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DE19853212A1 - Formteil aus EPS-Schaumkunststoff - Google Patents

Formteil aus EPS-Schaumkunststoff

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Publication number
DE19853212A1
DE19853212A1 DE19853212A DE19853212A DE19853212A1 DE 19853212 A1 DE19853212 A1 DE 19853212A1 DE 19853212 A DE19853212 A DE 19853212A DE 19853212 A DE19853212 A DE 19853212A DE 19853212 A1 DE19853212 A1 DE 19853212A1
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DE
Germany
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plate
molding according
foam plastic
molding
eps
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853212A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Goetz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19853212A priority Critical patent/DE19853212A1/de
Publication of DE19853212A1 publication Critical patent/DE19853212A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Formteil aus EPS Schaumkunststoff (1) umfasst ein Einlegeteil (7) mit einem im Inneren des Formteils eingeschäumten Innenkörper (6) und wenigstens einem von außen greifbaren Verbindungsteil. Das Verbindungsteil weist Gewindebuchsen (9, 10), Steckverbindungen, Haken oder dgl. auf, die dazu vorgesehen sind, das Formteil mit einem anderen Gegenstand bzw. Bauteil fest zu verbinden oder anzulenken.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Formteil aus EPS- Schaumkunststoff. Expandierbare Polystyrole, die üblicherweise mit EPS bezeichnet werden, und sowohl aus reinem Polystyrol (PS) als auch aus Styrol-Copolymeren bzw. Polystyrol- Mischpolymerisaten, wie z. B. Styrol-/Acrylnitril- Copolymeren bestehen können, finden wegen ihrer geringen Dichte, guten Verarbeitbarkeit durch Sägen oder Schneiden, guten Wärme- und Schallisolierung auf verschiedenen Gebieten der Technik immer mehr Anwendung. Harte wie auch weiche EPS- Schaumkunststoffe werden als Verpackungsmaterial, im Bauwesen, als Polstermaterial, für Kühlmöbelisolierungen und als Beläge verwendet.
EPS wird durch Ausschäumen von zwischengelagerten vorgeschäumten Perlen zu beliebigen Formteilen mit Hilfe von Formteilschäumautomaten geformt.
Formteile aus EPS-Partikelschaumstoff, bei üblichen Dichten von 20-50 kg/m3, haben auf alle Fälle ein viel geringeres Gewicht als herkömmliche Teile mit denselben Abmessungen aus Holz, Metall oder nicht geschäumtem Kunststoff. Wenn es sich nicht um sehr einfache Formen, wie rechteckige Blöcke oder ebene Platten handelt, sind Formteile meistens einfacher herzustellen als Teile mit ähnlichen Abmessungen aus Holz, die durch relativ aufwendige Arbeitsgänge spanabhebend bearbeitet werden müssen. Es wäre daher in vielen Fällen, wo Gewicht oder Herstellungsvereinfachung eine gravierende Rolle spielen, wünschenswert, herkömmliche Bauteile aus Holz, Metall oder nicht geschäumtem Kunststoff durch Formteile aus EPS- Partikelschaumstoff zu ersetzen.
Formteile aus EPS-Partikelschaumstoff werden jedoch im allgemeinen nur unter Bedingungen eingesetzt, wo sie nur breitflächig verteilten Druckkräften widerstehen müssen, und nicht Torsionskräften, Scherkräften oder lokalisierten Ziehkräften, gegenüber welchen das Material allgemein eine schlechte Widerstandsfähigkeit aufweist.
Formteile aus EPS-Partikelschaumstoff werden z. B. als Wand oder Deckenverkleidungselemente verwendet. Sie werden an die Wandfläche geklebt, weil es kaum möglich ist, sie durch ein anderes Befestigungsmittel, wie z. B. mit Nägeln oder Schrauben an einer Wand oder einem Gerüst zu befestigen, ohne dass der Bereich in der EPS-Masse um die Schraube oder den Nagel herum bei mechanischer Beanspruchung zerreisst oder zerbröckelt.
Transportbehälter aus EPS-Partikelschaumstoff werden durch eine Nut-Feder-Befestigung, die sich über den ganzen Randbereich zwischen Deckel und Behälter erstreckt, durch Zusammendrücken verschlossen, weil ein lokal eingreifendes Verschlussmittel, wie z. B. eine Verschlußschnalle oder Haken, bald zum Verschleiss des Materials führen würde.
