DE19852524A1 - Bestrahlungseinrichtung für therapeutische und kosmetische Zwecke - Google Patents
Bestrahlungseinrichtung für therapeutische und kosmetische ZweckeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Bestrahlungseinrichtung für therapeutische und kosmetische Zwecke, umfassend mindestens eine optische Strahlungsquelle, die auf einer zu bestrahlenden Fläche im Wellenlängenintervall von 400-440 nm eine Bestrahlungsstärke von mindestens 20 mW/cm·2· erzeugt und im Wellenlängenintervall von 340-400 nm eine Bestrahlungsstärke von weniger als 2 mW/cm·2· erzeugt, wobei die Bestrahlungseinrichtung zur Behandlung von primär T-Zell-vermittelten Hauterkrankungen, insbesondere von atopischer Dermatitis (Neurodermitis), cutanem T-Zell-Lymphom, Lichten ruber, Alopecia areata, systematischen Lupus erythematodes und Psoriasis und zur kosmetischen Bräunung verwendet wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bestrahlungseinrichtung für therapeutische und
kosmetische Zwecke.
Primär T-Zell-vermittelte Hauterkrankungen wie beispielsweise atopische
Dermatitis (Neurodermitis), cutanes T-Zell-Lymphom, Lichen ruber und
Psoriasis beruhen auf einem Hautinfiltrat von aktivierten T-Lymphozyten des
eigenen Körpers. Insbesondere von Neurodermitis sind verstärkt immer mehr
Neugeborene und Kinder betroffen. Aufgrund der entzündeten Hautpartien,
sowie des damit verbundenen Juckreizes ist diese Erkrankung sowohl
physiologisch als auch psychologisch eine schwere Belastung.
Die bisher bekannten Therapien zur Behandlung von Neurodermitis lassen sich
im wesentlichen in zwei Klassen unterteilen, nämlich die Chemotherapie und
die UVA 1-Lichttherapie.
Bei der Chemotherapie ist der derzeitige Goldstandard in der Behandlung der
atopischen Dermatitis die Glukokortikoidtherapie. Bei dieser Therapie kommt
es sowohl nach systemischer als auch nach topischer Anwendung zu zum Teil
schwerwiegenden Nebenwirkungen. Alternative Verfahren zur Behandlung der
Neurodermitis beinhalten die Therapie mit stark immunmodulierenden
Pharmaka, wie beispielsweise FK 506 oder Cyclosporin A, über deren
Langzeitfolgen noch keine Erfahrungen vorliegen.
Die UVA 1-Lichttherapie hat sich als effektiv zur Behandlung von akuten
Neurodermitisschüben, der Urticaria pigmentosa und lokalislerten Sklerodermie
erwiesen. Zur Zeit werden für die UVA 1-Therapie nach Meffert und die
UVA 1-Therapie nach Krutmann zwei Gerätetypen angeboten. Die UVA 1-Therapie
nach Meffert arbeitet brandbandig zwischen 340 und 500 nm, die
UVA-Therapie nach Krutmann bei 340-400 nm.
Einen sehr guten Überblick über den Stand der Technik in der UVA 1-Therapie
bietet "Stellung zur Qualitätssicherung in der UVA 1-Phototherapie, Fassung
der Untergruppe Foto-(Chemo)Therapie und -Diagnostik der Subkommission
physikalische Verfahren in der Dermatologie, Mai 1998", sowie die "Richtlinien
zur Qualitätssicherung in der Foto-(Chemo)Therapie und Diagnostik", die in
"Krutmann, S., Hönigsmann, H.: Handbuch der Dermatologischen
Phototherapie und -Diagnostik, Springer-Verlag, Heidelberg, pp. 392-395"
veröffentlicht ist. Als Langzeitrisiken sind dort eine vorzeitige Hautalterung und
Karzinogenität aufgeführt. Aufgrund dieser Sachlage ist dort explizit ausgeführt,
daß eine Anwendung von mittleren und hohen Dosen von UVA 1 im Kindesalter
nicht zu empfehlen sind. Damit ist jedoch gerade die größte betroffene Gruppe
von Neurodermitis ausgenommen.
