DE19902025A1 - Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Bauelement (12) aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff, mit einer zelligen Materialstruktur und geringer Dichte und andererseits auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Bauelementes (12). Des Weiteren bezieht sich die Erfindung auf ein Wandelement, das zuvor erwähnte Bauelemente (12) umfasst. DOLLAR A Das Bauelement (12) sowie das Verfahren zur Herstellung des Bauelementes sollen derart weiterentwickelt werden, dass das Bauelement (12) bei einem hohen Wärmedurchgangswiderstand einen niedrigen Dampfdiffusionsfaktor aufweist. Auch soll das Bauelement (12) zum Aufbau eines Wandaufbaus (10) geeignet sein. DOLLAR A Dazu wird vorgeschlagen, dass das Bauelement (12) eine kapillare Materialstruktur aufweist. Die kapillare Materialstruktur wird dadurch erreicht, dass an das Bauelement (12) eine Spannung angelegt wird, wobei aufgrund von in dem Material enthaltener Restfeuchtigkeit ein Stromfluss zumindest im Grenzbereich zwischen den angrenzenden Partikeln erzeugt wird und wobei die Stromflusswege ein Netz von kapillaren Kanälen bilden. Zur Bildung eines Wandaufbaus (10) ist das Bauelement (12) als Formstein mit zumindest zwei Seitenwandungen (14, 16) ausgebildet, die über zumindest einen integralen Steg (18) miteinander verbunden sind.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaum
stoff, mit einer zelligen Materialstruktur und geringer Dichte sowie auf ein Verfahren zur
Herstellung eines solchen Bauelementes.
Bauelemente aus Schaumstoff sind als Isolationsbaustoffe aus dem Stand der Technik bereits
bekannt. Dabei handelt es sich um künstlich hergestellte Werkstoffe mit zelliger Struktur und
geringer Dichte. Sie zeichnen sich außerdem durch geringe Wärmeleitfähigkeit aus, wodurch
diese Bauelemente oft als Wärmeisolierung z. B. zum Isolieren von Außenwänden eingesetzt
werden. Zur Herstellung von Schaumstoffen werden geschmolzene Thermoplaste oder
niedermolekulare Vorstufen von Duromeren mit Gasen oder Treibmitteln verschäumt.
Insbesondere bei der Herstellung von Polystyrol-Partikel-Schaumstoff (Styropor) wird
grießartiges Polystyrol mit Polyäther als Treibmittel bei etwa 100°C zu kleinen Bläschen
vorgeschäumt. Diese werden anschließend zu Blöcken oder Formteilen mit einer Dichte von
10 bis 100 kg/m3 verschweißt bzw. verschmolzen.
Bisher bekannte Bauelemente aus Schaumstoff weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie einen
hohen Diffusionswiderstandsfaktor aufweisen, wodurch die Wasserdampf-Diffusion erschwert
wird. Diese Eigenschaft spielt jedoch insbesondere bei Aufbau von Außenwänden eine
wesentliche Rolle. Unter Wasserdampf-Diffusion wird die Bewegung von Wasserdampf von
Stellen mit höherem zu solchen mit niederem Dampfdruck verstanden.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Bauelement sowie ein Verfahren
zur Herstellung des Bauelementes derart weiterzuentwickeln, dass das Bauelement bei einem
hohen Wärmedurchgangswiderstand einen niedrigen Dampfdiffusionsfaktor aufweist. Auch
soll das Bauelement zum Aufbau eines Wandaufbaus geeignet sein.
Das Problem wird durch ein Bauelement gelöst, das eine kapillare Materialstruktur aufweist.
Nach dem Stand der Technik weisen Bauelemente aus Schaumstoff eine geschlossenzellige
Struktur auf, wobei die einzelnen Partikel bzw. aufgeschäumten Bläschen dicht aneinander
liegen, wodurch jegliche Dampfdiffusion verhindert wird. Durch die kapillare Material
struktur, d. h. kapillare Kanäle zwischen den aufgeschäumten Bläschen, ist die Möglichkeit
gegeben, dass das Bauelement wasserdampfdurchlässig ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht das Bauelement aus zumindest
bereichsweise miteinander verschmolzenen Polystyrol-Partikeln, vorzugsweise aus geschäum
ten, geschlossenen Polystyrol-Kugeln, wobei zwischen den Partikeln kapillare Kanäle zur
Bildung der kapillaren Materialstruktur ausgebildet sind. Dabei handelt es sich um einen
Hartschaumstoff, der sich besonders durch seinen hohen Verformungswiderstand und seine
geringe elastische Verformbarkeit auszeichnet.
