DE19901525A1 - Verfahren und Anlage zum Imprägnieren und Beschichten von Papier - Google Patents
Verfahren und Anlage zum Imprägnieren und Beschichten von PapierInfo
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Abstract
Papiere, die für die Herstellung von abriebfesten Laminaten bestimmt sind, werden mit einer Harzmasse beschichtet, welche feinkörniges abrasives Material enthält. Die abrasiven Partikel können bei der Weiterverarbeitung der Papiere einen erhöhten Verschleiß an Maschinen und Werkzeugen bewirken, insbesondere an den beim Heißpressen eingesetzten Pressblechen. DOLLAR A Gemäß der Erfindung wird die vorgetrocknete Beschichtung mit einer Deckschicht aus flüssigem Harz kaschiert, welches von abrasiven Partikeln frei ist. Anschließend wird die Papierbahn fertig getrocknet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Imprägnieren und Beschichten von Papier,
welches zur Verwendung als Deckschicht von abriebfesten Laminaten bestimmt ist,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Außerdem betrifft die Erfindung
eine zur Durchführung dieses Verfahrens geeignete Anlage gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 6.
Die Erfindung geht von einem Verfahren aus, welches in CH 432818 beschrieben
ist. Bei diesem bekannten Verfahren wird eine Papierbahn durch ein Harzbad
hindurchgeführt. Anschließend wird im Walzenspalt eines Quetschwalzenpaares der
Harzüberschuß entfernt. Dann wird die Beschichtungsmasse mit einem Düsenrohr
auf die Oberseite der frisch imprägnierten, noch nassen Papierbahn aufgetragen
und mit einer Rakelleiste geglättet. Das so imprägnierte und beschichtete Papier
wird anschließend mit einem Transportband durch einen Trockner geführt, in Bögen
geschnitten und durch Heißpressen zu Laminat verarbeitet.
Bei einem ähnlichen Verfahren, welches durch DE 195 08 797 C1 bekannt geworden
ist, wird die mit Harz getränkte Papierbahn auf eine vorgegebene Restfeuchte
getrocknet, bevor sie einseitig beschichtet wird. Nach der Beschichtung wird sie auf
Endfeuchte getrocknet. Das so hergestellte Dekorpapier kann dann zu einem
Laminat verpresst oder durch Heißpressen auf die Oberfläche einer
Holzwerkstoffplatte aufgebracht werden.
Die zuletzt genannte Schrift befaßt sich insbesondere mit der Zusammensetzung
einer Beschichtungsmasse, deren Harzkomponente sich gegenüber dem normalen
Melaminharz durch eine deutlich erhöhte Viskosität auszeichnet. Dadurch wird es
möglich, eine relativ dicke Beschichtung aufzutragen, in der die Hartstoffpartikel
gleichmäßig verteilt sind. Einer der Vorteile, die sich aus der homogenen Verteilung
ergeben, wird darin gesehen, daß eine glatte Oberfläche entsteht, an der von den
eingebetteten Hartstoffpartikeln nichts zu spüren ist. Wie in der Schrift weiter
ausgeführt wird, können nämlich Hartstoffpartikel, die aus der Oberfläche
hervorstehen, bei der Weiterverarbeitung einen erhöhten Verschleiß der Werkzeuge
verursachen, insbesondere der beim Heißpressen eingesetzten Pressbleche. Die
Praxis hat inzwischen gezeigt, daß auch bei der Verarbeitung von Papieren, die
nach den oben erläuterten oder nach ähnlichen Verfahren hergestellt sind, der
Verschleiß der Pressbleche beträchtlich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebene Verfahren zu modifizieren, so daß das beschichtete Papier bei
nachgeschalteten Arbeitsgängen, insbesondere beim Heißpressen, keinen
überschnellen Verschleiß an Werkzeugen und Maschinen verursacht. Es liegt auch
im Rahmen der gestellten Aufgabe, Anlagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
6 zu schaffen, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet
sind.
