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DE19853690B4 - Sicherheitssitz mit einer stoßabsorbierenden Polsterung für die Rückenlehne und die Kopfstütze und mit einer stoßmindernden Polsterung für die Gesäßunterlage - Google Patents

Sicherheitssitz mit einer stoßabsorbierenden Polsterung für die Rückenlehne und die Kopfstütze und mit einer stoßmindernden Polsterung für die Gesäßunterlage Download PDF

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DE19853690B4
DE19853690B4 DE19853690A DE19853690A DE19853690B4 DE 19853690 B4 DE19853690 B4 DE 19853690B4 DE 19853690 A DE19853690 A DE 19853690A DE 19853690 A DE19853690 A DE 19853690A DE 19853690 B4 DE19853690 B4 DE 19853690B4
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DE
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base plate
seat
outside
chamber
pad
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Abstract

Sicherheitssitz mit einer stoßabsorbierenden Polsterung für die Rückenlehne (2) und die Kopfstütze (2a) und mit einer stoßmindernden Polsterung für die Gesäßunterlage (6) nach der DE 198 46 609 A1 , wobei für die Auflage einer im Sitz untergebrachten Person jeweils eine zwischen einer Gummihaube (122) und einer Platine (118) gebildete, nach außen hin luftdicht abgedichtete obere Kammer (I) vorgesehen ist, die über die Gummihaube und die Platine auf einer Grundplatte (117) befestigt ist und in der ein, den Innenabmessungen der Gummihaube (122) angepasstes, auf einer nach oben gezogenen Ausbuchtung der Platine (118) aufliegendes Schaumgummipolster (121) untergebracht ist, wobei unterhalb der Platine (118) eine unterseitig durch die Grundplatte (117) begrenzte untere Kammer (II) angeordnet ist, die mit der oberen Kammer (I) durch eine in der Platine (118) angebrachte Bohrung (120), sowie durch außenseitig an der Ausbuchtung der Platine befestigte, von außen nach innen luftdurchlässige Fahrrad- Rückschlagventile (119) in Verbindung steht und die...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sicherheitssitz mit einer atoßabsorbierenden Polsterung für die Rückenlehne und die Kopfstütze und mit einer stoßmindernden Polsterung für die Gesaßunterlage nach der DE 198 46 609.A1
  • Die hier dargestellte Gesäßunterlage ist bei einem an der Beifahrertür angebrachten Sicherheitssitz gemäß der DE 198 43 148 A1 ebenso ausgebildet wie bei einem hier dargestellten, im Fond eines Sicherheitskraftfahrzeuges ( DE 197 23 230 A1 ) untergebrachten Sicherheitssitz, der in der DE 198 46 609 A1 näher erläutert und gegenüber der DE 198 43 148 A1 eine abnehmbare Kopfstütze aufweist. Die Gesäßunterlage ist besonders für Bandscheibengeschädigte vor teilhaft, da deren Polsterung vertikal gegen das Gesäß gerichtete Stöße abschwächt und einen Rückpralleffekt durch die Polsterung weitgehend mindert.
  • Durch zwei nach außen hin luftdicht abgeschlossene Kammern wird hier durch das Gewicht einer im Sitz untergebrachten Person ein bestimmter Überdruck erzeugt, der bewirkt, dass sich die Polsterung der Gesäßunterlage besser an die Gesäßrundungen anschmiegt, so dass auch die hochgezogenen Gesäßpartieen mehr zum Tragen kommen, wodurch die Durchblutung von den Beinen zum Gehirn hinauf weniger unterbunden und ein Blutstau in den Beinen (Bizeln besonders in Raucherbeinen) weitgehendst eingeschränkt ist.
  • Eine für Bandscheibengeschädigte vorteilhafte Gesäßunterlage ist in der Auto-Bild Nr.38/1998, Seite 92 dargestellt.
  • Hier sind ebenfalls zwei Kammern gebildet, die aber nebeneinander angeordnet sind und zwischen denen ein Gemisch aus Wasser und Glysantine langsam hin- und hergepumpt wird, um abwechselnd den linken bzw. rechten Gesäßbacken samt Oberschenkel etwas anzuheben, wodurch die Rückenmuskulatur in Bewegung gehalten und bei besserer Durchblutung etwas gestärkt wird.
