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DE19853045A1 - Vorrichtung und Verfahren zur thermischen Entsorgung von Explosivstoffen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur thermischen Entsorgung von Explosivstoffen

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DE19853045A1
DE19853045A1 DE1998153045 DE19853045A DE19853045A1 DE 19853045 A1 DE19853045 A1 DE 19853045A1 DE 1998153045 DE1998153045 DE 1998153045 DE 19853045 A DE19853045 A DE 19853045A DE 19853045 A1 DE19853045 A1 DE 19853045A1
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combustion chamber
combustion
explosives
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exhaust air
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Michael Duwe
Thomas Otto
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KD STAHL und MASCHINENBAU GmbH
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    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B33/00Manufacture of ammunition; Dismantling of ammunition; Apparatus therefor
    • F42B33/06Dismantling fuzes, cartridges, projectiles, missiles, rockets or bombs
    • F42B33/067Dismantling fuzes, cartridges, projectiles, missiles, rockets or bombs by combustion
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23GCREMATION FURNACES; CONSUMING WASTE PRODUCTS BY COMBUSTION
    • F23G7/00Incinerators or other apparatus for consuming industrial waste, e.g. chemicals
    • F23G7/003Incinerators or other apparatus for consuming industrial waste, e.g. chemicals for used articles
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    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23GCREMATION FURNACES; CONSUMING WASTE PRODUCTS BY COMBUSTION
    • F23G2209/00Specific waste
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf die Gebiete der Explosivstofftechnik und betrifft eine Vorrichtung durch die Explosivstoffe gefahrlos thermisch entsorgt werden können. DOLLAR A Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine einfache und technische unkompliziert aufgebaute Vorrichtung anzugeben, mit der das Verfahren einfach und unkompliziert realisiert werden kann. DOLLAR A Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung bestehend aus einer Zuführung (3), einer Brennkammer, einer Austragsvorrichtung (6) und einer Abluftbehandlungsvorrichtung, wobei der den Boden der Brennkammer oder ein separat vorhandener Boden (2) derart ausgebildet ist, das er feste und flüssige Materialien aufnehmen und/oder den Austrag der Verbrennungsrückstände ermöglicht. DOLLAR A Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren, bei dem Explosivmittel über die Zuführung (3) in die Brennkammer befördert werden, bei einer Temperatur oberhalb der Entzündungstemperatur der Explosivstoffe bei Unterdruck in der Brennzone (5) verbrannt und danach die Rückstände je nach Aggregatzustand aus der Brennkammer ausgetragen werden.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf die Gebiete der Explosivstofftechnik und des Maschinenbaus und betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren durch die Explosivstoffe, insbesondere in Verbindung mit festen Gehäuseteilen, gefahrlos thermische entsorgt werden kann.
Bekannt sind Verfahren nach denen Explosivstoffe, insbesondere in Munition, im Freien verbrannt wird.
Dieses Verfahren ist in Deutschland aus umweltrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig.
Aufgrund dieser Entwicklung sind Verfahren und Vorrichtungen entwickelt worden, um eine Verbrennung der Explosivstoffe gefahrlos zu ermöglichen.
Einerseits kann eine chemische Zersetzung in speziell dafür ausgelegten Vorrichtungen zur Entsorgung des Explosivstoffes führen.
Bekannt sind Verfahren, bei denen der Explosivstoff mit bestimmten Substanzen zersetzt wird. Die Reaktionsprodukte sind in der Regel toxisch und nur mit hohem Aufwand entsorgbar.
Andererseits erfolgt auch die Verbrennung derartiger Explosivstoffe in Panzer- Drehrohröfen, die hinsichtlich ihrer Sicherheitsstandards speziell dafür entwickelt worden sind.
Derartige Panzer-Drehrohröfen bestehen aus einem Drehrohr mit einem entsprechend dicken gepanzertem Mantel. In diesem Drehrohr findet die Verbrennung statt. Die Explosivmittel werden der Brennzone zugeführt und die Reste der Verbrennung werden aus dem Drehrohrofen ausgetragen. Dies erfolgt im wesentlichen in einem kontinuierlichen Prozeß. Problematisch sind dabei insbesondere die Abführung der Verbrennungswärme und der Abluft.