Der erste Teil der gestellten Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst, der zweite Teil durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 6. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der
abhängigen Ansprüche. Insbesondere betreffen die Ansprüche 8, 10 und 11
verschiedene Ausführungsformen des Streichwerks, die sich dadurch auszeichnen,
daß auch beim Aufbringen der Deckschicht der Verschleiß an teuren
Maschinenteilen möglichst gering gehalten wird.
Die Zeichnung dient zur Erläuterung der Erfindung. Die Fig. 1 bis 3 zeigen
schematisch je ein Ausführungsbeispiel einer zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten Anlage.
Bei der Anlage gemäß Fig. 1 durchläuft eine Papierbahn 1, die von einer Rolle 2
abgewickelt wird, nacheinander ein Imprägnierwerk 3, ein Beschichtungswerk 4,
einen Zwischentrockner 5, ein Streichwerk 6, ein Auftragwerk 7 und einen
Endtrockner 8.
In dem Imprägnierwerk 3 wird die Papierbahn 1 mittels Umlenkrollen 9 durch eine
Wanne 10 geführt, die mit einem flüssigen Imprägniermittel gefüllt ist, vorzugsweise
mit Harnstoffharz, mit Melaminharz oder mit einer Mischung aus Harnstoff- und
Melaminharz. Anschließend wird überschüssige Imprägnierflüssigkeit von der
durchtränkten Papierbahn 1 mit Abstreifern 11 und /oder durch ein
Quetschwalzenpaar 12 entfernt. Die im Papier verbleibende Flüssigharzmenge
entspricht etwa dem Papiergewicht.
Von dem Quetschwalzenpaar 12 gelangt die Papierbahn 1 in annähernd
waagerechter Richtung zu einer Umlenkwalze 13 des Beschichtungswerks 4,
welches in der noch nicht veröffentlichten Patentanmeldung DE 198 14 212.9-26
ausführlich beschrieben ist. Sie umschlingt die Umlenkwalze 13 in einem
Winkelbereich von etwa 180 Grad. Neben der Umlenkwalze 13 ist eine Dosierwalze
14 angeordnet. Sie hat den gleichen Durchmesser wie die Umlenkwalze 13. Die
Lagerung einer der beiden Walzen 13, 14 ist verschieblich, so daß die Breite des
zwischen den beiden Walzen 13, 14 bestehenden Spaltes veränderlich ist. Die
Dosierwalze 14 ist ebenso wie die Umlenkwalze 13 mit einem Antrieb versehen. Die
beiden Antriebe sind mechanisch oder elektrisch gekoppelt, so daß die beiden
Walzen 13, 14 mit übereinstimmender Umfangsgeschwindigkeit im Gleichlauf zur
Papierbahn gegensinnig rotieren. Unter der Dosierwalze 14 ist eine Schlitzdüse 15
zum Auftragen einer Beschichtungsmasse angeordnet, welche flüssiges Harz und
ein feinkörniges abrasives Material enthält, z. B. Korundpartikel. Über der
Umlenkwalze 13 ist eine mit dem nicht dargestellten Maschinengestell verbundene,
zu den Achsen der beiden Walzen 13, 14 parallele Halteleiste 16 angeordnet. Daran
ist die rückwärtige Kante eines rechteckigen Lappens 17 aus flexiblem
gummiartigem Material befestigt, der sich über die ganze Arbeitsbreite erstreckt. Die
übrigen Kanten des Lappens 17 sind frei. Daher liegt ein streifenförmiger, der
Halteleiste 16 gegenüberliegender Teil des schlaffen Lappens 17 lose auf dem von
der Walze ablaufenden Trum der Papierbahn 1 in der Nähe der Ablauflinie auf. Die
Länge des Lappens 17 in der durch den Pfeil 18 symbolisierten Durchlaufrichtung
liegt etwa zwischen 5 und 50 cm, vorzugsweise zwischen etwa 10 und 30 cm. Der
Lappen 17 ist etwa 2 bis 5 mm dick. Auf der Halteleiste 16 sitzt - wie in der noch
nicht veröffentlichten Patentanmeldung DE 198 25 156.4-2 beschrieben, ein Vibrator
19. Mit dem Vibrator 19 ist die Halteleiste 16 in Schwingungen versetzbar. Die
Schwingungen übertragen sich von der Halteleiste 16 auf den Lappen 17 und
verbessern die egalisierende Wirkung des Lappens 17 auf die aufgetragene
Beschichtung. Zur Dosierung trägt der Lappen 17 nicht bei. Die Dosierung wird
allein durch die Einstellung des Spaltes zwischen der Umlenkwalze 13 und der
Dosierwalze 14 bewirkt.
