DE19858887A1 - Kompaktat mit silicatischem Builder - Google Patents
Kompaktat mit silicatischem BuilderInfo
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Abstract
Amorphe Natriumsilicate sind in Wasch- und Reinigungsmitteln als Buildersubstanzen wirksam. Werden sie nach gängigen Verfahren gemeinsam mit anderen Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffen verarbeitet, so führt ihr Einsatz jedoch zu vermehrten Rückständen. Jetzt wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, das es erlaubt, amorphe Natriumsilicate gemeinsam mit anderen Inhaltsstoffen zu verarbeiten. Bei diesem Verfahren zur Herstellung von Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktaten mit einer Schüttdichte oberhalb 700 g/l werden wäßrige Zubereitungen von amorphem Natriumsilicat mit einem Modul Na¶2¶O : SiO¶2¶ von 1 : 2 bis 1 : 3,3 und einem polymeren Polycarboxylat mit M = 500 bis 10000 g/mol gemeinsam mit anderen Wasch- und/oder Reinigungsmittelinhaltsstoffen in einer Trockeneinrichtung versprüht, wobei gleichzeitig mit der Trocknung eine Granulation stattfinden kann und das resultierende basische Waschmittel wird anschließend, ggf. nach Zumischung weiterer Inhaltsstoffe, kompaktiert. Die resultierenden Mittel weisen bei vergleichbarem Primärwaschverhalten ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Sekundärwaschvermögen auf.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Wasch- und
Reinigungsmittelkompaktaten, die einen silicatischen Builder enthalten.
Die Builder oder Buildersysteme erfüllen in Wasch- und Reinigungsmitteln eine Vielzahl
von Aufgaben, die sich mit der ständigen Veränderung der Zusammensetzung, der
Angebotsform und der Herstellung von Waschmitteln in den fetzten Jahren und
Jahrzehnten ebenfalls beträchtlich ändern. Moderne Waschmittel enthalten heute ca. 20
bis 50 Gew.-% Buildersubstanzen. Diese gehören damit zu den wichtigsten Stoffklassen
für den Aufbau von Wasch- und Reinigungsmitteln.
Wegen der hier angedeuteten Vielfalt und Evolution der Waschmittelsysteme sind die
Aufgaben der Builder vielgestaltig und weder vollständig noch quantitativ definiert. Die
Hauptanforderungen sind jedoch gut beschrieben. Zu nennen sind hier vor allem die
Wasserenthärtung, die Verstärkung der Waschwirkung, eine Vergrauungsinhibierung und
die Schmutzdispergierung. Builder sollen zu der für den Waschprozeß notwendigen
Alkalität beitragen, ein hohes Aufnahmevermögen für Tenside zeigen, die Wirksamkeit der
Tenside verbessern, positive Beiträge zu den Eigenschaften der Feststoffprodukte
beispielsweise in Pulverform liefern, und damit strukturbildend wirken oder auch die
Staubproblematik senken. Diese unterschiedlichen Anforderungen lassen sich
üblicherweise mit nur einer Builderkomponente allein nicht erfüllen, so daß im Regelfall auf
ein System von Buildern und Co-Buildern zurückgegriffen wird.
Aus ökologischen Gründen sind Phosphor und/oder Stickstoff enthaltende Builder als
Waschmittelkomponenten in die Kritik geraten. In großem Umfange hat sich heute
insbesondere in Textilwaschmittelformulierungen das dreidimensional vernetzte,
wasserunlösliche Natriumalumosilicat Zeolith NaA durchgesetzt. In beträchtlichem
Ausmaß, insbesondere im Rahmen der Textilwaschmittel, wird hier allerdings die
Mitverwendung sogenannter Cobuilder nötig, insbesondere um unerwünschten
Inkrustationen entgegenzuwirken. In großem Umfange werden heute zusammen mit
Zeolith NaA polymere Polycarboxylate, insbesondere Copolymere auf Basis von
Acrylsäure und Maleinsäure mit Molmassen im Bereich 20000-150000 g/mol, gemeinsam
mit Soda zu diesem Zweck eingesetzt. Zusätzlich werden häufig Komplexbildner
mitverwendet.
Zeitgleich mit der Entwicklung des Zeolith NaA als Builder wurde vorgeschlagen,
ausgewählte wasserlösliche amorphe Natriumsilicatverbindungen als Buildersubstanzen in
Wasch- und Reinigungsmitteln einzusetzen. Verwiesen wird beispielsweise auf die US-
Patentschriften 3,912,649, 3,956,467, 3,838,193 und 3,879,527. Beschrieben sind hier
amorphe Natriumsilicatverbindungen als Buildersubstanzen, die durch Sprühtrocknung
wäßriger Wasserglaslösungen, anschließendes Mahlen und nachfolgendes Verdichten
und Abrunden unter zusätzlichem Wasserentzug des Mahlgutes hergestellt werden, vgl.
hierzu beispielsweise die Fig. 3 der US 3,912,649. Der Wassergehalt der zum Einsatz
kommenden Produkte liegt bei ca. 18 bis 20 Gew.-% bei Schüttdichten deutlich über 500
g/l.
Gemäß der EP-A-0 444 415 werden Waschmittel mit 5 bis 50 Gew.-% mindestens eines
Tensids, 0,5 bis 60 Gew.-% eines Gerüststoffes sowie üblichen Waschhilfsstoffen
vorgeschlagen, wobei das Kennzeichen darin liegt, daß als Gerüststoff ein amorphes
wasserarmes Natriumdisilicat mit einem Wassergehalt von 0,3 bis 6 Gew.-% eingesetzt
wird. Bevorzugt soll das amorphe Natriumdisilicat 0,5 bis 2 Gew.-% Wasser enthalten. Die
Herstellung dieser hochentwässerten amorphen Disilicate erfolgt in einem Mehr
stufenverfahren, das zunächst die Herstellung eines pulverförmigen amorphen
Natriumsilicats mit einem Wassergehalt von 15 bis 23 Gew.-% vorsieht. Dieses Material
wird in einem Drehrohrofen mit Rauchgas bei Temperaturen von 250 bis 500°C im
Gegenstrom behandelt. Das aus dem Drehrohrofen austretende amorphe Natriumdisilicat
wird mit Hilfe eines mechanischen Brechers auf Korngrößen von 0,1 bis 12 mm zerkleinert
und anschließend mit einer Mühle auf Korngrößen von 2 bis 400 µm zermahlen.
Aus der EP-A-0 542 131 ist ein Verfahren zur Herstellung von Alkalisilicaten in granularer
Form in einem Turbotrockner bekannt, wobei Alkalisilicat-Lösungen mit einem definierten
Feststoffgehalt in eine beheizte Trommel eingebracht werden, in deren Längsachse eine
Welle mit einer Vielzahl von nahe an die Innenfläche der Trommel reichenden Armen ro
tiert. Auf diese Weise lassen sich granulare Silicate mit freien Wassergehalten zwischen 5
und 12 Gew.-% und hohen Schüttgewichten zwischen 500 und 1200 g/l herstellen. Weitere
granulare Alkalisilicate mit Sekundärwaschvermögen sind aus den europäischen
Patentanmeldungen EP-A-0 561 656 und EP-A-0 488 868 bekannt. Es handelt sich hierbei
um Compounds von Alkalisilicaten mit bestimmten Q-Verteilungen und Alkalicarbonaten.
Die Patentanmeldung WO 96/20269 beschreibt ein amorphes Alkalisilicat mit Sekundär
waschvermögen und einem Molverhältnis von M2O : SiO2 zwischen 1 : 1,5 und 1 : 3,3, welches
mit Inhaltsstoffen von Wasch- oder Reinigungsmitteln imprägniert ist und ein Schüttgewicht
von 300 g/l aufweist. Das zu imprägnierende silicatische Trägerkorn liegt vorzugsweise in
granularer Form und/oder als Compound mit Alkalicarbonaten vor und kann durch
Sprühtrocknung, Granulierung und/oder Kompaktierung, beispielsweise Walzenkompaktie
rung, hergestellt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Silicat mit
Tensiden und insbesondere mit nichtionischen Tensiden imprägniert. Durch die Aufnahme
des Imprägnierungsmittels verringert sich die Rieselfähigkeit des silicatischen Materials,
wobei diese jedoch wiederhergestellt werden kann, wenn das imprägnierte Material noch
nachträglich mit einer wäßrigen Lösung nachbehandelt wird.
Granulare amorphe Alkalisilicate mit Schüttgewichten von mindestens 700 g/l, die eine
hohe Saugfähigkeit aufweisen, also auch nach der Imprägnierung mit bei der Verarbei
tungstemperatur flüssigen bis fließfähigen Inhaltsstoffen von Wasch- oder Reinigungsmit
teln ausreichend rieselfähig sind, lassen sich nach einem in der Patentanmeldung
WO 97134977 beschriebenen Verfahren herstellen, das von der Sprühtrocknung ausgeht
und die Verdichtung des sprühgetrockneten Beads einschließt. Dabei wird das
sprühgetrocknete Bead vermahlen und gleichzeitig oder anschließend unter Zugabe eines
flüssigen Granulierhilfsmittels granuliert, wobei Schüttgewichte von mindestens 700 g/l -
bis hin zu oberhalb 1000 g/l - eingestellt werden. Derartige Granulate eignen sich
insbesondere zum Einsatz in kompakten und tensidreichen Wasch- oder
Reinigungsmitteln mit Schüttgewichten oberhalb 700 g/l, weil sie die Gelbildung bei der
Auflösung des Mittels in Wasser verhindern oder zumindest stark herabsetzen.
Die Herstellung sprühgetrockneter amorpher Silicate, die bei üblichen
Verarbeitungsbedingungen mit flüssigen bis wachsartigen Inhaltsstoffen von Wasch- oder
Reinigungsmitteln imprägniert werden, wobei die Rieselfähigkeit nicht gravierend nachläßt,
ist in der Patentanmeldung WO 97/07194 beschrieben. Sie erfolgt durch ein Verfahren, bei
dem ein wäßriger Ansatz, enthaltend als Aktivsubstanz im wesentlichen ein amorphes
Alkalisilicat, sprühgetrocknet und anschließend mit einer wäßrigen Dispersion von
Inhaltsstoffen von Wasch- oder Reinigungsmitteln imprägniert, wobei ein Inhaltsstoff dieser
Dispersion ein organischer Cobuilder ist, sowie gegebenenfalls getrocknet wird.
All diese Verfahren sind geeignet um Silicate herzustellen, die sich als Builder in Wasch-
und/oder Reinigungsmitteln eignen. Gemeinsam ist diesen Anmeldungen, daß die Silicate
als separate Komponenten hergestellt werden, die erst nachträglich mit Inhaltsstoffen von
Wasch- und Reinigungsmitteln versetzt oder Wasch- oder Reinigungsmitteln erst
nachträglich zugemischt werden. Darüber hinaus zeigt sich in diesen Anmeldungen, daß
es für die Builderwirkung der Silicate wichtig ist, sie in einer Form zur Verfügung zu stellen,
die löseverzögert ist.
Im Sinne einer ökonomischen Verfahrensführung bei der Herstellung von Wasch- und
Reinigungsmitteln ist es jedoch erwünscht, die als Builder eingesetzten Silicate direkt
zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen verarbeiten zu können, ohne Verluste in den
Wasch- und Reinigungseigenschaften in Kauf nehmen zu müssen. Erste Versuche,
Silicate gemeinsam mit anderen Inhaltsstoffen in einem Sprühtrockenschritt zu verarbeiten,
zeigten, daß bei dem Einsatz so hergestellter Waschmittel die Rückstände auf der Wäsche
drastisch zunehmen. Es bestand also nach wie vor ein Bedarf nach einem Verfahren,
welches erlaubt Silicate gemeinsam mit anderen Wasch- oder Reinigungsmittel
inhaltsstoffen zu verarbeiten, wobei die resultierenden Produkte keine Nachteile
gegenüber den handelsüblichen, meist Zeolith-haltigen Wasch- oder Reinigungsmitteln
aufweisen.
Jetzt wurde überraschenderweise gefunden, daß amorphe Natriumsilicate gemeinsam mit
anderen Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffen zu Wasch- und/oder Reinigungs
mittelkompaktaten mit einer Schüttdichte oberhalb 700 g/l verarbeitet werden können,
wenn gleichzeitig bestimmte polymere Polycarboxylate eingesetzt werden.
Überraschenderweise sind aus dem Verfahren resultierende Waschmittel solchen Mitteln,
die Zeolith und die klassischen Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymere enthalten, im
Sekundärwaschverhalten, insbesondere in der vergrauungsinhibierenden Wirkung und im
Rückstandsverhalten (Asche), überlegen.
