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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Eingehäusung elektronischer Bauelemente
wie etwa Gunn-Dioden.
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Stand der Technik
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Für ein Abstandsradar
bei Kraftfahrzeugen (ACC = Adaptive Cruise Control) werden Radarwellen
mit Frequenzen oberhalb 50 Gigaherz eingesetzt. Zur Erzeugung dieser
Radarwellen kommen Gunn-Dioden zum Einsatz, die aus III-V-Halbleitermaterial
wie GaAs oder InP bestehen und bei Anlegen einer Gleichspannung
eine hochfrequente elektromagnetische Welle erzeugen. Das Gunn-Dioden-Element
hat beispielsweise einen Durchmesser von 70 μm und eine Dicke von 10 μm und wird
auf seiner Ober- und Unterseite kontaktiert.
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Solche
bekannte Gunn-Dioden sind gewöhnlich
von einem Gehäuse
bestehend aus einem Bodenteil, einem Keramikring und einem Deckelteil
vollständig
umschlossen und hermetisch abgedichtet. Der Keramikring dient einerseits
als Isolator zwischen den beiden Polen der Diode und andererseits zur
Aufnahme von mechanischen Kontakt- und Einbaukräften im Einsatzfall. Zur Kontaktierung
der Diode wird eine gebondete Goldfolie („Malteserkreuz") eingesetzt. Ein
derartiges Gehäuse
muß in
sequenziellen Prozeßschritten
hergestellt werden und ist daher teuer. Aufgrund von Toleranzen
der Herstellungsprozesse und Komponenten ist außerdem eine relativ starke
Streuung der Hochfrequenzeigenschaften des eingehäusten Bauelementes
nicht zu vermeiden.
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Vorteile der Erfindung
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Das
durch Anspruch 1 definierte, erfindungsgemäße Verfahren zur Eingehäusung von
elektronischen Bauelementen weist die Schritte Ausbildung einer
Mehrzahl von Hohlräumen
auf einem Gehäusesubstrat,
Bestückung
der Hohlräume
mit den elektronischen Bauelementen, Verschließen der Hohlräume mit
einer Deckschicht oder einem Deckelsubstrat und Vereinzeln der so
verpackten Bauelemente auf. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann eine große Anzahl
von Bauelementgehäusen
in einem Verfahren gleichzeitig hergestellt werden, was die Herstellungskosten
erheblich verringert.
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Dabei
kann das Gehäusesubstrat
aus Halbleitermaterial, etwa Silicium, oder aus photostrukturierbarem
Glas bestehen. Dies hat den Vorteil, daß die Prozessierung von Silicium
oder photostrukturierbarem Glas technologisch sehr gut beherrscht
wird und daher sehr geringe Fertigungstoleranzen darstellbar sind.
Dadurch kann eine gute Reproduzierbarkeit der Hochfrequenzeigenschaften
erreicht werden.
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Aus
der
US 4,021,839 ist
ein Diodengehäuse bekannt,
das ein kompressibles Dielektrikum aufweist das als Abstandshalter
zwei gegenüberliegende Öffnungen
aufweist. An einer der beiden Öffnungen
ist eine Grundplatte angebracht und an der gegenüberliegenden Öffnung ist
ein elektrisch leitfähiger
Deckel angebracht. Die im Inneren angebrachte Diode wird auf die
Grundplatte gelötet
und an der anderen Seite durch eine Eindrückung im leitfähigen Deckel
kontaktiert, indem der kompressible, dielektrische Abstandshalter
so weit niedergedrückt
wird, dass die Diode kontaktiert wird.
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Aus
der
JP 01-134956 A ist
ein Gehäuse
für Halbleiter
bekannt, bei dem keramische Lagen zu einem Gehäusesubstrat verbunden werden,
so dass eine Mehrzahl von Hohlräumen
gebildet werden, worin ICs montiert werden und wonach ein Deckel
die Hohlräume
verschließt
und die Verpackungen durch Laser vereinzelt werden.