Es ist weiter bekannt, daß Akne, eine im Gegensatz zu Neurodermitis aufgrund
von Bakterienwachstum in verstopften Follikeln talgdrüsenreicher
Hautbezirke mit Verhornungsstörungen hervorgerufene Hauterkrankung mit
blauem Licht im Bereich von 400-440 nm ohne wesentliche UVA-Anteile zu
behandeln, wobei die Erfolge beschränkt bleiben. Hierzu sei auf den
Fachartikel "V. Sigurdsson et al., Phototherapy of Acne Vulgaris with visble
Light, Dermatology 1997; 194; Bd. 3, 256-260" mit weiteren Literaturhinweisen
verwiesen. Angestoßen wurde diese Form der Therapie, daß Aknefollikel im
Rahmen der dermatologischen Untersuchung mit einer sogenannten
"woodlamp" rot fluoreszieren. Als Quelle der Fluoreszenz wurde die
Speicherung großer Mengen von Porphyrinen im Propionbakterium acne
nachgewiesen (Mc Ginley et al., Facial follicular porphyrin fluorescence.
Correlation with age and density of propionibacterium acnes, Br. J. Dermatol
Vol. 102., Bd. 3, 437-441, 1980). Da Porphyrine ihre Hauptabsorption (Soret-
Band) um 400 nm haben, war es für Meffert et al. naheliegend, bakterienhaltige
Aknefollikel mit sichtbarem Licht bzw. blauem Licht zu behandeln. Da die
Haarfollikel mehrere mm tief in der Haut liegen, werden diese von violettem
oder blauem Licht kaum erreicht, weshalb die beobachtete Wirkung auch nur
als mäßig beschrieben wurde. Die langwelligste Absorptionsbande der
Porphyrine liegt bei 630 nm mit einer Eindringtiefe von 4 mm, die für eine
photodynamische Follikelbehandlung günstiger erscheint.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine
Bestrahlungseinrichtung zur Behandlung von primär T-Zell-vermittelten
Hauterkrankungen zu schaffen, die weniger Nebenwirkungen aufweist und
insbesondere auch zur Behandlung von Kindern geeignet ist.
Die Lösung des technischen Problems ergibt sich aus den Merkmalen des
Patentanspruches 1. Durch die überraschende Wirksamkeit der Strahlung im
Bereich von 400-440 nm auf die T-Zellen ist es somit möglich, eine
Bestrahlungseinrichtung zur Behandlung von primär T-Zell vermittelten
Hauterkrankungen zu schaffen, die einerseits bisher kaum behandelbare
Hautkrankheiten wie Lichen ruber zu behandeln ermöglicht und andererseits
aufgrund der um Zehnerpotenzen geringeren Karziogenität gegenüber UVA
auch eine Behandlung von Kindern ermöglicht. Die Wirksamkeit ist in klinischen
Versuchen bereits eindrucksvoll bestätigt worden. Dabei sind die
Versuchspersonen mit Bestrahlungsdosen zwischen 20 und 200 Joule
behandelt worden. Darüber hinaus hat sich bei den Versuchspersonen
überraschend eine nachhaltige Bräunung eingestellt, so daß sich die
Bestrahlungseinrichtung auch für kosmetische Zwecke einsetzen läßt und auch
dort die bekannten UV-Geräte mit den Problemen hinsichtlich der Gefahr von
Hautkrebs ersetzen kann. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die optische Strahlungsquelle der
Bestrahlungseinrichtung als mindestens eine
Quecksilberniederdruckentladungslampe mit vorzugsweise Sr2P2O7:Eu- oder
(SrMg)2 P2O7:Eu-Phosphor als Leuchtstoff ausgebildet. Mit diesen lassen sich
bereits Bestrahlungsstärken größer 50 mW/cm2 in einem Abstand von 50 cm
realisieren. Durch entsprechende Fokusierung der von den optischen
Stahlungsquellen emittierten Strahlung auf die Bestrahlungsfläche kann die
effektive Bestrahlungsstärke noch weiter erhöht werden, was prinzipiell auch
für die nachfolgenden optischen Strahlungsquellen gilt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die optische
Strahlungsquelle als Quecksilber-Hochdruckentladungslampe mit
Metallhalogenidadditiven Gallium-Indium-Iodid und/oder Galliumiodid
ausgebildet, wobei das Gewichtsverhältnis zwischen dem Quecksilber und den
Metallhalogenidadditiven 10-100 beträgt. Zur Erhöhung des Wirkungsgrades ist
der Quarzkolben im Bereich der Elektroden mit Zirkoniumoxid teilverspiegelt.