Es ist zwar schon bekannt, sogenannte Integralschaumstoffteile aus Polystyrol mit der "Thermoplast-Schaum-Guss"-Technik (TSG) zu formen. Diese Teile sind gekennzeichnet durch einen porösen Kern und eine nahezu massive Randzone. Sie finden Anwendung in der Möbelindustrie für spezifisch geformte Möbelteile und als Gehäuse für Fernsehapparate und dgl. Jedoch ist die Dichte dieser Teile noch relativ hoch, zwischen 500 kg/m3 und 800 kg/m3 je nach Verarbeitungsweise. Folglich ist die Gewichtseinsparung gegenüber üblichem Holz (Dichten bei 600 kg/m3-800 kg/m3) oder harten Holzfaserplatten (Dichte bei 1000 kg/m3) gering und der mengenmässige Konsum an relativ teuerem Kunststoff ist hoch.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Formteil aus EPS- Schaumkunststoff zu schaffen, das den mechanischen Belastungen und Anforderungen bei der Handhabung oder beim Zusammenwirken mit anderen Gegenständen bzw. Bauteilen oder Substraten besser gerecht wird als die herkömmlich ausgeschäumten EPS- Schaumkunststofformteile, und das geringere Dichten aufweist und weniger Kunststoff verbraucht als die Integralschaumstoffteile.
Diese Aufgabe löst ein Formteil aus EPS-Schaumkunststoff mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Formteiles ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die äussere Form des Formteils ist durch die ausgeschäumte Schaumkunststoffmasse bestimmt. Das Formteil weist ein Einlegeteil auf, das einen im Inneren des Schaumkunststoffs eingeschäumten Innenkörper und wenigstens ein von aussen greifbares Verbindungsteil aufweist. Vorzugsweise ist das Verbindungsteil mit Befestigungsmitteln versehen, die dazu vorgesehen sind, das Formteil über konjugierte Befestigungsmittel eines anderen Gegenstandes mit diesem Gegenstand zu verbinden.
Das Verbindungsteil des Einlegeteils kann schon bei der Herstellung des erfindungsgemässen Formteils verwendet werden:
Er kann nämlich mit entsprechenden Werkzeugen ergriffen werden, um in dem Formwerkzeug, in dem das erfindungsgemässe Formteil ausgeschäumt wird, so festgehalten zu werden, dass einerseits der Innenkörper des Einlegeteils von allen Seiten eingeschäumt werden kann und andererseits die Befestigungsmittel für den späteren Verwendungszweck des Formteils richtig positioniert sind. Da die Haltewerkzeuge, z. B. Einsteckstöpsel oder Gewindestangen, während des Ausschäumens aus dem Formteil herausragen, bleibt das Verbindungsteil, auch wenn es sich im Inneren des Formteils befindet, nach dem Ausschäumen von aussen zugänglich bzw. ergreifbar, ohne vorher Schaumkunststoff abtragen zu müssen.
Der Innenkörper des Einlegeteils ist durch den Ausschäumvorgang in der Schaumkunststoffmasse eingeschäumt und somit mit ihr fest verbunden, so dass auch das Verbindungsteil mit seinen Befestigungsmitteln mit der Schaumkunststoffmasse verbunden ist. Sitzt das Verbindungsteil am Innenkörper fest, so ist es auch mit der Schaumkunststoffmasse fest verbunden. Die durch stofflichen Kontakt hergestellte Verbindung mit der Schaumkunststoffmasse erstreckt sich somit über einen grösseren Bereich als wenn nur ein vereinzeltes Verbindungsteil, wie z. B. eine Gewindebüchse, in eine Bohrung der Schaumkunststoffmasse eingelegt worden wäre. Somit ist das erfindungsgemässe Formteil in der Lage, einer höheren Gesamtbelastung, welche über die Befestigungsmittel eingeleitet und über den Innenkörper verteilt wird, ohne Bruch im Schaumkunststoff bzw. ohne Ausreissen des Verbindungsteils, zu widerstehen.