  • Dieses System ist aber ziemlich aufwendig und bei Kurvenfahrten nachteilig für das Fahrgefühl, so dass es in Kurven automatisch abgeschaltet wird und für Rennfahrer beispielsweise, die dauernd nur schlingenförmig im Kreis herumfahren, ungeeignet ist.
  • Eine im selben Heft auf Seite 93 dargestellte Gesäßunterlage, in der mehrere Lüfter eingebaut sind, dient mehr der Belüftung einer im Sitz untergebrachten, schwitzenden Person.
  • Dieses System ist schädlich für Rheumaerkrankte und in einem Sicherheitskraftfahrzeug nicht erforderlich, weil man in einem Sicherheitskraftfahrzeug nicht schwitzen muß und außerdem durch das im doppelwandigen Dach eingespritzte, verdunstende Wasser (kein Trinkwasser) dem Treibhauseffekt entgegenwirkt.
  • Eine stoßabsorbierende Polsterung für die Rückenlehne und die Kopfstütze ist bereits in der DE 198 46 609 A1 aufgezeigt.
  • Dabei wird eine, zwischen einer Gummihaube und einer Platine in einer oberen Kammer eingeschlossene Luft beim Zusammendrücken eines dazwischen angebrachten Schaummmipolsters über Fahrrad- Rückschlagventile in eine untere Kammer und über an der Grundplatte angebrachte, die Auflagefläche für die Platine unterbrechende Nuten nach außen gedrängt, wobei eine in der Platine angebrachte kleine Bohrung ein Wiedereinströmen der Luft in die obere Kammer bzw. in den Raum zwischen der Platine und der Gummihaube verzögert, so dass dadurch ein Rückpralleffekt durch die Polsterung gegen eine im Sitz untergebrachte Person nach einem gegen die Rückseite des Sitzes gerichteten Aufprall bzw. ein sogenannter Peitschenhiebeffekt mit anschließendem Schleudertrauma verhindert ist. Was die Fahrrad- Rückschlagventile betrifft, so ist davon ausgegangen, dass dieselben selbstsperrend ausgebildet sind, was aber nur bei den Ventilen der Fall ist, deren Sperrung durch einen Ventilschlauch bewirkt wird.
  • Bei den neuerdings handelsüblichen Fahrrad- Rückschlagventilen ist jedoch ein bestimmter Gegendruck erforderlich, um eine Sperrung in entgegengesetzter Richtung zur Durchflußrichtung zu bewirken.
  • Beim Einsatz dieser Ventile müssen demzufolge die beiden an der Grundplatte angebrachten Nuten in ihrem Querschnitt so verengt sein, dass die beim Zusammendrücken des Schaumgummipolsters infolge eines Aufpralles durch die Ventile hindurchgepreßte Luft nicht zu rasch nach außen durch die an der Grundplatte angebrach ten Nuten hindurch entweicht, um in der zwischen der Platine und der Grundplatte gebildeten unteren Kammer einen Gegendruck zu erzeugen, der am Ende einer Aufprallphase ein Schließen der Ventile bewirkt. Nachteilig ist dabei, daß der Querschnitt der Nuten nicht ohne größeren Aufwand veränderbar ist, um die Nachgiebigkeit der Polsterung gegebenenfalls verändern bzw. den Erfordernissen anpassen zu können.
  • Auch ist in der DE 198 46 609 A1 die Polsterung der Gesäßunterlage noch nicht berücksichtigt, was in vorliegender Anmeldung in Anlehnung an die für die Rückenlehne und die Kopf stütze vorgesehene Polsterung durch eine geringfügige Abänderung derselben nachgeholt ist.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Demontage der für den Sicherheitssitz vorgesehenen Gesäßunterlage im Gegensatz zur DE 197 58 433 A1 ohne Werkzeug zu ermöglichen, um die Gesäßunterlage des Sitzes möglichst stoßabsorbierend auszubilden, wobei vertikal gegen das Gesäß einer im Sitz untergebrachten Person gerichtete Stöße abgeschwächt werden und ein Rückpralleffekt durch die Polsterung in der Endphase der jeweiligen Stöße weitgehendst vermindert ist, um ein längeres Sitzen besonders für Bandscheibengeschädigte erträglicher zu gestalten.