Zur Unterdrückung der aufgrund des Quecksilbers emittierten Strahlungsanteile
im UVA-Bereich ist der Bestrahlungseinrichtung ein UVA-Filter zugeordnet, der
im einfachsten Fall aus einer Glasscheibe oder einem UVA-undurchlässigem
transparenten Kunststoff besteht. Vorzugsweise ist der UVA-Filter als Hüllrohr
ausgebildet, der um die optische Strahlungsquelle angeordnet ist und der
Bereich zwischen Hüllrohr und Quarzkolben auf einen Gasdruck von 10-500
Torr evakuiert ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist optische Strahlungsquelle
als elektrodenlose Quecksilberhochdruckentladungslampe ausgebildet,
wodurch dann die aufgrund ihres höheren Dampfdruckes zu bevorzugenden
Metallhalogenide Galliumchlorid und/oder -bromid vorrangig zur Anwendung
kommen können, sowie das reine Metall Gallium selbst mit seiner geringen
Anzahl von Nebenlinien. Die elektromagnetische Energie für die Entladung wird
dann mittels eines Magnetrons mit zugeordneter Antenne in einen durch eine
metallische Abschirmung gebildeten Resonator eingekoppelt.
Des weiteren ist vorzugsweise ein IR-Filter vorgesehen, um die unerwünschte
Wärmestrahlung zu unterdrücken.
Um einerseits die optischen Strahlungsquellen mit genügend hoher Leistung
betreiben zu können und andererseits die Entfernung zwischen der optischen
Strahlungsquelle und der Bestrahlungsfläche möglichst gering wählen zu
können, um eine entsprechend hohe Bestrahlungsstärke zu erreichen, wird den
optischen Strahlungsquellen ein Kühlaggregat zugeordnet. Das Kühlaggregat
ist vorzugsweise als Flüssigkeitskühlung ausgebildet. Vorzugsweise besteht
das Kühlaggregat aus zwei Strahlungskühlerfassungen mit integrierten Zu- und
Abläufen zwischen denen ein transparentes Hüllrohr angeordnet ist. Der Vorteil
dieser Anordnung ist, daß die Strahlungskühlerfassungen lösbar mit der
optischen Strahlungsquelle verbunden sind, was deren Wiederverwendung bei
defekten optischen Strahlungsquellen erlaubt. Dieses transparente Hüllrohr des
Kühlaggregats wirkt ebenfalls als UVA-Filter, so daß bei der elektrodenlosen
Quecksilberhochdruckentladungslampe auf das zusätzliche evakuierte Hüllrohr
verzichtet werden kann. Als Kühlmittel kommen insbesondere Wasser und für
die elektrodenlose Hochdrucklampe Silikonöl in Betracht. Das Silikonöl weist
dabei eine Vielzahl von weiteren Vorteilen auf. Neben einem großen stabilen
Temperaturbereich sind Kühlungen bis auf 4°C möglich. Silikonöl weist eine
geringe Absorption von Mikrowellenenergie auf und wirkt gleichzeitig als IR-
Filter, so daß auch auf separate IR-Filter weitgehend verzichtet werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die Figur zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Quecksilber-Hochdruckentladungslampe,
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Quecksilber-Hochdruckentladungslampe
mit integrierter Wasserkühlung,
Fig. 3 Dampfdruckkurven von Gallium und Galliumhalogeniden,
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen elektrodenlose
Hochdruckentladungslampe mit Kühlaggregat und einem Magnetron,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine elektrodenlose
Hochdruckentladungslampe mit Kühlaggregat und zwei Magnetrons,
Fig. 6 ein Spektrum einer Hochdruckentladungslampe mit einem
Gewichtsverhältnis zwischen Quecksilber und Galliumiodid von 44,
Fig. 7 ein Spektrum einer Hochdruckentladungslampe mit einem
Gewichtsverhältnis zwischen Quecksilber und Galliumiodid von 22,
Fig. 8 ein Spektrum einer Hochdruckentladungslampe mit einem
Gewichtsverhältnis von Quecksilber und Galliumiodid von 8,8,
Fig. 9 ein Spektrum einer bekannten Gallium-Indium-Effektleuchte und
Fig. 10 ein schematische Querschnittsdarstellung einer
Ganzkörperbestrahlungseinrichtung.
