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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Strukturieren eines Substrats.
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Zur
Herstellung von mikroelektronischen Bauelementen, beispielsweise
Halbleiterspeichern, muss eine Vielzahl von unterschiedlichen Materialien,
die z.B. in Form von Schichten auf einem Grundsubstrat aufgebracht
sind, strukturiert werden. Dazu werden die zu strukturierenden Schichten
mit einer geeigneten Ätzmaske
bedeckt und anschließend
einem Ätzmedium
ausgesetzt. Dieses führt
durch physikalischen und/oder chemischen Abtrag zu einem Entfernen
der zu strukturierenden Schicht von den nicht durch die Ätzmaske
bedeckten Bereichen. Beim Ätzen
kann es jedoch durch den Angriff des Ätzmediums auch zu einem teilweisen
Entfernen der Ätzmaske
kommen, in dessen Folge die Schicht nicht mehr maßhaltig
geätzt
wird. Dies äußert sich
beispielsweise in geneigten Ätzflanken
der zu strukturierenden Schicht. Derartig geneigte Ätzflanken
verhindern jedoch die gewünschte
maßhaltige
Strukturierung.
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Besondere
Schwierigkeiten bereitet das Ätzen
von Metall- und Metalloxidschichten. So erhält man beispielsweise beim Ätzen von
Platin mit einem Ätzverfahren
mit hoher physikalischer Komponente relativ steile Ätzflanken,
jedoch bilden sich dabei gleichzeitig Materialablagerungen an der Ätzmaske aus,
die nur äußerst schwer
entfernbar sind. Daher wird neben der physikalischen Komponente
dem Ätzverfahren
zusätzlich
eine reaktive chemische Komponente zugeordnet, um diese Materialablagerungen während des Ätzens zu
unterdrücken
bzw. abzutragen. Derartige Ätzverfahren
werden beispielsweise in den Fachartikeln Yoo et al. „Control
of Etch Slope during Etching of Pt in Ar/Cl2/O2 Plasmas",
Japanese Journal of Applied Physics Vol. 35, 1996, Seiten 2501 bis
2504 und Park et al. „Platinium
Etching in an Inductively Coupled Plasma" 26th Essderc
1996, Seiten 631 bis 634 beschrieben. In beiden Fachartikeln wird Platin
in einem Argonplasma anisotrop geätzt, wobei dem Argonplasma
Chlorionen als chemische Komponente zur Reduzierung der Materialablagerungen beigesetzt
sind. Ungünstigerweise
entstehen jedoch bei Verwendung dieser Verfahren unerwünscht stark geneigte
Platinätzflanken.
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Das Ätzen von
Platin in einem reinen Argonplasma wird in beiden Fachartikeln trotz
der dabei entstehenden relativ steilen Ätzflanken vermieden, da die
sich beim Ätzen
ausbildenden Materialablagerungen schwer entfernbar sind. Da die
Materialablagerungen aus dem gleichen Material wie die zu strukturierende
Schicht bestehen, führt
z. B. ein nasschemisches Entfernen der Materialablagerungen auch zu
einem unerwünschten
Angreifen der Schicht.
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Es
ist auch möglich,
Platin bei stark erhöhten Temperaturen
zu ätzen,
da das Platin bei hohen Temperaturen mit den Ätzgasen flüchtige Verbindungen bildet.
Voraussetzung hierfür
ist jedoch die Verwendung von so genannten Hartmasken aus relativ
temperaturstabilen Maskenmaterialien. Der nachfolgend erforderliche
Abtrag der Hartmasken führt
jedoch gleichzeitig zu einem Abtrag des freigelegten Grundsubstrats
und damit zu einer unerwünschten
Erhöhung
der Topologie der zu prozessierenden Struktur.
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Beim Ätzen von
Platin mit Chlorionen kann es zu einer Filmbildung auf der Ätzmaske
kommen, die ein Entfernen der Ätzmaske
behindert. Daher wurde gemäß der JP
5-21405 (A) vorgeschlagen, die gebildeten Filme mittels einer Bürstenreinigung
unter Zuhilfenahme eines Wasserstrahls zu entfernen. Die Reinigung
mit Wasser ist jedoch insbesondere bei Verfahren zur Herstellung
von ferroelektrischen Speichern aufgrund der Empfindlichkeit des
Ferroelektrikums ungeeignet. Darüber
hinaus führt
die Reinigung mit einer Bürste
bei sehr festsitzenden Materialablagerungen nicht zu einem gewünschten
Ergebnis.
