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Die
Erfindung betrifft eine Plattenbearbeitungsmaschine bzw. ein Verfahren
zum Wechseln von Bohrköpfen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 12.
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Eine
bekannte Plattenbearbeitungsmaschine umfasst ein Paar vertikaler
Säulen,
zwei horizontale Querträger,
die im allgemeinen als "oberer
Querträger" und "unterer Querträger" bezeichnet werden und
die zwischen den beiden vertikalen Säulen parallel und übereinanderliegend
angeordnet sind, und eine Vielzahl von auf den horizontalen Querträgern in geeigneter
Weise angeordneten Bearbeitungseinheiten, mittels derer ein Bohren
von einer oder mehrerer Platten durchführbar ist, die sich auf einer
horizontalen, zwischen den horizontalen Querträgern angeordneten Arbeitsplatte
befinden.
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Im
allgemeinen umfaßt
jede Bearbeitungseinheit einen verschiebbar auf dem oberen oder
dem unteren horizontalen Querträger
mon tierten Schlitten, einen oder mehrere Bohrköpfe, die auf dem Schlitten
gegenüberliegend
zur Arbeitsfläche
angeordnet sind, und eine Bewegungsvorrichtung, die zwischen dem
Schlitten und den Bohrköpfen
angeordnet ist und mittels derer die Bohrköpfe zur Arbeitsfläche hin
verschiebbar sind, so daß die
Bohrköpfe mit
einer auf der Arbeitsfläche
befindlichen Platte in Kontakt kommen.
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Jeder
Bohrkopf ist normalerweise mit einer Vielzahl von Bohrern tragenden
Spindeln versehen und über
eine Halte- und Freigabevorrichtung an eine von der Bewegungsvorrichtung
getragene Elektromotoreinheit gekoppelt. Mittels dieser Elektromotoreinheit
sind die Spindeln und die zugehörigen
Bohrer in Rotation versetzbar.
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Im
allgemeinen ist eine solche Plattenbearbeitungsmaschine zur Vereinfachung
der Einstellung mit Vorrichtungen zur Bewegung des Schlittens versehen,
um eine automatische Positionierung der Bearbeitungseinheiten in
Abhängigkeit
von der durchzuführenden
Bearbeitung auszuführen.
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Leider
muß für den Fall,
daß ein
neuer Bearbeitungstyp die Verwendung anderer Bohrköpfe als die
momentan in der Plattenbearbeitungsmaschine vorhandenen erfordert,
die Ersetzung der Bohrköpfe manuell
durch Fachpersonal durchgeführt
werden, wodurch eine Reduktion der Stillstandszeit, die zur Ausrüstung der
Plattenbearbeitungsmaschine mit für die Bearbeitungseinheiten
erforderlichen Bewegungsvorrichtungen erforderlich ist, vereitelt
wird.
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Außer der
wesentlichen Verlängerung
der Rüstzeit
der Plattenbearbeitungsmaschine führt die manuelle Ersetzung
der Bohrköpfe
zu einem Verletzungsrisiko des Benutzers, indem dieser einem Verbrennungsrisiko
aufgrund der normalerweise am Ende der Bearbeitungen erreichten
hohen Temperaturen, einem Risiko des Schneidens oder Schrammens
aufgrund der auf den Bohrköpfen
sitzenden Bohrern und schließlich
einem Risiko aufgrund der Handhabung relativ großer Gewichte der Bohrköpfe ausgesetzt
wird.
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Aus
DE 690 12 938 T2 ist
eine Werkzeugmaschine mit mehreren Arbeitsköpfen bekannt. Als Arbeitsköpfe werden
ein Fräskopf,
ein Bohrkopf, ein Schleifkopf und ein Hobelkopf beschrieben, die
selektiv für
verschiedene Arbeitsgänge
verwendet werden können.
Zum Bereithalten der mehreren zusätzlichen Arbeitsköpfe ist
an einer Stelle neben einem Hauptbalken, der einen Arbeitskopf trägt, ein
Hilfsbalken mit den mehreren zusätzlichen
Arbeitsköpfen vorgesehen.
Der Hilfsbalken ist auf mehreren Säulen gelagert und erstreckt
sich horizontal nach vorne und nach hinten, sodass er zum rechten
Winkel zum Hauptbalken steht. Zum Wechseln eines Arbeitskopfes sind
mindestens zwei Arbeitsgänge
nötig.
