DE19900105A1 - Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung - Google Patents
Vorrichtung zur FahrzeugsicherheitserprobungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung mit einem Meßwerterfassungs- und Steuersystem, welches wenigstens einen Sensor (16) zur Meßwerterfassung aufweist. Hierbei ist an einem Einbauort eines jeden Sensors (16) oder integral mit einem jeden Sensor (16) eine Sensorsignalverarbeitungseinrichtung (28) und eine digitale Schnittstelle (30) zu einem seriellen Daten-BUS (18) vorgesehen, wobei die Sensorsignalverarbeitungseinrichtung (28) ein entsprechend digital aufbereitetes Sensorsignal (34) an die digitale Schnittstelle (30) weitergibt, welche dieses über den seriellen Daten-BUS (18) weiterleitet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung mit einem
Meßwerterfassungs- und Steuersystem, welches wenigstens einen Sensor zur
Meßwerterfassung aufweist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der Durchführung von beispielsweise Fahrzeug-Aufprallversuchen, sogen. "Crash-
Versuchen" werden viele interessierende Meßgrößen, wie beispielsweise Beschleunigungen,
Kräfte, Momente und Wege, gemessen und aufgezeichnet. Hierzu dient eine große Zahl
unterschiedlichster Sensoren, die an einer sogen. Meßanlage betrieben werden. Die
Meßanlage versorgt die Sensoren mit Energie, wandelt die in aller Regel analogen
Sensorsignale in Digitalwerte, speichert diese Digitalwerte, bis sie nach dem Versuch zur
weiteren Verarbeitung und Auswertung ausgelesen werden. Zur automatischen
Sensorerkennung befinden sich häufig sogen. ID-Module auf bzw. an den Sensoren, die von
der Meßanlage abgefragt werden, um so den Sensortyp und ggf. auch einige
charakteristische Daten (Sensorempfindlichkeit, Kalibrierdatum usw.) festzustellen. Aufgrund
der Verschiedenartigkeit der eingesetzten Sensoren muß der Signalaufbereitungs- und
Digitalisierungsteil der Meßanlage bisher universell ausgelegt sein, d. h. u. a. einen großen
Eingangsspannungsbereich, eine einstellbare oder selbsteinstellende Verstärkung und eine
maximal hohe Digitalisierungsauflösung besitzen. Derartige Meßanlagen weisen jedoch eine
relativ hohe Masse, ein relativ großes Volumen und einen unnötig hohen Energieverbrauch
auf. Diese drei Eigenschaften beeinträchtigen die Durchführung der Versuche, da durch das
große Volumen nur bestimmte Einbauplätze im Fahrzeug in Frage kommen, wobei in
unerwünschter Weise die hohe Masse an einigen dieser Einbauorte das
Deformationsverhalten und die Auslösecharakteristiken für Pyroartikel beeinflußt. Ferner ist
der Energieverbrauch bei Versuchen mit Akku-Versorgung nachteilig, da hierbei zusätzlich
für den Energiespeicher eine große Masse und ein großes Volumen unterzubringen ist.
Diese Nachteile treten besonders hervor, wenn Versuche mit einer geringen Zahl an
Sensoren gefahren werden, weil Masse, Volumen und Energieverbrauch der Meßanlage
unverändert hoch sind.
Aus der DE 195 33 712 C2 ist eine Sensorvorrichtung bekannt, bei der ein Sensor, eine
Verstärkungseinrichtung und eine Spannungs-Impulszahl-Umsetzeinrichtung zu einer
Impulsausgabe-Sensoreinrichtung zusammengefaßt sind. Die Spannungs-Impulszahl-
Umsetzeinrichtung umfaßt dabei einen Analog-Digital-Wandler und eine Takt-
Steuereinrichtung zum Steuern des Analog-Digital-Wandlers. Der Ausgangs des A/D-
Wandlers dient jedoch lediglich zum Ansteuern eines Zählers, welcher über eine
Taktsteuervorrichtung lediglich eine Impulsausgabe initiiert, wobei eine Impulszahl einer
Ausgangsspannung des Verstärkers entspricht. Eine direkte Ausgabe von Sensordaten bzw.
von digitalen Sensordaten ist nicht vorgesehen. Daher ist eine derartige Sensorvorrichtung
nicht für Meßwerterfassungs- und Steuersysteme von Crash-Versuchsanlagen geeignet.