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Die
gleichen Probleme treten auch bei einem Verfahren gemäß
DE 41 03 577 A1 auf,
bei dem separat gebildete Eiskörner
mit einem Trägergas
auf ein zu reinigendes Substrat gebracht werden.
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Aus
der
US 5, 378, 312 A ist
ein Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur mit Seitenwänden bekannt,
bei dem zur Entfernung von Ätzrückständen ein
von einer Düse
abgegebener „kryogener
Druckstrahl" verwendet
wird, welcher kryogene Partikel enthält und aus Kohlendioxyd, Argon
oder Stickstoff besteht. In dieser Schrift wird auch auf die
US 5,366,156A verwiesen,
aus der die thermische Ankopplung der Düse an eine Kühlvorrichtung
bekannt ist.
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Weiterhin
ist aus der
US 5,931,721
A bzw. JP 8-298 252 A ein Verfahren zum Bearbeiten einer Oberfläche bekannt,
bei dem gefrorene Aerosol-Partikel in einen Schall- oder Ultraschall-Gasstrahl
auf eine zu reinigende Oberfläche
in einer Vakuumkammer gerichtet sind, um beispielsweise Photoresist-Rückstände oder
Reste vorhergehender Bearbeitungsschritte zur Reinigung von Halbleiter-Substraten
zu entfernen. Für
das Aerosol werden kryogene Partikel, wie beispielsweise Argon,
verwendet.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Strukturieren eines
Substrats anzugeben, bei dem möglichst
steile Ätzflanken
entstehen und gebildete Ätzrückstände weitestgehend
rückstandsfrei entfernbar
sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Schritten.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Mit
Hilfe der Erfindung ist es möglich, Ätzrückstände sowie
die ggf. auf dem Substrat verbliebene Ätzmaske durch einen gerichteten
Gasstrom weitestgehend rückstandsfrei
zu entfernen. Dabei wird der Umstand ausgenutzt, dass durch den
auf die Ätzrückstände gerichteten
Gasstrom diese durch die Wucht des Gasstroms vom Substrat entfernt
werden. Insbesondere bei einer ausreichend hohen Strömungsgeschwindigkeit
des Gasstroms lassen sich auch festhaftende Ätzrückstände entfernen. Der Gasstrom
wird bevorzugt durch eine Düse
geformt, durch die das komprimierte Gas hindurchtritt und dabei
einen relativ scharf gebündelten
und mit hoher Strömungsgeschwindigkeit
versehenen Gasstrom bildet.
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Günstig ist
es weiterhin, dass der Gasstrom kälter als das Substrat ist.
Dies führt
dazu, dass durch den gekühlten
Gasstrom mechanische Spannungen im Substrat erzeugt werden, die
zu einem Abplatzen der Ätzrückstände und
der Ätzmaske bzw. der Ätzmaskenreste
führen.
Dadurch wird die Reinigungswirkung des Gasstroms infolge einer Impulsübertragung
von den Gasmolekülen
auf die Ätzrückstände unterstützt.
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Die
Reinigungswirkung des Gasstroms wird weiterhin auch vorteilhaft
dadurch erhöht,
dass der Gasstrom bevorzugt zumindest kondensierte und/oder erstarrte
Gaspartikel enthält.
Die durch kondensiertes und/oder erstarrtes Gas gebildeten Gaspartikel,
z. B. Eiskristalle, schlagen beim Auftreten auf Ätzrückstände diese vom Substrat fort.
Die Gaspartikel sollten zur Vermeidung von Schäden am strukturierten Substrat
klein genug sein, um ein Abtragen des Substrats durch die Gaspartikel
weitestgehend auszuschließen.
Die Größe der Gaspartikel
hängt unter
anderem vom Durchmesser der Düsenöffnung ab
und kann dadurch relativ einfach angepasst werden.
