DE19855029A1 - Begrenzungsschere - Google Patents
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Abstract
Begrenzungsschere (14) für einen in einem Blendrahmen (13) angeordneten Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel (11), bestehend mindestens aus einer Begrenzungsschere (14) die an ihrem einen Ende (15) in einem Führungsteil (16) und an ihrem anderen Ende (17) in einem ortsfest gehaltenen Scherenlagerbock (18) jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist, wobei das Führungsteil (16) in einer Führungsnut (19) längsverschieblich geführt ist, und die Begrenzungsschere (14) Verbindungsmittel (45, 46, 47) aufweist, mit den sie durch eine verrastende Verbindung (50) mit dem Scherenlagerbock (18) in einer diesem zugeordneten Aufnahme (41) verbindbar ist. Vorzugsweise ist der Aufnahme (41) wenigstens ein Federglied (40) zugeordnet, das die selbsttätige verrastende Verbindung (50) bewirkt. Das Führungsteil ist mit eine Bremsvorrichtung (60) versehen, die ein wenigstens eine Keilflanke (64) aufweisendes Funktionsmittel (Spreizkeil 61) aufweist, das zusammen mit dem Führungsteil (16) ein in einer unwirksamen Ausgangslage (62) stoffschlüssig mit dem Führungsteil (16) verbundenes, integrales Bauteil (90) bildet, wobei das Funktionsmittel (Spreizkeil 61) mittels eines Stellgliedes (67) aus dem integralen Stoffschluß (Verbindungsstege 63) von dem Führungsteil (16) mittels Krafteinwirkung trennbar und in eine Funktionslage (74) überführbar ist, in der die Keilflanke (64) mit wenigstens einer kongruenten Rampenfläche (72) des Führungsteils (16) in Wirkverbindung tritt zwecks Erzeugung einer mit dem ...
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Begrenzungsschere für einen in einem
Blendrahmen angeordneten Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel, bestehend
mindestens aus einer Begrenzungsschere, die an ihrem einen Ende in einem
Führungsteil und an ihrem anderen Ende in einem ortsfest gehaltenen
Scherenlagerbock jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist, wobei das Führungsteil
in einer Führungsnut längsverschieblich geführt ist sowie ein Führungsteil mit
einer Bremsvorrichtung nebst Handhabungseinheit und ein Halbzeug eines
derartigen Führungsteils.
Begrenzungsscheren für einen in einem Blendrahmen angeordneten Dreh-,
Drehkipp- oder Kippdrehflügel als solche sind bekannt. Sie dienen der
Begrenzung des Dreh- bzw. Kippbereiches, also allgemein der Schwenk
bewegung des betreffenden Flügels, meist zu 90°.
Eine derartige Begrenzungsschere - auch als Falzschere bezeichnet - ist für einen
in einem Blendrahmen angeordneten Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel aus
der DE 44 07 245 bekannt geworden.
Die bekannte Begrenzungsschere weist an ihren Enden Lageraugen auf, die
jeweils auf einem Gelenkstift der Scherenlager schwenkbar gelagert sind. Ein
erster Gelenkstift ist jeweils Teil eines blendrahmenseitigen und ein zweiter
Gelenkstift Teil des flügelseitigen Scherenlagers. Die Position der Scherenlager
werden mittels einer Schablone eingerichtet und dann zum Zwecke der
Vormontage durch Einschlagen in den Rahmen verankert, wobei sich eine an der
Unterseite der Scherenlager angebrachte Schneidkante im Flügel- bzw.
Blendrahmen einschneidet. Anschließend erfolgt die Verankerung der
Scherenlager mittels in Blend- bzw. Fensterrahmen einzudrehende Schrauben.
Die bekannte Falzschere ist zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden
teleskopartigen Teile jeweils eine Kurvennut aufweisen in der jeweils ein Haltestift
verschieblich gleitet. Die Kurvennut weist ferner Rasten auf, in welche die
Haltestifte beim Durcheilen der Kurvennut eingreifen und eine Bremswirkung
erzielen.
Bei der bekannten Falzschere ist zum einen die Montage umständlich und
zeitraubend und zum anderen werden durch das Einschlagen der Scherenlager in
Blendrahmen und Fensterrahmen diese leicht beschädigt. Die örtliche
Beschädigung kann bedingt durch klimatischen Einfluß zu unbemerkter Erosion
des Rahmens führen. Die Erosion kann unerkannt die Festigkeit der
Verschraubung derart beeinträchtigen, daß diese sich unvermittelt lösen kann.
Darüber hinaus sind für den Transport aufwendige Sicherungsmaßnahmen
vorzunehmen und besondere Aufmerksamkeit den Kleinteilen zu widmen, da
diese auf der Baustellen leicht verloren gehen.
Eine weitere Begrenzungsschere ist unter der Bezeichnung WSS-Kippflügel- und
Begrenzungsschere von Wilhelm Schlechtendahl & Söhne auf dem Markt. Diese
Begrenzungsschere ist blendrahmenseitig in einem im Blendrahmenprofil
klemmbaren Rahmenblock ortsfest schwenkbar gelagert, wobei die Begren
zungsschere mit dem Rahmenblock fest verbunden ist. Flügelrahmenseitig ist ein
Führungsstück in einer Führungsnut längsverschieblich geführt, wobei die
Begrenzungsschere mit einem Lager an einem an dem Führungsstück
befindlichen Schwenkzapfen schwenkbar gelagert verbunden und mittels eines
Sicherungsbleches gehalten ist. Das Führungsstück weist auf der dem
Schwenkzapfen gegenüberliegenden Seite, also der Rückseite, einen von einer
Spannschraube spannbaren, axial sich ausbildenden Spannbogen auf, der je nach
Spannung eine Bremswirkung in der Führungsnut ausübt. Ein in der Führungsnut
klemmbarer Anschlag begrenzt den Verschiebeweg des Führungsstücks und
bestimmt damit den Schwenkbereich des Fensterflügels.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Führungsteil für eine
Begrenzungsschere, das in einem Blendrahmen oder Dreh-, Drehkipp- oder
Kippdrehflügel angeordneten ist, bestehend mindestens aus einer Begrenzungs
schere die an dem einen Ende in dem Führungsteil und dem anderen Ende in
einem Scherenlagerbock jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist, wobei das
Führungsteil in einer Führungsnut längsverschieblich geführt ist und eine
Bremsvorrichtung aufweist.
Es ist bekannt, Begrenzungsscheren einerseits ortsfest schwenkbar und
andererseits schwenkbar an einem Führungsteil und dieses wiederum in einer
Führungsnut längsverschieblich gelagert anzuordnen. Auch ist es bekannt, sog.