Auf diese Weise ist das Bauelement wasserdampfdurchlässig und weist einen Diffusions
widerstandsfaktor von ≦ 30 µ auf. Gleichzeitig können sehr hohe Wärmedurchgangswider
stände im Bereich von 0,040 m2K/W erzielt werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Bauelement
zur Bildung eines Wandaufbaus, vorzugsweise einer Außenwand ausgebildet ist. Dabei ist das
Bauelement als Formbaustein mit zumindest zwei Seitenwandungen ausgebildet, die über
zumindest einen integralen Steg miteinander verbunden sind.
Als Ausführungsform mit eigenständigem Erfindungscharakter wird ein Wandaufbau be
schrieben, der zumindest ein zuvor beschriebenes Bauelement umfasst. Der Wandaufbau
zeichnet sich dadurch aus, dass das Bauelement als Formbaustein mit zumindest zwei
Seitenwandungen ausgebildet ist, die über zumindest einen integralen Steg beabstandet
miteinander verbunden sind, wobei die Formbausteine zur Bildung des Wandaufbaus form
schlüssig ineinandergreifen, so dass die einzelnen Seitenwandungen jeweils eine innere und
eine äußere Wandfläche bilden und wobei ein zwischen den Seitenwandungen gebildeter
Hohlraum mit einem Füllmaterial ausgefüllt ist und wobei die innere und äußere Wandfläche
zumindest eine weitere Beschichtung aufweisen. Hierdurch wird ein Wandelement mit einem
sehr hohen Wärmedurchgangswiderstand, aber einem niedrigen Diffusionswiderstandsfaktor
zur Verfügung gestellt. Des Weiteren zeichnet sich der Wandaufbau aufgrund der verwende
ten Baustoffe als absolut wohngesund und trocken aus. Insbesondere werden die Anforderun
gen an ein Niedrigenergiehaus übertroffen, da der K-Wert je nach Wandausführung in einem
Bereich von 0,19 bis 0,34 W/m2K beträgt.
Das Füllmaterial ist vorzugsweise als Leichtbeton ausgebildet, wobei es sich dabei um einen
ökologischen Baustoff handelt, der hauptsächlich aus Dämmstoffanteilen, wie z. B. gebrann
ten Tonkugeln aus Basaltstoffen, monolithischen oder geschäumten Granulaten mit einer
Mischung aus gebranntem Kalkstein (Zement) und Gips besteht.
Die auf die Wandfläche aufgebrachte weitere Beschichtung ist außenwandseitig als eine Folge
aus Zementgrundputz, Leichtdämmschutz und monolithischem Strukturputz und wandinnen
seitig als Gipsgrundputz bzw. Gipsputz ausgebildet. Zur Verstärkung der Grundputze können
Gewebeeinlagen eingebracht werden. Selbstverständlich kann die Beschichtung auch als
Plattenelement, vorzugsweise Zementbauplatte, ausgebildet werden.
Schließlich zeichnet sich der Wandaufbau durch einen hohen Schalldämmwert im Bereich
von 54 dB aus.
Bei einem Verfahren zur Herstellung eines Bauelementes aus Schaumstoff, vorzugsweise
Hartschaumstoff, werden geschmolzene Thermoplaste mit einem Treibmittel zu kleinen
Partikeln vorgeschäumt und zu einer geschlossenzelligen Materialstruktur verschmolzen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass an das
Bauelement eine Spannung angelegt wird, wobei aufgrund von in dem Material enthaltener
Restfeuchtigkeit ein Stromfluss zumindest im Grenzbereich zwischen den angrenzenden
Partikeln erzeugt wird und dass die Stromflusswege ein Netz von kapillaren Kanälen bilden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ausgenutzt, dass der Schaumstoff nach seiner
Herstellung eine Restfeuchte von ca. 38% besitzt. Diese Restfeuchte wird als Stromleiter
benutzt, indem das Bauelement einer Spannung ausgesetzt wird, die einen Stromfluss
innerhalb des Bauelementes bewirkt.