Die Rohdichte des vorgeschäumten EPS bestimmt im Wesentlichen die Dichte des ausgeschäumten EPS-Partikelschaumkunststoffes. Die Dichte wiederum beeinflußt entscheidend seine mechanischen Eigenschaften. Eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Zieh-, Biege- oder Scherkräfte sowohl in der Verbindungszone zwischen Einlegeteil und Schaumkunststoff als auch des Schaumkunststoffteils insgesamt wird durch eine höhere Dichte erhalten. Je nach den voraussehbaren mechanischen Belastungen des Formteils kann die Rohdichte zwischen 20 kg/m3 und 200 kg/m3 betragen.
Durch Auswahl des verwendeten EPS-Typs können die mechanischen Eigenschaften des Formteils optimiert werden. Es eignen sich vorzugsweise Polyphenylether/Polystyrol (PPE/PS) und modifizierte PPE/PS-Copolymere.
Das erfindungsgemässe Formteil kann somit nicht nur fest mit einem Gegenstand verbunden werden, z. B. an einem Gerüst über eine eingeschäumte Gewindebüchse, Bajonettverbindung oder dergleichen befestigt werden. Es kann auch mit beweglichen Befestigungsmitteln eines Gegenstandes, z. B. an einem Gerüst angelenkte Scharniere, verbunden werden, womit eine bewegliche Verbindung mit dem anderen Gegenstand, z. B. eine schwenkbare Verbindung mit dem Gerüst, entsteht. Dank der Kräfteverteilung, die der eingeschäumte Innenkörper bewirkt, kann das Formteil den Reaktionskräften, die bei der relativen Bewegung des Formteils gegenüber dem Gegenstand auftreten, ohne Bruch des Schaumkunststoffes oder Ausreissen des Verbindungsteiles widerstehen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemässen Formteile sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen und durch Ausführungsbeispiele erläutert, die auf die beigefügte Zeichnung Bezug nehmen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht eines als Einbauküchenschranktür geformten Formteils im Schnitt entlang der Ebene II-II der Fig. 2;
Fig. 2 einen Schnitt desselben Formteils entlang der Ebene I-I der Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Teildarstellung eines als horizontale Platte eines Regals ausgebildeten Formteils im Schnitt entlang der Ebene IV-IV der Fig. 4;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Ebene III-III der Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Formteil, das die allgemeine Form einer Platte 1 aufweist. Die aus EPS- Partikelschaumstoff hergestellte Platte 1 ist als Schranktür für einen Einbauküchenschrank ausgebildet. Auf der als Aussenseite der Schranktür vorgesehenen Seite weist die Platte 1 einen, gegenüber der Plattenoberfläche 3 des Randbereichs der Platte 1, vorspringenden Bereich 2 auf. In der Mitte der Platte 1 weist die Aussenseite wiederum einen gegenüber dem Bereich 2 rückspringenden Bereich 11 auf. Daraus ergeben sich Absätze 4 und 12. Der leistenhaft vorspringende, profilierte Bereich 2 hat nicht nur einen Ziereffekt, sondern trägt auch allgemein zur Torsionsstabilität der ganzen Platte 1 bei. Auf der entgegengesetzten Seite der Platte 1, die als Innenseite der Schranktür vorgesehen ist, in der Nähe des einen Randes 13 der Platte 1, befinden sich zwei oder mehrere rückspringende Bereiche, die als Ausnehmungen 5 zur Aufnahme von Scharnierteilen, welche an den Seitenwänden des Küchenschranks befestigt sind, vorgesehen sind. In der Nähe des Randes 13, jeweils neben den Ausnehmungen 5 der Platte 1, sind in dem Schaumkunststoff zwei oder mehrere getrennte Einlegeteile 7 eingeschäumt. Die Einlegeteile 7 bestehen jeweils aus einer Blechplatte 6, die vollständig im Schaumkunststoff eingeschäumt ist und somit einen Innenkörper bildet. Die Blechplatte 6 kann vorzugsweise etwa 5 