Bremsen dem Führungsteil zuzuordnen, die ein zu rasches Durcheilen des
Führungsteils der Führungsnut und damit Ausschwenken des Fenster- oder
Türflügels vermeiden. Problematisch ist jedoch die Justage der Bauteile und
insbesondere der Begrenzungsschere selbst, wie dies der DE 44 07 245 zu
entnehmen ist, die hierfür eine spezielle Vorrichtung vorsieht.
Aus der EP 0 538 586 ist eine weitere Begrenzungsschere bekanntgeworden,
welche auf einer rahmenseitig angebrachten Grundplatte verschieb- und justierbar
gelagert ist, wodurch der Fensterflügel in eingebautem Zustand den
Erfordernissen entsprechend geringfügig nachgerichtet werden kann.
Die Vielzahl der beteiligten Bauteile erfordern, wie eingangs erwähnt, einen
entsprechend hohen Aufwand bei der Lagerhaltung und der Montage. Auch ist die
Herstellung teuer und die Bevorratung der Bauteile folglich entsprechend
umfangreich. Die Bindung von Ressourcen ist gemessen am Wert der Bauteile
unverhältnismäßig hoch.
Auch ist die Einbruchssicherheit zu berücksichtigen. Die bekannten
Begrenzungsscheren vermögen vielfach einem Einbruchsversuch nur begrenzt
standzuhalten, da aufgrund der beengten Platzverhältnisse die Sicherungsmittel
mehr oder weniger leicht zugänglich sind, um die Montage der
Begrenzungsschiene nicht zu schwierig und damit zeitaufwendig zu gestalten.
Zur Befestigung des Blendrahmens im Mauerwerk sind auf der Baustelle die
Flügel vom Blendrahmen i.d.R. zu trennen, oder zumindest die Begren
zungsschere auszuhängen um einen paßgerechten Einbau zu ermöglichen. Dies
erfordert einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der Montage. Zudem besteht latent
erhebliche Verletzungsgefahr, da beim Ausbau und/oder Einbau der Flügel aus
dem bzw. in den Blendrahmen schwere Quetschungen insbesondere der Hände
oder Finger verursacht werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Begrenzungsschere zu schaffen, die
geringen Bauteileaufwand aufweist, leicht transportier- und einfach montierbar
sowie bedienungssicher ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Begrenzungsschere nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1 dadurch gelöst, daß die Begrenzungsschere Verbin
dungsmittel aufweist, mit den sie durch eine verrastende Verbindung mit dem
Scherenlagerbock in einer diesem zugeordneten Aufnahme verbindbar ist.
Die verrastende Verbindung der Begrenzungsschere aus der unwirksamen
Stellung heraus mit dem ortsfest angeordneten Scherenlagerbock ermöglicht eine
besonders rasche und handhabungssichere Montage. Der Zeitraum, während
dessen Teile ungesichert sind, und so eine Verletzungsgefahr darstellen, ist auf
ein Minimum begrenzt. Sofort nach dem Verbinden ist die betreffende
Begrenzungsschere gesichert. Die Montage ist unkompliziert und auch von
weniger versierten Personen ausführbar. Schließlich sind zur Montage auch keine
speziellen Vorrichtungen erforderlich. Auf überraschend einfache Weise löst der
Gegenstand nach der Erfindung mehrere, zusammenhängende Aufgaben.
Insbesondere ist neben der kostengünstigen Fertigung und Bevorratung auch die
Sicherheit verbessert, da die verrastende Verbindung von außen kaum zugänglich
ist.
Vorteilhaft ist Merkmal der Erfindung das Verbindungsmittel aus einem
Pilzkopfzapfen gebildet, der an seinem einen Ende mit der Begrenzungsschere
fest verbunden ist, an seinem anderen Ende eine Anlaufschräge und im Bereich
der Anlaufschräge eine Hinterschneidung aufweist, wobei der Pilzkopfzapfen in
der Aufnahme mit der Hinterschneidung verrastend axial fixierbar und in der
Aufnahme schwenkbar gelagert ist. Hierdurch ist eine besonders einfache
Herstellung bei hoher funktionaler Sicherheit gegeben.
Vorteilhaft ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung, daß der Aufnahme
wenigstens ein Federglied zugeordnet ist, das die verrastende Verbindung
selbsttätig bewirkt, wodurch die Begrenzungsschere entsprechend den
Erfordernissen unterschiedlicher Baugrößen und Gewichten einfach anpaßbar ist
und beim Einbau keine zusätzlichen Vorrichtungen und dgl. notwendig sind.
Erfindungsgemäß ist nach einem weiteren Merkmal das Federglied an seinem
einen Ende schwenkbar und bezüglich des axialen Freiheitsgrades gefesselt und
an seinem anderen Ende bezüglich zweier Freiheitsgrade gefesselt gelagert ist,
wobei die Aufnahme für den Pilzkopfzapfen etwa in der Mitte des Federgliedes
angeordnet ist. Dies erleichtert die Montage erheblich, wobei gleichzeitig eine
sichere Verbindung von Pilzkopfzapfen und Aufnahme erzielt wird.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weist das Federglied an seinem
schwenkbaren Ende wenigstens ein Stellmittel vorzugsweise in Form eines Innen
sechskants oder dgl. auf. Hierdurch ist ebenfalls die Montage bzw. Demontage
erleichtert, da die selbsttätig verrastende Verbindung von Begrenzungsschere und
Scherenlagerbock mit entsprechendem Werkzeug lösbar ist.
Vorteilhaft weist das Federglied einen Lagerzapfen auf, der mit einer
Schnappverbindung versehen ist, wobei der Lagerzapfen in einer Lagerbohrung
des Scherenlagerbockes schwenkbar gelagert ist und die Schnappverbindung den
Lagerzapfen in einer axialen Richtung fixiert, was die Herstellung sowie die
Montage weiter vereinfacht.
Vorzugsweise weist das Federglied wenigstens ein Abstandsmittel auf, das sich
beim verrastenden Einführen des Verbindungsmittels gegen eine Wandung der
Nut abstützt. Hierdurch wird ohne zusätzliche Mittel gewährleistet, daß beim
späteren Verbinden des Pilzkopfzapfens mit dem Scherenlagerbock die
verrastende Verbindung sicher zu Stande kommt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Federglied in der Nut im
eingesetzten Zustand von dem Scherenlagerbock von außen unzugänglich
behaust, wodurch Manipulationen erschwert werden.
