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DE19859217B4 - Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug - Google Patents

Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug Download PDF

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DE19859217B4
DE19859217B4 DE19859217A DE19859217A DE19859217B4 DE 19859217 B4 DE19859217 B4 DE 19859217B4 DE 19859217 A DE19859217 A DE 19859217A DE 19859217 A DE19859217 A DE 19859217A DE 19859217 B4 DE19859217 B4 DE 19859217B4
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Germany
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housing
distal
suction
tool
rinsing
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Jürgen Göbel
Hans Mastnak
Helmut Heckele
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Richard Wolf GmbH
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Richard Wolf GmbH
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Abstract

Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug (1, 2, 3), umfassend
– ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit (6) mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist,
– ein zweites Modul mit einem rohrförmigen Gehäuse (4) mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseitig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, einer distalen, hülsenbetätigbaren Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln- des chirurgischen Werkzeuges (1, 2, 3) und einem distalen, Flüssigkeit führenden Zwischenraum (4.07)
– wobei der elektromotorische Antrieb des Weiteren Saugmittel aufweist, die proximalseitig mit dem Zwischenraum (4.07) und über diesen Zwischenraum (4.07) und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren, dadurch gekennzeichnet,
– dass das rohrförmige Gehäuse (4) an seinem distalen Stirnende eine gegen Federkraft proximalwärts verschiebbare Hülse (4.01 geringer Länge aufweist, durch die in dem Gehäuse angeordnete Rastkugeln (4.03) zur Freigabe des angekuppelten Werkzeuges (1, 2, 3) betätigbar sind, und
– dass die Saugmittel als Saug-Spülkanaleinheit (5) ausbildet sind und allein ein drittes, abnehmbares Modul bilden, das lösbar an dem Gehäuse (4) angeschlossen ist, derart, dass die Saug-Spülkanaleinheit distalseitig einen radial vorspringenden Anschlussstutzen (5.04) aufweist, der in eine distalseitige Ausnehmung (4.04) in der Wand des rohrförmigen Gehäuses (4) einfuhrbar und dort mit Befestigungsmitteln (4.05, 4.06) lösbar fixierbar ist, wobei sich an die Ausnehmung (4.04) der in dem Gehäuse (4) vorgesehene Zwischenraum (4.07) anschließt.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem elektromotorischen Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein solcher elektromotorischer Antrieb ist aus dem Dokument EP 0830846 A1 bekannt. Dieser Antrieb umfasst ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist, und ein zweites Modul. Dieses zweite Modul umfasst ein rohrförmiges Gehäuse mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseifiig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, eine Zwischeneinheit, deren proximales Ende unlösbar mit dem Gehäuse verbunden ist und die ein Getriebe zur Drehkraftübertragung auf das chirurgische Werkzeug aufweist, und eine Hülseneinheit, deren proximales Ende unlösbar mit dem distalen Ende der Zwischeneinheit verbunden ist und die eine distale, hülsenbetätigbare Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln des chirurgischen Werkzeuges sowie einen flüssigkeitsführenden Zwischenraum aufweist. Die Zwischeneinheit weist des weiteren Saugmittel auf, die an ihr unlösbar fixiert sind und über den Zwischenraum und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren. Die Saugmittel sind nicht von der Zwischeneinheit trennbar, so dass insbesondere dieses kompliziert aufgebaute Modul nicht einwandfrei gereinigt bzw. sterilisiert werden kann, da es viele für Reinigungsflüssigkeit schwierig oder nicht zugängliche Stellen aufweist.
  • Ein weiterer elektromotorischer Antrieb ist aus der DE-Patentschrift 196 22 486 C1 bekannt. Bei diesem elektromotorischen Antrieb sind die Antriebseinheit und das sie flüssigkeitsdicht umschließende Gehäuse fest miteinander verbunden und können nicht zur Reinigung getrennt werden. Distal weist das Gehäuse einen abnehmbaren Adapter auf, der als Werkzeugkupplung dient und mit einem festen Rohrstück zur Zufuhr und Abfuhr von Spülflüssigkeit versehen ist.
