DE19903519A1 - Biologisches Testverfahren - Google Patents
Biologisches TestverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein biologisches Testverfahren nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zu
dessen Durchführung.
Biologische Testverfahren gewinnen in der humantoxikologi
schen und ökotoxikologischen Bewertung von Schadstoffen in
Umweltproben zunehmend an Bedeutung, da sie im Gegensatz zur
chemischen Analyse nicht die Stoffkonzentration, sondern die
toxischen Wirkungen der Testsubstanz in den Mittelpunkt der
Untersuchung stellen. Zur Bestimmung der toxischen Wirkung
einer Testsubstanz auf das Wachstum eines phototrophen
Testorganismus existieren genormte biologische Testverfahren
(DIN 38 412 L33, 1991 sowie EN 28 629 L9, 1993) mit plankto
nischen Süßwasseralgen, nämlich der Scenedesmus supspicatus
oder der Selenastrum capricornutum als stellvertretende
Testorganismen für die Primärproduzenten im Plankton des Süß
wassers.
Der Wachstumshemmtest nach der EN 28 692 dient zur Bestimmung
der toxischen Wirkungen chemischer Verbindungen, insbesondere
in Abwasserproben, Bodenproben und Abfällen (Testsubstanz),
auf das Wachstum von planktonischen Süßwasseralgen. Hierzu
werden die Zellen der Süßwasseralgen während eines 72 Stunden
dauernden Tests über mehrere Generationen in einem definier
ten Medium kultiviert und die Zellzahl nach 24, 48 und 72
Stunden gemessen. Als Ergebnis erhält man eine Aussage über
den Einfluß des Volumenanteils der Testsubstanz in den
Testansätzen auf das Wachstum des Testorganismus.
Als Rahmenbedingung für den Wachstumshemmtest werden kon
stante Temperaturen, homogene Lichtbedingungen sowie eine
gleichmäßig suspendierte Lösung des Testorganismus vorausge
setzt.
Der in der DIN 38 412 L33 beschriebene Scenedesmus-Chloro
phyll-Fluoreszenztest dient der Bestimmung, der nicht gifti
gen Wirkung von Abwasser (Testsubstanz) gegenüber Grünalgen
über Verdünnungsstufen. Aus dem Vergleich der Zellvermehrung
in einem insgesamt 72 Stunden dauernden Test unter definier
ten Versuchsbedingungen mit und ohne Einwirkung der Testsub
stanz ergibt sich die Hemmwirkung. Sie ist ein Maß für die
toxische Wirkung der Testsubstanz gegenüber dem Testorganis
mus.
Nach 72-stündiger Inkubation der Testalgen in mehreren
Testansätzen mit unterschiedlichen Volumenanteilen der Test
substanz wird die Algenbiomasseproduktion der Testalgen unter
Einwirkung des Abwassers mit der Produktion in einer
Mischung, die kein Abwasser enthält, verglichen. Die Rahmen
bedingungen für dieses Testverfahren entsprechen denen nach
der EN 28 692.
Apparativ werden die vorerwähnten biologischen Testverfahren
in einem thermostatisierten Raum mit gleichmäßiger Beleuch
tung durchgeführt, in dem auf einem Schüttler etwa 40 250-ml
fassende Erlenmeyerkolben als Testgefäße angeordnet sind. Das
Gesamtvolumen jedes Testansatzes in allen Testgefäßen beträgt
100 ml. Zur Messung der Zellzahl während der Dauer eines Tests
wird vorzugsweise ein Partikelzählgerät oder ein Mikroskop
mit Zählkammer verwendet. Alternativ kann die Zellzahl des
Testorganismus, hier der Algen, durch indirekte Verfahren be
stimmt werden, in dem Photometer, Turbidimeter oder Fluorime
ter verwendet werden, die empfindlich genug sind, und deren
Meßwerte ausreichend eng mit der Zellzahl korrelieren.