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Aus
der
DE 196 20 940
A1 ist ein elektronisches Bauelement, bestehend aus Substratwafer, elektronischer
Funktionseinheit und Deckel bekannt, sowie ein Verfahren zu seiner
Herstellung. Das elektronische Bauelement ist dadurch gekennzeichnet, daß es einen
Ausschnitt aus einem Waferverbund von miteinander verbundenen Waferscheiben
in Form eines oder mehrerer Substratwafer und eines oder mehrerer
speziell profilierter Deckwafer sowie einer Vielzahl elektronischer
Funktionseinheiten darstellt. Die elektrischen Verbindungen der
elektronischen Funktionseinheiten sind als Durchkontaktierungen über Öffnungen
im Substrat- und/oder
Deckwafer an den Waferoberflächen
angeordnet. Die Öffnungen
in den Waferscheiben sind mit leitfähigem Material ausgefüllt oder
Bonddrähte
sind durch diese Öffnungen
nach außen
und zu den Verbindungsleitungen der elektronischen Funktionseinheiten
geführt.
Substrat- und Deckwafer sind durch ein Verbindungsmaterial, vorzugsweise
Glaslot, Glasfritte, Polymer oder Kleber miteinander verbunden.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen elektronischen Bauelemente
wird nach der Verbindung der entsprechenden Waferscheiben der gesamte
Waferverbund weiterverarbeitet, geprüft und erst am Ende der Bearbeitung
in einzelne Bauelemente getrennt.
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Aus
der
US 4,907,065 zeigt
ein Gehäuse
für einen
Chip, bei dem ein Deckelwafer mit Deckeln aus Silizium verbunden
werden sowie einen Bauelementewafer mit ICs in Silizium, die im
Wafer erzeugt wurden.
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Aus
der
US 4,797,715 ist
ein Siliziumwafer bekannt, in den Hohlräume geätzt werden, in denen Leuchtdioden
montiert werden, wonach die Anordnung vereinzelt wird. Die obere
Kontaktierung erfolgt mit einem Draht, wobei ein Verschließen der
Hohlräume
nicht vorgesehen ist.
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In
der
WO 95/17005 A1 ist
gezeigt, dass auf einem strukturierten Siliziumsubstrat elektronische Bauteile
erzeugt werden, indem Material aus einer Lösung abgeschieden wird. Weiterhin
ist gezeigt, dass eine GaAs-Struktur in einem Hohlraum eines Siliziumwafers
mit einer verschließenden
Deckelschicht und einer kontaktierenden oberen Metalllage und einem
unteren Ringkontakt hergestellt wird.
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Der
Oberbegriff des dusch Anspruch 23 definierte, erfindungsgemäße Verfahrens
ist aus
US 4021839 bekannt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
außerdem
Gehäuse
mit sehr kleinen Abmessungen, die eine geringe Belastung durch unterschiedliche
thermische Ausdehnung verschiedener Materialien aufweisen.
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Silicium-,
Glas- beziehungsweise Glaskeramikmaterial ist außerdem in der Lage, die bei
der Verwendung auftretenden mechanischen Kontakt- und Einbaukräfte sicher
aufzunehmen.
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Das
Gehäusesubstrat
kann auf seiner dem Deckelsubstrat oder der Deckschicht abgewandten Seite
mit einer Metallschicht versehen sein, die der Kontaktierung des
verpackten elektronischen Bauelementes dient. Besteht das Gehäusesubstrat
aus Halbleitermaterial, so wird die dem Deckelsubstrat oder der
Deckschicht zugewandte Seite des Gehäusesubstrats vorteilhaft mit
einer Isolierschicht zur Isolierung der beiden Pole des elektronischen
Bauelementes versehen.
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Die
Hohlräume
können
in dem Gehäusesubstrats
als Durchbrüche
oder nur als flache Hohlräume in
der Gehäusesubstratoberfläche ausgebildet
werden.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind die zu verpackenden elektronischen Bauelemente auf einer Bauelementträgerschicht
in einer der Anzahl der in dem Gehäusesubstrat ausgebildeten Hohlräume entsprechenden
Anzahl angeordnet, wobei der Schritt der Bestückung der Hohlräume mit
den elektronischen Bauelementen durch Zusammenfügen des Gehäusesubstrats und der Bauelementträgerschicht
erfolgt. Letztere kann als Metall, insbesondere als Silberschicht
ausgebildet sein.
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Das
Deckelsubstrat kann aus Halbleitermaterial wie Silicium bestehen.