  • Weitere elektromotorische Antriebe für chirurgische Instrumente sind in den US-Patentschriften US 5 569 284 A und US 5 792 167 A beschrieben. Sie umfas sen einen Handgriff mit einem fest darin integrierten Antriebsmotor und ein vom Handgriff trennbares Werkzeug mit einer Saug- und Spüleinrichtung. Da der Antriebsmotor nicht aus dem Handgriff herausgenommen werden kann, ist auch bei diesen Antrieben eine einwandfreie Sterilisierung des Handgriffinneren und des Antriebsmotors nicht möglich.
  • Ferner ist in der EP 0791336 A1 ein längliches, mittels eines ankuppelba- ren Handstückes mit Antriebsmotor drehantreibbares chirurgisches Gewebeschneidwerkzeug beschrieben, das auf seinem Außenschaft einen wechselbaren, an einen Flüssigkeitsschlauch anschließbaren Ringadapter aufweist. Von einer Flüssigkeitsquelle wird über den Flüssigkeitsschlauch Spülflüssigkeit über den Adapter in einen Ringraum eingeleitet, der zwischen dem Außenschaft und dem Innenschaft des Werkzeuges ausgebildet ist. Da der Antriebsmotor nicht aus dem Handstück rausgenommen werden kann, ist ebenfalls eine keimfreie Sterilisierung von Handstück und Antriebsmotor nicht möglich, abgesehen davon, dass aufgrund unterschiedlicher Durchmesser der Werkzeuge mehrere, dementsprechend ausgebildete Ringadapter vorgesehen sein müssen.
  • Des weiteren zeigt die US-Patentschrift US 5 122 153 A in zahnmedizinisches Bohrinstrument, das aus einer Handbohreinheit mit einer herausragen den Antriebswelle zum Drehantreiben des eigentlichen Bohrers und aus einer an der Handbohreinheit lösbar ankuppelbaren Absaugeinrichtung besteht, wobei die Antriebswelle über eine übliche, daran anschließbare, biegsame Antriebswelle angetrieben wird. Ein ähnliches zahnmedizinisches Instrument ist in der US-Patentschrift US 5 547 376 A offen bart. Es umfasst ein Polierinstrument, das eine rohrförmige Düse zum Aufbringen eines Poliergemisches auf den Zahn aufweist, und eine Absaugeinrichtung. Die Absaugeinrichtung besteht aus einer auf die Düse aufschiebbaren und davon abziehbaren Haubeneinheit mit einem Auslassstutzen. Aufgrund ihres zahnmedizinischen Einsatzgebietes besitzen diese Instrumente keinen in einem Handgriff eingebauten Antriebsmotor, so dass bei diesen Instrumenten die Reinigungs- bzw. Sterilisierungsprobleme wie bei chirurgischen motorgetriebenen Instrumenten nicht gegeben sind.
  • Zum Abführen von Gewebe- und Knochenmaterial, das von Schneidmessern, Fräsern und dergleichen chirurgischen Werkzeugen abgetragen wird, mit Hilfe einer Spülflüssigkeit wird häufig das um einen Durchleitungsbereich erweiterte, die gekapselte Motoreinheit aufnehmende Gehäuse verwendet, um das abgetragene Material über diesen Durchleitungsbereich nach außen abzusaugen und abzuführen. Dies bedeutet, dass sich in dem Gehäuse ein Raum befindet, der, da das Gehäuse distal offen ist, damit das jeweilige Werkzeug mit der Motoreinheit in dem Gehäuse gekuppelt werden kann, auch mit dem Gehäuseinneren kommuniziert. Verschmutzungen und Ablagerungen dringen daher in alle Räume ein und können schlecht oder überhaupt nicht entfernt werden. Deshalb stellt sich häufig eine Kontamination sämtlicher das abgetragene Material und die Spülflüssigkeit führenden Räume in dem Gehäuse ein. Wenn dazu noch Saug- und Spülkanäle in dem Gehäuse integriert sind, entstehen überlange, teilweise verwinkelte Bohrungen, die eine einwandfreie Reinigung und/oder Sterilisierung erschweren. Zu dem muss, wenn ein Defekt in Fällen der nicht herausnehmbaren An triebseinheit auftritt, immer der komplette Antrieb zur Reparatur eingeschickt werden.
