DE19856562C1 - Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke - Google Patents
Spanneinrichtung für scheibenförmige WerkstückeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke, insbesondere zum zentrischen Aufspannen und Fixieren eines dünnen Blechhalbzeuges als Werkstück auf der Auflage des Kreuztisches einer Bearbeitungseinrichtung. Die Spanneinrichtung ist bevorzugt geeignet zum Fixieren und gleichzeitigen Drehen eines dünnen Edelstahlbleches zur Herstellung von elliptischen Metall-Flachdichtungen mit gewellten Dichtungsflächen mittels Walzeinrichtung. Ausgehend von der Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zum planen, riß-, verzugsfreien und gleichzeitig drehbaren Fixieren sowie Positionieren von Edelstahlblechen der genannten Art zu schaffen, wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Spanneinrichtung gelöst, die eine drehbare Hohlwelle mit einer verschiebbaren Achse mit einem Druckring aufweist, der mit federbelasteten Spannhebeln in Verbindung steht, die spreizbar und deren Druckflächen gegen eine Spannscheibe zum Fixieren des Werkstückes bewegbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke,
insbesondere zum Aufspannen und Fixieren eines dünnen
Blechhalbzeuges als Werkstück auf der Fläche eines
Kreuztisches einer Bearbeitungseinrichtung. Die Spanneinrichtung ist insbesondere geeignet zum ebenen,
flächigen Aufspannen und gleichzeitigen Drehen von vergleichsweise dünnen
Edelstahlblechen für die Herstellung von gewellten Metall-Flachdichtungen unter
Verwendung einer Walzeinrichtung.
Bei der Bearbeitung von flachen Werkstücken, insbesondere von Blechen der
eingangs genannten Art besteht das Problem, diese exakt eben und ohne störende
Spannelemente auf einer entsprechenden Fläche einer Auflage aufliegend und
gleichzeitig definiert drehbar zu spannen. Die exakte Ebenheit der Oberfläche ist
beispielsweise erforderlich, um einerseits eine Konturbearbeitung und andererseits
eine Oberflächenbearbeitung des Werkstückes ohne Verwerfungen oder
Zerstörungen durchzuführen.
Zur Halterung von Werkstücken sind beispielsweise aus der DE 42 09 999 A1 oder
aus der DE 34 21 496 A1 Spanneinrichtungen für Werkzeugmaschinen bekannt, die
üblicherweise für zylinderförmige Werkstücke eingesetzt werden, jedoch zur
Halterung flächenförmiger Werkstücke, wie sie für Dichtungen der genannten Art
benötigt werden, zum Zweck ihrer Bearbeitung nicht geeignet und daher nicht
einsetzbar sind.
Aus der DE-OS 22 27 836 ist weiterhin eine Einrichtung zum Einspannen und
gleichzeitigen Überwachen der vorgenommenen Werkstückeinspannung für Platinen
mit Zentrierbohrung bekannt.
Mit dieser Einrichtung besteht die Möglichkeit Platinen, insbesondere
Dynamobleche elektrischer Maschinen mit Zentrierbohrung, zum schrittweisen
Stanzen der Nuten für die Aufnahme der elektrischen Wicklung einzuspannen und
gleichzeitig deren Lage zu kontrollieren. Die Dynamobleche werden in einem
Aufnahmeteller zentrisch gespannt, wobei außerhalb des Zentrierrandes Mitnehmer
mit darin bewegbarem Kontrollstift zur Lageerfassung und in einem bewegbaren
Druckstück gelagerte Spannhebel mit einem nach unten gerichteten Stößel
vorgesehen sind.
Diese Vorrichtung muß im wesentlichen nur die Position der relativ weichen
Dynamobleche gegenüber dem vertikal wirkenden Stanzwerkzeug für die
Nutherstellung gewährleisten, wogegen Spannkräfte gegen Verdrehung kaum
erforderlich werden. Die Vorrichtung ist daher für das Spannen gegen Verdrehung
von gegenüber dem Dynamoblech härteren und zäheren Halbzeugen zur
Herstellung von gewellten Flachdichtungen nicht geeignet.
Außerdem ist aus der US-PS 3,571,872 ein Spannprinzip für Werkstücke bekannt,
die auf einer Art Längsführung befindlich, positioniert und mittels einer durch
Längsführungen betätigte Kniehebelanordnung gespannt werden können. Auch
diese Vorrichtung läßt sich für die Herstellung gewellter Metall-Flachdichtungen
nicht einsetzen, da die Spannart und die Spannkräfte dieser Lösung ebenfalls für
die Herstellung der Flachdichtungen nicht geeignet sind.