Die optische Strahlungsquelle der Bestrahlungseinrichtung zur Behandlung von
primär T-Zell-vermittelten Hauterkrankungen kann sowohl als Nieder- als auch
als Hochdruckentladungslampe ausgebildet sein. Wie später jedoch noch
näher erläutert, weist eine Quecksilber-Hochdruckentladungslampe 1 im
Spektrum einige Vorteile gegenüber den bekannten
Niederdruckentladungslampen für den interessierenden Spektralbereich auf.
Die Quecksilber-Hochdruckentladungslampe 1 umfaßt einen Quarzkolben 2, in
dem zwei Elektroden 3 angeordnet sind. An die Elektroden 3 sind elektrische
Anschlußleitungen 4 für die Spannungszuführung angeschlossen, die zu einer
Schraubfassung 5 geführt sind. Um den Quarzkolben 2 ist ein Hüllrohr 6
angeordnet, das an seinem einem Ende geschlossen ausgebildet ist und an
seinem anderen Ende hermetisch dicht mit der Schraubfassung 5 verbunden
ist. Der Raum zwischen Hüllrohr 6 und Quarzkolben 2 ist auf einen Gasdruck
von 10-500 Torr evakuiert. In dem Quarzkolben 2 befinden sich Quecksilber,
Argon und ein Metallhalogenidadditiv wie beispielsweise Galliumiodid und/oder
Gallium-Indiumiodid, das bevorzugt im Wellenlängenbereich von 400-440 nm
emittiert. Auf die Bestrahlungsstärke und die Spektren wird später noch näher
eingegangen. Menge und Mischungsverhältnisse der Dotierstoffe 7 innerhalb
des Quarzkolbens 2 sind dabei auch leistungsabhängig. Das
Gewichtsverhältnis von Quecksilber zu den Metallhalogenidadditiven beträgt
dabei 10-100. Im Leistungsbereich von 400 W kommt dabei vorzugsweise ein
Mischungsverhältnis von 1-5 mg Metallhalogenidadditiv auf 44 mg Quecksilber
zur Anwendung. Der Quarzkolben 2 ist darüber hinaus im Bereich 8 der
Elektroden 3 mittels Zirkoniumoxid teilver-spiegelt, um die Temperatur im
elektrodennahen Raum des Quarzkolbens 2 zu erhöhen. Das Hüllrohr 6 hat
dabei im wesentlichen zwei Funktionen. Zum einen dient es als UVA-Filter, um
diesen unerwünschten Spektralanteil soweit als möglich zu reduzieren. Zum
anderen dient das Hüllrohr 6 zur Wärmeisolation, da im Laufe des Betriebes die
Oberfläche des Quarzkolbens 2 sehr heiß wird. Ein weiterer Vorteil des
Hüllrohrs 6 ist der Schutz der eigentlichen Hochdruckentladungslampe gegen
äußere Temperaturänderungen.
In Fig. 2 ist ein Querschnitt durch die Quecksilber-Hochdruckentladungslampe 1
gemäß Fig. 1 mit integriertem Kühlmittelaggregat dargestellt. Das
Kühlmittelaggregat umfaßt eine erste und eine zweite Strahlungskühlerfassung
9, 10 und ein transparentes Hüllrohr 11. In die beiden
Strahlungskühlerfassungen 9, 10 ist jeweils ein Zu- bzw. Ablauf 12, 13
integriert, an die dann jeweils ein Schlauch anschließbar ist. Die erste
Strahlungskühlerfassung 9 ist einfach auf die Schraubfassung 5 aufgeschoben.