Die WO 97/49 578 beschreibt eine Steuerung für Kraftfahrzeugsicherheitssysteme mit Nick-
und Rollsensorelementen, wobei diese mit Hochpaßfiltern sowie Tiefpaßfiltern und einem
nachgeschalteten A/D-Wandler zu einem Sensormittel zusammengefaßt sind. Das
Sensormittel gibt digitale Sensorsignale aus, welche in einem nachgeschalteten Steuermittel
weiter verarbeitet werden. Als Ausgangssignal ist lediglich ein ggf. abgegebenes
Aktivierungssignal für eine Kraftfahrzeugsicherheitskomponente vorgesehen, aber keinerlei
Sensordaten selbst, denn diese dienen lediglich dazu, zu bestimmen, ob ein
Aktivierungssignal für eine Kraftfahrzeugsicherheitskomponente zu erzeugen ist oder nicht.
Die Sensoren der beiden letztgenannten Systeme sind somit nicht für die
Meßwerterfassungs- und Steuersysteme von Vorrichtungen zur Fahrzeugerprobung, wie
beispielsweise Crash-Versuchsanlagen, geeignet, da sie einerseits aufgrund mangelnder
Kompatibilität nicht an diese anschließbar sind und andererseits kein Ausgangssignal zur
Verfügung stellen, welches unmittelbar als Meßwert abspeicherbar ist. Bei Verwendung
derartige Sensoren wäre nach wie vor ein großvolumiges, schweres und viel Energie
verbrauchendes, zentrales Meßwerterfassungs- und Steuersystem erforderlich, welches
jedoch jeweils an die Sensoren angepaßt sein müßte. Ferner müßten, wie bei
herkömmlichen Meßwerterfassungs- und Steuersysteme von Crash-Versuchsanlagen,
zusätzlich für jeden Sensor eigene Datenleitungen vorgesehen sein und zusätzliche
Datenausgänge geschaffen werden, welche jedoch vor den diesen Sensoren zugeordneten
Signalverarbeitungseinrichtungen liegen müßten, da letztere keine Sensordaten an sich
ausgeben, sondern lediglich aufgrund von Sensordaten erzeugte Impulse (Taktimpulse bzw.
Aktivierungssignal) abgeben, welche keinen oder nur sehr groben Rückschluß auf das
Sensorsignal selbst zulassen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
obengenannten Art zur Verfügung zu stellen, wobei die obengenannten Nachteile
überwunden werden und Masse, Massenverteilung, Volumen und Energieverbrauch der
Meßtechnik optimiert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung der o. g. Art mit den in
Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Dazu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß an einem Einbauort eines jeden Sensors
oder integral mit einem jeden Sensor eine Sensorsignalverarbeitungseinrichtung und eine
digitale Schnittstelle zu einem seriellen Daten-BUS vorgesehen ist, wobei die
Sensorsignalverarbeitungseinrichtung ein entsprechend digital aufbereitetes Sensorsignal an
die digitale Schnittstelle weiter gibt, welche dieses über den seriellen Datenbus weiterleitet.
Dies hat den Vorteil, daß wesentliche Funktionen der Meßtechnik in die Sensoren selbst
ausgelagert sind, so daß bei einem Meßaufbau immer exakt soviel Meßtechnik vorhanden
ist, wie für die momentan benötigte Anzahl von Sensoren auch tatsächlich benötigt wird. Auf
diese Weise ist Gewicht, Volumen und Energieverbrauch der Meßtechnik immer exakt auf
den momentanen Bedarf der Meßsituation abgestimmt. Die erfindungsgemäß ausgebildeten
Sensoren liefern dabei unmittelbar Ausgangssignale, welche nicht mehr weiter verarbeitet
werden müssen, sondern vielmehr über einen angeschlossenen Daten-BUS direkt
abgespeichert werden können. Hierdurch ist ein Verkabelungsaufwand wesentlich reduziert,
da nicht mehr für jeden Sensor eine eigene Anschlußleitung erforderlich ist, sondern sich
vielmehr ein einziger Kabelstrang des Daten-BUS durch das Kraftfahrzeug erstreckt. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung erzielt zusätzlich eine Dezentralisierung der Masse des
Meßwerterfassungssystems im Crashfahrzeug, so daß der Einfluß dieser Masse auf das
Crashverhalten reduziert ist. Somit werden realistischere Meßergebnisse erzielt.