Ein erster Gegenstand der Endung ist dementsprechend ein Verfahren zur Herstellung
eines Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktats mit einer Schüttdichte oberhalb 700
g/l, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß wäßrige Zubereitungen eines amorphen
Natriumsilicats mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3, 3 und eines polymeren
Polycarboxylats mit M = 500-10.000 g/mol gemeinsam mit anderen Wasch- und/oder
Reinigungsmittelinhaltsstoffen in einer Trockeneinrichtung versprüht werden, wobei
gleichzeitig mit der Trocknung eine Granulation stattfinden kann, und das resultierende
Basiswaschmittel anschließend, gegebenenfalls nach Zumischung weiterer Inhaltsstoffe,
kompaktiert wird.
Zu den bevorzugt eingesetzten amorphen Natriumsilicaten gehören solche mit einem
Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 2,8, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,6. Dabei ergibt sich
durch die erfindungsgemäße Verarbeitung eine Löseverzögerung und die Silicate weisen
Sekundärwascheigenschaften auf. Die Löseverzögerung gegenüber herkömmlichen
amorphen Natriumsilicaten erfolgt im Rahmen der vorliegenden Erfindung einmal durch die
Kompaktierung/Verdichtung, kann zum anderen aber auch durch Übertrocknung,
beispielsweise auf Trocknung von Wassergehalten unter 15 Gew.-% hervorgerufen
werden. Unter amorph werden dabei auch sogenannte röntgenamorphe Silicate
verstanden, welche im Röntgenbeugungsspektrum keine scharfen Röntgenreflexe liefern,
wie sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima
der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des
Beugungswinkels aufweisen, andererseits aber bei Elektronenbeugungsexperimenten
verwaschene oder sogar scharfe Beugungsmaxima liefern. Derartige röntgenamorphe
Silicate weisen mikrokristalline Bereiche der Größe 10 bis einige Hundert nm auf, wobei
Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis max. 20 nm bevorzugt sind. Derartige
röntgenamorphe Silicate werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE-A-
44 00 024 beschrieben. Es wird vermutet, daß die Löseverzögerung das
Sekundärwaschvermögen von amorphen Silicaten steigert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle amorphen Natriumsilicate des
angegebenen Moduls, auch im Handel erhältliche granulare Silicate oder Carbonat-Silicat-
Compounds, geeignete Ausgangsstoffe im Sinne dieser Erfindung sind. Diese Silicate
können bereits selber durch Sprühtrocknung, Granulierung und/oder Kompaktierung,
beispielsweise durch Walzenkompaktierung hergestellt worden sein, wenn eine derartige
Herstellung der silicatischen Ausgangsprodukte auch nicht immer sinnvoll ist, da diese
Produkte in einem wäßrigen Ansatz wieder aufgelöst werden müssen.
Geeignete polymere Polycarboxylate sind beispielsweise die Natriumsalze der Polyacryl
säure oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen
Molekülmasse von 500 bis 10000 g/mol. Bei den für polymere Polycarboxylate
angegebenen Molmassen handelt es sich im Sinne dieser Schrift um gewichtsmittlere
Molmassen MW der jeweiligen Säureform, die grundsätzlich mittels
Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt wurden, wobei ein UV-Detektor
eingesetzt wurde. Die Messung erfolgte dabei gegen einen externen Polyacrylsäure-
Standard, der aufgrund seiner strukturellen Verwandtschaft mit den untersuchten
Polymeren realistische Molgewichtswerte liefert. Diese Angaben weichen deutlich von den
Molgewichtsangaben ab, bei denen Polystyrolsulfonsäuren als Standard eingesetzt
werden. Die gegen Polystyrolsulfonsäuren gemessenen Molmassen sind in der Regel
deutlich höher als die in dieser Schrift angegebenen Molmassen. Insbesondere
Polyacrylate, die bevorzugt eine Molekülmasse von 2000 bis 6000 und besonders
bevorzugt von 3000 bis 5000 g/mol aufweisen, haben sich als erfindungsgemäß
besonders gut geeignet erwiesen. Geeignet sind weiterhin copolymere Polycarboxylate,
insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder
Methacrylsäure mit Maleinsäure, wobei Copolymere der Acrylsäure mit Maleinsäure, die
50 bis 90 Gew. °10 Acrylsäure und 50 bis 10 Gew.-% Maleinsäure enthalten, sich als
besonders geeignet erwiesen haben.
Bei der Trockeneinrichtung, in die die wäßrige Zubereitung versprüht wird, kann es sich
um beliebige Trockenapparaturen handeln.
In einer bevorzugten Verfahrensführung wird die Trocknung als Sprühtrocknung in einem
Trockenturm durchgeführt. Dabei werden die wäßrigen Zubereitungen in bekannter Weise
einem Trocknungsgasstrom in feinverteilter Form ausgesetzt. Die Anmelderin beschreibt
dieses Arbeitsprinzip der Sprühtrocknung mit überhitztem Wasserdampf, insbesondere
von Wertstoffen und Wertstoffgemischen aus dem Gebiet der Netz-, Wasch- und
Reinigungsmittel in einer Reihe veröffentlichter Druckschriften und älterer Anmeldungen.
Das dort offenbarte Arbeitsprinzip wird hiermit ausdrücklich auch zum Gegenstand der
vorliegenden Endungsoffenbarung gemacht. Verwiesen wird hier insbesondere auf die
nachfolgenden Druckschriften: DE-A-40 30 688 sowie die weiterführenden
Veröffentlichungen gemäß DE-A-42 04 035; DE-A-42 04 090; DE-A-42 06 050; DE-A-
42 06 521; DE-A-42 06 495; DE-A-42 08 773; DE-A-42 09 432 und DE-A-42 34 376.
In einer anderen erfindungsgemäß bevorzugten Variante des Verfahrens wird die
Trocknung gleichzeitig mit einer Granulation in einer Wirbelschichtgranulationsanlage
durchgeführt. Dabei kann es sich um eine batchweise oder kontinuierlich laufende
Wirbelschicht handeln. Es ist insbesondere bevorzugt, das Verfahren kontinuierlich in der
Wirbelschicht durchzuführen, wie es beispielsweise in der EP-B-0 603 207 beschrieben ist.
Dabei werden die flüssigen Zubereitungen über Ein- oder Mehrwegdüsen oder über
mehrere Düsen in die Wirbelschicht eingebracht. Gegebenenfalls vorhandene Feststoffe
werden entweder pneumatisch über Blasleitungen eingestaubt, wobei die Zugabe
entweder vor der Verdüsung der flüssigen Komponenten oder gleichzeitig mit diesen
erfolgt, oder als Lösung bzw. Suspension im Gemisch mit den Flüssigkeiten. Dabei erfolgt
die Mischung der flüssigen Bestandteile entweder vor der Verdüsung oder unmittelbar in
der Düse. Bevorzugt eingesetzte Wirbelschicht-Apparate besitzen Bodenplatten mit
Abmessungen von mindestens 0,4 m. Insbesondere sind Wirbelschicht-Apparate
bevorzugt, die eine Bodenplatte mit einem Durchmesser zwischen 0,4 und 5 m,
beispielsweise 1,2 m oder 2,5 m besitzen. Es sind jedoch auch Wirbelschicht-Apparate
geeignet, die eine Bodenplatte mit einem größeren Durchmesser als 5 m aufweisen. Als
Bodenplatte wird vorzugsweise eine Lochbodenplatte oder eine Conidurplatte
(Handelsprodukt der Firma Hein & Lehmann, Bundesrepublik Deutschland) eingesetzt.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren bei Wirbelluftgeschwindigkeiten
zwischen 1 und 8 m/s und insbesondere zwischen 1,5 und 5,5 m/s durchgeführt. Der
Austrag der Granulate aus der Wirbelschicht erfolgt vorteilhafterweise über eine
Größenklassierung der Granulate. Diese Klassierung kann beispielsweise mit einer
Siebvorrichtung oder durch einen entgegengeführten Luftstrom (Sichterluft) erfolgen, der
so reguliert wird, daß erst Teilchen ab einer bestimmten Teilchengröße aus der
Wirbelschicht entfernt und kleinere Teilchen in der Wirbelschicht zurückgehalten werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform setzt sich die einströmende Luft aus der beheizten
oder unbeheizten Sichterluft und der beheizten Bodenluft zusammen. Die
Bodenlufttemperatur liegt dabei vorzugsweise zwischen 80 und 400°C, insbesondere
zwischen 90 und 350°C. Die Wirbelluft kühlt sich durch Wärmeverluste und durch die
Verdampfungswärme der Bestandteile des Lösungsmittels ab. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform beträgt die Temperatur der Wirbelluft etwa 5 cm oberhalb
der Bodenplatte 60 bis 120°C, vorzugsweise 70 bis 100°C. Die Luftaustrittstemperatur liegt
vorzugsweise zwischen 60 und 120°C, insbesondere unterhalb 100°C. Erfolgt der Austrag
aus der Wirbelschicht, wie in der EP-B-0 603 207 beschrieben, gegen einen
Sichterluftstrom, so werden durch diese Klassierung staubfreie Granulate erhalten, d. h. die
Korngrößen der Teilchen liegen über 0,2 mm. Erfindungsgemäß bevorzugte Granulate
haben einen d50-Wert zwischen 0,4 und 2,0 mm. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform wird der Kornanteil, der größer 2,0 mm ist, zurückgeführt. Dieser
Grobkornanteil kann entweder nach Mahlen der Wirbelschicht als feste Komponente
zugesetzt werden oder er wird erneut gelöst und in die Wirbelschicht eingesprüht.
Das aus dem Trockenschritt resultierende erste Basiswaschmittel weist einen
Wassergehalt von 3 bis 30 Gew.-% auf. Wenn nach der anschließenden Kompaktierung
keine weitere Trocknung erfolgen soll, liegt der Wassergehalt bevorzugt unter 20 Gew.-%,
insbesondere unter 10 Gew.-%.
An die Trocknung schließt sich eine Kompaktierung des getrockneten Basiswaschmittels
an, wobei vor der Kompaktierung gegebenenfalls weitere Wasch- und
Reinigungsmittelinhaltsstoffe, wie Bleichmittel oder Enzymgranulate, und Kompaktierhilfs
mittel, wie Bindemittel, zugemischt werden können. Unter Kompaktierung wird dabei im
Sinne der Erfindung jeder Vorgang verstanden, bei dem das Schüttgewicht des
Kompaktats erhöht wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Endung findet diese Kompaktierung des
Basiswaschmittels in einem Preßagglomerationsverfahren statt. Der Preßagglomerations
vorgang, dem das feste Vorgemisch (getrocknetes Basiswaschmittel) unterworfen wird,
kann dabei in verschiedenen Apparaten realisiert werden. Je nach dem Typ des
verwendeten Agglomerators werden unterschiedliche Preßagglomerationsverfahren
unterschieden. Die vier häufigsten und im Rahmen der vorliegenden Erfindung
bevorzugten Preßagglomerationsverfahren sind dabei die Extrusion, das Walzenpressen
bzw. -kompaktieren, das Lochpressen (Pelletieren) und das Tablettieren, so daß im
Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Preßagglomerationsvorgänge
Extrusions-, Walzenkompaktierungs-, Pelletierungs- oder Tablettierungsvorgänge sind.
Allen Verfahren ist gemeinsam, daß das Vorgemisch unter Druck verdichtet und
plastifiziert wird und die einzelnen Partikel unter Verringerung der Porosität
aneinandergedrückt werden und aneinander haften. Bei allen Verfahren (bei der
Tablettierung mit Einschränkungen) lassen sich die Werkzeuge dabei auf höhere
Temperaturen aufheizen oder zur Abführung der durch Scherkräfte entstehenden Wärme
kühlen.
In allen Verfahren kann als Hilfsmittel zur Verdichtung ein Bindemittel eingesetzt werden.
Im weiteren Verlauf der Beschreibung dieser Erfindung wird einfachheitshalber nur noch
von einem oder dem Bindemittel die Rede sein. Dabei soll jedoch klargestellt sein, daß an
sich immer auch der Einsatz von mehreren, verschiedenen Bindemitteln und Mischungen
aus verschiedenen Bindemitteln möglich ist. In einer bevorzugten Ausführungsform der
Endung wird ein Bindemittel eingesetzt, daß bei Temperaturen bis maximal 130°C,
vorzugsweise bis maximal 100°C und insbesondere bis 90°C bereits vollständig als
Schmelze vorliegt. Das Bindemittel muß also je nach Verfahren und
Verfahrensbedingungen ausgewählt werden oder die Verfahrensbedingungen,
insbesondere die Verfahrenstemperatur, müssen - falls ein bestimmtes Bindemittel ge
wünscht wird - an das Bindemittel angepaßt werden.