Vorteilhaft weist das Federglied insbesondere im Bereich der Aufnahme einen
viereckigen Querschnitt auf. Hierdurch wird eine gute federtechnische
Materialausnutzung bewirkt. Optional weist das Federglied ebenfalls im Bereich
der Aufnahme parallel zu dem Lagerzapfen wenigstens eine hohl gewölbte
Rundung auf, welche die verrastende Verbindung durch Erweiterung der
Wirkfläche verstärkt.
Im wesentlichen weist der Scherenlagerbock nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung eine gestreckte Form auf und ist mit einem Halteglied vorzugsweise in
der Nut des Blendrahmens mittels eines Spannglieds feststellbar.
Vorteilhaft weist der Scherenlagerbock eine symmetrische Form auf, wobei das
Halteglied mittig angeordnet ist. Hierdurch ist die Bevorratung weiter entlastet, da
der Scherenlagerbock sowohl für Links- als auch für Rechtsanschlag geeignet ist.
Das Halteglied weist ferner Mittel zum zwei-achsigen Fesseln des Federgliedes
auf, die insbesondere in Form von Nasen leicht am Halteglied anformbar sind.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Federglied in Längsrichtung
des Scherenlagerbockes ausgerichtet, wobei sich in sofern eine Bevorteilung
ergibt, daß sich die Federeigenschaft nicht nur auf den Werkstoff, sondern auch
nach der Länge die in diesem Fall frei wählbar ist, beeinflussen läßt. Daraus ergibt
sich eine bessere elastische Eigenschaft.
Von besonderem Vorteil ist, daß das Federglied in Belastungsrichtung der
Begrenzungsschere liegt und der Pilzkopfzapfen formschlüssig im
Scherenlagerbock aufgenommen ist. Hierdurch wird nachhaltig ein zusätzlicher
Halt der durch Druck beaufschlagten Begrenzungsschere an der verrastenden
Verbindung erzielt, wobei sich der Druck auf eine größere Angriffsfläche verteilen
kann und damit eine Druckspannung verkleinert.
Bestandteil einer Begrenzungsschere für einen in einem Blendrahmen ange
ordneten Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel ist vielfach ein eine
Bremsvorrichtung aufweisendes Führungsteil, das am Ende der Begren
zungsschere schwenk-gelenkig gelagert und in einer Führungsnut längsver
schieblich geführt ist. Am anderen Ende ist die Begrenzungsschere schwenk
gelenkig in einem Scherenlagerbock aufgenommen.
Ein derartiges Führungsteil unterliegt als sich bewegendes Bauteil einem hohen
Verschleiß. Andererseits ist es für eine ordnungsgemäße Funktion der
Begrenzungsschere von ausschlaggebender Bedeutung. Bei dem eingangs
erwähnten, bekannten Führungsteil wird die Bremswirkung durch einen
brückenartigen Biegeabschnitt des in der Führungsnut gleitenden, nach innen
weisenden Bodens des Führungsteils einerseits und durch Abstützen an der
Begrenzungsschere zugewandten Flächen der Führungsnut andererseits bewirkt.
Die Materialbelastung ist dabei vergleichsweise hoch. Ein Bruch des
Biegeabschnittes führt zur sofortigen und nachhaltigen Funktionsstörung. Die der
Begrenzungsschere zugewandte Fläche der Führungsnut übt hierbei auf das
Führungsteil großen Einfluß aus. Kerben, Grate und dgl. schaben an dem
Führungsteil und können die Bremswirkung drastisch beeinträchtigen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt daher darin, ein Führungsteil
insbesondere für die angegebene Begrenzungsschere zu schaffen, das bei
geringem Aufwand, was Herstellung, Bevorratung und Einbau anbelangt, ein
Höchstmaß an Funktionssicherheit aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Bremsvorrichtung
ein wenigstens eine Keilflanke aufweisendes Funktionsmittel (Spreizkeil) aufweist,
das zusammen mit dem Führungsteil ein in einer unwirksamen Ausgangslage
stoffschlüssig mit dem Führungsteil verbundenes, integrales Bauteil bildet, wobei
das Funktionsmittel (Spreizkeil) mittels eines Stellgliedes aus dem integralen
Stoffschluß (Verbindungsstege) von dem Führungsteil mittels Krafteinwirkung
trennbar (Sollbruchstelle) und in eine Funktionslage überführbar ist, in der die
Keilflanke mit wenigstens einer kongruenten Rampenfläche des Führungsteils in
Wirkverbindung tritt zwecks Erzeugung einer mit dem Stellglied variabel
einstellbaren Bremswirkung in der Führungsnut. Hierbei ist der Stoffschluß
vorzugsweise durch sog. Filmscharniere verkörpert. Ein derartiges Führungsteil
zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß es auf spritzgußtechnischem Wege als
Massengut leicht herstellbar ist und vorzugsweise die Bremswirkung auf die
Wangen der Führungsnut einwirkt. Hierdurch ist das Material des Führungsteils
vor schabenden Kanten und dgl. weitgehend geschützt und die Bremswirkung
über einen langen Zeitraum nahezu konstant haltbar. Der Einbau als solcher ist
sehr einfach, da bei der Vormontage keine speziellen Teile der Bremse in die Nut
bzw. das Führungsstück einzuführen sind, sondern das Führungsstück lediglich in
die Führungsnut einzusetzen ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist über das Stellglied mittels als Zug
wirksam werdender Krafteinwirkung sowohl das Funktionsmittel (Spreizkeil) aus
dem integralen Stoffschluss - insbesondere in Form von Filmscharnieren oder dgl.
ausgeführt - lösbar als auch mit dem Stellglied die Bremswirkung einstellbar.
Hierdurch ist bei der Montage mittels des Stellgliedes zum einen der Spreizkeil
separier- und zugleich zum anderen die Bremswirkung in einem Arbeitsgang
dauerhaft justierbar.
Erfindungsgemäß ist das Stellglied im wesentlichen in Längsrichtung sich
erstreckend, sich einenends abstützend und das Führungsteil durchsetzend
angeordnet, wobei andernends die Begrenzungsschere schwenkbar gelagert
aufgenommen ist.
Durch die Relativausrichtung der Funktionsmittels an dem Führungsteil läßt sich
das Stellglied auf einfache Art und Weise montieren.
