DE19903470A1 - Arealdusche - Google Patents
ArealduscheInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
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Description
Die Arealdusche dient zur Reinigung, Spülung oder Massage einzelner Bereiche,
insbesondere bei der Körperhygiene, aber auch im medizinischen und
technischen Bereich.
Es sind bereits Geräte zur Dusche bestimmter Körperregionen bekannt, wie z. B.
eine Wasserstrahlmassagevorrichtung (DE 297 09 855 U1 oder eine
Gesichtsdusche (GM 76 08 279). Neben der Tatsache, daß diese ausschließlich
zum Zweck der Massage oder Heilbehandlung beschrieben wurden, finden sich
weitere grundsätzliche Unterschiede zur Arealdusche. So unterscheidet sich die
Wasserstrahlmassagevorrichtung vor allem durch das Fehlen eines Dichtungs
randes, 6, der zur Begrenzung der Flüssigkeit auf die zu spülende Fläche sowie
zur Ermöglichung eines Unterdrucks im Behälter nötig ist, und in der Positionierung
der Düse, in der Weise, daß bei der Wasserstrahlmassage-vorrichtung der
austretende Flüssigkeitsstrahl von der ablaufenden oder im Behälter stehenden
Flüssigkeit behindert wird. Die Gesichtsdusche wird zum Besprühen des
menschlichen Gesichts mit Flüssigkeit benutzt, während die Arealdusche vor
allem durch den Einsatz von verschiedenen, austauschbaren Adaptern und
integrierten Bürsten oder anderen integrierten Hilfsmitteln besonders zur
Reinigung aller denkbaren Flächen geeignet ist.
Zur Reinigung von Flächen und bei der Körperhygiene sind ferner diverse Geräte
und Hilfsmittel bekannt, wie Dusche, Badewanne, Bidet, Bürste oder
Waschlappen. Ein Nachteil bei deren Anwendung ist aber, daß es schwer oder
umständlich ist, den Waschvorgang auf bestimmte Areale zu begrenzen oder
daß etwa der Waschlappen während des Reinigungsvorgangs mehrmals gespült
und ausgewrungen werden muß.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine schnelle und gezielte
Reinigung, Spülung oder Massage von Flächen zu ermöglichen.
Dieses Problem wird dadurch gelöst, daß die zu spülende Fläche durch eine
Düse, 2, fortlaufend mit Flüssigkeit besprüht wird. Gleichzeitig bleibt die Flüssigkeit
jedoch auf das Areal beschränkt, da sich die Düse in einem flüssigkeitsdichten
Behälter, 1 + 5, befindet, wobei der Rand der Hauptöffnung, 3, einen
Dichtungsrand, 6, aufweist, der mit der zu spülenden Fläche abschließt. Eine
kontinuierliche Spülung des Areals wird durch die Nebenöffnung, 4,
sichergestellt, an die entweder eine Ableitung, 8, angeschlossen ist
(Patentanspruch 5) oder die zum Druckausgleich mit einem luftdurchlässigen,
aber flüssigkeitsdichten Stoff bespannt ist (Patentanspruch 8). Im letzteren Fall
muß der Behälter von Zeit zu Zeit entleert werden.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, daß andere Bereiche
vor der Flüssigkeit geschützt sind, beispielsweise die Kleidung bei der
Körperhygiene, offene Wunden bei Anwendung im medizinischen Bereich oder
empfindliche Bauteile im technischen Bereich. Die hygienischen Anforderungen
werden dadurch erfüllt, daß die Düse so positioniert ist, daß der austretende
Strahl nicht von dem Abwasser behindert wird. In der Regel befindet sich die
Düse daher mittig im Behälter oder an der Innenseite der Behälterwand, die
während des Betriebes nach oben zeigt.
Durch Einsatz von Adaptern, 5, läßt sich die Arealdusche einfach auf jede Fläche
anwenden, zu der sich eine Hauptöffnung konstruieren läßt, deren Rand mit dem
zu spülenden Areal abdichtet. Das Material, aus dem Adapter und Grund
behälter, 1, bestehen, kann je nach Anwendung Kunststoff, Glas, Keramik,
Porzellan oder ähnliches sein.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besitzt eine an die Nebenöffnung
angeschlossene Ableitung, die einen kontinuierlichen Durchfluß durch den
Behälter gewährleistet. Dadurch wird einerseits eine schnelle, hygienische und
gründliche Spülung des Areals erreicht, andererseits entsteht in dem Behälter
(wenn das Ende der Ableitung tiefer als der Behälter liegt) nach dem
physikalischen Gesetz von Bernoulli ähnlich wie bei einer Wasserstrahlpumpe ein
Unterdruck, wodurch dieser an die Fläche gedrückt wird. Dieser Effekt verstärkt
die Abdichtung mit der Fläche, die allein durch das Andrücken der Arealdusche
zustande käme. Die Nebenöffnung des Behälters mit der daran anschließenden
Ableitung liegt zweckmäßigerweise in der Behälterwand, die während des
Betriebes nach unten zeigt.
Eine Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet eine Zumischanlage für
Reinigungssubstanzen oder andere Zusätze, welche vor die Düse geschaltet ist.
Eine weitere Ausführung der Erfindung, zeichnet sich durch Bürsten oder ähnliche
Hilfsmittel aus, die an der Hauptöffnung angebracht sind und mechanisch oder
elektrisch betrieben werden. Sie dienen der Unterstützung des Reinigungs
vorgangs.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Dabei wird ein
Adapter verwendet, dessen Öffnung einen Dichtungsrand aufweist und der
genau der menschlichen Achsel angepaßt ist. Daher wurde diese Ausführung
der Arealdusche als Achseldusche bezeichnet. Es ist gezeigt, in
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer Achseldusche
und in
Fig. 2 ein Querschnitt einer Achseldusche im Betrieb.
