DE19851259A1 - Verfahren und Zwischenprodukt zum Herstellen eines Hohlkörpers sowie ein durch ein derartiges Verfahren hergestellter Hohlkörper - Google Patents
Verfahren und Zwischenprodukt zum Herstellen eines Hohlkörpers sowie ein durch ein derartiges Verfahren hergestellter HohlkörperInfo
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Abstract
Im Rahmen eines Verfahrens zum Herstellen eines Hohlkörpers 26 aus Blech, insbesondere aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, wird zunächst ein im wesentlichen flacher Blechzuschnitt 4 bereitgestellt. Nachfolgend wird zumindest ein Wandungs-Zwischenelement 8, das einstückig mit dem Blechzuschnitt 4 ausgebildet wird, in mehrere, im wesentlichen übereinanderliegende Lagen gefaltet und/oder gebogen. Anschließend werden Randbereiche 16, 18 des Blechzuschnitts 4 aufeinandergelegt und miteinander verbunden. Schließlich werden der Blechzuschnitt 4 und das gefaltete Wandungs-Zwischenelement 8 mit einem hydraulischen oder pneumatischen Innenhochdruck beaufschlagt, so daß das gefaltete Wandungs-Zwischenelement 8 zur Bildung des Hohlkörpers 26 frei entfaltet wird. Ferner betrifft die Erfindung einen durch ein derartiges Verfahren hergestellten Hohlkörper 26 sowie ein Zwischenprodukt 2, das zum Herstellen eines derartigen Hohlkörpers 26 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden kann.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Herstellen eines Hohlkörpers aus Blech, insbesondere aus
Aluminium oder Aluminiumlegierungen. Als ein derartiges
Verfahren zum Herstellen eines Hohlkörpers ist beispielsweise
das Innenhochdruckumformungsverfahren bekannt. Hierbei wird
das umzuformende Werkstück in eine für das Umformen geeignete
Form eingelegt und anschließend ein in die Form eingeleitetes
flüssiges oder gasförmiges Druckmedium derart auf das
Werkstück in der Form zur Einwirkung gebracht, daß durch den
Druck des Druckmediums das Werkstück umgeformt wird, wobei
dieses an der Innenwand der Form zu Anlage gelangen kann.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung einen durch ein
derartiges Verfahren hergestellten Hohlkörper sowie ein
Zwischenprodukt, das zum Herstellen eines derartigen
Hohlkörpers nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendet
werden kann.
Es sind Verfahren zum Herstellen von sogenannten Rohr- oder
Kanalblechen, d. h. mit Rohren oder Rohrschlangen durchzogenen
Blechen, bekannt, bei welchen zwei aufeinanderliegende flache
Aluminiumbleche stellenweise miteinander fest verbunden und
die dazwischen befindlichen, nicht miteinander verbundenen
Blechbereiche in einer Form durch Einleiten eines
Druckmediums zur Bildung von Kanälen zwischen den Blechen
auseinandergewölbt werden. Ferner sind Verfahren zum Umformen
von einlagigen Blechen in einer Form durch einseitige
Beaufschlagung mit dem Druck eines flüssigen oder gasförmigen
Druckmediums und Streckziehen in den Hohlraum der Form hinein
bekannt (EP-A-0 581 458 und AST Speciality Handbook,
Aluminium and Aluminium Alloys, The Materials Information
Society, 1993, Seite 245). Diese bekannten Verfahren sind
nicht immer zufriedenstellend, vor allem dann nicht, wenn
Werkstücke beim Umformen einer relativ starken Formänderung
unterworfen werden sollen, beispielsweise in Fällen, in denen
eine starke Aufweitung von Rohrkörpern oder
Strangpreßprofilen erreicht werden soll. Dies insbesondere
bei Aluminium und Aluminiumlegierungen, die nicht so gut wie
Stahl verformbar sind. Aber auch bei Stahl können größere
Umformungen von Werkstücken mit den bekannten Verfahren nicht
zufriedenstellend durchgeführt werden.
Zur Vergrößerung der Innenquerschnitte eines Werkstückes ist
es aus der DE-A-42 32 161 bekannt, einen Hohlkörper unter
Verwendung eines aus randseitig miteinander verschweißten
Platinen hergestellten Grundkörpers durch die kombinierte
Anwendung des Innenhochdruckumformungsverfahrens und des
Tiefziehverfahrens herzustellen. Aufgrund der erforderlichen
Kombination zweier Verfahren ist zum einen die Herstellung
des Hohlkörpers vergleichsweise kompliziert und aufwendig.
Zum anderen ist die hierfür benötigte Fertigungseinrichtung
äußerst aufwendig und teuer. Ferner ist es in der Praxis
nicht möglich, sehr große Behälter aus Aluminium oder einer
Aluminiumlegierung, wie z. B. Tanks für Kraftfahrzeuge,
Flugzeuge oder Schiffe, wegen der nicht ausreichenden
Verformungsfähigkeit des Werkstoffs Aluminium zu fertigen.
Ein Verfahren zum Erzielen einer verbesserten Umformung von
Werkstücken aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ist
in der DE-A-195 31 035 beschrieben, wobei mehrere flache
Blechzuschnitte aus Aluminium oder Aluminiumlegierung an
ihren Rändern aufeinandergelegt und stellenweise durch Löten
zu dem umzuformenden Werkstück verbunden werden. Hierbei
werden zur Volumenvergrößerung des später aus dem Werkstück
herzustellenden Hohlkörpers einzelne flache Blechzuschnitte
in das Werkstück eingesetzt. Anschließend wird das so
ausgebildete umzuformende Werkstück in eine Form eingelegt
und durch ein in die Form zur Einwirkung auf das Werkstück
eingeleitetes erhitztes Öl durch Innenhochdruckumformen zu
dem Hohlkörper nach außen ausgedehnt und verformt. Dabei
legen sich die verbundenen Blechzuschnitte aufgrund des
angelegten Innendrucks an die Innenkontur der Form an. Dem
Grad einer Ausdehnung des Hohlkörpervolumens sind allerdings
Grenzen gesetzt, die sich zum einen aus der mechanischen
Belastbarkeit der Lötverbindungen zwischen den einzelnen
Blechzuschnitten ergeben. Zum anderen tritt im Bereich
scharfkantiger Querschnittsübergänge der Form aufgrund der
extremen Werkstoffumlenkung in diesen Bereichen eine
entsprechende Verfestigung des bereits gedehnten Werkstoffs
auf. Die mit der Festigkeitserhöhung verbundene, zunehmende
Dehnung des Werkstoffs bringt die Gefahr mit sich, daß Risse
auftreten. Ein kleinstmöglicher Biegeradius kann deshalb
nicht unterschritten werden. Daher kann keine enge Ausformung
in Eckbereichen realisiert werden. Zwar ist es bei diesen
Verfahren möglich, eine starke Ausformung des Werkstückes in
der Form und einen großvolumigen Hohlkörper zu erhalten. Der
Größe und der Formgebung des herzustellenden
Hohlkörpervolumens sind jedoch auch hier Grenzen gesetzt.