  • Angesichts der vorstehend angeführten Nachteile des elektromotorischen Antriebs für chirurgische Werkzeuge der einleitend angeführten Art ist es Aufgabe der Erfindung, einen solchen Antrieb derart weiterzubilden, dass er bei insgesamt vereinfachter Bauweise leicht montierbar und demontierbar ist und somit die Möglichkeit zu einer einfachen, gründlichen und zeitsparenden Reinigung und/oder Sterilisierung seiner Baueinheiten bietet.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem Patentanspruch 1 angeführt.
  • Der erfindungsgemäße elektromotorische Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug besteht somit aus drei voneinander trennbaren Moduln, nämlich aus der gekapselten Antriebseinheit, aus dem Gehäuse zur herausnehmbaren Aufnahme dieser Antriebseinheit und aus der Saug-Spülkanaleinheit, wobei diese einzelnen Moduln in vereinfachter Bauweise ausgeführt sind und leicht zu montierende und zu demontierende Komponenten bilden. Diese Module bzw. Komponenten können auf einfache, gründliche und zeitsparende Weise gereinigt werden, um die hohen Anforderungen an die Keimfreiheit zu gewährleisten. Nach dem Keimfreimachen des Werkzeugs wird die hermetisch gekapselte An- triebseinheit vom proximalen Ende her in das Gehäuse eingeführt, das danach durch eine Verschlussklappe dicht verschlossen wird. Die Saug-Spülkanaleinheit wird unter leichtem Druck auf das als Handgriff dienende Gehäuse aufgesetzt. Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebes besteht darin, dass die Befestigungsmittel einen ersten Stift, der axial in die Ausnehmung der Gehäusewand ragt, und einen zweiten Stift, der ebenfalls axial in diese Ausnehmung der Gehäusewand ragt, aufweisen, wobei zur Fixierung der erste Stift in eine entsprechende Ausnehmung des Anschlussstutzens und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offne Nute des Anschlussstutzens eingreift, wodurch eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit verhindert und eine noch weiter verbesserte Fixierung der Saug-Spülkanaleinheit an dem Gehäuse gewährleistet ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausbildung besteht darin, dass züsätzlich das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit einen sich in Axialrichtung erstreckenden Stift aufweist, der beim Anschluss dieser Einheit in eine Nut der das proximale Ende des Gehäuses verschließenden Verschlusskappe eingreift. Durch diese Ausbildung der Verschlusskappe wird gleichzeitig das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit auf dem Gehäuse fixiert.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale des erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebes sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in den anliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
  • 1A schematisch eine Seitenansicht des Gehäuses, auf das die in 1B von der Seite gezeigte Saug-Spülkanaleinheit aufsetzbar ist;
  • 1B die Saug-Spülkanaleinheit;
  • 2A, 2B die Antriebseinheit jeweils in einer Seitenansicht und in einer Endaussicht auf die distale Stirnseite ihrer Verschlußkappe;
  • 2C eine schematische Ansicht eines Anschlußkabels, welches mit einem Stecker mit einer proximalen Buchse der Antriebseinheit verbindbar ist;
  • 3A, 3B, 3C jeweils in Seitenansicht ein Werkzeug mit der Werkzeugwelle sowie mit dessen proximalseitigem Kupplungsende, ein Schaftrohr und einen auf das Schaftrohr aufschiebbaren Spülkanalaufsatz;
  • 4 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des Gehäuses mit aufgesteckter Saug-Spülkanaleinheit sowie angeschlossenem Spülkanalaufsatz;
  • 5 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des Gehäuses, wobei die in der Ausnehmung des Gehäuses befindlichen Befestigungsmittel ersichtlich sind, und
  • 6 eine Aufsicht auf das distale Ende des Gehäuses nach 5
  • Nach 1A hat ein Gehäuse 4 an seinem proximalen Ende eine Öffnung 4.02, durch die hindurch eine in 2A gezeigte Antriebseinheit 6 in dieses Gehäuse einsteckbar und die durch eine in 2B gezeigte Verschlußkappe 6.09, die fest mit der Antriebseinheit 6 verbunden ist, nach außen flüssigkeitsdicht verschließbar ist. Das Gehäuse 4 weist an seinem distalen Endabschnitt eine Ausnehmung 4.04 auf, die zur lösbaren Fixierung einer in 1B gezeigten Saug-Spülkanaleinheit 5 dient.
