DE19859157A1 - Fahrzeugluftreifen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Reifen für Kraftfahrzeuge mit mehreren Karkasslagen, wobei zwischen wenigstens zwei Karkasslagen zumindest eine puffernde Zwischenlage angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugluftreifen mit einem einen Gürtel
aufweisenden Laufflächenbereich, sowie sich zwischen dem Laufflächen
bereich und Wulstbereichen erstreckenden Seitenwänden, wobei zumin
dest zwei Karkasslagen vorgesehen sind, deren Enden um axial beabstan
dete Wulstkerne geführt sind.
Bei der Konstruktion von Fahrzeugluftreifen, insbesondere von Radialrei
fen muß darauf geachtet werden, daß die Karkasslagen gegen Beschädi
gungen, wie sie insbesondere beim Überfahren von Bordsteinen auftreten
können, bestmöglichst geschützt werden. Dies kann beispielsweise erfol
gen durch eine Erhöhung der Seitenwandstärke, aber dies führt wiederum
zu einer im Seitenwandbereich ggf. unerwünschten Erhöhung der Steifig
keit sowie zu einer störenden Gewichtserhöhung. Deshalb müssen bei der
Konstruktion eines Fahrzeugreifens üblicherweise Kompromisse geschlos
sen werden, die dann der Vielzahl bestehender und häufig gegenläufiger
Forderungen bestmöglich Rechnung tragen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Fahreigenschaften eines
Reifens insbesondere durch mehr Stabilität zu verbessern und die Sicher
heit gegen Karkassbeschädigungen zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung im wesentlichen dadurch gelöst,
daß zwischen wenigstens zwei Karkasslagen zumindest eine puffernde,
den gegenseitigen Abstand zwischen diesen Karkasslagen bestimmende
Zwischenlage angeordnet ist.
Mittels der gemäß der Erfindung vorgesehenen puffernden Zwischenlage
wird einerseits zwischen den Karkasslagen eine federnde Schicht geschaf
fen, die eine gewisse Relativbewegung zwischen den Karkasslagen ermög
licht, und andererseits gestattet es die puffernde Zwischenlage den gegen
seitigen Abstand der beiden Karkasslagen definiert und über die Reifen
breite auch unterschiedlich vorzugeben, was gleichbedeutend mit einer
entsprechenden Vorgabe des Widerstandsmomentes ist. Im Bereich der
Reifenseitenwände kann damit die Seitensteifigkeit gezielt vorgegeben bzw.
erhöht werden, was zu einer Handlingverbesserung führt, und im Laufflä
chenbereich kann eine Verbesserung der Stößelfestigkeit erreicht werden.
Die erwähnte Stößelfestigkeit wird im Rahmen eines Stößeltests geprüft,
bei dem ein abgerundeter Stößel gegen die Lauffläche des Reifens bewegt
wird, bis die Lauffläche durchstoßen wird. Mit diesem Test wird somit die
Widerstandsfähigkeit des Reifens gegen lokale mechanische Spitzenbela
stungen ermittelt. In den USA ist dieser Stößeltest vorgeschrieben.
Die höhere Steifigkeit bzw. Stabilität des erfindungsgemäßen Karkassen
aufbaus beruht darauf, daß die Karkasse nach Art eines Doppel-T-Trägers
aufgebaut ist, wobei die Zwischenlage dem senkrechten Balken des Dop
pel-T-Trägers entspricht und die beiden Karkasslagen den Querbalken des
Doppel-T-Trägers gleichgesetzt werden können. Maßgeblich für das Wider
standsmoment dieser Konstruktion ist der gegenseitige Abstand der Quer
balken des Doppel-T-Trägers bzw. der Karkasslagen, so daß durch die
Wahl der Dicke der puffernden Zwischenlage das im jeweiligen Reifenbe
reich jeweils gewünschte Widerstandsmoment vorgegeben bzw. beeinflußt
werden kann.
Insbesondere im Bereich der Reifenseitenwände ist eine gezielte Erhöhung
der Steifigkeit möglich und außerdem trägt die puffernde Zwischenlage
dazu bei, die Sicherheit gegen Beschädigungen der Karkasslagen bei dem
kritischen Fall des Überfahrens von Bordsteinen wesentlich zu verringern.
Dies ist eine Folge davon, daß Steifigkeit und Federwirkung optimal kom
biniert werden können und die durch die federnde Schicht gewährleistete
beschränkte Relativbeweglichkeit zwischen den Karkasslagen dazu führt,
daß diese Karkasslagen gegenüber Beschädigungen unempfindlicher wer
den.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Karkassenkonzepts besteht
darin, daß die vorstehend erwähnten Verbesserungen des Reifens erzielt
werden, ohne dabei das Gesamtgewicht des Reifens wesentlich zu erhö
hen.