Vorzugsweise ist die Spannung als Spannungsstoß mit einer Spannung im Bereich von
100.000 Volt ausgelegt. Die kapillaren Kanäle erstrecken sich entlang der Strombahnen, die
aufgrund eines Schmelzvorganges von zwischen den Partikeln enthaltener Feuchtigkeit
gebildet werden. Dabei wird die Feuchtigkeit erwärmt, wodurch ein Kontaktbereich zwischen
den einzelnen Partikeln zumindest teilweise aufgeschmolzen wird. Als Grundmaterial wird
vorzugsweise Polystyrol verwendet.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den
Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -,
sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden
bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Die einzige Figur zeigt einen Wandaufbau 10, bei dem ein Bauelement 12 aus Schaumstoff,
vorzugsweise Hartschaumstoff, mit einer geschlossenzelligen Materialstruktur und geringer
Dichte Anwendung findet. Das Bauelement 12 zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass
es eine kapillare Materialstruktur aufweist. In bevorzugter Ausführungsform besteht das
Bauelement 12 aus zumindest bereichsweise miteinander verschmolzenen Polystyrol-Partikeln,
vorzugsweise aus geschäumten, geschlossenen Polystyrol-Kugeln, wobei zwischen den
Partikeln kapillare Kanäle zur Bildung der kapillaren Materialstruktur ausgebildet sind.
Dadurch wird das Bauelement 12 wasserdampfdurchlässig und hat einen Diffusionswider
standsfaktor von ≦ 30 µ.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Bauelement zur Bildung eines
Wandaufbaus, vorzugsweise einer Außenwand, verwendet. Dazu ist das Bauelement 12 als
Formbaustein mit zumindest zwei Seitenwandungen 14, 16 ausgebildet, die über zumindest
einen integralen Steg 18 miteinander verbunden und mit Abstand zueinander angeordnet sind.
Der Wandaufbau 10 umfasst einen oder mehrere Formbausteine 12, wobei die Formbausteine
formschlüssig ineinandergreifen und wobei die Seitenwandungen 14, 16 jeweils eine äußere
und eine innere Wandfläche 20, 22 bilden. Zwischen den Seitenwandungen 14, 16 des
Formbausteins 12 ist ein Hohlraum vorhanden, der mit einem Füllmaterial 24, das vorzugs
weise aus Leichtbeton besteht, ausgefüllt wird. Leichtbeton ist ein ökologischer Baustoff, der
hauptsächlich aus Dämmstoffanteilen, wie z. B. gebrannten Tonkugeln aus Basaltstoffen,
monolithischen oder geschäumten Granulaten mit einer Mischung aus gebranntem Kalkstein
(Zement) und Gips besteht.
Die innere und äußere Wandfläche 20, 22 ist jeweils mit einer kontinuierlichen Beschichtung
24, 26 bedeckt. Die Beschichtung 24 der inneren Wandoberfläche 20 ist dabei als Gips
grundputz bzw. Gipsputz ausgebildet, wobei die Beschichtung 26 der äußeren Wandfläche 22
als Zementgrundputz ausgebildet ist. Auf dem Zementgrundputz wird zur Wärme- und
Schallisolierung ein Leichtdämmschutz 28 aufgebracht, auf den wiederum ein mineralischer
Strukturputz 30 aufgebracht ist.
Zur Verstärkung der auf den Wandflächen aufgebrachten Putzschichten können diese mit
einer Gewebeeinlage versehen werden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Wandaufbau 10 mit einer integrierten Decken
randschalung 32 ausgebildet, wobei die außenliegende Seitenwandung eines deckenseitigen
Formbausteins 12 zur Bildung eines im Querschnitt L-förmigen Absatzes über den Rand des
Formbausteins hinaus ausgebildet ist, um auf diese Weise eine Deckenrandschalung zur
Verfügung zu stellen.
Der so ausgebildete Wandaufbau 10 kann als Umfassungswand eines Erd- bzw. Obergeschos
ses eines Bauwerkes verwendet werden.
Durch die Verwendung der wasserdampfdurchlässigen Formbausteine 12 aus Hartschaum
erhält der gesamte Wandaufbau einen sehr hohen Wärmedurchgangswiderstand bei einem
niedrigen Diffusionswiderstandsfaktor. Der Diffusionswiderstandsfaktor liegt vorzugsweise im
Bereich ≦ 30 µ.