Vorteilhaft ist das Stellglied nach einem weiteren Merkmal der Erfindung in Form
einer Stellschraube ausgebildet, die das Führungsteil in Längsrichtung in einer das
Führungsteil durchsetzenden Bohrung durchdringt. Hierbei steht die Stellschraube
über ein Außengewinde mit einem Innengewinde des Funktionsmittels (Spreizkeil)
in unbelastetem Eingriff, wobei der Spreizkeil mit dem Führungsteil über vorzugs
weise zu dem Innengewinde symmetrisch angeordnete stoffschlüssige Ver
bindungsstege integral verbunden ist. Die Stellschraube ruht unbelastet mit einem
Bund, vorzugsweise dem Schraubenkopf äußerlich am Führungsteil, wobei durch
Eindrehen der Stellschraube zunächst diese mit ihrem Bund mit dem Führungsteil
in Wirkverbindung tritt. Beim weiteren Eindrehen wird das Funktionsmittel von den
Verbindungsstegen stofflich getrennt und das Funktionsmittel (Spreizkeil)
schließlich in eine eine Bremswirkung erzeugende Funktionslage überführt. Das
derart ausgebildete Führungsteil ist besonders leicht montierbar.
Besonders vorteilhaft für die Vormontage ist es, wenn nach einem weiteren
erfindungsgemäßen Merkmal das Führungsteil und die Begrenzungsschere
miteinander zu einer Handhabungseinheit verbunden sind. Hierdurch kann die
Handhabungseinheit in der Führungsnut sicher aufgenommen werden und mit
einem Anschlag gesichert werden. Vorzugsweise weist der Anschlag hierzu
wenigstens eine Klaue auf, welche die Begrenzungsschere im Bereich des
Pilzkopfzapfens angreift und die Handhabungseinheit so fixiert. Auf diese Weise
läßt sich vermeiden, daß die Begrenzungsschere beim ungesicherten Transport
beschädigt wird, da die Flügel- und Blendrahmen oftmals getrennt zum Bauwerk
transportiert werden.
Fertigungstechnisch von Vorteil ist gemäß der Erfindung ein Halbzeug für ein in
einer Führungsnut eines Blendrahmens oder eines Dreh-, Drehkipp- oder
Kippdrehflügels längsverschieblich geführtes Führungsteil zur Verbindung mit
einer Begrenzungsschere, die am einen Ende in dem Führungsteil und am
anderen Ende in einem Scherenlagerbock jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist,
wobei das Führungsteil Funktionsmittel einer Bremsvorrichtung aufweist, wenn
das Funktionsmittel der Bremsvorrichtung mittels wenigstens eines
Verbindungssteges dem Führungsteil in integraler stofflicher Verbindung
zugeordnet ist, wobei der Verbindungssteg wenigstens eine Sollbruchstelle
aufweist zwecks späteren Separierung und Überführung des Funktionsmittels in
eine eine Bremswirkung erzeugende Funktionslage. Ein derartiges Halbzeug
erlaubt eine erhebliche Reduzierung des Herstellungsprozesses, insbesondere
dann, wenn es als Spritzgußmassenteil hergestellt ist.
Vorzugsweise besteht es aus einem Polymer, dem leicht die Eigenschaften in der
gewünschten Weise beeinflußbare Zusätze beimengbar sind.
Vorteilhaft weist das Führungsteil eine zur Längsachse symmetrische Form auf.
Vorteilhaft ist dabei das Funktionsmittel nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung im Wesentlichen als Spreizkeil mit wenigstens einer Keilflanke und
einem in Längsrichtung orientierten Innengewinde ausgebildet. Das Führungsteil
weist eine weitgehend mit dem Innengewinde fluchtende, das Führungsteil in
Längsrichtung durchsetzende Bohrung auf. Das Führungsteil selbst weist
wenigstens eine, insbesondere innenliegende, zu der Keilflanke kongruente
Rampenfläche auf.
Die vorliegende Erfindung vereint so die aufgabengemäße Forderung nach
einfacher Herstellung und Lagerhaltung mit einfacher und kostengünstiger
Montage vor Ort. Darüber hinaus erlaubt die erfindungsgemäße Ausbildung des
Führungsteils die Verwendung von Führungsnuten mit geringer Bauhöhe sowie
den Einsatz von sog. Euronuten (10 bis 14 mm) und reduziert den Aufwand an
Bauteilen.
Insbesondere bleibt auch die Krafteinleitung der Gelenkschere auf die Bremse im
wesentlichen konstant, so daß über einen langen Zeitraum eine gleichmäßige
Bremswirkung erzielbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines mehr oder weniger schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Gleiche Bauteile werden mit
jeweils gleicher Bezugsziffer bezeichnet.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Begrenzungsschere gemäß der Erfindung mit einem
Scherenlagerbock und einem Führungsteil an zwei Flügeln in
offenem Zustand,
Fig. 2 eine Begrenzungsschere eines Flügels nach Fig. 1 in teilweise und
gänzlich geöffnetem Zustand,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Scherenlagerbockes nach der Erfindung mit
einem Halteglied,
Fig. 4 eine Draufsicht des Scherenlagerbocks mit dem Halteglied,
Fig. 5a einen Querschnitt des Halteglieds,
Fig. 5b einen Querschnitt des Halteglieds mit angedeuteter Einbaulage in
einer Nut,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Scherenlagerbock vor dem Einführen eines
fest mit der Begrenzungsschere verbundenen Pilzkopfzapfens in
eine Aufnahme und einem ausgelenktem Federglied,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Scherenlagerbock mit in die Aufnahme
eingeführtem und in der Aufnahme mittels des Federgliedes
verrastetem Pilzkopfzapfen,
Fig. 8a einen Querschnitt durch die Aufnahme vor dem Einführen des
Pilzkopfzapfens in die Aufnahme,
Fig. 8b einen Querschnitt durch die Aufnahme beim Einführen des
Pilzkopfzapfens,
Fig. 8c einen Querschnitt durch die Aufnahme mit eingeführtem
Pilzkopfzapfen,
Fig. 9 eine Draufsicht auf den Scherenlagerbock vor dem Entfernen des
Pilzkopfzapfens der Begrenzungsschere aus der Aufnahme sowie
ausgelenktes Federglied,
Fig. 10a einen Querschnitt durch ein in einer Lagerbohrung ruhendes
Federglied mit angesetztem Werkzeug zum Entfernen der
Begrenzungsschere,
Fig. 10b einen Querschnitt durch die Aufnahme beim Entnehmen des
Pilzkopfzapfens,
Fig. 10c einen Querschnitt durch die Aufnahme mit entnommenem
Pilzkopfzapfen,
Fig. 11 eine Draufsicht auf ein Führungsteil mit Bremse nach der Erfindung
mit stoffschlüssig verbundenem Spreizkeil,
Fig. 12 eine Draufsicht auf ein Führungsteil nach Fig. 11 mit abgetrenntem
Spreizkeil,
Fig. 13 eine Ansicht im Querschnitt durch eine Führungsschiene mit
eingesetzter und mit einem Anschlag gesicherter
Begrenzungsschiene und
Fig. 14 ein Halbzeug eines Führungsteils nach der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine Anordnung 10 eines Drehflügels 11 in aufgeschwenktem Zustand
nach rechts bzw. links öffnend gezeigt. Die Drehflügel 11 sind jeweils über
Scharnierlager 12 mit einem Blendrahmen 13 verbunden.
