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DE19901895A1 - Verpackung für Tiernahrung - Google Patents

Verpackung für Tiernahrung

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Publication number
DE19901895A1
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DE
Germany
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packaging
units
packaging according
pet food
interconnected
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DE1999101895
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English (en)
Inventor
Klaus Hufnagel
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/40Packages formed by enclosing successive articles, or increments of material, in webs, e.g. folded or tubular webs, or by subdividing tubes filled with liquid, semi-liquid, or plastic materials
    • B65D75/42Chains of interconnected packages

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)

Abstract

Beschrieben wird eine Verpackung für Tiernahrung, insbesondere Trockenfutter, wobei die Verpackung (2) in wenigstens zwei miteinander verbundene Verpackungseinheiten (8) zur Aufnahme jeweils einer bestimmten Menge an Tiernahrung unterteilt ist. Die Mengen an Tiernahrung in den einzelnen Verpackungseinheiten (8) sind hierbei jeweils wenigstens annähernd gleich groß und das Summengewicht der in den Verpackungseinheiten (8) verpackten Tiernahrungsmengen entspricht handelsüblichen Gewichten von Tiernahrungs-Verpackungen (Fig. 3).

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Tiernahrung, insbesondere Trockenfutter.
Tiernahrung, beispielsweise Trocken- oder Flockenfutter für Hunde, wird in bestimmten Verpackungs- oder Gebindegrö­ ßen verkauft. So gibt es beispielsweise Verpackungen oder Gebinde mit 1, 5, 10, 15 und 25 kg Inhalt. Weiterhin gibt es eine Mehrzahl von Herstellern derartiger Tiernahrung, wobei dann wiederum jeder Hersteller über eine Mehrzahl von Futtersorten mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und/oder unterschiedlichen Zusammensetzungen verfügt. Ein Fach- oder Großhandel, der gut sortiert sein möchte oder muß, steht daher vor dem Problem, beispielsweise fünf ver­ schiedene Sorten des Herstellers A, sieben verschiedene Sorten des Herstellers B und vier verschiedene Sorten des Hersteller C in vier oder fünf verschiedenen großen Verpak­ kungen bevorraten zu müssen. Hierdurch ergibt sich ein ganz erheblicher Platzbedarf in der Lagerhaltung und der Waren­ präsentation mit den damit einhergehenden logistischen Pro­ blemen. Besondere logistische Probleme ergeben sich darüber hinaus beim Transport und der Nachbestellung.
Die durchschnittliche Entnahmemenge pro Tag für Hunde­ futter liegt bei etwa 300 bis 400 g. Eine Verpackung oder ein Gebinde mit beispielsweise 10 kg Inhalt reicht demnach für etwa 28 Tage. Sobald die Verpackung zur erstmaligen Entnahme einer Teilmenge geöffnet worden ist, ist sie nicht mehr luft-, aroma- und feuchtigkeitsdicht verschlossen. Auch hieraus ergibt sich eine Anzahl von Nachteilen, so beispielsweise Vitamin-, Nährstoff- und Geschmacksverluste durch aufgrund von Lufteintritt erfolgender Oxidation, Bin­ dung von Luftfeuchtigkeit aus der Umgebung aufgrund der Tatsache, daß das abgepackte Trocken- oder Flockenfutter in der Regel nur einen Restfeuchtegehalt von 8% hat, sowie die Möglichkeit, daß die Verpackung, beispielsweise ein Kunststoffsack, umfällt und der Inhalt verstreut wird. Ver­ stärkt wird dieses Problem immer noch dann, wenn entweder aus Kostengründen ein sehr großes Gebinde gekauft wird, oder aber ein sehr kleiner Hund gefüttert werden muß, der einen durchschnittlichen Tagesbedarf von beispielsweise nur 200 g oder sogar darunter hat.