Über die bekannten Lösungen hinaus ist es ebenfalls nicht möglich, das jeweilige
Werkstück für die Bearbeitung seiner Oberflächen mit herkömmlichen Spannklauen
oder Spanneisen auf einer entsprechenden Auflage aufzunehmen und gleichzeitig
drehbar in der Werkstückebene zu fixieren. Ebenso ist das Werkstück aufgrund
seiner geringen Dicke nicht an seiner Außenkante und außerdem nicht an der zu
bearbeitenden Oberfläche im Bereich der Außenkante oder an anderen Positionen
zu spannen.
Ebenso ist es nicht möglich, magnetische Spannflächen zu verwenden, wie sie
beispielsweise für die Befestigung flacher Werkstücke zur Oberflächenbearbeitung
auf Schleifmaschinen Verwendung finden, da als Werkstoff für die
Metall-Flachdichtungen nichtmagnetisches Edelstahlblech eingesetzt wird. Darüber
hinaus muß das Werkstück neben der flächigen, festen Auflage während bestimmter
Bearbeitungsabläufe definiert drehbar sein, wozu die genannten Spannflächen nicht
geeignet sind.
Der Erfindung liegt ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik die
Aufgabe zugrunde, eine Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke zu
schaffen, mit der insbesondere dünne Edelstahlbleche auf der Auflage des
Kreuztisches einer Walzeinrichtung plan und gleichzeitig lenk- und drehbar im
Flächenmittelpunkt derart fixierbar sind, daß Verwerfungen, Spannungen und Risse
im Blech vermieden werden.
Die Erfindung wird ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik durch die
kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen 2 bis 5 beschrieben.
Mit Hilfe der Spanneinrichtung gemäß der Erfindung ist es in besonders einfacher
Weise möglich, ein Werkstück der eingangs genannten Art unabhängig von seiner
Größe auf der Auflage des Kreuztisches sowohl exakt plan aufzuspannen und zu
fixieren als auch gegenüber einem Werkzeug einer Bearbeitungseinrichtung,
beispielsweise einer Walzeinrichtung zur Herstellung der Wellenberge und
Wellentäler für die Dichtungsflächen einer Metall-Flachdichtung, unter
Krafteinleitung sowie relativ zum Werkzeug in definierter Weise dreh-, lenk- und
verschiebbar anzuordnen.
Um das Werkstück auf die Spanneinrichtung auflegen und auf der Auflage fixieren
zu können, weist das Werkstück vorzugsweise im Zentrum seiner Fläche eine
Zentrierbohrung auf. Die Zentrierbohrung ist für die Lagerung am Außenring der
Spanneinrichtung und einer mit dieser wechselbar in Verbindung stehenden Auflage
mit Mitteln zur Festlegung der Winkellage und zur Verdrehsicherung vorgesehen.
Nach der Auflage des Werkstückes auf die Spanneinrichtung und Auflegen der
Spannscheibe auf das Werkstück ist die Druckscheibe mit dem Druckring durch
Verschieben der Achse mittels der Hebelanordnung entsprechend so verstellbar,
daß sich die Schrägen der Anzahl von ringförmig angeordneten Spannhebel gegen
die Kraft der Ringfeder entlang der Schräge des Außenringes verschieben. Durch
diesen Bewegungsablauf wird die Anzahl von Spannhebeln aus ihrer Grundstellung
heraus in ihre Spannstellung bewegt, wodurch sich diese um einen Betrag
ringförmig spreizen.
Nach der Spreizung und durch weitergehende, definierte Bewegung der Achse in
der vorgegebenen Richtung setzen sich die Druckflächen der Spannhebel auf der
Oberseite der Spannscheibe auf, wodurch diese das Werkstück mit exaktem,
vorbestimmbaren Anpreßdruck vollflächig und fest auf die Auflage des Kreuztisches
drückt.
In umgekehrter Bewegungsrichtung der Achse hebt der Druckring die Anzahl
Spannhebel vom Außenring ab, wobei sich die Spannhebel entlang der Schrägen
und durch die Ringfeder in ihre Grundstellung zurückbewegen und in ihrer
Ausgangsposition an der Achse anlegen. Somit sind das Werkstück und die
Spannscheibe nach Beendigung des Bearbeitungsablaufes in einfacher Weise von
der Spanneinrichtung und der Auflage entnehmbar.
