DE19859217B4 - Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug - Google Patents
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Abstract
Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug (1, 2, 3), umfassend
– ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit (6) mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist,
– ein zweites Modul mit einem rohrförmigen Gehäuse (4) mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseitig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, einer distalen, hülsenbetätigbaren Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln- des chirurgischen Werkzeuges (1, 2, 3) und einem distalen, Flüssigkeit führenden Zwischenraum (4.07)
– wobei der elektromotorische Antrieb des Weiteren Saugmittel aufweist, die proximalseitig mit dem Zwischenraum (4.07) und über diesen Zwischenraum (4.07) und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren, dadurch gekennzeichnet,
– dass das rohrförmige Gehäuse (4) an seinem distalen Stirnende eine gegen Federkraft proximalwärts verschiebbare Hülse (4.01 geringer Länge aufweist, durch die in dem Gehäuse angeordnete Rastkugeln (4.03) zur Freigabe des angekuppelten Werkzeuges (1, 2, 3) betätigbar sind, und
– dass die Saugmittel als Saug-Spülkanaleinheit (5) ausbildet sind und allein ein drittes, abnehmbares Modul bilden, das lösbar an dem Gehäuse (4) angeschlossen ist, derart, dass die Saug-Spülkanaleinheit distalseitig einen radial vorspringenden Anschlussstutzen (5.04) aufweist, der in eine distalseitige Ausnehmung (4.04) in der Wand des rohrförmigen Gehäuses (4) einfuhrbar und dort mit Befestigungsmitteln (4.05, 4.06) lösbar fixierbar ist, wobei sich an die Ausnehmung (4.04) der in dem Gehäuse (4) vorgesehene Zwischenraum (4.07) anschließt.
– ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit (6) mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist,
– ein zweites Modul mit einem rohrförmigen Gehäuse (4) mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseitig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, einer distalen, hülsenbetätigbaren Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln- des chirurgischen Werkzeuges (1, 2, 3) und einem distalen, Flüssigkeit führenden Zwischenraum (4.07)
– wobei der elektromotorische Antrieb des Weiteren Saugmittel aufweist, die proximalseitig mit dem Zwischenraum (4.07) und über diesen Zwischenraum (4.07) und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren, dadurch gekennzeichnet,
– dass das rohrförmige Gehäuse (4) an seinem distalen Stirnende eine gegen Federkraft proximalwärts verschiebbare Hülse (4.01 geringer Länge aufweist, durch die in dem Gehäuse angeordnete Rastkugeln (4.03) zur Freigabe des angekuppelten Werkzeuges (1, 2, 3) betätigbar sind, und
– dass die Saugmittel als Saug-Spülkanaleinheit (5) ausbildet sind und allein ein drittes, abnehmbares Modul bilden, das lösbar an dem Gehäuse (4) angeschlossen ist, derart, dass die Saug-Spülkanaleinheit distalseitig einen radial vorspringenden Anschlussstutzen (5.04) aufweist, der in eine distalseitige Ausnehmung (4.04) in der Wand des rohrförmigen Gehäuses (4) einfuhrbar und dort mit Befestigungsmitteln (4.05, 4.06) lösbar fixierbar ist, wobei sich an die Ausnehmung (4.04) der in dem Gehäuse (4) vorgesehene Zwischenraum (4.07) anschließt.