Unter der Schlitzdüse 15 und der Dosierwalze 14 ist ein Auffangtrichter 20 für
abtropfende Beschichtungsmasse vorgesehen.
Abweichend von Fig. 1 kann die Schlitzdüse 15 auch so angeordnet sein, daß die
Beschichtungsmasse auf den oben befindlichen Mantelbereich der Dosierwalze 14
aufgetragen wird. Sie kann auch unter der Umlenkwalze 13 etwa in der Nähe der
Auflauflinie angeordnet sein.
Von dem Beschichtungswerk 4 gelangt die Papierbahn 1, die nun auf der Oberseite
mit etwa 20 bis 150 g/m2 an Beschichtungsmasse versehen ist, in waagerechter
Richtung zu dem Zwischentrockner 5, der in bekannter Weise mit einem System von
Tragdüsen ausgestattet ist, so daß die Papierbahn 1 berührungslos durch den
Zwischentrockner 5 hindurch geführt wird. Sie wird auf eine vorgegebene
Restfeuchte von etwa 8 bis 17% vorgetrocknet.
In dem unmittelbar hinter dem Zwischentrockner 5 angeordneten Streichwerk 6 wird
auf die vorgetrocknete Beschichtung mittels einer Rasterwalze 21 eine dünne
Deckschicht von etwa 10 bis 80 g/m2 aus einem flüssigen Harz aufgebracht,
welches über eine Leitung 22 in den Zwickel zwischen der Rasterwalze 21 und
einem Abstreifer 23 eingeführt wird. Das flüssige Harz enthält im Gegensatz zu der
vorher aufgetragenen Beschichtungsmasse keine Beimischung von abrasiven
Partikeln. Die Rasterwalze 21 ist mit dem Liefer- und Transportsystem, von dem die
Fig. 1 nur die Rolle 2 zeigt, derart gekoppelt, daß ihre Oberflächengeschwindigkeit
mit der Transportgeschwindigkeit übereinstimmt, so daß zwischen der Rasterwalze
21 und der beschichteten Papierbahn 1 an der Berührungsstelle keine
Relativgeschwindigkeit besteht. Dadurch wird weitgehend vermieden, daß die in der
vorgetrockneten Beschichtung enthaltenen abrasiven Partikel an der Rasterwalze
einen vorzeitigen Verschleiß bewirken.
Unmittelbar benachbart ist unter der Papierbahn 1 eine weitere Rasterwalze 24
angeordnet, die zu dem Auftragwerk 7 gehört. Unter der Rasterwalze 24 ist eine
Auffangwanne 25 angeordnet. Gegen ihre Mantelfläche ist eine Abstreifleiste 26
einstellbar. Über eine nicht dargestellte, der Leitung 22 entsprechende Leitung wird
flüssiges Harz in den Zwickel zwischen der Rasterwalze 24 und der Abstreifleiste 26
eingespeist. Mit der Rasterwalze 24 wird eine Harzschicht von etwa 10 bis 80 g/m2
auf die Rückseite der Papierbahn aufgetragen. Ein wesentlicher Vorteil der
Rasterwalzen 21, 24 ist darin zu sehen, daß die Dosierung der aufgetragenen
Harzmengen direkt an der Rasterwalze erfolgt, ohne daß an der Papierbahn 1
irgendwelche Dosierorgane angreifen. Ein anderer wichtiger Vorteil besteht darin,
daß eine Umlenkung der Papierbahn nicht erforderlich ist.