Die in der ersten Ausgestaltung der Erfindung beschriebene Maßnahme dient in
vorteilhafter Weise dazu, die Achse mit der Druckscheibe und dem Druckring in den
entsprechenden Bewegungsrichtungen verschieben zu können. Somit kann
einerseits die Anzahl von Spannhebeln zur Fixierung des Werkstückes auf die
Spannscheibe und andererseits kann die Anzahl von Spannhebeln zur Entnahme
des Werkstückes von der Spannscheibe bewegt werden.
Gegenüber einer direkt auf die Achse wirkenden Antriebseinrichtung für die
Kraftübertragung auf den Spannvorgang beziehungsweise den Entspannvorgang ist
durch diese Maßnahme bei geringer Bauhöhe eine kleinere Antriebskraft
erforderlich.
Durch ein geeignetes und entsprechend gewähltes Übersetzungsverhältnis kann die
Kraftübertragung der Hebelanordnung entsprechend der auf die Spannkraft
gerichteten Anforderungen beeinflußt werden, wodurch mit vergleichsweise geringer
Energieeinleitung in das Antriebsaggregat hinreichend große Spannkräfte
gegenüber dem Werkstück erzielt werden. Als Antriebsaggregat kann beispielsweise
ein pneumatischer Arbeitszylinder entsprechender Baugröße und Leistung
eingesetzt werden.
Um des weiteren das Werkstück während der Aufspannung auf der Auflage des
Kreuztisches für den Start eines Bearbeitungsvorganges positionieren und drehen
zu können, sind die Maßnahmen des Unteranspruches 3 vorgesehen. Dabei dient
das Drehantriebs- und Winkelmeßsystem dazu, bei der Bearbeitung mit vom
Kreisring abweichender Geometrie das jeweilige Werkstück vor der Bearbeitung
hinsichtlich seiner Lage gegenüber der Bearbeitungseinrichtung lokal so zu
orientieren, bis die erforderliche Startposition erreicht ist.
Durch die im Unteranspruch 4 vorgesehenen Maßnahmen ist es möglich, einerseits
das Werkstück vor Bearbeitungsbeginn zu positionieren und andererseits die Lage
der Auflage mit dem Werkstück gegenüber dem Werkzeug der
Bearbeitungseinrichtung während der Bearbeitung ständig zu orientieren.
Insbesondere bei der Bearbeitung eines Werkstückes mit vom Kreisring
abweichender Geometrie ist ständig seine exakte Führung zu gewährleisten, um die
Wellung der Dichtungsflächen entsprechend der vorgegebenen Dichtungsform und
ohne Beschädigung herstellen zu können.
Schließlich dienen die Maßnahmen im Unteranspruch 5 vorteilhaft dazu, die Anzahl
von Spannhebeln am Spannring anzuordnen, zusammenzufassen und ringförmig an
der Achse anliegend, in ihrer Ausgangsstellung und auch in der Spannstellung zu
hatten. Somit können die Spannhebel einfach montiert und demontiert werden, sie
sind einerseits kippbeweglich gelagert, und sie sind andererseits in ihrer
Spannstellung hoch belastbar.
Die Spanneinrichtung gemäß der Erfindung ist insbesondere geeignet, um die
vorwiegend aus dünnem Edelstahlblech bestehenden Werkstücke für die
Herstellung der Wellenberge und Wellentäler der Dichtungsflächen beispielsweise
einer gewellten, elliptischen Metall-Flachdichtung einer vorgegebenen Größe in
exakter Lage eben und verzugsfrei auf der Auflage der Spanneinrichtung des
Kreuztisches zu spannen.
Die Spanneinrichtung befindet sich dazu mit dem Kreuztisch in einem von der Größe
des Werkstückes abhängigen Abstand vom Werkzeug, das hier als zylindrisches
Walzenpaar mit einem für die Wellung der Dichtungsflächen erforderlichen
Walzenprofil in der Bearbeitungseinrichtung eingesetzt ist.
In Normalstellung und in einer für den Werkstücktausch erforderlichen unbelasteten
Position der Spanneinrichtung, liegen die Spannhebel durch die eingelegte
Ringfeder in gleicher Lage ringförmig an der Achse der Hohlwelle an. Die
Druckscheibe, der Druckring, die Spannhebel und der Außenring bilden so einen
gemeinsamen Durchmesser in Form eines Zapfens, der um einen Betrag über die
Auflage des Kreuztisches hinausragt.