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Bisher
wurden derartige Gaspartikel bevorzugt zum Entfernen von auf einer
Oberfläche
liegenden Schmutzpartikeln verwendet. Dazu wurde CO
2-Gas
durch eine Düse
gepresst, wobei sich das Gas dabei abkühlt und zumindest teilweise
erstarrt. Die dabei gebildeten Gaspartikel (Trockeneis, Schnee)
treffen auf die Oberfläche
und entfernen die Schmutzpartikel. Geeignete Düsenformen und Düsengrößen zum
Expandieren eines Gases unter Bildung von erstarrten Gaspartikeln
geeigneter Größe sind
beispielsweise in der
US 4,806,171 beschrieben.
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Durch
Versuche konnte jedoch festgestellt werden, dass derartige Gasströme auch
zum Entfernen von fest anhaftenden Ätzrückständen geeignet sind. Diese bestehen
häufig
aus einem amorphen oder polykristallinen Gemisch aus Substratrückständen- und Ätzmaskenbestandteilen,
die mechanisch fest mit dem zu strukturierenden Substrat verbunden sind.
Die Substratrückstände, d.
h. Materialablagerungen, schlagen sich zumindest teilweise während des Ätzprozesses
an den Seitenflanken der Ätzmaske
und auf der Oberseite der Ätzmaske
nieder und bilden dort zusammen mit teilweise aufgelockerten und
oberflächennahen Ätzmaskenschichten
eine mehrkomponentige festhaftende Schicht. Daher kann auch von
aufgewachsenen Materialablagerungen gesprochen werden. Diese sind
chemisch ohne Angriff des Substrats nur schwer zu entfernen, da
ein chemischer Abtrag der Materialablagerungen gleichzeitig das
Substrat angreifen würde.
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Durch
den gekühlten
Gasstrom und die kondensierten und/oder erstarrten Gaspartikel werden die Ätzrückstände weitestgehend
physikalisch entfernt. Ein chemischer Angriff auf das Substrat ist
ausgeschlossen. Bevorzugt werden gegenüber dem Substrat weitestgehend
inerte Gase, beispielsweise Kohlendioxid, Argon und Stickstoff,
verwendet. Diese werden vor Austreten aus der Düse geeignet gekühlt.
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Die
Gaspartikel können
daher entweder bereits im gekühlten
Gas enthalten sein oder erst bei der adiabatischen Entspannung an
der Düse
gebildet werden.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
ist es möglich,
das Substrat nahezu ausschließlich
mit einem Ätzverfahren
mit physikalischer Komponente zu ätzen und dadurch sehr steile
Profilflanken (70° – 90°) des geätzten Substrats
zu erhalten. Die bei diesem Ätzen,
z. B. Argonsputtern, entstehenden unerwünschten Materialablagerungen
auf der Ätzmaske werden
jedoch gemäß der Erfindung
anschließend weitestgehend
rückstandsfrei
und einfach durch den Gasstrom entfernt.
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Optional
kann vor dem Entfernen der Ätzrückstände und
Materialablagerungen die Ätzmaske zumindest
teilweise entfernt werden. Dadurch verlieren die Ätzrückstände zum
Teil ihre mechanische Unterstützung
durch die Ätzmaske
und können
leichter durch den Gasstrom entfernt werden. Die Ätzmaske kann
beispielsweise durch ein Veraschen des Ätzmaskenmaterials in einem
Hochtemperaturschritt oder durch nasschemischen Abtrag entfernt
werden. Günstig
ist weiterhin eine anschließende
Reinigung des geätzten
Substrats, um noch anhaftende Rückstände zu entfernen.
Die abschließende
Reinigung erfolgt bevorzugt unter Einwirkung von Ultraschall oder
Megaschall.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
können
Metallschichten, Metalloxidschichten oder Schichtenstapel, die zumindest
aus einer Metallschicht und einer Metalloxidschicht bestehen, mit steilen
Profilflanken strukturiert werden. Bevorzugt wird dieses Verfahren
daher bei der Strukturierung von Metallschichten aus Platin, Ruthenium,
Iridium, Osmium, Rhenium, Palladium, Eisen, Kobalt und Nickel, von
Schichten aus Iridiumoxid, Rutheniumoxid sowie von amorphen bzw.
polykristallinen Metalloxidschichten, die zur Herstellung von Halbleiterspeichern
verwendet werden, benutzt. Das zu strukturierende Substrat wird
daher im Allgemeinen eine Schicht auf einem Grundsubstrat und unter
Umständen
das Grundsubstrat selbst sein.
