DE19857790A1 - Verfahren zur Werkzeugkühlung von Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen mit flüssigem Stickstoff - Google Patents
Verfahren zur Werkzeugkühlung von Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen mit flüssigem StickstoffInfo
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Abstract
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Werkzeugkühlung von Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen mit flüssigem Stickstoff, ist dadurch gekennzeichnet, daß zur Kühlung des Preßwerkzeuges die Stickstoffzufuhr über einen mit Leitungen (2, 3, 4) versehenen Preßstempel (1) erfolgt. Durch die erfindungsgemäße automatische Temperatursteuerung wird eine optimale Stickstoff-Zufuhr zum Preßwerkzeug entsprechend den beim Preßvorgang in der Presse herrschenden augenblicklichen Temperaturverhältnissen gewährleistet. Die Vorteile der erfindungsgemäßen optimalen Werkzeugkühlung bei Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen liegen insbesondere in einer Leistungssteigerung dieser Pressen bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung der Halberzeugnisse und einer wesentlichen Erhöhung der Standzeit des Preßwerkzeuges.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Werkzeugkühlung von Indirekt-
Leichtmetall-Strangpressen mit flüssigem Stickstoff.
Durch die DT 22 11 645 B2 ist eine Vorrichtung zur Kühlung der Matrize einer,
insbesondere für Aluminium und Aluminiumlegierungen verwendeten Direkt-
Strangpresse, bei der einem den Matrizenöffnungsquerschnitt umgebenden
Druckring-Kanal über mindestens eine Zuführungsbohrung flüssiger Stickstoff als
Kühlmittel während des Preßvorganges zugeführt wird, bekannt.
Bei dem auf das vorgenannte Schutzrechte aufbauenden, bekannten INCAL-
Verfahren "Gas aktuell" (Ausgabe 24,1982, Seite 28), Messer Griesheim GmbH,
Technisches Zentrum, W-4150 Krefeld, erfolgt das Direkt-Strangpressen von
Leichtmetall, insbesondere zur Herstellung von Aluminium-Halbzeugen dadurch,
daß der in einem Tank gelagerte flüssige Stickstoff über ein Hauptabsperr- und
Sicherheitsventil durch eine isolierte Leitung einem Unterkühler zugeführt und in
diesem unterhalb des physikalischen Gleichgewichtszustandes unterkühlt wird,
um beim weiteren Leitungstransport seine vorzeitige Verdampfung und damit eine
vorzeitige Kälteabgabe zu verhindern. Der unterkühlte flüssige Stickstoff wird
anschließend über eine Regeleinheit zur Mengendosierung mit Magnet- und
Regelventil über eine Zuleitung durch das Pressenmaul dem Werkzeugsatz mit
Druckring oder direkt durch die Presse über den Druckring des Werkzeugsatzes
dem zu kühlenden Preßwerkzeug (Matrize) der Strangpresse zugeführt, wobei
durch einen im Bedienungspult der Strangpresse integrierten oder separaten
Steuerschrank über die Regeleinheit verschiedene Kühlzyklen vorgewählt werden
können. So kann der Preßdruck sowohl direkt als auch mit einer frei wählbaren
Verzögerung die Stickstoff-Zufuhr zum Preßwerkzeug steuern.
Die Anwendung dieser bekannten technischen Lösungen bei den mit einem
feststehenden Preßwerkzeug (Matrize) ausgebildeten Direkt-Leichtmetall-
Strangpressen bringt in der Praxis eine Steigerung der Preßgeschwindigkeit bis
zu 100% und damit eine erhebliche Erhöhung der Produktivität bei Direkt-
Strangpressen mit gleichzeitiger Qualitätsverbesserung der Halbfabrikate und
Erhöhung der Standzeit des Preßwerkzeuges.
Ein Einsatz dieser bei den Direkt-Strangpressen sich bewährten Werkzeug
kühlung konnte bisher bei den Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen aufgrund
ungelöster Probleme bei der Stickstoff-Zufuhr zu dem beim Preßvorgang in
Richtung des zu pressenden Blocks und durch diesen sich bewegenden
Preßwerkzeug (Matrize) nicht erfolgen.
Ausgehend von der zuvor beschriebenen Problematik liegt der Erfindung somit
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Stickstoff-Werkzeugkühlung von
Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen zur Verfügung zu stellen, welches die
bekannten und vorab aufgezeigten Vorteile der Direkt-Leichtmetall-Strangpressen
gewährleistet.