Ein im Verhältnis zur Fläche der Auflage des Kreuztisches vorgesehenes großes
Werkstück, beispielsweise ein Edelstahlblech mit einer für Metall-Flachdichtungen
bevorzugten Dicke von 0,5 mm, wird mit der vorzugsweise in seinem
Flächenzentrum eingebrachten Zentrierbohrung auf die Spanneinrichtung gelegt.
Zum Zweck der Aufnahme und Handhabung des Werkstückes auf die und von der
Spanneinrichtung ist die Zentrierbohrung so ausgeführt, daß ihr Durchmesser um
einen geringen Betrag über dem Durchmesser der durch die Druckscheibe und den
Druckring sowie den Außenring der Hohlwelle gebildeten Zapfen liegt.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt wurde, kann somit das Werkstück zu seiner
Bearbeitung durch einfache Handhabung aufgelegt, fixiert, gedreht und nach seiner
Bearbeitung einfach wieder entnommen werden.
Zum Spannen des jeweils zu bearbeitenden Werkstückes wird die in der Hohlwelle
gelagerte Achse definiert verschoben, wodurch der an ihrer der Auflage
zugewandten Stirnseite vorgesehene Druckring und die Spannhebel zusammen
wirken.
Zu diesem Zweck ist an der dem Druckring gegenüberliegenden Seite die
Hebelanordnung an der Achse angelenkt, wodurch ihre Verschiebung über einen
entsprechenden Antrieb realisiert wird. Die Hebelanordnung ist dabei so ausgebildet
und gelagert, daß einer relativ geringen Antriebskraft gegenüber eine
vergleichsweise große Ausgangskraft auf die Achse in ihrer belasteten
Spannstellung wirkt, die entsprechend der weiteren Anordnung auf das Werkstück
übertragen wird.
Die Spannstellung der Anzahl von Spannhebeln wird dadurch erreicht, daß die
Achse mittels Hebelwirkung in Richtung Auflage bewegt wird, wodurch die
Druckscheibe den Druckring mit den Zapfen gegen die Zapfenlager der Spannhebel
drückt.
Durch definiertes Weiterbewegen der Achse werden dabei die Schrägen der
Spannhebel an der Schräge des Außenringes aufgeschoben, wodurch sich die
Spannhebel in von der Achse abgewandter Richtung und gegen die Kraft der
eingelegten Ringfeder ringförmig spreizen.
Unter weiterer und ständiger minimaler Bewegung der Achse in derselben Richtung
werden nun die Druckflächen der Spannhebel gegen die Oberfläche der
Spannscheibe gedrückt, die ihrerseits das Werkstück bis zu einer vorbestimmbaren
Anpreßkraft auf die Auflage drückt. Zur Begrenzung der Anpreßkraft liegen die
Spannhebel mit ihrer Anschlagfläche an der inneren Wandung des Außenringes an.
Das Werkstück ist somit einerseits auf der Auflage aufliegend fixiert, jedoch
andererseits gleichzeitig mit dieser drehbar.
Zur Herstellung von Metall-Flachdichtungen mit gewellten Dichtungsflächen und von
der Kreisringform abweichender, beispielsweise elliptischer Geometrie, sind die
jeweiligen Werkstücke neben der Fixierung durch die Spanneinrichtung mittels der
zusätzlich in der Auflage vorgesehenen Verdrehsichrung gesichert.
Darüber hinaus ist zur Winkelmessung und der Festlegung der Startposition des
Werkstückes gegenüber dem Walzenpaar die angetriebene Arretierung vorgesehen,
die in die entsprechende Bohrung an der Unterseite der Auflage eingreifend wirksam
wird. Die Auflage und das Werkstück können somit gleichermaßen exakt positioniert
werden.
Außerdem ist die Auflage der jeweiligen Werkstückgröße entsprechend ausgebildet,
und sie ist durch geeignete Maßnahmen wechselbar mit der Hohlwelle verbunden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles und anhand
von Zeichnungen näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung der Spanneinrichtung gemäß
der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 2a) einen Schnitt durch die Einrichtung gemäß Fig. 1 in
Ausgangsstellung und
Fig. 2b) den Schnitt durch die Einrichtung gemäß Fig. 1 in
Spannstellung für ein Werkstück,
Fig. 3a) die Einzelheit "X" gemäß Fig. 2b) vergrößert und
Fig. 3b) die Einzelheit "Y" gemäß Fig. 3a) vergrößert sowie
Fig. 4 einen vereinfachten Teilschnitt der Anordnung zur
Arretierung der Auflage für die Festlegung der Startposition.