Verwendet man als thermostatisierten Raum mit homogener Be
leuchtung einen handelsüblichen Schüttelschrank, ist die
maximale Anzahl der Testansätze mit unterschiedlichen Volu
menanteilen an Testsubstanz (Verdünnungsstufen) je Schüttel
schrank relativ gering. Geht man von 6-8 Verdünnungsstufen
und von 2-3 Parallelansätzen für jede Verdünnungsstufe so
wie 3 identischen Kontrollansätzen ohne Testsubstanz (Nährlö
sung, deionisiertes Wasser und Algenzellen) und einem Null
wert (Nährlösung und deionisiertes Wasser) aus, lassen sich
maximal 3 Tests in einem handelsüblichen Schüttelschrank
gleichzeitig durchführen.
Sowohl bei dem Fluoreszenztest als auch dem Wachstumshemmtest
erfolgen die Messungen manuell. Beim Fluoreszenztest wird zu
Beginn und nach 72 Stunden von allen Test- und Kontrollan
sätzen die Fluoreszenz bei λ = 685 nm mit einem Fluoreszenz-Spek
trophotometer gemessen. Hierzu wird aus allen Kulturgefä
ßen eine Probe von ca. 1 ml entnommen. Beim Wachstumshemmtest
gestaltet sich die Messung aufwendiger. Mindestens alle 24
Stunden wird die Zellzahl gemessen. Diese Messungen werden an
kleinen Volumina, laut der EN 28 692 beispielsweise 5 ml,
durchgeführt. Die den Testansätzen entnommenen Volumina wer
den wie bei dem Fluoreszenztest nicht ersetzt. Darüber hinaus
ist es beim Wachstumshemmtest erforderlich, daß von einem
Test- oder Parallelansatz jeder Verdünnungsstufe sowie den
Kontrollansätzen die PH-Werte gemessen werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein biologisches Testverfahren zur Be
stimmung von toxischen Wirkungen einer Testsubstanz vorzu
schlagen, daß den gleichzeitigen Test einer höheren Anzahl
Testansätze auf engerem Raum ermöglicht, bei dem ein ge
ringeres Gesamtvolumen an Testsubstanz benötigt wird, um ar
beits- und umwelthygienische Nachteile der Tests mit toxi
schen Testsubstanzen zu reduzieren und weniger Chemikalien
für die Herstellung der Testansätze benötigt. Schließlich
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen.
Die Lösung basiert auf dem Gedanken, daß bisher für derartige
biologische Testverfahren übliche Gesamtvolumen der Testan
sätze in jedem Testgefäß von 100 ml auf etwa 2 ml zu ver
ringern. Im einzelnen wird die Aufgabe bei einem Verfahren
der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, daß als Testgefäße
die Kavitäten mindestens einer Mikrotitrationsplatte verwen
det werden.
Überraschend hat sich herausgestellt, daß die Repräsentativi
tät an der Reduktion des Gesamtvolumens der Testansätze in
jedem Testgefäß von 100 ml auf etwa 2 ml nicht leidet. Insbe
sondere wenn die in den eingangs genannten Normen vorgese
henen Testorganismen eingesetzt werden, ist sichergestellt
daß Zellen des Testorganismus in ausreichender Zahl in den
einzelnen Kavitäten der Mikrotitrationsplatten vorhanden
sind.
Schließlich liegen die Testsubstanzen bei normgerechter
Durchführung des Verfahrens entweder vollständig in Wasser
gelöst vor oder sind zumindest durch Filtration von ihren
gröberen Bestandteilen befreit, so daß insoweit durch die
Übertragung auf den Mikrotitrationsmaßstab keine Probleme
entstehen.
Durch die Übertragung des Testverfahrens auf den Mikrotitra
tionsplattenmaßstab wird das Gesamtvolumen an Testsubstanz
sowie der Verbrauch an Chemikalien erheblich reduziert.