Deutlich ist eine Begrenzungsschere 14 erkennbar, die an ihrem einen Ende 15 in
einem Führungsteil 16 und an ihrem anderen Ende 17 in einem Scherenlagerbock
18 jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist. Das Führungsteil 16 ist in einer
Führungsnut 19 längsverschieblich geführt. Sein Bewegungsbereich wird in
Offenrichtung 20 des Flügels 11 von einem Anschlag 21 begrenzt. Mit dem
Anschlag 21 wird der Öffnungswinkel - meist zu 90° - festgelegt. Der
Scherenlagerbock 18 ist in einer Nut 22 des Blendrahmens 13 ortsfest im Bereich
des Scharnierlagers 12 fixiert angeordnet.
Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, wird das Führungsteil 16 in der
Führungsnut 19 des Flügels 11 beim Öffnen zum, und beim Schließen vom
Anschlag 21 weg bewegt.
Die Zuordnung des Scherenlagerbockes 18 und des Führungsteils 16 kann auch
umgekehrt ausgeführt sein, also derart, daß der Scherenlagerbock 18 dem
Drehflügel 11 und das Führungsteil 16 dem Blendrahmen 13 zugeordnet ist.
Bezugnehmend auf die Fig. 3 bis 5 wird nachfolgend der in der Nut 22 des
Blendrahmens 13 fixiert angeordnete Scherenlagerbock 18 erläutert. Der
Scherenlagerbock 18 weist eine im wesentlichen symmetrische, gestreckte Form
auf und ist mit einem mittig angeordneten Halteglied 30 in der Nut 22 des
Blendrahmens 13 mittels eines Spannglieds 31 feststellbar. Das Spannglied 31 ist
quer zur Längsachse des Scherenlagerbockes 18 in bezug auf die Nut 22 in
einem Schränkungswinkel α geneigt angeordnet. Die der Nut 22 zugewandte
Seite des Spannglieds 31 weist eine Fixierspitze 32 auf, die von einem Druckkegel
33 gefolgt ist, dessen Flankenwinkel β weitgehend dem Schränkungswinkel α
entspricht. Tritt das Spannglied 31 in Form einer Madenschraube in Funktion, so
entfaltet zunächst die Fixierspitze 32 eine haltende Wirkung. Dies ist für die rasche
Montage von großem Vorteil, da die Nut 22 als solche nicht unnötig beschädigt
wird. Ist die gewünschte Position erreicht, so tritt in einem zweiten Schritt das
Spannglied 31 vollends mit der Nut 22 in Wirkverbindung, indem der Druckkegel
33 sich in einer Wandung 23 der Nut 22 eine leichte Mulde 34 schaffend eindrückt
und so eine semi-formschlüssige Verbindung schafft, wie dies die Fig. 5a und 5b
zeigen.
Das Halteglied 30 ruht mittig in einer Ausnehmung 35 des Scherenlagerbockes
18, der an seinen distalen Enden jeweils eine abgestufte Lagerbohrung 36
aufweist, in der ein mit einer Schnappverbindung 37 versehener Lagerzapfen 38
eines Federgliedes 40 eingreift. Das Federglied 40 ist in Längsrichtung des
Scherenlagerbockes 18 ausgerichtet. Außerdem ist das Federglied 40 in bezug
auf den Scherenlagerbock 18 an seinem einen Ende schwenkbar gelagert und
mittels der Schnappverbindung 37 in axialer Richtung in der Lagerbohrung 36
fixiert. An seinem anderen Ende ist das Federglied 40 in an dem Halteglied 30
angeformten Nasen 39 als Mittel zum zweiachsigen Fesseln des Federgliedes 40
gehalten.
Etwa mittig zum Federglied 40 ist eine Aufnahme 41 angeordnet, die im
wesentlichen einen viereckigen Querschnitt aufweist. Das Federglied 40 greift
zwischen die Nasen 39 ein, wobei das Federglied 40 die Aufnahme 41 teilweise
überdeckend kreuzt. Bei in die Nut 22 eingesetztem Scherenlagerbock 18 ist das
Federglied 40 als solches von außen unzugänglich behaust.
In den Fig. 6 bis 8 ist das Zusammenwirken von Begrenzungsschere 14 und
Scherenlagerbock 18 gezeigt. Mit der Begrenzungsschere 14 ist an ihrem anderen
Ende 17 ein Pilzkopfzapfen 45 fest verbunden, der ein Verbindungsmittel zu dem
Scherenlagerbock 18 bildet. Der Pilzkopfzapfen 45 weist eine Anlaufschräge 46
auf, die gefolgt ist von einer Hinterschneidung 47. Ist die Begrenzungsschere 14
mit dem Scherenlagerbock 18 nach dem Einbau von Flügel 11 und Blendrahmen
13 in das Mauerwerk zu verbinden, wird der Pilzkopfzapfen 45 in die Aufnahme
41 eingedrückt, wobei das Federglied 40 von der Anlaufschräge 46 in der
Lagerbohrung 36 des Scherenlagerbockes 18 schwenkend auslenkt um
schließlich in der Hinterschneidung 47 verrastend einzugreifen, wodurch eine
axiale Fixierung bei gleichzeitig schwenkbar gelagerter Verbindung 50 bewirkbar
ist.
Das Federglied 40 weist beidseits der Aufnahme 41 angeordnete Abstandsmittel
42 in Form von stiftförmigen, gerundeten Ansätzen auf, welche sich beim
Einführen des Pilzkopfzapfens 45 in die Aufnahme 41 an der inneren Wandung 23
der Nut 22 abstützen und ein Ausweichen in axialer Richtung des Federglieds 40
vermeiden.
Die Begrenzungsschere 14 ist also über ein Verbindungsmittel mit dem sie aus
einer unwirksamen Stellung mittels einer verrastenden Verbindung 50 mit dem
Scherenlagerbock 18 in der in diesem zugeordneten Aufnahme 41 funktionelle
entsprechend den Montagebedürfnissen verbindbar. Hierzu können auch mehrere
Federglieder 40 zugeordnet werden, die in Belastungsrichtung der
Begrenzungsschere 14 liegen, die die verrastende Verbindung 50 bewirken und
die Begrenzungsschere 14 sichern. Ferner ist das Federglied 40 im Bereich der
Aufnahme 41 mit einer hohl gewölbten, parallel zu dem Lagerzapfen 38
angeordneten Rundung 43 versehen, welche das Federglied 40 tiefer in die
Hinterschneidung 47 eingreifen läßt und eine größere Verrastungsbelastbarkeit
ermöglicht. Wie aus den Fig. 3, 6, 7 und 9 ersichtlich, ist die hohl gewölbte
Rundung 43 symmetrisch an dem Federglied 40 angebracht, so daß es sowohl für
das linke als auch für das rechte Federglied 40 einsetzbar ist.
