DE19856991A1 - Standfußkonstruktion für Trommelwaschmaschinen - Google Patents
Standfußkonstruktion für TrommelwaschmaschinenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Trommelwaschmaschine, insbesondere eine die
Sockeleinheit der Waschmaschine gegen Beschädigung durch externe Lasten schützende
Standfußkonstruktion für Trommelwaschmaschinen, die einen Standfuß durch die
Verbindung eines Metallhalters mit einem Bereich, der mit dem Standfuß in Verbindung
steht, sicher festhält.
Bekannte Trommelwaschmaschinen weisen eine Struktur auf, wie in Fig. 6 schematisch
dargestellt. Die Trommelwaschmaschine hat ein Gehäuse 10, eine mit dem unteren Teil
des Gehäuses 10 verbundene Sockeleinheit 20 aus Kunstharz und eine
Standfußhöhenverstelleinheit 30, welche mit den Vorderkanten der Sockeleinheit 20
verbunden ist, auf.
Die Standfußhöhenverstelleinheit 30 einer solchen Trommelwaschmaschine wird unter
Bezugnahme auf Fig. 2 näher erläutert. Der Flansch 21 der Sockeleinheit 20 ist mit
einem Teil 11 des Gehäuses 10 durch eine Schraube verbunden und die eine Seite der
Sockeleinheit 20 weist eine Bohrung 22 auf, wobei die Bohrung 22 eine Gewindestange
51 einer Standfußeinheit 50 aufnimmt. Unterhalb der Bohrung 22 in der Sockeleinheit 20
ist ein Raum zur Aufnahme einer Haltemutter 60 vorgesehen, wobei das Gewinde 51 der
Standfußeinheit durch die Bohrung 22 ragt, wenn es in die Haltemutter 60 eingeschraubt
ist und somit die Höhe der Waschmaschine bestimmt. Die durch die Drehung der
Standfußeinheit 50 festgelegte Höhe der Maschine wird ferner durch eine Kontermutter
70, welche auf der Unterseite der Haltemutter 60 vorgesehen ist und mit dem Gewinde
51 der Standfußeinheit verbunden ist, fixiert.
Um bei einer bekannten Waschmaschine die Höhe zu verstellen, löst der Benutzer die
Kontermutter 70, stellt die Höhe der Standfußeinheit 50 durch Drehung derselben ein
und zieht dann die Gegenmutter 70 an, um damit die Standfußeinheit 50 zu fixieren und
gegen ein Lockern bzw. Lösen zu sichern.
Beim Betrieb der Waschmaschine gelangt die von der Wäschetrommel verursachte
Vibration über die Dämpfer 80 in die Standfußeinheit. Im vorliegenden Fall ist die Länge
der Standfußeinheit 50 der Waschmaschine eingestellt worden und die Kontermutter 70
zur Sicherung der Standfußeinheit 50 angezogen worden. Jedoch wenn die Kontermutter
70 nicht ordnungsgemäß angezogen ist, kann sich die Standfußeinheit 50 der Maschine
durch Vibrationen lockern, bzw. lösen, wodurch noch stärkere Vibrationen ermöglicht
werden, was letztlich zur Beschädigung des Produktes führen kann. Da die teuer
herzustellende Haltemutter 60 jedoch zur Höheneinstellung der Standfußeinheit 50 der
Waschmaschine vorhanden sein sollte, steigt zwangläufig der Produktpreis. Außerdem
besteht die Gefahr, daß die beim Bewegen oder Installieren der Trommelwaschmaschine
die auf die Standfußeinheit 50 ausgeübte Stöße zu einer Beschädigung des Flansches 21
der Sockeleinheit 20 führen, der durch die Schraube 40 mit dem Bereich 11 des
Gehäuses 10 befestigt ist, wodurch die Waschmaschine nicht mehr betriebssicher steht.
Dies führt dazu, daß die Sockeleinheit 20 kostspielig ausgetauscht werden muß.