Problematisch an derartigen Anlagen sind weiterhin der große apparative Aufwand und die damit einhergehenden hohen Betriebskosten.
Der Nachteil der Verfahren und Vorrichtungen nach dem Stand der Technik besteht in wesentlichen in seinen komplizierten Vorrichtungen und der schwierigen Verfahrensführung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine einfache und technisch unkompliziert aufgebaute Vorrichtung anzugeben, mit der ein Verfahren durchgeführt werden kann, welches ebenfalls einfach und unkompliziert realisiert werden kann.
Die Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren können Explosivstoffe aus Explosivmitteln verschiedenster Art auf einfache Weise und relativ unkompliziert thermische entsorgt werden.
Die Vorrichtung entspricht den deutschen Sicherheitsanforderungen.
Die Explosivmittel werden nach der Anlieferung derart behandelt, daß der Explosivstoffoffen zugänglich ist. Dies wird meist durch Zerbrechen oder Zersägen der einzelnen Teile durchgeführt. Die Bruchstücke oder anderen Teile der Explosivmittel werden dann über eine schleusenartige Zuführung in die Brennkammer befördert. Die Zuführung kann dabei vorteilhafterweise von oben oder von vorn in die Brennkammer erfolgen. Die Zuführung ist vorteilhafterweise lanzenförmig oder rund oder quadratisch rohrförmig und kann auch gewinkelt sein. Da die Explosivmittel verschiedene Durchmesser aufweisen und damit auch die Bruchstücke, ist es vorteilhaft, wenn für verschiedene Durchmesser auch verschiedene Zuführungen vorhanden sind und diese auch auswechselbar an der Brennkammer anbringbar sind.
Vorteilhafterweise reicht die Zuführung bis in die Brennzone der Brennkammer. Dabei ist es notwendig, daß mindesten der Teil der Zuführung, der in die Brennkammer hineinreicht, gekühlt wird. Die Kühlung erfolgt dabei entweder mit Luft oder mit einer Flüssigkeit, vorteilhafterweise mit Wasser oder einem Wassergemisch.
Die Zuführung muß schleusenartig ausgeführt sein, damit möglichst wenig Fremdluft in die Brennzone gelangt, da der Verbrennungsprozeß unter einem leichten Unterdruck stattfinden muß. Die Schleusen können vorteilhafterweise als Klappen ausgebildet sein.
Nachdem die Bruchstücke oder Teile der Explosivmittel in die Brennzone gelangt sind, erfolgt dort die thermische Entsorgung des Explosivstoffes. Dazu wird in der Brennzone eine Temperatur aufrechterhalten, die über der Entzündungstemperatur der Explosivstoffe liegt. Während der Verbrennung herrscht in der Brennzone ein leichter Unterdruck.
Als Verbrennungsrückstände entstehen die metallischen oder aus anderen Materialien bestehenden Teile der Explosivmittel, die unverändert vorliegen können oder ganz oder teilweise aufgeschmolzen sind und in den meisten Fällen Agglomerate bilden. Aufgrund des Entstehens von flüssigen Rückständen ist es notwendig, den Boden, auf dem die Verbrennung stattfindet, und der vorteilhafterweise gekühlt sein sollte, muldenförmig auszubilden oder an den Seiten mit Abdeckungen zu versehen, daß die flüssigen Verbrennungsrückstände nicht unkontrolliert aus der Brennkammer austreten können.
Sofern der Boden der Brennkammer als Verbrennungsfläche ausgebildet ist, kann dieser seitlich in Führungen angebracht und/oder drehbar gelagert und/oder neigbar angeordnet sein. Dadurch ist ein Austrag der Verbrennungsrückstände möglich. Weiterhin ist ein Schieber derart angeordnet, daß durch die Vorwärtsbewegung des Schiebers die Verbrennungsrückstände in Richtung des Austrags aus der Verbrennungszone geschoben werden. Vorteilhafterweise ist der Schieber gekühlt.
Sofern ein separater Boden in der Brennkammer als Verbrennungsfläche angeordnet ist, kann dieser seitlich in Führungen angebracht und/oder drehbar gelagert und/oder neigbar angeordnet und/oder geteilt sein. Durch die Vorwärtsbewegung des Bodens und/oder durch seine Drehung und/oder durch seine Neigung zum Austrag hin und/oder durch das Auseinanderziehen der beiden oder mehreren Teile des Boden in und außerhalb der Brennkammer können die Verbrennungsrückstände ausgetragen werden.