Ausgehend von dem im Oberbegriff des Anspruchs 1 dargelegten Stand der
Technik ist die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren, das
dadurch gekennzeichnet ist, daß zur Kühlung des Preßwerkzeuges die
Stickstoffzufuhr über einen mit Leitungen versehenen Preßstempel erfolgt.
Gemäß einer ersten Lehre der Erfindung wird die Stickstoffzufuhr von der
Versorgungseinrichtung zum Preßwerkzeug durch eine mittig im Preßstempel
angeordnete Leitung gewährleistet. Diese Leitungsführung bedingt den Einsatz
eines Werkzeuges mit einem im Bereich der mittigen Leitung ausgebildeten
Freiraum, beispielsweise den Einsatz eines Mehrlochwerkzeuges. Um beim
Pressen eines schräg auslaufenden Profilstranges die Gefahr der Beschädigung
oder sogar Zerstörung der im Preßstempel mittig angeordneten Stickstoffzufuhr-
Leitung auszuschließen, ist diese mit mindestens einer Schutzhülle versehen und
an ihrem in einem Vorsatz für die Befestigung des Preßwerkzeuges (Matrize)
mündenden Ende fest oder beweglich, in der Regel durch eine Schnellkupplung,
mit dem Preßwerkzeug (Matrize) verbunden.
Gemäß einer zweiten Lehre der Erfindung wird die Stickstoffzufuhr zum
Preßwerkzeug durch mindestens eine in der Gehäuseinnenseite des
Preßstempels in jeweils einer Vertiefung gelagerten Leitung bewirkt. Um eine
eventuelle Beschädigung oder Zerstörung der jeweils in einer Vertiefung
gelagerten Leitung/en zu verhindern, ist eine Abdeckung jeder Vertiefung
vorgesehen.
Gemäß einer dritten Lehre der Erfindung wird die Stickstoffzufuhr zum
Preßstempel durch mindestens eine in der Gehäuseaußenseite des Preßstempels
in jeweils einer Vertiefung gelagerten Leitung gewährleistet.
Bei dieser äußeren Leitungsführung entfällt ein zusätzlicher Leitungsschutz.
Entsprechend den unterschiedlichen Konstrukionen von Indirekt-Leichtmetall-
Strangpressen bzw. deren jeweiligen Preßstempels erfolgt die Stickstoffzufuhr
von der außerhalb der Presse befindlichen Versorgungs- und Regeleinrichtung
durch das Pressengehäuse zu dem in der Presse angeordneten Preßstempel
entweder im Bereich des Preßstempels oder an einer, der jeweiligen Konstruktion
der Presse und/oder des Preßstempels am zweckmäßigsten entsprechenden
Position hinter dem der Stempel-Preßrichtung entgegengesetzten Ende des
Preßstempels.
Daraus ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß jede Indirekt-Leichtmetall-Presse
entsprechend ihrer konstruktiven Merkmale mit der für sie am zweckmäßigsten
und damit kostengünstigsten Pressen-Leitungsführung versehen werden kann.
Ein weiteres bei der störungsfreien Zufuhr von flüssigem Stickstoff zu dem beim
Preßvorgang sich kontinuierlich zum und durch den zu pressenden Block mit dem
Preßwerkzeug bewegenden Preßwerkzeug auftretendes Problem wurde
erfindungsgemäß durch eine im Bereich zwischen Regelventileinheit und der
Presse längenveränderliche Zuleitung, beispielsweise in der Art eines
Wellschlauches, gelöst.
Der Erfindungsgegenstand umfaßt auch die Verwendung einer Temperatur
steuerung zur automatischen Stickstoffzufuhr von dem Lagertank über den
Stickstoff-Unterkühler durch die Regelventileinheit zum Preßwerkzeug (Matrize) in
die Presse.
Dazu ist erfindungsgemäß ein die Temperatur des Profilstranges beim
Pressenaustritt erfassendes Temperatur-Meßgerät, beispielsweise ein bekanntes
Mehrwelleninfrarot-Temperaturmeßgerät, derart angeordnet, das die Meßdaten
über die Regelventileinheit auf ein Dosierventil, vorzugsweise auf ein
pneumatisch betätigtes Membranventil, übertragen werden, welches die zur
optimalen Kühlung des Preßwerkzeuges benötigte Stickstoffmenge entsprechend
den augenblicklichen Temperaturverhältnissen im Arbeitsbereich der Presse
dosiert.