  • Außerdem sind hier für die Rückenlehne und die Kopfstütze anstelle der beiden in der Grundplatte angebrachten Nuten zwei auswechselbare Düsen vorgesehen, die beidseits in der Grundplatte eingeschraubt je nach ihrem Bohrungsdurchmesser die Nachgiebigkeit der Polsterung bestimmen bzw. ein Ausströmen der Luft nach außen beim zusammendrücken des zwischen der Gummihaube und der Platine angebrachten Schaumgummipolaters mehr oder weniger drosseln, so daß auch Fahrrad- Rückschlagventile in Anwendung gebracht werden können, deren Schließfunktion am Ende einer Aufprallphase durch den dadurch erzeugten Gegendruck zwischen der Platine und der Grundplatte bewirkt wird.
  • Außerdem ist hier zu den drei in der DE 198 46 609 A1 aufgezeigten Stufen für einen Einstieg über die Rückenlehne eines hinter einer Hintertür angebrachten Sitzes hinweg, noch eine vierte Stufe für Kleinkinder vorgesehen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Sicherheitssitz, nach den Merkmalen von Patentanspruch 1, durch die im Anspruch 1 vorgeschlagenen Merkmale gelöst. Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 6.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt: 1 einen Sicherheitssitz ohne die dazugehörigen seitlichen Kopf-, Schulter- und Gesäßstützen.
  • Eine für die Rückenlehne 2 vorgesehene Polsterung, die für die Kopfstütze 2a lediglich weniger breit und hoch ausgebildet ist, ist in 2 dargestellt, in der für das Ausströmen der Luft nach außen beim Zusammendrücken des Schaumgummipolsters 121 ist Gegensatz zur DE 198 46 609 A1 statt zweier in der Grundplatte eingeformter Nuten (117a) beidseits eine auswechselbare Düse 126 in der Grundplatte 117 eingeschraubt ist.
  • Eine für die Gesäßunterlage 6 vorgesehene Polsterung ist in 3 dargestellt, in der im Gegensatz zur Ausführung 2 ringsum eine Flachdichtung 133 zwischen einer Grundplatte 127 und der Platine 118 angebracht ist, so dass zwischen der Grundplatte und der Platine eine nach außen hin dichte untere Kammer II gebildet ist, die jedoch zwecks Vergrößerung ihres Rauminhalts eine nach unten gezogene, in die Grundplatte eingeformte Ausbuchtung aufweist.
  • Die Gesäßunterlage 6 ist im Gegensatz zur DE 197 58 433 A1 ohne Werkzeug demontierbar (3 u. 3A), so daß an den Längsbügeln 1 eines hier dargestellten, im Fond des Fahrzeuges befestigten Sitzes bzw. an den Längsbügeln eines an der Beifahrertür befestigten Sitzes ( DE 198 43 148 A1 ) jeweils quer zur Fahrrichtung ein hier nicht dargestellter Tragkorb befestigbar ist, in dem eine gut abgepolsterte Babytragtasche oder eine Tragtasche für kleinere Haustiere untergebracht und befestigt werden kann.
  • Um größere Haustiere (Schäferhunde, Bernhardiner, gezähmte Raubtiere usw.) im Fond des Sicherheitskraftfahrzeuges DE 197 23 230 A1 unterbringen zu können, müssen zwei sich gegenüberliegende Sicherheitssitze aus dem Fahrzeug genommen werden, so dass ein entsprechend großer, stabiler und ringsum gut abgepolsterter Tragkorb über vier Einsteckbolzen an den Schlitten 66 der beiden Sitze befestigbar ist, wobei dann am Tragkorb drei Langlöcher und eine Bohrung für die Einsteckbolzen anzubringen sind.
  • Zu den drei Stufen, die durch den nach hinten verlängerten unteren Türholm 103 einer Vordertür, den Aufprallschutz 105 und die Winkelleiste 113 gebildet sind, ist hier noch eine vierte Stufe 17a vorgesehen, die horizontal nach hinten abstehend vom Befestigungsflansch des Lagerbockes 17 zwischen den beiden Schenkeln desselben angeformt ist, so dass auch Kleinkindern bei abgenommener Kopf stütze 2a ein Einstieg über die Rückenlehne eines hinter einer Hintertür angebrachten Sitzes hinweg ermöglicht bzw. noch mehr erleichtert ist.