Zunächst
muss zum Entfernen des bisherigen Arbeitskopfes die Vorrichtung
verfahren werden. Dann muss die Vorrichtung ein weiteres Mal verfahren
werden, damit der nächste
zu benutzende Arbeitskopf eingesetzt werden kann. Dies führt beim
Vorhanden sein vieler verschiedener zu wechselnder Arbeitsköpfe zu langen
Wechselzeiten, da zum einen der bisherige Arbeitskopf an eine freie
Position verfahren werden muss und dann so lange die Arbeitsköpfe verfahren werden
müssen,
bis der neue gewünschte
Arbeitskopf an der richtigen Stelle vorliegt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Plattenbearbeitungsmaschine bzw. ein
Verfahren zum Wechseln von Bohrköpfen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 12 zu schaffen, bei der
bzw. dem die Stillstandszeiten der Plattenbearbeitungsmaschine reduziert
werden.
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Diese
Aufgabe wird entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 12
gelöst.
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Die
Plattenbearbeitungsmaschine besitzt außerdem den Vorteil, daß die Ersetzung
der Bohrköpfe automatisch
in verminderter Zeit durchführbar
ist und die Rüstzeit
drastisch reduziert wird.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung
und den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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1 zeigt
eine Vorderansicht einer Plattenbearbeitungsmaschine mit zur Verdeutlichung
abgetrennten Teilen.
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2 und 3 zeigen
Bestandteile der Plattenbearbeitungsmaschine aus 1.
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4 und 5 zeigen
jeweils Betriebspositionen der Plattenbearbeitungsmaschine aus 1.
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6 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der Plattenbearbeitungsmaschine aus 1.
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Gemäß 1 umfaßt eine
Plattenbearbeitungsmaschine 1 einen Sockel 3,
zwei vom Sockel 3 ausgehende, parallele und einander gegenüberliegend
angeordnete vertikale Säulen 4 und 5 und
zwei die vertikalen Säulen 4 und 5 miteinander
verbindende horizontale Querträger 6 und 7.
Die horizontalen Querträger 6 und 7,
im folgenden als "unterer
Querträger" und "oberer Querträger" bezeichnet, sind übereinander
angeordnet und erstrecken sich zwischen den vertikalen Säulen 4 und 5 parallel
zu einer horizontalen Bezugsachse X, die die Längsachse der Plattenbearbeitungsmaschine 1 definiert.
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Die
Plattenbearbeitungsmaschine 1 umfaßt ferner eine Vielzahl von
Bearbeitungseinheiten 8 zum Bohren einer oder mehrerer
Platten 2, die auf einer horizontalen, zwischen dem unteren
Querträger 6 und
dem oberen Querträger 7 angeordneten
Arbeitsfläche 9 aufgelegt
sind.
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Insbesondere
trägt der
untere Querträger 6 eine
Vielzahl von Bearbeitungseinheiten 8 zum Bohren der einen
oder mehreren auf der Arbeitsfläche 9 aufgelegten
Platten 2 von unten nach oben, während der obere Querträger 7 eine
Vielzahl von Bearbeitungseinheiten 8 zum Bohren der einen
oder mehreren auf der Arbeitsfläche 9 aufgelegten
Platten 2 von oben nach unten trägt.
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Gemäß 1 ist
die Plattenbearbeitungsmaschine 1 ferner mit einem von
der Säule 4 getragenen
festen Widerlager 10, mit dem ein erster Seitenrand der
auf der Arbeitsfläche 9 befestigten
wenigstens einen Platte 2 in Anschlag gebracht wird, und
mit einem beweglichen Widerlager 11, welches auf dem oberen
Querträger 7 verschiebbar
montiert ist und mit dem ein zweiter dem ersten gegenüberliegender
Seitenrand der auf der Arbeitsfläche 9 befestigten
Platte 2 in Anschlag gebracht wird. Das feste Widerlager 10 und
das bewegliche Widerlager 11 definieren den Standard für die korrekte
Positionierung der Platte 2 auf der Arbeitsfläche 9 und
können
gegebenenfalls jedes mit einer jeweiligen Bearbeitungseinheit 12 ähnlich zu
den Bearbeitungseinheiten 8 versehen sein, von denen jede
zum Erzeugen horizontaler Bohrungen im jeweiligen Rand der auf der Arbeitsfläche 9 befestigten
Platten 2 ausgelegt ist.
