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DE19853157A1 - Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs

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Publication number
DE19853157A1
DE19853157A1 DE1998153157 DE19853157A DE19853157A1 DE 19853157 A1 DE19853157 A1 DE 19853157A1 DE 1998153157 DE1998153157 DE 1998153157 DE 19853157 A DE19853157 A DE 19853157A DE 19853157 A1 DE19853157 A1 DE 19853157A1
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DE
Germany
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closure
closure according
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movement
leg
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Withdrawn
Application number
DE1998153157
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English (en)
Inventor
Heinrich Reutter
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to BR9915440-4A priority patent/BR9915440A/pt
Priority to DE59903206T priority patent/DE59903206D1/de
Priority to CA002351402A priority patent/CA2351402A1/en
Priority to US09/850,738 priority patent/US6478360B1/en
Priority to EP99956011A priority patent/EP1131222B1/de
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Abstract

Ein Verschluss (10) für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs ist mit einem an einem Einfüllstutzen (12) flüssigkeits- und gasdicht befestigbaren Verschlussdeckel (11) versehen, dessen oberer Deckelteil (16) über eine mit einer Flachdichtung (21) bestückte ringförmige Dichtfläche an einer Stutzenauflage (22) des Einfüllstutzens liegt und dessen am Deckelteil axial vorstehendes Einsteckteil (17) am Einfüllstutzen in axialer Richtung festlegbar ist. Um bei einem derartigen Verschluss den Verschlussdeckel in bewegungsmäßig einfacherer Weise am Einfüllstutzen axial festlegen zu können, ist vorgesehen, dass das Einsteckteil (17) mit einem Anlageelement (23) versehen ist, das gegenüber einer Hinterschneidung oder -formung des Einfüllstutzens (12) hin und her bewegbar ist.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Verschlüsse für Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs werden durch eine einsteckende und drehende Bewegung entweder über einen Schraubverschluss oder über einen Bajonettverschluss mit dem Einfüllstutzen verbunden. Derartige Verschlussbewegungen sind für automatische Betankungsanlagen relativ umständlich und aufwendig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der Verschlussdeckel in bewegungsmäßig einfacherer Weise am Einfüllstutzen axial festlegbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass von der Einsteckbewegung des Einsteckteils in den Einfüllstutzen die festlegende Bewegung des Anlageelements im Einfüllstutzen abgeleitet ist. Dadurch ist bspw. roboterseitig nur eine einfache Bewegung erforderlich, um den Verschlussdeckel im Einfüllstutzen einzubringen und festzulegen bzw. zu lösen und auszubringen.
Bei einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 das Anlageelement am Einsteckteil schwenkbar gehalten. In weiterer Ausgestaltung gemäß den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 3 bis 8 ist vorgesehen, dass das Anlageelement eine Schenkelfeder ist, deren Schwenkbewegung sich von der axialen Bewegung eines Schiebers ableitet. Mit anderen Worten, mit der Einsteckbewegung des Einsteckteils wird die Schenkelfeder derart gespannt, dass sich ihr einer Schenkel gegen eine Unterkante des Einfüllstutzens und ihr anderer Schenkel gegen die Außenseite des Schiebers anlegt. Auf diese Weise wird der Deckelteil, der mit der Schwenkachse der Schenkelfeder starr verbunden ist, nach unten und gegen die Sitzfläche des Einfüllstutzens aktiv gedrückt. Das axiale Ausfahren des Schiebers aus dem Einsteckteil bewirkt eine Mitnahme des zweiten Federschenkels der Schenkelfeder und damit eine Schwenkbewegung der Schenkelfeder, die sich auf diese Weise vom Einfüllstutzen löst. Da sich dann die Schenkelfeder innerhalb des Einsteckteils befindet, kann der gesamte Verschlussdeckel aus dem Einfüllstutzen gebracht werden.