Die Zuleitung, 7, zur Düse wird entweder an einen vorhandenen Wasserhahn
angeschlossen oder sie besitzt einen separaten Anschluß an eine Wasserleitung.
Ebenso kann die Ableitung, 8, entweder direkt in einem bereits vorhandenen
Becken oder einer Wanne befestigt werden oder er besitzt einen separaten
Anschluß an den Abfluß. Ein Umschaltventil (nicht gezeigt) am Anfang der
Zuleitung ermöglicht das Einstellen der richtigen Wassertemperatur bei normalem
Hahnbetrieb und anschließendes Umschalten auf die Achseldusche. Wenn diese
mit einem Öffnungsventil versehen ist, erfolgt das Befeuchten der Achsel und das
Abspülen der Reinigungssubstanzen beispielsweise durch Betätigen eines Hebels,
10, der die Arealdusche in Betrieb setzt. Das Auftragen der Reinigungssubstanzen
kann entweder bei abgesetzter Achseldusche mit einem Waschlappen erfolgen
oder durch Öffnen des Ventils einer Zumischanlage, die vor die Düse geschaltet
ist. Zur Aufbewahrung kann der Griff, 9, der Achseldusche beispielsweise in eine
Aussparung am hinteren Waschbecken- oder Badewannenrand gesteckt
werden, wodurch die Achseldusche jederzeit bequem und schnell einsatzbereit
ist.
Da besonders die Grundausführung nur aus Grundbehälter, Adapter mit
Dichtungsrand, Griff mit Öffnungsventil, Düse sowie Zu- und Ableitung besteht,
läßt sich die Arealdusche mit geringem wirtschaftlichen Aufwand herstellen und
ist Dank der Adapter auch auf andere Regionen anwendbar (z. B. Intimbereich).
Dies könnte dazu führen, daß eine Arealdusche neben Waschbecken, Dusche,
Badewanne und Bidet schon bald zur Standardausstattung eines Badezimmers
gehört.
1
Grundbehälter
2
ausrichtbare Düse
3
Hauptöffnung
4
Nebenöffnung
5
Adapter
6
Dichtungsrand
7
Zuleitung
8
Ableitung
9
Griff
10
Hebel
11
Achsel
Claims (18)
1. Arealdusche, bestehend aus einem flüssigkeitsdichten Behälter (1 + 5) mit
mindestens je einer Haupt- und Nebenöffnung (3, 4) und mindestens einer Düse
(2), wobei die mindestens eine Düse im Innern des Behälters so positioniert ist,
daß bei Betrieb Flüssigkeit direkt oder indirekt und weitgehend ungehindert von
der ablaufenden Flüssigkeit in Richtung der mindestens einen Hauptöffnung (3)
strömt und die Ränder der mindestens einen Hauptöffnung mit der zu spülenden
Fläche dicht abschließen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter aus einem Grundbehälter (1) und einem dicht daran
anschließenden, austauschbaren Adapter (5) besteht, wobei sich am
Grundbehälter die mindestens eine Düse und die mindestens eine
Nebenöffnung (4) befindet, während der Adapter die mindestens eine
Hauptöffnung ausbildet, deren Rand mit der zu spülenden Fläche dicht
abschließt.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeitsstrom durch einen Überdruck am Eingang der mindestens
einen Düse hervorgerufen wird, der von einer Druckquelle, wie z. B. einer Pumpe,
Wasserleitung oder einem erhöhten Flüssigkeitsreservoir erzeugt wird.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeitsstrom durch einen Unterdruck hervorgerufen wird, der an der
mindestens einen Nebenöffnung anliegt und von einer Unterdruckquelle, wie z. B.
einer Membranpumpe oder Wasserstrahlpumpe erzeugt wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß an der mindestens einen Nebenöffnung eine Ableitung (8) angeschlossen
ist, über die die eingeströmte Flüssigkeit ablaufen kann.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß Flüssigkeitszuleitung (7) und -ableitung in einem Flüssigkeitsreservoir münden,
so daß eine Ringströmung entstehen kann.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß Zu- und Ableitung in einer Leitung zum Behälter geführt sind.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Nebenöffnung mit einem flüssigkeitsdichten, aber
luftdurchlässigen Stoff bespannt ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß an dem Behälter ein Handgriff (9) oder ein Standrohr angebracht ist, durch
dessen Innern Zu- und Ableitung geführt sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der mindestens einen Düse ein Öffnungsventil (10) oder Umschaltventil
vorgeschaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Druckdifferenz zwischen der Zuleitung und der mindestens einen
Nebenöffnung durch ein Ventil oder einen Regler einstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der mindestens einen Düse eine Zumischanlage vorgeschaltet ist, durch die
Waschsubstanzen oder andere Zusätze in den Flüssigkeitsstrom gelangen
können.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß in der Nähe der mindestens einen Hauptöffnung Bürsten oder ähnliche
Hilfsmittel angebracht sind, die mechanisch oder elektrisch betrieben werden
können.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Düse ausrichtbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Düsentyp austauschbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß diese eine Vorwärmeinheit aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß diese eine Filtereinrichtung aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Rand der mindestens einen Hauptöffnung temperierbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß anstelle der oder zusätzlich zur Flüssigkeit auch Gas oder Dampf befördert
werden kann.
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