Der eigentliche Verdichtungsprozeß erfolgt dabei vorzugsweise bei
Verarbeitungstemperaturen, die zumindest im Verdichtungsschritt mindestens der
Temperatur des Ermreichungspunkts, wenn nicht sogar der Temperatur des Schmelzpunkts
des Bindemittels entsprechen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Endung liegt
die Verfahrenstemperatur signifikant über dem Schmelzpunkt bzw. oberhalb der Tem
peratur, bei der das Bindemittel als Schmelze vorliegt. Insbesondere ist es aber bevorzugt,
daß die Verfahrenstemperatur im Verdichtungsschritt nicht mehr als 20°C über der
Schmelztemperatur bzw. der oberen Grenze des Schmelzbereichs des Bindemittels liegt.
Zwar ist es technisch durchaus möglich, auch noch höhere Temperaturen einzustellen; es
hat sich aber gezeigt, daß eine Temperaturdifferenz zur Schmelztemperatur bzw. zur Er
weichungstemperatur des Bindemittels von 20°C im allgemeinen durchaus ausreichend ist
und noch höhere Temperaturen keine zusätzlichen Vorteile bewirken. Deshalb ist es -
insbesondere auch aus energetischen Gründen - besonders bevorzugt, zwar oberhalb,
jedoch so nah wie möglich am Schmelzpunkt bzw. an der oberen Temperaturgrenze des
Schmelzbereichs des Bindemittels zu arbeiten. Eine derartige Temperaturführung besitzt
den weiteren Vorteil, daß auch thermisch empfindliche Rohstoffe, beispielsweise Peroxy
bleichmittel wie Perborat und/oder Percarbonat, aber auch Enzyme, zunehmend ohne gra
vierende Aktivsubstanzverluste verarbeitet werden können. Die Möglichkeit der genauen
Temperatursteuerung des Binders insbesondere im entscheidenden Schritt der Verdich
tung, also zwischen der Vermischung/Homogenisierung des Vorgemisches und der Form
gebung, erlaubt eine energetisch sehr günstige und für die temperaturempfindlichen Be
standteile des Vorgemisches extrem schonende Verfahrensführung, da das Vorgemisch
nur für kurze Zeit den höheren Temperaturen ausgesetzt ist. In bevorzugten
Preßagglomerationsverfahren weisen die Arbeitswerkzeuge des Preßagglomerators (die
Schnecken) des Extruders, die Walzen) des Walzenkompaktors sowie die Preßwalzen)
der Pelletpresse) eine Temperatur von maximal 150°C, vorzugsweise maximal 100°C und
insbesondere maximal 75°C auf und die Verfahrenstemperatur liegt 30°C und
insbesondere maximal 20°C oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des Bindemittels. Vorzugsweise beträgt die
Dauer der Temperatureinwirkung im Kompressionsbereich der Preßagglomeratoren
maximal 2 Minuten und liegt insbesondere in einem Bereich zwischen 30 Sekunden und 1
Minute.
Bevorzugte Bindemittel, die allein oder in Mischung mit anderen Bindemitteln eingesetzt
werden können, sind Polyethylenglykole, 1,2-Polypropylenglykole sowie modifizierte Poly
ethylenglykole und Polypropylenglykole. Zu den modifizierten Polyalkylenglykolen zählen
insbesondere die Sulfate und/oder die Disulfate von Polyethylenglykolen oder Polypropy
lenglykolen mit einer relativen Molekülmasse zwischen 600 und 12000 und insbesondere
zwischen 1000 und 4000. Eine weitere Gruppe besteht aus Mono- und/oder Disuccinaten
der Polyalkylenglykole, welche wiederum relative Molekülmassen zwischen 600 und 6000,
vorzugsweise zwischen 1000 und 4000 aufweisen. Für eine genauere Beschreibung der
modifizierten Polyalkylenglykolether wird auf die Offenbarung der internationalen Pa
tentanmeldung WO-A-93/02176 verwiesen. Im Rahmen dieser Erfindung zählen zu Poly
ethylenglykolen solche Polymere, bei deren Herstellung neben Ethylenglykol ebenso C3-C5-
Glykole sowie Glycerin und Mischungen aus diesen als Startmoleküle eingesetzt
werden. Ferner werden auch ethoxylierte Derivate wie Trimethylol-propan mit 5 bis 30 EO
umfaßt. Die vorzugsweise eingesetzten Polyethylenglykole können eine lineare oder
verzweigte Struktur aufweisen, wobei insbesondere lineare Polyethylenglykole bevorzugt
sind. Zu den insbesondere bevorzugten Polyethylenglykolen gehören solche mit relativen
Molekülmassen zwischen 2000 und 12000, vorteilhafterweise um 4000, wobei
Polyethylenglykole mit relativen Molekülmassen unterhalb 3500 und oberhalb 5000
insbesondere in Kombination mit Polyethylenglykolen mit einer relativen Molekülmasse um
4000 eingesetzt werden können und derartige Kombinationen vorteilhafterweise zu mehr
als 50 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Menge der Polyethylenglykole,
Polyethylenglykole mit einer relativen Molekülmasse zwischen 3500 und 5000 aufweisen.
Als Bindemittel können jedoch auch Polyethylenglykole eingesetzt werden, welche an sich
bei Raumtemperatur und einem Druck von 1 bar in flüssigem Stand vorliegen; hier ist vor
allem von Polyethylenglykol mit einer relativen Molekülmasse von 200, 400 und 600 die
Rede. Allerdings sollten diese an sich flüssigen Polyethylenglykole nur in einer Mischung
mit mindestens einem weiteren Bindemittel eingesetzt werden, wobei diese Mischung
wieder den endungsgemäßen Anforderungen genügen muß, also einen Schmelzpunkt
bzw. Erweichungspunkt von mindestens oberhalb 45°C aufweisen muß.
Ebenso eignen sich als Bindemittel niedermolekulare Polyvinylpyrrolidone und Derivate
von diesen mit relativen Molekülmassen bis maximal 30000. Bevorzugt sind hierbei relative
Molekülmassenbereiche zwischen 3000 und 30000, beispielsweise um 10000.
Polyvinylpyrrolidone werden vorzugsweise nicht als alleinige Bindemittel, sondern in
Kombination mit anderen, insbesondere in Kombination mit Polyethylenglykolen,
eingesetzt.
Als geeignete weitere Bindemittel haben sich Rohstoffe erwiesen, welche Rohstoffe
wasch- oder reinigungsaktiven Eigenschaften aufweisen, also beispielsweise nichtionische
Tenside mit Schmelzpunkten von mindestens 45°C oder Mischungen aus nichtionischen
Tensiden und anderen Bindemitteln. Zu den bevorzugten nichtionischen Tensiden gehören
alkoxylierte Fett- oder Oxoalkohole, insbesondere C12-C18-Alkohole. Dabei haben sich
Alkoxylierungsgrade, insbesondere Ethoxylierungsgrade von durchschnittlich 18 bis 80
AO, insbesondere EO pro Mol Alkohol und Mischungen aus diesen als besonders
vorteilhaft erwiesen. Vor allem Fettalkohole mit durchschnittlich 18 bis 35 EO,
insbesondere mit durchschnittlich 20 bis 25 EO, zeigen vorteilhafte Bindereigenschaften im
Sinne der vorliegenden Erfindung. Gegebenenfalls können in Bindemittelmischungen auch
ethoxylierte Alkohole mit durchschnittlich weniger EO-Einheiten pro Mol Alkohol enthalten
sein, beispielsweise Talgfettalkohol mit 14 EO. Allerdings ist es bevorzugt, diese relativ
niedrig ethoxylierten Alkohole nur in Mischung mit höher ethoxylierten Alkoholen
einzusetzen. Vorteilhafterweise beträgt der Gehalt der Bindemittel an diesen relativ niedrig
ethoylierten Alkoholen weniger als 50 Gew.-%, insbesondere weniger als 40 Gew.-%,
bezogen auf die Gesamtmenge an eingesetztem Bindemittel. Vor allem üblicherweise in
Wasch- oder Reinigungsmitteln eingesetzte nichtionische Tenside wie C12-C18-Alkohole mit
durchschnittlich 3 bis 7 EO, welche bei Raumtemperatur an sich flüssig vorliegen, sind
vorzugsweise in den Bindemittelmischungen nur in den Mengen vorhanden, daß dadurch
weniger als 2 Gew.-% dieser nichtionischen Tenside, bezogen auf das
Verfahrensendprodukt, bereitgestellt werden. Wie bereits oben beschrieben ist es
allerdings weniger bevorzugt, in den Bindemittelmischungen bei Raumtemperatur flüssige
nichtionische Tenside einzusetzen. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind
derartige nichtionische Tenside aber kein Bestandteil der Bindemittelmischung, da diese
nicht nur den Erweichungspunkt der Mischung herabsetzen, sondern auch zur Klebrigkeit
des Endprodukts beitragen können und außerdem durch ihre Neigung, beim Kontakt mit
Wasser zu Vergelungen zu führen, auch dem Erfordernis der schnellen Auflösung des
Bindemittels/der Trennwand im Endprodukt nicht im gewünschten Umfang genügen.
Ebenso ist es nicht bevorzugt, daß übliche in Wasch- oder Reinigungsmitteln eingesetzte
Aniontenside oder deren Vorstufen, die Aniontensidsäuren, in der Bindemittelmischung
enthalten sind. Andere nichtionische Tenside, die als Bindemittel geeignet sind, stellen die
nicht zu Vergelungen neigenden Fettsäuremethylesterethoxylate, insbesondere solche mit
durchschnittlich 10 bis 25 EO dar (genauere Beschreibung dieser Stoffgruppe siehe
unten). Besonders bevorzugte Vertreter dieser Stoffgruppe sind überwiegend auf C16-C18-
Fettsäuren basierende Methylester, beispielsweise gehärteter Rindertalgmethylester mit
durchschnittlich 12 EO oder mit durchschnittlich 20 EO. In einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird als Bindemittel eine Mischung eingesetzt, welche C12-
C18-Fettalkohol auf Basis Kokos oder Talg mit durchschnittlich 20 EO und
Polyethylenglykol mit einer relativen Molekülmasse von 400 bis 4000 eingesetzt. In einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Bindemittel eine Mischung
eingesetzt, welche überwiegend auf C16-C18-Fettsäuren basierende Methylester mit
durchschnittlich 10 bis 25 EO, insbesondere gehärteten Rindertalgmethylester mit durch
schnittlich 12 EO oder durchschnittlich 20 EO, und einem C12-C18-Fettalkohol auf Basis
Kokos oder Talg mit durchschnittlich 20 EO und/oder Polyethylenglykol mit einer relativen
Molekülmasse von 400 bis 4000 enthält.
Als besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung haben sich Bindemittel erwie
sen, die entweder allein auf Polyethylenglykolen mit einer relativen Molekülmasse um 4000
oder auf einer Mischung aus C12-C18-Fettalkohol auf Basis Kokos oder Talg mit durch
schnittlich 20 EO und einem der oben beschriebenen Fettsäuremethylesterethoxylate oder
auf einer Mischung aus C12-C18-Fettalkohol auf Basis Kokos oder Talg mit durchschnittlich
20 EO, einem der oben beschriebenen Fettsäuremethylesterethoxylate und einem
Polyethylenglykol, insbesondere mit einer relativen Molekülmasse um 4000, basieren.
In geringen Mengen können neben den hier genannten Substanzen noch weitere
geeignete Substanzen in dem Bindemittel enthalten sein.
Das verdichtete Gut weist direkt nach dem Austritt aus dem Herstellungsapparat
vorzugsweise Temperaturen nicht oberhalb von 90°C auf, wobei Temperaturen zwischen
35 und 85°C besonders bevorzugt sind. Es hat sich herausgestellt, daß
Austrittstemperaturen - vor allem im Extrusionsverfahren - von 40 bis 80°C, beispielsweise
bis 70°C, besonders vorteilhaft sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das erfindungsgemäße
Verfahren mittels einer Extrusion durchgeführt, wie sie beispielsweise in dem
europäischen Patent EP-B-486592 oder den internationalen Patentanmeldungen
WO 93/02176 und WO 94/09111 bzw. WO 98/12299 beschrieben werden. Dabei wird ein
festes Vorgemisch unter Druck strangförmig verpreßt und der Strang nach Austritt aus der
Lochform mittels einer Schneidevorrichtung auf die vorbestimmbare Granulatdimension
zugeschnitten. Das homogene und feste Vorgemisch enthält ein Plastifizier- und/oder
Gleitmittel, welches bewirkt, daß das Vorgemisch unter dem Druck bzw. unter dem Eintrag
spezifischer Arbeit plastisch erweicht und extrudierbar wird. Bevorzugte Plastifizier-
und/oder Gleitmittel sind Tenside und/oder Polymere.