Die Anordnung der beiden Rasterwalzen 21, 24 stimmt im wesentlichen mit der
Anordnung überein, die in DE 36 10 943 C1 beschrieben ist. Hier wie dort wird
flüssiges Harz an zwei räumlich unmittelbar hintereinander liegenden Stellen, ohne
daß die Papierbahn auf der jeweils gegenüberliegenden Seite abgestützt wird, bei
im wesentlichen geradliniger Bahnführung aufgetragen. Die auf die Unterseite
aufgetragene Harzschicht dient zur Verklebung des Dekorpapiers mit einer
Unterlage, z. B. aus Holzwerkstoff, durch Heißpressen. Sie dient auch oft dazu, eine
Wölbung der Papierbahn in Querrichtung zu vermeiden.
Hinter dem Auftragwerk 7 gelangt die Papierbahn 1 zu dem Endtrockner 8, in dem
sie berührungslos geführt und auf die vorgeschriebene Endfeuchte von 4 bis 9%
fertiggetrocknet wird.
Von der soeben beschriebenen Anlage unterscheidet sich die Anlage gemäß Fig. 2
zunächst dadurch, daß Sie ein anderes Imprägnierwerk 3a aufweist. Über einer mit
flüssigem Imprägniermittel gefüllten Wanne 27 ist einlaufseitig eine Auftragwalze 28
angeordnet, die mit einem Teil ihrer Mantelfläche in das Imprägniermittelbad
eintaucht. Die Papierbahn 1 wird über die Auftragwalze 28 geführt, so daß sie im
Bereich eines spitzen Winkels an ihrer Mantelfläche anliegt. Dabei wird
Imprägnierflüssigkeit, die an der Mantelfläche der Auftragwalze 28 haftet, auf die
Unterseite der Papierbahn 1 übertragen. Anschließend wird die Papierbahn 1 mittels
einer kurz hinter der Auftragwalze 28 angeordneten Rolle 29 und zweier weiterer
Rollen 30, die einige Meter über der Wanne 27 gelagert sind, durch eine senkrechte
Schleife 31 geführt. Während sie die Schleife 31 durchläuft, dringt das aufgetragene
Imprägniermittel bereits in das Papier ein. Dann wird die Papierbahn 1 mit Rollen 32,
33, zwischen denen ein Abstand von etwa 0,5 bis 2 m durch das Bad
hindurchgeführt, wobei sie bis zur Sättigung weiteres Imprägniermittel aufnimmt. Die
so getränkte Papierbahn 1 wird, nachdem anhaftendes, überschüssiges
Imprägniermittel auf beiden Seiten mit Abstreifern 11 entfernt worden ist, über eine
Rolle 34 einem Beschichtungswerk 4a zugeführt.
Dieses unterscheidet sich von dem im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen
Beschichtungswerk 4 nur dadurch, daß die Schlitzdüse 15 schräg über der
Dosierwalze 14 angeordnet ist, so daß die korundhaltige Beschichtungsmasse auf
den oben befindlichen Teil des Walzenmantels aufgetragen wird.
Von dem Beschichtungswerk 4a wird die Papierbahn 1 zunächst dem
Zwischentrockner 5 und von dort über Umlenkrollen 35 dem Streichwerk 6a
zugeführt.
Dieses stimmt hinsichtlich Aufbau und Wirkungsweise mit dem Beschichtungswerk
4a überein. Es umfaßt eine Umlenkwalze 36, an der die Papierbahn 1 in einem
Umschlingungsbereich anliegt; eine Dosierwalze 37, die parallel zu der
Umlenkwalze 36 angeordnet ist, mit ihr einen engen, verstellbaren Spalt einschließt
und synchron oder annähernd synchron mit der Umlenkwalze 36 angetrieben ist;
eine Schlitzdüse 38 zum Aufbringen von flüssigem Harz auf die Dosierwalze 37 und
ein Rakel 39, bestehend im wesentlichen aus einem rechteckigen Lappen 40 aus
flexiblem, gummiartigem Material, der an seiner rückwärtigen, zu den Achsen der
beiden Walzen 36, 37 parallelen Kante einseitig an einer Halteleiste 41 befestigt ist
und schlaff auf dem von der Umlenkwalze 36 ablaufenden Trum der Papierbahn 1
aufliegt. Die Halteleiste 41 ist mittels eines Vibrators 42 in Schwingungen
versetzbar.