An dem schwenkbaren Ende, also dem Lagerzapfen 38 des Federgliedes 40 weist
dieser ein zentrisch angeordnetes Stellmittel in Form eines Innensechskants 44
oder dgl. auf; vgl. Fig. 3, 6, 7, 9 und 10a. Hiermit ist die verrastende Verbindung
50 von Begrenzungsschere 14 und Scherenlagerblock 18 lösbar, indem ein ent
sprechendes Werkzeug 46 eingesetzt wird und das Federglied 40 aus der Hinter
schneidung 47 geschwenkt wird, wodurch der Pilzkopfzapfen 45 aus der
Aufnahme 41 lösbar ist; vgl. Fig. 10b und 10c. Durch spezielle Gestaltung des
Stellmittels 45 und des zugehörigen Werkzeuges 48 kann ein hohes Maß an
Widerstand gegen unbeabsichtigtes Lösen erzielt werden.
An der dem Scherenlagerbock 18 gegenüberliegenden Ende 15 der Begrenzungs
schere 14 ist - wie in Fig. 1 angedeutet - das Führungsteil 16 schwenkgelenkig
gelagert und in einer Führungsnut 19 längsverschieblich geführt. Das Führungsteil
16 weist ferner eine Bremsvorrichtung 60 auf, wie in Fig. 1 gezeigt ist.
Der funktionell noch nicht eingestellte Zustand, also eine unwirksame Stellung 62
des Führungsteils 16 ist in Fig. 11 genauer dargestellt. Das Führungsteil 16 ist dort
mit der Bremsvorrichtung 60 gezeigt, wobei ein Teil der Bremsvorrichtung 60 in
Form eines Spreizkeiles 61, der in unwirksamer Stellung 62 stoffschlüssig über
zwei Filmscharniere 63 mit dem Führungsteil 16 verbunden ist. Der Spreizkeil 61
weist symmetrisch angeordnete Keilflanken 64 und ein zwischen diesen angeord
netes Innengewinde 65 auf. Das Führungsteil 16 wird an der, der schwenk
gelenkigen Lagerung der Begrenzungsschere 14 gegenüberliegenden Seite von
einem, im wesentlichen sich in Längsrichtung erstreckenden Stellglied in Form
einer Stellschraube 67 mit einem Außengewinde 68 in einer das Führungsteil 16
durchsetzenden Bohrung 69 durchdrungen, das in das Innengewinde 65 des
Spreizkeils 61 unbelastet eingreift. Wie in Fig. 11 deutlich zu erkennen ist, weist
die Stellschraube 67 einen die Bohrung 69 überdeckenden Schraubenkopf 70 mit
einem Bund 75 auf, der mittels eines Werkzeugs 71 mit entsprechender
Ausbildung bewegbar ist.
Innerhalb des Führungsteils 16 sind zu den Keilflanken 64 des Spreizkeils 61
kongruent ausgebildete Rampenflächen 72 beabstandet angeordnet, denen
jeweils Brückenglieder 76 zugeordnet sind.
Wird, wie in Fig. 11 angedeutet, die Stellschraube 67 mittels des Werkzeugs 71
eingedreht, so gelangt zunächst der Schraubenkopf 70 mit seinem Bund 75 mit
der Außenseite 73 des Führungsteils 16 in Anlage. Beim weiteren Eindrehen der
Stellschraube 67 werden die stoffschlüssigen Verbindungen, also die den
Spreizkeil 61 mit dem Führungsteil 16 verbindenden Filmscharniere 63 mittels
Überschreiten der Zugfestigkeit an Sollbruchstellen 91 durchtrennt. In einem
weiteren Schritt gelangen der Spreizkeil 61 in seine Funktionslage 74, in der die
Keilflanken 64 mit den Rampenflächen 72 des Führungsteils 16 in Wirkverbindung
treten. Die gewünschte Bremswirkung wird dann mittels der Stellschraube 67
eingestellt. Da das Führungsteil 16 in der Führungsnut 19 mit geringem Spiel läuft,
treten nur kleine Dehnungen im Bereich der Rampenflächen 72 auf, die zum einen
durch die elastischen Materialeigenschaften des in der Regel aus einem Polymer
bestehenden Führungsteils 16 an sich kompensiert werden. Zum anderen besteht
durch entsprechende Ausbildung der Brückenglieder 76 eine weitere komfortable
Einflußnahme auf das strukturmechanische Verhalten des Führungsteils 16.
Das Stellglied, verkörpert durch die Stellschraube 67, trennt demnach mittels Zug
wirksam werdender Krafteinwirkung den durch die Filmscharniere 63 bestehenden
integralen Stoffschluß an den Sollbruchstellen 91, und bewirkt ebenfalls durch Zug
die variable Einstellung der Bremswirkung.
Wie die Fig. 11 und 12 zeigen, sind das Führungsteil 16 und die
Begrenzungsschere 14 miteinander zu einer Handhabungseinheit 80 verbunden.
Die Handhabungseinheit 80 ist mit in unwirksamer Stellung 62 befindlichem
Spreizkeil 61 dargestellt, wobei das Werkzeug 71 zum Justieren angesetzt ist. Das
Spannmittel 67 ist noch nicht kraftbeaufschlagt. Die Sollbruchstellen 91 sind noch
in Takt.
Hingegen ist in Fig. 12 die Handhabungseinheit 80 in der bremstechnisch
wirksamen Funktionslage 74 gezeigt. Die Sollbruchstellen 91 sind aufgrund der
von dem Spannmittel 67 erzeugten Zugkraft durchtrennt. Die Keilflanken 64 des
Spreizkeils 61 stehen mit den Rampenflächen 72 des Führungsstücks 16 in
Wirkverbindung.
Wie aus Fig. 13 ersichtlich ist, ist die Handhabungseinheit 80 in der Führungsnut
19 des Flügels 11 aufnehmbar, wobei das mit dem Pilzkopfzapfen 45 versehene
lose Ende mit dem Anschlag 21 als Transportsicherung gesichert ist. Hierzu weist
der Anschlag 21 an jedem Ende eine Klaue 82 auf, die die Begrenzungsschere 14
im Bereich des Pilzkopfzapfens 45 umgreift und die Handhabungseinheit 80 bzw.
die Begrenzungsschere 14 unter elastischer Verspannung der
Begrenzungsschere 14 sicher fixiert.