cm bis etwa 15 cm lang, etwa 3 cm bis etwa 10 cm breit und etwa 0,5 cm bis etwa 1,5 mm dick sein. In der Fig. 1 ist sie flach, rechteckig, mit einem Ausschnitt um die Ausnehmung 5 dargestellt. Sie kann jedoch auch abgewinkelte Ränder und/oder andere Formen aufweisen. Die Blechplatte 6 ist an mehreren Stellen durchlöchert. Die Lochungen 8 können rund (Durchmesser etwa 0,5 cm bis etwa 2 cm) oder auch anders geformt sein. Die Flächen der Lochungen 8 erlauben einen direkten Kontakt der Schaumkunststoffmassen bzw. Partikel, die sich diesseits und jenseits der Blechplatte 6 befinden, so dass die Blechplatte 6 im Schaumkunststoff nicht nur eingebettet sondern fest verankert ist. Die Blechplatte 6 trägt zwei zu ihr senkrechte Gewindebüchsen 9, 10. Die Gewindebüchsen 9, 10 dienen zur Befestigung eines Scharnierteils (nicht gezeigt), das andererseits an der inneren Seitenwand des Küchenschranks befestigt ist. In dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Gewindebüchsen 9, 10 kürzer als die Dicke der Platte 1. Zweckmässigerweise wird beim Ausschäumen des Formteils die Blechplatte 6 mit Hilfe der Gewindebüchsen 9, 10 und mit Hilfe von mit Gewinden ausgestatteten Stangen an die richtige Position im Schäumautomaten gebracht und dort gehalten. Die Blechplatte 6 wird dabei in solcher Weise positioniert, dass sie von allen Seiten genügend von Schaumkunststoff umgeben ist. Sie kann z. B. auf ungefähr halber Dicke der Platte 1 positioniert werden. An wenigstens einer zweiten Stelle der Platte 1 und in derselben Anordnung gegenüber dem Plattenrand 13 und einer Ausnehmung, befindet sich ein zweites (nicht gezeigtes) identisch ausgelegtes Einlegeteil, das mit einem zweiten Scharnierteil des Küchenschranks verbunden wird, so dass die Platte 1 in der bei Kücheneinbaumöbeln üblichen Weise als Schranktür montiert wird. An einer anderen, ebenfalls nicht dargestellten Stelle der Platte 1 befindet sich ein anderes Einlegeteil mit einem Lochblech und mit einem Verbindungsteil, dessen Befestigungsmittel von der äusseren Seite der Schranktür ergreifbar sind, so dass ein Handgriff darauf montiert werden kann. In ähnlicher Weise könnte auch ein Türschloss in die Platte 1 eingeschäumt werden, in solcher Weise, dass der Riegel am Seitenrand bündig eingelassen ist.
Im montierten Zustand übernimmt das geschäumte Bauteil, nämlich die Platte 1, d. h. die Schaumkunststoffmasse selbst, eine tragende bzw. mechanische Funktion. Wenn die Tür nicht betätigt wird, wird das Formteil nur von seinem geringen statischen Gewicht belastet. Bei Betätigung der Tür überträgt die Schaumkunststoffmasse Reaktionskräfte von dem betätigten Handgriff zu den Scharnieren, die je nach Betätigungsweise sehr variabel sein können. Um auch unsanften Betätigungen mit Zug- oder Torsionseinwirkungen zu widerstehen, wird vorzugsweise ein EPS-Partikelschaumstoff aus den mit relativ hohem Raumgewicht bzw. hoher Rohdichte geschäumten Polystyrolhartschäumen ausgewählt.
Es eignen sich u. a. Polyphenylether/Polystyrol (PPE/PS) und modifizierte PPE/PS-Copolymere. Sie weisen gute, wenn auch von der Rohdichte abhängige Widerstandsfähigkeit gegen Druck-, Zieh-, Biege- und Scherkräfte auf. Für übliche Belastungen kann die Rohdichte 50-80 kg/m3 betragen, so dass ein Gewichtsgewinn von ungefähr einem Faktor 10 gegenüber Holz erreicht wird.
Es eignen sich z. B. die EPS-Partikelschaumstoffe, die unter der Marke CARIL von der Firma Shell Chemical hergestellt werden, wie die Caril Serie 3. Diese Produkte werden bei höheren Drucken und Temperaturen als herkömmliche EPS- Schaumstoffe ausgeschäumt, und sind auch thermostabiler als diese.