Gemäß einer zweiten und dritten Ausführungsform vorliegender Erfindung ist das Anlageelement gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9 radial bewegbar, wobei gemäß dem Merkmal des Anspruchs 10 bzw. 12 entweder mindestens ein radial bewegbarer Riegel oder ein radial auslenkender Dichtungsring oder auch zwei übereinander vorgesehen sind. Bevorzugte Varianten und Ausgestaltungen hierzu ergeben sich nach den Merkmalen des Anspruchs 11 oder des Anspruchs 13.
Die Bewegung von radialem Riegel oder Dichtungsring ergibt sich dann, wenn die Merkmale gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 19 vorgesehen sind.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 20 ist insoweit eine erhöhte Sicherheit erreicht, als bei einem eventuellem Crash in diesem Bereich des Kraftfahrzeugs der Verschlussdeckel vom Stabilisierungsrand des Einfüllstutzens geschützt ist, so dass ein Lösen des Deckels in diesem Falle verhindert ist.
Um bei solchen Kraftfahrzeugen, deren Einfüllstutzen karosserieseitig zusätzlich durch eine Klappe überdeckt ist, wie dies bei nahezu allen der Fall ist, eine weitere Handhabungsvereinfachung zu erreichen, sind in bevorzugter Weise die Merkmale gemäß Anspruch 21 vorgesehen. Dadurch ist erreicht, dass mit dem Öffnen bzw. Schließen der Klappe von außen auch der Verschlussdeckel in den Einfüllstutzen schließend gebracht bzw. aus diesem wieder herausgenommen werden kann. Dies kann in vielfältigster Weise erfolgen, bspw. durch eine elektrische, pneumatische o. dgl. Verbindung. Gemäß dem Merkmal des Anspruchs 22 ist eine mechanische Verbindung in Form eines Hebelgestänges vorgesehen. Um auch dabei die sogenannte Crashsicherheit zu gewährleisten, sind die Merkmale gemäß Anspruch 23 vorgesehen. Dadurch ist erreicht, dass sich bei einer Verformung der Karosserie in diesem Bereich die Klappe vom Verschlussdeckel löst, so dass der letztere am Einfüllstutzen befestigt bleibt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1A und 1B einen Verschluss für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, in zwei unterschiedlichen Stellungen,
Fig. 2A und 2B Darstellungen ähnlich denen der Fig. 1A und 1B, jedoch in vergrößertem Maßstab und gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung;
Fig. 2C, 2D und 2E eine Variante zum zweiten Ausführungsbeispiel der Fig. 2A und 2B einschließlich einer Draufsicht gemäß den Pfeilen IIE der Fig. 2D;
Fig. 3A und 3B den Fig. 1A und 1B entsprechende Darstellungen, jedoch gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung;
Fig. 4A und 4B den Fig. 1A und 1B entsprechende Darstellungen, jedoch gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
Fig. 5A und 5B den Fig. 1A und 1B entsprechende Darstellungen, jedoch gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
Der in der Zeichnung gemäß mehreren Ausführungsbeispielen dargestellte Verschluss 10, 110, 210, 310, 410 bzw. 510 für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs ist insbesondere für die automatische Betankung ausgebildet, wofür ein vereinfachter Bewegungsablauf beim Ein- und Ausbringen eines im Wesentlichen zylindrischen Verschlussdeckels 11, 111, 211, 311 bzw. 411 in bzw. aus dem Einfüllstutzen 12, 112, 212, 312 bzw. 412 des Kraftstoffbehälters und zum flüssigkeits- und gasdichten sowie crashfesten Verschließen und wieder Lösen des Verschlussdeckels mit dem bzw. von dem Einfüllstutzen erreicht und gewährleistet ist. Diese vereinfachte Schließ- und Öffnungsbewegung reduziert sich auf eine im Wesentlichen reine translatorische Bewegung des Verschlussdeckels im Einfüllstutzen. In bevorzugter Weise ist für eine weitere Vereinfachung der automatischen Betankung eine Bewegungsverbindung 14 zwischen dem Verschlussdeckel 11, 111, 211, 311 bzw. 411 und einer einen Teil der Karosserie des Kraftfahrzeugs bildenden Klappe 13, 113, 213, 313 bzw. 413 hergestellt, von deren Schwenkbewegung die translatorische Bewegung des Verschlussdeckels abgeleitet ist. Diese Verbindung kann, wie in der Zeichnung vereinfacht dargestellt, eine mechanische Verbindung 14 sein, sie kann aber auch durch eine elektromotorische, pneumatische o. dgl. Verbindung erreicht werden.