Unmittelbar im Anschluß an das Streichwerk 6a durchläuft die Papierbahn 1 das
Auftragwerk 7, welches im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben worden ist, und
schließlich den Endtrockner 8.
Abweichend von Fig. 2 kann die Schlitzdüse 38 auch unter der Umlenkwalze 36
etwa in der Nähe der Auflauflinie angeordnet sein, so daß das flüssige Harz - ähnlich
wie bei dem Streichwerk 6b der nachfolgend erläuterten Fig. 3 - direkt auf die
Papierbahn 1 aufgetragen wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 stimmt das Imprägnierwerk 3, welches
in Fig. 3 nur angedeutet ist, mit dem Imprägnierwerk 3 der in Fig. 1
veranschaulichten Anlage im wesentlichen überein (mit Ausnahme der in Fig. 3
nicht vorhandenen Abstreifleisten).
Von dem Quetschwalzenpaar 12 des Imprägnierwerks 3 gelangt die Papierbahn 1 in
annähernd waagerechter Richtung zu einer Umlenkwalze 43 des
Beschichtungswerkes 4b. Sie umschlingt die Umlenkwalze 43 in einem
Winkelbereich von etwa 180 Grad. Unter der Umlenkwalze 43 sitzt in der Nähe der
Auflauflinie eine Schlitzdüse 44. Im mittleren Teil des Umschlingungsbereichs ist
eine Vordosiereinheit 45 angeordnet, welche eine elastisch an die Papierbahn
angedrückte flache Leiste 46 mit geringer Biegesteifigkeit aufweist, vorzugsweise
aus Kunststoff. Mit Abstand von der Vordosiereinheit 45, in Richtung auf die Linie, in
der die Papierbahn 1 von der Umlenkwalze 43 abläuft, ist eine Luftbürste 47 so
angeordnet, daß ein austretender Luftstrahl eine radial auf die Achse der
Umlenkwalze 43 gerichtete und eine tangentiale, der Umfangsgeschwindigkeit
entgegengerichtete Komponente hat. Mit der Schlitzdüse 44 wird die
Beschichtungsmasse, welche flüssiges Harz und abrasive Partikel enthält, in
großem, z. B. etwa 5 bis 10-fachem Überschuß aufgebracht. Durch die schwach
elastische, aber nicht schlaffe Leiste 46 der Vordosiereinheit 45 wird die
Beschichtungsmasse größtenteils abgerakelt, so daß nur noch ein geringer, z. B.
etwa 2 bis 3facher Überschuß auf der Papierbahn 1 verbleibt. Die Kraft, mit der die
Leiste 46 an der Papierbahn anliegt, ist so schwach, daß größere in der
Beschichtungsmasse enthaltene Partikel sich nicht in das Papier eindrücken und auf
diese Weise Bahnrisse verursachen können. Mit der Luftbürste 47 wird schließlich
die Beschichtungsmasse genau dosiert und geglättet, bevor die Papierbahn 1 zu
dem Zwischentrockner 5 gelangt.
Von dort wird sie über Umlenkrollen 49 dem Streichwerk 6b zugeführt, welches mit
dem vorhin beschriebenen Beschichtungswerk 4b baulich und funktionell im
wesentlichen übereinstimmt. Es umfaßt eine Umlenkwalze 50, an der die
Papierbahn 1 in einem Umschlingungsbereich anliegt; eine Schlitzdüse 51 zum
Auftragen von flüssigem Harz auf die bereits mit einer vorgetrockneten
Beschichtung versehene, an der Umlenkwalze 50 anliegende Papierbahn 1; eine
Vordosiereinheit 52, welche eine elastisch an die Papierbahn 1 angedrückte Leiste
53 mit geringer Biegesteifigkeit aufweist, vorzugsweise eine Kunststoffleiste; und
eine Luftbürste 54.