Die Wanddicke beträgt mindestens 27,8 cm bei folgendem Aufbau, von außen nach innen
ausgeführt:
- - mineralischer Strukturputz (30)
- - 20 mm Leichtdämmschutz (28)
- - 50 mm kapillares, wasserdampfdurchlässiges Hartschaumelement (16)
- - 150 mm Leichtbeton (24)
- - 50 mm kapillares, wasserdampfdurchlässiges Hartschaumelement (14)
- - Gipsgrundputz mit Gewebeeinlage (20) und/oder Gipsputz, glatt
Bei einem derartigen Wandaufbau können K-Werte im Bereich von 0,19 bis 0,34 W/n2K
erreicht werden.
Die Herstellung der zum Aufbau des Wandaufbaus 10 benötigten Bauelemente 12 aus
Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff, wird im Folgenden beschrieben. Zunächst
werden geschmolzene Thermoplaste mit einem Treibmittel zu Körpern wie Bläschen vor
geschäumt und zu einer geschlossenzelligen Materialstruktur verschmolzen. Als Basis werden
Polystyrol-Formsteine mit Hohlkörper verwendet. Diese besitzen nach der Herstellung eine
Restfeuchte von ca. 38%, die jedoch innerhalb weniger Stunden verdunstet.
Unmittelbar nach der Herstellung werden die Bauelemente mit einer Spannung, bzw. einem
Spannungsstoß in einer Höhe von ca. 100.000 Volt beaufschlagt, wodurch in der geschlossen
zelligen Materialstruktur ein Stromfluss entsteht. Die Spannungsbeaufschlagung erfolgt nach
Art eines Kondensators, wobei das Bauelement seitlich mit leitenden Platten in Berührung
kommt, an denen die Spannung angelegt wird. Aufgrund des elektrischen Feldes entsteht ein
Stromfluss, der sich seinen Weg zwischen den verschmolzenen Körpern bzw. Polystyrol-
Kugeln sucht, wodurch aufgrund der vorhandenen Feuchtigkeit Schmelz-Verdampfungswärme
zwischen den Körpern bzw. Kugeln entsteht. Auf diese Weise wird ein Netz von kapillaren
Kanälen gebildet, die einen Wasserdampf-Widerstandsfaktor 30 µ ermöglichen. Dabei
bilden sich Kanäle entlang der Strombahnen, die aufgrund eines Schmelzverdunstungsvor
gangs von zwischen den Körpern bzw. Kugeln gelagerter Feuchtigkeit gebildet werden.
Claims (16)
1. Bauelement (10) aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff, mit einer zelligen
Materialstruktur und geringer Dichte,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (10) eine kapillare Materialstruktur aufweist.
2. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) aus zumindest bereichsweise miteinander verschmolzenen
Polystyrol-Partikeln, vorzugsweise aus geschäumten, geschlossenen Polystyrol-Kugeln
besteht und dass zwischen den Partikeln kapillare Kanäle zur Bildung der kapillaren
Materialstruktur ausgebildet sind.
3. Bauelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) wasserdampfdurchlässig ist und einen Diffusionswider
standsfaktor von ≦ 30 µ aufweist.
4. Bauelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) einen Wärmedurchgangswiderstand im Bereich von 0,040
m2K/W aufweist.
5. Bauelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) zur Bildung eines Wandaufbaus (10), vorzugsweise einer
Außenwand verwendbar ist.
6. Bauelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) als Formbaustein mit zumindest zwei Seitenwandungen (14,
16) ausgebildet ist, die über zumindest einen integralen Steg (18) miteinander ver
bunden sind.
7. Wandaufbau mit einem Bauelement nach zumindest einem der vorhergehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bauelement (12) als Formbaustein mit zumindest zwei Seitenwandungen (14,
16) ausgebildet ist, die über zumindest einen integralen Steg (18) beabstandet mitein
ander verbunden sind, dass die Formbausteine zur Bildung des Wandaufbaus (10)
formschlüssig ineinandergreifen, so dass die einzelnen Seitenwandungen (14, 16)
jeweils eine innere und eine äußere Wandfläche (20, 22) bilden und dass ein zwischen
den Seitenwandungen (14, 16) gebildeter Hohlraum mit einem Füllmaterial (24)
ausgefüllt ist.