Gemäß den Fig. 1A und 1B besitzt der Verschlussdeckel 11 des Verschlusses 10 einen ebenen Deckelteil 16, der mit einem durchmesserkleineren Einsteckteil 17 fest verbunden ist. Der Deckelteil 16 besitzt an seiner Unterseite eine Ringnut 18, in der der obere umgebogene Rand des Einsteckteils 17 fest gehalten bspw. eingeklemmt ist, und an welchem umgebogenen Rand 19 ein ebener Dichtungsring 21 eingelegt ist, mit welchem der Verschlussdeckel 11 auf einer Stutzenauflage 22 des Einfüllstutzens 12 dicht aufliegt. Im gehäuseartig ausgebildeten zylindrischen Einsteckteil 17, dessen vorderes Ende konisch verläuft, sind zwei diagonal einander gegenüberliegende Schenkelfedern 23 schwenkbar gehalten. Es versteht sich, dass auch mehr als zwei Schenkelfedern 23 über den Umfang gleichmäßig verteilt angeordnet sein können. Die beiden Schenkelfedern 23 sind an starr am Einsteckteil 17 gehaltenen Zapfen 26 derart schwenkbar gelagert, dass ihr erster Federschenkel 24 zur Innenseite des Einsteckteils 17 und ihr zweiter Federschenkel 25 durch einen seitlichen axialen Schlitz 27 hindurch gerichtet ist oder innerhalb des Schlitzes 27 liegt.
Der Verschlussdeckel 11 besitzt des Weiteren einen Stößel 28, der durch den Deckelteil 16 hindurch innerhalb des Einsteckteils 17 axial bewegbar ist. Der Stößel 28 durchdringt eine zentrische Bohrung 29 im Deckelteil 16, gegenüber welchem der Stößel 28 über einen inneren Dichtring 31 abgedichtet ist. Der Stößel 28 besitzt an seinem innerhalb des Einsteckteils 17 angeordneten vorderen Endbereichs eine umlaufende Nut 32, die sich zum Außenumfang des Stößels 28 hin konisch öffnet und in die der erste Federschenkel 24 der Schenkelfeder 23 eindringen kann.
Der Stößel 28 ist an seinem anderen außerhalb des Einsteckteils 17 sich befindenden Ende mit dem einen Ende einer hier nur schematisch dargestellten mechanischen Kopplung 14 verbunden, deren anderes Ende an der Klappe 13 angelenkt ist. Die mechanische Kopplung 14 besitzt eine Sollbruchstelle 33, die im Falle eines Crashs die Verbindung zwischen Stößel 28 und damit Verschlussdeckel 11 und Klappe 13 trennt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Einfüllstutzen 12 konzentrisch um seine Stutzenauflage 22 mit einem Stabilisierungsrand 34 versehen, der mindestens bis in die Höhe der Außenebene des Deckelteils 16 ragt, so dass bei einem Crash der Verschlussdeckel 11 geschützt ist.
