der
Abreißstrom soll auf möglichst niedrigem Niveau liegen. An die hier eingesetzten
Vakuumwerkstoffe werden infolgedessen zusätzliche Hauptanforderungen gestellt.
Leistungsfähige Werkstoffe für diesen Bereich sind W/Cu, WC/Ag, WC/Cu in reiner
Form oder mit weiteren Zusätzen. Hierbei bewirkt besonders die Matrixkomponente
Ag ein gutes Stromabreißverhalten, während die hochschmelzende Komponente
W bzw. WC den Abbrand unter Lichtbogeneinwirkung minimiert.
Für die verbleibende Lücke zwischen 1.000 und 12.000 V ist es wegen der
gegensätzlichen Eigenschaften der reinen Refraktärkomponenten W und Cr
schwierig, Kontaktwerkstoffe zu konzipieren, die den stetig steigenden
Anforderungen an Schaltkammern für Vakuumschütze gerecht werden:
- - Bei zunehmender Spannung findet die Verwendung einer reinen Wolframkomponente ihre Begrenzung durch erhöhte Neigung zur Elektronenemission. Diese ist der Refraktärnatur des Wolframs (Smp 3.410°C) zuzuschreiben. Die Spannungsfestigkeit im Vakuum wird hierdurch geschwächt.
- - Bei niedrigen Spannungen findet umgekehrt die Verwendung einer reinen Cr-Refraktär-Komponente ihre Begrenzung durch die mangelhafte Abbrandfestigkeit, die sich durch die aufsummierte Abbrandrate bei hohen Schaltspielen ergibt.
Es wäre nun denkbar, durch eine Mischung der beiden unterschiedlich
schmelzenden Metallanteile Cr und W eine Refraktärkomponente quasi synthetisch
einzustellen, die je nach gewünschtem Spannungsbereich ein optimales Profil für
Schmelzpunkt (d. h. für die Schalteigenschaft die Abbrandfestigkeit) und
Elektronenemission (d. h. Spannungsfestigkeit) ergäbe. Im schaltenden
elektrischen Kontakt sollten sich so die negativen Eigenschaften der bisher
Verwendung findenen Kontaktwerkstoffe (bei Cr auf Grund des niedrigen
Schmelzpunktes die hohe Abbrandrate, bei W auf Grund des hohen
Schmelzpunktes die hohe Elektronenemission bzw. die geringe
Spannungsfestigkeit) neutralisieren lassen.
Ein Versuch in dieser Richtung ist in EP-A-0 083 245 beschrieben, das u. a. eine
CuCrW-Legierung offenbart, die in an sich bekannter Weise auf
pulvermetallurgischem Wege durch Pressen der Metallpulvermischung sowie
Sintern in fester oder flüssiger Cu-Phase hergestellt wird. Ziel gemäß dieser Druckschrift
ist die Herstellung eines möglichst feinkörnigen Verbundes. Dies soll durch die
Entstehung einer vollständigen festen Lösung der Refraktärmetalle ineinander auf
Grund der in einem kubischen System kristallisierenden Metalle W und Cr bewirkt
werden.
Um die Brauchbarkeit dieser Lehre zu prüfen, wurden nach den Angaben in der
Druckschrift Verbunde aus CuCrW hergestellt. Nach dem Sintern in flüssiger Cu-
Phase finden sich die W-Körner in ursprünglicher Form und Größe ummantelt von
Cr. Die W-Cr-Partikel sind eingebettet in der Cu-Matrix (Fig. 1). Ein Mischkristall
aus W und Cr der in der Druckschrift postulierten Art konnte in keinem Fall
nachgewiesen werden. Dies ist aus metallkundlicher Sicht nicht überraschend, da
bei der für dieses Verfahren anzunehmenden Schmelztemperatur von 1.100 bis
1.240°C (oberhalb Cu-Liquidus) keine Umsetzung von Wolfram mit Chrom zu
erwarten ist.