Description
- Die Erfindung geht aus von einem elektromotorischen Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein solcher elektromotorischer Antrieb ist aus dem Dokument
EP 0830846 A1 bekannt. Dieser Antrieb umfasst ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist, und ein zweites Modul. Dieses zweite Modul umfasst ein rohrförmiges Gehäuse mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseifiig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, eine Zwischeneinheit, deren proximales Ende unlösbar mit dem Gehäuse verbunden ist und die ein Getriebe zur Drehkraftübertragung auf das chirurgische Werkzeug aufweist, und eine Hülseneinheit, deren proximales Ende unlösbar mit dem distalen Ende der Zwischeneinheit verbunden ist und die eine distale, hülsenbetätigbare Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln des chirurgischen Werkzeuges sowie einen flüssigkeitsführenden Zwischenraum aufweist. Die Zwischeneinheit weist des weiteren Saugmittel auf, die an ihr unlösbar fixiert sind und über den Zwischenraum und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren. Die Saugmittel sind nicht von der Zwischeneinheit trennbar, so dass insbesondere dieses kompliziert aufgebaute Modul nicht einwandfrei gereinigt bzw. sterilisiert werden kann, da es viele für Reinigungsflüssigkeit schwierig oder nicht zugängliche Stellen aufweist. - Ein weiterer elektromotorischer Antrieb ist aus der DE-Patentschrift
196 22 486 C1 bekannt. Bei diesem elektromotorischen Antrieb sind die Antriebseinheit und das sie flüssigkeitsdicht umschließende Gehäuse fest miteinander verbunden und können nicht zur Reinigung getrennt werden. Distal weist das Gehäuse einen abnehmbaren Adapter auf, der als Werkzeugkupplung dient und mit einem festen Rohrstück zur Zufuhr und Abfuhr von Spülflüssigkeit versehen ist. - Weitere elektromotorische Antriebe für chirurgische Instrumente sind in den US-Patentschriften
US 5 569 284 A undUS 5 792 167 A beschrieben. Sie umfas sen einen Handgriff mit einem fest darin integrierten Antriebsmotor und ein vom Handgriff trennbares Werkzeug mit einer Saug- und Spüleinrichtung. Da der Antriebsmotor nicht aus dem Handgriff herausgenommen werden kann, ist auch bei diesen Antrieben eine einwandfreie Sterilisierung des Handgriffinneren und des Antriebsmotors nicht möglich. - Ferner ist in der
EP 0791336 A1 ein längliches, mittels eines ankuppelba- ren Handstückes mit Antriebsmotor drehantreibbares chirurgisches Gewebeschneidwerkzeug beschrieben, das auf seinem Außenschaft einen wechselbaren, an einen Flüssigkeitsschlauch anschließbaren Ringadapter aufweist. Von einer Flüssigkeitsquelle wird über den Flüssigkeitsschlauch Spülflüssigkeit über den Adapter in einen Ringraum eingeleitet, der zwischen dem Außenschaft und dem Innenschaft des Werkzeuges ausgebildet ist. Da der Antriebsmotor nicht aus dem Handstück rausgenommen werden kann, ist ebenfalls eine keimfreie Sterilisierung von Handstück und Antriebsmotor nicht möglich, abgesehen davon, dass aufgrund unterschiedlicher Durchmesser der Werkzeuge mehrere, dementsprechend ausgebildete Ringadapter vorgesehen sein müssen. - Des weiteren zeigt die US-Patentschrift
US 5 122 153 A in zahnmedizinisches Bohrinstrument, das aus einer Handbohreinheit mit einer herausragen den Antriebswelle zum Drehantreiben des eigentlichen Bohrers und aus einer an der Handbohreinheit lösbar ankuppelbaren Absaugeinrichtung besteht, wobei die Antriebswelle über eine übliche, daran anschließbare, biegsame Antriebswelle angetrieben wird. Ein ähnliches zahnmedizinisches Instrument ist in der US-PatentschriftUS 5 547 376 A offen bart. Es umfasst ein Polierinstrument, das eine rohrförmige Düse zum Aufbringen eines Poliergemisches auf den Zahn aufweist, und eine Absaugeinrichtung. Die Absaugeinrichtung besteht aus einer auf die Düse aufschiebbaren und davon abziehbaren Haubeneinheit mit einem Auslassstutzen. Aufgrund ihres zahnmedizinischen Einsatzgebietes besitzen