Schließlich wird durch diese einfache Maßnahme das bisher in
erster Linie manuell durchgeführte Testverfahren automati
sierbar.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird der Testor
ganismus durch Schütteln mit veränderlichen Schüttelinter
vallen und/oder veränderlichen Schüttelfrequenzen in Suspen
sion gehalten. Die Schüttelamplitude besitzt einen Gesamthub,
auch Orbit genannt, von etwa 1-2 mm gegenüber einer
Schüttelamplitude von etwa 5 cm, wie sie bei herkömmlichen
Schüttelschränken üblich ist. Die Schüttelfrequenz beträgt
500 1/min bis 1350 1/min. Das Schütteln kann im Dauerbetrieb,
jedoch auch mit in der Dauer veränderlichen Pausen erfolgen.
Während des Tests sind definierte Temperatur- und Lichtbe
dingungen erforderlich. Die Test- und Kontrollansätze werden
normgerecht bei 23 ±2°C unter Dauerbeleuchtung inkubiert,
wobei die Temperaturabweichungen während des Tests nicht mehr
als ±1°C betragen sollen. Richtwert für die Beleuchtung ist
eine photosynthetisch wirksame Photonenraumbestrahlung von
0,72 × 1020 Photonen je (m2.s).
Um die Temperatur mittels eines Reglers auf der eingestellten
Temperatur zu halten, kommt beispielsweise ein thermostati
sierter Raum zur Durchführung des Tests in Frage. Die Be
leuchtung kann dann durch eine oder mehrere Leuchtstofflampen
nach DIN EN 60081, Lichtfarbe universal weiß, gewährleistet
werden. Alternativ können die Temperatur- und Lichtbe
dingungen durch ein Lichtthermostat sichergestellt werden.
Um die Aussagekraft der Testverfahren zu verbessern, insbe
sondere Wachstumskinetiken bzw. -verläufe des Testorganismus
zu erfassen, wird die Zellzahl in den Testgefäßen in regelmä
ßigen Abständen, mindestens jedoch 10 mal während eines üb
licherweise 72 Stunden dauernden Tests gemessen.
Um das Testverfahren zu automatisieren, ist es in einer Aus
gestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Zellzahl mit
Hilfe indirekter Verfahren bestimmt wird, in dem Photometer,
Turbidimeter oder Fluorimeter in an sich bekannter Weise ver
wendet werden, deren Meßwerte ausreichend eng mit der
Zellzahl korrelieren.
Da aufgrund der Mikrotitrationsplatten alle Testansätze le
diglich mit einem Gesamtvolumen zwischen 0,2 ml bis 2,5 ml,
insbesondere von 2 ml befüllt werden müssen, reduziert sich
nicht nur das Gesamtvolumen an Testsubstanz sowie der Ver
brauch an Chemikalien, sondern auch der personelle Aufwand
für die Durchführung der Tests.
Eine Möglichkeit die Testgefäße der Mikrotitrationsplatten
während der Inkubation so abzudecken, daß die Testorganismen
Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft entnehmen und Sauer
stoff abgeben können, jedoch gleichzeitig die Verdunstung der
Testansätze reduziert wird, besteht darin, die Mikrotitra
tionsplatten mit mindestens einem an seinem Auflagerand einen
gasdurchlässigen Kunststoff, z. B. aus geschäumtem Silikon-Kaut
schuk, aufweisenden Deckel abzudecken und auf jeden
Deckel ein geringen Anpreßdruck auszuüben. Bei manueller
Durchführung des Verfahrens ist es auch möglich, Deckel auf
die Mikrotitrationsplatten aufzusetzen und die Platte mit
aufgesetztem Deckel mit einer gasdurchlässigen Folie, z. B.
mit Folie aus einem Polyoliphen-Paraffinwachs-Gemisch zu um
wickeln.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Ver
fahrens weist einen temperierten und beleuchteten Inkuba
tionsschrank mit mindestens einer Schütteleinrichtung für Mi
krotitrationsplatten auf, die in dem Inkubationsschrank auf
Halterungen angeordnet sind.
Die Schütteleinrichtung ist so ausgebildet, daß sie die oben
genannten Bereiche für die Schüttelamplitude und Schüttelfre
quenz abdecken kann. In einer Ausgestaltung der Erfindung er
folgt die Temperierung des Inkubationsschrankes über die
Schütteleinrichtung, beispielsweise mit Peltier-Elementen.