Röntgenfluoreszenzanalysen des nach Maßgabe der Druckschrift hergestellten
Werkstoffes Cu 71%/Cr 24%/W 5% ergaben bis zur Nachweisgrenze
Unlösbarkeit des Wolframs in der umgebenden Matrix aus Cr und Cu. Die
Summenanalyse über eine Cr-Fläche von 10 × 14 µm2 zeigt reines Cr, d. h. W liegt
unter der Nachweisgrenze von < 0,1% (Fig. 2). Umgekehrt konnte ebensowenig
eine Diffusion von Cr in die W-Partikel nachgewiesen werden: eine Punktanalyse
zeigt reines W, d. h. Cr liegt unter der Nachweisgrenze von < 0,1% (Fig. 3). Somit
erscheint auf diesem Wege eine gegenseitige Durchdringung der Refraktärmetalle
Cr und W, d. h. Mischkristallbildung nicht realisierbar. Eine Lehre, durch eine
möglichst innige Mischung der Refraktärkomponenten Cr und W und unter
Ausnutzung der unterschiedlichen Eigenschaften der beiden reinen Bestandteile zu
verbesserten Schalteigenschaften zu gelangen, wird in dieser Druckschrift nicht
gegeben.
EP-A-0 668 599 offenbart in ähnlicher Weise einen Kontaktwerkstoff aus CuCr mit
einem zusätzlichen Hilfsbestandteil aus der Gruppe Wolfram, Molybdän, Tantal und
Niob, der durch Diffusion der Refraktärbestandteile in flüssiger Kupferphase und
anschließendes Abschrecken als feinkörnige Verteilung der lichtbogenbeständigen
Komponenten in der Cu-Matrix erzeugt wird.
Für einen Werkstoff CuCrW wird eine wechselseitige Diffusion von Cr und W,
sowie ein lichtbogenbeständiges Korn aus Cr und W beschrieben. Die Erfindung
zielt im wesentlichen auf eine feinkörnige Verteilung der einzelnen
Refraktärkomponenten in der Metallmatrix ab. Die Entstehung von Mischkristallen
oder intermetallischen Phasen der Refraktäranteile untereinander wird nicht
beschrieben.
Die speziellen Anforderungen an Werkstoffe für Vakuumschütze zur Verwendung
im Spannungsbereich zwischen 1.000 und 12.000 V werden somit durch die
beschriebenen Gemische aus Cr und W in Cu-Matrix nicht gelöst.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen Verbundwerkstoff umfassend
eine niedrigschmelzende, stromführende Matrix aus beispielsweise Cu oder Ag und
einen körnigen Zusatz aus Refraktärkomponenten bereitzustellen, der den
genannten Anforderungen an Vakuumleistungsschalter und Vakuumschütze
genügt, also sowohl hohe Spannungsfestigkeit und damit geringe
Elektronenemission, als auch ausgezeichnete Abbrandfestigkeit aufweist und sich
damit zur Verwendung insbesondere im Spannungsbereich von 1.000 bis 12.000 V
eignet.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens zur
Herstellung solcher Verbundwerkstoffe, das in wirtschaftlicher Weise durchgeführt
werden kann.
Schließlich ist Aufgabe der Erfindung, einen Verbundwerkstoff für die Verwendung
als Kontaktwerkstoff, bevorzugt als Schaltkontakt für Vakuumschaltkammern im
Spannungsbereich von 1.000-12.000 V, bereitzustellen.
Diese Aufgaben wurden durch den überraschenden Befund gelöst, daß ein
Werkstoff mit vorteilhaften Eigenschaften erhalten wird, wenn der Refraktäranteil
nicht mehr aus Partikeln einer oder mehrerer Refraktärkomponenten besteht,
sondern wenn Mischkristalle oder intermetallische Phasen aus mindestens zwei
Refraktärkomponenten vorliegen, wobei diese in einer bevorzugten
Ausführungsform deutlich unterschiedliche Schmelzpunkte aufweisen. Dabei ist
aus metallkundlicher Sicht bei bestimmten Gewichtsverhältnissen die Bildung einer
α-Phase, bestehend aus der reinen oder hochkonzentrierten Refraktärkomponente,
nicht immer zu vermeiden. Entscheidend ist jedoch, daß es jedenfalls auch zur
Bildung von Mischkristallen bzw. intermetallischen Phasen der eingesetzten
Refraktärkomponenten kommt, was zu deutlich verbesserten Eigenschaften (z. B.
geringe Elektronenemission) des Verbundwerkstoffes führt. Vorzugsweise sollten
Zusammensetzungen gewählt werden, die die Bildung von α-Phasen
ausschließen.