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Gemäß 1 und 2 umfaßt jede
Bearbeitungseinheit 8, sei es, daß sie von dem unteren Querträger 6 oder
von dem oberen Querträger 7 getragen
wird, einen auf dem jeweiligen horizontalen Querträger 6, 7 verschiebbar
montierten Schlitten 13 und zwei Bohrköpfe 14, von denen
jeder mit einer Vielzahl von Bohrern 16 tragenden Spindeln 15 versehen
ist, und ist so auf dem Schlitten 13 angeordnet, daß die Bohrer 16 der
Arbeitsfläche 9 gegenüberliegen.
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Jede
Bearbeitungseinheit 8 umfaßt außerdem zwei Elektromotoren 17,
von denen jeder mit einer Schnellkupplungseinrichtung 18 versehen
ist, an die ein jeweiliger Bohrkopf 14 selektiv entkoppelbar gekoppelt
werden kann. über
die beiden Elektromotoren 17 sind die Spindeln 15 der
jeweiligen Bohrköpfe 14 in
Rotation versetzbar.
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Jede
Bearbeitungseinheit 8 umfaßt schließlich eine zwischen dem Schlitten 13 und
den Elektromotoren 17 angeordnete Hebe-/Senkvorrichtung 19, mittels
der die Elektromotoren 17 vertikal verstellbar sind, so
daß sie
die beiden Bohrköpfe 14 zwischen einer
Arbeitsposition, in der die Bohrer 16 der beiden Bohrköpfe 14 in
die auf der Arbeitsfläche 9 gehaltene Platte 2 eindringen,
und einer Ruheposition, in der die Bohrer 16 der beiden
Bohrköpfe 14 sich
in maximalem Abstand von der Platte 2 befinden, verschieben.
Die Position der Elektromotoren 17 auf der Hebe-/Senkvorrichtung 19 ist
in einer horizontalen Richtung senkrecht zur Bezugsachse X je nach
Art der durchzuführenden
Bearbeitung verstellbar.
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Natürlich umfaßt jede
Bearbeitungseinheit 8 auch Bewegungsvorrichtungen 20 für den jeweiligen Schlitten 13 längs der
horizontalen Querträger 6, 7 und
Vorrichtungen zum Vermessen der Position (nicht gezeigt) des Schlittens 13 bezüglich der
horizontalen Querträger 6, 7,
um die automatische Positionierung der Bearbeitungseinheit 8 auf
den horizontalen Querträgern 6, 7 aufgrund
der Steuerung durch eine Steuerzentrale 21 durchzuführen.
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Jede
von dem unteren Querträger 6 getragene
Bearbeitungseinheit 8 ist schließlich mit einem beweglichen
Trägergestell 23 zum
Tragen der wenigstens einen zu bearbeitenden Platte 2 auf
der Arbeitsfläche 9 versehen.
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Gemäß 1, 4 und 5 umfaßt die Plattenbearbeitungsmaschine 1 ferner
eine Vielzahl von Anpreßelementen 24,
von denen jedes auf dem oberen Querträger 7 zwischen zwei
Bearbeitungseinheiten 8 beweglich montiert ist, mittels
derer die wenigstens eine zu bearbeitende Platte 2 auf
der Arbeitsfläche 9 festgehalten
werden kann, sowie eine Bohrkopfwechselgruppe 25, mittels
der unter Steuerung durch die Steuerzentrale 21 der automatische Austausch
der Bohrköpfe 14 jeder
Bearbeitungseinheit 8 vornehmbar ist.
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Gemäß 1 und 3 umfaßt die Bohrkopfwechselgruppe 25 zwei
Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27, von denen
die erste auf dem unteren Querträger 6 beweglich
montiert und zum Wechsel der Bohrköpfe 14 auf einer von
dem oberen Querträger 7 getragenen
Bearbeitungseinheit 8 ausgelegt ist, und die zweite auf
dem oberen Querträger 7 beweglich
montiert und zum Wechsel der Bohrköpfe 14, die an den
von dem unteren Querträger 6 getragenen
Bearbeitungseinheiten 8 montiert sind, ausgelegt ist.