Zur Erläuterung des eigentlichen Extrusionsverfahrens wird hiermit ausdrücklich auf die
obengenannten Patente und Patentanmeldungen verwiesen. In einer bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung wird dabei das Vorgemisch vorzugsweise kontinuierlich einem
Planetwalzenextruder oder einem 2-Wellen-Extruder bzw. 2-Schnecken-Extruder mit
gleichlaufender oder gegenlaufender Schneckenführung zugeführt, dessen Gehäuse und
dessen Extruder-Granulierkopf auf die vorbestimmte Extrudiertemperatur aufgeheizt sein
können. Unter der Schereinwirkung der Extruderschnecken wird das Vorgemisch unter
Druck, der vorzugsweise mindestens 25 bar beträgt, bei extrem hohen Durchsätzen in
Abhängigkeit von dem eingesetzten Apparat aber auch darunter liegen kann, verdichtet,
plastifiziert, in Form feiner Stränge durch die Lochdüsenplatte im Extruderkopf extrudiert
und schließlich das Extrudat mittels eines rotierenden Abschlagmessers vorzugsweise zu
etwa kugelförmigen bis zylindrischen Granulatkörnern verkleinert. Der Lochdurchmesser
der Lochdüsenplatte und die Strangschnittlänge werden dabei auf die gewählte
Granulatdimension abgestimmt. In dieser Ausführungsform gelingt die Herstellung von
Granulaten einer im wesentlichen gleichmäßig vorherbestimmbaren Teilchengröße, wobei
im einzelnen die absoluten Teilchengrößen dem beabsichtigten Einsatzzweck angepaßt
sein können. Im allgemeinen werden Teilchendurchmesser bis höchstens 0,8 cm be
vorzugt. Wichtige Ausführungsformen sehen hier die Herstellung von einheitlichen
Granulaten im Millimeterbereich, beispielsweise im Bereich von 0,5 bis 5 mm und ins
besondere im Bereich von etwa 0,8 bis 3 mm vor. Das Länge/Durchmesser-Verhältnis der
abgeschlagenen primären Granulate liegt dabei in einer wichtigen Ausführungsform im
Bereich von etwa 1 : 1 bis etwa 3 : 1. Weiterhin ist es bevorzugt, das noch plastische Primär
granulat einem weiteren formgebenden Verarbeitungsschritt zuzuführen; dabei werden am
Rohextrudat vorliegende Kanten abgerundet, so daß letztlich kugelförmig bis annähernd
kugelförmige Extrudatkörner erhalten werden können. Falls gewünscht können in dieser
Stufe geringe Mengen an Trockenpulver, beispielsweise Zeolithpulver wie Zeolith NaA-
Pulver, mifirermrendet werden. Diese Formgebung kann in marktgängigen Rondiergeräten
erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, daß in dieser Stufe nur geringe Mengen an Fein
kornanteil entstehen. Eine Trocknung, weiche in den obengenannten Dokumenten des
Standes der Technik als bevorzugte Ausführungsform beschrieben wird, ist anschließend
möglich, erfindungsgemäß aber nicht zwingend erforderlich. Es kann gerade bevorzugt
sein, nach dem Kompaktierungsschritt keine Trocknung mehr durchzuführen.
Alternativ können Extrusionen/Verpressungen auch in Niedrigdruckextrudern, in der Kahl-
Presse (Fa. Amandus Kahl) oder im Bextruder der Fa. Bepex durchgeführt werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sieht die Erfindung nun vor, daß die
Temperaturführung im Übergangsbereich der Schnecke, des Vorverteilers und der Düsen
platte derart gestaltet ist, daß die Schmelztemperatur des Bindemittels bzw. die obere
Grenze des Schmelzbereichs des Bindemittels zumindest erreicht, vorzugsweise aber
überschritten wird. Dabei liegt die Dauer der Temperatureinwirkung im
Kompressionsbereich der Extrusion vorzugsweise unterhalb von 2 Minuten und
insbesondere in einem Bereich zwischen 30 Sekunden und 1 Minute.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das
erfindungsgemäße Verfahren mittels einer Walzenkompaktierung durchgeführt. Hierbei
wird das Vorgemisch gezielt zwischen zwei glatte oder mit Vertiefungen von definierter
Form versehene Walzen eindosiert und zwischen den beiden Walzen unter Druck zu
einem blattförmigen Kompaktat, der sogenannten Schülpe, ausgewalzt. Die Walzen üben
auf das Vorgemisch einen hohen Liniendruck aus und können je nach Bedarf zusätzlich
geheizt bzw. gekühlt werden. Bei der Verwendung von Glattwalzen erhält man glatte,
unstrukturierte Schülpenbänder, während durch die Verwendung strukturierter Walzen
entsprechend strukturierte Schülpen erzeugt werden können, in denen beispielsweise
bestimmte Formen der späteren Wasch- oder Reinigungsmittelteilchen vorgegeben
werden können. Das Schülpenband wird nachfolgend durch eine Abschlag- und
Zerkleinerungsvorgang in kleinere Stücke gebrochen und kann auf diese Weise zu
Granulatkörnern verarbeitet werden, die durch weitere an sich bekannte Oberflächen
behandlungsverfahren veredelt, insbesondere in annähernd kugelförmige Gestalt gebracht
werden können.
Auch bei der Walzenkompaktierung liegt die Temperatur der pressenden Werkzeuge, also
der Walzen, bevorzugt bei maximal 150°C, vorzugsweise bei maximal 100°C und
insbesondere bei maximal 75°C. Besonders bevorzugte Herstellungsverfahren arbeiten
bei der Walzenkompaktierung mit Verfahrenstemperaturen, die 10°C, insbesondere
maximal 5°C oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen Temperaturgrenze des
Schmelzbereichs des Bindemittels liegen. Hierbei ist es weiter bevorzugt, daß die Dauer
der Temperatureinwirkung im Kompressionsbereich der glatten oder mit Vertiefungen von
definierter Form versehenen Walzen maximal 2 Minuten beträgt und insbesondere in
einem Bereich zwischen 30 Sekunden und 1 Minute liegt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das
erfindungsgemäße Verfahren mittels einer Pelletierung durchgeführt. Hierbei wird das
Vorgemisch auf eine perforierte Fläche aufgebracht und mittels eines druckgebenden
Körpers unter Plastifizierung durch die Löcher gedrückt. Bei üblichen Ausführungsformen
von Pelletpressen wird das Vorgemisch unter Druck verdichtet, plastifiziert, mittels einer
rotierenden Walze in Form feiner Stränge durch eine perforierte Fläche gedrückt und
schließlich mit einer Abschlagvorrichtung zu Granulatkörnern zerkleinert. Hierbei sind die
unterschiedlichsten Ausgestaltungen von Druckwalze und perforierter Matrize denkbar. So
finden beispielsweise flache perforierte Teller ebenso Anwendung wie konkave oder
konvexe Ringmatrizen, durch die das Material mittels einer oder mehrerer Druckwalzen
hindurchgepreßt wird. Die Preßrollen können bei den Tellergeräten auch konisch geformt
sein, in den ringförmigen Geräten können Matrizen und Preßrolle(n) gleichläufigen oder
gegenläufigen Drehsinn besitzen. Ein zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeigneter Apparat wird beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 38 16 842 beschrieben. Die in dieser Schrift offenbarte Ringmatrizenpresse besteht
aus einer rotierenden, von Preßkanälen durchsetzten Ringmatrize und wenigstens einer
mit deren Innenfläche in Wirkverbindung stehenden Preßrolle, die das dem Matrizenraum
zugeführte Material durch die Preßkanäle in einen Materialaustrag preßt. Hierbei sind
Ringmatrize und Preßrolle gleichsinnig antreibbar, wodurch eine verringerte
Scherbelastung und damit geringere Temperaturerhöhung des Vorgemischs realisierbar
ist. Selbstverständlich kann aber auch bei der Pelletierung mit heiz- oder kühlbaren
Walzen gearbeitet werden, um eine gewünschte Temperatur des Vorgemischs
einzustellen.
Auch bei der Pelletierung liegt die Temperatur der pressenden Werkzeuge, also der
Druckwalzen oder Preßrollen, bevorzugt bei maximal 150°C, vorzugsweise bei maximal
100°C und insbesondere bei maximal 75°C. Besonders bevorzugte Herstellungsverfahren
arbeiten bei der Walzenkompaktierung mit Verfahrenstemperaturen, die 10°C,
insbesondere maximal 5°C oberhalb der Schmelztemperatur bzw. der oberen
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des Bindemittels liegen.
Ein weiteres Preßagglomerationsverfahren, das erfindungsgemäß eingesetzt werden
kann, ist die Tablettierung. Aufgrund der Größe der hergestellten Formkörper kann es bei
der Tablettierung sinnvoll sein, zusätzlich zum oben beschriebenen Bindemittel übliche
Desintegrationshilfsmittel, beispielsweise Cellulose und ihre Derivate, insbesondere in
vergröberter Form, oder quervernetztes PVP zuzusetzen, die die Desintegration der
Preßlinge in der Waschflotte erleichtern.
Die erhaltenen teilchenförmigen Preßagglomerate können entweder direkt als Wasch-
oder Reinigungsmittel eingesetzt oder zuvor nach üblichen Methoden nachbehandelt
und/oder aufbereitet werden. Zu den üblichen Nachbehandlungen zählen beispielsweise
Abpuderungen mit feinteiligen Inhaltsstoffen von Wasch- oder Reinigungsmitteln, wodurch
das Schüttgewicht im allgemeinen weiter erhöht wird. Eine bevorzugte Nachbehandlung
stellt jedoch auch die Verfahrensweise gemäß den deutschen Patentanmeldungen DE-A-
195 24 287 und DE-A-195 47 457 dar, wobei staubförmige oder zumindest feinteilige In
haltsstoffe (die sogenannten Feinanteile) an die erfindungsgemäß hergestellten teilchen
förmigen Verfahrensendprodukte, welche als Kern dienen, angeklebt werden und somit
Mittel entstehen, welche diese sogenannten Feinanteile als Außenhülle aufweisen. Vorteil
hafterweise geschieht dies wiederum durch eine Schmelzagglomeration, wobei dieselben
Bindemittel wie in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden können. Zur
Schmelzagglomerierung der Feinanteile an die erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß
hergestellten Basisgranulate wird ausdrücklich auf die Offenbarung in den deutschen Pa
tentanmeldungen DE-A-195 24 287 und DE-A-195 47 457 verwiesen.
Unter den resultierenden Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktaten werden im
Rahmen der Erfindung vorzugsweise solche Wasch- und Reinigungsmittel verstanden, die
eine Schüttdichte oberhalb 700 g/l, vorzugsweise oberhalb 800 g/l, haben. Weiter können
solche Mittel bevorzugt sein, die keine staubförmigen Anteile und insbesondere keine
Teilchengrößen unterhalb von 200 µm aufweisen. Insbesondere sind dabei derartige Teil
chengrößenverteilungen bevorzugt, welche zu mindestens 90 Gew.-% Teilchen mit einem
Durchmesser von mindestens 400 µm aufweisen. In einer besonders bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung bestehen die hergestellten Wasch- oder Reinigungsmittel zu
mindestens 70 Gew.-%, vorteilhafterweise zu mindestens 80 Gew.-% und mit besonderer
Bevorzugung darüber bis hin zu 100 Gew.-% aus kugelförmigen (perlenförmigen) Teilchen
mit einer Teilchengrößenverteüung, welche mindestens 80 Gew.-% Teilchen zwischen 0,8
und 2,0 mm aufweist.
Dabei bestehen die Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate bevorzugt zu
mindestens 50 Gew.-%, insbesondere zu mindestens 60 Gew.-%, aus dem
Basiswaschmittel, das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird. In
bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung macht das Basiswaschmittel jedoch
weniger als 90 Gew.-% des fertigen Produktes aus, wobei der Rest zu 100 Gew.-% aus
zugemischten Komponenten, wie beispielsweise thermisch empfindlichen Inhaltsstoffen,
besteht. In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann das Basiswaschmittel
sogar weniger als 80 Gew.-% des fertigen Produktes ausmachen. Dann ist es allerdings
bevorzugt, wenn die restlichen Bestandteile annähernd gleiche Rieselfähigkeit,
Schüttgewicht, Größe und Teilchengrößenverteilung wie das Basiswaschmittel aufweisen.