Insbesondere gelingt es mit dem bekannten Verfahren nicht,
kleinste Umformradien, fast bis zur Scharfkantigkeit, und
auch große Hohlkörper aus einem Stück und ohne über den
ganzen Umfang umlaufende Flansche herzustellen.
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei
den im Stand der Technik bekannten Verfahren liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein
Zwischenprodukt zur Herstellung eines Hohlkörpers aus Blech,
insbesondere aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, zu
schaffen, die mit möglichst geringem Aufwand die Ausbildung
eines großen, dem in einem eingebauten Zustand zur Verfügung
stehenden Platzangebot (beispielsweise bei Tanks für
Kraftfahrzeuge im Hinterachsenbereich) entsprechenden
Hohlkörpervolumens ermöglichen, wobei gleichzeitig kleinste
Umformradien und größte Umformtiefen erzielt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt nach einem ersten Aspekt
der Erfindung durch das Verfahren gemäß dem Patentanspruch 1.
Demzufolge wird zunächst ein im wesentlichen flacher
Blechzuschnitt, insbesondere aus Aluminium oder einer
Aluminiumlegierung, als Werkstück bereitgestellt. Im
allgemeinen sind jedoch als Werkstückmaterial alle
metallischen Materialien mit einem ausreichenden
Formänderungsvermögen geeignet. Dies reicht von
Leichtmetallen über unlegierte und legierte Einsatzstähle bis
hin zu vergütbaren und rostfreien Stählen. In diesem
Verfahrensschritt des Bereitstellens ist es möglich, die Form
und Größe des Blechzuschnitts zu bestimmen und durch
geeignete Wahl der Abmessungen des Blechzuschnitts bereits
Einfluß auf die gewünschte endgültige Außenkontur des
herzustellenden Hohlkörpers zu nehmen. Die Bearbeitung des
Blechzuschnitts erfolgt vorzugsweise in bekannter Art und
Weise mechanisch durch Schneidverfahren oder thermisch durch
Brenn- oder Laserschneiden.
Das in geeigneter Weise zugeschnittene Blech wird in einem
nachfolgenden Formvorgang im Bereich eines einstückig mit dem
Blechzuschnitt ausgebildeten Wandungs-Zwischenelementes
gefaltet und/oder gebogen. Hierbei bildet das Wandungs-
Zwischenelement einen Abschnitt oder Teilbereich des
Blechzuschnitts aus, d. h. das Wandungs-Zwischenelement ist in
dem Blechzuschnitt integriert. Diese einteilige Ausbildung
erleichtert die Handhabung des Blechzuschnitts sowie das
Falten und/oder Biegen erheblich. Ferner kann die
Produktivität und die Genauigkeit des Blechzuschnitts Erhöht
werden, da insbesondere im Unterschied zu dem in der DE-A-195 31 035
gezeigten Verfahren keine einzeln geformten Teilstücke
zusammengelötet werden müssen. Die durch das erfindungsgemäße
Verfahren im Innenhochdruckumformungsverfahren herzustellende
Hohlkörper können somit gefügte, z. B. gelötete, geschweißte
oder gebördelte Konstruktionen aus einzelnen Blechzuschnitten
ersetzen und vermeiden damit Probleme mit Undichtigkeiten
oder dynamischen Brucherscheinungen in der Fügezone und
gewährleisten dadurch verbesserte Festigkeitseigenschaften.
Das Biegen kann in diesem Verfahrensschritt beispielsweise
durch Rollformen durchgeführt werden, wobei sich ein großer
Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Formgebung des
Wandungs-Zwischenelementes ergibt. Hierbei ist auch eine sehr
scharfkantige Biegung des Blechs im Bereich des Wandungs-
Zwischenelementes möglich, so daß ein Falten in mehrere, im
wesentlichen übereinanderliegende Lagen möglich ist. Somit
können die einzelnen Blechlagen beispielsweise doppel, drei-
oder mehrlagig übereinander gefaltet werden.
Im Zuge des Faltens und/oder Biegens des Wandungs-
Zwischenelementes können ferner hinsichtlich der
Positionierung von Randbereichen des Blechzuschnitts relativ
zueinander Verhältnisse hergestellt werden, die das
nachfolgende Verbinden der Randbereiche erleichtern. Zum
Verbinden werden die Randbereiche des Blechzuschnitts
vorzugsweise mit einer gewissen Überlappung aufeinandergelegt
und beispielsweise durch Löten, Schweißen, wie z. B.
Quetschnahtschweißen oder Laserstrahlschweißen, oder auch
Bördeln vorzugsweise entlang der Längserstreckung der Ränder
der Blechzuschnitte aneinander angebracht. Durch diesen
Verfahrensschritt ergibt sich ein flacher Hohlkörper mit
einer geschlossenen Querschnittsform, der durch das Verbinden
an den Randbereichen im wesentlichen druckdicht und so für
einen Umformprozeß im anschließenden
Innenhochdruckumformungsschritt einsatzbereit ist.
Im Rahmen des Innenhochdruckumformungsschritts wird in einen
durch den Blechzuschnitt und das zumindest eine
zusammengefaltete Wandungs-Zwischenelement begrenzten
Hohlraum durch einen geeigneten Anschluß, beispielsweise in
den Blechzuschnitt oder das Wandungs-Zwischenelement dicht
eingefügte (z. B. durch Löten) Leitungen oder Rohrstutzen, ein
hydraulisches oder pneumatisches Druckmedium eingebracht.