Das Ein- und Ausbringen des Verschlussdeckels 11 in bzw. aus dem Einfüllstutzen 12 geht folgendermaßen vor sich: Fig. 1A zeigt die geschlossene bzw. Verschlussstellung, in der der Stößel 28 vollständig in den Einsteckteil 17 eingeschoben ist und in dem die Schenkelfedern 23 mit ihrem zweiten Federschenkel 25 am Außenumfang des Stößels 28 oberhalb der umlaufenden Nut 32 und der erste Federschenkel 24 an der unteren Ringkante 30 der Stutzenauflage 22 vorgespannt anliegen. Dadurch ist über die Schenkelfedern 23 das Einsteckteil 17 nach unten gezogen, so dass der Verschlussdeckel mit seinem ebenen Dichtungsring 21 aktiv angedrückt auf der Stutzenauflage 22 liegt. Diese aktive Anlage ist auch dann noch vorhanden, wenn bspw. bei einem Crash die Sollbruchstelle 33 der mechanischen Kopplung 14 durchtrennt wird. Ein Lösen des Verschlussdeckels 11 vom Einfüllstutzen 12 erfolgt durch Öffnen der Klappe 13 oder durch entsprechendes Herausziehen des Verschlussdeckels 11 von Hand, so dass gemäß 1B der zweite Federschenkel 25 der Schenkelfedern 23 in dem Bereich der umlaufenden Nut 32 gelangen und aufgrund ihrer Vorspannung in die umlaufende Nut 32 eindringen, so dass die Schenkelfedern 23 gemäß den Pfeilen A bzw. A' gegeneinander verschwenken und damit die ersten Federschenkel 24 vom Einfüllstutzen 12 freikommen und in die Schlitze 27 gelangen. Dadurch kann nach diesem Löseschritt in einem weiteren Schritt der Verschlussdeckel 11 aus dem Einfüllstutzen 12 herausgezogen werden, da der Stößel 28 mit seinem unteren konischen Ende an die Schwenkzapfen 26 bzw. die Schenkelfedern 23 gelangt und damit eine formschlüssige Verbindung mit dem Einsteckteil 17 eingeht.
Bei der Einführbewegung des Verschlussdeckels 11 in den Einfüllstutzen 12 wird nach der Auflage des Deckelteils 16 auf dem Einfüllstutzen 17 der Stößel 28 innerhalb des Einsteckteils 17 axial weiterbewegt, wodurch sich aufgrund des Eingreifens der zweiten Federschenkel 25 in die umlaufende Nut 32 die Federschenkel 23 wieder in Gegenrichtung verschwenken und die in Fig. 1A dargestellte Lage einnehmen.
Bei den in den Fig. 2A und 2B dargestellten Verschluss 110 ist das Einsteckteil 117 des Verschlussdeckels 111 mehrteilig ausgebildet und relativ zum Deckelteil 116 beweglich. Beim Deckelteil 116 ist der ebene Dichtungsring 121 unmittelbar in die unterseitige Ringnut 118 eingelegt. Der Deckelteil 116 ist mit einer mittigen Durchbrechung für eine Lasche 136 versehen, die mit einem glockenförmigen Element 137 des Einsteckteils 17 starr verbunden ist. An der Lasche 136 ist ein Kipphebel 138 angelenkt, der sich am Deckelteil 116 abstützt und mit dessen Verschwenken in Richtung des Doppelpfeiles B das Glockenelement 137 des Einsteckteils 117 axial bewegen lässt. Zwischen dem Glockenelement 137 und dem Deckelteil 116 sind über den Umfang gleichmäßig verteilt angeordnete radial bewegbare Segmente 139 und ein ringförmiges Druckelement 141 angeordnet. Die Segmente 139 sind einerseits vom ringförmigen Druckelement 141 und andererseits vom Deckelteil 116 geführt. Die Segmente 139, die an einem Umfangsbereich von einem O-Ring 142 umfangen sind, besitzen an ihrem dem Deckelteil 116 zugewandten oberen Ende eine Nase 143, mit der sie in geschlossenem Zustand des Verschlussdeckels 111 unter die Ringkante 130 des Einfüllstutzens 112 greifen können (Fig. 2A). Dem ringförmigen Druckelement 141 gegenüberliegend ist das glockenförmige Element 137 mit einem Dichtungsring 144 versehen, der zur abdichtenden Wirkung vom Druckelement 141 beaufschlagt wird. Das glockenförmige Element 137 ist im Bereich der Segmente 139 mit einer Kurvenfläche 146 versehen, an der das innere Ende der Segmente 139 anliegt und über die bei Relativbewegung des Glockenelements 137 gegenüber den Segmenten 139 und dem Druckelement 141 eine radiale Bewegung der Segmente 139 erfolgt.