Der Kilo-Preis ein und derselben Futtersorte ändert sich abhängig von der Größe der Verkaufsverpackung oder des Verkaufsgebindes. Ein 1-kg-Gebinde hat beispielsweise einen Kilo-Preis von 7 DM, ein 5-kg-Gebinde hat einen Kilo-Preis von 6 DM, ein 10-kg-Gebinde hat einen Kilo-Preis von 5 DM und ein 20-kg-Gebinde hat einen Kilo-Preis von 3 oder 4 DM. Daher ist der Käufer in der Regel versucht, größere weil günstigere Gebinde zu kaufen, obgleich er sich damit die oben genannten Nachteile einhandelt. Mit anderen Worten, obwohl einem Tierhalter, beispielsweise einem Hundebesitzer bewußt ist, daß bei einer täglichen 300-g-weisen Fütterung seines Tieres aus einem 10-kg-Gebinde dieses beinahe einen Monat mehr oder weniger offen mit den damit einhergehenden Qualitätsverlusten bevorratet werden muß, sind viele Hunde­ besitzer aus Kostengründen nicht dazu bereit, kleinere Ge­ binde mit beispielsweise 1 oder 5 kg Inhalt zu kaufen, wel­ che weniger lang nach dem Anbrechen bevorratet werden müß­ ten.
Demgegenüber hat es sich die vorliegende Erfindung zur Aufgabe gemacht, eine Verpackung für Tiernahrung zu schaf­ fen, bei der die oben erwähnten Probleme und hier insbeson­ dere die logistischen Probleme bei Transport, Lagerhaltung und Verkaufspräsentation einer Mehrzahl unterschiedlicher Sorten unterschiedlicher Hersteller jeweils in mehreren Ge­ bindegrößen zu beseitigen oder zumindest wesentlich zu ver­ ringern.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die vorliegende Er­ findung gemäß Anspruch 1 vor, daß die Verpackung für die Tiernahrung in wenigstens zwei miteinander verbundene und im verbundenen Zustand gegeneinander bewegliche Ver­ packungseinheiten zur Aufnahme jeweils einer bestimmten Menge an Tiernahrung unterteilt ist.
Anstelle eines einheitlich mit beispielsweise 10 kg Tiernahrung, also beispielsweise Trocken- oder Flockenfut­ ter für Hunde gefüllten Gebindes ist bei der erfindungsge­ mäßen Verpackung dieses in wenigstens zwei miteinander ver­ bundene Verpackungseinheiten unterteilt, wobei jede Ver­ packungseinheit eine bestimmte Menge an Tiernahrung ent­ hält. Bei beispielsweise einer 10 kg schweren Verpackung kann bei z. B. vier Verpackungseinheiten jede der Ver­ packungseinheiten 2,5 kg Tiernahrung enthalten, falls gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die einzelnen Ver­ packungseinheiten mit jeweils gleicher Menge befüllt sind. Die einzelnen Verpackungseinheiten können jedoch auch gemäß des grundliegenden Gedankens oder Aspektes der vorliegenden Erfindung unterschiedliche Füllmengen beinhalten, bei­ spielsweise bei einer 10 kg schweren Verpackung kann eine Verpackungseinheit 1 kg, die zweite Verpackungseinheit 2 kg, die dritte Verpackungseinheit 3 kg und die vierte Ver­ packungseinheit 4 kg an Tiernahrung oder Futter enthalten.