In der Fig. 1 ist das Prinzip der Spanneinrichtung gemäß der Erfindung in
Seitenansicht dargestellt und mit der Position 1 gekennzeichnet.
In Verbindung mit den weiteren Figuren ist dargestellt ist, daß die Spanneinrichtung
1 durch geeignete Mittel mit einem nicht näher beschriebenen Kreuztisch 2
verbunden ist, der eine steuerbare Bewegung der Spanneinrichtung 1 in den zur
Verfügung stehenden Freiheitsgraden ermöglicht.
Auf der Spanneinrichtung 1 ist ein flaches Werkstück 3 aufgelegt, das
beispielsweise ein dünnes Edelstahlblech ist und für die Herstellung einer Metall-
Flachdichtung mit gewellten Dichtungsflächen mittels eines in einer nicht
dargestellten Bearbeitungseinrichtung befindlichen Walzenpaares mit Wellenprofil
vorgesehen ist. In seiner Fläche weist das Werkstück 3 eine annähernd zentrisch
angeordnete Zentrierbohrung 3.1 auf (Fig. 3a)).
Wie weiterhin in Verbindung mit der Fig. 3a) erkennbar ist, ist auf dem
Werkstück 3 eine Spannscheibe 3.2 aufgelegt, die mit einer Zentrierung 3.3 und
einer in ihrem Bereich angeordneten Ausnehmung 3.4 versehen ist. Vorzugsweise in
einem definierten Abstand zu der Zentrierbohrung 3.1 ist des weiteren eine
Sicherungsbohrung 3.5 mit einem festgelegten Durchmesser vorgesehen, die durch
das Werkstück 3 und die Spannscheibe 3.2 achsgleich und durchgehend
angeordnet ist und der Verdrehsicherung des Werkstückes 3 dient (Fig. 2a)).
Weiterhin ist in der Fig. 2a) dargestellt, daß die Spanneinrichtung 1 innerhalb
eines mit dem Kreuztisch 2 zeichnungsgemäß vertikal verbundenen
Lagergehäuses 4 angeordnet ist. Im Lagergehäuse 4 ist zu diesem Zweck eine
Hohlwelle 4.1 mit einer Bohrung 4.2 vorgesehen. Die Hohlwelle 4.1 ist in
entsprechenden und im Gehäuse 4 eingesetzten Lagern 4.3 drehbar gelagert
angeordnet und durch Sicherungsringe 4.31 und Zwischenringe 4.4 befestigt.
An der zeichnungsgemäß oberen Stirnseite der Hohlwelle 4.1 ist ein Außenring 4.5
(Fig. 3a) und 3b)) mit einer außenliegend umlaufenden und in einem definierten
Winkel angeordneten Schräge 4.6 vorgesehen. Am Außenring 4.5 ist eine
Auflage 4.7 wechselbar angeordnet, deren Oberseite der Aufnahme des jeweils zu
bearbeitenden Werkstückes 3 dient und an seine Größe sowie an die Erfordernisse
des Bearbeitungsablaufes in einfacher Weise angepaßt werden kann. Die Oberseite
der Auflage 4.7 ist gegenüber dem Außenring 4.5 so ausgebildet, daß eine
insgesamt ebene Oberfläche für beliebige Werkstücke 3 zur Verfügung steht.
In der Auflage 4.7 ist an definierter Position eine Arretierbohrung 4.8 vorgesehen
(Fig. 4). Die Arretierbohrung 4.8 dient in Verbindung mit einem an anderer Stelle
weiterhin in der Auflage 4.7 eingebrachten und mit der Sichrungsbohrung 3.5
(Fig. 2a)) im Werkstück 3 korrespondierenden Sicherungsstift 4.9 der
Lageorientierung und Verdrehsicherung des Werkstückes 3 während der
Bearbeitung.
Innerhalb der Hohlwelle 4.1 ist ferner eine Achse 5 in Gleitbuchsen 5.1 in den
angegebenen Pfeilrichtungen um einen Betrag verschiebbar gelagert. Mit ihrer
zeichnungsgemäß oberen Stirnseite überragt die Achse 5 in ihrer oberen Endlage
den Außenring 4.5 mit der Auflage 4.7.
An der erwähnten oberen Stirnseite ist an der Achse 5 zentrisch eine
Druckscheibe 6 befestigt, an deren Unterseite ein Ringkonus 6.1 vorgesehen ist.
