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DE19850497A1 - Verfahren zur Herstellung einer vorausbezahlten Kommunikationsverbindung - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer vorausbezahlten Kommunikationsverbindung

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DE19850497A1
DE19850497A1 DE1998150497 DE19850497A DE19850497A1 DE 19850497 A1 DE19850497 A1 DE 19850497A1 DE 1998150497 DE1998150497 DE 1998150497 DE 19850497 A DE19850497 A DE 19850497A DE 19850497 A1 DE19850497 A1 DE 19850497A1
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DE
Germany
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prepaid
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Ceased
Application number
DE1998150497
Other languages
English (en)
Inventor
Dieter Ehrenschwender
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
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Publication of DE19850497A1 publication Critical patent/DE19850497A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M17/00Prepayment of wireline communication systems, wireless communication systems or telephone systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Meter Arrangements (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)

Abstract

Bekanntermaßen können kostenpflichtige Telefongespräche von öffentlichen Fernsprechapparaten aus mit speicherlosen Karten oder Chipkarten bargeldlos geführt werden. Allerdings sind hierzu komplexe schaltungstechnische Maßnahmen vom Netzbetreiber bereitzustellen, um die Telefonguthaben der Kunden verwalten zu können. DOLLAR A Um sowohl den verwaltungstechnischen als auch den schaltungstechnischen Aufwand beim Betreiber reduzieren zu können, wird ein Verfahren zur Herstellung einer vorausbezahlten Verbindung in einem Kommunikationsnetz (10) mit folgenden Verfahrensschritten zur Verfügung gestellt: DOLLAR A a) Einzahlen eines vorbestimmten Guthabens für einen einzigen Verbindungswunsch bei einer zentralen Einrichtung (40); DOLLAR A b) Übermitteln einer dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und einer persönlichen Zugangsnummer (PAN); DOLLAR A c) Eingeben wenigstens der dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer an einer ersten Kommunikations-Endeinrichtung (20); DOLLAR A d) Herstellen einer Verbindung zwischen der ersten Kommunikations-Endeinrichtung (20) und einer vorbestimmten zweiten Kommunikations-Endeinrichtung (30) höchstens solange, bis das vorausbezahlte Guthaben verbraucht ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer vorausbezahlten Verbindung in einem Kommunikationsnetz.
Bargeldlose Zahlungsmittel gewinnen in unserer heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung, so auch auf dem Gebeit der Telekommunikation. Beispielsweise werden sogenannte Telefonkarten angeboten, mit denen an öffentlich zugänglichen Telefongeräten ohne Bargeld kostenpflichtige Telefongespräche geführt werden können. Technisch können hierbei zwei Gruppen von Telefonkarten unterschieden werden, nämlich Telefonkarten mit Speichermedium, wie z. B. Chipkarten, und Telefonkarten ohne Speichermedium. Bei Telefonkarten mit einem Speichermedium, ist das Guthaben auf der Karte selbst abgespeichert. Die Aktualisierung des Guthabens auf der Karte erfolgt im Zusammenspiel mit einem Kartenlese-/schreibgerät, das nach Beendigung eines kostenpflichtigen Gespräches die verbrauchten Tarifeinheiten vom Guthaben abzieht. Telefonkarten ohne Speichermedium enthalten selbst keine Informationen über das Telefonguthaben. Vielmehr befindet sich auf der Karte eine persönliche Zugangsnummer (PAN; personal access number) und gegebenenfalls eine persönliche Identifikationsnummer (PIN; personal identification number), die vor dem Aufbau einer Gesprächsverbindung an dem Telefongerät eingegeben werden müssen. Die verbrauchten Tarifeinheiten werden nach dem Auslösen der Gesprächsverbindung nicht mittels der Karte sondern von einem mit dem Fernsprechnetz verbindbaren Hintergrundsystem in Form einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage verwaltet. Hierzu müssen in dem Hintergrundsystem alle Kundendaten permanent vorliegen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, bei dem der Verwaltungsaufwand von Gebührenguthaben verschiedener Kunden beim Betreiber und die Komplexität von Hintergrundsystemen reduziert werden kann. Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren, aufwendige Maßnahmen zum Schutz der Kunden gegen einen Mißbrauch ihrer Telefonkarten zu vermeiden.
Das technische Problem löst die Erfindung mit den Verfahrensschritten des Anspruchs 1.