Durch das Druckmedium werden nachfolgend der Blechzuschnitt
und das gefaltete Wandungs-Zwischenelement mit Innenhochdruck
beaufschlagt, wodurch das mehrlagig zusammengefaltete
Wandungs-Zwischenelement bis zur vollständigen Länge zur
Bildung des Hohlkörpers frei entfaltet wird. Somit erfolgt
erfindungsgemäß eine freie Ausbildung der Hohlkörperform
durch Auffalten des Wandungs-Zwischenelementes, ohne daß das
Werkstück einer nennenswerten Materialdehnung unterliegt. Im
Unterschied zu den bekannten Verfahren wird die gewünschte
Form also nicht von der Geometrie der am
Innenhochdruckumformungsverfahren beteiligten Werkzeuge, z. B.
der Gesenkform, festgelegt, sondern durch die Form und Größe
des zu Beginn des Verfahrens bereitgestellten Blechzuschnitts
und/oder Wandungs-Zwischenelementes.
Der Erfindung liegt daher der Gedanke zugrunde, eine primäre
Volumenvergrößerung des Hohlkörpers durch Auseinanderfalten
und Auffalten bis zur ausgestreckten Länge des mehrlagig
ausgebildeten Wandungs-Zwischenelementes vorzusehen, ohne
dabei jedoch eine wesentliche Dehnung im Werkstoff zu
verursachen. Dadurch ergibt sich der große Vorteil, daß die
volle Dehnfähigkeit des Werkstoffs für zusätzliche örtliche
Tiefungen durch Streck- oder Tiefziehen im Zuge eines sich
gegebenenfalls anschließenden Hydroformens noch zur Verfügung
steht. Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden
insbesondere bei der Verwendung von Werkstoffen wie
Aluminium, die eine geringe Verformungsfähigkeit besitzen,
Spannungsspitzen im Werkstoff vermieden, so daß ein
Hohlkörper mit kleinen Umformradien und großen Umformtiefen
ausgebildet werden kann. Somit eignet sich das
erfindungsgemäße Verfahren besonders gut zur Herstellung von
Werkstücken, die in Leichtbauweise hergestellt werden und bei
denen daher der Einsatz des spezifisch leichteren Werkstoffs
Aluminium erforderlich ist, wie z. B. Tanks für
Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder dergleichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt demnach ferner der Gedanke
zugrunde, ein Verfahren und ein Zwischenprodukt zur
Herstellung eines Hohlkörpers zu schaffen, die die Ausbildung
komplexerer Geometrien, höherer Formgenauigkeiten und
Festigkeitseigenschaften bei reduzierter Werkstückmasse in
einem Hohlkörper gewährleisten.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Zur Erzielung der gewünschten endgültigen Kontur des
herzustellenden Hohlkörpers wird es bevorzugt, daß das
entfaltete Wandungs-Zwischenelement und/oder der
Blechzuschnitt nach dem Entfaltungsvorgang durch gesteigerten
Innendruck im Streck- oder Tiefziehverfahren, beispielsweise
durch Einlegen des Werkstücks in eine geeignete Gesenkform,
zumindest abschnittsweise verformt werden. Da der
Blechzuschnitt mit dem Wandungs-Zwischenelement zunächst
durch den angelegten hydraulischen oder pneumatischen
Innendruck nur aufgefaltet und nicht tief- oder streckgezogen
ist, wird somit durch das erfindungsgemäße Verfahren die
Möglichkeit geschaffen, den Hohlkörper in einem zweiten
Formgang durch Innenhochdruck auf die gewünschte Form exakt
zu verformen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen
Umformverfahren, bei denen der Formgebung des Werkstücks
Schranken gesetzt sind, die vor allem auf das begrenzte
Formänderungsvermögen des Werkstoffs zurückzuführen sind,
können durch das Streck- oder Tiefziehen in einem von dem
Auffalten des Hohlkörpers getrennten Schritt diese
Einschränkungen aufgehoben werden, so daß in dieser zweiten
Umformstufe auch geometrisch komplexe Werkstücke herstellbar
sind. Somit werden die gewünschten größeren Volumina der
Behälter durch die gefalteten Blechabschnitte des Wandungs-
Zwischenelementes erreicht, die sich zunächst entfalten und
dann gegebenenfalls ganz oder partiell streck- oder
tiefgezogen werden.
Für die Formgebung des herzustellenden Hohlkörpers wird es
bevorzugt, daß zumindest ein oberer und ein unterer
Blechabschnitt des Blechzuschnitts beim Falten und/oder
Biegen übereinandergelegt werden. Hierbei werden die
Blechabschnitte vorzugsweise parallel und im wesentlichen
coplanar übereinander angeordnet, wodurch sich eine im
wesentlichen geschlossene Querschnittsform eines flachen
Hohlkörpers ergibt. Dies erleichtert das nachfolgende
Überlappen und Verbinden der Randbereiche des Blechzuschnitts
erheblich.
Zum Schließen und Abdichten des Werkstücks vor dem Auffalten
durch Anlegen des Innenhochdrucks, ist es vorteilhaft, die
übereinandergelegten Blechabschnitte zumindest
abschnittsweise an ihren Stirnseiten, z. B. durch Löten oder
Schweißen, zu verbinden. Hierbei werden die Stirnseiten oder
Stirnflächen der Blechabschnitte des Blechzuschnitts
vorzugsweise derart zusammengepreßt, daß die einzelnen Lagen
des gefalteten Wandungs-Zwischenelementes aufeinander zu
liegen kommen. Dadurch können in vorteilhafter Weise die
Stirnseiten der Lagen des Wandungs-Zwischenelementes
miteinander und mit den Stirnseiten der angrenzenden
Blechabschnitte verbunden, z. B. gelötet oder geschweißt,
werden.
Wenn sich durch das mehrlagig angeordnete Wandungs-
Zwischenelement eine Öffnung zwischen dem oberen und dem
unteren Blechabschnitt ergibt, wird es zur Erleichterung
eines Erhalts eines geschlossenen Hohlraums bevorzugt, ein
Abstandsstück, wie z. B. aus Blech, zwischen den
übereinandergelegten Stirnseiten der Blechabschnitte in dem
Bereich der Öffnung vorzusehen. Dadurch kann ein Abstand oder
Freiraum, der durch die seitliche Falten des mehrlagig
angeordneten Wandungs-Zwischenelementes zwischen den
Blechabschnitten entsteht, in vorteilhafter Weise überbrückt
und ausgefüllt werden, so daß ein sicheres Verschließen des
Hohlraums gewährleistet wird.