Demzufolge ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Standfußkonstruktion
für eine Trommelwaschmaschine zu schaffen, welche die Sockeleinheit gegen
Beschädigung durch äußere Lasten schützt und bei der die Feststellmöglichkeit der
Standfußeinheit 50 der Maschine verbessert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Standfußkonstruktion mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
Urneransprüche.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Standfußkonstruktion für eine
Trommelwaschmaschine geschaffen, welche die Sockeleinheit gegen Beschädigung
durch eine äußere Last schützt und welche die Standfußeinheit der Waschmaschine durch
Verbindung der Sockeleinheit und des Gehäuses mit einem Metallhalter festhält,
wodurch sich die Stabilität der zu verbindenden Teile verstärkt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Standfußkonstruktion für eine
Trommelwaschmaschine mit einem Gehäuse, mit einem abgebogenen Teil in unteren
Bereich, einer Sockeleinheit, die sich an einer Seite des Gehäuses befindet, wobei das
eine Ende der Sockeleinheit ein standfußbefestigendes Loch und das andere Ende ein
schraubenbefestigendes Loch aufweist, einem Halter, der an einem Ende mit dem
angebogenen Teil des Gehäuses durch eine Schraube und am anderen Ende mit dem
schraubenbefestigenden Loch der Sockeleinheit durch eine andere Schraube verbunden
ist und einen bestimmten Bereich mit einem Gewindeloch aufweist und einer
Standfußeinheit mit einer Gewindestange, die durch das Gewindeloch des Halters
durchragt und mit dem standfußbefestigenden Loch verbunden ist.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Zeichnungen erläutert. Und zwar zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Standfußkonstruktion einer
Waschmaschine in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Standfußkonstruktion einer
Waschmaschine in einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 3 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Standfußkonstruktion einer
Waschmaschine in einer dritten Ausführungsform,
Fig. 4a einen Horizontalschnitt durch das standfußhaltende Loch in der
erfindungsgemäßen Sockeleinheit,
Fig. 4b einen Horizontalschnitt durch ein zu Fig. 4a verändertes standfußhaltendes
Loch,
Fig. 5a-5c einen Horizontalschnitt durch weitere Ausführungsformen und Abwandlungen
des standfußhaltenden Lochs in der erfindungsgemäßen Sockeleinheit,
Fig. 6 eine schematische Frontansicht einer bekannten Trommelwaschmaschine und
Fig. 7 einen Schnitt durch die Standfußhöhenverstelleinheit einer bekannten
Waschmaschine.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Standfußkonstruktion für eine
Trommelwaschmaschine mit einem Gehäuse 100, einer Sockeleinheit 200 und einem
Metallhalter 300, wobei das Gehäuse 100 durch Schrauben 400 im Halter 300 mit dem
Sockel 200 verbunden ist. Ein seitlicher Teil des Halters 300 ist mit dem gebogenen Teil
101 des Gehäuses 100 durch die Schraube 400 verbunden, während ein anderer Teil des
Halters 300 mit einer anderen Schraube 400 in der, im unteren Teil der Sockeleinheit 200
ausgebildeten Gewindebohrung 201, befestigt ist. Ein Führungsteil 301 weist in seinem
Inneren ein Gewindeloch 302 auf steht aus einem bestimmten Teil des Halters 300
heraus, wobei das Gewindeloch 302 eine Gewindestange 501 der Standfußeinheit 500
der Waschmaschine aufnimmt. Ferner ist die Sockeleinheit 200 mit einer Führungsnut
202 versehen, die zur Aufnahme des Führungsteils 301 des Halters 300 bestimmt ist,
wobei entlang der Mittelachse der Führungsnut 202 ein standfußbefestigendes, mit einem
Innengewinde versehenes Loch 203 ausgebildet ist, welches die Gewindestange 501 der
Standfußeinheit 500, die durch das Gewindeloch 302 des Halters 300 gesteckt ist, daran
hindert, sich zu lösen. Es ist dabei zu bemerken, daß das standfußbefestigende Loch 203
einen leicht geringeren Durchmesser als das Gewindeloch 202 des Halters 300 oder die
Gewindestange 501 aufweist, um die Gewindestange 501 fest und unter Druck zu halten.
Demgemäß bewegt sich die Standfußeinheit 500 der Waschmaschine nach oben und
unten, wobei sie sowohl durch das Gewindeloch 302 des Halters 300 gesteckt ist und mit
dem in dem standfußbefestigenden Loch 203 der Sockeleinheit ausgebildetem
Innengewinde verbunden ist. Dadurch kann die Höhe der Waschmaschine eingestellt
werden.
Eine andere Ausführungsform des Befestigungslochs 203 aus Fig. 1 zeigt Fig. 2. Ein
konisches Befestigungsloch 203a kann so geformt sein, daß die Gewindestange 501 der
Standfußeinheit 500 geführt wird und unter Druck mit dem Befestigungsloch 203
verbunden ist.