  • 2 zeigt reinen Querschnitt der Rückenlehne 2, der abgesehen von der Befestigung der Grundplatte 117 an den beiden Längsbügeln 1 des Sicherheitssitzes etwas schmäler gestaltet auch auf eine Kopfstütze 2a zutrifft und im Prinzip bereits in der DE 198 46 609 A1 näher erläutert ist.
  • Über Längs- und Querleisten 123 ist die Gummihaube 122 ringsum dicht gegen die Platine 118 und die Platine gegen eine plane, außenseitig an der Grundplatte 117 angebrachte Auflagefläche angedrückt, wobei ein über die Gummihaube gestülpter Überzug 124 durch Längs- und Querleisten 125 an den Leisten 123 festgeklemmt ist.
  • Bei einem gegen die Rückseite des Sitzes gerichteten Aufprall wird das zwischen der Gummihaube 122 und der Platine 118 in der oberen Kammer I untergebrachte Schaumgummipolster 121 über den Rücken bzw. den Kopf einer im Sitz untergebrachten Person zusammengedrückt, so dass die in der oberen Kammer I eingeschlossene Luft durch die außenseitig über eingelötete Nippel in der Ausbuchtung der Platine 118 eingesetzten Fahrrad- Rückschlagventile 119 hindurch in die untere, zwischen der Grundplatte 117 und der Platine 118 gebildete Kammer II gepresst wird und dann durch die beiden in der Grundplatte eingeschraubten Düsen 126 hindurch nach außen entweicht, wobei die in den Düsen angebrachten Boh rungen in ihrem Durchflußquerschnitt jeweils so bemessen sind, dass das Ausströmen der Luft ausreichend verzögert ist bzw. am Ende der Aufprallphase noch ein bestimmter Überdruck in der unteren Kammer II herrscht, der ausreicht, um die Fahrrad- Rückachlagventile der neueren Bauart zu schließen.
  • Ein Wiedereinströmen der Luft über die Düsen 126 in die obere Kammer I wird dann durch die in der Platine 118 angebrachte Bohrung 120 ausreichend verzögert, um einen Rückpralleffekt durch die Polsterung zu verhindern.
  • Für die Befestigung der Rückenlehne 2 an den beiden Längsbügeln 1 des Sicherheitssitzes sind hier anstelle von Klemmklötzen 15 ( DE 197 58 433 A1 ) Spannpratzen 15' vorgesehen, für deren Befestigung jeweils seitlich eines Längsbügels zwei Augen an der Grundplatte 117 der Rückenlehne angeformt sind.
  • Gegenüber den Längsbügeln ist die Rückenlehne 2 und auch die Gesäß Unterlage 6 (3) etwas weiter nach außen gezogen wie ursprünglich dargestellt.
  • 3 mit 3A zeigt eine Gesäßunterlage 6 im Querschnitt mit dem hinteren Teil ihrer Grundplatte 127 in einer Ansicht von unten.
  • Im Gegensatz zur Rückenlehne 2 und zur Kopfstütze 2a ist bei einer Gesäßunterlage 6 eine geeignete Flachdichtung 133 zwischen der Platine 118 und der außenseitig an der Grundplatte 127 angebrachten Auflagefläche untergebracht, um die zwischen der Platine und der Grundplatte gebildete untere Kammer II nach außen hin absolut luftdicht abzudichten, wobei der Rauminhalt der Kammer II durch eine in die Grundplatte eingeformte, nach unten gezogene Ausbuchtung vergrößert ist.
  • In der innerhalb der nach oben gezogenen Ausbuchtung der Platine 118 angeordneten Ausbuchtung der Grundplatte ist im hinteren Teil ein schräg über einen Nippel ein eingesetztes Fahrrad-Rückschlagventil 119 der neueren Bauart befestigt, durch das hindurch gegebenenfalls ein leichter Überdruck in den Kammern I und II erzeugbar ist und das auch dafür sorgt, daß Luft von außen her wieder in die Kammern I u. II einstromt, wenn nach mehreren Jahren Gebrauchsdauer eine der beiden Kammern nicht mehr ganz dicht sein sollte.