Der Vorteil dieser zweckgerichtet für den Einsatz bei Indirekt-Leichtmetall-
Strangpressen entwickelten, aber auch bei Direkt-Leichtmetall-Strangpressen
vorteilhaft einsetzbaren, erfindungsgemäßen Temperatursteuerung für die
automatische temperaturabhängige Stickstoff-Zufuhr zu dem sich beim
Preßvorgang mit dem Preßstempel kontinuierlich fortbewegenden Preßwerkzeug
(Matrize) gegenüber der in der gegenwärtigen Pressen-Praxis durchgeführten
manuellen Austrittstemperatur-Meßwerterfassung bei dem die Presse
verlassenden Strangprofil, liegt im wesentlichen darin, daß während des
gesamten Preßvorganges eine automatische, den augenblicklichen Temperatur
verhältnissen im Preßbereich der Presse maximal entsprechende Stickstoffzufuhr
zum Preßwerkzeug (Matrize) erfolgt, wodurch eine konstant hohe
Preßgeschwindigkeit bei gleichbleibender Halbfabrikat-Qualität und eine höhere
Standzeit des Preßwerkzeuges gewährleistet ist.
Anhand der Beispiele in den Fig. 1 und 2 wird die Erfindung im folgenden
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch im Längsschnitt einen erfindungsgemäßen Preßstempel
1 mit einer mittig in seinem Gehäuseinneren angeordneten Leitung 2, mit einer
weiteren in seiner Gehäuseinnenseite verlaufenden Leitung 3 und mit einer in
seiner Gehäuseaußenseite angeordneten Leitung 4 zur Zuleitung des flüssigen
Stickstoffs zum nicht dargestellten Preßwerkzeug (Matrize). Jede der Leitungen 3
und 4 ist jeweils in einer Vertiefung 8 und 9 der Gehäuseinnenseite/-außenseite
des Preßstempels 1 angeordnet, zudem ist die die Leitung 3 aufnehmende
Vertiefung 8 mit einer Schutzabdeckung 10 gegen deren Beschädigung oder
Zerstörung durch ein Strangprofil beim Preßvorgang versehen. Auch die im
Gehäuseinneren des Preßstempels 1 mittig angeordnete Leitung 2 ist gegen
Beschädigung oder Zerstörung durch ein Strangprofil mit einer Schutzhülle 11
gesichert. Die der Fig. 1 zu entnehmenden Positionen 5, 6, 7 der Stickstoffzufuhr
von der außerhalb der Presse vorhandenen nicht dargestellten
Versorgungseinrichtung zu den in der Presse im oder am Preßstempel 1
angeordneten Leitungen 2, 3, 4 sind nur bevorzugte Beispiele der verschiedenen
Möglichkeiten der Positionierung der Stickstoff-Zufuhr durch das Pressen
gehäuse. Die unterschiedliche Positionierung der Stickstoff-Zufuhr durch das
Pressengehäuse zu den Leitungen 2, 3, 4 erfolgt entsprechend den jeweiligen
konstruktiven Gegebenheiten der Presse bzw. des Preßstempels 1 in jeder
Position von dem Preßstempel 1 weg, d. h. hinter dem dem der Preßrichtung
entgegengesetzten Ende des Preßstempels 1, so daß eine, den jeweiligen
konstruktiven Pressen- und Preßstempel-Merkmalen zweckmäßig entsprechende
und damit kostengünstige Pressen-Leitungszuführung gewährleistet ist. Die mittig
im Preßstempel 1 angeordnete Leitung 2 ist im Endbereich eines das
Preßwerkzeug tragenden Preßstempel-Vorsatzes mit dem sich beim Preßvorgang
kontinuierlich in Richtung und durch den zu pressenden Block bewegenden
Preßwerkzeug fest oder beweglich verbunden, in der Regel mittels einer üblichen
Schnellverbindung.
Bei dem in der Fig. 2 schematisch im Querschnitt dargestellte Preßstempel 1 sind
Einzelheiten der Anordnung jeder Leitung 2, 3 und 4 im oder am Preßstempel 1
dargestellt. Es ist aufgezeigt, daß jede der Leitungen 3 und 4 in jeweils einer
Vertiefung 8 und 9 der Gehäuseinnen-/außenseite des Preßstempels 1
angeordnet ist. Zudem weist die die Leitung 3 aufnehmende Vertiefung 8 eine
Schutzabdeckung 10 gegen deren Beschädigung/Zerstörung durch das
Strangprofil beim Preßvorgang auf. Die mittig im Preßstempel 1 verlaufende
Leitung 2 ist ebenfalls gegen Beschädigung oder Zerstörung durch eine
Schutzhülle 11 gesichert.