Unabhängig von dem Anteil des Basiswaschmittels sind ein zweiter Gegenstand der
Erfindung Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate mit einer Schüttdichte oberhalb
700 g/l, die 10-50 Gew.-% Tenside enthalten und dadurch gekennzeichnet sind, daß sie
5-40 Gew.-% amorphes Natriumsilicat mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3,3 und
0,05-10 Gew.-% polymeres Polycarboxylat mit M = 500-10.000 g/mol, sowie 0-10
Gew.-% Aluminosilicat und/oder kristallines Schichtsilicat und 0-5 Gew.-% polymeres
Polycarboxylat mit M < 20000 g/mol enthält, wobei das amorphe Natriumsilicat und das
polymere Polycarboxylat gemeinsam mit anderen Wasch- und/oder Reinigungsmittel
inhaltsstoffen verarbeitet wird.
Bei den amorphen Natriumsilicaten und den polymeren Polycarboxylaten mit M = 500-
10.000 g/mol handelt es sich dabei, um die bereits weiter oben beschriebenen
Substanzen. Dabei ist es insbesondere bevorzugt, wenn Natriumsilicate mit einem Modul
Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 2,8, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,6, in den Mitteln enthalten sind.
Dabei enthalten die Mittel bevorzugt mindestens 10 Gew.-% amorphe Natriumsilicate, in
besonderen Ausführungsformen jedoch zu maximal 30 Gew.-%, wobei es sogar bevorzugt
sein kann, wenn maximal 20 Gew.-% der Natriumsilicate enthalten sind.
Bei dem erfindungsgemäßen polymeren Polycarboxylat handelt es sich, wie oben
beschrieben, bevorzugt um ein Natrium-Salz eines Homo- oder Copolymeren der
Acrylsäure mit M = 2000-6000 g/mol. Vorzugsweise sind diese Polymere in Mengen
kleiner 7 Gew.-%, jedoch zu mindestens 0,5 Gew.-% in den Mitteln enthalten.
Erfindungsgemäß besonders wirksame Mittel enthalten dabei zwischen 2 und 5 Gew.-
dieser Polymere.
Neben den für die Verarbeitung wesentlichen polymeren Polycarboxylaten mit M = 500-
10.000 g/mol können die Mittel auch solche polymeren Polycarboxylat enthalten, die eine
Molmasse größer 20000 g/mol aufweisen (wie weiter oben bereits ausgeführt sind diese
Molmassen mittels GPC gegen einen externen Polyacrylsäure-Standard gemessen).
Derartige geeignete polymere Polycarboxylate sind beispielsweise die Natriumsalze der
Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen
Molekülmasse von 20000 bis 120000 g/mol. Geeignete copolymere Polycarboxylate sind
insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder
Methacrylsäure mit Maleinsäure. Als besonders geeignet haben sich Copolymere der
Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10
Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molekülmasse, bezogen auf freie Säuren,
beträgt im allgemeinen 2000 bis 70000 g/mol, vorzugsweise 20000 bis 50000 g/mol und
insbesondere 30000 bis 40000 g/mol (gemessen gegen Polyacrylsäure-Standard). In
bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind diese Polymere jedoch nur in geringen
Mengen (etwa 1 Gew.-%) oder gar nicht enthalten.
Als zusätzliche anorganische Builder können feinkristalliner, synthetischer und
gebundenes Wasser enthaltender Zeolith, vorzugsweise Zeolith A, X, Y und/oder P, sowie
kristalline Schichtsilicate eingesetzt werden, die bevorzugt ebenfalls nur in geringen
Mengen vorliegen. Geeignete Zeolithe sind auch Mischungen aus A, X, Y und/oder P. Als
Zeolith P wird beispielsweise Zeolith MAP® (Handelsprodukt der Firma Crosfield)
besonders bevorzugt. Von besonderem Interesse ist auch ein cokristallisiertes
Natrium/Kalium-Aluminiumsilicat aus Zeolith A und Zeolith X, welches als VEGOBOND
AX® (Handelsprodukt der Firma Condea Augusta S.p.A.) im Handel erhältlich ist. Der
Zeolith kann als sprühgetrocknetes Pulver oder auch als ungetrocknete, von ihrer
Herstellung noch feuchte, stabilisierte Suspension zum Einsatz kommen. Für den Fall, daß
der Zeolith als Suspension eingesetzt wird, kann diese geringe Zusätze an nichtionischen
Tensiden als Stabilisatoren enthalten, beispielsweise 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf Zeolith,
an ethoxylierten C12-C18-Fettalkoholen mit 2 bis 5 Ethylenoxidgruppen, C12-C14-Fettal
koholen mit 4 bis 5 Ethylenoxidgruppen oder ethoxylierten Isotridecanolen. Geeignete
Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von weniger als 10 µm (Volumenverteilung;
Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten vorzugsweise 10 bis 22 Gew.-%,
insbesondere 15 bis 22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
Neben den Zeolithen können auch kristalline, schichtförmige Natriumsilicate entsprechend
der allgemeinen Formel NaMSixO2x+1.yH2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x
eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für × 2, 3
oder 4 sind, in den Mitteln enthalten sein. Derartige kristalline Schichtsilicate werden
beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 164 514 beschrieben. Be
vorzugte kristalline Schichtsilicate der angegebenen Formel sind solche, in denen M für
Natrium steht und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-
Natriumdisilicate Na2Si2O5.yH2O bevorzugt.
Sowohl Zeolithe als auch kristalline Schichtsilicate sind in den erfindungsgemäßen Mitteln
jedoch nur von untergeordneter Bedeutung. In bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung sind von diesen Substanzen insgesamt weniger als 5 Gew.-% enthalten. Dabei
kann es sogar bevorzugt sein, wenn sie ganz fehlen, wobei insbesondere Zeolithe häufig
auch als Abpuderungsmittel auf zugemischten Granulaten verwendet werden, und so in
den Mitteln zu einem geringen Anteil enthalten sein können, obwohl ihr Einsatz als Builder
nicht beabsichtigt wurde.
Weiterhin enthalten die erfindungsgemäßen Mittel in bevorzugten Ausführungsformen
auch Alkalicarbonate, insbesondere Natriumcarbonat. Dabei ist es für die Ausführung der
Erfindung vorteilhaft, wenn das Gewichtsverhältnis von Alkalicarbonat zu amorphem
Natriumsilicat im Bereich 1 : 100 bis 10 : 1, bevorzugt 1 : 50 bis 5 : 1, liegt. In
erfindungsgemäßen Ausführungsformen kann es dabei besonders vorteilhaft sein, wenn
das Gewichtsverhältnis von Alkalicarbonat zu amorphem Natriumsilicat kleiner 1 ist.
Neben den polymeren Polycarboxylaten können in den erfindungsgemäßen Mitteln weitere
organische Buildersubstanzen enthalten sein. Brauchbare organische Gerüstsubstanzen
sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei
unter Polycarbonsäuren solche Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine
Säurefunktion tragen. Beispielsweise sind dies Citronensäure, Adipinsäure,
Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure,
Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger
Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus
diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure,
Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus
diesen. Auch die Säuren an sich können eingesetzt werden. Die Säuren besitzen neben
ihrer Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente
und dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes von
Wasch- oder Reinigungsmitteln. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen aus diesen zu nennen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, welche durch Umsetzung von
Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome und mindestens 3
Hydroxylgruppen aufweisen, beispielsweise wie in der europäischen Patentanmeldung EP-
A-0 280 223 beschrieben, erhalten werden können. Bevorzugte Polyacetale werden aus
Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd sowie deren Gemischen und
aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder Glucoheptonsäure erhalten. Weitere
geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise Oligomere bzw.
Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten werden
können. Die Hydrolyse kann nach üblichen, beispielsweise säure- oder enzymkatalysierten
Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um Hydrolyseprodukte mit
mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500000 g/mol. Dabei ist ein Polysaccharid mit
einem Dextrose-Äquivalent (DE) im Bereich von 0,5 bis 40, insbesondere von 2 bis 30
bevorzugt, wobei DE ein gebräuchliches Maß für die reduzierende Wirkung eines Poly
saccharids im Vergleich zu Dextrose, welche ein DE von 100 besitzt, ist. Brauchbar sind
sowohl Maltodextrine mit einem DE zwischen 3 und 20 und Trockenglucosesirupe mit
einem DE zwischen 20 und 37 als auch sogenannte Gelbdextrine und Weißdextrine mit
höheren Molmassen im Bereich von 2000 bis 30000 g/mol. Ein bevorzugtes Dextrin ist in
der britischen Patentanmeldung 94 19 091 beschrieben. Bei den oxidierten Derivaten
derartiger Dextrine handelt es sich um deren Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln,
welche in der Lage sind, mindestens eine Alkoholfunktion des Saccharidrings zur
Carbonsäurefunktion zu oxidieren. Derartige oxidierte Dextrine und Verfahren ihrer
Herstellung sind beispielsweise aus den europäischen Patentanmeldungen EP-A-
0 232 202, EP-A-0 427 349, EP-A-0 472 042 und EP-A-0 542 496 sowie den
internationalen Patentanmeldungen WO 92/18542, WO 93/08251, WO 93/16110,
WO 94/28030, WO 95/07303, WO 95/12619 und WO 95/20608 bekannt. Ebenfalls
geeignet ist ein oxidiertes Oligosaccharid gemäß der deutschen Patentanmeldung DE-A-
196 00 018. Ein an C6 des Saccharidrings oxidiertes Produkt kann besonders vorteilhaft
sein. Auch Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten, vorzugsweise
Ethylendiamindisuccinat, sind weitere geeignete Cobuilder. Dabei wird Ethylendiamin-
N,N'-disuccinat (EDDS), dessen Synthese beispielsweise in US 3 158 615 beschrieben
wird, bevorzugt in Form seiner Natrium- oder Magnesiumsalze verwendet. Weiterhin
bevorzugt sind in diesem Zusammenhang auch Glycerindisuccinate und
Glycerintrisuccinate, wie sie beispielsweise in den US-amerikanischen Patentschriften
US 4 524 009, US 4 639 325, in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 150 930 und
der japanischen Patentanmeldung JP 93/339896 beschrieben werden. Geeignete
Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen und/oder silicathaltigen Formulierungen bei 3 bis
15 Gew.-%. Weitere brauchbare organische Cobuilder sind beispielsweise acetylierte
Hydroxycarbonsäuren bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform
vorliegen können und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine
Hydroxygruppe sowie maximal zwei Säuregruppen enthalten. Derartige Cobuilder werden
beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO 95/20029 beschrieben. Eine
weitere Substanzklasse mit Cobuildereigenschaften stellen die Phosphonate dar. Dabei
handelt es sich insbesondere um Hydroxyalkan- bzw. Aminoalkanphosphonate. Unter den
Hydroxyalkanphosphonaten ist das 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP) von
besonderer Bedeutung als Cobuilder. Es wird vorzugsweise als Natriumsalz eingesetzt,
wobei das Dinatriumsalz neutral und das Tetranatriumsalz alkalisch (pH 9) reagiert. Als
Aminoalkanphosphonate kommen vorzugsweise Ethylendiamintetramethylenphosphonat
(EDTMP), Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP) sowie deren höhere
Homologe in Frage. Sie werden vorzugsweise in Form der neutral reagierenden
Natriumsalze, z. B. als Hexanatriumsalz der EDTMP bzw. als Hepta- und Octa-Natriumsalz
der DTPMP, eingesetzt. Als Builder wird dabei aus der Klasse der Phosphonate bevorzugt
HEDP verwendet. Die Aminoalkanphosphonate besitzen zudem ein ausgeprägtes
Schwermetallbindevermögen. Dementsprechend kann es, insbesondere wenn die Mittel
auch Bleiche enthalten, bevorzugt sein, Aminoalkanphosphonate, insbesondere DTPMP,
einzusetzen, oder Mischungen aus den genannten Phosphonaten zu verwenden. Darüber
hinaus können alle Verbindungen, die in der Lage sind, Komplexe mit Erdalkaliionen
auszubilden, als Cobuilder eingesetzt werden. Derartige organische Cobuilder können in
den erfindungsgemäßen Mitteln insgesamt mit einem Anteil von bis zu 10 Gew.-%,
bevorzugt jedoch zu maximal 5 Gew.-%, enthalten sein.