Für die Herstellung von Reifen nach der Erfindung ist es von besonderer
Bedeutung, daß die puffernden Zwischenschichten im Rahmen eines Vor
konfektionierungsschrittes jeweils lagegenau auf die entsprechende Kar
kasslage aufgebracht werden können, so daß beim Reifenaufbau selbst
keinerlei fertigungstechnischer Zusatzaufwand entsteht.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprü
chen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft anhand der Zeichnung be
schrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines Kraftfahrzeugreifens ge
mäß einer Ausführungsform der Erfindung, und
Fig. 2 einen Karkassenaufbau analog Fig. 1 gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung in einer aus
einandergezogenen Darstellung.
Der in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Radialreifen umfaßt eine
zweilagige Karkasse, deren beiden Lagen 12, 14 sich jeweils zwischen den
beiden Wulstbereichen 22 des Reifens entlang der Reifenseitenwände 16
und des Laufflächenbereiches 24 erstrecken.
Radial außerhalb der Karkasse 12, 14 ist im Laufflächenbereich 24 ein
zweilagiger Gürtel 26 vorgesehen, der mit einer Abdeckung 28 in Form ei
ner Ringbandage umschlossen ist.
Die Wulstbereiche 22 des Reifens umfassen jeweils einen Wulstkern 18
und einen sich radial nach außen verjüngenden Kernreiter 20. Die beiden
Karkasslagen 12, 14 erstrecken sich entlang der axialen Innenseite der
Kernreiter 20 und der Wulstkerne 18 und sind in axialer Richtung von in
nen nach außen um die Wulstkerne 18 herumgeschlagen.
Die freien Enden der äußeren Karkasslage 12 enden dabei jeweils gering
fügig oberhalb der Wulstkerne 18, während sich die freien Enden der in
neren Karkasslage 14 jeweils bis in die Seitenwände 16 des Reifens er
strecken und oberhalb der Kernreiter 20 an der äußeren Karkasslage 12
anliegen.
Zwischen den beiden Karkasslagen 12, 14 ist eine puffernde Zwischenlage
10 angeordnet, deren Breite derart gewählt ist, daß sie jeweils in den
Wulstbereichen 22 vor den Wulstkernen 18 etwa in Höhe des um den
Wulstkern 18 herumgeschlagenen Endes der äußeren Karkasslage 12 en
det.
Die Zwischenlage 10 kann auch bereits im Bereich der Kernreiter 20, bei
spielsweise im Bereich von deren radial äußeren Enden, oder im Bereich
der radial inneren Hälfte der Höhe der Seitenwände 16 enden.
Gemäß der Ausführungsform von Fig. 1 ist die Dicke der Zwischenlage 10
im Bereich der Seitenwände 16 und in den Wulstbereichen 22 etwa kon
stant, während sie im Laufflächenbereich 24 jeweils in Richtung der Mit
telebene 30 des Reifens abnimmt.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Dicke der Zwi
schenlage 10 über deren gesamte Breite konstant und beträgt etwa
0,6 mm. Das bevorzugte Material für die Zwischenlage 10 ist Gummi.
Die Fig. 2, in der zwei Karkasslagen 12, 14 und eine puffernde Zwischen
lage 10 dargestellt sind, zeigt eine Alternative einer erfindungsgemäßen
Zwischenlage 10. Es ist zu erkennen, daß die Dicke der Zwischenlage 10
im zentralen Abschnitt des Laufflächenbereiches 24 etwa konstant ist und
in Richtung ihrer freien Enden allmählich abnimmt, wobei die Abnahme
bereits vor den Reifenschultern einsetzt.
Die maximale Dicke der erfindungsgemäßen Zwischenlage 10 kann bis zu
2 mm betragen, vorzugsweise liegt sie im Bereich von 0,5 bis 1 mm.
Anstelle von Gummi kann für die Zwischenlage 10 auch ein Verbundma
terial aus Gummi und Textilmaterial vorgesehen sein. Die Zwischenlage
10 kann auch aus Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Nylon oder Kev
lar, hergestellt sein.
In zwei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist die Zwischenla
ge 10 derart ausgebildet, daß ihr Elastizitätsmodul E* 6,7 bzw. 11,5 MPa,
ihre Shore-A-Härte 59 bzw. 71 sowie der Tgδ 0,128 bzw. 0,160 betragen.
Grundsätzlich können aber auch andere Werte für diese Parameter ge
wählt werden.
Es ist auch möglich, mehrere Zwischenlagen vorzusehen und nach Art ei
nes Sandwichaufbaus übereinander anzuordnen. Die Einzellagen sind da
bei bevorzugt aus dem gleichen Material hergestellt und weisen vorzugs
weise die gleiche Breite auf.