Zum stirnseitigen Verschließen des Hohlraums ist es ferner
vorteilhaft, wenn wenigstens ein lappen- oder laschenförmiger
Abschnitt an dem Rand des oberen oder unteren Blechabschnitts
ausgebildet wird. Dieser lappenförmige Abschnitt kann nach
dem Falten oder Biegen des Blechzuschnitts in eine gewünschte
Form auf die Stirnseite des unteren oder oberen
Blechabschnitts umgefaltet und mit dieser, z. B. durch Löten,
verbunden werden. Diese Maßnahme stellt ein dichtes
Verschließen der Stirnseiten des Werkstücks sicher.
Für eine einfache geometrische Formgebung mit einer quader-
oder rechteckförmigen Kontur, wird es bevorzugt, den flachen
Blechzuschnitt im Rahmen des Verfahrensschritts a) mit einem
im wesentlichen rechteckförmigen Umriß oder Grundriß
bereitzustellen. Eine derartige Grundrißform läßt sich
einerseits auf einfache Art und Weise herstellen und
gewährleistet andererseits ein leichtes Falten oder Biegen
des Blechzuschnitts. Hierbei sind jedoch auch andere
Umrißformen für den Blechzuschnitt möglich, wie z. B. runde,
ovale, quadratische oder polygonale. Ferner können an dem
Blechzuschnitt auch Ansätze oder über den z. B.
rechteckförmigen Umriß nach außen vorstehende Abschnitte
ausgebildet werden, die in vorteilhafter Weise im Rahmen des
Verfahrensschritts b) eingefaltet werden, um beim späteren
Auffalten die gewünschten entfalteten Blechabschnitte für ein
großes Hohlraumvolumen bereitzustellen. Diese Ausbildung des
flachen Blechzuschnitts in verschiedenen Formen und Größen
gewährleistet eine vielfältige Formgebung für den
herzustellenden Hohlkörper.
Für eine Vorformung oder Formung auf die endgültige Kontur
des herzustellenden Hohlkörpers bietet es Vorteile, den
gefalteten Blechzuschnitt vor oder nach dem
Entfaltungsformvorgang in eine verschließbare Form
einzulegen, die zur Erleichterung des Einlegens des
gefalteten Blechzuschnitts und der Entnahme des umgeformten
Hohlkörpers geteilt ist und deren Formenhohlraum vorzugsweise
der gewünschten Außenkontur des herzustellenden Hohlkörpers
entspricht. Durch Fluten des Werkstücks mit einem flüssigen
oder gasförmigen Druckmedium, wird das Werkstück von innen
mit hohem Druck beaufschlagt und gleichzeitig mit oder nach
dem Auffalten des mehrlagig ausgebildeten Wandungs-
Zwischenelementes auf die Innenkontur der Form umgeformt. Die
Form sorgt für eine zusätzliche Stabilisierung des Werftstücks
beim Umformen, so daß mit dieser Verfahrensweise auch schwer
umformbare Werkstücke, wie z. B. aus Aluminium oder
Aluminiumlegierungen, problemlos einer starken Umformung
unterworfen werden können.
Für die Beaufschlagung des Blechzuschnitts mit einem
hydraulischen oder pneumatischen Innenhochdruck erweist sich
die Verwendung eines Druckmediums aus Öl, das
Umgebungstemperatur aufweist, oder aus erhitztem Öl als
vorteilhaft. Im allgemeinen kann jedoch auch ein anderes
flüssiges oder gasförmiges Druckmedium, z. B. Wasser,
Emulsion, Druckluft oder dergleichen, zum
Innenhochdruckumformen eingesetzt werden. Die Verwendung von
Öl bietet gegenüber Gasen jedoch die Vorteile der
Inkompressibilität und einer wesentlich größeren
Wärmekapazität, so daß das Werkstück einer starken Umformung
unterworfen werden kann. Darüber hinaus wird bei dem Einsatz
von Öl die Gefahr einer Explosion vermieden, wie dies bei der
Verwendung von Gasgemischen der Fall sein kann. Der Einsatz
von Öl bietet gegenüber Gasen somit erhebliche Vorteile
hinsichtlich einer leichteren Handhabbarkeit des
Druckmediums. Durch die Erhitzung des als Druckmedium
verwendeten Öls, vorzugsweise auf eine Temperatur von
mindestens 150°C, bietet sich ferner der Vorteil, daß während
des Hydroformens des umzuformenden Werkstücks Wärme in einem
hinreichenden Maß zugeführt wird, wobei, insbesondere bei der
Formung von Hohlkörpern aus Aluminium oder
Aluminiumlegierungen, auch bei starker Ausformung zu
großvolumigen Hohlkörpern eine hohe Verformungsfähigkeit
erhalten bleibt.
Nach einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung
einen Hohlkörper, der zumindest ein durch Innenhochdruck
entfaltetes Wandungs-Zwischenelement umfaßt. Dieser
Hohlkörper weist die bereits im Zusammenhang mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren geschilderten Vorteile wie
scharfkantige Konturen, kleine Umformradien und große
Umformtiefen bei einem großen Hohlkörpervolumen und großer
Festigkeit durch Herstellung aus einem einzigen
Blechzuschnitt auf.
Für die Ausbildung eines stabilen Hohlkörpers mit guten
Festigkeitseigenschaften wird bevorzugt, daß dieser eine im
wesentlichen achs- oder rotationssymmetrische Form aufweist.
Dabei ist beispielsweise die Herstellung quaderförmiger, aber
auch ovaler, polygonförmiger oder mehreckiger Hohlkörper
möglich. Die Ausbildung derartiger achssymmetrischer Körper
ergibt sich in vorteilhafter Weise durch die Anordnung von
einer geraden Anzahl, beispielsweise zwei, Wandungs-
Zwischenelementen in dem umzuformenden Werkstück.