diese Instrumente keinen in einem Handgriff eingebauten Antriebsmotor, so dass bei diesen Instrumenten die Reinigungs- bzw. Sterilisierungsprobleme wie bei chirurgischen motorgetriebenen Instrumenten nicht gegeben sind. - Zum Abführen von Gewebe- und Knochenmaterial, das von Schneidmessern, Fräsern und dergleichen chirurgischen Werkzeugen abgetragen wird, mit Hilfe einer Spülflüssigkeit wird häufig das um einen Durchleitungsbereich erweiterte, die gekapselte Motoreinheit aufnehmende Gehäuse verwendet, um das abgetragene Material über diesen Durchleitungsbereich nach außen abzusaugen und abzuführen. Dies bedeutet, dass sich in dem Gehäuse ein Raum befindet, der, da das Gehäuse distal offen ist, damit das jeweilige Werkzeug mit der Motoreinheit in dem Gehäuse gekuppelt werden kann, auch mit dem Gehäuseinneren kommuniziert. Verschmutzungen und Ablagerungen dringen daher in alle Räume ein und können schlecht oder überhaupt nicht entfernt werden. Deshalb stellt sich häufig eine Kontamination sämtlicher das abgetragene Material und die Spülflüssigkeit führenden Räume in dem Gehäuse ein. Wenn dazu noch Saug- und Spülkanäle in dem Gehäuse integriert sind, entstehen überlange, teilweise verwinkelte Bohrungen, die eine einwandfreie Reinigung und/oder Sterilisierung erschweren. Zu dem muss, wenn ein Defekt in Fällen der nicht herausnehmbaren An triebseinheit auftritt, immer der komplette Antrieb zur Reparatur eingeschickt werden.
- Angesichts der vorstehend angeführten Nachteile des elektromotorischen Antriebs für chirurgische Werkzeuge der einleitend angeführten Art ist es Aufgabe der Erfindung, einen solchen Antrieb derart weiterzubilden, dass er bei insgesamt vereinfachter Bauweise leicht montierbar und demontierbar ist und somit die Möglichkeit zu einer einfachen, gründlichen und zeitsparenden Reinigung und/oder Sterilisierung seiner Baueinheiten bietet.
- Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem Patentanspruch 1 angeführt.
- Der erfindungsgemäße elektromotorische Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug besteht somit aus drei voneinander trennbaren Moduln, nämlich aus der gekapselten Antriebseinheit, aus dem Gehäuse zur herausnehmbaren Aufnahme dieser Antriebseinheit und aus der Saug-Spülkanaleinheit, wobei diese einzelnen Moduln in vereinfachter Bauweise ausgeführt sind und leicht zu montierende und zu demontierende Komponenten bilden. Diese Module bzw. Komponenten können auf einfache, gründliche und zeitsparende Weise gereinigt werden, um die hohen Anforderungen an die Keimfreiheit zu gewährleisten. Nach dem Keimfreimachen des Werkzeugs wird die hermetisch gekapselte An- triebseinheit vom proximalen Ende her in das Gehäuse eingeführt, das danach durch eine Verschlussklappe dicht verschlossen wird. Die Saug-Spülkanaleinheit wird unter leichtem Druck auf das als Handgriff dienende Gehäuse aufgesetzt. Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebes besteht darin, dass die Befestigungsmittel einen ersten Stift, der axial in die Ausnehmung der Gehäusewand ragt, und einen zweiten Stift, der ebenfalls axial in diese Ausnehmung der Gehäusewand ragt, aufweisen, wobei zur Fixierung der erste Stift in eine entsprechende Ausnehmung des Anschlussstutzens und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offne Nute des Anschlussstutzens eingreift, wodurch eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit verhindert und eine noch weiter verbesserte Fixierung der Saug-Spülkanaleinheit an dem Gehäuse gewährleistet ist.
- Eine weitere vorteilhafte Ausbildung besteht darin, dass züsätzlich das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit einen sich in Axialrichtung erstreckenden Stift aufweist, der beim Anschluss dieser Einheit in eine Nut der das proximale Ende des Gehäuses verschließenden Verschlusskappe eingreift. Durch diese Ausbildung der Verschlusskappe wird gleichzeitig das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit auf dem Gehäuse fixiert.