8. Wandaufbau nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die innere und äußere Wandfläche (20, 22) zumindest eine weitere Beschichtung
(24, 26, 28, 30) aufweisen.
9. Wandaufbau nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Füllmaterial ein Leichtbeton ist, der im Wesentlichen aus Dämmstoffanteilen
wie z. B. gebrannten Tonkugeln aus Basaltstoffen, monolithischen oder geschäumten
Granulaten mit einer Mischung aus gebranntem Kalkstein (Zement) und Gips besteht.
10. Wandaufbau nach zumindest einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die weitere Beschichtung (24, 26) einen Zementgrundputz und/oder Gipsgrund
putz mit vorzugsweise einer Gewebeeinlage ist.
11. Wandaufbau nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die weitere Beschichtung (24, 26) als Plattenelement, vorzugsweise Zementbau
platte ausgebildet ist.
12. Wandaufbau nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die weitere Beschichtung (20, 26) mit einer Isolationsschicht (28) wie Leicht
dämmschutz und einer Verputzung (30) wie monolithischem Strukturputz bedeckt ist.
13. Verfahren zur Herstellung eines Bauelementes (12) aus Schaumstoff, vorzugsweise
Hartschaumstoff, wobei geschmolzene Thermoplaste mit einem Treibmittel zu kleinen
Partikeln vorgeschäumt und zu einer geschlossenzelligen Materialstruktur verschmol
zen werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass an das Bauelement (12) eine Spannung angelegt wird, wobei aufgrund von in
dem Material enthaltener Restfeuchtigkeit ein Stromfluss zumindest im Grenzbereich
zwischen den angrenzenden Partikeln erzeugt wird und dass die Stromflusswege ein
Netz von kapillaren Kanälen bilden.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Spannung als Spannungsstoß mit einer Spannung im Bereich von 100.000
Volt angelegt wird.
15. Verfahren nach Ansprüchen 13 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass durch die kapillaren Kanäle entlang von Strombahnenstrecken, die aufgrund eines
Schmelzvorganges von zwischen den Partikeln enthaltener Flüssigkeit gebildet
werden.
16. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Grundmaterial Polystyrol verwendet wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19902025A DE19902025A1 (de) | 1999-01-20 | 1999-01-20 | Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff und Verfahren zu dessen Herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19902025A DE19902025A1 (de) | 1999-01-20 | 1999-01-20 | Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff und Verfahren zu dessen Herstellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19902025A1 true DE19902025A1 (de) | 2000-07-27 |
Family
ID=7894780
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19902025A Withdrawn DE19902025A1 (de) | 1999-01-20 | 1999-01-20 | Bauelement aus Schaumstoff, vorzugsweise Hartschaumstoff und Verfahren zu dessen Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19902025A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1347118A1 (de) * | 2002-03-22 | 2003-09-24 | Gefinex Gesellschaft für Innovative Extrusionsprodukte mbh | Polyethylenschaum mit geringer dynamischer Steifigkeit |
| EP1270837A3 (de) * | 2001-06-28 | 2003-12-03 | Austyrol Dämmstoffe Ges.m.b.H. | Wärmedämmung von Wänden und/oder Decken von Gebäuden |
| DE102005011970A1 (de) * | 2005-03-14 | 2006-09-21 | SLT Systemtechnik Ladungsträger GmbH | Fertiggebäude |
-
1999
- 1999-01-20 DE DE19902025A patent/DE19902025A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1270837A3 (de) * | 2001-06-28 | 2003-12-03 | Austyrol Dämmstoffe Ges.m.b.H. | Wärmedämmung von Wänden und/oder Decken von Gebäuden |
| EP1347118A1 (de) * | 2002-03-22 | 2003-09-24 | Gefinex Gesellschaft für Innovative Extrusionsprodukte mbh | Polyethylenschaum mit geringer dynamischer Steifigkeit |
| DE102005011970A1 (de) * | 2005-03-14 | 2006-09-21 | SLT Systemtechnik Ladungsträger GmbH | Fertiggebäude |
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|---|---|---|---|
| 8130 | Withdrawal |