Erfindungsgemäß werden die gewünschten Werkstoffeigenschaften nicht, wie im
Stand der Technik üblich, durch gemeinsames Sintern, Einlegieren von
zusätzlichen Komponenten in der niedrig schmelzenden Matrix oder durch
Abmischung verschiedener hochschmelzender Pulverkomponenten eingestellt,
sondern werden durch vorlegierte Refraktärkomponenten (vorliegend in Form von
Mischkristallen oder intermetallischen Phasen) modifiziert.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein pulvermetallurgisch hergestellter
Verbundwerkstoff, umfassend eine Matrix aus einem Metall mit einem
Schmelzpunkt von höchstens 1.200°C und einem in dieser Matrix eingebetteten
körnigen Zusatz aus mindestens zwei Refraktärkomponenten, der dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Refraktärkomponenten in Form von Mischkristallen
oder intermetallischen Phasen vorliegen.
Bevorzugte Ausführungformen des Verbundwerkstoffes der Erfindung sind
Gegenstand der Ansprüche 2-8. Besonders bevorzugt ist darunter ein
Verbundwerkstoff, in dem ein bzw. eine erste Gruppe an Refraktärkomponenten
einen Schmelzpunkt von 1.500 bis 2.400°C und ein zweites bzw. eine zweite
Gruppe an Refraktärkomponenten einen Schmelzpunkt von über 2.400°C aufweist.
Weiterhin wird ein Verfahren zur Herstellung des genannten Verbundwerkstoffes
zur Verfügung gestellt, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man ein
pulverförmiges Gemisch von mindestens zwei Refraktärkomponenten durch
Erhitzen in einen Mischkristall oder eine intermetallische Phase umwandelt und das
daraus durch Abkühlen und Zerkleinern gewonnene Pulver auf
pulvermetallurgischem Weg mit einem Matrixmetall mit einem Schmelzpunkt von
höchstens 1.200°C verbindet.
Bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche
10 und 11.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung des genannten
Verbundwerkstoffes als elektrischer Kontaktwerkstoff, bevorzugt als Schaltkontakt
für Vakuumschaltkammern, insbesondere im Spannungsbereich von 1.000 bis
12.000 V.
In der beiliegenden Zeichnung zeigt:
Fig. 1 ein Schliffbild eines Cu Cr W-Verbundes gemäß EP-A-0 083 245;
Fig. 2 eine Röntgenfluoreszenz-Summenanalyse von Cr aus dem Cu Cr W-
Verbund gemäß EP-A-0 083 245;
Fig. 3 eine Röntgenfluoreszenz-Punktanalyse von W aus dem Cu Cr W-
Verbund gemäß EP-A-0 083 245;
Fig. 4 ein Schliffbild von Cr W 70/30-Mischkristallen aus Beispiel 1;
Fig. 5 ein Schliffbild von Cr W 70/30-Mischkristallen mit dendritischer
Unterstruktur aus Beispiel 1;
Fig. 6 eine Röntgenfluoreszenz-Summenanalyse von Cr und W aus CrW
70/30-Mischkristallen aus Beispiel 1;
Fig. 7 eine Verteilungsanalyse für W aus Cr W 70/30-Mischkristallen aus
Beispiel 1; die weißen Punkte bezeichnen W, die großen schwarzen
Flecken sind Poren im Schmelzkuchen;
Fig. 8 eine Röntgenfluoreszenz-Summenanalyse von Cr und W aus CrW
70/30-Mischkristallen mit chromreicher Unterstruktur aus Beispiel 1;
Fig. 9 ein Schliffbild von Cr W-Mischkristallen in Cu-Matrix aus Beispiel 2;
Fig. 10 eine Röntgenfluoreszenz-Summenanalyse einer intermetallischen
Cr2Ta-Phase aus Beispiel 3;
Fig. 11 eine REM-Aufnahme von Cr2Ta-Körnern in Cr-Matrix aus Beispiel 3;
Fig. 12 ein Schliffbild von Cr W C 70/28.2/1.8-Mischkarbid mit dendritischer
Unterstruktur aus Beispiel 4;
Fig. 13 ein Schliffbild von Cr W C 61/28/11 Mischkarbid aus Beispiel 4.