Der Anschlag 21 weist zur Befestigung in der Führungsnut 19 eine
Sicherungsschraube 83 auf. In Fig. 14 ist ein, vorzugsweise aus einem Polymer
mittels Spritzgußverfahren herstellbares Halbzeug 90 für ein Führungsteil 16 mit
im Inneren über zwei Verbindungsstege 63 in integralem Stoffschluß
verbundenem Funktionsmittel in Form des Spreizkeils 61 für die Bremsvorrichtung
60 gezeigt. Deutlich sind an den Verbindungsstegen 63 die Sollbruchstellen 91 zur
späteren Separierung mittels Zugkraft zu erkennen. Das Funktionsmittel 61,
verkörpert durch den Spreizkeil 61, weist zwei Keilflanken 64 auf, denen im
Inneren des Führungsteils 16 kongruent ausgebildete Rampenflächen 72
zugeordnet sind.
Das im wesentlichen zur Längsachse symmetrische Führungsteil 16 weist an
seinem einen Ende eine Querbohrung 92 auf, die zur späteren Aufnahme der
Begrenzungsschere 14 oder dgl. und an seinem anderen Ende eine Längs
bohrung 69 auf. Fluchtend zu der Längsbohrung 69 ist in dem das Funktionsmittel
verkörpernden Spreizkeil 61 das Innengewinde 65 angeordnet, zur späteren
Aufnahme des Stellgliedes 67, mit dem der Spreizkeil 61 von dem Führungsteil 16
durch Trennen der Verbindungsstege dann abtrennbar und in der gewünschten
Bremswirkung einstellbar ist.
10
Anordnung
11
Drehflügel
12
Scharnierlager
13
Blendrahmen
14
Begrenzungsschere
15
ein Ende
16
Führungsteil
17
anderes Ende
18
Scherenlagerbock
19
Führungsnut
20
Offenrichtung
21
Anschlag
22
Nut
23
Wandung
30
Halteglied
31
Spannglied/Madenschraube
32
Fixierspitze
33
Druckkegel
34
Mulde
35
Ausnehmung
36
Lagerbohrung
37
Schnappverbindung
38
Lagerzapfen
39
Nasen
40
Federglied
41
Aufnahme
42
Abstandsmittel/Ansätze
43
hohle Rundung
44
Stellmittel/Innensechskant
45
Pilzkopfzapfen
46
Anlaufschräge
47
Hinterschneidung
48
Werkzeug
50
eine verrastende Verbindung
60
Bremsvorrichtung
61
Funktionsmittel/Spreizkeil
62
unwirksame Stellung
63
Filmscharniere/Verbindungsstege
64
Keilflanken
65
Innengewinde
67
Stellschraube
68
Außengewinde
69
Bohrung
70
Schraubenkopf mit Bund
71
Werkzeug
72
Rampenflächen
73
Außenseite
74
Funktionslage
75
Bund
76
Brückenglied
80
Handhabungseinheit
82
Klaue
83
Sicherungsschraube
90
Halbzeug
91
Sollbruchstellen
92
Querbohrung
Claims (26)
1. Begrenzungsschere (14) für einen in einem Blendrahmen (13)
angeordneten Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel (11), bestehend
mindestens aus einer Begrenzungsschere (14) die an ihrem einen Ende
(15) in einem Führungsteil (16) und an ihrem anderen Ende (17) in einem
ortsfest gehaltenen Scherenlagerbock (18) jeweils schwenk-gelenkig
gelagert ist, wobei das Führungsteil (16) in einer Führungsnut (19) längs
verschieblich geführt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsschere(14)
Verbindungsmittel (45, 46, 47) aufweist, mit den sie durch eine verrastende
Verbindung (50) mit dem Scherenlagerbock (18) in einer diesem
zugeordneten Aufnahme (41) verbindbar ist.
2. Begrenzungsschere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (45, 46, 47) aus einem
Pilzkopfzapfen (45) gebildet ist, der an seinem einen Ende mit der
Begrenzungsschere (14) fest verbunden ist, an seinem anderen Ende eine
Anlaufschräge (47) und im Bereich der Anlaufschräge (47) eine
Hinterschneidung (46) aufweist, wobei der Pilzkopfzapfen (45) in der
Aufnahme (41) mit der Hinterschneidung (46) verrastend axial fixierbar und
in der Aufnahme (41) schwenkbar gelagert ist.
3. Begrenzungsschere nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahme (41) wenigstens ein
Federglied (40) zugeordnet ist, das die selbsttätige, verrastende Verbindung
(50) bewirkt.
4. Begrenzungsschere nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) an seinem einen Ende
schwenkbar und bezüglich des axialen Freiheitsgrades gefesselt, und an
seinem anderen Ende bezüglich zweier Freiheitsgrade gefesselt gelagert
ist, wobei die Aufnahme (41) für den Pilzkopfzapfen (45) etwa in der Mitte
des Federgliedes (40) angeordnet ist.
5. Begrenzungsschere nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) an seinem
schwenkbaren Ende wenigstens ein Stellmittel (Innensechskant 42)
aufweist zum Lösen der verrasteten Verbindung (50) von
Begrenzungsschere (14) und Scherenlagerbock (18).
6. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) einen Lagerzapfen (38)
aufweist, der mit einer Schnappverbindung (37) versehen ist, wobei der
Lagerzapfen (38) in einer Lagerbohrung (36) des Scherenlagerbockes (18)
schwenkbar gelagert ist und die Schnappverbindung (37) den Lagerzapfen
(38) in einer axialen Richtung fixiert.
7. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) wenigstens ein
Abstandsmittel (Nasen 39) aufweist, das sich beim verrastenden Einführen
des Verbindungsmittels (Lagerzapfen 38) gegen eine Wandung (23) der
Nut (22) abstützt.
8. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) in der Nut (22)
eingesetztem Zustand von dem Scherenlagerbock (18) von außen
unzugänglich behaust wird.
9. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 8
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) insbesondere im Bereich
der Aufnahme (41) einen viereckigen Querschnitt, und/oder im Bereich der
Aufnahme parallel zu dem Lagerzapfen wenigstens eine hohl gewölbte
Rundung aufweist.
10. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenlagerbock (18) im wesentlich
gestreckte Form aufweist und mit einem Halteglied (30) vorzugsweise in der
Nut (22) des Blendrahmens (13) mittels einem Spannglied (31) feststellbar
ist.
11. Begrenzungsschere nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenlagerbock (18) eine
symmetrische Form aufweist, wobei das Halteglied (30) mittig angeordnet
ist.