Das transparente Hüllrohr 11 ist dann in die Strahlungskühlerfassung 9
eingeschoben und ist an der Schraubfassung 5 entgegengesetzten Seite durch
die zweite Strahlungskühlerfassung 10 abgeschlossen. Mittels O-förmigen
Dichtringen 14, 15, 16 wird ein hermetisch dichter Kreislauf für das Kühlmittel
17 zwischen dem Zulauf 12 und dem Ablauf 13 gebildet. Das Kühlmittel 17
kann dabei im einfachsten Fall Wasser sein. In diesem Fall dient das Kühlmittel
17 überwiegend der Abführung der entstehenden Wärme an dem evakuierten
Hüllrohr 6, um dieses auf eine Temperatur von 40-60°C zu halten.
Da die Eindringtiefe des blauen Lichtes begrenzt ist, gleichwohl bei
Erkrankungen der tieferliegenden Hautschichten bzw. Hautanhangsorganen,
wie den Haarwurzeln, oder bei entzündungsbedingten Verdickungen der Haut,
wie bei der Psoriasis und der Sklerodermie die Strahlung sehr tief eindringen
muß, ist eine Bestrahlungseinrichtung vorteilhaft, bei der das umlaufende
Kühlmittel 17 deutlich kühler als die Hauttemperatur ist. Dann kann das
gekühlte Hüllrohr 11 direkt auf die befallene Haut aufgelegt werden, wobei
dann mit Bestrahlungsstärken in der Größenordnung von ca. 1-2 W/cm2 bei
einer elektrischen Anschlußleistung von 1000 W appliziert werden kann, da
höhere Bestrahlungsstärken zu einer kürzeren Behandlungszeit führen. In
Folge der hohen Gewebsabsorption des blauen Lichtes kommt es in den
oberen Gewebsschichten zu einer sehr starken Wärmeentwicklung, die ohne
diese Kühlung auf beispielsweise 4°C ansonsten zu Verbrennungen führen
würde. Durch diese Kühlung kann die durch eine Schwellendosis begrenzte
Tiefenwirkung bis auf mehrere Millimeter und somit in den Follikelbereich
ausgedehnt werden. Bevorzugtes Kühlmittel 17 bei Elektrodenlampen ist
Wasser.
Zusätzlich kann das Hüllrohr 6 an seiner Innenseite mit den von den
Niederdruckentladungslampen bekannten Leuchtstoffen beschichtet werden,
um so zusätzliche Anteile der vom Quecksilber emittierten UVC-Strahlung in
den interessierenden Wellenlängenbereich von 400-440 nm zu transformieren.
Da der Leuchtstoff im Bereich von 400-440 nm selbst nur eine geringe
Absorption aufweist, ist somit eine effektive Erhöhung der Emission in diesem
Wellenlängenbereich möglich. Voraussetzung für den Einsatz von blauen
Leuchtstoffen im evakuierten, gegebenenfalls mit Edelgas gefüllten Hüllrohr ist
die Kühlung des Leuchtstoffes. Unter normalen Betriebsbedingungen ohne
Kühlung erreicht das Hüllrohr bis zu 600°C. Der Wirkungsgrad von den blauen
Leuchtstoffen fällt jedoch bei Temperaturen oberhalb von 100°C stark ab, so
daß deren Verwendung erst bei Verwendung einer Thermostatisierung auf
unterhalb 100°C sinnvoll ist, wie sie durch das zuvor beschriebene
Kühlmittelaggregat erreichbar ist. Durch Einsatz von Leuchtstoffen in
Verbindung mit anderen Dotierungen im Quarzbrenner, die bevorzugt im UV-
Bereich abstrahlen, kann der Wirkungsgrad der optischen Strahlungsquelle
weiter gesteigert werden. Hierzu eignen sich Halogenidverbindungen der
Metalle Selen, Antimon Zink und Kadmium.