Nachstehend wird nun die Erfindung im einzelnen erläutert.
Der pulvermetalurgisch hergestellte Verbundwerkstoff der vorliegenden Erfindung
umfaßt eine Matrix aus einem Metall mit einem Schmelzpunkt von höchstens 1.200°C,
in der ein körniger Zusatz aus mindestens zwei Refraktärkomponenten
eingebettet ist, wobei die Refraktärkomponenten Mischkristalle oder
intermetallische Phasen voneinander umfassen.
Als Matrix des Verbundwerkstoffs eignen sich verhältnismäßig niedrigschmelzende
Metalle mit guter elektrischer Leitfähigkeit, wie sie üblicherweise für
Vakuumkontaktauflagen verwendet werden. Bevorzugt als Matrixmaterial sind Cu,
Ag oder Al. Es können auch Legierungen dieser Metalle eingesetzt werden, ohne
daß die Mengenverhältnisse kritisch sind.
Beispiele für Refraktärkomponenten, die sich zur Verwendung in dem
Verbundwerkstoff der Erfindung eignen, sind die Metalle der Gruppen Vb nämlich
V, Nb und Ta, sowie VIb des Periodensystems, nämlich Cr, Mo und W. Neben den
Metallen in elementarer Form können auch Nitride, Carbide, Silicide oder Boride
dieser Metalle (nachstehend als "Hartstoffe" bezeichnet) sowie Gemische davon
oder Gemische der Hartstoffe mit den Metallen eingesetzt werden. Die
Verwendung der genannten Hartstoffe kann die Eigenschaften des
Verbundwerkstoffes, beispielsweise dessen Gewicht, positiv beeinflussen.
Bevorzugt als Refraktärkomponenten sind die Metalle Cr und W.
Das Mengenverhältnis der verwendenten Refraktärmetalle oder Hartstoffe ist nicht
kritisch, solange gewährleistet ist, daß durch Erhitzen dieser Komponenten ein
Mischkristall oder eine intermetallische Phase erhalten wird. Innerhalb der dadurch
bestimmten Grenzen können die Mengenverhältnisse der Metalle oder Hartstoffe in
weiten Bereichen schwanken. Es liegt auch innerhalb des Bereiches der Erfindung,
wenn das Mengenverhältnis derart ist, daß nur zum Teil Mischkristalle oder
intermetallische Phasen entstehen, während eine überschüssige
Metallkomponente teilweise als Reinstoff verbleibt.
Vorzugsweise besteht der Refraktäranteil zu mindestens 1, bevorzugt mindestens
5, stärker bevorzugt mindestens 10 und insbesondere zu mindestens 50 Gew.-%
aus Mischkristallen und intermetallischen Phasen. Besonders bevorzugt liegt der
Refraktäranteil zu mehr als 90% und insbesondere vollständig als Mischkristall
bzw. intermetallische Phase vor.
Unter dem Begriff "Mischkristalle" sind homogene feste Lösungen der
Refraktärmetalle bzw. Hartstoffe zu verstehen, deren Plätze im Kristallgitter durch
die Atome der verschiedenen Metalle besetzt sind. Die Hartstoffe bildenden Atome
mit kleinem Radius, können dabei auf Zwischengitterplätzen des metallischen
Wirtgitters eingelagert sein; vgl. Römpp Lexikon Chemie, 10. Auflage 1998, S.
2705.
"Intermetallische Phasen" sind chemische Verbindungen aus zwei oder mehr
metallischen Elementen, deren Struktur sich von jener der Metalle deutlich
unterscheidet. Neben Phasen mit stöchiometrischer Zusammensetzung
entsprechend den vorhandenen Valenzen gibt es auch solche, bei denen diese
exakte Zusammensetzung nur einen Sonderfall in einem breiten
Homogenitätsbereich darstellt. Spezielle Beispiele der intermetallischen Phasen
sind die Laves-Phasen, Hume-Rothery-Phasen und Zintl-Phasen; vgl. Römpp
Lexikon Chemie, 10. Auflage 1998, S. 1943.