Die sich aus der erfindungsgemäßen Verpackung ergeben­ den Vorteile stellen sich im wesentlichen wie folgt dar:
Der Zwischen- oder Endhändler ist in der Lage, pro Her­ steller und pro Futtersorte nur noch ein Gebinde oder eine erfindungsgemäße Verpackung mit einem einheitlichen Ge­ wicht, beispielsweise 10 kg zu einem gegenüber einer 1-kg- Verpackung günstigeren Preis zu erwerben. Darüberhinaus vermindert sich durch die einheitliche Verpackungsgröße und das einheitliche Verpackungsgewicht der logistische Aufwand bei Transport, Zwischen- und Endlagerung. Der Endverkäufer, beispielsweise ein Zoogeschäft, hat dann die Möglichkeit, die aus den miteinander verbundenen Verpackungseinheiten bestehende erfindungsgemäße Verpackung in entweder lauter einzelne Verpackungseinheiten oder in gegenüber der ur­ sprünglichen Verpackung kleinere Verpackungseinheit-Gruppen aufzuteilen und individuell auszupreisen, wobei dann durch­ aus einzelne Verpackungseinheiten einen höheren Kilo-Preis erhalten können, als Zweier-, Dreier- oder Vierergruppen von zusammenverbleibenden Verpackungseinheiten, welche dann zusammengefaßt genommen größere Gebinde darstellen. Das Auftrennen der aus einer Anzahl von Verpackungseinheiten bestehenden erfindungsgemäßen Verpackung kann hierbei vor Ort, d. h. in dem Geschäft oder Laden je nach der dort vor­ handenen Kundennachfrage bzw. hierauf beruhenden Erfah­ rungswerten des Verkaufspersonals erfolgen. So kann bei­ spielsweise in einem Zoogeschäft der Verkaufsanteil von 1- kg-Gebinden 5%, der von 5-kg-Gebinden 25%, der von 10-kg- Gebinden 40% und der von noch größeren Gebinden 30% be­ tragen. Entsprechend diesen auf Erfahrungswerten aus der Geschäftspraxis beruhenden Werten können dann die erfin­ dungsgemäßen Verpackungen individuell in einzelne Ver­ packungseinheiten oder Verpackungseinheit-Gruppen unter­ teilt werden. Da sich diese als rein beispielhaft zu ver­ stehenden Prozentwerte von Geschäft zu Geschäft und auch abhängig von der Umgebung (Stadt oder Land etc.) ganz er­ heblich ändern können, waren bislang bei Transport und Ver­ teilung von beispielsweise fünf unterschiedlichen Gebinde­ größen erhebliche logistische Probleme bei dem Transport und der Verteilung zu bewältigen. Diese Probleme sind nun­ mehr aufgrund der einheitlichen Verpackungsgröße, welche eine Konfektionierung in unterschiedliche letztendliche Verkaufsgrößen erlaubt, erheblich reduziert.
Ein nachfolgendes Rechenbeispiel soll dies näher erläu­ tern: Es sei angenommen, daß drei Hersteller jeweils fünf Futtersorten in fünf unterschiedlichen Gebindegrößen anbie­ ten. Dies ergibt eine Palette von insgesamt 75 verschiede­ nen Verpackungen. Durch den Gegenstand der vorliegenden Er­ findung, d. h. durch die aus Verpackungseinheiten bestehende Verpackung entfällt der Multiplikator der fünf verschiede­ nen Gebindegrößen, so daß gegenüber den bisher vorhandenen 75 einzelnen Verpackungen nunmehr lediglich 15 verbleiben, d. h. die fünf unterschiedlichen Futtersorten von jeweils drei verschiedenen Herstellern oder Anbietern. Eine Verrin­ gerung von 75 auf 15 entspricht einer Mengenverringerung um den Faktor 5. Die Logistikprobleme bei Transport, Vertei­ lung, Lagerhaltung und Nachbestellung verringern sich idea­ lerweise ebenfalls um diesen Faktor 5, so daß die mit der erfindungsgemäßen Verpackung in dieser Hinsicht erzielbaren Vorteile ganz erheblich sind.