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Eine
Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeichnet sich dadurch aus, dass
- – die Vorrichtung
mit einer Ätzkammer
verunreinigungsdicht verbindbar ist,
- – ein
Substrat von der Ätzkammer
zur Vorrichtung einführbar
ist, und
- – die
Vorrichtung zumindest eine auf das Substrat richtbare Düse zum Formen
zumindest eines gerichteten Gasstroms enthält, der unter Bildung von kondensierten
und/oder erstarrten Gaspartikeln an der Düse expandierbar ist, wobei
der gerichtete Gasstrom zum Entfernen von Ätzrückständen, die auf dem Substrat
als festhaftende und mechanisch relativ stabile Materialablagerungen
bei einem Ätzvorgang
mit nahezu rein physikalischem Abtrag entstehen, und gegebenenfalls einer Ätzmaske
von dem Substrat dient.
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In
der Vorrichtung kann nach dem Ätzen
des Substrats dieses durch den Gasstrom gereinigt werden, ohne dass
das Substrat beim Transport zur Vorrichtung schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist.
Zu diesem Zweck ist die Vorrichtung verunreinigungsdicht mit der Ätzkammer
verbunden. Dies ist beispielsweise durch geeignete abdichtbare Ansatzstutzen
möglich,
durch die gleichzeitig auch das Substrat von der Ätzkammer
zur Vorrichtung überführt werden
kann. Durch das verunreinigungsfreie Verbinden der Vorrichtung mit
der Ätzkammer
wird auch ein Verunreinigen der Ätzkammer
selbst bei der Entnahme des Substrats vermieden. Günstig ist
es dabei, die zumindest eine Düse
und das Substrat relativ zueinander bewegbar anzuordnen, so dass
das gesamte Substrat von dem aus der Düse austretenden Gasstrom überstrichen
werden kann. Zum optionalen Vorkühlen
des Gasstroms weist die Düse
bzw. eine Gaszufuhreinrichtung eine Kühlvorrichtung auf. Durch die
Kühlvorrichtung
kann das Gas zumindest soweit abgekühlt werden, dass bei einer
bevorzugt adiabatischen Entspannung des Gases dessen weitere Abkühlung unter
Bildung von kondensierten und/oder erstarrten Gaspartikel möglich ist.
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Weiterhin
sollte die Vorrichtung evakuierbar sein, damit beim Einschleusen
des Substrats in die Vorrichtung aus dieser keine eventuell vorhandenen Schmutzpartikel
in vorgeschaltete Kammern und insbesondere in die Ätzkammer
gelangen können.
Während
der Reinigung sollte darüber
hinaus die Vorrichtung ständig
abgepumpt werden, um so die losgelösten Ätzrückstände weitestgehend aus der Vorrichtung
zu entfernen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben
und schematisch in einer Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1a bis 1e einzelne
Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2 und 3 auf
einem Schichtenstapel verbliebene Ätzrückstände, und
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4 und 5 eine
Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In 1 ist ein Grundmaterial 5 dargestellt, auf
dessen Oberseite eine Schichtstruktur aus einer Schicht 10,
einer Barrierenschicht 15 und einer Platinschicht 20 angeordnet
sind. Die Platinschicht 20 und die Barrierenschicht 15 stellen
hier das zu strukturierende Substrat dar. Die Schicht 10 besteht
bevorzugt aus Siliciumdioxid oder Siliciumnitrid. Die Barrierenschicht 15 besteht
ihrerseits aus einer etwa 100 nm dicken Titannitridschicht und einer
darunter befindlichen etwa 20 nm dicken Titanschicht. Die Platinschicht 20 ist
etwa 250 nm dick. Auf die Platinschicht 20 wird nachfolgend
eine Ätzmaske 25 aufgebracht.