Der Anteil der Refraktärkomponenten an der Gesamtmasse des
Verbundwerkstoffes ist nicht besonders kritisch, beträgt jedoch in der Regel 15 bis
80, vorzugsweise 25 bis 50 Gew.-%. Entsprechend beträgt der Anteil der
Matrixmetalle in der Regel 20 bis 85, vorzugsweise 50 bis 75 Gew.-%.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthält der Verbundwerkstoff der Erfindung
mindestens eine Refraktärkomponente mit einem Schmelzpunkt in dem
verhältnismäßig niedrigen Bereich von 1.500 bis 2.400°C und mindestens eine
zweite Refraktärkomponente mit einem verhältnismäßig hohen Schmelzpunkt in
dem Bereich von über 2.400°C. Beispiele für Refraktärkomponenten mit einem
Schmelzpunkt im erstgenannten Bereich sind Cr und Nb, während Beispiele für die
verwendbaren Refraktärkomponenten mit einem Schmelzpunkt über 2.400°C die
Metalle Ta, Mo und W sind. Bevorzugtes Metall mit niedrigerem Schmelzpunkt ist
Cr, bevorzugtes Metall mit einem höheren Schmelzpunkt is W. Auch in dieser
Ausführungsfarm ist das Mengenverhältnis der Refraktärkomponenten
vorzugsweise derart, daß beim Erhitzen zumindest zu einem erheblichen Teil ein
Mischkristall oder eine intermetallische Phase entsteht.
Unter praktischen Gesichtspunkten ist es wünschenswert, die jeweiligen Mengen
der Refraktärkomponenten so auszuwählen, daß sie mit vertretbarem apparativem
Aufwand zusammengeschmolzen werden können. Demgemäß sind Gemische aus
10 bis 90, vorzugsweise 30 bis 70 Gew-% der niedriger schmelzenden
Refraktärkomponente, z. B. Chrom und 10 bis 90, vorzugsweise 30-70 Gew.-% der
höher schmelzenden Refraktärkomponente, z. B. Wolfram. Insbesondere eignet
sich ein Gemisch aus etwa 70 Gew.-% Cr und 30 Gew.-% W. Insbesondere
werden die Mengen der Refraktärkomponenten derart ausgewählt, daß sich die
höher schmelzende Refraktärkomponente in Verbindung mit der niedriger
schmelzenden Refraktärkomponente vollständig unter Bildung von Mischkristallen
oder intermetallischen Phasen auflöst.
Als erster Schritt zur Herstellung des erfindungsgemäßen Verbundwerkstoffes
werden vollständig oder nahezu vollständig homogene Mischkristalle oder
intermetallische Phasen dadurch erzeugt, daß mindestens zwei
Refraktärkomponenten als Pulver innig gemischt und mit einem geeigneten
Verfahren, das eine hohe Energiedichte im Schmelzvolumen erzeugen kann,
schnell aufgeschmolzen, homogenisiert und ohne nennenswerte Entmischungen
rasch wieder abgekühlt werden. Die Abkühlungsgeschwindigkeit sollte größer als
100 K/min sein, da das polygonale Gefüge ansonsten zur Entmischung neigt.
Der erkaltete Schmelzkuchen wird dann auf geeignete Weise zerkleinert und ein
Mischkristallpulver gemäß der benötigten Korngröße abgesiebt.
Das erhaltene Mischkristallpulver wird auf pulvermetallurgischem Wege nach einer
der folgenden Möglichkeiten zusammen mit einem niedrigschmelzenden, gut
elektrisch leitfähigem Matrixmetall zu dem gewünschten Verbundwerkstoff
weiterverarbeitet:
- - Sintern in fester Phase:
Ein Metallpulver der niedrig schmelzenden Matrix und das erhaltene Mischkristallpulver werden gemischt, gepreßt und unterhalb des Schmelzpunktes des Matrixmetalls, bevorzugt unter Hochvakuum gesintert. - - Sintern in flüssiger Phase:
Das erhaltene Mischkristallpulver wird gepreßt und bevorzugt unter Hochvakuum mit dem geschmolzenen Matrixmetall getränkt.