Zur optimalen Anpassung des Hohlkörpervolumens an das in
einem eingebauten Zustand zur Verfügung stehenden
Platzangebot bietet es in bestimmten Anwendungsfällen
Vorteile, wenn der Hohlkörper eine im wesentlichen partiell
in eine oder mehrere Ebenen und Richtungen aufgeweitete Form
aufweist. Hierbei kann der Hohlkörper beispielsweise eine
konische Form annehmen. Diese Formgebung kann auf einfache
Weise durch die Anordnung von nur einem Wandungs-
Zwischenelement in dem umzuformenden Werkstück verwirklicht
werden.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird des weiteren
durch ein Zwischenprodukt zum Herstellen eines Hohlkörpers
gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 14 gelöst.
Wie aus dem Vorangehenden ersichtlich ist, weist das
erfindungsgemäße Zwischenprodukt zum Herstellen eines
Hohlkörpers aus Blech, insbesondere aus Aluminium oder
Aluminiumlegierung, einen Blechzuschnitt sowie zumindest ein
Wandungs-Zwischenelement auf, das einstückig mit dem
Blechzuschnitt ausgebildet und in mehrere, im wesentlichen
übereinanderliegende Lagen gefaltet und/oder gebogen ist.
Hierbei ergibt sich für das Wandungs-Zwischenelement ein
sandwichartiger Aufbau. Ferner sind Randbereiche des
Blechzuschnitts miteinander, z. B. durch Löten, Schweißen,
Bördeln oder dergleichen, verbunden, so daß ein
Zwischenprodukt mit einer geschlossenen Querschnittskontur in
Form eines flachen Hohlkörpers entsteht. Das Wandungs-
Zwischenelement oder mehrere Wandungs-Zwischenelemente sind
dabei derart gestaltet, zumindest abschnittsweise zur vollen
Länge auffaltbar zu sein. Hierdurch kann, wie vorangehend
beschrieben, durch die gefalteten Wandungs-Zwischenelemente
die gewünschte Volumenaufweitung im wesentlichen ohne
Materialdehnung erfolgen. Somit kann das Volumen des
herzustellenden Hohlkörpers effektiv unter Beibehaltung der
vollen Dehnfähigkeit des Werkstoffs erhöht werden. Ferner
gewährleistet die einstückige Ausbildung des Wandungs-
Zwischenelementes in dem Blechzuschnitt eine Vereinfachung
der Handhabung, da nicht mehrere einzelne Blechzuschnitte
unter hohem Arbeitsaufwand zusammengesetzt werden müssen.
Darüber hinaus werden Fügezonen vermieden, wodurch die
Festigkeit des Werkstücks erhöht ist.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Zur Erleichterung der Herstellung des Zwischenproduktes
bietet es Vorteile, wenn dieses zumindest einen oberen und
einen unteren Blechabschnitt umfaßt, die im wesentlichen
übereinander angeordnet sind. Dadurch vereinfacht sich das
Verbinden und Abdichten der Randbereiche des
Zwischenproduktes, was zum wirksamen Anlegen eines
Innenhochdrucks für einen Innenhochdruckumformungsvorgang
erforderlich ist.
In bestimmen Anwendungsfällen bietet es Vorteile, wenn sich
eine Faltung des Wandungs-Zwischenelementes in einem Bereich
zwischen dem oberen und dem unteren Blechabschnitt erstreckt.
Bei einer derartigen Ausbildung ist es möglich, wie bereits
erwähnt, das Wandungs-Zwischenelement durch Innenhochdruck im
Querschnitt des Zwischenproduktes gesehen vom Inneren des
durch das Zwischenprodukt ausgebildeten Hohlraums nach außen
zu drücken und ohne Materialdehnung zu entfalten und zu
strecken. Hierbei kann das Wandungs-Zwischenelement
beispielsweise zur Doppel-, Drei- oder Mehrlagigkeit gefaltet
zwischen den beiden Blechabschnitten angeordnet sein.
Alternativ bietet es für eine gleichförmige Aufweitung des
Zwischenproduktes Vorteile, wenn zumindest eine Faltung des .
Wandungs-Zwischenelementes über die übrigen Faltungen des
Wandungs-Zwischenelementes nach außen vorstehend ausgebildet
ist, d. h. eine unterschiedliche Länge aufweist. Hierbei
werden beim Innenhochdruckumformungsverfahren hauptsächlich
der obere und der untere Blechabschnitt mit Druck
beaufschlagt, so daß sich das Wandungs-Zwischenelement im
Querschnitt gesehen von außen nach innen bewegt und dabei zu
einem Wandungsabschnitt des entstehenden Hohlkörpers
aufgefaltet wird.
Zum Abdichten des Zwischenproduktes für das spätere
Beaufschlagen mit Innenhochdruck ist es vorteilhaft, daß die
Blechabschnitte an ihren Stirnseiten zumindest
abschnittsweise miteinander und/oder mit den Stirnseiten des
Wandungs-Zwischenelementes verbunden sind. Dadurch wird ein
nach außen abgeschlossener flacher Hohlkörper ausgebildet.
Ferner hat es sich zur Überbrückung einer Öffnung zwischen
den übereinanderliegenden Stirnseiten der Blechabschnitte,
die aufgrund des zwischen diesen angeordneten Wandungs-
Zwischenelementes vorhanden sein kann, als vorteilhaft
gezeigt, ein Abstandsstück anzuordnen, das mit den
Stirnseiten der Blechabschnitte zum stirnseitigen
Verschließen verbunden ist.
Für eine Erleichterung des Einlegens des Zwischenproduktes in
eine Form für das Innenhochdruckumformverfahren bietet es
ferner Vorteile, wenn dieses als ein im wesentlichen flacher
Hohlkörper gestaltet ist.
Für das Einbringen des Druckmediums in das Zwischenprodukt
wird es bevorzugt, daß dieses einen Blasstutzen oder
dergleichen umfaßt. Der Blasstutzen kann an einer beliebigen
Stelle in dem Blechzuschnitt oder dem Wandungs-
Zwischenelement eingefügt sein und erleichtert das Befüllen
des von dem Zwischenprodukt umschlossenen Hohlraums mit dem
Druckmedium.