Die alternativ verwendbare Deckschicht kann aus einem organischen
Dielektrikum gebildet werden, in das Kontaktlöcher eingebracht werden. Besteht
das Deckelsubstrat aus einem leitenden Material, so kann die Kontaktierung des
Bauelementes vorteilhaft mittels einer mikrostrukturierten Kontaktfeder
erfolgen, die an der dem Hohlraum zugewandten Seite des Deckelsubstrats angebracht
wird. Dadurch wird eine dauerhafte und zuverlässige Kontaktierung des Bauelements
sichergestellt.
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Besteht
die Deckschicht aus einem organischen Dielektrikum, so kann eine
Kontaktierung der nach oben weisenden Seite des Bauelementes vorteilhaft
mittels einer Metallschicht erfolgen, die in ein Kontaktloch in
dem organischen Dielektrikum aufgedampft oder aufgesputtert ist.
Als organisches Dielektrikum eignet sich daher besonders ein photosensitiver
Lack, z. B. Polyimid oder BCB (BenzoCycloButen).
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Die
verpackten elektronischen Bauelemente können dann beispielsweise durch
einen Sägeprozeß vereinzelt
werden und stehen beispielsweise auf einer „Blue-Tape” genannten Folie zur weiteren
Verarbeitung zur Verfügung.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Verfahrensvariante werden als Seitenwände des
Gehäuses dienende
Isolatorstrukturen aus dem Gehäusesubstrat,
beispielsweise aus photosensitivem Glas, freigelegt, die dem bekannten
Keramikring entsprechen. Diese Isolatorstrukturen können jedoch
auch in großer
Zahl entsprechend der Anzahl der zu verpackenden Bauelemente parallel
und somit kostengünstig beispielsweise
durch selektives Ätzen
des photostrukturierbaren Glases hergestellt werden.
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Zur
Fertigstellung des Bauelementgehäuses kann
zuerst das Deckelsubstrat mit dem Gehäusesubstrat zusammengefügt werden
und anschließend die
Bauelementträgerschicht
mit den Bauelementen aufgesetzt werden oder umgekehrt zunächst die Bauelementträgerschicht
mit dem Gehäusesubstrat zusammengefügt werden
und am Schluß das
Deckelsubstrat aufgesetzt werden.
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Figuren
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Weitere
Vorteile der Erfindung werden anhand der Beschreibung unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen deutlich, in denen
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1 eine
schematische Darstellung zur Illustration des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist;
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2 eine
schematische Darstellung zur Illustration einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist;
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3 ein
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Bauelementgehäuse
mit tiefem Hohlraum und mikrostrukturierter Kontaktfeder zeigt;
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4 ein
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Bauelementgehäuse
mit tiefem Hohlraum und einer aus organischem Dielektrikum gebildeten
Deckschicht zeigt;
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5 ein
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Bauelementgehäuse
mit flachem Hohlraum und organischem Dielektrikum als Deckschicht
zeigt;
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6 ein
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Bauelementgehäuse
mit flachem Hohlraum und Deckschicht aus organischem Dielektrikum
und zusätzlicher
Rückkontaktierung zeigt,
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7 die
wesentlichen Verfahrensschritte eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigt;
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8 die
wesentlichen Verfahrensschritte eines weiteren Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigt.
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Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
zur Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Eingehäusung
oder Verpackung eines elektronischen Bauelementes das Gehäusesubstrat 2,
das schon mit Hohlräumen 6 zur Aufnahme
der elektronischen Bauelemente 8, beispielsweise Gunn-Dioden versehen ist,
sowie ein Deckelsubstrat 4. Das Gehäusesubstrat 2 kann
beispielsweise durch einen Si-Wafer gebildet sein; andere Materialien
wie etwa photostrukturierbares Glas sind jedoch ebenfalls möglich. Mittels
eines photolithograpischen Verfahrens und nachfolgenden Ätzschritten
oder an sich bekannten mikromechanischen Strukturierverfahren wird
eine regelmäßige zweidimensionale
Anordnung von Hohlräumen 6 in die
Siliciumoberfläche
eingebracht. Die Größe der Hohlräume richtet
sich nach der Größe des zu
verpackenden Bauelements beziehungsweise etwaiger Kontaktfedern
oder dergleichen. In dem in 1 gezeigten
Beispiel beträgt
die Tiefe der Hohlräume
ungefähr
ein Drittel der Dicke des Gehäusesubstrates 2.