Die aus dem Sinterverfahren erhaltenen Formkörper sind, bedingt durch die
bevorzugte Hochvakuumbehandlung im Vergleich zu konventionell unter
Schutzgas gesinterten Teilen gasarm, d. h. sie enthalten verringerte Restgasanteile
an O2, N2 oder H2. Diese Rohlinge werden durch spangebende Endbearbeitung in
Form von Scheiben, Ringen oder dergleichen zu geeigneten Kontaktstücken, die
Verwendung in Vakuumschaltkammern finden, weiterverarbeitet.
Der Verbundwerkstoff der vorliegenden Erfindung findet als Kontaktwerkstoff
beispielsweise in Vakuumschaltkammern Verwendung. Besonders eignen sich die
Verbundwerkstoffe der Erfindung zur Verwendung im Spannungsbereich von 1.000
bis 12.000 V, und hier sind es wiederum die Verbundwerkstoffe aus mindestens
jeweils einer Refraktärkomponente mit einem Schmelzpunkt im Bereich von 1.500
bis 2.400°C und mindestens einer Refraktärkomponente mit einem Schmelzpunkt
von über 2.400°C, die Mischkristalle oder intermetallische Phasen dieser
Refraktärkomponenten mit Schmelzpunkten in jeweils einem der genannten
Bereiche aufweisen.
Die folgenden, nicht einschränkenden Beispiele erläutern einige bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung:
70 Gew.-% Cr-Metallpulver (Cr: ≧ 99,8 Gew.-%)
sowie 30 Gew.-% W-Metallpulver (W: ≧ 99,95 Gew.-%)
werden gemischt, gepreßt und unter Vakuum oder Schutzgas erschmolzen. Die
Schmelze wird abgeschreckt und so rasch wie möglich zum Erstarren gebracht
(Abkühlungsgeschwindigkeit < 100 K/min). Die erhaltenen Mischkristalle aus W
und Cr sind nahezu homogen in der Zusammensetzung und zeigen nur schwache
Inhomogenitäten bezüglich der gegenseitigen Verteilung der Einzelkomponenten.
Die erstarrte Schmelze zeigt eine einheitlich ausgebildete polygonale Kornstruktur
(Fig. 4). Die ursprünglich eingesetzten Metallkörnungen W bzw. Cr haben sich in
der Schmelze vollständig aufgelöst und sind im Schmelzkuchen nicht mehr
nachzuweisen.
Bei langsamer Abkühlung (Abkühlungsgeschwindigkeit < 100 K/min.) neigt das
einheitliche polygonale Gefüge zu Entmischungen, es bildet sich eine dendritische
Unterstruktur (Fig. 5).
Durch Rasterelektronenmikroskopie lassen sich diese Ergebnisse wie folgt
bestätigen:
Die Summenanalyse über eine größere Fläche von 0,5 × 0,7 mm2 definiert das
Gewichtsverhältnis W/Cr wie 70/30 entsprechend der Einwaage (Fig. 6). Eine
Verteilungsanalyse W in Cr zeigt eine im wesentlichen gleichmäßige Verteilung von
W in Cr (Fig. 7). Diese Fläche entspricht der eines einheitlichen polygonalen
Gefüges wie in Fig. 4.
Eine festgestellte maximale Abweichung von dieser idealen Zusammensetzung
zeigt die Summenanalyse über einen kleinen Bereich 20 × 28 µm2 an einer als
Dendrit ausgebildeten Unterstruktur mit Cr = 54 und W = 46 Gew.-% (Fig. 8).
Diese Fläche entspricht einem Ausschnitt Mischkristall mit Unterstruktur wie in
Fig. 5.