Weiterhin ergibt sich seitens des Herstellers oder Ab­ füllers der Vorteil, daß er nur noch eine Verpackungs- oder Gebindegröße befüllen muß, und nicht mehr drei, vier, fünf oder noch mehr (abhängig von den sich im Verkaufssortiment befindlichen Verpackungsgrößen). Anstelle von beispielswei­ se 5 mal 10.000 Einheiten Ausgangsmaterial für 5 verschie­ den Verpackungsgrößen kann der Hersteller oder Abfüller 50.000 gleiche Einheiten Ausgangsmaterial zu einem dann günstigeren Preis einkaufen. Die Bevorratung und Verteilung des Ausgangsmaterials im Abfüllbetrieb wird ebenfalls auf­ grund des einheitlichen Charakters des Ausgangsmaterials vereinfacht. Dauernde Produktionsumstellungen oder der Par­ allelbetrieb einer Vielzahl von Abfüllanlagen für verschie­ dene Verpackungsgrößen sind ebenfalls nicht mehr nötig. Insgesamt werden somit durch die erfindungsgemäße Ver­ packung auch seitens des Herstellers oder Abfül­ lers/Verpackers wesentliche logistische und finanzielle Vorteile geschaffen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der vorliegenden Er­ findung ist, daß auch dann, wenn die maximale Größe der er­ findungsgemäßen Verpackung, beispielsweise 10, 15 oder 25 kg gewählt wird, diese Gesamtmenge von 10, 15 oder 25 kg Tiernahrung oder Futter quasi in Untermengen in der ent­ sprechenden Anzahl von Verpackungseinheiten portioniert ist, wobei diese Untermengen je nach Größe der gesamten Verpackung und je nach Anzahl der einzelnen Verpackungsein­ heiten beispielsweise 1 kg, 2,5 kg oder 5 kg betragen. Eine zur erstmaligen Entnahme geöffnete Verpackungseinheit mit einer enthaltenen Untermenge von beispielsweise 2,5 kg wird naturgemäß weitaus rascher geleert, als eine Verpackung, in der sich das Mehrfache dieses Gewichts an Futter in nicht unterteilter Form befindet. Das Futter ist somit über ge­ ringere Zeit hinweg Feuchtigkeit und Luftsauerstoff ausge­ setzt und behält daher eine höhere Qualität. Dies trifft auch dann zu, wenn beispielsweise aus einer 20-kg-Verpac­ kung pro Tag nur beispielsweise 250 g entnommen werden, was einer Verbrauchszeit von 80 Tagen entspricht. Das in der erfindungsgemäßen Verpackung abgepackte Futter ist aufgrund der einzelnen Verpackungseinheiten nicht mehr über diese vollen 80 Tage hinweg der Luftfeuchtigkeit und dem Luftsau­ erstoff ausgesetzt, sondern jede abgepackte Untermenge von beispielsweise 2 kg entsprechend zehn Verpackungseinheiten ist nach einer Zeitdauer von 8 Tagen aufgebraucht. Während dieser um den Faktor 10 kürzeren Aufbrauchzeit erleidet das Futter weitaus weniger Qualitätsverluste. Dies wiederum und auch die Möglichkeit, große Verpackungen zu einem günstige­ ren Kilo-Preis zu erstehen, ist auch für Besitzer kleinerer Hunde mit geringerem Futterbedarf ein Anreiz, auf große Verpackungen zurückzugreifen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bevorzugt ist die Verpackung aus einem Kunststoff-Foli­ enschlauch gefertigt. Hierdurch ist die Verpackung in vor­ teilhafter Weise luft-, aroma- und feuchtigkeitsdicht, so­ wie gegebenenfalls auch lichtdicht. Die Herstellung der Verpackung aus dem Kunststoff-Folienschlauch erfolgt in an sich bekannter Weise dadurch, daß der Folienschlauch konti­ nuierlich durch eine Wärmeschweiß- und Trennvorrichtung verschlossen (zugeschweißt) und abgelängt wird. Hierbei kann dann auch in bevorzugter Weise die Unterteilung der Verpackung durch eine Wärmeschweißnaht in dem Kunststoff­ beutel erfolgen.
Bevorzugt sind die Mengen an Tiernahrung in den einzel­ nen Verpackungseinheiten jeweils wenigstens annähernd gleich groß, da dies die Handhabung bzw. den Gebrauch der erfindungsgemäßen Verpackung einfach und übersichtlich macht.
Das Summengewicht der in den Verpackungseinheiten ver­ packten Tiernahrungsmengen entspricht bevorzugt handelsüb­ lichen Gewichten von Tiernahrungs-Verpackungen. Speziell der Kunde muß sich somit nicht an neue Verpackungsgrößen gewöhnen, sondern kann gezielt auf eine ihm bekannte und gewohnte Verpackungsgröße zurückgreifen, von der er weiß, daß sie für seine Belange am besten angepaßt ist.