Die Hohlraumtiefe kann jedoch auch geringer sein. Andererseits ist
es auch möglich,
den Hohlraum als durchgängige Öffnung in
dem Gehäusesubstrat
auszubilden, wie beispielsweise in den 2 bis 4 oder 7 dargestellt
ist.
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Zur
Kontaktierung eines auf der Unterseite des Bauelementes 8,
das im Hohlraum links bereits vorhanden ist, angeordneten Kontaktes
kann das Gehäusesubstrat 2 an
seiner Unterseite mit einer leitfähigen Schicht 3 versehen
sein, wobei der Strom von der leitfähigen Schicht 3 zur
Unterseite des elektronischen Bauelements 8 durch das Silicium-Gehäusesubstrat
fließt.
Zur Isolierung gegenüber
dem Deckelsubstrat 4, über
das vorteilhaft die Kontaktierung eines an der Oberseite des Bauelementes
befindlichen Kontaktes erfolgt, ist auf der Oberseite dem Gehäusesubstrat 2 eine
isolierende Schicht 5, beispielsweise aus Siliciumoxid
oder Siliciumnitrid vorgesehen. Diese wird vorzugsweise vor dem Ätzen der
Hohlräume 6 aufgebracht.
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Nach
Präparierung
der Hohlräume 6 werden diese
mit den Bauelementen 8 bestückt, woraufhin das Gehäuse durch
Aufbringen des Deckelsubstrats 4, das ebenfalls aus Silicium
bestehen kann, geschlossen wird. Zur Kontaktierung eines auf der Oberseite
des Bauelementes beziehungsweise der Diode 8 angeordneten
Kontaktes wird vorzugsweise eine durch galvanische Abscheidung auf
dem Deckelsubstrat 4 hergestellte Kontaktfeder verwendet, die
beispielsweise in 3 gezeigt und mit Bezugszeichen 9 bezeichnet
ist. Nach Aufsetzen und Verkleben des Deckelsubstrats 4 auf
das Gehäusesubstrat 2 können die
einzelnen verpackten Dioden beispielsweise durch Sägen vereinzelt
werden und stehen dann einer weiteren Verarbeitung zur Verfügung. Gegenüber dem
herkömmlichen
Verfahren, bei dem jedes Gehäuse
einzeln mit feinmechanischen Methoden hergestellt wird, ergibt sich
aufgrund der gleichzeitigen Herstellung einer großen Anzahl
von Gehäusen
eine erhebliche Kosteneinsparung. Da die Silicium-Ätztechnik
hohe Genauigkeiten erlaubt, können die
einzelnen Bauelementge häuse
mit großer
Präzision
gefertigt werden, so daß sich
eine gute Reproduzierbarkeit der von den Abmessungen abhängigen Hochfrequenzeigenschaften
ergibt. Die geringen Fertigungstoleranzen erlauben auch sehr kleine
Abmessungen des Gehäuses
insgesamt, wodurch die mechanische Belastung durch unterschiedliche
thermische Ausdehnung verschiedener bei dem Gehäuse verwendeter Materialien
während
des Betriebes gering bleibt.
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Es
sei erwähnt,
daß die
in 1 gezeigte Isolierschicht 5 entfallen
kann, wenn das Gehäusesubstrat 2 aus
einem isolierenden Material wie etwa photosensitivem Glas ausgebildet
ist. Eine Kontaktierung der Diode mittels des Substratmaterials
ist dann natürlich
nicht möglich.
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2 illustriert
eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Eingehäusung
elektronischer Bauelemente. Das Gehäusesubstrat 2, ein
Si- oder Glaswafer, wird im mittleren Bereich abgedünnt und
dort mit Durchbrüchen
versehen. Der verbleibende dicke Substratrand stabilisiert das Substrat
und dient Handhabungszwecken. Die Durchbrüche 6 bilden die Hohlräume zur
Aufnahme der elektronischen Bauelemente. An den Wänden der
Durchbrüche
ist Isoliermaterial 7, beispielsweise SiN oder SiO2 aufgebracht, wie auch 7 zu
entnehmen ist. Im Gegensatz zu der oben anhand 1 erläuterten
Verfahrensvariante sind die Bauelemente 8 bei dem in 2 illustrierten
Verfahren auf einer Bauelementträgerschicht 16,
beispielsweise einem GaAs- Wafer angeordnet.
