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DE19849218C2 - Haut- und Haarbehandlungsmittel - Google Patents

Haut- und Haarbehandlungsmittel

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DE19849218C2 DE1998149218 DE19849218A DE19849218C2 DE 19849218 C2 DE19849218 C2 DE 19849218C2 DE 1998149218 DE1998149218 DE 1998149218 DE 19849218 A DE19849218 A DE 19849218A DE 19849218 C2 DE19849218 C2 DE 19849218C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haut- und Haarbehandlungsmittel, insbesondere ein Haarkonditioniermittel, das dem menschlichen Haar vor allem ein verbessertes Volumen, erhöhten Glanz und leichte Kämmbarkeit verleiht.
Mittel zum Konditionieren von menschlichen Haaren sind seit langem bekannt.
Sie enthalten in der Regel quaternäre Ammoniumverbindungen, die mindestens eine langkettige Alkyl- oder Alkenylgruppe aufweisen, und gegebenenfalls auch Polymere. Solche Mittel werden üblicherweise als wäßrige Dispersionen bzw. Emulsionen, Mikroemulsionen, Gele oder auch in Aerosolform konfektioniert und als Haarspülungen, Kuren etc. eingesetzt.
Eine Übersicht über die bekannten Haarnachbehandlungsmittel und ihre Zusammensetzung findet sich in der Monographie von K. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Aufl. (1989), S. 722 bis 781, insbesondere S. 728 bis 737.
Diese bekannten Zusammensetzungen sind aber noch verbesserungsfähig.
Es wurde auch bereits vorgeschlagen, ein Haarbehandlungsmittel, das dem Haar bei topischer Anwendung verbesserte Eigenschaften, insbesondere einen deutlich erhöhten Volumeneffekt leichtere Naß- und Trockenkämmbarkeit sowie einen dezenten Glanz verleiht, dadurch herzustellen, daß einem solchen Mittel auf wäßriger Basis mindestens ein Ceramid der allgemeinen Formel I
worin R1 und R2 gleiche oder verschiedene Alkyl- bzw. Alkenylreste mit 10 bis 22 Kohlenstoffatomen bedeuten, R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropylgruppe steht, R4 Wasserstoff, eine Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Dihydroxyethyl- oder Dihydroxypropylgruppe, und n eine ganze Zahl von 1 bis 6 bedeuten, zugesetzt wird.
Die bevorzugten Gruppen R1 und R2 sind dabei C12-C18-Alkylreste; n ist eine Zahl von 1 bis 3, R3 bedeutet vorzugsweise Wasserstoff oder einen Methylrest, und R4 Wasserstoff oder einen Dihydroxypropylrest.
Besonders bevorzugt sind Verbindungen, in denen R1 einen C12-C14-Alkylrest, insbesondere eine C13H27-Alkylgruppe, R2 einen C14-C18-Alkylrest, insbesondere eine C16-H33-Alkylgruppe, R3 einen Methylrest, R4 eine
und n 3 darstellen, oder eine Verbindung, wo R1 für einen C15-C31-Alkylrest, R2 für einen C16-H33-Alkylrest, R3 und R4 für je ein Wasserstoffatom und n für 2 stehen.
Diese Verbindungen sind insbesondere aus der EP 227 994 A1 und der WO 96/37462 A1 bekannt und werden dort auch vor allem in topischen Hautpflegemitteln eingesetzt.
Diese Verbindungen weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie aus den sie enthaltenden Zubereitungen ungenügend auf der Haut- und Haaroberfläche resorbiert werden bzw. nicht in ausreichendem Maße in diese penetrieren.
Die Erfindung geht daher von der Aufgabenstellung aus, eine Ceramide enthaltende Zusammensetzung zu schaffen, die bei der Applikation auf der Haut und dem Haar eine weitgehende Penetration der Ceramide in die Haut- und Haaroberfläche bewirkt und damit die angestrebte Wirkung ausübt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Haut- und Haarbehandlungsmittel aus zwei bis zur Anwendung voneinander getrennt gehaltenen Phasen besteht, die vor der Anwendung vereinigt werden, wobei mindestens eine der beiden Phasen mindestens ein Ceramid der allgemeinen Formel I enthält, und die eine Phase (A) 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere etwa 1 bis 5 Gew.-%, berechnet auf die Zusammensetzung dieser Phase, mindestens eines Alkali- bzw. Ammoniumbicarbonats enthält und einen pH-Wert von mehr als 7 aufweist, und die andere Phase (B) 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere etwa 1 bis 5 Gew.-%, berechnet auf die Zusammensetzung dieser Phase, mindestens einer Carbonsäure enthält und einen pH-Wert zwischen 2 und 5 aufweist, und das nach dem Vermischen der beiden Phasen erhaltene Endprodukt einen pH-Wert zwischen 3,5 und 6,5 besitzt.