Die erfindungsgemäßen Wasch- und Reinigungsmittel können außer den genannten
Buildersubstanzen im Prinzip alle bekannten und in derartigen Mitteln üblichen
Inhaltsstoffe enthalten. Insbesondere enthalten die Mittel 10-50 Gew.-%, bevorzugt 15-
35 Gew.-%, Tenside, wobei diese Tenside aus den folgenden Gruppen ausgewählt sind:
Eine erste Gruppe stellen die Aniontenside dar, die wenigstens in Mengen von 0,5 Gew.-%
in den erfindungsgemäßen Mitteln bzw. erfindungsgemäß hergestellten Mitteln
enthalten sein sollten. Hierzu zählen insbesondere Sulfonate und Sulfate, aber auch
Seifen.
Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen vorzugsweise C9-C13-Alkylbenzolsulfonate, Olefin
sulfonate, d. h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten sowie Disulfonaten, wie
man sie beispielsweise aus C12-C18-Monoolefinen mit end- oder innenständiger Doppelbin
dung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid und anschließende alkalische
oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in Betracht.
Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12-C18-Alkanen beispielsweise durch Sulfo
chlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation
gewonnen werden.
Geeignet sind auch die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), z. B. die α-
sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, die durch
α-Sulfonierung der Methylester von Fettsäuren pflanzlichen und/oder tierischen Ursprungs
mit 8 bis 20 C-Atomen im Fettsäuremolekül und nachfolgende Neutralisation zu
wasserlöslichen Mono-Salzen hergestellt werden, in Betracht. Vorzugsweise handelt es
sich hierbei um die α-sulfonierten Ester der hydrierten Kokos-, Palm-, Palmkern- oder
Talgfettsäuren, wobei auch Sulfonierungsprodukte von ungesättigten Fettsäuren,
beispielsweise Ölsäure, in geringen Mengen, vorzugsweise in Mengen nicht oberhalb etwa
2 bis 3 Gew.-%, vorhanden sein können. Insbesondere sind α-Sulfofettsäurealkylester
bevorzugt, die eine Alkylkette mit nicht mehr als 4 C-Atomen in der Estergruppe aufweisen,
beispielsweise Methylester, Ethylester, Propylester und Butylester. Mit besonderem Vorteil
werden die Methylester der α-Sulfofettsäuren (MES), aber auch deren verseifte Disalze
eingesetzt.
Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester, welche Mono-, Di-
und Triester sowie deren Gemische darstellen, wie sie bei der Herstellung durch
Veresterung durch ein Monoglycerin mit 1 bis 3 Mol Fettsäure oder bei der Umesterung
von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin erhalten werden.
Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der
Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole beispielsweise aus Kokosfettalkohol,
Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C10-C20-Oxoalkohole
und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlänge bevorzugt. Weiterhin
bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche einen synthetischen,
auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen Alkylrest enthalten, die ein
analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten Verbindungen auf der Basis von
fettchemischen Rohstoffen. Aus waschtechnischem Interesse sind C12-C16-Alkylsulfate und
C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate insbesondere bevorzugt. Auch 2,3-
Alkylsulfate, welche beispielsweise gemäß den US-Patentschriften 3,234,258 oder
5,075,041 hergestellt werden und als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem
Namen DAN® erhalten werden können, sind geeignete Aniontenside.
Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradketti
gen oder verzweigten C7-C21-Alkohole, wie 2-Methylverzweigte C9-C11-Alkohole mit im
Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-C18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind ge
eignet. Sie werden in Waschmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens nur in relativ
geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
Bevorzugte Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die auch als
Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden und die Monoester
und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen und
insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate enthalten
C8- bis C18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte Sulfo
succinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen ableitet,
die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe unten). Dabei
sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von ethoxylierten
Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders bevorzugt.
Ebenso ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18
Kohlenstoffatomen in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
Als weitere anionische Tenside kommen Fettsäure-Derivate von Aminosäuren, beispiels
weise von N-Methyltaurin (Tauride) und/oder von N-Methylglycin (Sarkoside) in Betracht.
Insbesondere bevorzugt sind dabei die Sarkoside bzw. die Sarkosinate und hier vor allem
Sarkosinate von höheren und gegebenenfalls einfach oder mehrfach ungesättigten
Fettsäuren wie Oleylsarkosinat.
Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen, vorzugsweise in Mengen
von 0,2 bis 5 Gew.-%, in Betracht. Geeignet sind insbesondere gesättigte Fettsäureseifen,
wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, hydrierten
Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen Fettsäuren, z. B. Kokos-,
Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische. Zusammen mit diesen Seifen
oder als Ersatzmittel für Seifen können auch die bekannten Alkenylbernsteinsäuresalze
eingesetzt werden.
Die anionischen Tenside (und Seifen) können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder Ammo
niumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder Triethanol
amin, vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer Natrium- oder
Kaliumsalze, insbesondere in Form der Natriumsalze vor.
Die anionischen Tenside sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bzw. werden in dem erfin
dungsgemäßen Verfahren vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.-% und
insbesondere in Mengen von 5 bis 25 Gew.-% enthalten bzw. eingesetzt.
Neben den anionischen Tensiden und den kationischen, zwitterionischen und amphoteren
Tensiden sind vor allem nichtionische Tenside bevorzugt.
Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise
ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und
durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der
Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare und
methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in
Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen
Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, z. B. aus Kokos-, Palm-,
Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu
den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-C14-Alkohole mit 3
EO oder 4 EO, C9-C11-Alkohole mit 7 EO, C13-C15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8
EO, C12-C18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie
Mischungen aus C12-C14-Alkohol mit 3 EO und C12-C18-Alkohol mit 7 EO. Die angegebenen
Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine
ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine
eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu
diesen nichtionischen Tensiden können - wie oben beschrieben - auch Fettalkohole mit
mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind (Talg-) Fettalkohole mit 14 EO,
16 EO, 20 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
Zu den nichtionischen Tensiden zählen auch Alkylglykoside der allgemeinen Formel
RO(G)x, in der R einen primären geradkettigen oder methylverzweigten, insbesondere in 2-
Stellung methylverzweigten aliphatischen Rest mit 8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-
Atomen bedeutet und G für eine Glykoseeinheit mit 5 oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für
Glucose, steht. Der Oligomerisierungsgrad x, der die Verteilung von Monoglykosiden und
Oligoglykosiden angibt, ist eine beliebige Zahl - die als analytisch zu bestimmende Größe
auch gebrochene Werte annehmen kann - zwischen 1 und 10; vorzugsweise liegt x bei
1,2 bis 1,4.
Ebenfalls geeignet sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I), in der R1CO für einen
aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff einen Alkyl- oder
Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z] für einen linearen oder verzweigten
Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht:
Vorzugsweise leiten sich die Polyhydroxyfettsäureamide von reduzierenden Zuckern mit 5
oder 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere von der Glucose ab. Zur Gruppe der
Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
in der R3 für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12 Kohlen
stoffatomen, R4 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylenrest oder einen
Arylenrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R5 für einen linearen, verzweigten oder
cyclischen Alkylrest oder einen Arylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8 Koh
lenstoffatomen steht, wobei C1-C4-Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind, und [Z] für einen
linearen Polyhydroxyalkylrest, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydroxylgruppen
substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propoxylierte Derivate
dieses Restes steht. [Z] wird auch hier vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines
Zuckers wie Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose
erhalten. Die N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann
beispielsweise nach der Lehre der internationalen Patentanmeldung WO 95107331 durch
Umsetzung mit Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die
gewünschten Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als
alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden,
insbesondere zusammen mit alkoxylierten Fettalkoholen und/oder Alkylglykosiden,
eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und
propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der
Alkylkette, insbesondere Fettsäuremethylester, wie sie beispielsweise in der japanischen
Patentanmeldung JP 58/217598 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der
internationalen Patentanmeldung WO-A-90113533 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden. Als Niotenside sind C12-C18-Fettsäuremethylester mit durchschnittlich 3 bis 15 EO,
insbesondere mit durchschnittlich 5 bis 12 EO bevorzugt, während als Bindemittel - wie
oben beschrieben - vor allem höher ethoxylierte Fettsäuremethylester vorteilhaft sind.
Insbesondere C12-C18-Fettsäuremethylester mit 10 bis 12 EO können sowohl als Tenside
als auch als Bindemittel eingesetzt werden.
Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-di
methylaminoxid und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der Fettsäurealkanol
amide können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside beträgt vorzugs
weise nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht mehr als die
Hälfte davon.
Als weitere Tenside kommen sogenannte Gemini-Tenside in Betracht. Hierunter werden im
allgemeinen solche Verbindungen verstanden, die zwei hydrophile Gruppen und zwei hy
drophobe Gruppen pro Molekül besitzen. Diese Gruppen sind in der Regel durch einen so
genannten "Spacer" voneinander getrennt. Dieser Spacer ist in der Regel eine Kohlen
stoffkette, die lang genug sein sollte, daß die hydrophilen Gruppen einen ausreichenden
Abstand haben, damit sie unabhängig voneinander agieren können. Derartige Tenside
zeichnen sich im allgemeinen durch eine ungewöhnlich geringe kritische
Micellkonzentration und die Fähigkeit, die Oberflächenspannung des Wassers stark zu
reduzieren, aus. In Ausnahmefällen werden jedoch unter dem Ausdruck Gemini-Tenside
nicht nur dimere, sondern auch trimere Tenside verstanden.
Geeignete Gemini-Tenside sind beispielsweise sulfatierte Hydroxymischether gemäß der
deutschen Patentanmeldung DE-A-43 21 022 oder Dimeralkohol-bis- und Trimeralkohol
tris-sulfate und -ethersulfate gemäß der deutschen Patentanmeldung DE-A-195 03 061.
Endgruppenverschlossene dimere und trimere Mischether gemäß der deutschen
Patentanmeldung DE-A-195 13 391 zeichnen sich insbesondere durch ihre Bi- und
Multifunktionalität aus. So besitzen die genannten endgruppenverschlossenen Tenside
gute Netzeigenschaften und sind dabei schaumarm, so daß sie sich insbesondere für den
Einsatz in maschinellen Wasch- oder Reinigungsverfahren eignen.
Eingesetzt werden können aber auch Gemini-Polyhydroxyfettsäureamide oder Poly-Po
lyhydroxyfettsäureamide, wie sie in den internationalen Patentanmeldungen WO-A-
95/19953, WO-A-95119954 und WO95-A-119955 beschrieben werden.
Neben Tensiden und Buildern können in den erfindungsgemäßen Mitteln alle in Wasch-
oder Reinigungsmitteln üblichen Inhaltsstoffe vorkommen.
Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben
Natriumperboratmonohydrat bzw. -tetrahydrat und Natriumpercarbonat besondere
Bedeutung. Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise Peroxypyrophosphate,
Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate,
Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure.
Der Gehalt der Mittel an Bleichmitteln beträgt 0 bis 30 Gew.-% und insbesondere 5 bis 25
Gew.-%, wobei vorteilhafterweise Perboratmonohydrat, -tetrahydrat oder Percarbonat
eingesetzt wird.