Ausgehend von Fig. 2B, in der die Position dargestellt ist, in der der Verschlussdeckel 111 aus dem Einfüllstutzen 112 gezogen werden kann, wird der Kipphebel 138 in Richtung des Pfeiles B bewegt, so dass sich eine Aufwärtsbewegung des glockenförmigen Elementes 138 gegenüber dem Deckelteil 116 ergibt. Mit dieser Aufwärtsbewegung werden die Segmente 139 radial bewegt, so dass sie die Ringkante 130 des Einfüllstutzens 112 untergreifen und des Weiteren der Dichtungsring 144 zwischen den unteren Ringrand des glockenförmigen Elementes 137 und das Druckelement 141 gequetscht wird, so dass sich eine Abdichtwirkung gegenüber der betreffenden Innenumfangsfläche des Einfüllstutzens 112 ergibt. Ferner ergibt sich, was jedoch nicht detailliert dargestellt ist, mit der Formschlussverbindung zwischen Segmenten 139 und Einfüllstutzen 112 eine Abdichtwirkung des O-Ringes 142 gegenüber dem oberen Innenbereich des Einfüllstutzens 112. Die Fig. 2A und 2B zeigen hierzu zwei Varianten der Ausbildung des Einfüllstutzens 112 in diesem unterhalb der Stutzenauflage 122 liegenden Bereich.
Es versteht sich, dass das Lösen des Verschlussdeckels 11 innerhalb des Einfüllstutzens 112 in entsprechend umgekehrter Weise, d. h. Rückbewegen des Kipphebels 138 erfolgt. Wenn auch die Klappe nicht dargestellt ist, versteht es sich, dass diese Bewegung des Kipphebels 138 auch vom Öffnen bzw. Schließen der Klappe abhängig gemacht werden kann.
Die Fig. 2C, D und E zweiten eine Variante des Verschlusses 110 nach den Fig. 2A und 2B. Dieser Verschluss 110' unterscheidet sich vom Verschluss 110 im Wesentlichen dadurch, dass unterhalb der radial bewegbaren Segmente 139 eine weitere Anzahl radial bewegbarer Segmente 139' angeordnet ist, wobei das ringförmige Druckelement 141' unter den zweiten bewegbaren Segmenten 139' angeordnet und zwischen den ersten bewegbaren Segmenten 139 und den zweiten bewegbaren Segmenten 139' eine ringförmige Führung 140' angeordnet ist. Auch die radiale Bewegung dieser zweiten Segmente 139' wird von der axialen Bewegung des glockenförmigen Elementes 137', das gegenüber dem glockenförmigen Element 137 der vorstehenden Variante länger ausgebildet ist, über entsprechende Kurvenflächen 146' abgeleitet. Da diese zweiten radial bewegbaren Segmente 139' ebenfalls eine am Einfüllstutzen 112' angeordnete Ringkante 130' untergreifen (Fig. 2C), ergibt sich eine zusätzliche Formschlussverbindung.
Die Fig. 2C, D und E zeigen ferner eine mechanische Hebelverbindung 133' zwischen Verschlussdeckel 111' und Klappe 112'.
Der Verschluss 210 gemäß den Fig. 3A und 3B unterscheidet sich von dem Verschluss 110 nach den Fig. 2A und 2B dadurch, dass die Segmente 139 durch eine entsprechende ausgestaltete Ringdichtung 250 ersetzt sind und sowohl das Glockelement 237 als auch das Druckelement 241 in anderer Weise ausgestaltet sind. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Deckelteil 216 ähnlich dem Deckelteil 116 randseitig ausgebildet, jedoch mittig mit einer Einformung versehen, deren Boden mit einem Schlitz zum Durchtritt der Lasche 236 versehen ist, an der ein Exzenterhebel 238 angelenkt ist. Die Vertiefung ist derart, dass sowohl Lasche 236 als auch Kipphebel 238 innerhalb bzw. unterhalb der Oberseite des Deckelteils 216 sich befinden. Mit der Relativbewegung zwischen Deckelteil 216 und Druckelement 241 und dem hier nahezu zylindrischen Element 237 ergibt sich ein axiales Beaufschlagen sowohl des Dichtringes 244 als auch des Dichtringes 250, wobei der obere Dichtring 250 wie der Dichtring 244 zu einer Abdichtung gegenüber dem Innenumfang des Einfüllstutzens 212 führt aber darüber hinaus mit seinem durch das axiale Quetschen radial ausweichenden Bereich in eine Sicke 251 des Verschlussdeckels 212 formschlüssig eingreift. Auf diese Weise ergibt sich, entsprechend den vorhergehenden Ausführungsbeispielen, eine axial feste bzw. formschlüssige Verbindung zwischen Verschlussdeckel 211 und Einfüllstutzen 212.