Die Ätzmaske 25 kann
aus einem fotolithografisch strukturierbaren Material, beispielsweise Photolack,
bestehen und dadurch leicht strukturiert werden. Sofern ein lichtunempfindliches
Maskenmaterial verwendet wird, erfolgt das Strukturieren der Ätzmaske 25 unter
Verwendung einer weiteren fotolithografisch strukturierbaren Schicht.
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Anschließend werden
die Platinschicht 20 und die Barrierenschicht 15 geätzt. Dies
erfolgt bevorzugt in einem MERIE-Reaktor (Magnetically Enhanced
Reactive Ion Etching), wobei die Prozesskammer zuvor auf einen Druck
von etwa 1,33 Pa evakuiert wurde. Danach wird die Platinschicht 20 in
reinem Argonplasma etwa 3 Minuten lang bei etwa 50 °C geätzt, wobei
das verwendete Magnetfeld etwa 0,008 T aufweist und die zur Aufrechterhaltung
des Plasmas nötige
Leistung etwa 750 Watt beträgt.
Der Argonätzprozess
ist ein nahezu rein physikalischer Ätzvorgang, da das Platin nur
durch die beschleunigten Argonionen abgetragen wird. Da die Barrierenschicht 15 im
Gegensatz zur Platinschicht 20 unterschiedlich stark durch
Argon geätzt
wird, dient die Barrierenschicht 15 hier gleichzeitig als Ätzstoppschicht,
so dass ein eventuell auftretendes räumlich inhomogenes Ätzen der
Platinschicht 20 nicht zu einer ungleichmäßigen Ätztopologie
führt.
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Nach
dem Ätzen
der Platinschicht 20 wird die Barrierenschicht 15 in
einem reinen Chlorplasma für etwa
20 bis 60 Sekunden geätzt.
Da ein Ätzangriff des
Chlors auf der Seitenwand 27 der strukturierten Platinschicht 20 nur
unwesentlich erfolgt, und die Oberseite der Platinschicht 20 weiterhin
durch die Ätzmaske 25 geschützt ist,
wird die Platinschicht 20 während der Barrierenätzung nicht
weiter abgetragen.
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Insbesondere
beim Ätzen
der Platinschicht 20 bilden sich Materialablagerungen 30 (Redepositions)
an den Seitenwänden der Ätzmaske 25 aus. Diese
bestehen überwiegend
aus umverteilten Platin. Zum Entfernen dieser Materialrückstände und
der Ätzmaske 25 werden
anschließend
mehrere Reinigungsschritte durchgeführt. Zunächst wird die Ätzmaske 25 durch
Einwirkung eines Sauerstoffplasmas verbrannt, wodurch auf der Platinschicht 20 nur
noch die Materialablagerungen 30 in Form von steilen Wänden verbleiben.
Es ist möglich,
dass bei diesem Veraschen die Ätzmaske 25 bis
auf einige Rückstände 35 von
der Platinschicht entfernt wird. Diese Rückstände 35 können durch
eine nasschemische Reinigung in einer karoschen Säure (H2O2+H2SO4) oder durch ein Hydroxylamin, Katechol
und Ethylendiamin enthaltendes Reinigungsmedium entfernt werden. Alternativ
kann auch die gesamte Ätzmaske 25 nasschemisch
entfernt werden.
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Eventuell
verbliebene Ätzmaskenrückstände und
die Materialablagerungen 30 werden nachfolgend durch einen
Gasstrahl aus Kohlendioxid weitestgehend rückstandsfrei von der Platinschicht 20 entfernt.
Dazu wird das Kohlendioxid mit etwa 60 bar durch eine Düse 40 gepresst,
so dass es sich nach dem Durchtritt durch die Düse 40 adiabatisch
entspannen kann. Dabei kühlt
sich das Kohlendioxid zumindest bis zu seiner Erstarrungstemperatur
ab, und es bilden sich CO2-Eispartikel 45.
Diese stellen die kondensierten bzw. erstarrten Gaspartikel dar.
Bevorzugt wird flüssiges
CO2, das unter hohem Druck aufbewahrt wird,
verwendet, wobei die Düse 40 in
einem Abstand von etwa 1 bis 3cm unter einem Abstrahlwinkel von
etwa 45° zur
Substratoberfläche
gehalten wird. Zur Verhinderung der Kondensation von Wasser und
einer möglichen
Eisbildung liegt das Substrat auf einem geheizten Substratträger oder wird
durch eine Lampenheizung erwärmt.