In der Fig. 3 sind die Dampfdruckkurven in Torr über der absoluten Temperatur
für das reine Metall Gallium sowie dessen Halogenid-Salze Galliumiodid,
Galliumchlorid und Galliumbromid dargestellt. Bei den zulässigen
Wandtemperaturen ohne Flüssigkeitskühlung ist das reine Gallium den
Halogeniden um mehrere Größenordnungen unterlegen, so daß eine effiziente
Entladung mit Gallium nur bei extrem-hohen Plasmatemperaturen erreicht
werden kann, wozu wiederum eine stärkere Kühlung mit beispielsweise
Silikonöl notwendig ist. Der Vorteil von reinem Gallium im Vergleich zu den
Halogeniden ist die geringere Anzahl von Nebenlinien im nicht interessierenden
Spektralbereich außenhalb von 400-440 nm. Von den dargestellten Gallium-
Halogeniden hat Galliumiodid den niedrigsten Dampfdruck. Um
Größenordnungen besser aus dieser Sicht ist Galliumbromid. Diese Bromide
oder Chloride sind jedoch derart aggressiv, daß diese die Elektroden 3 in den
Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 2 schnell zerstören würden.
Daher wird bei Verwendung von Galliumbromiden oder -chloriden eine
Bestrahlungseinrichtung ohne Elektroden 3 wie in Fig. 4 dargestellt bevorzugt.
Die Bestrahlungseinrichtung 1 umfaßt einen Quarzkolben 2, in dem das
Gallium oder die Galliumhalogenide verteilt sind. Um den Quarzkolben 2 ist das
bereits beschriebene Kühlaggregat angeordnet. An mindestens einer
Stirnfläche einer Strahlungskühlerfassung 9 ist ein Magnetron 18 mit
zugeordneter Antenne 19 angeordnet. Weiter ist um das Kühlaggregat herum
eine metallische Abschirmung 20 angeordnet, die für die von der Antenne 19
abgestrahlten elektromagnetischen Wellen einen Resonator bildet. Die
Verwendung von Wasser als Kühlmittel 17 scheidet bei dieser Anordnung aus,
da Wasser zu stark die elektromagnetischen Wellen des Magnetrons 18
absorbieren würde, so daß hier vorzugsweise Silikonöl als Kühlmittel
verwendet wird.
Elektrodenlose Lampen haben mit Nutzungsdauern von 10 000-20 000
Stunden und einem besseren Wirkungsgrad Vorteile gegenüber
konventionellen Lichtquellen mit Elektroden 3. Die Emission dieser Lampen
wird jedoch durch Temperaturunterschiede innerhalb der Lampe beeinflußt.
Werden Teile des Quarzkolbens 2 (Plasmaampulle) nicht gleichförmig erhitzt,
so kommt es zu dunklen Bändern, die durch Selbstabsorption des Plasmas
hervorgerufen werden. Die Temperaturunterschiede innerhalb der
Plasmaquelle sind oft das Ergebnis einer ungleichmäßigen Feldverteilung der
Mikrowellenenergie im Resonator. Hierdurch kommt es zu einer
ungleichmäßigen Entladung und einer Verschlechterung der Lampenleistung.
Die Kontrolle über die elektromagnetische Feldverteilung wird in einer
bevorzugten Ausführungsform durch einen Resonanzzylinder erreicht, der die
E01-Mode unterstützt. In diesem Fall ist die Feldverteilung derart, daß das
elektrische Feld in der Resonatorachse seinen höchsten Wert hat und der
elektrische Feldvektor in Radialrichtung zeigt. Zu den leitenden Wänden des
Resonators fällt die Feldstärke ab, um an der leitenden Oberfläche der
zylindrischen Abschirmung 20 zu verschwinden. Die erforderliche Leistung ist
abhängig von der erzielbaren Plasmadichte. Das Plasma konzentriert sich in
der Mitte des Entladungsgefäßes. Bei koaxialer Ausrichtung befindet sich der
gesamte Zylindermantel des Quarzkolbens 2 im Bereich der gleichen
Feldstärke, so daß diesbezügliche Ungleichmäßigkeiten ausgeschlossen
werden. Der Resonanzhohlleiter hat bei der E01-Mode und der bevorzugten
Anregungsfrequenz von 2450 MHZ einen Durchmesser von 9,37 cm. Unter
diesen Bedingungen ist für den Resonator jede Länge zulässig, ohne daß die
E01-Resonanzbedingung verändert würde, wodurch der Resonator so einfach
an unterschiedliche Leistungen durch Veränderung der Länge angepaßt
werden kann.