Die Ceramide sind in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,05 bis 10, insbesondere 0,1 bis 5, vor allem etwa 0,25 bis 2,5 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung des Mittels, enthalten.
Im Rahmen der Erfindung zum Einsatz in der Phase (B) geeignete Carbonsäuren sind alle physiologisch verträglichen und in kosmetischen Mitteln verwendbaren Carbonsäuren. Bevorzugt sind Hydroxycarbonsäuren wie Citronensäure, Milchsäure, Weinsäure, Apfelsäure, Glykolsäure, auch Aminosäuren wie Glycin, Alanin, Asparaginsäure etc. können eingesetzt werden, weiterhin Benzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure, Mandelsäure, 2-Pyrrolidon-5- carbonsäure, Brenztraubensäure oder auch einfache Carbonsäuren wie Essigsäure, Propion­ säure, Buttersäure, Isobuttersäure, etc.
Bevorzugte Bicarbonate im Rahmen der Erfindung sind Ammonium- und Natriumbicarbonat.
Das erfindungsgemäße Haut- und Haarbehandlungsmittel kann als weiteren bevorzugten Bestandteil noch mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe 1- Methoxypropanol(-2), 1-Ethoxypropanol(-2), Diethylenglykolmonomethyl- oder -ethylether, Dipropylenglykolmonomethyl- oder -ethylether, Benzylalkohol, Benzyloxyethanol, Phenylethylalkohol, Phenoxyethanol und/oder Zimtalkohol, vorzugsweise in einer Menge von 0,5 bis 25, insbesondere 1 bis 20, vor allem 2,5 bis 15 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung des Mittels, enthalten.
Bevorzugte Verbindungen aus dieser Gruppe sind Ethoxydiglykol und Benzyloxyethanol.
Ein weiterer bevorzugter fakultativer Bestandteil in den erfindungsgemäßen Haarbehand­ lungsmitteln ist eine C10-C24-Fettsäure.
Als Fettsäuren werden bevorzugt solche mit 14 bis 22 Kohlenstoffatomen in einer Menge von etwa 0,25 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung, verwendet.
Besonders geeignet sind Behensäure und Stearinsäure; jedoch können auch andere Fettsäuren wie beispielsweise Myristinsäure, Palmitinsäure oder Ölsäure oder natürliche und synthetische Fettsäuregemische wie Kokosölfettsäure eingesetzt werden.
Auch die als Konditioniermittel in Haarbehandlungsmitteln seit langem bekannten, eine oder zwei langkettige, insbesondere C10-C22-Alkylreste enthaltenden quaternären Ammoniumverbindungen können mitverwendet werden.
Geeignete langkettige quaternäre Ammoniumverbindungen, die allein oder im Gemisch miteinander eingesetzt werden können, sind insbesondere Cetyltrimethylammoniumchlorid, Dimethyldicetylammoniumchlorid, Trimethylcetylammoniumbromid, Stearyltrimethyl­ ammoniumchlorid, Dimethylstearylbenzylammoniumchlorid, Benzyltetradecyldimethyl­ ammoniumchlorid, Dimethyl-dihydriertes-Talgammoniumchlorid, Laurylpyridiniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid, Behenyltrimethylammoniumchlorid, Lauryltri­ methylammoniumchlorid, Tris-(oligooxyethyl)alkylammoniumphosphat, Cetylpyridinium­ chlorid, etc. Gut geeignet sind auch die in der EP 472 107 A2 geoffenbarten quaternären Ammoniumsalze.
Geeignet sind auch die sogenannten Esterquats, die beispielsweise aus der WO 91/01295 A1, der DE 43 08 794 C1 und einer Veröffentlichung von R. Puchta et al. in Tenside, Vol. 30 (1993), S. 186, hinreichend bekannt sind.
Im Prinzip sind alle quaternären Ammoniumverbindungen, wie sie im jeweils gültigen "CTFA International Cosmetic Ingredient Dictionary" unter dem Trivialnamen "Quaternium" aufgeführt sind, einsetzbar.
Ihr Anteil liegt vorzugsweise bei etwa 0,1 bis 10, insbesondere etwa 0,5 bis 7,5 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung.
Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel können natürlich die in solchen Mitteln üblichen Bestandteile enthalten; es wird, zur Vermeidung von Wiederholungen, wiederum auf K. Schrader, "Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika", 2. Aufl. (1989), S. 722-771, verwiesen.
Geeignete Zusatzstoffe sind beispielsweise synthetische oder natürliche haarkonditionierende Polymere, vorzugsweise in einer Menge von 0,1 bis 5, insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% der Zusammensetzung.
Besonders bevorzugt sind hierbei die unter der CTFA-Bezeichnung "Polyquaternium" bekannten kationischen (Co-)Polymeren, alleine oder auch im Gemisch mit nichtionischen, anionischen und/oder amphoteren Polymeren, beispielsweise solchen vom Typ "AmphomerR".
Weitere Zusatzstoffe, deren Art und Menge natürlich von der Applikationsform des Mittels abhängig sind, sind Fette, Fettalkohole, Emulgatoren, pH-Regulatoren, Lösungs- und Verdünnungsmittel, Lösungsvermittler, Konservierungsmittel, Parfums, etc.
Geeignete Fette und Öle, zu denen auch Wachse zählen, sind insbesondere natürliche Öle wie Avocadoöl, Cocosöl, Palmöl, Sesamöl, Erdnußöl, Spermöl, Sonnenblumenöl, Mandelöl, Pfirsichkernöl, Weizenkeimöl, Macadamianußöl, Nachtkerzenöl, Jojobaöl, Ricinusöl, oder auch Oliven- bzw. Sojaöl, Lanolin und dessen Derivate, ebenso Mineralöle wie Paraffinöl und Vaseline.
Synthetische Öle und Wachse sind beispielsweise Silikonöle, Polyethylengykole, etc. Weitere geeignete hydrophobe Komponenten sind insbesondere Fettalkohole, vorzugsweise solche mit etwa 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Molekül wie Myristyl-, Cetyl-, Stearylalkohol, Wachsalkohole und Fettsäureester wie Isopropylmyristat, -palmitat, -stearat und -isostearat, Oleyloleat, Isocetylstearat, Hexyllaurat, Dibutyladipat, Dioctyladipat, Myristylmyristat, Oleylerucat, Polyethlenglykol- und Polyglycerylfettsäureester wie PEG-7-glycerylcocoat, Cetylpalmitat, etc.
Diese hydrophoben Komponenten sind in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung vorzugsweise in einer Gesamtmenge von etwa 0,5 bis etwa 10, insbesondere etwa 1 bis 7,5, vor allem etwa 1,5 bis 5 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung, enthalten.
Ebenso können neben den oben erwähnten quaternären langkettigen Ammoniumverbindungen auch andere oberflächenaktive Stoffe, insbesondere amphotere bzw. zwitterionische und/oder nichtionische Tenside, deren einschlägige Verwendung natürlich an sich auch bekannt ist, eingesetzt werden.
Eine beispielhafte Zusammenfassung der Herstellung solcher Mittel findet sich ebenfalls in der bereits erwähnten Monographie von K. Schrader, S. 798 bis 818, insbesondere S. 804 ff.
Eine bevorzugte Tensidgruppe sind dabei die bekannten C8-C20-Alkylpolyglucoside, vorzugsweise solche mit einem Polymerisationsgrad von etwa 1,1 bis etwa 5, in einer bevorzugten Menge von etwa 0,5 bis etwa 20, insbesondere 1 bis etwa 10 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung.
Liegt das erfindungsgemäße Mittel als Hautpflegemittel vor, können die in solchen Mitteln üblichen Wirk-, Grund und Zusatzstoffe mitverwendet werden.
Auch diese sind in der Monographie von K. Schrader, S. 424-538, beispielhaft beschrieben.
Die getrennte Konfektionierung der Phasen (A) und (B) kann in bekannten Zweikammerbehältnissen erfolgen, beispielsweise in den aus der EP 653 356 A1, der EP 634 336 A1, der US 5 088 627, der DE 35 38 525 A1, und der DE 38 12 343 A1 bekannten Zweikammerbehältern, wobei vor der Anwendung beide Phasen durch Entfernen oder Zerstören der Trennvorrichtung miteinander vermischt werden.
Das Mischungsverhältnis der Phasen A und B vor der Anwendung ist variabel und wird von der entsprechenden pH-Einstellung des Endproduktes bestimmt.
Vorzugsweise beträgt es etwa 1 : 5 bis 5 : 1, insbesondere etwa 1 : 2 bis 2 : 1 wie 1 : 1.
Es können dabei Pulver- und Flüssigprodukte oder Flüssig-Flüssigprodukte verwendet werden.