Um ein gleichmäßiges Entfernen
der Materialablagerungen 30 zu ermöglichen, wird die Düse rasterartig über das Substrat
geführt,
wobei dieses dabei gleichzeitig um eine senkrecht zur Substratoberfläche stehende
Achse gedreht werden kann, damit der Gasstrom 50 die Substratoberfläche aus
allen Richtungen überstreicht.
Nach etwa 1 bis 5 Minuten sind die Materialablagerungen 30 von
der Platinschicht 20 und dem Grundmaterial 5 entfernt.
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Zur
Vorkühlung
des Gases weist die Düse 40 eine
Kühlvorrichtung 48 in
Form von Kühlleitungen auf.
Ein geeignetes Kühlmittel
ist beispielsweise kaltes Stickstoffgas.
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Die
genaue Ausgestaltung der Düsenformen sowie
weitere bevorzugte Prozessparameter zur Bildung des CO
2-Gasstroms
können
unter anderem der
US
4,806,171 A aus den Spalten 3 bis 8 entnommen werden.
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Ein
großer
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass das auf die Oberfläche auftreffende CO2-Gas sowie die eventuell auftretende CO2-Vereisung rückstandsfrei durch Heizen des
Grundmaterials 5 beseitigt werden kann. Es hat sich gezeigt,
dass auch CO2-Gas mit einem Reinheitsgrad
von mindestens 99 % ohne zusätzliche Verschmutzung
der Platinschicht 20 verwendet werden kann. Daher ist dieses
Verfahren auch besonders kostengünstig.
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Durch
die Bildung von flüssigem
oder superkritischem Kohlendioxid bei der Expansion des Gases oder
Aufprall von Gaspartikeln auf die Substratoberfläche ist gleichzeitig auch ein
organisches Lösungsmittel
vorhanden, so dass dadurch auch organische Reste, z. B. eine aus
einer organischen Substanz bestehende Ätzmaske, entfernt werden können.
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Die
Materialablagerungen 30 befinden sich überwiegend nur an den Seitenflanken
der Ätzmaske 25,
da durch die Einwirkung der Argonionen während des Ätzens die Materialablagerungen
auf der Oberseite der Ätzmaske 25 ständig entfernt
werden. Somit bildet sich dort nur eine äußerst dünne Schicht von Materialablagerungen
aus.
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Abschließend kann
optional eine nasschemische Reinigung und/oder eine Reinigung mit
weichen Bürsten
(Scrubber) zum Entfernen von eventuell verbliebenen Partikeln bzw.
Resten durchgeführt
werden. Dies erfolgt bevorzugt mit einer verdünnten Flusssäure (HF)
oder verdünntem
Ammoniak (NH3) unter Einwirkung von Ultraschall
bzw. Megaschall.
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Die
Reinigungswirkung des CO2-Gases und der
CO2-Gaspartikel beruht auf mehreren sich
ergänzenden
Komponenten. Die Hauptwirkung wird durch die Impulseinwirkung des
Gasstroms und der darin enthaltenen Gaspartikel 45 erzielt.
Durch den am Substrat bzw. an der Substratoberfläche vorbeistreichenden Gasstrom
wird eine Reibungskraft erzeugt, die zu einem Forttragen der Ätzrückstände führt. Bei sehr
festhaftenden und mit dem Substrat verbundenen Ätzrückständen reicht diese Reibungskraft
der Gasmoleküle
jedoch oftmals nicht mehr aus, weswegen unterstützend die massemäßig deutlich
größeren Gaspartikel
hinzutreten. Diese schlagen dabei regelrecht die Materialablagerungen
von der Substratoberfläche
ab, die dadurch vom Gasstrom fortgetragen werden können. Der
mechanische Abtrag wird durch das Abkühlen des Grundmaterials 5 und
aller darauf befindlichen Schichten unterstützt, da die Materialien, insbesondere
die Lackreste, bei tiefen Temperaturen spröde werden und leichter abplatzen.