Ein weiterer Vorteil der E01-Mode ist, daß aufgrund der Symmetrie von zwei
Seiten elektromagnetische Energie eingekoppelt werden kann, wie dies in Fig.
5 dargestellt ist, was insbesondere bei größeren Längen des Quarzkolbens 2
wichtig ist. Wegen der stehenden Welle ist lediglich der Durchmesser des
Hohlleiters genau einzuhalten. Der Abstand der beiden Magnetrons 18
voneinander ist vergleichsweise unkritisch. Es ist lediglich darauf zu achten,
daß die Energieabsorption im Plasma ausreichend hoch ist, so daß keine
ungedämpften Wellen auf das jeweils andere Magnetron 18 treffen, da dies zur
Zerstörung führen könnte.
Wie bereits ausgeführt, scheidet Wasser als Kühlmittel aus. Vorzugsweise
kommen daher Silikonöle wie beispielsweise Dimethyl-Polysiloxan zur Anwen
dung, die nur eine geringe Mikrowellenabsorption von weniger als 0,2 W/cm
pro Kilowatt Leistung aufweisen. Silikonöl ist transparent im sichtbaren
Bereich und absorbiert einen signifikanten IR-Anteil im Wellenlängenbereich
größer 1 µm. Dadurch kann entweder auf separate IR-Filter ganz verzichtet
bzw. können diese unkritischer dimensioniert werden. Des weiteren ist
Dimethyl-Polysiloxan über einen weiten Temperaturbereich von -70°C-250°C
einsetzbar. Mit dieser Anordnung ist es möglich, bis zu 300 W/cm3 Plasma
einzukoppeln, ohne daß es zum Einschmelzen des Quarzkolbens 2 kommen
würde. Im Vergleich zur üblichen Luftkühlung einer Plasmaquelle entfallen die
sonst bei hohem Luftstrom auftretenden Geräusche, was für den Patienten
psychologisch angenehmer ist.
Möchte man im elektrodenlosen System auf die Silikonölkühlung verzichten,
so kann eine rotierende Plasmaquarzkugel Anwendung finden, die
beispielsweise an einem Schaft angeordnet ist und bei der Rotation in einem
E111- oder E112-Mode-Resonator sich im Mittel eine gleichmäßige Feldverteilung
ergibt. Darüber hinaus wird dadurch die effektive Oberfläche für eine
Konvektionskühlung vergrößert. Vorzugsweise findet die Kugelrotation dabei in
zwei Ebenen statt, so daß es im Mittel zu einer vollkommenen
Feldvermischung kommt. Alternativ und technisch einfacher zu realisieren ist
eine sogenannte Taumelrotation, d. h. während einer Rotation um die z-Achse
rotiert der Stab selbst um einen Kegelmantel.
In den Fig. 6-9 sind verschiedene Spektren bei unterschiedlicher Dotierungen
dargestellt, wobei auf der Y-Achse die Bestrahlungsstärke in mW/cm2 pro
0,5 nm bei 50 cm Abstand aufgetragen ist. Die abgebildeten Spektren zeigen,
daß bei einem Gewichtverhältnis Quecksilber zu Galliumiodid von 8,8 die
Emission im Spektralbereich zwischen 400-440 nm erheblich abnimmt. Bei den
Gewichtverhältnissen 22 bzw. 44 ist die Ausbeute im interessierenden
Spektralbereich wesentlich besser. Eine weitere Steigerung der Emission im
Bereich zwischen 400-440 nm ist durch Zugabe von Indiumiodid im Verhältnis
Quecksilber/Indiumiodid von 20-200 möglich. Mit Hilfe des Zusatzes geringer
Mengen Indiumiodid ist eine Anhebung der Indiumemission im Bereich 405 nm
möglich, ohne daß die blaue Emission im Bereich 500 nm die Energieausbeute
in dem interessierenden Spektralbereich zwischen 400-440 nm sich
verschlechtert.