In einer bevorzugten Ausführungsfarm ist die Sensorsignalverarbeitungseinrichtung einer
Sensorbrücke nachgeschaltet und weist in Signalverarbeitungsrichtung nach der
Sensorbrücke folgendes auf, einen Vorverstärker, einen Tiefpaßfilter, einen A/D-Wandler und
eine Schnittstellensteuerlogik, wobei die Schnittstellensteuerlogik die digitale Schnittstelle zu
einem seriellen Daten-BUS mit wenigstens einer Datenleitung und einer
Synchronisationstaktleitung ausbildet. Durch eine gemeinsame Synchronisationstaktleitung
sind alle mit dem seriellen Daten-BUS verbundene Sensoren gemeinsam triggerbar ohne
aufwendigen Abgleich zwischen den Sensoren von beispielsweise jeweiligen Taktgebern.
Zum Identifizieren eines jeweiligen Sensors und zur Parameterbestimmung direkt über den
seriellen Daten-BUS ist eine Speichereinrichtung für Sensorparameter, insbesondere ID-
Nummer, Sensorempfindlichkeit und/oder Kalibrierdatum, vorgesehen, welche mit der
Schnittstellensteuerlogik verbunden ist. Beispielsweise ist die Speichereinrichtung ein
E2Prom.
Eine Zusammenfassung von mehreren Sensoren, beispielsweise zu einem dreiachsigen
Sensor, erzielt man dadurch, daß mehrere Sensorbrücken über einen Multiplexer mit dem
Vorverstärker verbunden sind. Dies erzielt weitere Einsparungen bzgl. Verkabelungsaufwand
und Gewicht.
Zweckmäßigerweise sind in einem mehrachsigen Sensor mehrere
Sensorsignalverarbeitungseinrichtungen, insbesondere drei
Sensorsignalverarbeitungseinrichtungen mit jeweils einer Sensorbrücke an einer einzigen
digitalen Schnittstelle angeschlossen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung
eine Vorrichtung zum Überprüfen von Wirkungen eines Kraftfahrzeugunfalls mit mindestens
einem Kraftfahrzeug, welches mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit an einen
vorbestimmten Kollisionspunkt mit einem Hindernis oder wenigstens einem anderen
Fahrzeug führbar ist, wobei in dem Kraftfahrzeug und/oder dem Hindernis bzw. anderen
Fahrzeug das Meßwerterfassungs- und Steuersystem mit dem wenigstens einen Sensor
vorgesehen ist. Alternativ umfaßt die Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung eine
Schlittenanlage, eine Crashsimulationsanlage, eine Fahrversuchsanlage oder einen
Prüfstand.
Weitere Merkmale, Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den abhängigen Ansprüchen, sowie aus der nachstehenden Beschreibung der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnungen. Diese zeigen in
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer bevorzugten Ausführungsform eines Sensors der
erfindungsgemäßen Vorrichtung von Fig. 1.
Bei der beispielhaft in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung zum Überprüfen von Wirkungen eines
Kraftfahrzeugunfalls ist ein Kraftfahrzeug 10 in Richtung 12 auf ein Hindernis 14 zubewegbar,
mit dem es in vorbestimmter Weise kollidieren soll. In dem Kraftfahrzeug 10 sind Sensoren
16 vorgesehen, welche während und ggf. auch vor der Kollision Meßdaten erfassen. Die
Sensoren 16 sind mittels einer geeigneten digitalen Schnittstelle mit einem seriellen Daten-
BUS 18 verbunden, auf dem die von den Sensoren gelieferten Daten mittels eines Senders
20 über eine Funkstrecke zu einem Empfänger 22 übertragen werden. Der Empfänger 22 ist
mit einem Personal Computer (PC) 24 verbunden, welcher die Sensordaten speichert und
ggf. auswertet.
Die Sensoren 16 sind an unterschiedlichen Stellen im Kraftfahrzeug 10 angeordnet und
erfassen unterschiedliche Meßgrößen, wie beispielsweise Beschleunigung, Lage, Momente,
Wegstrecken, Ausgangssignale von Steuereinrichtungen und/oder einen jeweiligen Zustand
von Kraftfahrzeugsicherheitssystemen, wie Gurtstraffer, Airbag, ABS oder ähnlichem.
Um die dargestellte Anordnung der Sensoren 16 mit dem seriellen Daten-BUS 18 zu
ermöglichen, sind diese erfindungsgemäß wie in Fig. 2 beispielhaft dargestellt ausgebildet.