  • Vorderseitig ist die Ausbuchtung der Grundplatte 127 durch den Träger 8 der Fußstütze 7 begrenzt (1) während die zwischen dem Träger und der Grundplatte befestigte Strebe 26 ( DE 197 58 43 A1 ) entfällt und den Platzbedarf der Ausbuchtung nicht einschränkt.
  • Beim Zusammendrücken des in der oberen Kammer I untergebrachten Schaumgummipolsters 121 durch eine im Sitz untergebrachte Person wird hier über die in der Platine 118 eingesetzten Rückschlagventile 119 ein gleichgroßer Überdruck in den Kammern I u. II erzeugt, der bewirkt, dass sich die Gummihaube 122 ringsum besser an die Gesäßrundungen anschmiegt, so dass auch die hochgezogenen Gesäßpartieen mehr zum Tragen kommen, wodurch die Durchblutung von den Beinen zum Gehirn hinauf weniger unterbunden und ein Blutstau in den Beinen verringert ist.
  • Außerdem werden hier vertikale Stöße über die Polsterung gegen das Gesäß abgeschwächt, indem der dabei erzeugte höhere Überdruck in der Kammer I über die in der Platine 118 eingesetzten Rückschlagventile 119 mehr oder weniger widerstandslos auch auf die Kammer II übertragen und demzufolge verringert wird, während umgekehrt ein Zurückströmen der Luft von der Kammer II in die Kammer I in der Endphase eines Stoßes durch die in der Platine angebrachte Bohrung 120 gedrosselt ist, wodurch ein Rückpralleffekt durch die Polsterung weitgehend vermindert ist bzw. lediglich durch die in der Kammer I verbliebene Luft bewirkt wird, deren Überdruck jedoch durch das Entweichen der Luft von der Kammer I in die Kammer II verringert ist.
  • Um so größer also der Rauminhalt der Kammer II ausgelegt ist, um so mehr werden vertikale Stöße über die Polsterung gegen das Gesäß abgeschwächt und Rückpralleffekte eingeschränkt.
  • Da bei größerem Rauminhalt der Kammer II aber auch der durch das Gewicht einer im Sitz untergebrachten Person erzeugte Überdruck
  • geringer wird, über den sich die Gummihaube 122 besser an die Gesäßrundungen anschmiegt, darf der Rauminhalt der Kammer II nicht so groß sein, da eine schwergewichtige Person das Schaumgummipolster 121 nahezu vollständig zusammendrückt.
  • Um den Rücken in Bewegung zu halten, muss man hier abwechselnd das Körpergewicht etwas mehr auf die eine Gesäßhälfte verlegen, wobei dann die andere Gesäßhälfte bei gleichzeitiger Entlastung etwas angehoben wird.
  • Dabei kann man sich mit den Händen gegen die hier nicht dargestellten seitlichen Gesäßstützen abstützen oder an den Längsbügeln etwas hochziehen, um die Bandscheiben zu entlasten.
  • Für die Befestigung der Gesäßunterlage 6 an den beiden Längsbügeln 1 des Sicherheitssitzes ist hier auf der einen Außenseite der Grundplatte 127 ein sußenseitig des betreffenden Längsbügels nach unten abgewinkeltes Blechteil 128 aus Federstahl vorgesehen, das durch den Bügel geringfügig nach unten abgewinkelt an zwei Augen 136 befestigt ist, die unterseitig am hinteren Ende der Grundplatte angeformt sind und die durch eine etwas niedriger von der Grundplatte abstehende Rippe miteinander verbunden sind, wobei die beiden Augen und die Rippe sußenseitig bündig abschließen und etwas nach innen versetzt zum Bügel einen Anschlag gegen die Innenseite des Längsbügels beim schrägen Einsetzen der auf der anderen Außenseite etwas angehobenen Gesäßunterlage bilden, so dass die Gesäßunterlage dann auf den anderen Längsbügel abgelegt etwas unter die Rückenlehne 2 eingeschoben eine Sitzfläche für eine große Person bildet (1).