- Weitere vorteilhafte Merkmale des erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebes sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in den anliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
-
1A schematisch eine Seitenansicht des Gehäuses, auf das die in1B von der Seite gezeigte Saug-Spülkanaleinheit aufsetzbar ist; -
1B die Saug-Spülkanaleinheit; -
2A ,2B die Antriebseinheit jeweils in einer Seitenansicht und in einer Endaussicht auf die distale Stirnseite ihrer Verschlußkappe; -
2C eine schematische Ansicht eines Anschlußkabels, welches mit einem Stecker mit einer proximalen Buchse der Antriebseinheit verbindbar ist; -
3A ,3B ,3C jeweils in Seitenansicht ein Werkzeug mit der Werkzeugwelle sowie mit dessen proximalseitigem Kupplungsende, ein Schaftrohr und einen auf das Schaftrohr aufschiebbaren Spülkanalaufsatz; -
4 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des Gehäuses mit aufgesteckter Saug-Spülkanaleinheit sowie angeschlossenem Spülkanalaufsatz; -
5 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des Gehäuses, wobei die in der Ausnehmung des Gehäuses befindlichen Befestigungsmittel ersichtlich sind, und -
6 eine Aufsicht auf das distale Ende des Gehäuses nach5 - Nach
1A hat ein Gehäuse4 an seinem proximalen Ende eine Öffnung4.02 , durch die hindurch eine in2A gezeigte Antriebseinheit6 in dieses Gehäuse einsteckbar und die durch eine in2B gezeigte Verschlußkappe6.09 , die fest mit der Antriebseinheit6 verbunden ist, nach außen flüssigkeitsdicht verschließbar ist. Das Gehäuse4 weist an seinem distalen Endabschnitt eine Ausnehmung4.04 auf, die zur lösbaren Fixierung einer in1B gezeigten Saug-Spülkanaleinheit5 dient. - Ferner weist das auch als Handgriff dienende, rohrförmige Gehäuse
4 an seinem distalen Stirnende eine gegen die Wirkung einer (nicht dargestellten) Druckfeder proximalwärts verschiebbare Hülse4.01 geringer Länge auf, durch die eine einen Schaft1 (vergleiche3B ) lösbar festlegbare Kugelrastverbindung4.03 (5 ) zur Freigabe dieses Schaftes betätigbar ist. - Die in
1B gezeigte Saug-Spülkanaleinheit5 ist an ihrem distalen Ende mit einem radial vorspringenden Anschlußstutzen5.04 versehen, der in nachstehend beschriebener Weise in der Ausnehmung4.04 des Gehäuses4 leicht lösbar fixierbar ist und der gleichzeitig die dichte Verbindung des Saug- und Spülkanals in der Saug-Spülkanaleinheit5 mit den Saug-Spülkanalabschnitten in dem Gehäuse4 herstellt. Ferner sind am distalen Ende der Saug-Spülkanaleinheit5 zwei Kolben5.02 ,5.03 vorgesehen, die zum Öffnen und Verschließen des Saug- und des Spülkanals in der Einheit5 dienen. Eine an der verschiebbaren Hülse4.01 des Gehäuses4 vorgesehene Ringschulter4.11 bildet für die Kolben5.02 und5.03 einen Anschlag für deren distalwärtige Bewegung. Dadurch können zusätzliche, den distalwärts gerichteten Hub der Kolben5.02 und 5.03 begrenzende Anschläge oder dergleichen entfallen. - An ihrem proximalen Ende weist die Saug-Spülkanaleinheit