Sowohl die äussere wie die innere Oberfläche der Tür und allgemein die Oberflächen des erfindungsgemässen Schaumkunststofformteiles können eine Veredelung aufweisen, z. B. durch Beschichten mit einer Folie, durch Lackieren, durch Furnieren, durch Schleifen oder Laminieren. Eine Beschichtung mit einer Folie trägt nicht nur einen ästhetischen Effekt bei, sondern kann auch zum Schutz gegen heisse Körper bzw. Flammen dienen. Zweckmässigerweise enthält der Schaumkunststoff auch in seiner Masse Flammschutzmittel.
Nach der vorhergehend beschriebenen Erfindung können besonders vorteilhaft gewölbte Teile für Eckschränke, die mit einer gewölbten Form, insbesondere einer Zylinderfläche versehen sind, hergestellt werden. Rundgebogene Holztüren sind besonders teuer herzustellen. Dagegen ist es nicht teuer, ein Formwerkzeug für eine gewölbte Platte herzustellen. Dies kostet etwa gleich viel wie die Herstellung eines Formwerkzeugs für eine ebene Platte.
In derselben Hinsicht ist zu bemerken, dass bei Holzschranktüren Zierleisten gesondert hergestellt werden und in einem gesonderten Arbeitsgang auf der Grundholzplatte befestigt werden müssen. Bei den Formteilen gemäss der vorliegenden Erfindung braucht nur das Formwerkzeug entsprechend ausgestaltet zu werden, um im selben Arbeitsgang die Platte mitsamt den Zierleisten herzustellen.
In den Fig. 3 und 4 ist ein Ausschnitt, nämlich eine Ecke, eines Formteils dargestellt, das als Regal- bzw. Einlegeplatte ausgebildet ist. Die Platte 101 aus Schaumkunststoff ist rechteckig dargestellt. Die Platte 101 kann jedoch auch allgemein mehreckig, rund oder oval ausgebildet sein. Die obere Fläche 103 kann einen Absatz 104 und einen verdickten vorspringenden Randteil 102 aufweisen. Ein Ausschnitt 105 in der Platte 101, um elektrische Kabel oder dgl. durchzulassen, ist weiterhin denkbar. Die Schaumkunststoffmasse umfasst ein Einlegeteil 107 mit einem rahmenförmigen Innenkörper 106, dessen Abmessungen im Wesentlichen den Flächenmassen der Platte 101 entsprechen, d. h., dass die Abmessungen um wenigstens soviel verkürzt sind, dass der Innenkörper 106 ganz im Schaumkunststoff eingebettet ist. Der rahmenförmige Innenkörper 106 kann sowohl aus Eisen oder Aluminium oder aus einem Hartkunststoff geformt werden. Zur Versteifung können Winkel- oder sonstige Profilbleche verwendet werden. Über den ganzen Umfang weist dieser rahmenförmige Innenkörper 106 Lochungen 108 auf, durch die beim Ausschäumen die Kunststoffmasse dringen kann, so dass die Kunststoffmassen diesseits und jenseits des Rahmens miteinander verschweissen. An jedem Rahmeneck trägt der Innenkörper 106 zwei Gewindebüchsen 109, 110. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, erstreckt sich die Gewindebüchse 110 bis zur unteren Oberfläche der Kunststoffplatte 101 und die Gewindebüchse 109 bis zur oberen Oberfläche der Kunststoffplatte. Die Gewindebüchsen 109, 110 könnten auch aus der Oberfläche des Formteils herausragen, z. B. zur Verlängerung des Gewindes. Die Gewindebüchse 110 ermöglicht eine Verbindung mittels einer Gewindestange zu einer weiter unten gelegenen Regal- bzw. Vitrinenfläche oder zum Boden. Die Gewindebüchse 109 erlaubt eine Verbindung ebenfalls mittels einer Gewindestange zu einem höher gelegenen Bauteil. Die Gewindebüchsen 109, 110 könnten ebenfalls als Steckverbindungen ausgebildet sein. In der dargestellten Ausführungsform übernehmen sowohl das Einlegeteil 107, in der Randzone, als auch der Schaumkunststoff, in der Mitte, die tragende Funktion für die auf dem Regal abgelegten Gegenstände. Wenn eine besonders schwere Belastung des Regals