  • Für die Längsführung der Gesäßunterlage sind hier zwei Rippen 134 vorgesehen (3A), die ebenfalls unterseitig am hinteren Ende der Grundplatte angeformt sind und die beidseits des anderen Längsbügels etwas über die äußeren Rohr- Scheitelpunkte des Bügels hinaus nach unten gezogen sind (3).
  • Innenseitig der Rippen 134 ist an der Grundplatte ein von der inneren Rippe nach innen abstehendes Auge für die Schwenklagerung eines Schwenkriegels 130 um einen am Auge befestigten Bolzen 129 mit Gewindezapfen angeformt, während ein ausreichend distanziert von der äußeren Rippe nach außen versetztes, an der Grundplatte angeformtes Auge zur Befestigung einer Rändelschraube 132 dient, über die der Schwenkriegel 130 gegen die Unter seite des Längsbügels festklemmbar ist.
  • Dabei stützt sich der Schwenkriegel nach unten gegen die innere Stirnseite des am Bolzen 129 angebrachten Kopfes ab.
  • Um den Schwenkriegel 130 unter den Schaft der Rändelschraube 132 einschwenken zu können, ist an seinem Schwenkende ein Schlitz angebracht und damit der Riegel in seiner Gebrauchslage beim Lösen der Rändelschraube zwecks Verschiebung der Gesäßunterlage festgehalten ist, ist unterseitig an seinem Schwenkende eine Ansenkung angebracht, in die der Schaft der Rändelschraube hineinragt, so daß also die Rändelschraube etwas weiter von der Grundplatte abgeschraubt werden muß, um den Schwenkriegel zwecks Demontage der Gesäßunterlage vom Längsbügel abschwenken zu können, wo der Riegel dann in seiner Nichtgebrauchslage mittels einer Gummischeibe 131, die oberhalb vom Riegel am Bolzen 129 zentriert und über den Bolzen etwas zusammengedrückt ist, festgehalten ist.
  • Durch die Gummischeibe 131 ist bei ausreichendem Lagerspiel für den Schwenkriegel auch gewährleistet, daß der Riegel mit seinem Schwenkende etwas in vertikaler Richtung schwenkbar ist, so daß die Ausschwenkbarkeit des Riegels in seine Gebrauchslage und die Festklemmbarkeit des Riegels gegen den Längsbügel weniger von den Maßunterschieden der einzelnen Teile abhängig ist.
  • Statt der Rändelschraube 132 kann auch ein handelsüblicher Spannhebel mit Gewindezapfen in Anwendung gebracht werden, der über eine Verzahnung im verschiedenen Schwenkstellungen zu seinem Gewindezapfen einrastbar ist.

Claims (6)

  1. Sicherheitssitz mit einer stoßabsorbierenden Polsterung für die Rückenlehne (2) und die Kopfstütze (2a) und mit einer stoßmindernden Polsterung für die Gesäßunterlage (6) nach der DE 198 46 609 A1 , wobei für die Auflage einer im Sitz untergebrachten Person jeweils eine zwischen einer Gummihaube (122) und einer Platine (118) gebildete, nach außen hin luftdicht abgedichtete obere Kammer (I) vorgesehen ist, die über die Gummihaube und die Platine auf einer Grundplatte (117) befestigt ist und in der ein, den Innenabmessungen der Gummihaube (122) angepasstes, auf einer nach oben gezogenen Ausbuchtung der Platine (118) aufliegendes Schaumgummipolster (121) untergebracht ist, wobei unterhalb der Platine (118) eine unterseitig durch die Grundplatte (117) begrenzte untere Kammer (II) angeordnet ist, die mit der oberen Kammer (I) durch eine in der Platine (118) angebrachte Bohrung (120), sowie durch außenseitig an der Ausbuchtung der Platine befestigte, von außen nach innen luftdurchlässige Fahrrad- Rückschlagventile (119) in Verbindung steht und die durch zwei außenseitig in die Auflagefläche der Grundplatte (117) eingeformte Nuten einen Luftdurchlaß nach außen ermöglicht, so dass eine in der oberen Kammer (I) eingeschlossene Luft beim Zusammendrücken des Schaumgummipolsters (121) infolge eines gegen die Grundplatte (117) gerichteten Aufpralls durch die Massenträgheit einer im Sitz untergebrachten Person mehr oder weniger widerstandslos durch die Rückschlagventile (119) hindurch in die untere