Der Ringkonus 6.1 steht mit einer an der Oberseite eines geteilten und mit der
Achse 5 ebenfalls verbundenen Druckringes 7 eingebrachten Ringnut 7.1 in
Verbindung, wodurch der Druckring 7 in seiner Ringform fixiert ist.
Der Druckring 7 weist gemäß der beschriebenen Ausführungsform vorzugsweise
den gleichen Durchmesser wie der Außenring 4.5 der Hohlwelle 4.1 auf. An seiner
der Auflage 4.7 zugewandten Stirnseite ist der Druckring 7 mit einem ringförmig
ausgebildeten Zapfen 7.2 versehen, der mit in einer um die Achse 5 gleichfalls
ringförmig und beweglich angeordneten Anzahl von Spannhebeln 8 versehenen
Zapfenlagern 8.1 in Verbindung steht (Fig. 3a) und 3b)).
Wie aus den Darstellungen in den Fig. 1 und 2 weiterhin ersichtlich ist, weist die
Hohlwelle 4.1 eine Zahnscheibe 9 für einen Zahnriemen 10 auf. Die Zahnscheibe 9
ist vorzugsweise zwischen den Lagern 4.3 angeordnet und steht über den
Zahnriemen 10 mit einem nicht näher beschriebenen Drehantrieb 10.1 (Fig. 1) einer
nicht näher beschriebenen Winkelmeßeinrichtung in Verbindung. Dadurch ist die
Hohlwelle 4.1 bedarfsweise durch entsprechende Steuerung dreh- und
positionierbar.
Am zeichnungsgemäß unteren Ende der Achse 5 ist einseitig ein Hebel 11 einer
Hebelanordnung angelenkt (Fig. 1 und 2), der der Verschiebung der Achse 5 in
Ausgangsstellung (Fig. 2a) und in Spannstellung (Fig. 2b) der
Spanneinrichtung 1 dient. Die Position, die der Hebel 11 etwa in Spannstellung
einnimmt, ist durch eine strichpunktierte Linie nicht näher beschreibend dargestellt.
Der Hebel 11 ist gemäß der Darstellung in den Zeichnungen in einem an der
unteren Stirnseite der Achse 5 befestigten Lagergehäuse 12 mit einem Lager 13
drehbeweglich und kippbar gelagert. Weiterhin ist der Hebel 11 an einem vom
Lager 13 abstandsweise vorgesehenen Drehpunkt 14 einer mit dem Kreuztisch 2
verbundenen Lagerstelle 15 kippbar und an seinem distalen Ende schließlich in
einem Schwenklager 16 beweglich angeordnet.
Das Schwenklager 16 steht mit einer steuerbaren Antriebseinrichtung 17 in
Verbindung, wobei als Antrieb vorzugsweise ein pneumatischer Arbeitszylinder
vorgesehen sein kann (Fig. 1). Aufgrund der dargestellten oder einer anderen
geeigneten Hebelanordnung ist bei geringem Raum- und Kraftaufwand eine hohe
Spannkraft über die Achse 5 und die Druckscheibe 6 mit dem Druckring 7 auf die
Spannscheibe 3.2 und das Werkstück 3 zu erzielen.
In den Fig. 3a) und 3b) sind detaillierte Darstellungen des Spannprinzips der
Spanneinrichtung 1 gezeichnet.
Die Fig. 3a) zeigt dabei einen vergrößerten Teilschnitt der Einzelheit X in
Fig. 2b), während die Fig. 3b) einen nochmals vergrößerten Teilschnitt der
Spanneinrichtung 1 in Spannstellung gemäß der Einzelheit Y in Fig. 3a) zeigt.
Nach den Fig. 3a) und 3b) ist die Anzahl Spannhebel 8 im wesentlichen in
einem Abstand zueinander und nach dieser Darstellung ringförmig achsparallel um
die Achse 5 herum angeordnet. Die Spannhebel 8 sind dabei durch ihre
Zapfenlager 8.1 kippbar in den Zapfen 7.2 der Druckscheibe 7 gelagert.
Jeder der Spannhebel 8 weist eine an seiner zeichnungsgemäß unten liegenden
Seite eine offene, V-förmige Nut 8.2 mit einer Schräge 8.3 und an der nach der
Auflage 4.7 weisenden Seite je eine Druckfläche 8.4 auf. An der der Achse 5
zuweisenden Seite ist in den einzelnen Kipphebeln 8 eine ringförmige
Ausnehmung 8.5 vorgesehen, in der eine Ringfeder 8.6 eingelegt ist. Eine
Anschlagfläche 8.7 ist schließlich an jedem der Spannhebel 8 vorgesehen.