Der die Bauelementträgerschicht
bildende Wafer 16 hat vorzugsweise einen kleineren Durchmesser
als der das Gehäusesubstrat
bildende Si-Wafer 2, damit er in dem mittleren dünn geätzten Bereich
des Wafers Platz findet. Vorzugsweise werden die Bauelemente 8 in
einem gemeinsamen Prozeß auf
der Bauelementträgerschicht 16 hergestellt. Der
Bestückungsvorgang
der Hohlräume 6 mit
den Bauelementen 8 erfolgt dann durch Aneinanderfügen des
Bauelementräger-Wafers 16 mit
dem Substrat-Wafer 2. Durch diese Verfahrensvariante wird
der Bestückungsvorgang
vereinfacht, wodurch ein insgesamt noch kostengünstigeres Herstellungsverfahren ermöglicht wird.
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3 zeigt
in Querschnittsansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Bauelementgehäuses. In
das Gehäusesubstrat 2 aus
Silicium ist ein Hohlraum 6 durch mikromechanisches Ätzen ausgebildet. In
dem Hohlraum 6 ist ein Bauelement 8 wie eine Gunn-Diode
angeordnet, deren oberer Kontakt mittels einer durch galvanische
Metallabscheidung mikromechanisch hergestellten Kontaktfeder 9 kontaktiert
ist. Das Deckelsubstrat 4 ist ebenfalls aus Halbleitermaterial
wie etwa Silicium und dient der Stromversorgung des oberen Diodenkontaktes.
Der untere Diodenkontakt wird mittels einer an der Substratunterseite
durch Aufdampfen oder Sputtern aufgebrachten leitfähigen Schicht 3,
beispielsweise aus Metall, kontaktiert. Zur Isolation beider Pole
ist eine isolierende Schicht 5 vorgesehen.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellten
Bauelementgehäuses
vor der Vereinzelung. Wie bei dem in 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist in dem Gehäusesubstrat 2 ein
tiefer Hohlraum 6 herausgeätzt, der mit dem Bauelement 8 bestückt wird.
Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel
wird die Deckschicht 4 durch ein organisches Dielektrikum
wie beispielsweise einen photosensitiven Lack gebildet. In diesem
ist eine Ätzgrube ausgeformt,
mittels welcher eine Kontaktschicht 11 aus aufgedampftem
oder aufgesputtertem Metall einen Kontakt zur Diodenoberseite herstellt.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellten Bauelementgehäuses
vor dem Vereinzeln ist in 5 gezeigt.
Im Gegensatz zu den in 3 und 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist der Hohlraum nur als flacher Hohlraum ausgebildet. Das Bauelement 8 wird
von unten über
das leitfähige
Substrat selbst kontaktiert, während
die elektrische Verbindung zur Oberseite des Bauelementes über eine Kontaktschicht 13 erfolgt,
die, ähnlich
dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel, in einer Ausnehmung
in einem als Deckschicht 4 dienenden organischen Dielektrikum
ausgebildet ist.
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Bei
dem in 6 gezeigten weiteren Ausführungsbeispiel eines mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellten Bauelementgehäuses
besteht das Gehäusesubstrat 2 beispielsweise
aus schlecht leitendem oder nichtleitendem Material wie etwa photostrukturierbarem
Glas, so daß eine
Kontaktschicht 15 zur Kontaktierung der nach unten weisenden
Diodenvorderseite notwendig ist. Diese wird nach Ätzen eines
Kontaktloches in das Gehäusesubstrat 2 aufgedampft
oder aufgesputtert.
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7 zeigt
schematisch die Verfahrensschritte eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens. 7a zeigt ein sich auf einer Bauelementträgerschicht 16 befindliches
Bauelement 8 repräsentativ
für die
Vielzahl auf der Bauelementträgerschicht 16 befindlichen
Bauelemente. Bei dem hier illustrierten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
besteht die Bauelementträgerschicht 16 beispielsweise
aus Silber. Darüber
ist das Gehäusesubstrat 2 gezeigt,
in die durch Ätzen
bereits Hohlräume 6,
die als Durchbrüche
ausgebildet sind, präpariert
wurden, wobei an den Rändern
der Durchbrüche
Isoliermaterial 7, beispielsweise bestehend aus SiN, SiO2 aufgebracht wurde.