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Ähnliche
Reinigungsergebnisse werden mit Argon oder Stickstoff erzielt. Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann auch zum gemeinsamen Strukturieren eines Schichtenstapels verwendet
werden, der aus einer Barrierenschicht 15, einer Platinschicht 20 sowie
einer Metalloxidschicht 60 besteht. Derartige Schichtenstapel
werden beispielsweise zur Herstellung von Halbleiterspeichern verwendet.
Die Metalloxidschicht 60 besteht bevorzugt aus einem Material der
allgemeinen Form ABOx, wobei A für zumindest ein
Metall aus der Gruppe Barium, Strontium, Niob, Blei, Zirkon, Lanthan,
Wismut, Calcium und Kalium, B für
Titan, Tantal oder Ruthenium und O für Sauerstoff stehen. x liegt
zwischen 2 und 12. Ein Vertreter dieser Stoffklasse ist beispielsweise
Strontium-Wismut-Tantalat (SrBi2Ta2O9). Die beim Ätzen dieses
Schichtenstapels entstehenden Materialablagerungen 30 können nach
dem Veraschen der Ätzmaske
auch zueinander leicht geneigt sein. Dies ist in 2 dargestellt. Die
unter dem Schichtenstapel befindliche Schicht 10 wirkt
beim Ätzen
des Schichtenstapels gleichzeitig als Ätzstoppschicht. In 3 sind
die Materialablagerungen 30 infolge des gemeinsamen Ätzens einer weiteren
Platinschicht 62 und der Metalloxidschicht 60 dargestellt.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
lassen sich Schichten mit sehr steilen Ätzflanken (80°-90°) herstellen.
Dies ist insbesondere bei schwer ätzbaren Schichten von Vorteil.
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Das
Strukturieren des Substrats erfolgt bevorzugt in einer Reinigungskammer 65,
die in der 5 dargestellt ist. Diese weist
eine Schleuse 70 zum Einführen des Substrats 75 in
die Reinigungskammer 65 auf. Weiterhin ist die Reinigungskammer 65 mit
einer hier nicht näher
dargestellten Vakuumpumpe über
einen Absaugstutzen 80 verbunden. Das Substrat 75 liegt
auf einem beheizbaren Substratträger 85,
der über
eine Heizung 90 beheizt wird. In der Prozesskammer 65 sind
weiterhin bewegbare Düsen 40 angeordnet,
die rasterförmig
das Substrat 75 überstreichen
können.
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Die
Gase zum Entfernen der Ätzrückstände 30 werden
den Düsen 40 über eine
Druckleitung 100 zugeführt.
Diese, wie auch die Düsen 40,
sind von einer Kühleinrichtung 48 zum
Vorkühlen
des Gases umgeben.
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Gemäß 4 ist
die Reinigungskammer 65 abgedichtet mit einer Ätzkammer 110 verbunden.
Als Zwischenglied zwischen Ätzkammer 110 und
Reinigungskammer 65 dient eine Transportstation oder Transferkammer 115,
durch die das zu strukturierende Substrat von der Ätzkammer 110 zur
Reinigungskammer 65 transportiert werden kann. Zusätzlich ist an
der Transportstation 115 noch eine Kammer 120 zum
Veraschen der Ätzmaske
angeflanscht. Bevorzugt ist die Reinigungskammer 65 als
so genanntes Cluster-Tool ausgebildet. Bei einer alternativen seriellen
Anordnung sind die Ätzkammer 110,
die Transportstation 115, die Kammer 120 zum Veraschen
der Ätzmaske
und die Reinigungskammer 65 hintereinander angeordnet.
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Günstig ist
weiterhin der Aufbau eines Druckgradienten zwischen Reinigungskammer 65 und
vorgeschalteten Kammern (Transportstation 115, Kammer 120, Ätzkammer 110),
so dass zumindest beim Überführen des
Substrats in die Reinigungskammer darin enthaltene Verunreinigungen
nicht in die vorgeschalteten Kammern gelangen können. Der Druck in der Reinigungskammer
sollte daher geringer als der Druck in den übrigen Kammern sein. Während der Reinigung
werden die gelösten Ätzrückstände ständig abgesaugt,
wobei infolge des einströmenden CO2-Gases der Druck in der Reinigungskammer 65 leicht
erhöht
sein kann.