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DE19903470A1 - Arealdusche - Google Patents

Arealdusche

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Publication number
DE19903470A1
DE19903470A1 DE1999103470 DE19903470A DE19903470A1 DE 19903470 A1 DE19903470 A1 DE 19903470A1 DE 1999103470 DE1999103470 DE 1999103470 DE 19903470 A DE19903470 A DE 19903470A DE 19903470 A1 DE19903470 A1 DE 19903470A1
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Germany
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nozzle
liquid
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opening
featured
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Application number
DE1999103470
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English (en)
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DE19903470C2 (de
Inventor
Ackmann
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Original Assignee
Individual
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Publication of DE19903470A1 publication Critical patent/DE19903470A1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H35/00Baths for specific parts of the body

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Pain & Pain Management (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Therapy (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Bathtubs, Showers, And Their Attachments (AREA)
  • Devices For Medical Bathing And Washing (AREA)

Description

Die Arealdusche dient zur Reinigung, Spülung oder Massage einzelner Bereiche, insbesondere bei der Körperhygiene, aber auch im medizinischen und technischen Bereich.
Es sind bereits Geräte zur Dusche bestimmter Körperregionen bekannt, wie z. B. eine Wasserstrahlmassagevorrichtung (DE 297 09 855 U1 oder eine Gesichtsdusche (GM 76 08 279). Neben der Tatsache, daß diese ausschließlich zum Zweck der Massage oder Heilbehandlung beschrieben wurden, finden sich weitere grundsätzliche Unterschiede zur Arealdusche. So unterscheidet sich die Wasserstrahlmassagevorrichtung vor allem durch das Fehlen eines Dichtungs­ randes, 6, der zur Begrenzung der Flüssigkeit auf die zu spülende Fläche sowie zur Ermöglichung eines Unterdrucks im Behälter nötig ist, und in der Positionierung der Düse, in der Weise, daß bei der Wasserstrahlmassage-vorrichtung der austretende Flüssigkeitsstrahl von der ablaufenden oder im Behälter stehenden Flüssigkeit behindert wird. Die Gesichtsdusche wird zum Besprühen des menschlichen Gesichts mit Flüssigkeit benutzt, während die Arealdusche vor allem durch den Einsatz von verschiedenen, austauschbaren Adaptern und integrierten Bürsten oder anderen integrierten Hilfsmitteln besonders zur Reinigung aller denkbaren Flächen geeignet ist.
Zur Reinigung von Flächen und bei der Körperhygiene sind ferner diverse Geräte und Hilfsmittel bekannt, wie Dusche, Badewanne, Bidet, Bürste oder Waschlappen. Ein Nachteil bei deren Anwendung ist aber, daß es schwer oder umständlich ist, den Waschvorgang auf bestimmte Areale zu begrenzen oder daß etwa der Waschlappen während des Reinigungsvorgangs mehrmals gespült und ausgewrungen werden muß.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine schnelle und gezielte Reinigung, Spülung oder Massage von Flächen zu ermöglichen.
Dieses Problem wird dadurch gelöst, daß die zu spülende Fläche durch eine Düse, 2, fortlaufend mit Flüssigkeit besprüht wird. Gleichzeitig bleibt die Flüssigkeit jedoch auf das Areal beschränkt, da sich die Düse in einem flüssigkeitsdichten Behälter, 1 + 5, befindet, wobei der Rand der Hauptöffnung, 3, einen Dichtungsrand, 6, aufweist, der mit der zu spülenden Fläche abschließt. Eine kontinuierliche Spülung des Areals wird durch die Nebenöffnung, 4, sichergestellt, an die entweder eine Ableitung, 8, angeschlossen ist (Patentanspruch 5) oder die zum Druckausgleich mit einem luftdurchlässigen, aber flüssigkeitsdichten Stoff bespannt ist (Patentanspruch 8). Im letzteren Fall muß der Behälter von Zeit zu Zeit entleert werden.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, daß andere Bereiche vor der Flüssigkeit geschützt sind, beispielsweise die Kleidung bei der Körperhygiene, offene Wunden bei Anwendung im medizinischen Bereich oder empfindliche Bauteile im technischen Bereich. Die hygienischen Anforderungen werden dadurch erfüllt, daß die Düse so positioniert ist, daß der austretende Strahl nicht von dem Abwasser behindert wird. In der Regel befindet sich die Düse daher mittig im Behälter oder an der Innenseite der Behälterwand, die während des Betriebes nach oben zeigt.