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Jede
der Bohrkopfwechselvorrichtungen 26, 27, sei es,
daß sie
von dem unteren Querträger 6 und dem
oberen Querträger 7 getragen
wird, umfaßt
einen auf dem entsprechenden Querträger 6, 7 verfahrbar
montier ten Schlitten 28 und zwei Paare von Teleskoparmen 29 (ein
Paar für
jeden auf der Bearbeitungseinheit 8 befindlichen Bohrkopf 14),
die am Schlitten 28 vertikal zu den Querträgern 6, 7 angeordnet
sind. Jedes Paar von Teleskoparmen 29 ist auf dem Schlitten 28 so
angeordnet, daß es
sich, wenn der Schlitten 28 über oder unter einer Bearbeitungseinheit 8 angehalten
wird, unter oder über
einem jeweiligen Bohrkopf 14 der Bearbeitungseinheit 8 befindet.
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Jeder
Teleskoparm 29 ist an seinem freien Ende mit einer Greifvorrichtung 30 zum
Greifen eines jeweiligen Bohrkopfes 14 versehen. Außerdem ist
die Länge
jedes Teleskoparms 29 variabel, so daß mit der jeweilige Greifvorrichtung 30 ein
entsprechender Bohrkopf 14 greifbar ist.
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Jede
Bohrkopfwechselvorrichtung 26, 27 umfaßt schließlich Verfahrvorrichtungen 31 des Schlittens 28 längs der
horizontalen Querträger 6, 7 und
Vorrichtungen zum Vermessen der Position (nicht gezeigt) des Schlittens 28 auf
den Querträgern 6, 7,
so daß ein
automatischer Wechsel der Bohrköpfe 14 unter
Steuerung durch die Steuerzentrale 21 durchführbar ist,
die natürlich
auch die Teleskoparme 29 und die entsprechenden Greifvorrichtungen 30 steuert.
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Die
Plattenbearbeitungsmaschine 1 ist außerdem mit einem Magazin 32 versehen,
in dem die von der Plattenbearbeitungsmaschine 1 nicht
verwendeten Bohrköpfe 14 angeordnet
sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist das Magazin 32 benachbart zur vertikalen Säule 4 angeordnet
und mit einer Vielzahl von Schnellkupplungseinrichtungen 33 versehen,
die jeweils mit einem Bohrkopf 14 selektiv entkoppelbar
gekoppelt werden können.
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Die
Schnellkupplungsreinrichtungen 33 sind analog zu den Schnellkupplungseinrichtungen 18, die
bei den Elektromotoren 17 der Bearbeitungseinheiten 8 vorgesehen
sind, und in dem Magazin 32 gegenüberliegend zu den horizontalen
Querträgern 6 und 7 angeordnet,
so daß sie
von den an den Teleskoparmen 29 der Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 montierten
Greifvorrichtungen 30 leicht erreichbar sind.
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Der
Betrieb der Plattenbearbeitungsmaschine 1 wird für den Fall
beschrieben, daß die
Plattenbearbeitungsmaschine 1 die Bearbeitung von auf der Arbeitsfläche 9 befindlichen
Platten 2 beendet hat und die gebrauchten Bohrköpfe 14 (alte
Bohrköpfe 14)
durch andere Bohrköpfe 14 (neue
Bohrköpfe 14) zur
Durchführung
weiterer Bearbeitungen ersetzt werden sollen.
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In
Betrieb steuert, nachdem die bearbeitete Platte 2 von der
Arbeitsfläche 9 entnommen
worden ist, die Steuerzentrale 21 die Verschiebung der
Bearbeitungseinheiten 8 von dem unteren Querträger 6 in einen
Parkbereich, der sich unter dem beweglichen Widerlager 11 benachbart
zur vertikalen Säule 5 befindet,
bevor das bewegliche Trägergestell 23 von
jeder Bearbeitungseinheit 8 in eine nicht kollidierende Position
(4) abgesenkt wird.