Anschließend wird der Schmelzkuchen vorgebrochen und vermahlen. Das
erhaltene Mischkristallpulver wird auf ≦ 160 µm gesiebt und in fester Phase
gesintert. Dazu werden 75 Gew.-% Cu-Metallpulver und 25 Gew.-% des erhaltenen
CrW-Mischkristallpulvers gemischt, gepreßt und unterhalb des Schmelzpunktes
von Kupfer unter Hochvakuum gesintert.
Es wird wie in Beispiel 1 beschrieben ein CrW-Mischkristallpulver hergestellt, auf ≦
160 µm gesiebt und in flüssiger Phase gesintert. Dazu wird das erhaltene CrW-
Mischkristallpulver in der Weise gepreßt und unter Hochvakuum mit flüssigem
Kupfer getränkt, daß ein Formstück in der Zusammensetzung Cu 60 Gew.-% Cr/W
40 Gew.-% erhalten wird (Fig. 9).
65 Gew.-% Cr-Metallpulver (Cr ≧ 99,8 Gew.-%) sowie 35 Gew.-%
Tantalmetallpulver (Ta ≧ 99,9 Gew.-%) werden gepreßt und unter Vakuum oder
Schutzgas erschmolzen.
Die Analyse des erhaltenen Schmelzkuchens zeigt polygonale, primär
ausgeschiedene Körner der intermetallischen Phase Cr2Ta in der
Zusammensetzung CrTa 37/63 Gew-% (entsprechend 67 At.-% Cr und 33 At.-%
Ta) (vgl. Fig. 10). Diese sind von einer Matrix aus Cr-Metall umgeben (Fig. 11).
Dieses Versuchsergebnis folgt aus der vorgewählten Zusammensetzung des
Grünlings aus den Metallkomponenten Cr und Ta nahe der eutektischen
Zusammensetzung mit ≈ 34 Gew.-% Tantal. (vgl. Massalski et al., Binary Alloy
Phase Diagrams, Second Edition Vol. 2, S. 1339).
Eine Ta-reichere Ausgangszusammensetzung bis hin zu einer Zusammensetzung
mit 63-66 Gew.-% Ta erhöht den Anteil der Cr2Ta-Phase zu Lasten der Cr-Phase
bis hin zu reinem Cr2-Ta.
Der Schmelzkuchen wird, wie in Beispiel 1 oder 2 ausgeführt, zerkleinert und mit
Cu oder Ag auf pulvermetallurgischem Wege zu einem Metallverbund
weiterverarbeitet.
70 Gew.-% Cr-Metallpulver sowie 30 Gew.-% WC-Pulver werden gemischt, gepreßt
und unter Vakuum oder Schutzgas erschmolzen. Das hochschmelzende WC geht
hierbei vollständig in der sich zuerst bildenden Cr-Schmelze in Lösung. Der
Schmelzkuchen erstarrt zu einem CrW-Mischkarbid mit der nominellen
Zusammensetzung Cr 70/W 28,2/C 1,8 Gew.-%. Die metallographische Analyse
zeigt je nach Führung des Erstarrungs- und Abkühlvorganges lokale
Inhomogenitäten in Form von kleineren oder größeren Dendriten (Fig. 12). Die
höherschmelzende Refraktärkomponente WC hat sich vollständig in dem neuen
Mischkarbid aufgelöst.
Der Kohlenstoffanteil im Mischkarbid kann erhöht werden, wenn das reine Cr-
Metall durch das verhältnismäßig niedrigschmelzende Cr3C2 (Smp. 1.850°C) ersetzt
wird. Das entspricht der Bedingung aus Anspruch 3. Der Schmelzkuchen erstarrt
dann mit einer nominellen Zusammensetzung von 61 Gew.-% Cr, 28 Gew.-% W
und 11 Gew.-% C (Fig. 13). Auch hier haben sich wiederum die ursprünglichen
Karbide vollständig zu Gunsten eines neuen Mischkarbids aufgelöst.
Der Schmelzkuchen wird, wie in Beispiel 1 oder 2 ausgeführt, zerkleinert und mit
Cu oder Ag auf pulvermetallurgischem Wege zu einem Metallverbund
weiterverarbeitet.