Neben den oben erwähnten Zweikammerbehältnissen können auch völlig getrennte Behältnisse, deren Inhalt vor der Anwendung vermischt wird, Einsatz finden. Diese sind vorzugsweise als Set in einer gemeinsamen Umverpackung gestaltet.
Der pH-Wert bezieht sich bei Feststoff-Zubereitungen natürlich auf deren wäßrige Zubereitungen, wobei die Feststoff-Zubereitung, wenn vorhanden, im Regelfall die Bicarbonat enthaltende Phase ist.
Die erfindungsgemäßen Haut- und Haarpflegemittel-Phasen liegen vorzugsweise als wäßrige oder wäßrig/alkoholische Lösung, wäßrige Emulsion, Mikroemulsion, Dispersion oder opakes oder transparentes Gel vor, und können auch als Aerosole oder Feststoffe wie Pulver oder Tabletten konfektioniert werden. Solche Zusammensetzungen und ihre Herstellung sind dem Fachmann grundsätzlich bekannt und bedürfen daher keiner näheren Erläuterung.
Sind die unterschiedlichen Bicarbonat bzw. Carbonsäuren enthaltenden Phasen des erfindungsgemäßen Mittels in unterschiedlichen Behältnissen verpackt, können diese als Set (Sammelpackung) entsprechend der zur Anwendung vorgesehenen Portionen konfektioniert werden.
Die folgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung.
Beispiel 1
Haarspülung
Die Zusammensetzungen A und B wurden jeweils separat in einem Teil einer durch eine Kunststoffwand getrennten Zweikammerdose untergebracht. Unmittelbar vor der Anwendung wurde die Phasen A und B durch Zerstören der Trennwand im Verhältnis 1 zu 1 vereinigt. Es wurde ein Gemisch mit einem pH-Wert von 4,65 erhalten.
Nach dem Trocknen wurde ein Haar mit gegenüber dem mit nur einer Zusammensetzung der Phase A bzw. nur einer Zusammensetzung der Phase B behandeltem Haar signifikant verbesserter Kämmbarkeit, Elastizität, Glanz, Volumen und weichem Griff erhalten.
Beispiel 2
Haarspülung
Die Zusammensetzungen A und B wurden in separate Fläschchen abgefüllt und unmittelbar vor der Anwendung im Verhältnis 1 : 1 vermischt.
Der pH-Wert der Mischung lag bei etwa 5,5.
Der erhaltene Schaum ließ sich leicht auf dem Haar verteilen und führte zu einem glänzenden, leicht kämmbaren Haar mit lockerer Fülle, Sprungkraft und weichem Griff.
Beispiel 3
Haarpflegekomplex
Diese Zusammensetzung (A) wurde im Verhältnis 1 : 2 mit einer davon bisher getrennt gehaltenen Zusammensetzung (B), bestehend aus 1 Gew.-% Hydroxyethylcellulose und 2 Gew.-% Citronensäure in 97 Gew.-% Wasser, (ph 2,1) gemischt (pH-Wert der Mischung: 4,2) und auf nassem, gefärbtem Haar verschäumt.
Nach zehnminütiger Einwirkung, Ausspülen und Trocknen wies das Haar eine ausgezeichnete Kämmbarkeit, Lockerheit, Volumen, Fülle und frischen Farbglanz auf.
Beispiel 4 Haarkur Phase A
N-(3-Hexadecyloxy-2-hydroxypropyl)-N-2-hydroxyethyldecanamid (Ceramid) 1,0 (Gew.-%)
Avocadin 0,4
Behensäure 0,5
C12-C14-Alkylpolyglucosid (P.D.~1,4) 0,5
Hydroxyethylcellulose 0,5
Natriumbicarbonat 2,0
Konservierungsmittel 0,4
Parfum 0,3
Wasser ad 100,0
pH-Wert: 8,2
Phase B
Behensäure 2,0 (Gew.-%)
Stearinsäure 1,0
N-(3-Hexadecyloxy-2-hydroxypropyl)-N-2-hydroxyethyldecanamid (Ceramid) 0,5
Citronensäure 2,5
Steartrimoniumchlorid 1,0
1,2-Propandiol 2,5
Benzyloxyethanol 5,0
C12-C14-Alkylpolyglucosid (P.D.~1,4) 4,5
Parfum 0,3
Konservierungsmittel 0,3
Wasser ad 100,0
pH-Wert: 2,1
Beide Zusammensetzungen waren getrennt in einem Flaschen-Set untergebracht, wobei eine Flasche 50 g der Zusammensetzung A und die andere Flasche 100 g der Zusammensetzung B enthielt.