  • Ferner weist das auch als Handgriff dienende, rohrförmige Gehäuse 4 an seinem distalen Stirnende eine gegen die Wirkung einer (nicht dargestellten) Druckfeder proximalwärts verschiebbare Hülse 4.01 geringer Länge auf, durch die eine einen Schaft 1 (vergleiche 3B) lösbar festlegbare Kugelrastverbindung 4.03 (5) zur Freigabe dieses Schaftes betätigbar ist.
  • Die in 1B gezeigte Saug-Spülkanaleinheit 5 ist an ihrem distalen Ende mit einem radial vorspringenden Anschlußstutzen 5.04 versehen, der in nachstehend beschriebener Weise in der Ausnehmung 4.04 des Gehäuses 4 leicht lösbar fixierbar ist und der gleichzeitig die dichte Verbindung des Saug- und Spülkanals in der Saug-Spülkanaleinheit 5 mit den Saug-Spülkanalabschnitten in dem Gehäuse 4 herstellt. Ferner sind am distalen Ende der Saug-Spülkanaleinheit 5 zwei Kolben 5.02, 5.03 vorgesehen, die zum Öffnen und Verschließen des Saug- und des Spülkanals in der Einheit 5 dienen. Eine an der verschiebbaren Hülse 4.01 des Gehäuses 4 vorgesehene Ringschulter 4.11 bildet für die Kolben 5.02 und 5.03 einen Anschlag für deren distalwärtige Bewegung. Dadurch können zusätzliche, den distalwärts gerichteten Hub der Kolben 5.02 und 5.03 begrenzende Anschläge oder dergleichen entfallen.
  • An ihrem proximalen Ende weist die Saug-Spülkanaleinheit 5 zwei Anschlußstutzen 5.07 und 5.08 zum Anschluß von Saug-Spülkanalleitungen auf, die zu einer (nicht dargestellten) Pumpe führen können. Außerdem hat die Saug-Spülkanaleinheit 5 zwischen den proximalseitigen Anschlußstutzen 5.07 und 5.08 einen sich axial erstreckenden Stift 5.09, der zur proximalseitigen Festlegung der Saug-Spülkanaleinheit 5 am Gehäuse 4 dient. Der Stift 5.09 greift in eine Nut 6.10 der in 2B gezeigten Verschlußkappe 6.09 ein und wird mit dieser beim Verschließen des Gehäuses 4 nach Art eines Bajonettverschlusses verriegelt.
  • 2A zeigt in Seitenansicht die Antriebseinheit 6, die einen hermetisch dicht gekapselten elektrischen Antriebsmotor enthält. Die Antriebseinheit 6 hat an ihrem distalen Ende ein sich an die Motorwelle 6.03 anschließendes Gehäuseteil 6.02, welches, wenn die Antriebseinheit 6 in das Gehäuse 4 eingefügt ist, an einer zylindrischen, verengten Innenwand des Gehäuses vorteilhaft zur Anlage kommt, und ein Kupplungsteil 6.01, welches zur Kupplung mit einem entsprechend angepaßten proximalseitigen Kupplungsteil 3.05 der Werkzeugwelle 3.02 dient ( 3A). Das Kupplungsteil 6.01 und das damit verbundene Gehäuseteil 6.02 sind gemeinsam auf der Antriebswelle 6.03 axial verschiebbar und gegenüber der Antriebseinheit 6 durch eine Druckfeder in distalen Richtung vorgespannt.
  • Diese distalwärts gerichtete Federvorspannung, die über das Kupplungsteil 6.01 direkt auf das Werkzeug 3 übertragen wird, ist insbesondere bei Verwendung distalseitig geschlossener Schneidschäfte erforderlich, da aufgrund der Federwirkung das distale Kopfende des Werkzeugs 3 gegen den inneren stirnseitigen Schaftabschluß gedrückt wird und dadurch eine stabile Position im Schaft 1 einnimmt.
  • Die Stromversorgung sowie die Steuerung des in der Antriebseinheit 6 befindlichen Elektromotors erfolgt über ein Kabel 7 (2C), welches über einen distalseitigen Stecker 7.01 mit einer Buchse 6.07 der Antriebseinheit 6 und über einen proximalseitigen Stecker 7.02 mit der erforderlichen Versorgungs- und Steuereinheit verbünden ist, an der durch entsprechende Einstellungen die Drehrichtung und Drehzahl und gegebenenfalls weitere Betriebsparameter des elektromotorischen Antriebs, der Saug-Spülfunktionen etc. einstellbar sind.