Nachfolgend werden einige beispielhaft in den Zeichnungen
dargestellte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Zwischenprodukts;
Fig. 2 eine vergrößerte Querschnittsansicht des
erfindungsgemäßen Zwischenproduktes entlang der
Linie II-II nach Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Querschnittsansicht des
erfindungsgemäßen Zwischenproduktes entlang einer
Stirnseite mit eingelegtem Abstandsstück;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen Hohlkörpers, der aus dem
Zwischenprodukt nach Fig. 1 hergestellt ist;
Fig. 5 eine schematische Querschnittsansicht einer zweiten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes;
Fig. 6 eine schematische Querschnittsansicht einer dritten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes;
Fig. 7 eine schematische Querschnittsansicht einer vierten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes; und
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen Hohlkörpers, der aus dem
Zwischenprodukt nach Fig. 7 hergestellt ist.
Das in Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht dargestellte
Zwischenprodukt 2 zum Herstellen eines Hohlkörpers ist aus
einem einzigen dünnwandigen Blechzuschnitt 4 geformt. Dabei
besteht der Blechzuschnitt 4 im vorliegenden Fall aus
Aluminium, so daß die Werkstückmasse gering gehalten werden
kann und ein besonders leichtes Zwischenprodukt 2
bereitgestellt ist. An den in der Fig. 1 rechts und links zu
erkennenden Schrägseiten des Zwischenproduktes 2 sind jeweils
Faltungen 6 in Form eines Wandungs-Zwischenelementes 8
angeordnet bzw. eingefaltet. Die Wandungs-Zwischenelemente 8
sind einstückig aus einem Werkstück mit dem Blechzuschnitt 4
ausgebildet, wobei sich die Faltungen 6 der Wandungs-
Zwischenelemente 8 in einen durch das Zwischenprodukt 2
ausgebildeten flachen Hohlraum 10 erstrecken. Dieser Hohlraum
10 wird demnach vollständig von dem Blechzuschnitt 4 umgeben
und begrenzt. Ferner weist der Blechzuschnitt 4 zwei an der
Oberseite des Zwischenproduktes 2 befindliche obere
Blechabschnitte 12 und einen an der Unterseite angeordneten
unteren Blechabschnitt 14 auf. Die oberen Blechabschnitte 12
sind im wesentlichen parallel und coplanar über den unteren
Blechabschnitt 14 gelegt und begrenzen somit den Hohlraum 10
des Zwischenproduktes 2 in seiner Breiten- und
Längserstreckung.
Wie in der Fig. 1 weiterhin zu erkennen ist, sind
Randbereiche 16 des Blechzuschnitts 4 an der Oberseite des
Zwischenproduktes 2 miteinander verbunden. Hierbei sind sich
überdeckende Innen- und Außenflächen der oberen
Blechabschnitte 12 aufeinandergelegt und verlötet, so daß das
Zwischenprodukt 2 in Richtung seiner Längserstreckung nur
eine Lötverbindung aufweist. Ferner sind die in der Fig. 1 am
vorderen und am hinteren Ende des Zwischenproduktes 2
gezeigten Stirnseiten 18 des Zwischenproduktes 2 so
zusammengepreßt, daß die Abstände zwischen den einzelnen
Lagen der Faltungen 6 aufeinanderliegen, wobei eine
Verbindung, im vorliegenden Fall durch Löten, vorgenommen
ist. Das Verlöten kann unter Verwendung der Nokolok-
Lötverfahrens in einem Durchlaufofen erfolgen, bei welchem
Kaliumfluoraluminat als Flußmittel verwendet wird. Somit ist
der von dem Zwischenprodukt 2 umschlossene flache Hohlraum 10
vollständig nach außen abgedichtet, so daß das
Zwischenprodukt 2 für einen anschließenden
Innenhochdruckumformungsprozeß eingesetzt werden kann.
Hierfür ist zum Einbringen eines hydraulischen oder
pneumatischen Druckmediums in den Hohlraum 10 des
Zwischenproduktes 2 an der Oberseite des Zwischenproduktes 2
ein Blasstutzen 20 angeordnet.
In Fig. 2 sind in einer vergrößerten perspektivische
Querschnittsansicht entlang der Linie II-II nach Fig. 1 die
Faltungen 6 der Wandungs-Zwischenelemente 8 in einzelne Lagen
gezeigt. Nach dieser ersten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Zwischenproduktes 2 sind die Wandungs-
Zwischenelemente 8 spiegelsymmetrisch zueinander zwischen den
oberen und dem unteren Blechabschnitt 12, 14 des
Blechzuschnitts 4 angeordnet und ragen in den Hohlraum 10 des
Zwischenproduktes 2 hinein. Die Wandungs-Zwischenelemente 8
sind im vorliegenden Fall zur Doppellagigkeit gebogen und in
den Biegeradien des Blechzuschnitts 4 vierlagig gefaltet, so
daß ein flacher Hohlkörper ausgebildet ist. Ferner ist in der
Fig. 2 deutlich zu erkennen, daß das Zwischenprodukt 2 aus
einem einzigen Blechzuschnitt 4 geformt ist, wobei die
Randbereiche 16 des Blechzuschnitts 4 an der Oberseite des
geformten Zwischenproduktes 2 mit einer gewissen Überlappung
miteinander z. B. durch Löten, Schweißen oder Kleben verbunden
sind.
In der in Fig. 3 dargestellten vergrößerten
Querschnittsansicht ist ein zusammengepreßter und im
vorliegenden Fall verlöteter Randbereich einer Stirnseite 18
des Zwischenproduktes 2 dargestellt. Durch die in mehreren
Lagen zwischen äußeren Randabschnitten 22 des
Zwischenproduktes 2 vorgesehenen Wandungs-Zwischenelemente 8
ergibt sich im Mittelbereich des Schnitts eine Öffnung, die
zum Erhalt eines geschlossenen Hohlraums mit einem
entsprechend der Höhe der Lagen des Wandungs-
Zwischenelementes 8 ausgeführten Abstandsstück 24 aus Blech
abgedichtet ist. Hierbei ist das Abstandsstück 24 in die
Öffnung eingefügt und fest mit dem oberen und unteren
Blechabschnitt 12, 14 sowie den angrenzenden Bereichen des
Wandungs-Zwischenelementes 8 an Stellen 23, z. B. durch Löten,
verbunden. Das Abstandsstück 24 ist vorzugsweise aus einem
dem Blechzuschnitt 4 entsprechenden Werkstoff hergestellt. Es
kann jedoch auch aus einem beliebigen zum Verbinden der
Stirnseiten 18 geeigneten Werkstoff hergestellt sein, wie
z. B. einer Aluminiumlegierung, Stahl, verzinktem Blech oder
höherfesten Blechen.