Nach dem Vermischen wurde eine schäumende Flüssigkeit mit einem pH-Wert von 4,6 erhalten.
Ein zweifacher Paarvergleich im Doppelseitenversuch am menschlichen Haar ergab eine Überlegenheit der Mischung hinsichtlich Naß- und Trockenkämmbarkeit, Volumen, Sprungkraft, weichem und gleichzeitig vollem Griff und Glanz.
Beispiel 5
Haar-Aufbaukur
Die Phasen A und B wurden getrennt in eine Zweikammerpackung nach der EP 653 356 A1 mit gleich großen Teilen abgefüllt.
Bei der Vermischung beider Teile durch Entfernung des Trennstopfens wurde eine schäumende Zusammensetzung mit einem pH-Wert von 4,6 erhalten, die sich auf dem Haar gleichmäßig verteilen ließ und eine Verbesserung der Haarstruktur bewirkte.
Auch mit dieser Haarspülung wurden sowohl eine verbesserte Naßkämmbarkeit als auch, nach dem Ausspülen und Trocknen, eine ausgezeichnete Trockenkämmbarkeit und ein Haar mit dezentem Glanz, vollem Griff und Elastizität (Sprungkraft) erhalten.
Beispiel 6
Hautcreme
Nach dem Vermischen der beiden Phasen im Verhältnis 1 : 1 wurde eine schäumende Zusammensetzung mit einem pH-Wert von 5,5 erhalten, die sich gut und gleichmäßig auf der Haut verteilen ließ und rasch in diese eindrang.

Claims (8)

1. Haut- und Haarbehandlungsmittel, bestehend aus zwei bis zur Anwendung voneinander getrennt gehaltenen Phasen, die vor der Anwendung miteinander vereinigt werden, wobei mindestens eine der beiden Phasen mindestens ein Ceramid der allgemeinen Formel I
worin R1 und R2 gleiche oder verschiedene Alkyl- bzw. Alkenylreste mit 10 bis 22 Kohlenstoffatomen bedeuten, R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropylgruppe steht, R4 Wasserstoff, eine Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Dihydroxy­ ethyl- oder Dihydroxypropylgruppe, und n eine ganze Zahl von 1 bis 6 bedeuten, enthält, und die eins Phase (A) 0,1 bis 10 Gew.-% mindestens eines Alkali- bzw. Ammoniumbicar­ bonats enthält und einen pH-Wert von mehr als 7 aufweist, und die andere Phase (B) 0,1 bis 10 Gew.-% mindestens einer Carbonsäure enthält und einen pH-Wert zwischen 2 und 5 aufweist, und das nach dem Vermischen der beiden Phasen erhaltene Endpro­ dukt einen pH-Wert zwischen 3,5 und 6,5 besitzt.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Phase (A) etwa 1 bis 5 Gew.-% mindestens eines Alkali bzw. Ammoniumbicarbonats enthält.
3. Mittel nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Phase (B) etwa 1 bis 5 Gew.-% einer Carbonsäure enthält.
4. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Phase (A) und die Phase (B) flüssige Zusammensetzungen auf wäßriger Basis darstellen, die jeweils in einem Teil eines Zweikammerbehältnisses voneinander getrennt unterge­ bracht sind, und vor der Anwendung durch Entfernung oder Zerstörung der Trennvor­ richtung dieses Behältnisses miteinander vermischt werden.
5. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Phasen (A) und (B) mindestens eine langkettige quaternäre Ammoniumverbindung mit mindestens einem C12-C24-Alkylrest enthält.
6. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es in mindestens einer der beiden Phasen (A) und (B) mindestens eine C10-C24-Fettsäure enthält.
7. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es in mindestens einer der beiden Phasen (A) und (B) mindestens eine Komponente, ausgewählt aus der Gruppe 1 Methoxypropanol(-2), 1-Ethoxypropanol(-2), Diethylenglykolmono­ methyl- oder -ethylether, Dipropylenglykolmonomethyl- oder -ethylether, Benzylalkohol, Benzyloxyethanol, Phenylethylalkohol, Phenoxyethanol und/oder Zimtalkohol, vorzugs­ weise in einer Menge von 0,5 bis 25 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung des Mittels, enthält.
8. Haar- und Hautpflegeset nach den Ansprüchen 1 bis 3 und 5 bis 7, enthaltend je einen Behälter mit einer Zusammensetzung der Phase (A) und der Phase (B).
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