Damit eine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung unter Verwendung bargeldloser Zahlungsmittel ohne aufwendige Verwaltung von Kunden- und Guthabendaten hergestellt werden kann, zahlt ein Kunde zunächst einen vorbestimmten Betrag als Guthaben für einen einzigen Verbindungswunsch bei einer zentralen Einrichtung ein. Anschließend werden dem Kunden eine diensteabhängige Netz-Zugangsnummer und eine persönliche Zugangsnummer beispielsweise mittels eines physikalischen Trägermediums oder durch mündliche Weitergabe übermittelt. Wünscht der Kunde einen Verbindungsaufbau zu einer vorbestimmten zweiten Kommunikations-Endeinrichtung, gibt er wenigstens die dienstabhängige Netz-Zugangsnummer und seine persönliche Zugangsnummer an einem beliebigen ersten Kommunikations-Endgerät ein. Nach Auswertung der beiden eingegebenen Zugangsnummern veranlaßt die zentrale Einrichtung die Herstellung einer Verbindung zwischen der ersten Kommunikations-Endeinrichtung und der vorbestimmten zweiten Kommunikations-Endeinrichtung höchstens solange, bis das vorausbezahlte Guthaben aufgebraucht ist.
Beendet der Kunde jedoch die Kommunikationsverbindung, bevor sein Guthaben verbraucht ist, wird das Restguthaben und die persönliche Zugangsnummer in der zentralen Einrichtung gelöscht. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß der Kunde auch wirklich nur ein einziges Telefongespräch mit dem zuvor einbezahlten Guthaben führen kann. Diese Dienstleistung wird nachfolgend auch kurz mit Einwegtelefonkarte bezeichnet.
Gemäß einer besonderen Weiterentwicklung kann der Kunde einen Verbindungsaufbau zu einer beliebigen Kommunikations- Endeinrichtung einleiten, indem er neben der dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und seiner persönlichen Zugangsnummer noch die Zieladresse der gewünschten zweiten Kommunikations-Endeinrichtung eingibt.
Gemäß einer alternativen Weiterbildung wird bereits bei der Einzahlung des Guthabens der zu diesem Guthaben gehörenden dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer eine vorbestimmte, feste Zieladresse zugewiesen. Gibt nunmehr ein Kunde die ihm übermittelte dienstabhängige Netz-Zugangsnummer und seine persönliche Zugangsnummer an einer ersten Kommunikations-Endeinrichtung ein, so veranlaßt die zentrale Einrichtung automatisch einen Verbindungsaufbau zwischen der ersten Kommunikations- Endeinrichtung und der zweiten Kommunikations- Endeinrichtung, die der vorbestimmten, festen Zieladresse zugeordnet ist. Beispielsweise handelt es sich bei der vorbestimmten Zieladresse um die Rufnummer einer Hotline, die ein bestimmter Dienstanbieter eingerichtet hat.
Bei der zentralen Einrichtung kann es sich beispielsweise um ein intelligentes Netz, eine oder mehrere Vermittlungsknoten des Kommunikationsnetzes oder dergl. handeln, in dem vorausbezahlte Guthaben, dienstabhängige Netz- Zugangsnummern, persönliche Zugangsnummern und gegebenenfalls vorbestimmte Zieladressen verwaltet werden.
Um die Sicherheit des Verfahrens weiter zu verbessern, erhält eine Kunde neben der dienstabhängigen Netz- Zugangsnummer und seiner persönlichen Zugangsnummer noch eine persönliche Identifikationsnummer.
Zweckmäßigerweise ist das vorausbezahlte Guthaben nur für einen vorbestimmten Zeitraum in der zentralen Einrichtung verfügbar und verfällt automatisch nach Ablauf dieser Zeitspanne.
Um das Risiko für den Kunden bei Verlust oder Mißbrauch der übermittelten dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer zu verringern, wird die Höhe des vorauszahlbaren Guthabens begrenzt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der beiliegenden Figur näher erläutert.
Die Figur zeigt schematisch ein gewöhnliches öffentliches Fernsprechnetz 10, über das beispielsweise zwei Fernsprechgeräte 20 und 30 miteinander verbunden werden können. Ferner ist ein intelligentes Netz 40 mit dem Fernsprechnetz 10 verbindbar, um das erfindungsgemäße Verfahren zu verwirklichen. Mehrere an verschiedenen Orten aufgestellte Einwegtelefonkarten-Automaten 50, 60, die vom Netzbetreiber oder einem anderen Dienstleistungsanbieter bereitgestellt werden, sind mit dem intelligenten Netz 40 verbindbar. Zweck und Funktion der Einwegtelefonkarten- Automaten werden weiter unten ausführlich beschrieben.