vorgesehen ist, ist es ebenfalls möglich, statt eines Rahmens eine gelochte widerstandsfähige Platte, deren Fläche im Wesentlichen den Flächenmassen der Schaumstoffplatte entspricht, in das Formteil einzuschäumen, d. h., die Abmessungen der widerstandsfähigen Platte werden gegenüber den Abmessungen der Schaumkunststoffplatte um soviel verkürzt, dass sie vollständig eingeschäumt wird. Es kann sowohl ein Eisenblech als auch eine Aluminiumplatte als auch eine Hartkunststoffplatte verwendet werden, die jeweils mit Hilfe von über die ganze Fläche verteilten Lochungen als Lochplatte ausgebildet sind. Bei dieser Ausbildung übernimmt im Wesentlichen das Einlegeteil die tragende Funktion. Ein Eisenblech hat zwar eine relativ hohe Dichte, da jedoch im allgemeinen ein Blech mit einer Dicke von etwa 1 mm ausreicht, wird immer noch bei einer Gesamtdicke des Formteils von bspw. etwa 20 mm bis etwa 25 mm ein erheblicher Gewichtsgewinn gegenüber einer Holz- bzw. Holzfaserplatte derselben Dicke erzielt. Anstatt einer gelochten, jedoch ziemlich massiven Blechplatte, kann auch ein gitterartiges Gerüst von Rund- oder Profilstäben verwendet werden.
Fig. 5 zeigt, schematisch dargestellt, ein weiteres Ausführungsbeispiel in der Form eines Trennwandelementes. Das Schaumstoffteil 201 ist schematisch durch seinen Rand 203 angedeutet. Das Einlegeteil 207 umfasst, ähnlich wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen, ein Lochblech 206 mit Lochungen 208, das in der Masse des Schaumstoffteiles 201 eingeschäumt ist. Zur Verbesserung der Verankerung kann das Lochblech winklig, insbesondere rechtwinklig zu seiner Ebene abgebogene Flügel 204, 205 aufweisen. Aus dem Rand 203 ragt ein Haken 209 heraus, der es ermöglicht, das Formteil an mit Schlitzen ausgestatteten Stangen oder sonstigen Trägern aufzuhängen. Dieses Formteil erweist sich insbesondere als sehr preiswertes Bauteil eines Baukastensystems zur Einrichtung von Messeständen oder Büroraumunterteilungen geeignet.
Die vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispiele verdeutlichen, dass die erfindungsgemässen Formteile in verschiedenen Anwendungsgebieten wie Messebau (Wandelemente, Vitrinenböden), Ladenbau (Thekenbauteile, Blenden), Inneneinrichtungen (Schranktüren, Regalbauteile), Campinggeräten, Inneneinrichtung von Wohnwagen (Auskleidungsteile und Möbel) oder Büroeinrichtungen (Trennwände) eingesetzt werden können.
Wenn das Formteil plattenförmig und der Innenkörper des Einlegeteils ein etwa 1 mm dickes Eisenblech ist, dessen Fläche etwa die Fläche der Schaumkunststoffplatte besitzt, so wird bei Platten von etwa 20 mm Dicke mit den erfindungsgemässen Formteilen gegenüber Holzfaserplatten ein Gewichtsgewinnfaktor von etwa 2 erzielt. Bei Einlegeteilen von geringen Ausmassen, wie sie in den Fig. 1 oder 5 gezeigt sind, kann ein Gewichtsgewinnfaktor von bis zu 8 erreicht werden. In Sonderfällen, bei geringer mechanischer Anforderung, kann die Rohdichte des EPS oder von anderen Schaumstoffen reduziert werden, so dass ein noch grösserer Gewichtsgewinnfaktor erzielt wird.
Die entsprechende Ausgestaltung des Formwerkzeugs erlaubt die Realisierung flächiger, strukturierter und frei geformter Oberflächen und Bauteile in Leichtbauweise bei gleichzeitiger Erfüllung statischer und mechanischer Anforderungen durch eingeschäumte Einlegeteile. Die erfindungsgemäßen Formteile ersetzen Holzteile, deren Oberflächen üblicherweise nur rückspringend durch Materialabtrag oder vorspringend durch Verbund mehrerer Bauteile geformt werden können, und deren Formung zu gebogenen bzw. gewölbten Teilen sehr aufwendig ist.