Um beim Waschen bei Temperaturen von 60°C und darunter eine verbesserte
Bleichwirkung zu erreichen, können Bleichaktivatoren in die Präparate eingearbeitet
werden. Beispiele hierfür sind mit H2O2 organische Persäuren bildende N-Acyl- bzw. O-
Acyl-Verbindungen, vorzugsweise mehrfach acylierte Alkylendiamine wie N,N'-
tetraacylierte Diamine, acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril, N-acylierte
Hydantoine, Hydrazide, Triazole, Triazine, Urazole, Diketopiperazine, Sulfurylamide und
Cyanurate, außerdem Carbonsäureester wie p-(Alkanoyloxy)benzolsulfonate,
insbesondere Natriumisononanoyloxybenzolsulfonat, und der p-
(Alkenoyloxy)benzolsulfonate, ferner Caprolactam-Derivate, Carbonsäureanhydride wie
Phthalsäureanhydrid und Ester von Polyolen wie Glucosepentaacetat. Weitere bekannte
Bleichaktivatoren sind acetylierte Mischungen aus Sorbitol und Mannitol, wie sie
beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 525 239 beschrieben
werden, und acetyliertes Pentaerythrit. Der Gehalt der bleichmittelhaltigen Mittel an
Bleichaktivatoren liegt in dem üblichen Bereich, vorzugsweise zwischen 1 und 10 Gew.-
und insbesondere zwischen 3 und 8 Gew.-%. Besonders bevorzugte Bleichaktivatoren
sind N,N,N',N'-Tetraacetylethylendiamin (TAED), 1,5-Diacetyl-2,4-dioxo-hexahydro-1,3,5-
triazin (DADHT) und acetylierte Sorbitol-Mannitol-Mischungen (SORMAN). Der
Bleichaktivator kann in bekannter Weise mit Hüllsubstanzen überzogen oder,
gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln, insbesondere Methylcellulosen und/oder
Carboxymethylcellulosen, granuliert oder extrudiertlpelletiert worden sein und
gewünschtenfalls weitere Zusatzstoffe, beispielsweise Farbstoff, enthalten. Vorzugsweise
enthält ein derartiges Granulat über 70 Gew.-%, insbesondere von 90 bis 99 Gew.-%
Bleichaktivator. Vorzugsweise wird ein Bleichaktivator eingesetzt, der unter
Waschbedingungen Peressigsäure bildet.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren
Stelle können auch die aus den europäischen Patentschriften EP 0 446 982 und
EP 0 453 003 bekannten Sulfonimine und/oder bleichverstärkende Übergangsmetallsalze
beziehungsweise Übergangsmetallkomplexe als sogenannte Bleichkatalysatoren enthalten
sein. Zu den in Frage kommenden Übergangsmetallverbindungen gehören insbesondere
die aus der deutschen Patentanmeldung DE 195 29 905 bekannten Mangan-, Eisen-,
Cobalt-, Ruthenium- oder Molybdän-Salenkomplexe und deren aus der deutschen
Patentanmeldung DE 196 20 267 bekannte N-Analogverbindungen, die aus der deutschen
Patentanmeldung DE 195 36 082 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium- oder
Molybdän-Carbonylkomplexe, die in der deutschen Patentanmeldung DE 196 05 688
beschriebenen Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium-, Molybdän-, Titan-, Vanadium- und
Kupfer-Komplexe mit stickstoffhaltigen Tripod-Liganden, die aus der deutschen
Patentanmeldung DE 196 20 411 bekannten Cobalt-, Eisen-, Kupfer- und Ruthenium-
Amminkomplexe, die in der deutschen Patentanmeldung DE 44 16 438 beschriebenen
Mangan-, Kupfer- und Cobalt-Komplexe, die in der europäischen Patentanmeldung
EP 0 272 030 beschriebenen Cobalt-Komplexe, die aus der europäischen Patentan
meldung EP 0 693 550 bekannten Mangan-Komplexe, die aus der europäischen
Patentschrift EP 0 392 592 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt- und Kupfer-Komplexe
und/oder die in der europäischen Patentschrift EP 0 443 651 oder den europäischen
Patentanmeldungen EP 0 458 397, EP 0 458 398, EP 0 549 271, EP 0 549 272,
EP 0 544 490 und EP 0 544 519 beschriebenen Mangan-Komplexe. Kombinationen aus
Bleichaktivatoren und Übergangsmetall-Bleichkatalysatoren sind beispielsweise aus der
deutschen Patentanmeldung DE 196 13 103 und der internationalen Patentanmeldung
WO 95/27775 bekannt. Bleichverstärkende Übergangsmetallkomplexe, insbesondere mit
den Zentralatomen Mn, Fe, Co, Cu, Mo, V, Ti und/oder Ru, werden in üblichen Mengen,
vorzugsweise in einer Menge bis zu 1 Gew.-%, insbesondere von 0,0025 Gew.-% bis
0,25 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 Gew.-% bis 0,1 Gew.-%, jeweils bezogen
auf gesamtes Mittel, eingesetzt.
Zu den in erfindungsgemäßen Mitteln gegebenenfalls enthaltenen Enzymen gehören
Proteasen, Amylasen, Pullulanasen, Cellulasen, Cutinasen und/oder Lipasen, beispiels
weise Proteasen wie BLAP®, Optimase®, Opticlean®, Maxacal®, Maxapem®, Durazym®,
Purafect® OxP, Esperase® und/oder Savinase®, Amylasen wie Termamyl®, Amylase-LT®,
Maxamyl®, Duramyl®, Purafect® OxAm, Cellulasen wie Celluzyme®, Carezyme®, KAC®
und/oder die den internationalen Patentanmeldungen WO 96/34108 und
WO 96/34092 bekannten Cellulasen und/oder Lipasen wie Lipolase®, Lipomax®, Lumafast®
und/oder Lipozym®. Die verwendeten Enzyme können, wie zum Beispiel in den
internationalen Patentanmeldungen WO 92/11347 oder WO 94/23005 beschrieben, an
Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzei
tige inaktivierung zu schützen. Sie sind in erfindungsgemäßen Wasch- und Reinigungsmit
teln vorzugsweise in Mengen bis zu 10 Gew.-%, insbesondere von 0,05 Gew.-% bis
5 Gew.-%, enthalten, wobei besonders bevorzugt gegen oxidativen Abbau stabilisierte
Enzyme, wie sie zum Beispiel aus den internationalen Patentanmeldungen WO 94/02597,
WO 94/02618, WO 94/18314, WO 94/23053 oder WO 95/07350 bekannt sind, eingesetzt
werden.
Zusätzlich können die Mittel auch Komponenten enthalten, welche die Öl- und Fett-
Auswaschbarkeit aus Textilien positiv beeinflussen. Dieser Effekt wird besonders deutlich,
wenn ein Textil verschmutzt wird, das bereits vorher mehrfach mit einem
erfindungsgemäßen Waschmittel, das diese Öl- und fettlösende Komponente enthält,
gewaschen wurde. Zu den bevorzugten Öl- und fettlösenden Komponenten zählen
beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxy
propylcellulose mit einem Anteil an Methoxyl-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an
Hydroxypropoxyl-Gruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen
Celluloseether, sowie die dem Stand der Technik bekannten Polymere der
Phthalsäure und/oder der Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere
Polymere aus Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder
anionisch und/oder nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt
von diesen sind die sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-
Polymere.
Beim Einsatz in maschinellen Waschverfahren kann es von Vorteil sein, den Mitteln
übliche Schauminhibitoren zuzusetzen. Als Schauminhibitoren eignen sich beispielsweise
Seifen natürlicher oder synthetischer Herkunft, die einen hohen Anteil an C18-C24-Fettsäuren
aufweisen. Geeignete nichttensidartige Schauminhibitoren sind beispielsweise
Organopolysiloxane und deren Gemische mit mikrofeiner, ggf. silanierter Kieselsäure
sowie Paraffine, Wachse, Mikrokristallinwachse und deren Gemische mit silanierter Kiesel
säure oder Bistearylethylendiamid. Mit Vorteilen werden auch Gemische aus verschie
denen Schauminhibitoren verwendet, z. B. solche aus Siliconen, Paraffinen oder Wachsen.
Vorzugsweise sind die Schauminhibitoren, insbesondere Silicon- und/oder Paraffin-haltige
Schauminhibitoren, an eine granulare, in Wasser lösliche bzw. dispergierbare
Trägersubstanz gebunden. Insbesondere sind dabei Mischungen aus Paraffinen und
Bistearylethylendiamiden bevorzugt.
Vergrauungsinhibitoren haben die Aufgabe, den von der Faser abgelösten Schmutz in der
Flotte suspendiert zu halten und so das Wiederaufziehen des Schmutzes zu verhindern.
Hierzu sind wasserlösliche Kolloide meist organischer Natur geeignet, beispielsweise die
wasserlöslichen Salze polymerer Carbonsäuren, Leim, Gelatine, Salze von
Ethercarbonsäuren oder Ethersulfonsäuren der Stärke oder der Cellulose oder Salze von
sauren Schwefelsäureestern der Cellulose oder der Stärke. Auch wasserlösliche, saure
Gruppen enthaltende Polyamide sind für diesen Zweck geeignet. Weiterhin lassen sich
lösliche Stärkepräparate und andere als die obengenannten Stärkeprodukte verwenden,
z. B. abgebaute Stärke, Aldehydstärken usw.. Bevorzugt ist in den erfindungsgemäßen
Mitteln der Einsatz von Polyvinylpyrrolidon, insbesondere in Form von PVP-Granulaten.
Weiterhin bevorzugt werden Celluloseether, wie Carboxymethylcellulose (Na-Salz),
Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Mischether, wie Methylhydroxyethylcellulose,
Methylhydroxypropylcellulose, Methylcarboxymethylcellulose und deren Gemische.
Vergrauungsinhibitoren, wie PVP, werden üblicherweise in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%,
bezogen auf die Mittel, eingesetzt.
Die Mittel können als optische Aufheller Derivate der Diaminostilbendisulfonsäure bzw.
deren Alkalimetallsalze enthalten. Geeignet sind z. B. Salze der 4,4'-Bis(2-anilino-4-
morpholino-1,3,5-triazinyl-6-amino)stilben-2,2'-disulfonsäure oder gleichartig aufgebaute
Verbindungen, die anstelle der Morpholino-Gruppe eine Diethanolaminogruppe, eine
Methylaminogruppe, eine Anilinogruppe oder eine 2-Methoxyethylaminogruppe tragen.
Weiterhin können Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle anwesend sein,
z. B. die Alkalisalze des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl)-diphenyls, 4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl)-
diphenyls, oder 4-(4-Chlorstyryl)-4'-(2-sulfostyryl)-diphenyls. Auch Gemische der
vorgenannten Aufheller können verwendet werden.
Außer den genannten Inhaltsstoffen können die Mittel auch andere bekannte, in Wasch-,
Spül- oder Reinigungsmitteln üblicherweise eingesetzte Zusatzstoffe, beispielsweise
geringe Mengen an neutralen Füllsalzen sowie Farb- und Duftstoffe, Trübungsmittel oder
Perglanzmittel enthalten.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Buildersystem, wie es in den
erfindungsgemäßen Mittel enthalten ist.
Ein derartiges Buildersystem zum Einsatz in Wasch- und/oder Reinigungsmittel
kompaktaten mit einem Schüttgewicht oberhalb 700 g/l, ist dadurch gekennzeichnet, daß
es 20-90 Gew.-% amorphes Natriumsilicat mit einem Modul Na2OSiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3,3
und 5-30 Gew.-% eines polymeren Polycarboxylats mit M = 500-10.000 g/mol, sowie 0-20 Gew.-%
Aluminosilicat und/oder kristallines Schichtsilicat und gegebenenfalls weitere
Bestandteile, wie Phosphorrate, Citrate bzw. Citronensäure und weitere Polymere, enthält
und das Buildersystem in den Wasch- und Reinigungsmittelkompaktaten in Mengen von
10 bis 90 Gew.-% enthalten ist.
All diese Inhaltstoffe wurden bereits weiter oben beschrieben, wobei in dem Buildersystem
bevorzugt die gleichen Substanzen eingesetzt werden, wie sie bevorzugt als Builder in
dem beschriebenen Wasch- und Reinigungsmittelkompaktaten vorliegen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Mittel E1-E5 sowie der Vergleichsbeispiele V1-V3
(Tabelle 1) wurde ein Basiswaschmittel durch Sprühtrocknung hergestellt und aus diesem
Basiswaschmittel, C12-C18Fettalkylsulfat, Citrat, Natriumperboratmonohydrat und Po
lyethylenglykol als Binder mit einer relativen Molekülmasse von 4000 ein homogenes
Vorgemisch erzeugt. In den Pulverstrom wurde C12-C18-Fettalkohol mit durchschnittlich 7
EO eingesprüht. Das Vorgemisch wurde anschließend extrudiert. Nach der Extrusion
wurde noch 7 Gew.-% TAED-Granulat zugemischt. Die resultierenden Waschmittel wiesen
Schüttgewichte zwischen 770 und 850 g/l auf.
Die resultierenden Waschmittel enthielten neben den in Tabelle 1 angegebenen
Bestandteilen Enzymgranulate und sonstige Waschhilfsstoffe sowie Wasser und Salze.
Silicat: amorphes Natriumsilicat mit Na2 : SiO2 = 2,4
Polycarboxylat (M = 30000-100000 g/mol):
Sokalan CP5®; Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer; Mw ≈ 35000 g/mol; Handelsprodukt der Firma BASF
Polycarboxylat (M = 1000-10000 g/mol):
Norasol LMW 45N®; Polyacrylsäure, Natrium-Salz; Mw ≈ 4500 g/mol; Handelsprodukt der Firma Rohm+Haas
Citrat: wurde je nach einzustellendem pH-Wert als Citrat oder Citronensäure zugegeben.
Polycarboxylat (M = 30000-100000 g/mol):
Sokalan CP5®; Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer; Mw ≈ 35000 g/mol; Handelsprodukt der Firma BASF
Polycarboxylat (M = 1000-10000 g/mol):
Norasol LMW 45N®; Polyacrylsäure, Natrium-Salz; Mw ≈ 4500 g/mol; Handelsprodukt der Firma Rohm+Haas
Citrat: wurde je nach einzustellendem pH-Wert als Citrat oder Citronensäure zugegeben.