Mit sogenannten Gewebekulturplatten aus Polystyrol werden die
DIN-Kriterien für die Referenztestsubstanzen Kaliumdichromat
und Dichlorphenol im Mikrotitrationsmaßstab problemlos einge
halten. Alternativ können Mikrotitrationsplatten aus Quarz
glas eingesetzt werden, die allerdings wesentlich teurer
sind, als die Gewebekulturplatten aus Polystyrol.
Um die Testansätze indirekt auch von unten zu beleuchten, ist
es in einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß jede
Schütteleinrichtung, insbesondere deren Tablar, mit einer
spiegelnden Fläche versehen ist, und auf jeder Fläche min
destens eine transparente Halterung, beispielsweise aus
Plexiglas, für Mikrotitrationsplatten angeordnet ist. Der Ab
stand zwischen den Mikrotitrationsplatten und der spiegelnden
Fläche beträgt etwa 2 cm.
Die Bestimmung der Zellzahl erfolgt indirekt mittels Photome
ter, Turbidimeter oder Fluorimeter, wobei die Vorrichtung in
einer Ausgestaltung der Erfindung eine Transporteinrichtung
aufweist, um die Mikrotitrationsplatten zwischen dem Inkuba
tionsschrank und einer Meßkammer zu transportieren, die diese
Meßgeräte enthält. Die Auswertung der Signale der Meßgeräte
erfolgt vorzugsweise rechnergestützt.
Da zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ein
Schütteln in Intervallen genügt, ist es in einer Ausgestal
tung der Erfindung möglich, daß die Transporteinrichtung zu
gleich als Schütteleinrichtung dient und auf weitere
Schütteleinrichtungen, die unmittelbar auf die Halterungen
für die Mikrotitrationsplatten wirken, verzichtet wird.
Um die Testansätze maschinell zu erstellen, kann die Vorrich
tung einen automatischen Dispenser zum Befüllen und/oder Pi
pettieren der Kavitäten der Mikrotitrationsplatten aufweisen.
Der Dispenser kann beispielsweise an einem Roboterarm ange
ordnet sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispie
len des näheren erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Vorderansicht eines beleuchteten Inkuba
tionsschrankes gem. der Erfindung,
Fig. 2 Mikrotitrationsplattenhalterungen auf einem Tablar
für einen Inkubationsschrank nach Fig. 1 sowie
Fig. 3 Mikrotitrationsplattenhalterungen auf einem Tablar
mit einer Transporteinrichtung für einen Inkuba
tionsschrank nach Fig. 1 sowie eine Darstellung
einer Meßkammer.
Der insgesamt mit 1 bezeichnete Inkubationsschrank umfaßt
eine Bedieneinheit 2, eine Schütteleinrichtung 3 für Mikro
titrationsplatten 7 und eine Beleuchtungseinheit 4. Über die
Bedieneinheit 2 wird die Temperatur im Inkubationsschrank 1
und die Schüttelfrequenz, Amplitude sowie die Intervalldauer
der Schütteleinrichtung 3 eingestellt. Auf einer spiegelnd
ausgebildeten Oberfläche 5 der als Tablar ausgebildeten
Schütteleinrichtung 3 sind Plexiglashalterungen 6 zur Auf
nahme der in Fig. 1 nicht gezeigten Mikrotitrationsplatten 7
angeordnet. Die Plexiglashalterungen 6 fixieren die Mikro
titrationsplatten 7 in einem Abstand von etwa 2 cm von der
spiegelnden Oberfläche 5.
Die Beleuchtungseinheit 4 besteht abhängig von der Größe des
Inkubationsschranks 1 aus einer oder mehreren Leuchtstofflam
pen nach DIN EN 60 081, die eine Lichtmenge von 120 µmol
Quanten/s m2 im Inneren des Inkubationsschrankes 1 gewährlei
sten. Um eine unerwünschte Aufheizung des Innenraums des In
kubationsschrankes 1 zu vermeiden, sind die Drosseln 8 der
Leuchtstofflampen außen am Inkubationsschrank 1 angebracht.