Für den Fall, daß mehr als zwei Karkasslagen vorgesehen sind, wird die
puffernde Zwischenlage zwischen den beiden radial äußeren Karkasslagen
vorgesehen. Eine im Laufflächenbereich vorgesehene Zwischenlage führt
zu einer Erhöhung der Festigkeit des Gesamtverbunds im Bereich der
Lauffläche und damit auch zu einer Verbesserung der Stößelfestigkeit.
Von besonderem Vorteil ist, daß die jeweiligen puffernden Zwischenlagen
nicht erst während des Reifenaufbaus in den Reifen gebracht werden
müssen, sondern daß diese puffernden Zwischenlagen bereits in einem
Vorkonfektionierungsschritt positionsgenau auf die jeweilige Karkasslage
aufgebracht werden können, so daß sich beim Reifenaufbau keinerlei Zu
satzaufwand ergibt.
10
Zwischenlage
12
äußere Karkasslage
14
innere Karkasslage
16
Reifenseitenwände
18
Wulstkerne
20
Kernreiter
22
Wulstbereiche
24
Laufflächenbereich
26
Gürtel
28
Abdeckung
30
Mittelebene
Claims (18)
1. Fahrzeugluftreifen mit einem einen Gürtel aufweisenden Laufflä
chenbereich, sowie sich zwischen dem Laufflächenbereich und
Wulstbereichen erstreckenden Seitenwänden, wobei zumindest zwei
Karkasslagen vorgesehen sind, deren Enden um axial beabstandete
Wulstkerne geführt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen wenigstens zwei Karkasslagen (12, 14) in vorgebbaren
Bereichen zumindest eine puffernde, den gegenseitigen Abstand
zwischen diesen Karkasslagen (12, 14) bestimmende Zwischenlage
(10) angeordnet ist.
2. Reifen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die puffernde Zwischenlage (10) über den Laufflächenbe
reich (24) in die Reifenseitenwände (16) erstreckt und jeweils vor
den Wulstkernen (18) endet.
3. Reifen nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die puffernde Zwischenlage (10) jeweils bis zum Bereich
von Kernreitern (20) erstreckt und insbesondere im Bereich der ra
dial äußeren Enden der Kernreiter (20) endet.
4. Reifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß voneinander getrennte puffernde Zwischenlagen (10) in den
Seitenwänden und im Laufflächenbereich vorgesehen sind.
5. Reifen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Laufflächenbereich vorgesehene Zwischenlage (10) eine
größere Härte als die in den Seitenwandbereichen vorgesehenen
Zwischenlagen aufweist.
6. Reifen nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dem Laufflächenbereich zugeordnete und mittig angeordnete
Zwischenlage sich über etwa 40% bis 80% und vorzugsweise über
etwa 50% der Laufflächenbreite erstreckt.
7. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Zwischenlage (10) über deren gesamte Breite etwa
konstant ist und bevorzugt weniger als 2 mm, insbesondere etwa
0,4 bis 0,8 mm, beträgt.
8. Reifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der jeweiligen puffernden Zwischenlage (10) jeweils in
Richtung ihrer freien Enden abnimmt.
9. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage (10) aus Gummi oder aus einem Gummi und
textiles Material umfassenden Verbundmaterial besteht.
10. Reifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die puffernde Zwischenlage (10) aus Kunststoffmaterialien, ins
besondere aus Nylon oder Kevlar, hergestellt ist.
11. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei mehreren Zwischenlagen (10) die einzelnen Zwischenlagen
unterschiedlich ausgebildet sind.
12. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage (10) derart ausgeführt ist, daß ihr Elastizi
tätsmodul zwischen 5 und 15 MPa liegt und bevorzugt im Bereich
von etwa 6, 7 bis 11,5 MPa gelegen ist.
13. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage (10) derart ausgeführt ist, daß ihre Härte zwi
schen 50 und 80 Shore A liegt und bevorzugt im Bereich von etwa
59 bis 71 Shore A gelegen ist.
14. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage (10) derart ausgeführt ist, daß der Tgδ zwi
schen 0,1 und 0,2 liegt und bevorzugt zwischen etwa 0,12 und 0,16
gelegen ist.
15. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere übereinanderliegende puffernde Zwischenlagen (10)
vorgesehen sind, die bevorzugt etwa die gleiche Breite aufweisen, je
doch unterschiedliche Materialeigenschaften aufweisen können.
16. Reifen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils um den Wulstkern (18) geschlungenen Enden der
radial inneren Karkasslage oberhalb des Kernreiters (20) an der ra
dial äußeren Karkasslage (12) anliegen, und daß sich die Zwischen
lage (10) bis in den Kernreiterbereich erstreckt.
17. Reifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zumindest dreilagige Karkasse eine puffernde Zwischenla
gen zumindest zwischen den beiden radial äußeren Karkasslagen
vorgesehen ist.
18. Reifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die puffernde Zwischenlage jeweils in einem Vorkonfektionie
rungsschritt auf die jeweilige Karkasslage aufgebracht ist.
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