Bevorzugt sind jeweils zwei einander benachbarte Ver­ packungseinheiten an den aneinanderstoßenden Kanten mitein­ ander verbunden. Dies stellt die einfachste und im Zuge der Ausbildung und Befüllung der Verpackung am besten handhab­ bare Anordnung der Verpackungseinheiten dar. Weiterhin kann hierdurch gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungs­ form die Verbindung so ausgestaltet werden, daß eine Rela­ tivbewegung der Verpackungseinheiten zueinander mit der Verbindung als Schwenkachse möglich ist. Hierdurch lassen sich die Verpackungseinheiten relativ zueinander falten oder abknicken und besonders bevorzugt unter bleibender ge­ genseitiger Verbindung im wesentlichen deckungsgleich auf­ einander legen. Eine Mehrzahl von Verpackungseinheiten, beispielsweise vier oder fünf Verpackungseinheiten kann so­ mit aus ihrer gestreckt/hintereinanderliegenden und unter­ einander verbundenen Anordnung zick-zack- oder ziehharmoni­ kaartig aufeinandergelegt werden und die Verpackungsein­ heiten bilden so eine kompakte und gut handhabbare Ver­ packung.
Sind hierbei die aufeinandergelegten Verpackungseinhei­ ten zueinander fixierbar, verbessert sich die Handhabung noch weiter.
Die Fixierung kann gemäß einer bevorzugten Ausgestal­ tungsform durch eine die aufeinanderliegenden Verpackungs­ einheiten umfassende Banderole erfolgen. Nach Entfernen der Banderole lassen sich die aufeinanderliegenden Verpackungs­ einheiten wieder entfalten und gegebenenfalls voneinander trennen. Hierbei ergibt sich gemäß einer weiteren bevorzug­ ten Ausführungsform auch noch der Vorteil, daß die Bande­ role produktspezifisch bedruckbar ist.
Ist die Verbindung zwischen zwei einander benachbarten Verpackungseinheiten entlang einer Solltrennstelle, bei­ spielsweise einer Perforation, einem Aufreißfaden oder der­ gleichen trennbar, benötigt man zum Trennen einzelnen Ver­ packungseinheiten voneinander keinerlei Hilfsmittel oder Werkzeuge.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird vorgeschla­ gen, daß jede Verpackungseinheit eine andere Tiernahrungs­ sorte eines Hersteller enthält, wobei diese verschiedenen Tiernahrungssorten aufgrund ihrer getrennten Verpackung in den einzelnen Verpackungseinheiten sich nicht untereinander mischen können, so daß die jeweils sortentypischen Eigen­ schaften hinsichtlich Geruch, Geschmack und Konsistenz er­ halten bleiben.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorlie­ genden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden, als illustrativ und nicht einschränkend zu verstehenden Be­ schreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht von oben auf eine erfindungsgemäße Verpackung mit insgesamt vier Verpackungs­ einheiten;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Verpackung von Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Verpackung von Fig. 1 oder Fig. 2 im zusammengelegten Zustand; und
Fig. 4 eine perspektivische Außenansicht auf die gemäß Fig. 3 zusammengelegte Verpackung.
Eine in der Zeichnung insgesamt mit 2 bezeichnete er­ findungsgemäße Verpackung besteht im dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel in an sich bekannter Weise aus einem Kunst­ stoff-Folienschlauch 4. Der Folienschlauch 4 läuft durch eine Füllanlage, wo er mit der Tiernahrung, beispielsweise Trocken- oder Flockenfutter gefüllt wird. Der Befüllanlage oder der Befüllstation nachgeschaltet ist eine Schweißsta­ tion, in welcher der Schlauch 4 in bestimmten Abständen mit Heißsiegel- oder Wärmeschweißnähten 6 versehen wird, wobei gemäß den Fig. 1 und 2 jeweils immer zwei Schweißnähte 6 in enger Nachbarschaft liegen und wobei weiterhin zwischen den Schweißnähten 6 alternierend Verpackungseinheiten 8 und Verbindungsstreifen 10 zu liegen kommen. Anstelle einer Verschweißung kann auch eine Verklebung, ein Absteppen oder dergl. erfolgen - dies richtet sich nach dem Material für die Verpackung, welches nicht ausschließlich ein Kunst­ stoffmaterial sein muß und/oder nach dem Verpackungsinhalt.