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Gleichzeitig
oder anschließend
steuert die Steuerzentrale 21 die Bohrkopfwechselvorrichtung 26 so,
daß sie
sich korrespondierend zu einem neuen im Inneren des Magazins 32 angeordneten
Paars von Bohrköpfen 14 positioniert
und einen Teleskoparm 29 jedes Paars von Teleskoparmen 29 so verlängert, daß jede Greifvorrichtung 30 einen
jeweiligen neuen Bohrkopf 14 greifen kann.
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Nachdem
die beiden Bohrköpfe 14 von
den entsprechenden Teleskoparmen 29 ergriffen worden sind,
steuert die Steuerzentrale 21 die entsprechenden Schnellkupplungseinrichtungen 33 zur
Freigabe der neuen Bohrköpfe 14,
wonach die Teleskoparme 29, die neuen Bohrköpfe 14 tragend,
eingefahren werden.
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Nachdem
ein neues Paar Bohrköpfe 14 entnommen
worden ist, verschiebt die Steuerzentrale 21 die Bohrkopfwechselvorrichtung 26 unter
die Bearbeitungseinheit 8, von der die alten Bohrköpfe 14 ersetzt
werden sollen, wobei die beiden freien Verankerungen der Teleskoparme 29 mit
den alten Bohrköpfen 14 der
Bearbeitungseinheit 8 (4) ausgerichtet
werden.
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Anschließend werden
die beiden freien Verankerungen der Teleskoparme 29 bis
zur Bearbeitungseinheit 8 verlängert, wobei sie, jeder mit
seiner Greifvorrichtung 30, die beiden alten Bohrköpfe 14 ergreifen.
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Daraufhin
steuert die Steuerzentrale 21 die entsprechenden Schnellkupplungseinrichtungen 18 zur
Freigabe der alten Bohrköpfe 14,
wonach die beiden Teleskoparme 29, die alten Bohrköpfe 14 tragend,
ein gefahren werden.
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Nach
Loslösung
der alten Bohrköpfe 14 von der
Bearbeitungseinheit 8 verschiebt die Steuerzentrale 21 die
Bohrkopfwechselvorrichtung 26 so, daß die die neuen Bohrköpfe 14 tragenden
Teleskoparme 29 entsprechend den Schnellkupplungseinrichtungen 18 der
Bearbeitungseinheit 8 ausgerichtet werden, und steuert
anschließend
das Ausfahren der Teleskoparme 29, so daß die neuen
Bohrköpfe 14 mit den
Schnellkupplungseinrichtungen 18 gekoppelt werden.
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Nachdem
die neuen Bohrköpfe 14 mit
den Schnellkupplungseinrichtungen 18 der Bearbeitungseinheit 8 gekoppelt
worden sind, steuert die Steuerzentrale 21 anschließend die
Schnellkupplungseinrichtungen 18 zum Blockieren der neuen
Bohrköpfe 14,
bewirkt das Einfahren der beiden Teleskoparme 29 und bringt
die Bohrkopfwechselvorrichtung 26 zurück ins Innere des Magazins 32,
um die beiden alten Bohrköpfe 14 mit
den nunmehr freien Schnellkupplungseinrichtungen 33 zu
koppeln.
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Indem
dieser Betrieb für
die anderen Bearbeitungseinheiten 8 wiederholt wird, bewirkt
die Steuerzentrale 21 das Ersetzen sämtlicher Bohrköpfe 14 der
von dem oberen Querträger 7 getragenen
Bearbeitungseinheiten 8, während das Ersetzen der von dem
unteren Querträger 6 getragenen
Bearbeitungseinheiten 8 in analoger Weise durch die Bohrkopfwechselvorrichtung 27 durchgeführt wird,
nachdem die Bearbeitungseinheiten 8 und die Druckelemente 24,
die von dem oberen Querträger 7 getragen
werden, in eine benachbart zur vertikalen Säule 5 angeordneten
Parkzone positioniert worden sind (5).
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Mittels
der Bohrkopfwechselgruppe 25 kann auch ein automatischer
Ersatz der Bohrköpfe 14 der Bearbeitungseinheit 12,
falls vorhanden, durchgeführt
werden.
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Gemäß einer
ersten, nicht gezeigten alternativen Ausführungsform weisen die beiden
Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 jede eine
Anzahl von Teleskoparmen 29 auf, die gleich der Zahl von
an jeder der Bearbeitungseinheiten 8 montierten Bohrköpfe 14 ist.