1
Preßstempel
2
Leitung (mittig im Preßstempel
1
)
3
Leitung (Innengehäuse Preßstempel
1
)
4
Leitung (Außengehäuse Preßstempel
1
)
5
Position der Stickstoffzuführung (Leitung
2
)
6
Position der Stickstoffzuführung (Leitung
3
)
7
Position der Stickstoffzuführung (Leitung
4
)
8
Vertiefung (Leitung
3
)
9
Vertiefung (Leitung
4
)
10
Schutzabdeckung (Vertiefung
8
)
11
Schutzhülle (Leitung
2
)
Claims (11)
1. Verfahren zur Werkzeugkühlung von Indirekt-Leichtmetall-Strangpressen mit
flüssigem Stickstoff, bei dem der in einem Tank gelagerte flüssige Stickstoff
durch ein Hauptabsperrventil und über ein Sicherheitsventil durch eine
isolierte Leitung einem Unterkühler zugeführt und von diesen unterkühlt
einer Regelventileinheit, bestehend aus ein mit einem die Kühlzyklen und
den Preßdruck steuernden Steuerschrank verbundenes und die
Stickstoffzufuhr steuerndes Magnetventil sowie ein die Stickstoffmenge
dosierendes Regelventil, zugeleitet und anschließend über eine Zuleitung
durch ein Pressenmaul über einen Werkzeugsatz mit Druckring oder direkt
durch das Pressengehäuse über den Druckring des Werkzeugsatzes einem
Preßwerkzeug (Matrize) zugeleitet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Kühlung des Preßwerkzeuges die Stickstoffzufuhr über einen mit
Leitungen (2, 3, 4) versehenen Preßstempel (1) erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr zum Preßwerkzeug durch eine mittig im
Preßstempel (1) angeordnete, vorzugsweise mit mindestens einer
Schutzhülle (11) versehenen, Leitung (2) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr zum Preßwerkzeug durch mindestens eine in der
Gehäuseinnenseite des Preßstempels (1) in jeweils einer, vorzugsweise mit
einer Schutzabdeckung (10) versehenen, Vertiefung (8) gelagerten Leitung
(3) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr zum Preßwerkzeug durch mindestens eine in der
Gehäuseaußenseite des Preßstempels (1) in jeweils einer Vertiefung (9)
gelagerten Leitung (4) erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr von außerhalb der Presse durch das
Pressengehäuse zu jeder der im Außengehäuse des Preßstempels (1)
angeordneten Leitung (4) an jeder beliebigen Position hinter dem der
Stempel-Preßrichtung entgegengesetzten Ende des Preßstempels (1),
vorzugsweise aber im Bereich des Preßstempels (1) in Position (7), erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr von außerhalb der Presse durch das
Pressengehäuse zu jeder der im Innengehäuse des Preßstempels (1)
angeordneten Leitung (3) an jeder beliebigen Position hinter dem der
Stempel-Preßrichtung entgegengesetzten Ende des Preßstempels (1),
vorzugsweise aber im Bereich des Preßstempels (1) in Position (6), erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoffzufuhr von außerhalb der Presse durch das
Pressengehäuse zu der mittig im Preßstempel (1) angeordneten Leitung (2)
an jeder beliebigen Position hinter dem der Stempel-Preßrichtung
entgegengesetzten Ende des Preßstempels (1), vorzugsweise aber im
Bereich des Preßstempels (1) in Position (5), erfolgt.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Preßstempel (1) mittig angeordnete Leitung (2) mit dem
Preßwerkzeug fest verbunden ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Preßstempel (1) mittig angeordnete Leitung (2) mit dem
Preßwerkzeug beweglich, vorzugsweise mit einer Schnellverbindung,
verbunden ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stickstoff-Zufuhr im Bereich zwischen der Regelventileinheit und der
Strangpresse über eine längenveränderliche Zuleitung, vorzugsweise über
einen Wellschlauch, erfolgt.
11. Temperatursteuerung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur automatischen Stickstoffzufuhr von dem Lagertank über den
Unterkühler durch die Regelventileinheit in die Presse zum Preßwerkzeug
ein die Austrittstemperatur des Profilstranges am Pressenausgang
erfassendes Meßgerät, vorzugsweise ein Mehrwellen-Infrarot-Meßgerät,
über eine Regeleinrichtung mit ein Dosierventil, vorzugsweise mit ein
pneumatisch betätigtes Membranventil, zur temperaturgesteuerten
Stickstoffzufuhr zum Preßwerkzeug verbunden ist.
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Family
ID=7891126
Family Applications (1)
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| Date | Code | Title | Description |
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