Gemäß Fig. 2 dienen die Verpackungseinheiten 8 zur Auf­ nahme der Tiernahrung und die einzelnen Verpackungseinhei­ ten 8 sind mit den Verbindungsstreifen 10 untereinander verbunden. In den einzelnen Verbindungsstreifen können noch Solltrennstellen 12 ausgebildet werden, beispielsweise Per­ forationen, Aufreißbänder oder dergleichen.
Die einzelnen Verpackungseinheiten 8 sind im darge­ stellten Ausführungsbeispiel im wesentlichen gleich groß und dienen zur Aufnahme wenigstens annähernd gleich großer Mengen an Tiernahrung. Anstelle hiervon können die Ver­ packungseinheiten 8 auch unterschiedliche Größen haben und unterschiedlich große Mengen an Tiernahrung beinhalten, wie nachfolgend noch näher erläutert werden wird.
Die Größe der Verpackungseinheiten 8 wird so gewählt, daß die in jede Verpackungseinheit 8 einbringbare Menge an Tiernahrung einen bestimmten Bruchteil einer handelsübli­ chen Verpackung oder eines handelsüblichen Gebindes für derartige Tiernahrung entspricht. Durch Zusammenfassen ei­ ner Mehrzahl von Verpackungseinheiten 8, beispielsweise durch Zusammenfassen von insgesamt vier Verpackungseinhei­ ten 8 gemäß der Zeichnung wird dann durch die Summe der Einzelgewichte der in den Verpackungseinheiten 8 enthalte­ nen Tiernahrung das Gesamtgewicht einer üblichen Verpackung oder eines üblichen Gebindes erzielt. Soll beispielsweise mit der Verpackung 2 eine Menge von 10 kg verpackt werden und beträgt die Anzahl der Verpackungseinheiten 8 vier Stück, so enthält jede Verpackungseinheit 2,5 kg an Tier­ nahrung. Sind die Verpackungseinheiten 8 unterschiedlich groß, können sie beispielsweise zur Erlangung einer Gesamt­ menge von 10 kg ein Füllvolumen von 1 kg für die erste Ver­ packungseinheit, von 2 kg für die zweite Verpackungsein­ heit, von 3 kg für die dritte Verpackungseinheit und von 4 kg für die vierte Verpackungseinheit aufweisen.
Diese Zahlenangaben sind selbstverständlich rein exem­ plarisch und es lassen sich auch andere Mengenverteilungen vornehmen, insbesondere dann, wenn die Anzahl der Ver­ packungseinheiten 8 weniger oder mehr als vier gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt und/oder wenn die ge­ samte Verpackung 2 ein anderes Gesamtgewicht hat.
In der nachfolgenden Beschreibung wird aus Gründen der Einfachheit der Beschreibung weiterhin exemplarisch davon ausgegangen, daß die Verpackung 2 insgesamt vier Ver­ packungseinheiten 8 aufweist. Hierzu werden nach dem er­ folgten Verpackungsvorgang und der Ausbildung der Schweiß­ nähte 6 entweder von Hand oder automatisch jeweils vier miteinander über die Verbindungsstreifen 10 verbundene Ver­ packungseinheiten 8 aus dem kontinuierlichen, aus der Ab­ füll- und Verschweißanlage kommenden Strang herausgetrennt. Die Abtrennung erfolgt hierbei durch einen Schnitt oder durch einen Reißvorgang entlang der Solltrennstellen 12 in den Verbindungsstreifen 10. Nach erfolgtem Heraustrennvor­ gang von vier Verpackungseinheiten 8 liegt die Verpackung 2 in der Form gemäß den Fig. 1 und 2 vor, d. h. die Ver­ packungseinheiten 8 liegen in einer Ebene hintereinander und über die Verbindungsstreifen 10 verbunden vor. Zur bes­ seren Handhabung der Verpackung 2 werden nachfolgend die einzelnen Verpackungseinheiten 8 in der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Weise alternierend entlang der Schweiß­ nähte 6 abknickend oder -faltend im wesentlichen deckungs­ gleich aufeinander liegend angeordnet, wobei die Verbin­ dungsstreifen 10 die einzelnen Verpackungseinheiten unter­ einander verbunden halten. Man erkennt aus Fig. 3, daß be­ vorzugt die Länge jedes Verbindungsstreifens gleich der Dicke einer Verpackungseinheit 8 ist (oder genauer gesagt zwei mal der halben Dicke zweier benachbarter Verpackungs­ einheiten 8 beträgt), so daß die einzelnen Verpackungsein­ heiten 8 flächig und fest aufeinanderliegen.