Die Prüfung der Waschmittel erfolgte unter praxisnahen Bedingungen in
Haushaltswaschmaschinen. Hierzu wurden die Maschinen mit 3,0 kg sauberer Füllwäsche
und 0,5 kg Testgewebe beschickt, wobei das Testgewebe zum Teil mit üblichen
Testanschmutzungen imprägniert war und zur Prüfung des Sekundärwaschvermögens
zum Teil aus weißem Gewebe bestand. Als weiße Testgewebe wurden Streifen aus
standardisiertem Baumwollgewebe (Wäschereiforschungsanstalt Krefeld; WFK), Nessel
(BN), Wirkware (Baumwolltrikot; B) und Frottiergewebe (FT) verwendet. Waschbedingun
gen: Leitungswasser von 23°d (äquivalent 230 mg CaO/l), eingesetzte Waschmittelmenge
pro Mittel und Maschine: 76 g, 90°C-Waschprogramm (inklusive Aufheizphase),
Flottenverhältnis (kg Wäsche: Liter Waschlauge im Hauptwaschgang) 1 : 5,7, dreimaliges
Nachspülen mit Leitungswasser, Abschleudern und Trocknen.
Im Primärwaschverhalten zeigten sich bei den endungsgemäßen Beispielen keine
signifikanten Unterschiede zu den Vergleichsversuchen.
Nach 25 Waschzyklen wurde der Aschegehalt der Textilproben sowie die Vergrauung
(ausgedrückt im Remissionsgrad im Vergleich zum ursprünglichen Remissionsgrad V des
unbehandelten Gewebes) in Doppelbestimmungen quantitativ bestimmt (Tabelle 2 und 3).
Die Überlegenheit der erfindungsgemäßen Mittel gegenüber den Vergleichsbeispielen
zeigte sich sowohl im Rückstandsverhalten als auch in der vergrauungsinhibierenden
Wirkung.
Bei der Bestimmung der Aschen wird durch die Verbrennung organischer Bestandteile
üblicherweise ein niedrigerer Wert erhalten als der eigentlichen Inkrustation entspricht. Zur
Kontrolle wurde daher bei E3-5 sowie V3 auch die Gesamtinkrustation bestimmt (1.
Wägung des unbehandelten Gewebes, 2. Wägung des Gewebes nach 25 Waschzyklen, 3.
Wägung des Gewebes nach Extraktion mit EDTA, 4. Bestimmung der sogenannten
"löslichen Asche" aus der Differenz der Wägungen 2. und 3., 5. Veraschung des
extrahierten Gewebes zur Bestimmung der Restasche, 6. Bestimmung der
Gesamtinkrustation (Summe aus löslicher Asche und Restasche)).
Auch bei diesen Beispielen zeigt sich die Überlegenheit der erfindungsgemäßen Mittel, die
durchweg niedrigere Rückstandswerte auf der Wäsche ergeben als das Vergleichs
beispiel.
Das Auflöseverhalten der Extrudate wurde für die erfindungsgemäßen Beispiele E3-5 und
das Vergleichsbeispiel V3 anhand verschiedener Tests untersucht:
L-Test: Zur Bestimmung des Rückstandsverhaltens bzw. des Löslichkeitsverhaltens wur
den in einem 2-l-Becherglas 8 g des zu testenden Mittels unter Rühren (800 U/min mit La
borrührer/Propeller-Rührkopf 1,5 cm vom Becherglasboden entfernt zentriert) eingestreut
und 1,5 Minuten bei 30°C gerührt. Der Versuch wurde mit Wasser einer Härte von 16°d
durchgeführt. Anschließend wurde die Waschlauge durch ein Sieb (80 µm) abgegossen.
Das Becherglas wurde mit sehr wenig kaltem Wasser über dem Sieb ausgespült. Es er
folgte eine 2fach-Bestimmung. Die Siebe wurden im Trockenschrank bei 40°C ± 2°C bis
zur Gewichtskonstanz getrocknet und der Waschmittelrückstand ausgewogen. Der Rück
stand wird als Mittelwert aus den beiden Einzelbestimmungen in Prozent angegeben. Bei
Abweichungen der Einzelergebnisse um mehr als 20% voneinander werden üblicherweise
weitere Versuche durchgeführt; dies war bei den vorliegenden Untersuchungen aber nicht
erforderlich. Alle untersuchten Beispiele zeigten im Rahmen der Fehler mit dem
Vergleichsbeispiel übereinstimmende Ergebnisse.
Schüssel-Test: In einer Waschschüssel aus dunklem Kunststoff (dunkelrot) wurden in 5 l
Leitungswasser (30°C) 25 g des Testmittels eingestreut. Nach 15 Sekunden wurde das
Mittel mit der Hand in der Schüssel verteilt. Nach weiteren 15 Sekunden wurde 1 blaues
Frottierhandtuch in die Waschflotte gegeben und wie in einer typischen Handwäsche
bewegt. Nach 30 Sekunden wurde mit dem Handtuch die Wand der Schüssel abgewischt.
Schließlich wurde das Handtuch nach weiteren 30 Sekunden ausgewrungen und visuell
benotet. Die Waschlauge wurde abdekantiert und der Rückstand nach Behandlung mit 5
bis 10 ml Wasser ebenfalls visuell benotet. Die in Tabelle 5 angegebenen Gesamtnoten
bedeuten:
Note 1: einwandfrei, keine erkennbaren Rückstände
Note 2: tolerierbare, vereinzelte, noch nicht störende Rückstände
Note 3: erkennbare, bei kritischer Beurteilung bereits störende Rückstände
Note 4: deutlich erkennbare und störende Rückstände in steigender Anzahl und Menge; bei Zugabe von Wasser gelierend
Note 2: tolerierbare, vereinzelte, noch nicht störende Rückstände
Note 3: erkennbare, bei kritischer Beurteilung bereits störende Rückstände
Note 4: deutlich erkennbare und störende Rückstände in steigender Anzahl und Menge; bei Zugabe von Wasser gelierend
R-Test: In eine Bottichwaschmaschine (TYP Arcelik) wurden zunächst 30 l Wasser
eingelassen, 76 g des Mittels hinzugegeben und durch Rühren gelöst. Anschließend
wurde die Wäsche, bestehend aus verschiedenen dunkelbunten pflegeleichten
Feinwäscheteilen aus Wolle, Baumwolle, Polyamid und Polyacrylnitril eingelegt und die
Maschine auf eine Temperatur von 30°C aufgeheizt. Nach Erreichen dieser Temperatur
wurde die Wäsche 10 Minuten durch Betätigen des Bewegers gewaschen, im Anschluß
daran die Waschflotte abgelassen, dreimal mit je 30 l Wasser gespült und die Wäsche 15
Sekunden geschleudert. Die Wäsche wurde mit einem Infrarotstrahler getrocknet und von
5 geschulten Personen nach folgendem Schema benotet (Mittelwertbildung):
Note 1: einwandfrei, keine erkennbaren Rückstände
Note 2: tolerierbare, vereinzelte, noch nicht störende Rückstände
Note 3: erkennbare, bei kritischer Beurteilung bereits störende Rückstände
Note 4: deutlich erkennbare und störende Rückstände in steigender Anzahl und Menge
Note 2: tolerierbare, vereinzelte, noch nicht störende Rückstände
Note 3: erkennbare, bei kritischer Beurteilung bereits störende Rückstände
Note 4: deutlich erkennbare und störende Rückstände in steigender Anzahl und Menge
E-Test: Zur Bestimmung des Einspülverhaltens der Extrudate wurden die Extrudate in
Haushalts-trommelwaschmaschinen mit Einspülschublade bei einem Wasserdruck von 0,5
bar getestet. Testmaschinen waren Miele W918 und Quelle Privileg 1100. Es wurden in
jeder Maschine 5 Bestimmungen durchgeführt. Aus den 10 Resultaten wurde dann der
unten angegebene Mittelwert gebildet. Dazu wurden 80 g der Extrudate pro
Waschvorgang in die Einspülkammer gegeben. Das Leitungswasser, mit dem die
Extrudate in die jeweilige Maschine, welche mit 3,5 kg Trockenwäsche belegt war,
eingespült wurde, besaß eine Wasserhärte von 16°d. Nach beendeter Einspülung wurden
die Waschmittelrückstände aus der Einspülschublade und der Einspülkammer getrennt mit
einem Gummiwischer auf ein Uhrglas gegeben und ausgewogen. Von diesen feuchten
Rückständen wurden 30% Feuchtigkeit subtrahiert. Die "Trockenrückstande" aus
Schublade und Kammer wurden addiert und aus der Summe der Mittelwert gebildet, der in
der Tabelle 5 angegeben ist.
Die erfindungsgemäßen Beispiele schnitten bei allen in Tabelle 5 aufgeführten Tests
vergleichbar zu dem nicht erfindungsgemäßen Mittel ab, insbesondere beim R-Test
zeigten sie sogar deutliche Vorteile.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung eines Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktats mit
einer Schüttdichte oberhalb 700 g/l, dadurch gekennzeichnet, daß wäßrige
Zubereitungen eines amorphen Natriumsilicats mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis
1 : 3, 3 und eines polymeren Polycarboxylats mit M = 500-10.000 g/mol gemeinsam
mit anderen Wasch- und/oder Reinigungsmittelinhaltsstoffen in einer
Trockeneinrichtung versprüht werden, wobei gleichzeitig mit der Trocknung eine
Granulation stattfinden kann, und das resultierende Basiswaschmittel anschließend,
gegebenenfalls nach Zumischung weiterer Inhaltsstoffe, kompaktiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompaktierung als
Preßagglomeration durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßagglomeration in
einem Walzenkompaktor durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßagglomeration als
Extrusion durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trocknung als Sprühtrocknung in einem Trockenturm durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trocknung gleichzeitig mit einer Granulation in einer Wirbelschichtgranulationsanlage
durchgeführt wird.
7. Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate mit einer Schüttdichte oberhalb 700 g/l
enthaltend 10-50 Gew.-% Tenside, dadurch gekennzeichnet, daß sie 5-40 Gew.-
amorphes Natriumsilicat mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3,3 und 0,05-10
Gew.-% eines polymeren Polycarboxylats mit M = 500-10.000 g/mol, sowie 0-10
Gew.-% Aluminosilicat und/oder kristallines Schichtsilicat und 0-5 Gew.-% polymeres
Polycarboxylat mit M < 20000 glmol enthält, wobei das amorphe Natriumsilicat und das
polymere Polycarboxylat gemeinsam mit anderen Wasch- und/oder Reinigungsmittel
inhaltsstoffen verarbeitet wird.
8. Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es ein polymeres Polycarboxylat, bevorzugt um ein Homo- oder
Copolymer der Acrylsäure, mit M = 2000-6000 g/mol enthält.
9. Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß es ein amorphes Natriumsilicat mit einem Modul
Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 2,8 enthält.
10. Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktate nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß es ein Alkalicarbonat, bevorzugt Natriumcarbonat,
enthält, wobei das Gewichtsverhältnis von Alkalicarbonat zu amorphem Natriumsilicat
im Bereich 1 : 100 bis 10 : 1 liegt.
11. Buildersystem zum Einsatz in Wasch- und/oder Reinigungsmittelkompaktaten mit
einem Schüttgewicht oberhalb 700 g/l, dadurch gekennzeichnet, daß es 20-90 Gew.-
amorphes Natriumsilicat mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3,3 und 5-30
Gew.-% eines polymeren Polycarboxylats mit M = 500-10.000 g/mol, sowie 0-20
Gew.-% Aluminosilicat und/oder kristallines Schichtsilicat und gegebenenfalls weitere
Bestandteile, wie Phosphonate, Citrate bzw. Citronensäure und weitere Polymere,
enthält und das Buildersystem in den Wasch- und Reinigungsmittelkompaktaten in
Mengen von 10 bis 90 Gew.-% enthalten ist.
12. Buildersystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es ein polymeres
Polycarboxylat, bevorzugt um ein Homo- oder Copolymer der Acrylsäure, mit
M = 2000-6000 g/mol enthält.
13. Buildersystem nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
es ein amorphes Natriumsilicat mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 2,8,
bevorzugt bis 1 : 2,6, enthält.
14. Buildersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es
ein Alkalicarbonat, bevorzugt Natriumcarbonat, enthält, wobei das Gewichtsverhältnis
von Alkalicarbonat zu amorphem Natriumsilicat im Bereich 1 : 100 bis 10 : 1 liegt.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE1998158887 DE19858887A1 (de) | 1998-12-19 | 1998-12-19 | Kompaktat mit silicatischem Builder |
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|---|---|---|---|
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| WO (1) | WO2000037595A1 (de) |
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