Aus Fig. 2 ist die Schütteleinrichtung 3 mit in den Plexi
glashalterungen 6 eingesetzten Mikrotitrationsplatten 7 er
kennbar. Fig. 2 verdeutlicht, daß anstelle der bisher üb
lichen 40 Testansätze mühelos die dreifache Menge an Testan
sätzen in einem gleich großen Inkubationsschrank unterge
bracht werden können.
Fig. 3 schließlich zeigt ein für einen vollautomatischen Be
trieb ausgebildetes Tablar 11, das allerdings keine Schüttel
einrichtung aufweist. Die Mikrotitrationsplatten 7 befinden
sich übereinstimmend auf Halterungen und werden über einen in
Fig. 3 nicht dargestellten Fördermechanismus in Richtung der
Pfeile 12 auf ein Transportband 13 geschoben. Das Transport
band 13 dient sowohl dem Abtransport der Mikrotitrations
platten 7, als auch als Schütteleinrichtung. Die Programmie
rung und Bedienung des Transportbandes 13 erfolgt ebenfalls
über die Bedieneinheit 2. Das Transportband 13 führt über
eine Schleuse 14 aus dem Inkubationsschrank 1 hinaus und
reicht bis an eine Meßeinheit 16 nach Art einer Brücke 17
heran. Ein nur schematisch dargestellter Greifarm 18 der
Meßeinheit 16 transportiert die Mikrotitrationsplatten 7 wei
ter in eine Meßkammer 19 der Meßeinheit 16, in der ein nicht
dargestelltes Fluori- und Photometer zur Bestimmung der
Zellzahl angeordnet sind. Weiter befindet sich in der Meßein
heit 16 eine nicht dargestellte Recheneinheit mit der erfor
derlichen Datenaufnahme- und Auswertungssoftware für die Meß
daten des Fluori- und Photometers.
Das Hochfahren der Schütteleinrichtung auf die Mindest
schüttelfrequenz von 500 1/min muß langsam erfolgen, um ein
Überschwappen der Testansätze zwischen den einzelnen Kavitä
ten zu verhindern.
Schließlich kann die Schütteleinrichtung in einer definierten
Position anhalten, um das Zusammenspiel mit dem automatisch
arbeitenden Greifarm, dem Fördermechanismus und einen ggf.
vorhandenen automatischen Dispenser problemlos zu ermög
lichen.
Claims (14)
1. Biologisches Testverfahren zur Bestimmung von toxischen
Wirkungen einer Testsubstanz auf das Wachstum eines pho
totrophen Testorganismus in mehreren Testansätzen mit un
terschiedlichen Volumenanteilen an Testsubstanz, wobei
das Gesamtvolumen der Testansätze in allen Testgefäßen
gleich ist, bei dem die Testansätze über eine Mindest
dauer unter definierten Temperatur- und Lichtbedingungen
inkubiert werden, wobei während der Dauer eines Tests der
Testorganismus in Suspension gehalten und zu mindestens
zwei Zeitpunkten dessen Zellzahl in jedem Testgefäß be
stimmt wird, dadurch gekennzeichnet, daß als Testgefäße
die Kavitäten mindestens einer Mikrotitrationsplatte (7)
verwendet werden.
2. Biologisches Testverfahren nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Testorganismus durch Schütteln mit
veränderlichen Schüttelintervallen und /oder veränder
lichen Schüttelfrequenzen in Suspension gehalten wird.
3. Biologisches Testverfahren nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß die Temperatur- und Lichtbe
dingungen einstellbar sind und zumindest die Temperatur
mittels eines Reglers auf der eingestellten Temperatur
gehalten wird.
4. Biologisches Testverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellzahl in den Test
gefäßen in regelmäßigen Abständen, mindestens zehn mal
während eines Tests gemessen wird.
5. Biologisches Testverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellzahl mit Hilfe in
direkter Verfahren bestimmt wird, in dem Photometer, Tur
bidimeter oder Fluorimeter verwendet werden, deren Meß
werte ausreichend eng mit der Zellzahl korrelieren.