Um die so gebildete kompakte Verpackung 2 bestehend aus den vier im wesentlichen deckungsgleich aufeinander liegen­ den Verpackungseinheiten 8 kann dann eine Banderole 14 ge­ legt werden, welche in den Fig. 3 und 4 strichpunktiert dargestellt ist. Die Banderole 14 kann - zusätzlich zu eventuell bereits auf den Verpackungseinheiten 8 vorhande­ nen Aufdrucken - mit produktspezifischen Angaben (Her­ steller, Nahrungssorte, Zusammensetzung, Haltbarkeit, Ge­ wicht etc.) bedruckt sein.
Die eingangs bereits erläuterten, mit der erfindungsge­ mäßen Verpackung 2 erzielbaren Vorteile sollen nachfolgend noch einmal kurz zusammengefaßt werden:
Abhängig von der Anzahl der Verpackungseinheiten 8 und/oder deren Füllvolumen ist das Gewicht der erfindungs­ gemäßen Verpackung 2 nach wie vor gleich dem Gewicht eines handelsüblichen Gebindes oder einer handelsüblichen Verpac­ kung, also beispielsweise 10, 15, 20 oder 25 kg. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung 2 ist jedoch die Tiernahrung in Teilmengen in den einzelnen Verpackungseinheiten 8 abge­ packt, so daß zunächst der Vorteil erhalten wird, daß nach dem erstmaligen Öffnen zum Entnehmen von Tiernahrung aus einer Verpackungseinheit 8 diese wesentlich schneller ge­ leert wird als eine Verpackung, welche die Gesamtmenge an Tiernahrung in einem Volumen enthält. Qualitätsverluste durch Luftfeuchtigkeit, Luftsauerstoff etc. werden hier­ durch wesentlich verringert. Die Tiernahrung behält somit die Qualität einer wesentlich kleineren Verpackung, kann jedoch vom Kunden preiswert zu dem Großpackungspreis bezo­ gen werden.
Für den Zwischen- und Endhändler ergibt sich der Vor­ teil, daß anstelle einer Mehrzahl unterschiedlicher Ver­ packungs- oder Gebindegrößen nur noch eine einheitliche Verpackungsgröße bevorratet, transportiert und nachbestellt werden muß, beispielsweise eine Verpackung bestehend aus vier oder fünf Verpackungseinheiten 8. Sobald die Verpac­ kung 2 beim Endhändler angelangt ist, kann dieser die Ver­ packung 2 in dem zusammengelegten Zustand gemäß den Fig. 3 und 4 belassen ("Großpackung"), oder aber er kann nach Entfernen der Banderole 14 die Verpackungseinheiten 8 ver­ einzeln, paarweise zusammen lassen oder sonst wie konfek­ tionieren. Diese einzelnen, oder in Gruppen bestimmter Größe noch zusammenhängenden Einheiten 8 können dann indi­ viduell ausgepreist und verkauft werden, falls der Endhänd­ ler aus Erfahrung weiß, daß ein größerer Prozentsatz seiner Kundschaft kleinere Verpackungen trotz des höheren Kilo- Preises wünscht, beispielsweise aus Gewichtsgründen beim Transport. Gleichwohl wird ein nicht unerheblicher Prozent­ satz der Kundschaft auf die zusammenhängenden, die Ver­ packung 2 bildenden Verpackungseinheiten 8 zurückgreifen, da diese den Vorteil einer Großpackung (günstiger Kilo­ preis, größere Zeitabstand zum nächsten Einkauf) mit dem Vorteil kleinerer Verpackungen (bessere Qualität des In­ halts) verbinden.