Durch Einsatz von Adaptern, 5, läßt sich die Arealdusche einfach auf jede Fläche anwenden, zu der sich eine Hauptöffnung konstruieren läßt, deren Rand mit dem zu spülenden Areal abdichtet. Das Material, aus dem Adapter und Grund­ behälter, 1, bestehen, kann je nach Anwendung Kunststoff, Glas, Keramik, Porzellan oder ähnliches sein.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besitzt eine an die Nebenöffnung angeschlossene Ableitung, die einen kontinuierlichen Durchfluß durch den Behälter gewährleistet. Dadurch wird einerseits eine schnelle, hygienische und gründliche Spülung des Areals erreicht, andererseits entsteht in dem Behälter (wenn das Ende der Ableitung tiefer als der Behälter liegt) nach dem physikalischen Gesetz von Bernoulli ähnlich wie bei einer Wasserstrahlpumpe ein Unterdruck, wodurch dieser an die Fläche gedrückt wird. Dieser Effekt verstärkt die Abdichtung mit der Fläche, die allein durch das Andrücken der Arealdusche zustande käme. Die Nebenöffnung des Behälters mit der daran anschließenden Ableitung liegt zweckmäßigerweise in der Behälterwand, die während des Betriebes nach unten zeigt.
Eine Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet eine Zumischanlage für Reinigungssubstanzen oder andere Zusätze, welche vor die Düse geschaltet ist.
Eine weitere Ausführung der Erfindung, zeichnet sich durch Bürsten oder ähnliche Hilfsmittel aus, die an der Hauptöffnung angebracht sind und mechanisch oder elektrisch betrieben werden. Sie dienen der Unterstützung des Reinigungs­ vorgangs.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Dabei wird ein Adapter verwendet, dessen Öffnung einen Dichtungsrand aufweist und der genau der menschlichen Achsel angepaßt ist. Daher wurde diese Ausführung der Arealdusche als Achseldusche bezeichnet. Es ist gezeigt, in
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer Achseldusche und in
Fig. 2 ein Querschnitt einer Achseldusche im Betrieb.
Die Zuleitung, 7, zur Düse wird entweder an einen vorhandenen Wasserhahn angeschlossen oder sie besitzt einen separaten Anschluß an eine Wasserleitung. Ebenso kann die Ableitung, 8, entweder direkt in einem bereits vorhandenen Becken oder einer Wanne befestigt werden oder er besitzt einen separaten Anschluß an den Abfluß. Ein Umschaltventil (nicht gezeigt) am Anfang der Zuleitung ermöglicht das Einstellen der richtigen Wassertemperatur bei normalem Hahnbetrieb und anschließendes Umschalten auf die Achseldusche. Wenn diese mit einem Öffnungsventil versehen ist, erfolgt das Befeuchten der Achsel und das Abspülen der Reinigungssubstanzen beispielsweise durch Betätigen eines Hebels, 10, der die Arealdusche in Betrieb setzt. Das Auftragen der Reinigungssubstanzen kann entweder bei abgesetzter Achseldusche mit einem Waschlappen erfolgen oder durch Öffnen des Ventils einer Zumischanlage, die vor die Düse geschaltet ist. Zur Aufbewahrung kann der Griff, 9, der Achseldusche beispielsweise in eine Aussparung am hinteren Waschbecken- oder Badewannenrand gesteckt werden, wodurch die Achseldusche jederzeit bequem und schnell einsatzbereit ist.
Da besonders die Grundausführung nur aus Grundbehälter, Adapter mit Dichtungsrand, Griff mit Öffnungsventil, Düse sowie Zu- und Ableitung besteht, läßt sich die Arealdusche mit geringem wirtschaftlichen Aufwand herstellen und ist Dank der Adapter auch auf andere Regionen anwendbar (z. B. Intimbereich). Dies könnte dazu führen, daß eine Arealdusche neben Waschbecken, Dusche, Badewanne und Bidet schon bald zur Standardausstattung eines Badezimmers gehört.
Bezugszeichenliste
1
Grundbehälter
2
ausrichtbare Düse
3
Hauptöffnung
4
Nebenöffnung
5
Adapter
6
Dichtungsrand
7
Zuleitung
8
Ableitung
9
Griff
10
Hebel
11
Achsel