In Fig. 10 ist eine schematische Darstellung einer Ganzkörperbestrahlungs
einrichtung für einen Patienten 21 dargestellt. Dazu sind eine Vielzahl der
optischen Strahlungsquellen arrayförmig zueinander angeordnet, wobei jeder
optischer Strahlungsquelle ein Parabolreflektor 22 zugeordnet ist. Bei
Verwendung der beschriebenen Kühlaggregate können diese mäanderförmig
miteinander verbunden werden. Alternativ können jedoch nur einzelne
Kühlaggregate der Strahlungsquellen zusammengefaßt werden, so daß dann
mehrere Kühlkreisläufe mit Pumpen zur Anwendung kommen.
Claims (14)
1. Bestrahlungseinrichtung für therapeutische und kosmetische Zwecke,
umfassend mindestens eine optische Strahlungsquelle, die auf einer zu
bestrahlenden Fläche im Wellenlängenintervall von 400-440 nm eine
Bestrahlungsstärke von mindestens 20 mW/cm2 erzeugt und im
Wellenlängenintervall von 340-400 nm eine Bestrahlungsstärke von
weniger als 2 mW/cm2 erzeugt,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bestrahlungseinrichtung zur Behandlung von primär T-Zell-ver
mittelten Hauterkrankungen, insbesondere von atopischer Dermatitis
(Neurodermitis), cutanem T-Zell-Lymphom, Lichen ruber, Alopecia
areata, systemischen Lupus erythematodes und Psoriasis und zur
kosmetischen Bräunung verwendet wird.
2. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Strahlungsquelle als
Quecksilberniederdruckentladungslampe mit einem der nachfolgenden
Leuchtstoffe Sr2P2O7:Eu, (SrMg)2 P2O7:Eu, Sr5Cl(PO4)3:Eu,
BaMg2Al16O27:Eu, SrMgAl18O39:Eu, BaMg2Al16O27:Eu:Mn, Sr3(PO4)2:Eu,
Ba3(PO4)2:Eu, CaWO4:Pb oder CaWO4 ausgebildet ist.
3. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Strahlungsquelle als Metallhalogenidlampe mit einem
Zündgas und Quecksilber sowie mit Metallhalogenidadditiven Gallium-
Indium-Iodid, Galliumiodid, Selen, Antimon, Zink und/oder Kadmium
ausgebildet ist.
4. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gewichtsverhältnis zwischen dem Quecksilber und dem
Metallhalogenidadditiv 10-100 beträgt.
5. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Entladungsrohr in einem
Elektrodenbereich (8) mittels Zirkoniumoxid teilverspiegelt ausgebildet
ist.
6. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der optischen Strahlungsquelle
und der zu bestrahlenden Fläche eine Glasscheibe oder ein
transparenter, UVA-undurchlässiger Kunststoff, insbesondere Acryl GS
oder Polykarbonat als UVA-Filter angeordnet ist.
7. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der UVA-Filter als evakuiertes Hüllrohr (6) um die optische
Strahlungsquelle herum ausgebildet ist.
8. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Innenseite des Hüllrohrs (6) mit einem der Leuchtstoffe gemäß
Anspruch 2 beschichtet ist.
9. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Strahlungsquelle als elektrodenlose Quecksilber-
Metallhalogenid-Lampe ausgebildet ist, die mit Gallium, Galliumiodid,
Gallium-Bromid und/oder -Chlorid gefüllt ist und der mindestens ein
Magnetron (18) mit Antenne (19) zugeordnet ist, über die
elektromagnetische Energie in einen durch eine metallische
Abschirmung (20) gebildeten Resonator einkoppelbar ist und in dem ein
die Dotierstoffe beinhaltendende Quarzkolben (2) angeordnet ist.
10. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Resonator als E01-Moden-Resonator für die vom Magnetron (18)
eingekoppelte elektromagnetische Strahlung ausgebildet ist.
11. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinrichtung mit einem
IR-Filter ausgebildet ist.
12. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bestrahlungseinrichtung ein
Kühlaggregat zugeordnet ist.
13. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kühlaggregat als transparentes Hüllrohr (11) mit einem Zu- und
einem Ablauf (12, 13) ausgebildet ist, das um die optische
Strahlungsquelle herum angeordnet ist, wobei über den Zu- und Ablauf
(12, 13) ein Kühlmittel (17) zirkuliert.
14. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kühlmittel (17) Wasser oder Silikonöl ist.
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