In den an der Fig. 3a) durch den Doppelpfeil angedeuteten Bewegungsrichtungen
der Achse 5 kann der Druckring 7 mittels der erwähnten Hebelanordnung um einen
Betrag verschoben werden. Wenn die Betätigung der Achse 5 beispielsweise in
Richtung der Auflage 4.7 durch entsprechende Betätigung der Hebelanordnung
erfolgt, schieben sich die Schrägen 8.3 der Spannhebel 8 auf die Schräge 4.6 des
Außenringes 4.5 auf.
Dabei spreizen sich die Spannhebel 8 um einen Betrag von der Achse 5 gegen die
in der Ausnehmung 8.5 der Spannhebel 8 eingelegte Ringfeder 8.6. Durch die
Spreizung und unter der weiteren Bewegung des Druckringes 7 in Richtung der
Auflage 4.7 kann das Werkstück 3 mit einer vorbestimmbaren Spannkraft mittels an
den Spannhebeln 8 vorgesehenen Druckflächen 8.4 gegen die Fläche der
Ausnehmung 3.4 in der Spannscheibe 3.2 gedrückt werde. Die an der Innenseite der
jeweiligen Nut 8.2 vorhandene Anschlagfläche 8.7 dient der Druckbegrenzung.
In entgegengesetzter Bewegungsrichtung der Achse 5 ist das Werkstück 3
entspannbar, indem die Schrägen 8.3 der Spannhebel 8 mittels des Druckringes 7
von den Schrägen 4.6 des Außenringes 4.5 abgehoben und in Normalstellung
gebracht werden. Gleichzeitig mit der Rückwärtsbewegung zieht die Ringfeder 8.6
die Spannhebel 8 in ihre Ausgangslage zurück. Das Werkstück 3 ist somit entspannt
und kann von der Auflage 4.7 und dem Kreuztisch 2 entnommen werden.
Schließlich ist in der Fig. 4 eine Anordnung zur Drehlagefixierung der Auflage 4.7
mit dem Werkstück 3 in Beziehung zum Kreuztisch 2 dargestellt.
In einem von der Achse 5 entfernten, definierten Abstand ist dazu ein bewegbarer
Arretierstift 18 vorgesehen, der zeichnungsgemäß gesehen, von unten in die in der
Auflage 4.7 vorgesehene Arretierungsbohrung 4.8 eingreift.
Mit dieser Anordnung besteht in Verbindung mit dem oben erwähnten
Sicherungsstift 4.9 die Möglichkeit, das Werkstück 3 einerseits gegen Verdrehung in
Bezug zur Auflage 4.7 und andererseits die Auflage 4.7 gegenüber der erwähnten
Bearbeitungseinrichtung zum Anfahren der Startposition erforderlichen, exakten
Winkellage für die Herstellung von beispielsweise elliptischen Metall-
Flachdichtungen mit gewellten Dichtungsflächen zu fixieren.
Der Arretierstift 18 ist dazu in einer Führung 19 geführt und durch einen Antrieb 20
bewegbar gelagert. Der Arretierstift 18 kann dabei beispielsweise federbelastet in
die erwähnte Arretierungsbohrung 4.8 eingreifen und mittels des Antriebes 20,
beispielsweise eines Magnetantriebes, in seine entgegengesetzte Position verbracht
werden. Die Auflage 4.7 kann mit dem Werkstück 3 somit für das Anfahren der
Startposition für den Bearbeitungsvorgang hinsichtlich seiner Drehbarkeit gesperrt
beziehungsweise entsperrt werden.
1
Spanneinrichtung
2
Kreuztisch
3
Werkstück, Halbzeug
3.1
Zentrierbohrung
3.2
Spannscheibe
3.3
Zentrierung
3.4
Ausnehmung
3.5
Sicherungsbohrung
4
Lagergehäuse
4.1
Hohlwelle
4.2
Bohrung
4.3
Lager
4.31
Sicherungsring
4.4
Zwischenring
4.5
Außenring
4.6
Schräge
4.7
Auflage
4.8
Arretierungsbohrung (für Winkellage)
4.9
Sicherungsstift
5
Achse
5.1
Gleitbuchse
6
Druckscheibe
6.1
Ringkonus
6.2
Schraube
7
Druckring
7.1
Ringnut
7.2
Zapfen
8
Spannhebel
8.1
Zapfenlager
8.2
Nut
8.3
Schräge
8.4
Druckfläche
8.5
Ausnehmung
8.6
Ringfeder
8.7
Anschlagfläche
9
Zahnscheibe
10
Zahnriemen
10.1
Drehantriebs- und Winkelmeßsystem
11
Hebel
12
Lagergehäuse
13
Lager
14
Drehpunkt
15
Lagerstelle
16
Schwenklager
17
Antriebseinrichtung
18
Arretierstift
19
Führung
20
Antrieb für Pos.