5 zwei Anschlußstutzen5.07 und5.08 zum Anschluß von Saug-Spülkanalleitungen auf, die zu einer (nicht dargestellten) Pumpe führen können. Außerdem hat die Saug-Spülkanaleinheit5 zwischen den proximalseitigen Anschlußstutzen5.07 und5.08 einen sich axial erstreckenden Stift5.09 , der zur proximalseitigen Festlegung der Saug-Spülkanaleinheit5 am Gehäuse4 dient. Der Stift5.09 greift in eine Nut6.10 der in2B gezeigten Verschlußkappe6.09 ein und wird mit dieser beim Verschließen des Gehäuses4 nach Art eines Bajonettverschlusses verriegelt. -
2A zeigt in Seitenansicht die Antriebseinheit6 , die einen hermetisch dicht gekapselten elektrischen Antriebsmotor enthält. Die Antriebseinheit6 hat an ihrem distalen Ende ein sich an die Motorwelle6.03 anschließendes Gehäuseteil6.02 , welches, wenn die Antriebseinheit6 in das Gehäuse4 eingefügt ist, an einer zylindrischen, verengten Innenwand des Gehäuses vorteilhaft zur Anlage kommt, und ein Kupplungsteil6.01 , welches zur Kupplung mit einem entsprechend angepaßten proximalseitigen Kupplungsteil3.05 der Werkzeugwelle3.02 dient (3A ). Das Kupplungsteil6.01 und das damit verbundene Gehäuseteil6.02 sind gemeinsam auf der Antriebswelle6.03 axial verschiebbar und gegenüber der Antriebseinheit6 durch eine Druckfeder in distalen Richtung vorgespannt. - Diese distalwärts gerichtete Federvorspannung, die über das Kupplungsteil
6.01 direkt auf das Werkzeug3 übertragen wird, ist insbesondere bei Verwendung distalseitig geschlossener Schneidschäfte erforderlich, da aufgrund der Federwirkung das distale Kopfende des Werkzeugs3 gegen den inneren stirnseitigen Schaftabschluß gedrückt wird und dadurch eine stabile Position im Schaft1 einnimmt. - Die Stromversorgung sowie die Steuerung des in der Antriebseinheit
6 befindlichen Elektromotors erfolgt über ein Kabel7 (2C ), welches über einen distalseitigen Stecker7.01 mit einer Buchse6.07 der Antriebseinheit6 und über einen proximalseitigen Stecker7.02 mit der erforderlichen Versorgungs- und Steuereinheit verbünden ist, an der durch entsprechende Einstellungen die Drehrichtung und Drehzahl und gegebenenfalls weitere Betriebsparameter des elektromotorischen Antriebs, der Saug-Spülfunktionen etc. einstellbar sind. -
3A zeigt in Seitenansicht als Beispiel eines chirurgischen Werkzeugs3 eine Knorpel- Knochen- und Gewebefräse, die aus einer Werkzeugwelle 3.02, dem eigentlichen, abtragenden Werkzeugkopf3.07 am distalen En de dieser Welle und dem Kupplungsteil3.05 am proximalen Ende dieser Welle besteht. Am distalen Ende des hier als Kugelfräse ausgebildeten Werkzeugkopfes3.07 befindet sich eine Durchtrittsöffnung3.01 , die in den in der Werkzeugwelle3.02 zentral verlaufenden Spülkanal3.03 mündet, um in eine Körperhöhle Spülflüssigkeit einbringen und aus dieser abführen zu können. Zur Verbindung mit der im Gehäuse4 angeordneten Antriebseinheit6 hat das schon erwähnte proximalseitige Kupplungsteil3.05 des Werkzeugs3 einen quer zu seiner Längsachse angeordneten Schlitz3.04 . Durch den bei3.06 einseitig verlängerten Schlitz3.04 kann die den zentralen Spülkanal3.03 der Werkzeugwelle3.02 durchlaufende Spülflüssigkeit aus der distalen Öffnung3.01 austreten sowie über den im Gehäuse4 befindlichen Spülkanalabschnitt und über die Saug-Spülkanaleinheit5 abgeführt werden. -
3B zeigt den Schaft1 , in dem das Werkzeug3 gemäß3A drehbeweglich geführt ist. Wie erwähnt, befindet sich am proximalseitigen Ende des Schafts1 das mit dem Gehäuse4 lösbar verbindbare Kupplungsteil1.02 , das eine Umfangsnut1.03 aufweist, in die im Gehäuse4 angeordnete Rastkugeln4.03 (5 ) eingreifen. - Da das Fräswerkzeug, zum Beispiel das in