  • 3A zeigt in Seitenansicht als Beispiel eines chirurgischen Werkzeugs 3 eine Knorpel- Knochen- und Gewebefräse, die aus einer Werkzeugwelle 3.02, dem eigentlichen, abtragenden Werkzeugkopf 3.07 am distalen En de dieser Welle und dem Kupplungsteil 3.05 am proximalen Ende dieser Welle besteht. Am distalen Ende des hier als Kugelfräse ausgebildeten Werkzeugkopfes 3.07 befindet sich eine Durchtrittsöffnung 3.01, die in den in der Werkzeugwelle 3.02 zentral verlaufenden Spülkanal 3.03 mündet, um in eine Körperhöhle Spülflüssigkeit einbringen und aus dieser abführen zu können. Zur Verbindung mit der im Gehäuse 4 angeordneten Antriebseinheit 6 hat das schon erwähnte proximalseitige Kupplungsteil 3.05 des Werkzeugs 3 einen quer zu seiner Längsachse angeordneten Schlitz 3.04. Durch den bei 3.06 einseitig verlängerten Schlitz 3.04 kann die den zentralen Spülkanal 3.03 der Werkzeugwelle 3.02 durchlaufende Spülflüssigkeit aus der distalen Öffnung 3.01 austreten sowie über den im Gehäuse 4 befindlichen Spülkanalabschnitt und über die Saug-Spülkanaleinheit 5 abgeführt werden.
  • 3B zeigt den Schaft 1, in dem das Werkzeug 3 gemäß 3A drehbeweglich geführt ist. Wie erwähnt, befindet sich am proximalseitigen Ende des Schafts 1 das mit dem Gehäuse 4 lösbar verbindbare Kupplungsteil 1.02, das eine Umfangsnut 1.03 aufweist, in die im Gehäuse 4 angeordnete Rastkugeln 4.03 (5) eingreifen.
  • Da das Fräswerkzeug, zum Beispiel das in 3A gezeigte Werkzeug 3 mit Kugelfräskopf, nicht nur in der Arthroskopie, sondern auch in anderen medizinischen Fachbereichen zum Einsatz kommt, kann auf den das Werkzeug 3 aufnehmenden Werkzeugschaft 1 ein in 3C gezeigter Spülkanalaufsatz 2 zum Zuführen einer über die Saug-Spülkanaleinheit 5 und das Gehäuse 4 zufließenden Spülflüssigkeit aufgeschoben werden. Das proximalseitige, als Anschlußstutzen 2.04 ausgebildete Ende des am Spülkanalaufsatz 2 geführten Spülkanals 2.02 greift in das an der distalen Stirnseite des Gehäuses 4 (vergleiche 4) angeordnete offene Ende des im Gehäuse 4 vorgesehenen Spülkanalzwischenraum 4.07 ein und ist durch einen nicht dargestellten O-Ring abgedichtet. Die Zufuhr und Abfuhr der Spülflüssigkeit erfolgt über die beiden durch die manuell zu betätigenden Kolben 5.02 und 5.03 absperrbaren Kanäle 5.06 der Saug-Spülkanaleinheit 5, die an ihrem proximalen Ende in den jeweiligen Anschlußstutzen 5.07 und 5.08 der Saug-Spülkanaleinheit 5 einmünden.
  • Der in 3C gezeigte Spülkanalaufsatz 2 besteht aus einem den Schaft 1 aufnehmenden Schaftrohr 2.01 und dem auf diesem unlösbar festgelegten Spülkanal 2.02, dessen proximalseitiger Anschlußstutzen 2.04 zur Verbindung mit dem im Gehäuse 4 befindlichen Spülkanal 4.07 aus dem proximalseitigen Handhabeteil 2.03 des Aufsatzes 2 hervorsteht.