An der Austragsseite der Brennkammer ist eine geteilte Klappe angebracht, die die Verbrennungsrückstände aus der Brennkammer entläßt und gleichzeitig soweit als möglich verhindert, daß Fremdluft in die Brennzone eintritt. Alle entstehenden Verbrennungsrückstände sind Schrott und können nicht oder teilweise verwertet werden.
Die bei der Verbrennung der Explosivstoffe entstehenden Abgase werden in an sich bekannten Vorrichtungen nachverbrannt, rückgekühlt und gereinigt und dann an die Umwelt entlassen.
Die gesamte Vorrichtung zur thermischen Entsorgung von Explosivstoffen sollte vorteilhafterweise im Freien aufgebaut sein. Vorteilhafterweise sollte nach drei Seiten hin eine Schutzmauer oder ein Schutzwall aus Erde aufgebaut sein.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die quasikontinuierliche Verbrennung von Explosivstoffen einfach und unkompliziert möglich.
Die Verweildauer der zu verbrennenden Explosivstoffe muß je nach Art so gewählt werden, daß der gesamte eingetragenen Explosivstoff auch vollständig verbrannt ist. Dies kann durch einfache Versuche ermittelt und auch berechnet werden.
Bedingt durch die hohen Temperaturen und die zugeführten Gutarten können in der gesamten Brennkammer, aber insbesondere in der Brennzone auf dem Boden Verbackungen auftreten. Aus diesem Grunde ist es vorteilhaft, wenn der Boden geteilt ist, so daß durch Zurückziehen und/oder Absenken des in Austragsrichtung hin liegenden Teils des Bodens eine gesteuerte Entleerung der Brennkammer und insbesondere der Brennzone von Rückständen erfolgen kann. Versuche haben gezeigt, daß für eine sichere Funktion die Schwerkraftwirkung ausreichend ist.
Im weiteren wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Dabei zeigt Fig. 1 die prinzipielle Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Beispiel
Eine Brennkammer mit den Außenabmessungen 770 mm × 1380 mm × 1660 mm ist derart ausgebildet, daß sie vollständig aus einem Mantel besteht und in der Brennkammer ein separater Boden 2 eingebaut ist. Der Mantel 1 der Brennkammer wird von einem Wasser-Glycol-Gemisch durchflossen, um die Brennkammer zu kühlen. Der separate Boden 2 ist ebenfalls gekühlt und auch der Teil der runden rohrförmigen Zuführung 3, der sich innerhalb der Brennkammer befindet.
Der separate Boden 2 ist muldenförmig ausgebildet und zur Austragsöffnung 7 um einen beweglichen Teil 8 variabel verlängert.
Über die schleusenartige Zuführung 3 wird das zerkleinerte Gut aus den Explosivmitteln in die Brennzone 5 geführt. Die einzelnen Teile können dabei zwischen 0,02 bis 1,1, kg schwer sein und bis zu 50% aus Metallen bestehen. Der Explosivstoff, der TNT, Hexogen oder ein Gemisch aus Al-/Mg-Pulver 60/40 sein kann ist offen zugänglich.
Nachdem das zerkleinerte Gut in der Brennzone 5 angekommen ist, verbrennt der Explosivstoff, da in der Brennzone 5 eine Temperatur von 500°C herrscht. Außerdem wird in der Brennzone 5 ein Unterdruck von 500 Pa aufrechterhalten.
Nach 60 s ist der Explosivstoff verbrannt und die teilweise ge- und verschmolzenen Metallteile können ausgetragen werden. Der oberhalb der Abbrandfläche in der Brennzone 5 angeordnete Schieber 6 überstreicht die Abbrandfläche und macht diese für die nächste Materialzuführung 4 frei. In Richtung der Austragsöffnung 7 bildet sich dadurch ein ungeordnetes Haufwerk aus den Rückständen. Die Temperatur dieses Haufwerkes beträgt mehr als 1000°C. Nach der Verbrennung werden die Verbrennungsgase nachverbrannt, rückgekühlt und gereinigt, bevor sie an die Umwelt entlassen werden.