Kammer (II) und durch die beiden in die Auflagefläche der Grundplatte (117) eingeformten Nuten hindurch nach außen entweicht, wodurch der Aufprall entsprechend der Nachgiebigkeit der Kammer (I) abgeschwächt wird, während ein Zurückströmen der Luft über die untere Kammer (II) in die obere Kammer (I) durch die in der Platine (118) angebrachte Bohrung (120) ausreichend gedrosselt bzw. verzögert ist, um einen Rückpralleffekt durch die in die Kammer (I) zurückströmende Luft und das Schaumgummipolster (121) zu verhindern, wobei bei einer für die Rückenlehne (2) und für die Kopfstütze (2a) des Sicherheitssitzes vorgesehenen stoßabsorbierenden Polsterung über die beiden Kammern (I u. II), jeweils statt der beiden außenseitig in die Auflagefläche der Grundplatte (117) eingeformten Nuten, zwei auswechselbare, den Erfordernissen und der Dicke des Schaumgummipolsters (121) angepasste Düsen (126) vorgesehen sind, die beidseits in der Grundplatte (117) befestigt je nach ihrem Durchflusswiderstand ein Ausströmen der Luft aus der unteren Kammer (II) nach außen mehr oder weniger stark drosseln, wodurch die Nachgiebigkeit der oberen Kammer (I) mit dem darin untergebrachten Schaumgummipolster (121) bei einem gegen die Rückseite des Sitzes gerichteten Aufprall für eine im Sitz untergebrachte Person bei ansteigendem Druck in der unteren Kammer (II) bis zum Ende der Aufprallphase hin mehr oder weniger zunehmend reduzierbar ist, so dass am Ende der Aufprallphase ein bestimmter Überdruck in der unteren Kammer (II) erreicht ist, noch bevor die Nachgiebigkeit der Kammer (I) bei einem sehr heftigen Aufprall durch die Platine (118) begrenzt ist.
  2. Sicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer für die Gesäßunterlage (6) des Sicherheitssitzes vorgesehenen stoßmindernden Polsterung über die beiden Kammern (I u. II), eine Grundplatte (127) vorgesehen ist, die im Gegensatz zu der für die Rückenlehne (2) bzw. für die Kopfstütze (2a) vorgesehenen Grundplatte (117) eine, in die nach oben gezogene Ausbuchtung der Platine (118) hineinragende, nach unten gezogene Ausbuchtung aufweist, so daß der Rauminhalt der unteren Kammer (II) ausreichend vergrößert ist, wobei zwischen der Auflagefläche der Grundplatte (127) und der Platine (118) eine geeignete Flachdichtung (133) oder dgl. untergebracht ist, um die untere Kammer (II) nach außen hin absolut luftdicht abzudichten und wobei an er nach unten gezogenen Ausbuchtung der Grundplatte (127) von außen nach innen luftdurchlässiges Fahrrad- Rückschlagventil (119) befestigt ist, durch das hindurch im unbelasteten Zustand der Gesäßunterlage (6) gegebenenfalls Luft von außen in die beiden Kammern (I u. II) nachströmt, falls eine der beiden Kammern nicht mehr ganz dicht ist bzw. die Kammer (I) nach einer längeren Belastung durch eine im Sitz untergebrachte Person mehr und mehr nachgibt, wobei über das Rückschlagventil (119) ein leichter Überdruck in den beiden Kammern (I u. II) erzeugbar ist.
  3. Sicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer für die Rückenlehne (2), einer für die Kopfstütze (2a) und einer für die Gesäßunterlage (6) vorgesehenen Polsterung, jeweils an den Außenwandungen der an der Platine (118) angebrachten Ausbuchtung Fahrrad- Rückschlagventile (119) befestigt sind, für deren Schließfunktion ein geringer Überdruck in der unteren Kammer (II) gegenüber dem Druck in der oberen Kammer (I) erforderlich ist, so dass die Ventile am Ende einer Aufprallphase bei einem etwas nachlassenden Druck in der oberen Kammer (I) ein Zurückströmen der Luft von der unteren Kammer (II) in die obere Kammer (I) verhindern und ein Zurückströmen der Luft nur über die in der Platine (118) angebrachte Bohrung (120) ermöglicht ist, über die dann ein Rückpralleffekt durch die obere Kammer (I) verhindert ist.