Die beiden letzten Stationen der Anlage sind übereinstimmend mit Fig. 1 und Fig.
2, ein Auftragwerk 7 und ein Endtrockner 8.
Im Rahmen des gesamten Verfahrens befaßt sich die Erfindung insbesondere mit
dem Streichen der Papierbahn, nachdem diese bereits mit einer Beschichtung
versehen ist, welche Hartstoffpartikel enthält. Die in den Fig. 1 bis 3
veranschaulichten Ausführungsbeispiele dienen vor allem zur Veranschaulichung
von verschiedenen Streichwerken 6, 6a, 6b, mit denen auf die stark abrasiv
wirkende Beschichtung noch eine Deckschicht aufgebracht werden kann, ohne daß
teure Maschinenteile einem übermäßigen Verschleiß durch die Hartstoffpartikel
ausgesetzt sind. Da das Problem der Verschleißminimierung natürlich beim
Auftragen der hartstoffhaltigen Beschichtungsmasse ebenfalls besteht, ist es
verständlich, daß bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 2 und Fig. 3 das
Beschichtungswerk jeweils mit dem Streichwerk baulich und funktionell im Prinzip
übereinstimmt (4a mit 6a; 4b bis 6b). Es wäre aber ein Mißverständnis, aus den
Fig. 2 und 3 zu schließen, die Übereinstimmung zwischen Beschichtungswerk 4a,
4b und Streichwerk 6a, 6b sei technisch notwendig oder in jedem Einzelfall
besonders vorteilhaft. In Wirklichkeit ist die Wahl des Streichwerks unabhängig von
dem Gerät, mit dem die hartstoffhaltige Beschichtung aufgetragen worden ist. Daher
liegt zum Beispiel auch die Kombination Beschichtungswerk 4a oder 4b mit
Streichwerk 6 ebenso im Rahmen der Erfindung wie die Kombination des
Streichwerks 6b mit dem Beschichtungswerk 4 oder 4a.
Claims (12)
1. Verfahren zum Imprägnieren und Beschichten von Papier, welches zur
Verwendung als Deckschicht von abriebfestem Laminat bestimmt ist, mit
folgenden Verfahrensschritten:
- a) Eine durchlaufende Papierbahn wird zunächst mit Harz getränkt;
- b) Die Papierbahn wird einseitig mit einer Beschichtungsmasse versehen, welches ein flüssiges Harz und feinkörniges abrasives Material, insbesondere Korund, enthält;
- c) Die beschichtete Papierbahn wird getrocknet; dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Schritt c) folgende weitere Schritte anschließen:
- d) Die Beschichtung wird mit einer Deckschicht aus flüssigem Harz gestrichen, welches von abrasiven Partikeln frei ist;
- e) Die Papierbahn wird erneut getrocknet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Schritt d)
eine Harzmenge von 10 bis 80 g/m2 aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den
Schritten c) und e) auch auf die Rückseite der Papierbahn eine Harzschicht
aufgetragen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Rückseite
eine Harzmenge von 10 bis 80 g/m2 aufgetragen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Papierbahn bei dem Schritt c) bis auf eine Restfeuchte von 8 bis 17%
vorgetrocknet und bei dem Schritt e) auf eine Endfeuchte von 4 bis 9% fertig
getrocknet wird.
6. Anlage zum Imprägnieren und Beschichten von Papier, welches zur
Verwendung als Deckschicht von abriebfesten Laminaten bestimmt ist, mit
folgenden in Durchlaufrichtung einer zu behandelnden Papierbahn
hintereinander angeordneten Stationen:
- a) ein Imprägnierwerk;
- b) ein Beschichtungswerk zum einseitigen Auftragen einer Beschichtungsmasse auf die durchlaufende Papierbahn;
- c) einen Trockner; gekennzeichnet durch folgende, in Durchlaufrichtung an den Trockner (5) anschließende Stationen:.