Gemäß einem ersten Szenario möchte ein Kunde zu einem beliebigen Zeitpunkt ein einziges Gespräch mit einem frei wählbaren Teilnehmer führen können. Dazu zahlt der Kunde beispielsweise an dem Automaten 50 ein bestimmtes Guthaben. z. B. DM 5, ein, woraufhin der Automat 50 eine sogenannte Einwegtelefonkarte ausdruckt, auf der eine dienstabhängige Netz-Zugangsnummer, beispielsweise die 0800, und eine persönliche Zugangsnummer aufgedruckt ist. Auf diese Weise wird dem einbezahlten Guthaben eine persönliche Zugangsnummer zugewiesen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die Einwegtelefonkarte keineswegs ein physikalisches Medium sein muß. Denkbar wäre auch eine mündliche Übermittlung der Zugangsnummern. Ganz allgemein gesprochen entspricht die Einwegtelefonkarte einer einzelnen vorausbezahlten Kommunikationsverbindung, die nicht nur eine gewöhnliche Sprachverbindung sondern auch eine Daten-, Text- oder Multimediaverbindung zwischen Computern sein kann.
Aus Sicherheitsgründen ist die auf der vom Automaten 50 ausgegebenen Einwegtelefonkarte aufgedruckte persönliche Netz-Zugangsnummer mit einer undurchsichtigen Gummierung überzogen, die vor Gebrauch freigerubbelt werden kann. Nach oder vor der Ausgabe der Einwegtelefonkarte übermittelt der Automat 50 automatisch die auf die ausgegebene Einwegtelefonkarte aufgedruckte dienstabhängige Netz- Zugangsnummer, die persönliche Zugangsnummer und den vom Kunden einbezahlten Geldbetrag zum intelligenten Netz 40, in dem diese Daten gespeichert werden. Sobald der Kunde von einem beliebigen Fernsprechapparat 20, das kann sowohl ein öffentlich zugänglicher als auch ein privater Fernsprechapparat sein, die dienstabhängige Netz- Zugangsnummer über die Tastatur eingibt, wird eine Verbindung zu dem intelligenten Netz 40 hergestellt, zu dem anschließend auch die vom Kunden eingegebene persönliche Zugangsnummer übertragen wird. Nach einem Vergleich der empfangenen Zugangsnummern mit den abgelegten Daten erkennt das intelligente Netz 40, daß für die gerade eingegebenen Zugangsnummern ein Guthaben von DM 5,00 abgespeichert ist. Nachdem der Kunde ferner über die Tastatur des Fernsprechapparates 20 eine beliebige Zieladresse eingegeben hat, veranlaßt das intelligente Netz 40 einen Verbindungsaufbau über das Fernsprechnetz 10 von dem einleitenden Fernsprechapparat 20 zu dem gerufenen Fernsprechgerät 30. Es sei angenommen, daß das Guthaben von DM 5.00 einer momentanen Gesprächsdauer von 10 Minuten entspricht, die vom intelligent Netz 40 überwacht wird. Überschreitet die Gesprächsdauer die maximale Gesprächszeit von 60 Minuten, veranlaßt das intelligente Netz 40 die Auslösung der Verbindung zwischen den Fernsprechgeräten 20 und 30. Wird jedoch die Gesprächsverbindung früher beendet, so verfällt der Restbetrag des Guthabens. Mit anderen Worten werden sowohl die zuvor eingegebenen Zugangsnummern als auch das dazugehörende Guthaben in dem intelligenten Netz 40 gelöscht. Eine Ansammlung von Kundendaten in dem intelligenten Netz 40, die außerdem einer aufwendigen Verwaltung unterliegen würden, entfällt somit bei der Verwendung der sogenannten Einwegtelefonkarte.
Anstatt das Guthaben an einem der vom Dienstleistungsanbieter bereitgestellten Automaten 50, 60 einzugeben, ist es denkbar, diesen Betrag auch von zu Hause mittels eines Online-Dienstes dem Dienstleitungsanbieter zukommen zu lassen. Die die dienstabhängige und persönliche Zugangsnummer enthaltene Einwegtelefonkarte kann dann dem Kunden z. B. fernmündlich, per Einschreiben oder auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Gemäß einem weiteren Szenario wird eine vorbestimmte Zieladresse, die einer dienstabhängigen und persönlichen Zugangsnummer zugeordnet ist, vorab im intelligenten Netz 40 abgelegt. Diese Zieladresse kann vom Kunden selbst zusammen mit der Eingabe des Guthabens an einem der Automaten 50 und 60 eingegeben werden. Alternativ ist es denkbar, das beispielsweise eine Softwarefirma zahlreiche Einwegtelefonkarten erwirbt, denen im intelligenten Netz 40 eine feste Zieladresse, beispielsweise die Rufnummer zur Hotline der Softwarefirma zugeordnet ist. So ist es denkbar, daß ein Kunde beim Kauf eines Softwareprodukts dieser Softwarefirma als Werbegeschenk eine solche Einwegtelefonkarte erhält.