Claims (18)

1. Arealdusche, bestehend aus einem flüssigkeitsdichten Behälter (1 + 5) mit mindestens je einer Haupt- und Nebenöffnung (3, 4) und mindestens einer Düse (2), wobei die mindestens eine Düse im Innern des Behälters so positioniert ist, daß bei Betrieb Flüssigkeit direkt oder indirekt und weitgehend ungehindert von der ablaufenden Flüssigkeit in Richtung der mindestens einen Hauptöffnung (3) strömt und die Ränder der mindestens einen Hauptöffnung mit der zu spülenden Fläche dicht abschließen, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter aus einem Grundbehälter (1) und einem dicht daran anschließenden, austauschbaren Adapter (5) besteht, wobei sich am Grundbehälter die mindestens eine Düse und die mindestens eine Nebenöffnung (4) befindet, während der Adapter die mindestens eine Hauptöffnung ausbildet, deren Rand mit der zu spülenden Fläche dicht abschließt.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsstrom durch einen Überdruck am Eingang der mindestens einen Düse hervorgerufen wird, der von einer Druckquelle, wie z. B. einer Pumpe, Wasserleitung oder einem erhöhten Flüssigkeitsreservoir erzeugt wird.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsstrom durch einen Unterdruck hervorgerufen wird, der an der mindestens einen Nebenöffnung anliegt und von einer Unterdruckquelle, wie z. B. einer Membranpumpe oder Wasserstrahlpumpe erzeugt wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der mindestens einen Nebenöffnung eine Ableitung (8) angeschlossen ist, über die die eingeströmte Flüssigkeit ablaufen kann.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Flüssigkeitszuleitung (7) und -ableitung in einem Flüssigkeitsreservoir münden, so daß eine Ringströmung entstehen kann.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Zu- und Ableitung in einer Leitung zum Behälter geführt sind.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Nebenöffnung mit einem flüssigkeitsdichten, aber luftdurchlässigen Stoff bespannt ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Behälter ein Handgriff (9) oder ein Standrohr angebracht ist, durch dessen Innern Zu- und Ableitung geführt sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Düse ein Öffnungsventil (10) oder Umschaltventil vorgeschaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckdifferenz zwischen der Zuleitung und der mindestens einen Nebenöffnung durch ein Ventil oder einen Regler einstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Düse eine Zumischanlage vorgeschaltet ist, durch die Waschsubstanzen oder andere Zusätze in den Flüssigkeitsstrom gelangen können.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe der mindestens einen Hauptöffnung Bürsten oder ähnliche Hilfsmittel angebracht sind, die mechanisch oder elektrisch betrieben werden können.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Düse ausrichtbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsentyp austauschbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Vorwärmeinheit aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Filtereinrichtung aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der mindestens einen Hauptöffnung temperierbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der oder zusätzlich zur Flüssigkeit auch Gas oder Dampf befördert werden kann.
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