Die Bewegungsabläufe während des Verschließens und Öffnens bzw. Ein- und Ausbringens des Verschlussdeckels 211 in bzw. aus den Einfüllstutzen 212 erfolgt in der vorbeschriebenen Weise. Es versteht sich auch hier, dass die erforderliche Schwenkbewegung des Exzenterhebels 238 entweder von Hand oder, wie angedeutet, über eine mechanische Kopplung 214 mit der Klappe 213 erfolgen kann.
Bei dem in den Fig. 4A und 4B dargestellten Verschluss 310 erfolgt die Relativbewegung zwischen den Einzelelementen des Einsteckteils 317 untereinander und dem Deckelteil 316 mit Hilfe einer Art Spindelantrieb 335. Hierzu ist das Element 337 mit einem Außengewindebolzen 336 versehen, über den eine Innengewindehülse 338 greift, die elektrisch oder pneumatisch angetrieben ist und deren Rotationsbewegung bspw. von der Öffnungsbewegung der Klappe 313 abgenommen ist. Gemäß den Figuren ist die Abtriebswelle 353 eines Elektromotors 354, der an der Klappe 313 schwenkbar aufgehängt ist, mit der Innengewindehülse 338 drehfest und axial beweglich verbunden. Mit der Klappe 313 ist der Verschlussdeckel 311 über einen starren Balg 355 oder über eine stabile Federaufhängung zur axialen Bewegung verbunden. Ansonsten sind das Element 337, das Druckelement 341 des Einsteckteils 317 und der Deckelteil 316 des Verschlussdeckels 311 in nahezu identischer Weise wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3A und 3B ausgebildet. Dies gilt auch für den Einfüllstutzen 312, der mit einer entsprechenden Sicke 351 versehen ist.
Das in den Fig. 5A und 5B dargestellte Ausführungsbeispiel eines Verschlusses 410 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3A und 3B dadurch, dass erstens statt des Exzenterhebels ein Kipphebel 438 und statt der im Querschnitt quadratischen oder runden Ringdichtungen eine Ringdichtung mit bandartigem länglich rechteckförmigem Querschnitt vorgesehen ist. In der Geschlossenstellung ergibt sich nach Fig. 5A ein radial nach außen gerichtetes Auswölben der bandförmigen Ringdichtung 444 und 450. Auch hieraus resultiert eine formschlüssige Verbindung zwischen diesen Dichtungsringen 444, 450 und der in den Einfüllstutzen 412 eingearbeiteten Sicke 451.

Claims (23)

1. Verschluss (10, 110, 210, 310, 410) für einen Kraftstoffbehälter eines Kraftfahrzeugs, mit einem an einem Einfüllstutzen (12, 112, 212, 312, 412) flüssigkeits- und gasdicht befestigbaren Verschlussdeckel (11, 111, 211, 311, 411), dessen oberer Deckelteil (16, 116, 216, 316, 416) über eine mit einer Flachdichtung (21, 121, 221, 321, 421) bestückte ringförmige Dichtfläche an einer Stutzenauflage (22, 122, 222, 322, 422) des Einfüllstutzens liegt und dessen am Deckelteil axial vorstehendes Einsteckteil (17, 117, 217, 317, 417) am Einfüllstutzen in axialer Richtung festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (17, 117, 217, 317, 417) mit einem Anlageelement (23, 139, 250) versehen ist, das gegenüber einer Hinterschneidung oder -formung des Einfüllstutzens (12, 112, 212, 312, 412) hin und her bewegbar ist.