18
Claims (5)
1. Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke, insbesondere zum
zentrischen Aufspannen und Fixieren eines dünnen Blechhalbzeuges als Werkstück
auf der Fläche eines Kreuztisches einer Bearbeitungseinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Spanneinrichtung (1) aus einer im wesentlichen senkrecht zur Fläche des
Kreuztisches (2) dreh- und winkelverstellbar gelagerten Hohlwelle (4.1) mit einer
verschiebbaren Achse (5) und einem Außenring (4.5) sowie einer wechsel- und
arretierbaren Auflage (4.7) gebildet ist, wobei an der der Fläche des
Kreuztisches (2) gegenüberliegenden Stirnseite der Achse (5) eine Druckscheibe (6)
mit einem Druckring (7) vorgesehen ist, der mit an dem Außenring (4.5)
aufschiebbar angeordneten sowie gegen eine mit dem Werkstück (3) verbindbare
Spannscheibe (3.2) bewegbar ist, wobei ringförmig spreizbare Spannhebel (8) mit
dem Außenring (4.5) in Wirkungsverbindung stehen, und wobei ferner am anderen
Ende der Achse (5) zu ihrer definierten Verschiebung eine Hebelanordnung
angelenkt ist.
2. Spanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hebelanordnung eine Antriebseinrichtung (17) und einen Hebel (11) aufweist,
der mit einer Seite an einem an der Achse (5) angeordneten Lager (13) beweglich
und in einer in seiner Längserstreckung vorgesehenen Lagerstelle (15) kippbar
gelagert ist sowie weiterhin an seiner anderen Seite mit der Antriebseinrichtung (17)
in Verbindung steht.
3. Spanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlwelle (4.1) mit einem steuerbaren Drehantriebs- und Winkelmeßsystem (10.1)
in Verbindung steht.
4. Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflage (4.7) eine Arretierungsbohrung (4.8) für einen
Arretierstift (18) sowie einen Sicherungsstift (4.9) zur Drehlagepositionierung und
Fixierung der Startposition des Werkstückes (3) gegenüber der
Bearbeitungseinrichtung aufweist.
5. Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckring (7) vorzugsweise axial geteilt ist und an seiner
Oberseite eine Ringnut (7.1) aufweist, die mit einem Ringkonus (6.1) in Verbindung
steht, der an der mit der Achse (5) verbundenen Druckscheibe (6) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998156562 DE19856562C1 (de) | 1998-12-08 | 1998-12-08 | Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998156562 DE19856562C1 (de) | 1998-12-08 | 1998-12-08 | Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19856562C1 true DE19856562C1 (de) | 2000-05-18 |
Family
ID=7890366
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998156562 Expired - Fee Related DE19856562C1 (de) | 1998-12-08 | 1998-12-08 | Spanneinrichtung für scheibenförmige Werkstücke |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19856562C1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN115194522A (zh) * | 2022-08-31 | 2022-10-18 | 北京精雕精密机械制造有限公司 | 一种轴套类工件多角度侧孔加工的装夹装置 |
| CN116783033A (zh) * | 2022-01-18 | 2023-09-19 | 雅马哈智能机器控股株式会社 | 工件保持系统及工件保持装置 |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3571872A (en) * | 1968-07-30 | 1971-03-23 | La Salle Machine Tool | Pallet locating and clamping apparatus |
| DE2227836A1 (de) * | 1971-06-30 | 1973-01-18 | Elektromaschinenbau Veb K | Einrichtung zum einspannen und gleichzeitigen ueberwachen der vorgenommenen werkstueckeinspannung fuer platinen mit zentrierbohrung |
| DE3421496A1 (de) * | 1984-06-08 | 1985-12-12 | Weh, Erwin, 7918 Illertissen | Spannvorrichtung |
| DE4209999A1 (de) * | 1992-03-27 | 1993-09-30 | Claus Schmidt | Spannfutter für Werkzeugmaschinen |
-
1998
- 1998-12-08 DE DE1998156562 patent/DE19856562C1/de not_active Expired - Fee Related
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