6. Biologisches Testverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Testansätze mit einem
Gesamtvolumen zwischen 0,2 ml bis 2,5 ml, insbesondere
von 2 ml befüllt werden.
7. Biologisches Testverfahren nach einem der Ansprüche 3 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtbedingungen der
art eingestellt werden, daß eine Beleuchtung jeder Mikro
titrationsplatte mit einer Lichtmenge von mindestens 120
µmol Quanten/ s m2gewährleistet ist.
8. Biologisches Testverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die Testgefäße der Mikro
titrationsplatten während der Inkubation so abgedeckt
werden, daß die Testorganismen Kohlenstoffdioxid aus der
Umgebungsluft entnehmen und Sauerstoff abgeben können,
jedoch gleichzeitig die Verdunstung der Testansätze redu
ziert wird.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß ein temperierter und be
leuchteter Inkubationsschrank (1) mindestens eine
Schütteleinrichtung (3, 13) für Mikrotitrationsplatten
aufweist, die in dem Inkubationsschrank (1) auf Halte
rungen (6) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Schütteleinrichtung (3) mit einer spiegelnden Fläche
(5) versehen ist und auf jeder Fläche mindestens eine
transparente Halterung (6) für Mikrotitrationsplatten (7)
angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich
net, daß sie eine Transporteinrichtung (13) aufweist, um
Mikrotitrationsplatten (7) zwischen dem Inkubations
schrank (1) und einer Meßkammer (16) zu transportieren,
die ein Photometer und/oder Turbidimeter und/oder Fluori
meter enthält.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Transporteinrichtung (13) zugleich als Schüttelein
richtung dient.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Halterung (6) für Mikrotitra
tionsplatten (7) eine einzeln ansteuerbare Schüttelein
richtung zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen automatischen
Dispenser zum Befüllen und/oder Pipettieren der Kavitäten
der Mikrotitrationsplatten (7) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19903519A DE19903519A1 (de) | 1998-01-31 | 1999-01-29 | Biologisches Testverfahren |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19803801 | 1998-01-31 | ||
| DE19903519A DE19903519A1 (de) | 1998-01-31 | 1999-01-29 | Biologisches Testverfahren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19903519A1 true DE19903519A1 (de) | 1999-08-05 |
Family
ID=7856259
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19903519A Ceased DE19903519A1 (de) | 1998-01-31 | 1999-01-29 | Biologisches Testverfahren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19903519A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010018678A1 (de) * | 2010-04-28 | 2011-11-03 | Sartorius Stedim Biotech Gmbh | Bioreaktoranordnung, Schüttelvorrichtung und Verfahren zum Bestrahlen eines Mediums in einem Bioreaktor |
| DE102017104439A1 (de) | 2017-03-03 | 2018-09-06 | Technische Hochschule Wildau | Vorrichtung, System und Verfahren zur Produktion phototropher Organismen |
-
1999
- 1999-01-29 DE DE19903519A patent/DE19903519A1/de not_active Ceased
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010018678A1 (de) * | 2010-04-28 | 2011-11-03 | Sartorius Stedim Biotech Gmbh | Bioreaktoranordnung, Schüttelvorrichtung und Verfahren zum Bestrahlen eines Mediums in einem Bioreaktor |
| DE102010018678B4 (de) * | 2010-04-28 | 2017-06-29 | Sartorius Stedim Biotech Gmbh | Bioreaktoranordnung, Schüttelvorrichtung und Verfahren zum Bestrahlen eines Mediums in einem Bioreaktor |
| US10253290B2 (en) | 2010-04-28 | 2019-04-09 | Sartorius Stedim Biotech Gmbh | Bioreactor arrangement, shaking device and method for irradiating a medium in a bioreactor |
| DE102017104439A1 (de) | 2017-03-03 | 2018-09-06 | Technische Hochschule Wildau | Vorrichtung, System und Verfahren zur Produktion phototropher Organismen |
| EP3372665A1 (de) * | 2017-03-03 | 2018-09-12 | Technische Hochschule Wildau | Vorrichtung, system und verfahren zur produktion phototropher organismen |
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