  • Um das Werkzeug 3 nach erfolgtem Einsatz am Patienten entsprechend den Hygienebestimmungen reinigen, desinfizieren und/oder sterilisieren zu können, besteht durch die erfindungsgemäße modulare Ausführung die Möglichkeit, nicht nur Antriebseinheit 6 nach Öffnen der Schutzkappe 6.09 am proximalen Ende des Gehäuses 4 zu entnehmen und zu antoklavieren, sondern auch das Gehäuse 4 und die Saug-Spülkanaleinheit 5 je für sich zu reinigen
  • In der vergrößerten Detaildarstellung in 4 sind Einzelheiten des distalen Endes des Gehäuses 4, der an diesem distalen Ende festgelegten Saug-Spülkanaleinheit 5 und Einzelheiten am proximalen Ende des Spülkanalaufsatzes 2 gezeigt. Die Saug-Spülkanaleinheit 5 ist mit ihrem radial vorspringenden Anschlußstutzen 5.04 in die Gehäuseausnehmung 4.04 eingesteckt, so daß die eine der im Anschlußstutzen 5.04 radial endenden Mündungen 5.06 mit dem Zwischenraum 4.07 im distalen Ende des Gehäuses 4 und von dort weiter über den Anschlussstutzen 2.04 mit dem Spülkanal 2.02 des Spülkanalaufsatzes 2 sowie die weitere Mündung 5.06 mit dem zentralen Spülkanal 3.03 im Werkzeug 3 kommuniziert. Weiterhin ist die Funktion der Ringschulter 4.11 der Hülse 4.01 ersichtlich, die als Anschlag für die Kolben 5.02, 5.03 dient.
  • 5 zeigt, daß das Gehäuse 4 zwei axial verlaufende, in die Ausnehmung 4.04 ragende Stifte 4.05 und 4.06 aufweist. Zur Fixierung des vorspringenden Anschlußstutzens 5.04 der Saug-Spülkanaleinheit 5 in der Ausnehmung 4.04 greift der erste Stift 4.05 in eine entsprechende Bohrung oder Ausnehmung des Anschlußstutzens 5.04 und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offene Nut des Anschlußstutzens 5.04 ein und verhindert so eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit 5. Zusätzlich hat das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit 5 den sich in Axialrichtung erstreckenden Stift 5.09, der beim Anschluß der Saug-Spülkanaleinheit in die Nut 6.10 der das proximate Ende des Gehäuses 4 verschließenden Verschlußkappe 6.09 eingreift. Außerdem zeigt 5 die Rastkugeln 4.03, mit denen der Schaft 1 in dem Durchgangskanal 4.10 des Gehäuses 4 verrastet wird, wobei die Raststellung der Rastkugeln mittels der verschiebbaren Hülse 4.01 zum Entnehmen des Schaftes 1 gelöst wird.
  • 6 schließlich zeigt Einzelheiten am Boden der am distalen Ende des Gehäuses 4 befindlichen Ausnehmung 4.04, nämlich mit den entsprechenden Mündungsöffnungen 5.06 des Anschlußstutzens 5.04 der Saug-Spülkanaleinheit 5 fluchtende Öffnungen 4.08 und 4.09 der im Gehäuse 4 befindlichen Abschnitte des Saugkanals und des Spülkanals 4.07. Bekannte Dichtungsmittel können vorgesehen sein, die eine Abdichtung der Anschlußstellen der Kanalmündungen gegenüber der Umgebung bewirken.
  • Nach der vorstehenden Beschreibung sind beim erfindungsgemäßen Antrieb die Antriebseinheit 6, das diese Einheit aufnehmende und als Handgriff dienende Gehäuse 4 sowie die Saug-Spülkanaleinheit 5 jeweils als modulare, leicht zu montierende und demontierende Komponenten ausgeführt. Die Saug-Spülkanaleinheit 5 mit integriertem, durch die Kolben 5.02 und 5.03 bewirktem Reguliersystem kann einfach auf das Gehäuse 4 aufgesetzt werden. Die hermetisch dicht gekapselte, autoklavierbare Antriebseinheit 6 wird zum Betrieb in die proximale Öffnung 4.02 des Gehäuses 4 eingeführt und mit der Verschlußkappe 6.09 zum Beispiel nach Art eines Bajonettverschlusses verriegelt. Durch die besondere Ausführung der Schutzkappe 6.09 mit der Nut 6.10 wird gleichzeitig das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit 5 an dem Gehäuse 4 gesichert.