Claims (31)

1. Formteil aus EPS-Schaumkunststoff, gekennzeichnet durch wenigstens ein Einlegeteil (7, 107, 207), das einen im Inneren des Schaumkunststoffes eingeschäumten Innenkörper (6, 106, 206) und wenigstens ein von aussen greifbares Verbindungsteil (9, 10, 109, 110, 209) aufweist.
2. Formteil nach Anspruch 1, wobei das genannte Verbindungsteil mit Befestigungsmitteln versehen ist, die dazu vorgesehen sind, das Formteil über konjugierte Befestigungsmittel eines anderen Gegenstandes mit dem genannten Gegenstand zu verbinden.
3. Formteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem Formteil und dem Gegenstand eine feste Verbindung ist.
4. Formteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem Formteil und dem Gegenstand eine bewegliche Verbindung, insbesondere eine Anlenkverbindung ist.
5. Formteil nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das EPS zwischen reinem Polystyrol und Polystyrol-Copolymerisaten ausgewählt wird.
6. Formteil nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass das EPS zwischen den Polyphenylether/Polystyrol und modifizierten Polyphenylether/Polystyrol-Copolymeren ausgewählt wird.
7. Formteile nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass das EPS eine Rohdichte von 20-200 kg/m3 aufweist.
8. Formteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das EPS eine Rohdichte von 50-80 kg/m3 aufweist.
9. Formteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumkunststoff Flammschutzmittel enthält.
10. Formteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche (2, 3, 4, 11, 13, 102, 103, 104, 203) des Schaumkunststoffes eine Veredelung, insbesondere durch Beschichten mit einer Folie, Lackieren, Furnieren, Schleifen oder Laminieren aufweist.
11. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (7, 107, 207) aus Metall und/oder Kunststoffteilen gebildet ist.
12. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Innenkörper (6, 106, 206) Lochungen (8, 108, 208) oder wenigstens eine Lochplatte aufweist.
13. Formteil nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Innenkörper aus Hartkunststoff geformt ist.
14. Formteil nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Innenkörper eine Blechplatte (6) aufweist.
15. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumkunststoff im Wesentlichen in Form einer Platte (1, 101, 201) ausgebildet ist.
16. Formteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Platte (1, 101, 201) rechteckig, mehrkantig, rund oder oval ist.
17. Formteil nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Platte gewölbt ist, insbesondere gemäss einer Zylinderfläche gewölbt ist.
18. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Platte (1, 101) vorspringende Bereiche (2, 102) gegenüber der Plattenfläche aufweist.
19. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Platte (1) rückspringende Bereiche (11, 5) gegenüber der Plattenfläche aufweist.
20. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil als Tür, insbesondere als Schranktür für ein Möbel ausgebildet ist.
21. Formteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Platte (1) aus Schaumkunststoff mit Ausnehmungen (5) zur Aufnahme von Scharnierteilen auf der einen Seite geformt ist.
22. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil als Regalteil (101) oder Vitrinenteil ausgebildet ist.
23. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil als Wandelement (201) ausgebildet ist.
24. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil als Auskleidungsteil ausgebildet ist.
25. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumkunststoff einen Innenkörper in Form eines Bleches umfasst, dessen Fläche im Wesentlichen den Flächenmassen der genannten Platte (101) aus Schaumkunststoff entspricht.
26. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumkunststoff einen rahmenförmigen Innenkörper (106) umfasst, dessen Abmessungen im Wesentlichen den Flächenmassen der genannten Platte (101) aus Schaumkunststoff entsprechen.
27. Formteil nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumkunststoff mehrere getrennte Einlegeteile (7) umfasst.
28. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Verbindungsteil (109, 110) sich wenigstens bis an eine Oberfläche des Formteils erstreckt.
29. Formteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil aus dem Formteil herausragt.
30. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel des Verbindungsteiles aus den Gruppen ausgewählt werden, die aus Steckverbindungsmitteln, Gewindeverbindungsmitteln (9, 10, 109, 110) und Einhakemitteln (209) bestehen.
31. Formteil nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Befestigungsmittel des Verbindungsteils Gewinde von Gewindebüchsen (9, 10, 109, 110) sind.
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