Zum Konfektionieren der Verpackung 2 in einzelne, paar­ weise oder sonstwie in beliebiger Anzahl zusammenhängender Verpackungseinheiten 8 können diese entlang der Solltrenn­ stellen 12 problemlos voneinander getrennt werden.
In der Praxis werden in aller Regel die einzelnen Ver­ packungseinheiten 8 nur eine Sorte einer bestimmten Tier­ nahrung enthalten. Es kann jedoch gleichermaßen dafür Sorge getragen werden, daß in einer Verpackung 2 bestehend aus beispielsweise vier Verpackungseinheiten 8 in jeder Ver­ packungseinheit 8 eine andere Sorte und/oder Geschmacks­ richtung enthalten ist, beispielsweise als sog. "Probier­ packung".
Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung erfolgte unter Bezugnahme auf Trocken- oder Flockenfutter für Hunde als Inhalt der Verpackungseinheiten 8. Selbstverständlich läßt sich auch Feucht- oder Halbfeuchtfutter oder Futter für andere Tierarten (Katzen etc.) nach der Lehre der vor­ liegenden Erfindung verpacken.
Gegebenenfalls kann der Gegenstand der vorliegenden Er­ findung auch zum Verpacken von Lebensmitteln angewendet werden. Beispiele hierzu sind Knabbergebäck (Chips, Salz­ stangen etc.), welches ebenfalls dazu neigt, Luftfeuchtig­ keit anzuziehen und hierdurch an Frische und Geschmack ver­ liert, wenn eine ganze Packung nicht innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht wird. Auch können Nudeln, Reis etc. in Teil- oder Untermengen abgepackt werden, welche dann zusammen vom Gewicht her eine übliche Verkaufsverpackung mit z. B. 1 kg bilden. Die mit der erfindungsgemäßen Verpackung erzielba­ ren logistischen Vorteile im Transport, der Verteilung und im Verkauf werden hierbei ebenfalls erhalten.

Claims (13)

1. Verpackung für Tiernahrung, insbesondere Trocken­ futter, wobei die Verpackung (2) in wenigstens zwei mitein­ ander verbundene und im verbundenen Zustand gegeneinander bewegliche Verpackungseinheiten (8) zur Aufnahme jeweils einer bestimmten Menge an Tiernahrung unterteilt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Kunststoff-Folienschlauch (4) gefertigt ist.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterteilung durch wenigstens eine Wärmeschweißnaht (6) in dem Folienschlauch (4) zwischen zwei Verpackungsein­ heiten (8) erfolgt.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Mengen an Tiernahrung in den einzelnen Verpackungseinheiten (8) jeweils wenigstens annä­ hernd gleich groß sind.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Summengewicht der in den Ver­ packungseinheiten (8) verpackten Tiernahrungsmengen han­ delsüblichen Gewichten von Tiernahrungs-Verpackungen ent­ spricht.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß jeweils zwei einander benachbarte Verpackungseinheiten (8) an den aneinanderstoßenden Kanten miteinander verbunden sind.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung ein Verbindungsstreifen (10) des Folien­ materials ist, welcher eine Relativbewegung der Ver­ packungseinheiten (8) zueinander mit dem Verbindungsstrei­ fen (10) als Schwenkachse erlaubt.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinheiten (8) unter bleibender gegensei­ tiger Verbindung im wesentlichen deckungsgleich aufeinan­ derlegbar sind.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinandergelegten Verpackungseinheiten (8) zuein­ ander fixierbar sind.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fixierung durch eine die aufeinanderliegenden Verpackungseinheiten (8) umfassende Banderole (14) erfolgt.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß daß die Banderole (14) produktspezifisch bedruckt ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß der Verbindungsstreifen (10) zwi­ schen zwei einander benachbarten Verpackungseinheiten (8) entlang einer Solltrennstelle (12) trennbar ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß jede Verpackungseinheit (8) eine andere Tiernahrungssorte enthält.
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