In ähnlicher, aber nicht einschränkender Weise können an Stelle der hier
verwendeten Refraktärkomponenten Carbide wie VC, NbC, TaC, TiC, Nitride wie
TiN und TaN, Silicide wie Ta2Si und V3Si und Boride wie TiB2 eingesetzt werden.
Wie in Beispiel 4 ausgeführt werden weitere Schmelzkuchen in den
Zusammensetzungen CrNb 50/50 Gew.-% sowie CrMo 70/30 Gew.-% gemischt,
gepreßt, erschmolzen, anschließend zerkleinert, abgesiebt und zu den jeweiligen
Verbunden mit Cu bzw. Ag weiterverarbeitet.
Claims (14)
1. Pulvermetallurgisch hergestellter Verbundwerkstoff, umfassend eine Matrix
aus einem Metall mit einem Schmelzpunkt von höchstens 1.200°C und einem
in dieser Matrix eingebetteten körnigen Zusatz aus mindestens zwei
Refraktärkomponenten, dadurch gekennzeichnet, daß die
Refraktärkomponenten Mischkristalle oder intermetallische Phasen
voneinander umfassen.
2. Verbundwerkstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil
der Refraktärkomponenten 15-80, vorzugsweise 25-50 Gew.-%, und der
Anteil der Matrix 20-85, vorzugsweise 50-75 Gew.-%, bezogen auf die
Gesamtmasse des Verbundwerkstoffes, beträgt.
3. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Refraktärkomponente oder eine erste Gruppe der Refraktärkomponenten
einen Schmelzpunkt im Bereich von 1.500 bis 2.400°C und eine zweite bzw.
eine zweite Gruppe der Refraktärkomponenten einen Schmelzpunkt über
2.400°C aufweisen.
4. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die höher schmelzende Refraktärkomponente sich in
Verbindung mit der niedriger schmelzenden Refraktärkomponente vollständig
in Form von der Bildung von Mischkristallen oder intermetallischen Phasen
auflöst.
5. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrix aus mindestens einem der Metalle Cu, Ag
und Al besteht.
6. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Refraktärkomponenten aus Metallen der Gruppen V
b, (V, Nb, Ta) und VIb (Cr, Mo, W) des Periodensystems sowie deren
Nitriden, Carbiden, Siliciden, Boriden und Gemischen davon ausgewählt sind.
7. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die niedriger schmelzende Refraktärkomponente in
einer Menge von 10-90, vorzugsweise 30-70 Gew.-% bezogen auf die
Gesamtheit der Refraktärkomponenten vorliegt.
8. Verbundwerkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß eine niedriger schmelzende Refraktärkomponente Cr
und eine höher schmelzende Refraktärkomponente W ist.
9. Verfahren zur Herstellung eines Verbundwerkstoffes nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man ein pulverförmiges
Gemisch von mindestens zwei Refraktärkomponenten durch Erhitzen mit
hoher Energiedichte schmilzt, homogenisiert und ohne nennenswerte
Entmischung mit einer Abkühlgeschwindigkeit < 100 K/min wieder abkühlt,
wodurch das Gemisch in einen Mischkristall oder eine intermetallische
Phase umgewandelt wird und daß man das daraus durch Abkühlen und
Zerkleinern gewonnene Pulver auf pulvermetallurgischem Weg mit einem
Matrixmetall mit einem Schmelzpunkt von höchstens 1.200°C verbindet.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Gemisch
eines bzw. einer ersten Gruppe an Refraktärkomponenten mit einem
Schmelzpunkt von 1.500 bis 2.400°C und eines zweiten bzw. einer zweiten
Gruppe an Refraktärkomponenten mit einem Schmelzpunkt von über 2.400°C
einsetzt.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Herstellung unter Schutzgas oder Hochvakuum erfolgt.
12. Verwendung eines Verbundwerkstoffes nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als
elektrischer Kontaktwerkstoff.
13. Verwendung eines Verbundwerkstoffes nach einem der Ansprüche 1 bis 8
als Schaltkontakt für Vakuumschaltkammern.
14. Verwendung eines Verbundwerkstoffes nach Anspruch 13 im
Spannungsbereich von 1.000 bis 12.000 V.
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