Hierbei illustriert Fig. 2 eine bevorzugte Ausführungsform eines Sensors 16 der Vorrichtung
von Fig. 1. Der Sensor 16 umfaßt eine Sensorbrücke 26, welche als eigentlicher
Meßwertaufnehmer fungiert, eine Sensorsignalverarbeitungseinrichtung 28 und eine
Schnittstellensteuerlogik 30. An Leitungen 32 liegt eine Versorgungsspannung an, welche
beispielsweise ebenfalls über den seriellen Daten-BUS 18 übertragen wird.
Ein Ausgangssignal 34 der Sensorbrücke 26 durchläuft in der
Sensorsignalverarbeitungseinrichtung 28 einen Vorverstärker 36, einen Tiefpaßfilter 38 und
einen Analog-Digital-Wandler 40, nachfolgend kurz A/D-Wandler genannt. Sowohl die
Sensorbrücke 26 als auch der Vorverstärker 36 als auch der A/D-Wandler 40 erhalten direkt
die Versorgungsspannung 32, wobei diese für den A/D-Wandler 40 als Referenzspannung
Uref dient. Die Schnittstellensteuerlogik 30 hat einen Masseanschluß (GND) 42, einen
Taktsignalanschluß (SCL) 44 und einen Datenanschluß (SDA) 46, welche mit dem seriellen
Daten-BUS 18 verbunden sind. Entsprechende Anschlüsse sind datenstromauf der
Schnittstellensteuerlogik 30 vorgesehen und mit dem A/D-Wandler 40 verbunden. Ferner
sind weitere entsprechende Anschlüsse an der Schnittstellensteuerlogik 30 vorgesehen,
welche mit einem E2Prom 48 als Speicher für Parameter des Sensors, wie beispielsweise
einer ID-Nummer, verbunden sind. Auch der Speicher 48 erhält die Versorgungsspannung
32.
Die erfindungsgemäß ausgebildeten Sensoren 16 weisen somit eine zugeschnittene
Sensorsignalverarbeitung und Digitalisierung 28 sowie ein geeignetes digitales Interface 30
auf. Die Funktionalität der Meßanlage ist in bzw. an die Sensoren 16 verlagert. Die über die
Schnittstellensteuerlogik 30 an den seriellen Daten-BUS abgegebenen Daten sind direkt
speicherbare Meßwertdaten, welche zunächst nicht weiter bearbeitet werden müssen. Dies
ist ggf. erst für eine später Meßdatenauswertung erforderlich. Auf diese Weise ist mittels der
beispielsweise als Standardschnittstelle ausgebildeten Schnittstellensteuerlogik 30 ein im
wesentlichen direkter Betrieb an dem PC 24 möglich, wobei die Funkübertragungsstrecke
lediglich beispielhaft dargestellt ist. Der PC 24 kann auch mittels eines Kabels mit dem
seriellen Daten-BUS 18 verbunden sein und sich auch innerhalb des Kraftfahrzeuges 10
befinden. Die beispielhaft dargestellte Funkstrecke ist lediglich als drahtlose Verlängerung
des seriellen Daten-BUS 18 zu verstehen.
Durch den seriellen Daten-BUS reduzieren sich Kabelaufwand, Energiebedarf und damit
auch Gewicht des Meßwerterfassungssystems erheblich. Eine Signalverfälschung durch
Leitungslänge oder Störeinkopplung ist vermieden. Der Transport der Daten von den
Sensoren 16 weg erfolgt vollständig digital, was wesentlich fehlersicherer ist als die
herkömmliche analoge Übertragung. Die Konsistenzprüfung der gesamte Kette der Sensoren
16 ist über Auslesen der jeweiligen Speicher 48 möglich, so daß Kombinationsfehler,
beispielsweise Sensor X am Meßkanal Y, vermieden sind. Zur Sensorbrücke 26 kann ferner
über den seriellen Daten-BUS 18 und die Schnittstellensteuerlogik 30 eine direkter Zugang
zur Diagnose und Kalibrierung zur Verfügung gestellt werden. Die Abtastfrequenz des A/D-
Wandlers 40 ist vorzugsweise einstellbar bis zu einem Wert von beispielsweise 100 kHz.