3A gezeigte Werkzeug3 mit Kugelfräskopf, nicht nur in der Arthroskopie, sondern auch in anderen medizinischen Fachbereichen zum Einsatz kommt, kann auf den das Werkzeug3 aufnehmenden Werkzeugschaft1 ein in3C gezeigter Spülkanalaufsatz2 zum Zuführen einer über die Saug-Spülkanaleinheit5 und das Gehäuse4 zufließenden Spülflüssigkeit aufgeschoben werden. Das proximalseitige, als Anschlußstutzen2.04 ausgebildete Ende des am Spülkanalaufsatz 2 geführten Spülkanals2.02 greift in das an der distalen Stirnseite des Gehäuses4 (vergleiche4 ) angeordnete offene Ende des im Gehäuse4 vorgesehenen Spülkanalzwischenraum4.07 ein und ist durch einen nicht dargestellten O-Ring abgedichtet. Die Zufuhr und Abfuhr der Spülflüssigkeit erfolgt über die beiden durch die manuell zu betätigenden Kolben5.02 und5.03 absperrbaren Kanäle5.06 der Saug-Spülkanaleinheit5 , die an ihrem proximalen Ende in den jeweiligen Anschlußstutzen5.07 und5.08 der Saug-Spülkanaleinheit5 einmünden. - Der in
3C gezeigte Spülkanalaufsatz2 besteht aus einem den Schaft1 aufnehmenden Schaftrohr2.01 und dem auf diesem unlösbar festgelegten Spülkanal2.02 , dessen proximalseitiger Anschlußstutzen2.04 zur Verbindung mit dem im Gehäuse4 befindlichen Spülkanal4.07 aus dem proximalseitigen Handhabeteil2.03 des Aufsatzes2 hervorsteht. - Um das Werkzeug
3 nach erfolgtem Einsatz am Patienten entsprechend den Hygienebestimmungen reinigen, desinfizieren und/oder sterilisieren zu können, besteht durch die erfindungsgemäße modulare Ausführung die Möglichkeit, nicht nur Antriebseinheit6 nach Öffnen der Schutzkappe6.09 am proximalen Ende des Gehäuses4 zu entnehmen und zu antoklavieren, sondern auch das Gehäuse4 und die Saug-Spülkanaleinheit5 je für sich zu reinigen - In der vergrößerten Detaildarstellung in
4 sind Einzelheiten des distalen Endes des Gehäuses4 , der an diesem distalen Ende festgelegten Saug-Spülkanaleinheit5 und Einzelheiten am proximalen Ende des Spülkanalaufsatzes2 gezeigt. Die Saug-Spülkanaleinheit5 ist mit ihrem radial vorspringenden Anschlußstutzen5.04 in die Gehäuseausnehmung4.04 eingesteckt, so daß die eine der im Anschlußstutzen5.04 radial endenden Mündungen5.06 mit dem Zwischenraum4.07 im distalen Ende des Gehäuses4 und von dort weiter über den Anschlussstutzen2.04 mit dem Spülkanal2.02 des Spülkanalaufsatzes2 sowie die weitere Mündung5.06 mit dem zentralen Spülkanal3.03 im Werkzeug3 kommuniziert. Weiterhin ist die Funktion der Ringschulter4.11 der Hülse4.01 ersichtlich, die als Anschlag für die Kolben5.02 ,5.03 dient. -
5 zeigt, daß das Gehäuse4 zwei axial verlaufende, in die Ausnehmung4.04 ragende Stifte4.05 und4.06 aufweist. Zur Fixierung des vorspringenden Anschlußstutzens5.04 der Saug-Spülkanaleinheit5 in der Ausnehmung4.04 greift der erste Stift4.05 in eine entsprechende Bohrung oder Ausnehmung des Anschlußstutzens5.04 und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offene Nut des Anschlußstutzens5.04 ein und verhindert so eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit5 . Zusätzlich hat das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit5 den sich in Axialrichtung erstreckenden Stift5.09 , der beim Anschluß der Saug-Spülkanaleinheit in die Nut6.10 der das proximate Ende des Gehäuses4 verschließenden Verschlußkappe6.09 eingreift. Außerdem zeigt5 die Rastkugeln4.03 , mit denen der Schaft1 in dem Durchgangskanal4.10 des Gehäuses4 verrastet wird, wobei die Raststellung der Rastkugeln mittels der verschiebbaren Hülse4.01 zum Entnehmen des Schaftes1 gelöst wird. -