- d) ein Streichwerk (6, 6a, 6b) zum Streichen der Beschichtung mit einer Deckschicht aus flüssigem Harz, welches von abrasiven Partikeln frei ist;
- e) einen weiteren Trockner (8).
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichwerk (6) eine
Rasterwalze (21) aufweist.
8. Anlage nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch ein Streichwerk (6a) mit
folgenden Merkmalen:
eine Umlenkwalze (36), an der die Papierbahn (1) in einem Umschlingungs bereich anliegt;
eine Dosierwalze (37), die parallel zur Umlenkwalze (36) angeordnet ist, mit ihr einen engen Spalt einschließt und synchron oder annähernd synchron mit der Umlenkwalze (36) angetrieben ist;
eine Schlitzdüse (38) zum Auftragen von flüssigem Harz entweder direkt auf die an der Umlenkwalze (36) anliegende Papierbahn (1) oder auf die Dosierwalze (37);
einen Rakel (39), bestehend im wesentlichen aus einem rechteckigen Lappen (40) aus flexiblem, gummiartigem Material, der an seiner rückwärtigen, zu den Achsen der beiden Walzen (36, 37) parallelen Kante einseitig befestigt ist und schlaff auf dem von der Umlenkwalze (36) ablaufenden oberen Trum der Papierbahn (1) aufliegt.
eine Umlenkwalze (36), an der die Papierbahn (1) in einem Umschlingungs bereich anliegt;
eine Dosierwalze (37), die parallel zur Umlenkwalze (36) angeordnet ist, mit ihr einen engen Spalt einschließt und synchron oder annähernd synchron mit der Umlenkwalze (36) angetrieben ist;
eine Schlitzdüse (38) zum Auftragen von flüssigem Harz entweder direkt auf die an der Umlenkwalze (36) anliegende Papierbahn (1) oder auf die Dosierwalze (37);
einen Rakel (39), bestehend im wesentlichen aus einem rechteckigen Lappen (40) aus flexiblem, gummiartigem Material, der an seiner rückwärtigen, zu den Achsen der beiden Walzen (36, 37) parallelen Kante einseitig befestigt ist und schlaff auf dem von der Umlenkwalze (36) ablaufenden oberen Trum der Papierbahn (1) aufliegt.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die rückwärtige Kante
des Lappens (40) an einer Halteleiste (41) befestigt ist, welche mittels eines
Vibrators (42) in Schwingungen versetzbar ist.
10. Anlage nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch ein Streichwerk (6b) mit
folgenden Merkmalen:
eine Umlenkwalze (50), an der die Papierbahn (1) in einem Umschlingungsbereich anliegt;
eine Schlitzdüse (51) zum Auftragen von flüssigem Harz auf die an der Umlenkwalze (50) anliegende Papierbahn (1);
eine Vordosiereinheit (52), welche eine elastisch an die Papierbahn angedrückte Leiste (53) mit geringer Biegesteifigkeit aufweist, insbesondere aus Kunststoff;
eine Luftbürste (54).
eine Umlenkwalze (50), an der die Papierbahn (1) in einem Umschlingungsbereich anliegt;
eine Schlitzdüse (51) zum Auftragen von flüssigem Harz auf die an der Umlenkwalze (50) anliegende Papierbahn (1);
eine Vordosiereinheit (52), welche eine elastisch an die Papierbahn angedrückte Leiste (53) mit geringer Biegesteifigkeit aufweist, insbesondere aus Kunststoff;
eine Luftbürste (54).
11. Anlage nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich zwischen den Stationen c) und e) ein Auftragwerk (7) zum Auftragen
einer Harzmasse auf die Rückseite der Papierbahn (1) angeordnet ist.
12. Anlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragwerk(7)
eine Rasterwalze (24) aufweist.
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