Das in der zuvor dargestellten Art und Weise aufgebaute
Zwischenprodukt 2 wird anschließend bei der Anwendung cles
Innenhochdruckumformungsverfahrens zu einem in Fig. 4
gezeigten quaderförmigen Hohlkörper 26 umgeformt. Bei dem
Hohlkörper 26 kann es sich beispielsweise um die Grundform
für einen Kraftfahrzeugtank handeln. Zum
Innenhochdruckumformen wird beispielsweise über den in Fig. 1
gezeigten Blasstutzen 20 eine Hochdruckflüssigkeit, wie z. B.
ein Öl, in den durch den Blechzuschnitt 4 mit den Wandungs-
Zwischenelementen 8 ausgebildeten flachen Hohlraum des
Zwischenproduktes eingeleitet. Hierbei weist das Druckmedium
einen Druck auf, der hoch genug ist, um die oberen und den
unteren Blechabschnitt 12, 14 nach außen zu bewegen und somit
voneinander zu entfernen sowie gleichzeitig die Wandungs-
Zwischenelemente 8 aufzufalten, d. h. die gebogenen und/oder
gefalteten Wandungs-Zwischenelemente 8 in ihren
ausgestreckten Zustand zu überführen. Es entsteht eine im
wesentlichen rechteckförmige oder quaderförmige
Hohlkörperkontur, da die Wandungs-Zwischenelemente 8
lediglich entfaltet, aber nicht unter Materialdehnung
verformt werden. Für die endgültige Formgebung des
Hohlkörpers 26 kann dieser in eine nicht dargestellte Form
eingelegt werden, deren Formhohlraum einer gewünschten
Außenkontur des Hohlkörpers entspricht. Durch Beaufschlagung
des Blechzuschnitts 4 mit einem gesteigerten Innendruck
können die entfalteten Wandungs-Zwischenelemente 8 sowie die
übrigen Wandteile, wie die oberen und der untere
Blechabschnitt 12, 14, in einem anschließenden Vorgang im
Streck- oder Tiefziehverfahren in bekannter Weise zur
gewünschten Kontur weiter umgeformt werden. Wie in der Fig. 4
des weiteren deutlich zu erkennen ist, ist die Ausbildung
eines Hohlkörpers 26 aus einem Stück, d. h. einem einzigen
Blechzuschnitt 4, möglich, der daher nur eine sehr geringe
Anzahl an Verbindungsstellen und keine über den ganzen Umfang
umlaufende Flansche aufweist. Dadurch weist der Hohlkörper 26
sehr gute Festigkeitseigenschaften im Gegensatz zu
konventionell im Innenhochdruckumformungsverfahren
hergestellten Hohlkörpern auf.
In Fig. 5 ist eine zweite Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Zwischenproduktes 2 schematisch im
Querschnitt dargestellt. Dieses unterscheidet sich von dem in
Fig. 2 gezeigten Zwischenprodukt 2 im wesentlichen
hinsichtlich der Gestaltung der Wandungs-Zwischenelemente 8.
Im vorliegenden Fall sind zwei Wandungs-Zwischenelemente 8
bezüglich einer nicht gezeigten Achse achssymmetrisch
angeordnet und jeweils zur Dreilagigkeit gebogen. Hierbei
kommen die einzelnen Lagen in den äußeren Randabschnitten 22
des Zwischenproduktes 2 aufeinander zu liegen und ermöglichen
beim Auffalten eine im Gegensatz zu der in Fig. 2 gezeigten
Ausführungsform des Zwischenproduktes 2 eine noch größere
Aufweitung des Behältervolumens. Somit kann über die Anzahl
der in dem Wandungs-Zwischenelement 8 ausgebildeten Lagen
Einfluß auf die Größe des Volumens des herzustellenden
Hohlkörpers 26 genommen werden. Ferner sind die Randbereiche
16 des Blechzuschnitts 4 über eine Lötverbindung 23 zur
Bildung eines flachen Hohlkörpers aneinander angebracht.
Die in Fig. 6 in einer schematischen Querschnittsansicht
dargestellte dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes ist gegenüber der in Fig. 5 gezeigten
zweiten Ausführungsform hinsichtlich der Ausbildung der
Faltungen 6 der Wandungs-Zwischenelemente 8 anders gestaltet.
Die Wandungs-Zwischenelemente 8 weisen, wie in Fig. 6 zu
erkennen ist, jeweils eine Faltung 6 auf, die über die
äußeren Randabschnitte 22 des oberen und der beiden unteren
Blechabschnitte 12, 14 hinausragen. Demnach umfassen die in
Fig. 6 dargestellten Wandungs-Zwischenelemente 8 Lagen und
somit auch Faltungen 6 unterschiedlicher Länge. Beim
Auffalten des Zwischenproduktes 2 entfalten sich die
einzelnen Faltungen 6 der Wandungs-Zwischenelemente 8, wobei
sich die lange Faltung 6 von außen nach innen bewegt und zu
einem Wandteil des herzustellenden Hohlkörpers umgeformt
wird. Somit bestimmt die Größe und Länge der in dem Wandungs-
Zwischenelement 8 ausgebildeten Lagen bzw. Faltungen die
Größe des Innenquerschnitts des herzustellenden Hohlkörpers.
Bei der in Fig. 7 schematisch im Querschnitt gezeigten
vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Zwischenproduktes sind im Unterschied zu der in Fig. 2
dargestellten ersten Ausführungsform die Wandungs-
Zwischenelemente 8 jeweils verschiedenartig ausgebildet.
Hierbei ist das in der Fig. 7 rechts gezeigte Wandungs-
Zwischenelement 8 dreilagig vorgesehen, während das in der
Zeichnung links zwischen den oberen 12 und dem unteren
Blechabschnitt 14 befindliche Wandungs-Zwischenelement 8
lediglich doppellagig ausgebildet ist. Durch diese
unterschiedliche Formgebung der Wandungs-Zwischenelemente 8
ist die Ausbildung einer partiell weiter aufgefalteten
Hohlkörperform möglich, wie dies in Fig. 8 gezeigt ist.