Ferner ist optional folgendes in der Sensorsignalverarbeitungseinrichtung 28 vorgesehen:
ADU (Analog-Digital-Wandler), Anti-Aliasing, Offsetkompensationseinrichtungen, an das
Sensorelement 26 angepaßte Signalverarbeitungskette ADU, zusätzliche Filter, weitere
Vorverstärker, ADU ratiometrisch.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung und Anordnung der Sensoren verändert die
Übertragungsstrecke der Daten von einem jeweiligen Sensor zu einer Datenspeicher- und
Verarbeitungseinrichtung nicht ein Übertragungsverhalten und damit nicht die Meßdaten
selbst. Daher genügt es, die Sensoren selbst zu kalibrieren. Eine zusätzliche Kalibrierung
des Gesamtsystems ist nicht mehr erforderlich.
Alternativ sind in einem Sensor mehrere Anordnungen, insbesondere drei, aus jeweils einer
Sensorbrücke, einem Vorverstärker und einem ADU an einer einzigen digitalen Schnittstelle
angeschlossen, so daß mit einem einzigen Sensor beispielsweise eine dreiachsige
Meßgruppe zur Verfügung steht.
Die Vorrichtung zur Fahrzeug Sicherheitserprobung umfaßt beispielsweise eine
Schlittenanlage, eine Crashsimulationsanlage, eine Fahrversuchsanlage oder einen
Prüfstand.
10
Kraftfahrzeug
12
Fahrtrichtung
14
Hindernis
16
Sensoren
18
serieller Daten-BUS
20
Sender
22
Empfänger
24
Personal Computer
26
Sensorbrücke
28
Sensorsignalverarbeitungseinrichtung
30
Schnittstellensteuerlogik
32
Versorgungsspannung
34
Ausgangssignal der Sensorbrücke
36
Vorverstärker
38
Tiefpaßfilter
40
Analog-Digital-Wandler
42
Masseanschluß
44
Taktsignalanschluß
46
Datenanschluß
48
E2
Prom
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Fahrzeugsicherheitserprobung mit einem Meßwerterfassungs- und
Steuersystem, welches wenigstens einen Sensor (16) zur Meßwerterfassung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß an einem Einbauort eines jeden Sensors (16) oder
integral mit einem jeden Sensor (16) eine Sensorsignalverarbeitungseinrichtung (28) und
eine digitale Schnittstelle (30) zu einem seriellen Daten-BUS (18) vorgesehen ist, wobei
die Sensorsignalverarbeitungseinrichtung (28) ein entsprechend digital aufbereitetes
Sensorsignal (34) an die digitale Schnittstelle (30) weiter gibt, welche dieses über den
seriellen Daten-BUS (18) weiterleitet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sensorsignalverarbeitungseinrichtung (28) einer Sensorbrücke (26) nachgeschaltet ist
und in Signalverarbeitungsrichtung nach der Sensorbrücke (26) folgendes aufweist,
einen Vorverstärker (36), einer Tiefpaßfilter (38), einen A/D-Wandler (40) und eine
Schnittstellensteuerlogik (30), wobei die Schnittstellensteuerlogik (30) die digitale
Schnittstelle zu dem seriellen Daten-BUS (18) mit wenigstens einer Datenleitung (46)
und einer Synchronisationstaktleitung (44) ausbildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Speichereinrichtung
(48) für Sensorparameter, insbesondere ID-Nummer, Sensorempfindlichkeit und/oder
Kalibrierdatum, vorgesehen ist, welche mit der Schnittstellensteuerlogik (30) verbunden
ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung
(48) ein E2Prom ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Sensorbrücken (26) mit dem Vorverstärker (36) verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einem
Sensor (16) mehrere Sensorsignalverarbeitungseinrichtungen (28), insbesondere drei
Sensorsignalverarbeitungseinrichtungen (28) mit jeweils einer Sensorbrücke (26) an
einer einzigen digitalen Schnittstelle (30) angeschlossen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß diese eine Vorrichtung zum Überprüfen von Wirkungen eines Kraftfahrzeugunfalls
mit mindestens einem Kraftfahrzeug (10) ist, welches mit einer vorbestimmten
Geschwindigkeit an einen vorbestimmten Kollisionspunkt mit einem Hindernis (14) oder
wenigstens einem anderen Fahrzeug führbar ist, wobei in dem Kraftfahrzeug (10)
und/oder dem Hindernis (14) bzw. anderen Fahrzeug das Meßwerterfassungs- und
Steuersystem mit dem wenigstens einen Sensor (16) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß diese
eine Schlittenanlage, eine Crashsimulationsanlage, eine Fahrversuchsanlage oder einen
Prüfstand umfaßt.
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