  4. Sicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der, an der Grundplatte (127) der Gesäßunterlage (6) angeformten, nach unten gezogenen Ausbuchtung ein Fahrrad-Rückschlagventil (119) befestigt ist, für dessen Schließfunktion ein geringer Überdruck in der unteren Kammer (II) gegenüber dem äußeren Luftdruck erforderlich ist, so dass dieses Ventil schließt, sobald die Gesäßunterlage (6) durch eine im Sicherheitssitz Platz nehmende Person belastet wird.
  5. Sicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass für die Befestigung der Gesäßunterlage (6) an zwei Längsbügeln (1) des Sicherheitssitzes auf einer Außenseite der Grundplatte (127) ein Blechteil (128) aus Federstahl vorgesehen ist, das innenseitig des an dieser Außenseite angeordneten Längsbügels (1) an zwei Augen (136) befestigt ist, die unterseitig am hinteren Teil der Grundplatte (127) angeformt sind und die außenseitig bündig mit einer an der Grundplatte angeformten Rippe verbunden mit etwas Distanz zum Längsbügel in der Einbaulage der Gesäßunterlage (6) einen Anschlag gegen die Innenseite des Bügels bilden, wobei das nach außen abstehende Blechteil (128) an seinem Ende etwas nach unten abgewinkelt ist und beim Einschieben unter den Längs bügel über die Gesäßunterlage (6) durch den Bügel etwas nach unten gebogen wird, so dass das Blechteil (128) gegen die Unterseite des Bügels angedrückt die Gesäßunterlage in ihrer Längslage etwas festhält, wobei für die Längsführung der Gesäßunterlage auf der anderen Außenseite der Grundplatte (127) zwei Rippen (134) vorgesehen sind, die unterseitig am hinteren Teil der Grundplatte angeformt etwas über die äußeren Scheitelpunkte des anderen Längsbügels (1) hinweg nach unten gezogen sind und wobei für die Lagefixierung der Gesäßunterlage (6) in deren jeweiliger Längslage ein Schwenkriegel (130) vorgesehen ist, der innenseitig der beiden Rippen (134) schwenkbar um eine vertikal von der Grundplatte (127) abstehende Achse mit ausreichendem Lagerspiel am Schaft eines Bolzens (129) mit Gewindezapfen gelagert ist, für dessen Befestigung an der Grundplatte ein Auge angeformt ist, gegen dessen Stirnseite eine am Schaft dieses Bolzens zentrierte Gummischeibe (131) über den Kopf des Bolzens und den Schwenkriegel (130) etwas angedrückt ist, während außenseitig der beiden Rippen (134) eine Rändelschraube (132) oder dgl. vorgesehen ist, die in einem an der Grundplatte (127) angeformten Auge befestigt ist und unter deren Schaft der mit einem Schlitz versehene Schwenkriegel (130) knapp unterhalb des anderen Längsbügels einschwenkbar ist, wobei unterseitig am Schwenkriegel eine dem Schaftdurchmesser der Rändelschraube (132) angepaßte Ansenkung angebracht ist, in die die Rändelschraube mit ihrem Schaft eingeschraubt den Schwenkriegel schließlich gegen die Unterseite des anderen Längsbügels andrückt, so daß die Gesäßunterlage (6) in ihrer jeweiligen Längslage festgehalten ist.
  6. Sicherheitssitz nach Anspruch 9 der DE 198 46 609 A1 ; dadurch gekennzeichnet, dass für einen Einstieg in den Fond eines Sicherheitskraftfahrzeuges zusätzlich zu den drei Stufen, die durch den nach hinten gezogenen unteren Türholm (103) einer Vordertür, den Aufprallschutz (105) und die Winkelleiste (113) gebildet sind, eine vierte Stufe (17a) vorgesehen ist, die horizontal nach hinten abstehend vom Befestigungsflansch des an der Rückenlehne (2) befestigten Lagerbockes (17) zwischen den beiden Schenkeln desselben angeformt ist.
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