In Fig. 8 ist ein aus dem Zwischenprodukt 2 nach Fig. 7 durch
das Hochdruckumformungsverfahren aufgefalteter Hohlkörper 26
schematisch dargestellt, der eine einseitig konische Form
aufweist. Somit kann durch das Vorsehen einer bestimmten
Anzahl an in den Wandungs-Zwischenelementen 8 ausgebildeten
Lagen die gewünschte Form und Geometrie des Hohlkörpers 26
bestimmt werden. An einer beliebigen Stelle des in der Fig. 8
gezeigten Hohlkörpers ist zusätzlich ein nicht gezeigter
Anschluß, beispielsweise ein Blasstutzen 20, wie in Fig. 1
gezeigt, oder ein beliebiges Rohr, für die Zuführung des
hydraulischen oder pneumatischen Druckmediums vorgesehen.
Durch Steigerung des Innenhochdrucks in dem Hohlkörper 26
können ferner beispielsweise die oberen Blechabschnitte 12
ausgedehnt und nach außen verformt werden, wie in Fig. 8
durch strichpunktierte Linien angedeutet ist, wobei jedoch
auch jede beliebig andere Stelle des Hohlkörpers 26 weiter
ausgedehnt und auf die gewünschte endgültige Hohlkörperkontur
verformt werden kann. Für eine exakte Formgebung kann der
Hohlkörper 26 in eine Form eingelegt und die Blechzuschnitte
4 durch Steigerung des Innendrucks an die Kontur des nicht
dargestellten Formenhohlraums zur Anlage gebracht werden.
Claims (20)
1. Verfahren zum Herstellen eines Hohlkörpers (26) aus
Blech, insbesondere aus Aluminium oder
Aluminiumlegierungen, mit den folgenden Schritten:
- a) Bereitstellen von einem im wesentlichen flachen Blechzuschnitt (4);
- b) Falten und/oder Biegen von zumindest einem Wandungs-Zwischenelement (8), das einstückig mit dem Blechzuschnitt (4) ausgebildet wird, in mehrere, im wesentlichen übereinanderliegende Lagen;
- c) Aufeinanderlegen und Verbinden von Randbereichen (16, 18) des Blechzuschnitts (4);
- d) Beaufschlagen des Blechzuschnitts (4) und des gefalteten Wandungs-Zwischenelementes (8) mit; einem hydraulischen oder pneumatischen Innenhochdruck, so daß das gefaltete Wandungs-Zwischenelement (8) zur Bildung des Hohlkörpers (26) frei entfaltet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das entfaltete Wandungs-Zwischenelement (8) und/oder der
Blechzuschnitt (4) nach dem Verfahrensschritt d) durch
gesteigerten Innenhochdruck im Streck- oder
Tiefziehverfahren zu einer gewünschten Kontur zumindest
abschnittsweise verformt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im Rahmen des Verfahrensschritts b)
zumindest ein oberer und zumindest ein unterer
Blechabschnitt (12, 14) des Blechzuschnitts (4)
übereinandergelegt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die übereinandergelegten Blechabschnitte (12, 14) vor
dem Verfahrensschritt d) zumindest abschnittsweise an
ihren Stirnseiten (18) verbunden werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Abstandsstück (24)
zwischen den übereinandergelegten Stirnseiten (18) der
Blechabschnitte (12, 14) angeordnet wird, welches einen
durch die seitlichen Falten entstandenen Freiraum
ausfüllt.
6. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
lappenförmiger Abschnitt an dem oberen oder unteren
Blechabschnitt ausgebildet wird, der nach dem
Verfahrensschritt b) auf die Stirnseite (18) des unteren
oder oberen Blechabschnitts (12, 14) umgefaltet und mit
dieser verbunden wird.
7. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der flache
Blechzuschnitt (4) mit einem im wesentlichen
rechteckförmigen Umriß hergestellt wird.
8. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gefaltete
Blechzuschnitt (4) vor oder nach dem Verfahrensschritt
d) in eine verschließbare Form eingelegt wird.
9. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Druckmedium
Öl mit Umgebungstemperatur oder erhitztes Öl eingesetzt
wird.
10. Hohlkörper, hergestellt nach einem Verfahren nach
zumindest einem der vorstehenden Ansprüche.
11. Hohlkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser zumindest ein durch Innenhochdruck entfaltetes
Wandungs-Zwischenelement (8) umfaßt.
12. Hohlkörper nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser eine im wesentlichen
achssymmetrische Form aufweist.
13. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß dieser eine im wesentlichen
partiell aufgeweitete Form aufweist.
14. Zwischenprodukt zum Herstellen eines Hohlkörpers (26)
aus Blech, insbesondere aus Aluminium oder
Aluminiumlegierungen, mit:
- 1. einem Blechzuschnitt (4),
- 2. zumindest einem Wandungs-Zwischenelement (8), das einstückig mit dem Blechzuschnitt (4) ausgebildet und in mehrere, im wesentlichen übereinanderliegende Lagen gefaltet und/oder gebogen ist, und
- 3. Randbereichen (16, 18), die zur Bildung des Zwischenprodukts (2) miteinander verbunden sind.
15. Zwischenprodukt nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß dieses zumindest einen oberen und
zumindest einen unteren Blechabschnitt (12, 14) umfaßt,
die im wesentlichen parallel übereinander angeordnet
sind.
16. Zwischenprodukt nach Anspruch 14 oder Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß sich eine Faltung des
Wandungs-Zwischenelement (8) in einen Bereich zwischen
dem oberen und dem unteren Blechabschnitt (12, 14)
erstreckt.
17. Zwischenprodukt nach zumindest einem der Ansprüche 14
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechabschnitte
(12, 14) an ihren Stirnseiten (18) zumindest
abschnittsweise miteinander verbunden sind.
18. Zwischenprodukt nach zumindest einem der Ansprüche 14
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein
Abstandsstück (24) zwischen den übereinanderliegenden
Stirnseiten (18) angeordnet ist.
19. Zwischenprodukt nach zumindest einem der Ansprüche 14
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß dieses ein im
wesentlichen flacher Hohlkörper ist.
20. Zwischenprodukt nach zumindest einem der Ansprüche 14
bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß dieses einen
Blasstutzen (20) umfaßt.
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