6 schließlich zeigt Einzelheiten am Boden der am distalen Ende des Gehäuses4 befindlichen Ausnehmung4.04 , nämlich mit den entsprechenden Mündungsöffnungen5.06 des Anschlußstutzens5.04 der Saug-Spülkanaleinheit5 fluchtende Öffnungen4.08 und4.09 der im Gehäuse4 befindlichen Abschnitte des Saugkanals und des Spülkanals4.07 . Bekannte Dichtungsmittel können vorgesehen sein, die eine Abdichtung der Anschlußstellen der Kanalmündungen gegenüber der Umgebung bewirken. - Nach der vorstehenden Beschreibung sind beim erfindungsgemäßen Antrieb die Antriebseinheit
6 , das diese Einheit aufnehmende und als Handgriff dienende Gehäuse4 sowie die Saug-Spülkanaleinheit5 jeweils als modulare, leicht zu montierende und demontierende Komponenten ausgeführt. Die Saug-Spülkanaleinheit5 mit integriertem, durch die Kolben5.02 und5.03 bewirktem Reguliersystem kann einfach auf das Gehäuse4 aufgesetzt werden. Die hermetisch dicht gekapselte, autoklavierbare Antriebseinheit6 wird zum Betrieb in die proximale Öffnung4.02 des Gehäuses4 eingeführt und mit der Verschlußkappe6.09 zum Beispiel nach Art eines Bajonettverschlusses verriegelt. Durch die besondere Ausführung der Schutzkappe6.09 mit der Nut6.10 wird gleichzeitig das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit5 an dem Gehäuse4 gesichert.
Claims (9)
- Elektromotorischer Antrieb für ein chirurgisches Werkzeug (
1 ,2 ,3 ), umfassend – ein erstes Modul, bestehend aus einer gekapselten Antriebseinheit (6 ) mit einer Antriebswelle, die mit einem distalen Kupplungsteil versehen ist, – ein zweites Modul mit einem rohrförmigen Gehäuse (4 ) mit einem axialen Durchgang, in dem das erste Modul herausnehmbar eingesteckt ist, wobei das Gehäuse distalseitig offen und proximalseitig flüssigkeitsdicht verschließbar ausgebildet ist und als Handgriff dient, einer distalen, hülsenbetätigbaren Kugelrasteinrichtung zum lösbaren Ankuppeln- des chirurgischen Werkzeuges (1 ,2 ,3 ) und einem distalen, Flüssigkeit führenden Zwischenraum (4.07 ) – wobei der elektromotorische Antrieb des Weiteren Saugmittel aufweist, die proximalseitig mit dem Zwischenraum (4.07 ) und über diesen Zwischenraum (4.07 ) und das angekuppelte Werkzeug mit der Umgebung des Behandlungsortes kommunizieren, dadurch gekennzeichnet, – dass das rohrförmige Gehäuse (4 ) an seinem distalen Stirnende eine gegen Federkraft proximalwärts verschiebbare Hülse (4.01 geringer Länge aufweist, durch die in dem Gehäuse angeordnete Rastkugeln (4.03 ) zur Freigabe des angekuppelten Werkzeuges (1 ,2 ,3 ) betätigbar sind, und – dass die Saugmittel als Saug-Spülkanaleinheit (5 ) ausbildet sind und allein ein drittes, abnehmbares Modul bilden, das lösbar an dem Gehäuse (4 ) angeschlossen ist, derart, dass die Saug-Spülkanaleinheit distalseitig einen radial vorspringenden Anschlussstutzen (5.04 ) aufweist, der in eine distalseitige Ausnehmung (4.04 ) in der Wand des rohrförmigen Gehäuses (4 ) einfuhrbar und dort mit Befestigungsmitteln (4.05 ,4.06 ) lösbar fixierbar ist, wobei sich an die Ausnehmung (4.04 ) der in dem Gehäuse (4 ) vorgesehene Zwischenraum (4.07 ) anschließt. - Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (
4.05 ,4.06 ) einen ersten Stift (4.05 ), der axial in die Ausnehmung (4.04 ) der Gehäusewand ragt, und einen zweiten Stift (4.06 ), der ebenfalls axial in diese Ausnehmung der Gehäusewand ragt, aufweisen, wobei zur Fixierung der erste Stift in eine entsprechende Ausnehmung des Anschlussstutzens (5.04 ) und der zweite Stift in eine an ihrem unteren Ende offene Nut des Anschlussstutzens (5.04 ) eingreift und so eine seitliche Verschwenkung der Saug-Spülkanaleinheit (5 ) verhindert. - Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich das proximale Ende der Saug-Spülkanaleinheit (
5 ) einen sich in Axialrichtung erstreckenden Stift (5.09 ) aufweist, der beim Anschluss der Saug-Spülkanaleinheit (5 ) in eine Nut (6.10 ) einer das proximale Ende des Gehäuses (4 ) verschließenden Verschlusskappe (6.09 ) eingreift. - Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (
6.09 ) fester Bestandteil der Antriebseinheit (6 ) ist und eine sich axial erstreckende Buchse (6.07 ) zum Anschluss eines Stromkabels (7 ) aufweist. - Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (
5.04 ) der Saug-Spülkanaleinheit (5 ) radiale Öffnungen (5.06 ) des Saugkanals und des Spülkanals zum Durchtritt der Spülflüssigkeit aufweist, die mit entsprechenden radialen Saug- und Spülkanalöffnungen (4.08 ,4.09 ) im Boden der Wandausnehmung (4.04 ) des Gehäuses (4 ) fluchten. - Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (
1 ,2 ,3 ) eine Werkzeugwelle (3.02 ) mit ihrem distalen Arbeitswerkzeug (3 ), ein Schaftrohr (1 ) und einen Spülkanalaufsatz (2 ) aufweist, dass die Werkzeugwelle das an das Gehäuse (4 ) distalseitig anschließbare Schaftrohr (1 ) drehbeweglich in Axialrichtung durchragt und dass der Spülkanalaufsatz (2 ) auf das Schaftrohr (1 ) schiebbar ist, wobei der proximalseitige, als Anschlussstutzen (2.04 ) ausgebildete Endabschnitt des Spülkanalaufsatzes (2 ) mit einem an der distalen Stirnseite des Gehäuses (4 ) angeordneten offenen Ende des in dem Gehäuse vorgesehenen Zwischenraumes (4.07 ) für den Spülkanal durch einen Dichtungsring abgedichtet eingreift. - Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Ende des Schaftrohres (
1 ) ein am distalen Ende des Gehäuses (4 ) lösbar ankuppelbares Kupplungsteil (1.02 ) vorgesehen ist. - Elektromotorischer Antrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (
1.02 ) eine Umfangsnut (1.03 ) aufweist, in welche die in dem Gehäuse (4 ) angeordneten Rastkugeln (4.03 ) rastend eingreifen. - Elektromotorischer Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende des Saugkanals und des Spülkanals in der Saug-Spülkanaleinheit (
5 ) jeweils durch einen axial verschiebbaren Kolben (5.02 ,5.03 ) öffen- und verschließbar ist, wobei eine umlaufende Ringschulter (4.1 1) an der verschiebbaren Hülse (4.01 ) des Gehäuses (4 ) als Anschlag für die distalwärtige Bewegung der beiden Kolben (5.02 ,5.03 ) dient.
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