Sobald der Kunde an einem beliebigen Fernsprechgerät, beispielsweise dem Fernsprechgerät 30, die auf der Einwegtelefonkarte aufgedruckte dienstabhängige und persönliche Zugangsnummer eingegeben hat, veranlaßt das intelligente Netz 40 automatisch einen Verbindungsaufbau von dem Fernsprechgerät 30 zur Hotline der Softwarefirma. Wird die Gesprächszeit überschritten, wird die Verbindung automatisch ausgelöst. Beendet jedoch der Kunde das Gespräch vor Ablauf der Gesprächszeit, verfällt das Restguthaben, wie dies bereits für das erste Szenario ausführlich beschrieben worden ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß ein Kunde auf Kosten der Softwarefirma lediglich ein einziges Gespräch innnerhalb des vorgegebenen Guthabenrahmens führen kann.
Selbst bei Mißbrauch dieser Einwegtelefonkarte ist sichergestellt, daß die Telefongebühren den im voraus bezahlten Guthabenbetrag nicht überschreiten können.
Um das Risiko eines Mißbrauchs der Einwegtelefonkarte verringern zu können, ist vorgesehen, daß lediglich ein maximales Guthaben eingegeben werden kann. Ferner kann vorgesehen sein, daß die Einwegtelefonkarte nur innerhalb eines vorbestimmten Geltungsbereiches verwendet werden kann. Dies wird dadurch erreicht, daß mit der Ausgabe der dienstabhängigen Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer eine Ortsbereichsnummer in dem intelligenten Netz 40 abgespeichert wird, so daß das intelligente Netz 40 einen Verbindungsaufbau von einem der Fernsprechapparate 20, 30 nur dann einleitet, wenn sich der Fernsprechapparat im entsprechenden Geltungsbereich befindet. Neben der territorialen Einschränkung kann auch eine Einschränkung der Gültigkeitsdauer der Einwegtelefonkarte einprogrammiert werden.
So ist es zum Beispiel denkbar, daß bei zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltungen eine Anzahl von Einwegtelefonkarten an Personen verteilt werden, die lediglich während der Zeit der Veranstaltung und innerhalb des Gebietes, in dem die Veranstaltung stattfindet, benutzt werden können. Nach Beendigung der Veranstaltung verfällt automatisch das Guthaben der entsprechenden Einwegtelefonkarten.
Um die Sicherheit der sogenannten Einwegtelefonkarte weiter zu erhöhen, kann neben der persönlichen Zugangsnummer noch eine persönliche Identifikationsnummer mitausgegeben werden, die vom Kunden ebenfalls am Fernsprechgerät eingegeben werden muß, bevor ein Verbindungsaufbau eingeleitet werden kann.
Mit der Einführung der sogenannten Einwegtelefonkarte kann die aufwendige Verwaltung des Telefonguthaben einer vorausbezahlten Kommunikationsverbindung im Unterschied zu speicherlosen Telefonkarten und Speicherkarten für den Betreiber deutlich verringert werden.

Claims (7)

1. Verfahren zur Herstellung einer vorausbezahlten Verbindung in einem Kommunikationsnetz (10) mit folgenden Verfahrensschritten:
  • a) Einzahlen eines vorbestimmten Guthabens für einen einzigen Verbindungswunsch bei einer zentralen Einrichtung (40);
  • b) Übermitteln einer dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und einer persönlichen Zugangsnummer (PAN);
  • c) Eingeben wenigstens der dienstabhängigen Netz- Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer an einer ersten Kommunikations-Endeinrichtung (20);
  • d) Herstellen einer Verbindung zwischen der ersten Kommunikations-Endeinrichtung (20)und einer vorbestimmten zweiten Kommunikations-Endeinrichtung (30) höchstens solange, bis das vorausbezahlte Guthaben verbraucht ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunde in Schritt 1. c) ferner eine Zieladresse eingibt, und daß in Schritt 1. d) eine Verbindung zu der dieser Zieladresse zugeordneten zweiten Kommunikations- Endeinrichtung (30) hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Durchführung des Übermittlungsschritts 1. b) der zu übermittelnden dienstabhängigen Netz-Zugangsnummer und der persönlichen Zugangsnummer (PAN) in der zentralen Einrichtung (40) eine vorbestimmte Zieladresse zugordnet wird, und daß in Schritt 1. d) eine Verbindung automatisch zur zweiten Kommunikations-Endeinrichtung (30), die der vorbestimmten Zieladresse zugeordnet ist, aufgebaut wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Restbetrag des Guthabens verfällt, wenn die aufgebaute Verbindung vor dem Verbrauch des vorausbezahlten Guthabens beendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in Schritt 1. b) dem Kunden ferner eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) übermittelt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das vorausbezahlte Guthaben nach einer vorbestimmten Zeit verfällt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Höhe des vorauszahlbaren Guthabens begrenzt ist.
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