2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (23) am Einsteckteil (17) schwenkbar gehalten ist.
3. Verschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement durch eine Schenkelfeder (23) gebildet ist, deren einer Federschenkel (24) sich an einer Unterkante (30) des Einfüllstutzens (12) und dessen anderer Federschenkel (25) sich am Einsteckteil (17) anlegt.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (17) ein Gehäuse und einen im Gehäuse axial bewegbar aufgenommenen Stößel (28) besitzt.
5. Verschluss nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (23) im entspannten Zustand mit ihrem zweiten Federschenkel (25) in einer radialen Öffnung (27) des Gehäuses und ihr erster Federschenkel (26)in einer Ausnehmung (32) des Stößels (28) angeordnet ist.
6. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (23) innerhalb des Gehäuses schwenkbar gehalten ist.
7. Verschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei axialer Öffnungsbewegung des Stößels (28) der erste Federschenkel (24) der Schenkelfeder (23) in die Ausnehmung (32) des Stößels (28) entspannend eindringt und die Schwenkbewegung der Schenkelfeder (23) einleitet.
8. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stößel (28) im Deckelteil (16) geführt und an dessen Innenseite abgedichtet ist.
9. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (139) radial bewegbar ist.
10. Verschluss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement durch über den Umfang gleichmäßig verteilt angeordnete radial bewegbare Riegel (139) gebildet ist.
11. Verschluss nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die radialen Riegel (139) sich an einer Unterkante (130) des Einfüllstutzens (112) anlegen.
12. Verschluss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement durch einen axial zusammendrückbaren und radial ausweichenden Dichtungsring (250) gebildet ist.
13. Verschluss nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungsring (250) sich radial in eine Umfangssicke (251) des Einfüllstutzens (212, 312, 412) legt.
14. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (117, 217, 317, 417) mehrteilig ausgebildet ist und dass die radiale Bewegung von Riegel. (139) oder Dichtungsring (250) durch eine radiale Relativbewegung zwischen den Einzelelementen des Einsteckteils bewirkt ist.
15. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die radiale Bewegung von Riegel (139) oder Dichtungsring (250) durch eine Relativbewegung zwischen Deckelteil (116, 216, 316, 416) und Einsteckteil (117, 217, 317, 417) bewirkt ist.
16. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (117, 217, 317, 417) endseitig einen Dichtungsring (144) aufweist, der sich radial gegen einen Innenwandungsbereich des Einfüllstutzens (112, 212, 312, 412) legt.
17. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche, 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung zwischen dem Deckelteil (116, 216, 416) und dem Einsteckteil und/oder zwischen den Einzelelementen des Einsteckteils mittels eines Hebels (138, 238, 338), vorzugsweise eines Kipp- oder Exzenterhebels erfolgt.
18. Verschluss nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung zwischen dem Deckelteil (316) und dem Einsteckteil (317) und/oder zwischen den Einzelelementen des Einsteckteils durch eine drehende Antriebsbewegung (335) erfolgt.
19. Verschluss nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Element des Bewegungsmechanismus mit einem Einzelelement des Einsteckteils (117, 217, 317, 417) verbunden ist und das andere Element des Bewegungsmechanismus am anderen Element drehbar oder gelenkig gehalten ist und sich am Deckelteil (116, 216, 316, 416) abstützt.
20. Verschluss nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsrand des Deckelteils (16) innerhalb eines die Auflage des Einfüllstutzens (17) umgebenden und überragenden Stabilisierungsrandes (34) des Einfüllstutzen angeordnet ist.
21. Verschluss, mit einer den Einfüllstutzen karosserieseitig überdeckenden Klappe, nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (11, 111, 211, 311, 411) mit der Klappe (13, 113, 213, 413) bewegungsmäßig verbunden ist.
22. Verschluss nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (11) mit der Klappe (13) über ein Hebelgestänge (14) verbunden ist.
23. Verschluss nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelgestänge (14) eine Sollbruchstelle (33) aufweist.
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