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7b zeigt den Zustand im Herstellungsprozeß nach dem
Fügen des
Gehäusesubstrats
auf die Bauelementträgerschicht 16.
Dann wird die Deckschicht 4, bestehend aus einem organischen,
photosensitiven Dielektrikum, beispielsweise BCB aufgebracht (7c), bevor die Bauelementträgerschicht 16 durch
einen Ätzprozeß oder dergleichen
entfernt wird und die verbleibende Anordnung beispielsweise durch
Erhitzen ausgehärtet
wird (7d).
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Daraufhin
werden in dem organischen Dielektrikum an der Position der jeweiligen
Bauelemente Kontaktlöcher
ausgeformt (7e), beispielsweise durch
ein Photostrukturierungsverfahren oder mittels Laserbearbeitungsverfahren,
und gegebenenfalls das Dielektrikum zwischen den Gehäusen entfernt.
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7f zeigt den Zustand, wenn eine Kontaktschicht 11 zur
Kontaktierung des Bauelements 8 durch das Kontaktloch aufgesputtert
wurde. Daraufhin werden die einzelnen eingehäusten Bauelemente durch Sägen oder
dergleichen vereinzelt (7g).
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8 zeigt
schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Eingehäusungsverfahrens.
Im Gegensatz zu den unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 beschriebenen
Verfahren ist das Gehäusesubstrat 20 als
eine Trägerschicht
ausgebildet, aus der Isolatorstrukturen 21 gebildet werden,
die den Keramikringen im Stand der Technik entsprechen. Die Trägerschicht 20 besteht aus
einem photostrukturierbaren Glas, das beispielsweise unter dem Markennamen
Foturan© erhältlich ist.
In 8a bis 8d links
ist diese Trägerschicht 20 im
Querschnitt und auf der rechten Seite die Photomaske 18 in
Aufsicht gezeigt. Wie in 8a gezeigt ist,
wird die Trägerschicht 20 zunächst durch
die Maske 18 an den gestrichelt dargestellten Bereichen belichtet
und getempert. Damit werden die später zu ätzenden Glasbereiche festgelegt.
Daraufhin wird eine beidseitige Metallisierung aufgebracht und die Metallisierung 22 auf
der Vorderseite strukturiert (8b).
Es verbleiben somit kreisförmige
nicht-metallisierte
Bereiche auf der Oberseite des Glaswafers 20, durch welche
kreisförmige
Löcher 23 in
den Glaswafer 20 geätzt
werden, wie in 8c schematisch gezeigt
ist. Anschließend
wird die Rückseitenmetallisierung
entfernt (8d). Daraufhin wird die
so strukturierte Trägerschicht 20 an
eine mit einer Opferschicht 4a versehenen Trägerschicht 4 angefügt. An der
Innenseite der Trägerschicht 4 sind
jeweils mikrostrukturierte Kontaktfedern 9 angebracht.
Bei dem in 8f gezeigten Verfahrensschritt
sind die in Verfahrensschritt 8a belichteten Glasbereiche
weggeätzt,
so daß von
der Trägerschicht
nur noch ringförmige
Isolatorstrukturen 21 aus Glas übrigbleiben, die den Keramikringen 32 beim
Stand der Technik entsprechen. Daraufhin wird eine Bauelementträgerschicht 16 mit
den Bauelementen 8 ähnlich
wie in 2 gezeigt angefügt, so daß abgeschlossene Hohlräume 6 mit
den darin befindlichen Bauelementen 8 und Kontaktfedern 9 gebildet
werden. Anschließend
wird die Opferschicht 4a weggeätzt (8g). Schließlich werden
die so gebildeten mit Gehäuse versehenen
Bauelemente etwa durch Sägen
vereinzelt und stehen zur Weiterverarbeitung zur Verfügung. Eine
vergrößerte Ansicht
eines fertigen gepackten Bauelementes ist in 8i gezeigt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
die gleichzeitige Herstellung einer großen Zahl von Gehäusen für elektronische
Bauelemente einschließlich Kontaktierung
mit hoher Präzision
und geringen Herstellungskosten.