12. Begrenzungsschere nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (30) Mittel (Nasen 39) zum
zwei-achsigen Fesseln des Federgliedes (40) aufweist.
13. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) in Längsrichtung des
Scherenlagerbockes (18) ausgerichtet ist.
14. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (40) in Belastungsrichtung der
Begrenzungsschere (14) liegt, wobei der Pilzkopfzapfen (45) formschlüssig im
Scherenlagerbock (18) aufgenommen ist.
15. Führungsteil (16) für eine Begrenzungsschere (14), das in einen
Blendrahmen (13) oder Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügel (11) angeord
net ist, bestehend mindestens aus einer Begrenzungsschere (14), die am
einen Ende (15) in dem Führungsteil (16) und am anderen Ende (17) in
einem Scherenlagerbock (18) jeweils schwenk-gelenkig gelagert ist, wobei
das Führungsteil (16) in einer Führungsnut (19) längsverschieblich geführt
ist und eine Bremsvorrichtung (60) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsvorrichtung (60) ein wenigstens
eine Keilflanke (64) aufweisendes Funktionsmittel (Spreizkeil 61) aufweist,
das zusammen mit dem Führungsteil (16) ein in einer unwirksamen
Ausgangslage (62) stoffschlüssig mit dem Führungsteil (16) verbundenes,
integrales Bauteil (90) bildet, wobei das Funktionsmittel (Spreizkeil 61)
mittels eines Stellgliedes (67) aus dem integralen Stoffschluß
(Verbindungsstege 63) von dem Führungsteil (16) mittels Krafteinwirkung
trennbar und in eine Funktionslage (74) überführbar ist, in der die Keilflanke
(64) mit wenigstens einer kongruenten Rampenfläche (72) des
Führungsteils (16) in Wirkverbindung tritt zwecks Erzeugung einer mit dem
Stellglied (67) variabel einstellbaren Bremswirkung in der Führungsnut (19).
16. Führungsteil nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (67) mittels als Zug wirksam
werdender Krafteinwirkung sowohl das Funktionsmittel (Spreizteil 61) aus
dem integralen Stoffschluss (Verbindungsstege 63) lösbar als auch die
Bremswirkung einstellbar ist.
17. Führungsteil nach einem der Ansprüche 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (67) im wesentlichen in Längs
richtung sich erstreckend sich einenends abstützend (Außenseite 73) und
das Führungsteil (16) durchsetzend angeordnet ist, wobei andernends die
Begrenzungsschere (14) schwenkbar gelagert (Querbohrung 92)
aufgenommen ist.
18. Führungsteil nach wenigstens einem oder mehreren der Ansprüche
15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (67) in Form einer
Stellschraube ausgebildet ist, die das Führungsteil (16) in Längsrichtung in
einer das Führungsteil durchsetzenden Bohrung (69) durchdringt, über ein
Außengewinde (68) mit einem Innengewinde (65) des Funktionsmittels
(Spreizkeils 61) in unbelastetem Eingriff steht, wobei dieses mit dem
Führungsteil (16) über vorzugsweise zu dem Innengewinde (65)
symmetrisch angeordnete, stoffschlüssige Verbindungsstege (63) integral
verbunden ist und daß die Stellschraube (67) mit einem Bund, vorzugs
weise dem Schraubenkopf (70) äußerlich am Führungsteil (16) unbelastet
ruht, wobei durch Eindrehen der Stellschraube (67) zunächst diese mit
ihrem Bund (70) mit dem Führungsteil (16) in Wirkverbindung tritt und beim
weiteren Eindrehen die Verbindungsstege (63) stofflich trennt und
schließlich der Spreizkeil (61) in eine Bremswirkung erzeugende
Funktionslage (74) überführbar ist.
19. Begrenzungsschere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (16) und die
Begrenzungsschere zu einer Handhabungseinheit (80) miteinander
verbunden sind.
20. Begrenzungsschere nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungseinheit (80) in der
Führungsnut (19) sicher aufnehmbar und mit einem Anschlag (21) sicherbar
ist.
21. Begrenzungsschere nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (21) wenigstens eine Klaue
(82) aufweist, welche die Begrenzungsschere (14) im Bereich des
Pilzkopfzapfens (45) angreift und die Handhabungseinheit (80) so fixiert.
22. Halbzeug für ein in einer Führungsnut (19) eines Blendrahmens (13) oder
eines Dreh-, Drehkipp- oder Kippdrehflügels (11) längsverschieblich
geführtes Führungsteil (16) zur Verbindung mit einer Begrenzungsschere
(14), die an ihrem einen Ende (15) in dem Führungsteil (16) und an ihrem
anderen Ende (17) in einem Scherenlagerbock (18) jeweils schwenk
gelenkig gelagert ist, wobei das Führungsteil (16) Funktionsmittel (61) einer
Bremsvorrichtung (60) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsmittel (61) der
Bremsvorrichtung (60) mittels wenigstens eines Verbindungssteges (63)
dem Führungsteil (16) in integraler stofflicher Verbindung in einer
unwirksamen Stellung (62) zugeordnet ist, wobei der Verbindungssteg (63)
wenigstens eine Sollbruchstelle (91) aufweist zwecks späterer Separierung
und Überführung des Funktionsmittels (61) aus der unwirksamen Lage (62)
in eine eine Bremswirkung erzeugende Funktionslage (74).
23. Halbzeug für ein Führungsteil nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (16) zur Längsachse
symmetrische Form aufweist.
24. Halbzeug für ein Führungsteil nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsmittel (61) im wesentlichen als
Spreizkeil mit wenigstens einer Keilflanke (64) und einem in Längsrichtung
orientierten Innengewinde (65) ausgebildet ist, daß das Führungsteil (16)
eine weitgehend mit dem Innengewinde (65) fluchtende, das Führungsteil
(16) in Längsrichtung durchsetzende Bohrung (69) aufweist und daß das
Führungsteil (16) wenigstens eine zu der Keilflanke (64) kongruente
Rampenfläche (72) aufweist.
25. Halbzeug für ein Führungsteil nach einem oder mehreren der Ansprüche 22
bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halbzeug (90) als Spritzgußmassenteil
herstellbar ist.
26. Halbzeug für ein Führungsteil nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halbzeug (90) aus einem Polymer
besteht.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19855029A DE19855029C2 (de) | 1998-11-28 | 1998-11-28 | Begrenzungsschere und Halbzeug für ein Führungsteil zum Verbinden der Begrenzungsschere mit ihrem Drehflügel |
| ES99117159T ES2215351T3 (es) | 1998-11-28 | 1999-09-01 | Dispositivo limitador de tijeras. |
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