Ferner kann die in Fig. 3 gezeigte geneigte Führungseinheit 204 als Eingang des
standfußbefestigenden Loches 203 ausgebildet sein, so daß die Gewindestange 501 der
Standfußeinheit 500 einfach in dieses hineingeführt wird und von dem Befestigungsloch
203 festgehalten wird. Das standfußbefestigende Loch 203 kann außerdem einen
gezahnten Querschnitt, wie in Fig. 4a oder einen schräggezahnten Querschnitt, wie in
Fig. 4b gezeigt, aufweisen. Ferner kann der Querschnitt des Loches 203 außerdem als
Polygon, z. B. ein Fünfeck, wie in Fig. 5a bis 5c dargestellt, ausgebildet sein. Es sei
hierbei angemerkt, daß die Höhe der Standfußeinheit 500 durch Drehen derselben
erfolgt, um dabei die Standfußeinheit herauf- und herunterzubewegen. Durch einen
solchen Vorgang kann der Benutzer die Höhe der Standfußeinheit wie gewünscht
verstellen und so die Waschmaschine horizontal ausrichten.
Da der Durchmesser des standfußbefestigenden Loches 203 der Sockeleinheit 200 leicht
kleiner ist als der Durchmesser der Gewindestange 501 des Standfußes 500, hält das
standfußbefestigende Loch der aus Kunstharz gefertigten Sockeleinheit 200 die äußere
Oberfläche der Gewindestange 501 und hindert dadurch ein Lockern bzw. Lösen der
Gewindestange 501.
Wie schon oben beschrieben wird die Standfußkonstruktion der Trommelwaschmaschine
dadurch verstärkt daß das Gehäuse und die Sockeleinheit, an die die Standfußeinheit der
Waschmaschine montiert ist, durch den Metallhalter fixiert sind. Die eingestellte Höhe
der Standfußeinheit wird dadurch beibehalten, daß die Standfußeinheit durch das
standfußbefestigende Loch der Sockeleinheit gesichert wird. Dadurch kann die Vibration
und die Geräuschentwicklung, welche durch die Waschmaschine erzeugt wird, reduziert
werden.
Claims (7)
1. Standfußkonstruktion für eine Trommelwaschmaschine mit
einem Gehäuse (100), mit einem abgebogenen Teil (101) in unteren Bereich,
einer Sockeleinheit (200), die sich an einer Seite des Gehäuses (101) befindet, wobei das eine Ende der Sockeleinheit (200) ein standfußbefestigendes Loch (203) und das andere Ende ein schraubenbefestigendes Loch (201) aufweist,
einem Halter (300), der an einem Ende mit dem abgebogenen Teil (101) des Gehäuses durch eine Schraube und am anderen Ende mit dem schraubenbefestigenden Loch (201) der Sockeleinheit (200) durch eine andere Schraube (400) verbunden ist und einen bestimmten Bereich mit einem Gewindeloch (302) aufweist, und
einer Standfußeinheit (500) mit einer Gewindestange (501), die durch das Gewindeloch (302) des Halters (300) durchragt und mit dem standfußbefestigenden Loch (203) verbunden ist.
einem Gehäuse (100), mit einem abgebogenen Teil (101) in unteren Bereich,
einer Sockeleinheit (200), die sich an einer Seite des Gehäuses (101) befindet, wobei das eine Ende der Sockeleinheit (200) ein standfußbefestigendes Loch (203) und das andere Ende ein schraubenbefestigendes Loch (201) aufweist,
einem Halter (300), der an einem Ende mit dem abgebogenen Teil (101) des Gehäuses durch eine Schraube und am anderen Ende mit dem schraubenbefestigenden Loch (201) der Sockeleinheit (200) durch eine andere Schraube (400) verbunden ist und einen bestimmten Bereich mit einem Gewindeloch (302) aufweist, und
einer Standfußeinheit (500) mit einer Gewindestange (501), die durch das Gewindeloch (302) des Halters (300) durchragt und mit dem standfußbefestigenden Loch (203) verbunden ist.
2. Standfußkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Führungsteil (301) aus einem bestimmten Teil des Halters (300) heraussteht, das in
seinem Inneren ein Gewindeloch (302) aufweist und daß eine Führungsnut (202) an
dem standfußbefestigenden Loch (203) der Sockeleinheit vorgesehen ist, die das
Führungsteil (301) des Halters (300) führt und aufnimmt.
3. Standfußkonstruktion nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das standfußbefestigende Loch (203) der Sockeleinheit
(200) kleiner als der Durchmesser der Gewindestange (501) ist und so die
Gewindestange (501) der Sockeleinheit unter Druck festhält.
4. Standfußkonstruktion nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das standfußbefestigende Loch (203) in einem
konischen Loch (203)a ausgebildet ist und so die Gewindestange (501) der
Sockeleinheit unter Druck festhält.
5. Standfußkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das standfußbefestigende Loch (203) einen gezahnten Querschnitt aufweist.
6. Standfußkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das standfußbefestigende Loch (203) einen schräggezahnten Querschnitt aufweist.
7. Standfußkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das standfußbefestigende Loch (203) einen polygonartigen, insbesondere
fünfeckigen Querschnitt aufweist.
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