Claims (9)

  1. Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug (1, 2, 3), umfassend – ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit (6) mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist, – ein zweites Modul mit einem rohrförmigen Gehäuse (4) mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseitig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, einer distalen, hülsenbetätigbaren Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln- des chirurgischen Werkzeuges (1, 2, 3) und einem distalen, Flüssigkeit führenden Zwischenraum (4.07) – wobei der elektromotorische Antrieb des Weiteren Saugmittel aufweist, die proximalseitig mit dem Zwischenraum (4.07) und über diesen Zwischenraum (4.07) und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren, dadurch gekennzeichnet, – dass das rohrförmige Gehäuse (4) an seinem distalen Stirnende eine gegen Federkraft proximalwärts verschiebbare Hülse (4.01 geringer Länge aufweist, durch die in dem Gehäuse angeordnete Rastkugeln (4.03) zur Freigabe des angekuppelten Werkzeuges (1, 2, 3) betätigbar sind, und – dass die Saugmittel als Saug-Spülkanaleinheit (5) ausbildet sind und allein ein drittes, abnehmbares Modul bilden, das lösbar an dem Gehäuse (4) angeschlossen ist, derart, dass die Saug-Spülkanaleinheit distalseitig einen radial vorspringenden Anschlussstutzen (5.04) aufweist, der in eine distalseitige Ausnehmung (4.04) in der Wand des rohrförmigen Gehäuses (4) einfuhrbar und dort mit Befestigungsmitteln (4.05, 4.06) lösbar fixierbar ist, wobei sich an die Ausnehmung (4.04) der in dem Gehäuse (4) vorgesehene Zwischenraum (4.07) anschließt.
  2. Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (4.05, 4.06) einen ersten Stift (4.05), der axial in die Ausnehmung (4.04) der Gehäusewand ragt, und einen zweiten Stift (4.06), der ebenfalls axial in diese Ausnehmung der Gehäusewand ragt, aufweisen, wobei zur Fixierung der erste Stift in eine entsprechende Ausnehmung des Anschlussstutzens (5.04) und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offene Nut des Anschlussstutzens (5.04) eingreift und so eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit (5) verhindert.
  3. Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit (5) einen sich in Axialrichtung erstreckenden Stift (5.09) aufweist, der beim Anschluss der Saug-Spülkanaleinheit (5) in eine Nut (6.10) einer das proximale Ende des Gehäuses (4) verschließenden Verschlusskappe (6.09) eingreift.
  4. Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (6.09) fester Bestandteil der Antriebseinheit (6) ist und eine sich axial erstreckende Buchse (6.07) zum Anschluss eines Stromkabels (7) aufweist.
  5. Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (5.04) der Saug-Spülkanaleinheit (5) radiale Öffnungen (5.06) des Saugkanals und des Spülkanals zum Durchtritt der Spülflüssigkeit aufweist, die mit entsprechenden radialen Saug- und Spülkanalöffnungen (4.08, 4.09) im Boden der Wandausnehmung (4.04) des Gehäuses (4) fluchten.
  6. Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (1, 2, 3) eine Werkzeugwelle (3.02) mit ihrem distalen Arbeitswerkzeug (3), ein Schaftrohr (1) und einen Spülkanalaufsatz (2) aufweist, dass die Werkzeugwelle das an das Gehäuse (4) distalseitig anschließbare Schaftrohr (1) drehbeweglich in Axialrichtung durchragt und dass der Spülkanalaufsatz (2) auf das Schaftrohr (1) schiebbar ist, wobei der proximalseitige, als Anschlussstutzen (2.04) ausgebildete Endabschnitt des Spülkanalaufsatzes (2) mit einem an der distalen Stirnseite des Gehäuses (4) angeordneten offenen Ende des in dem Gehäuse vorgesehenen Zwischenraumes (4.07) für den Spülkanal durch einen Dichtungsring abgedichtet eingreift.
  7. Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Ende des Schaftrohres (1) ein am distalen Ende des Gehäuses (4) lösbar ankuppelbares Kupplungsteil (1.02) vorgesehen ist.
  8. Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (1.02) eine Umfangsnut (1.03) aufweist, in welche die in dem Gehäuse (4) angeordneten Rastkugeln (4.03) rastend eingreifen.
  9. Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende des Saugkanals und des Spülkanals in der Saug-Spülkanaleinheit (5) jeweils durch einen axial verschiebbaren Kolben (5.02, 5.03) öffen- und verschließbar ist, wobei eine umlaufende Ringschulter (4.1 1) an der verschiebbaren Hülse (4.01) des Gehäuses (4) als Anschlag für die distalwärtige Bewegung der beiden Kolben (5.02, 5.03) dient.
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