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In
diesem Fall müssen
die Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 vorwärtsfahren,
um die alten Bohrköpfe 14 von
der Bearbeitungseinheit 8 zu ergreifen, sie in das Magazin 32 bringen,
die neuen Bohrköpfe 14 von
dem Magazin 32 entnehmen und schließlich zur Bearbeitungseinheit 8 zurückkehren, um
an die neuen Bohrköpfe 14 anstelle
der alten anzukoppeln.
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Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist die Bohrkopfwechselgruppe 25 ohne
die Bohrkopfwechselvorrichtung 26 und die zugehörige Schnellkupplungseinrichtung 33 ausgebildet.
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Gemäß einer
dritten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist die Bohrkopfwechselgruppe 25 ohne
die Bohrkopfwechselvorrichtung 27 und die zugehörige Schnellkupplungseinrichtung 33 ausgebildet.
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Gemäß einer
in 6 dargestellten alternativen Ausführungsform
ist die Bohrkopfwechselgruppe 25 ohne die Bohrkopfwechselvorrichtung 27 und die
zugehörige
Schnellkupplungseinrichtung 33 ausgebildet. Der untere
Querträger 6 erstreckt
sich über die
Säule 4,
und das Magazin 32 ist benachbart zur Säule 4 auf der der
Säule 5 abgewandten
Seite angeordnet, so daß es
für Bedienungspersonal
zugänglich
ist, wenn eine Platte 2 mittels der Plattenbearbeitungsmaschine 1 gebohrt
wird. Natürlich
ist die Säule 4 mit
einem Durchgang für
die Bohrkopfwechselvorrichtung 26 versehen, mittels der
diese im Inneren des Magazins 32 positioniert werden kann.
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Gemäß einer
vierten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist das Magazin 32 in zwei
unabhängige
Magazine unterteilt, die jeweils zu einer der Säulen 4, 5 benachbart
angeordnet sind. Das erste Magazin dient nur zur Aufnahme der Bohrköpfe 14 der
auf dem unteren Querträger 6 beweglichen
Bearbeitungseinheiten 8, und das zweite Magazin dient nur
zur Aufnahme der Bohrköpfe 14 der
auf dem oberen Querträger 7 beweglichen
Bearbeitungseinheiten 8.
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Gemäß einer
fünften,
nicht dargestellten alternativen Ausführungsform umfaßt die Bohrkopfwechselgruppe 25 eine
Anzahl von Bohrkopfwechselvorrichtungen 27, die gleich
der Zahl von auf dem unteren Querträger 6 beweglichen
Bearbeitungseinheiten 8 ist, und eine Zahl von Bohrkopfwechselvorrichtungen 26,
die gleich der auf dem oberen Querträger 7 beweglichen
Anzahl von Bearbeitungseinheiten 8 ist.
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Gemäß dieser
Variante können
die Bohrkopfwechselvorrichtungen 27 gleichzeitig jede entsprechend
einer jeweiligen Bearbeitungseinheit 8 des unteren Querträgers 6 positioniert
werden, um gleichzeitig de Ersatz sämtlicher auf dem unteren Querträger befindlichen
Bohrköpfe 14 vorzunehmen. Analog
können
die Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 gleichzeitig entsprechend
einer jeweiligen Bearbeitungseinheit 8 des oberen Querträgers 7 positioniert
werden, um gleichzeitig den Ersatz sämtlicher auf dem oberen Querträger 7 befindlichen
Bohrköpfe 14 vorzunehmen.
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Für den Fall,
daß nach
dem Wechsel der Bohrköpfe 14 die
Bearbeitungseinheit 8 entlang der horizontalen Querträger 6 und 7 neu
positioniert werden soll, verschiebt die Steuerzentrale 21 anschließend die
Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 entsprechend
der jeweiligen Bearbeitungseinheit 8, veranlaßt den Wechsel
der Bohrköpfe 14 und
bringt dann die Bearbeitungseinheit 8 in eine für die nachfolgende
Bearbeitung vorgesehene Arbeitsposition, wobei gleichzeitig die
Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 in das
Magazin 32 zurückgebracht
werden. Alternativ verschiebt die Steuerzentrale 21 anschließend die
Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 entsprechend
der neuen für
die nachfolgende Bearbeitung vorgesehene Arbeitsposition, positioniert gleichzeitig
die Bearbeitungseinheit 8 in der neuen Arbeitsposition,
veranlaßt
den Wechsel der Bohrköpfe 14 und
bringt dann die Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 in
das Magazin 32 zurück.