Die Vorrichtung befindet sich im Freien hinter einem 3 m hohen Erdwall 9, der die Vorrichtung von drei Seiten umgibt.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren ist es auf einfache Art und Weise möglich, Explosivstoffe thermisch zu entsorgen, ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt.
Bezugszeichenliste
1
Brennkammermantel
2
separater Boden der Brennkammer
3
rohrförmige Zuführung
4
Materialzuführung
5
Brennzone
6
Austragsvorrichtung (Schieber)
7
Austragsöffnung mit Klappe
8
Boden, beweglicher Teil
9
Erdwall

Claims (17)

1. Vorrichtung zur thermischen Entsorgung von Explosivstoffen, im wesentlichen bestehend aus einer Zuführung (3), einer Brennkammer, einer Austragsvorrichtung (6) und einer Abluftbehandlungsvorrichtung, wobei die Zuführung (3) schleusenartig ausgebildet ist und mindestens bis in die Brennkammer (1) hineinreicht, und wobei die Brennkammer aus einem Mantel (1) besteht, der mindestens bereichsweise gekühlt ist und wobei der Teil des Mantels (1), der den Boden der Brennkammer darstellt oder ein separat vorhandener Boden (2) derart ausgebildet ist, das er feste und flüssige Materialien aufnehmen und/oder den Austrag der Verbrennungsrückstände ermöglicht, und wobei die Austragsvorrichtung (6) entweder aus dem Boden der Brennkammer (2) und aus einem Schieber (6) oder aus einem Boden (2), der um einen beweglichen Teil (8) verlängert ist und aus einem Schieber (6) besteht, und wobei die Abluftbehandlungsvorrichtung aus Vorrichtungen zur Nachverbrennung der Abluft, zur Reinigung der Abluft und zum Entzug der Wärmeenergie aus der Abluft bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei dem die Zuführung (3) lanzenförmig oder rohrförmig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei dem die schleusenartige Zuführung (3) je nach Geometrie und Zusammensetzung des Einsatzgutes auswechselbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei dem die Schleusen in der Zuführung (3) durch Klappen ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Zuführung (3) bis in die Brennzone (5) der Brennkammer hineinreicht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der mindestens der in die Brennkammer ragende Teil der Zuführung (3) gekühlt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die schleusenartige Zuführung (3) derartig ausgebildet ist, daß durch sie weitgehend der Eintritt von Fremdluft in die Brennkammer vermieden wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Mantel der Brennkammer mindestens im Bereich der Brennzone (5) gekühlt wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Boden der Brennkammer oder der separat vorhandene Boden (2) gekühlt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Kühlung durch Luft oder eine oder mehrere Flüssigkeiten erfolgt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Kühlung durch Wasser oder durch ein Wasser-Glycol-Gemisch erfolgt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Boden der Brennkammer oder der separat ausgebildete Boden (2) muldenförmig ausgebildet sind, um flüssige Materialien aufzunehmen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Boden der Brennkammer oder der separat ausgebildete Boden (2) geteilt ist oder dreh- und/oder neigbar ausgebildet sind oder eine Ablaßvorrichtung aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Boden der Brennkammer oder der separat ausgebildete Boden (2) geteilt ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der an der Austragsseite der Brennkammer eine geteilte Klappe (7) zur Vermeidung des Eintrittes von unerwünschter Fremdluft angebracht ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der mindestens die Brennkammer im Freien hinter einer Schutzmauer oder einem Schutzwall (9) angeordnet ist.
17. Verfahren zur thermischen Entsorgung in einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei dem Explosivmittel vor der Verbrennung der Explosivstoffe derart aufbereitet werden, daß die Explosivstoffe offen zugänglich sind und danach die vorbereiteten Explosivmittel über die schleusenartige Zuführung (3) in die Brennkammer befördert werden, in der Brennkammer bei einer Temperatur oberhalb der Entzündungstemperatur der Explosivstoffe bei Unterdruck in der Brennzone (5) verbrannt und danach die Rückstände je nach Aggregatzustand aus der Brennkammer ausgetragen werden und die Abluft nachverbrannt, rückgekühlt und gereinigt wird.
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