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Gemäß einer
sechsten, nicht dargestellten Ausführungsform ist mindestens eine
der Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 mit
einer Vorrichtung zur Montage/Demontage der Bohrer 16 versehen,
mittels der eine oder mehrere auf den Bohrköpfen 14 befindlichen
Bohrer 16 demontierbar sind, ohne sie von der zugehörigen Bearbeitungseinheit 8 abzukoppeln.
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Gemäß einer
siebten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist mindestens eine
der Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 mit
einer Steuervorrichtung für
die Bohrerspitzen 16 versehen, mittels der die Anwesenheit,
der Durchmesser und der Zustand der auf den Bohrköpfen 14 montierten Bohrer 16 feststellbar
ist, ohne diese von der zugehörigen
Bearbeitungseinheit 8 abzukoppeln.
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Gemäß einer
achten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist mindestens eine
der Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 mit
einer Reinigungsvorrichtung für
die Bohrköpfe 14 versehen,
beispielsweise einer Bürste
oder einer Saug- oder Gebläsevorrichtung,
um die Bohrköpfe 14 regelmäßig von
Rückständen der
Bearbeitung zu reinigen.
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Gemäß einer
neunten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform sind die Bohrkopfwechselvorrichtungen 26, 27 beweglich
auf weiteren, von den horizontalen Querträgern 6, 7 verschiedenen, ebenfalls
parallel zur Bezugsachse X angeordneten Querträgern montiert. In diesem Fall
kann die Bohrkopfwechselgruppe 25 gegebenenfalls eine einzige Bohrkopfwechselvorrichtung 26, 27 umfassen,
mittels der sowohl das Ersetzen der Bohrköpfe 14 der von dem
oberen Querträger 7 getragenen
Bearbeitungseinheiten 8 als auch der Bohrköpfe 14 der
von dem unteren Querträger 6 getragenen
Bearbeitungseinheiten 8 durchführbar ist.
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Gemäß einer
zehnten, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform sind die Greifvorrichtungen 30 der
Teleskoparme 29 durch Elektromagnete zum Festhalten der
Bohrköpfe 14 an
den Enden der Teleskoparme 29 für die zur Durchführung des
Ersatzes erforderliche Zeit ersetzt.
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Gemäß einer
elften, nicht dargestellten alternativen Ausführungsform ist die Bohrkopfwechselgruppe 25 ohne
die Bohrkopfwechselvorrichtungen 26 und 27 ausgebildet
und umfaßt
stattdessen am Ort jeder Schnellkupplungseinrichtung 33 eine
Greifvorrichtung 30, die selektiv zum Ergreifen und Zurückhalten
eines jeweiligen Bohrkopfes 14 ausgelegt ist.
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In
diesem Falle wird unter der Steuerung der Steuerzentrale 21 zum
Ersatz der alten Bohrköpfe 14 durch
neue Bohrköpfe 14 jede
Bearbeitungseinheit 8 nacheinander im Inneren des Magazins 32 angeordnet,
wobei die beiden alten Bohrköpfe 14 mit
zwei freien Greifvorrichtungen 30 ausgerichtet werden,
die beiden alten Bohrköpfe 14 so
angehoben oder abgesenkt, daß sie
sich zwischen den Klemmen der beiden Greifvorrichtungen befinden,
die sich über
diesen Bohrköpfen 14 geschlossen
haben, die beiden Schnellkupplungseinrichtungen 18 deaktiviert
und anschließend
die beiden alten Bohrköpfe 14 abgekoppelt.
Anschließend
wird jede Bearbeitungseinheit 8 nacheinander entsprechend
zweier Greifvorrichtungen, die mit neuen Bohrköpfen 14 versehen sind, ausgerichtet,
die beiden neuen Bohrköpfe 14 werden angekoppelt,
die beiden Schnellkupplungseinrichtungen 18 aktiviert,
die beiden neuen Bohrköpfe 14 angehoben
oder abgesenkt, nachdem sie von den Greifvorrichtungen freigegeben
wurden, und schließlich
vom Magazin 32 entnommen.