DE19849563A1 - Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen, insbesondere Bechern - Google Patents
Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen, insbesondere BechernInfo
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Abstract
Bei einer Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen, insbesondere Bechern (16), werden die Gegenstände (16) mit einer Öffnung (52) jeweils einem längs eines Transportwegs kontinuierlich vorbeibewegten Stützdorn (18) übergestülpt. Die Gegenstände (16) durchlaufen auf ihrem Stützdorn (18) eine Etikettierstation (30), an der sie etikettiert werden. Die bevorzugt zu Stangen (14) ineinandergesteckt angelieferten Gegenstände (16) werden nach ihrer Vereinzelung mit ihrer Öffnung (52) voraus im freien Fall unmittelbar auf ihren jeweiligen Stützdorn (18) abgeworfen. Um auch bei variablen Transportgeschwindigkeiten der Stützdorne (18) sicherzustellen, daß die Gegenstände (16) korrekt auf die Stützdorne (18) fallen, ist bevorzugt der Abwurfzeitpunkt der Gegenstände (16), bezogen auf die Position des jeweiligen Stützdorns (18) längs des Transportwegs in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit, einstellbar. Die Stützdorne (18) können bei dieser Ausbildung axial feststehend an einem gemeinsamen Transportträger (28) angebracht sein, was den Anschluß einer Vakuum- und Druckluftquelle an die Stützdorne (18) konstruktiv vereinfacht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen,
insbesondere Bechern, bei der die Gegenstände mit einer Öffnung jeweils
einem längs eines Transportwegs kontinuierlich vorbeibewegten Stützdorn
übergestülpt werden und auf ihrem Stützdorn eine Etikettierstation
durchlaufen, an der sie etikettiert werden.
Eine derartige Einrichtung zur Becheretikettierung ist beispielsweise aus der
EP 0 806 365 A1 bekannt. Bei der bekannten Lösung werden die Stützdor
ne, während sie sich längs des Transportwegs fortbewegen, von unten her
in die auf eine Plattform gestellten Becher eingetaucht und nach deren
Etikettierung wieder nach unten zurückgezogen. Die hierzu erforderliche
Auf- und Abbewegung der Stützdorne wird mittels eines Kurvengetriebes
gesteuert. Dieses bedingt eine vergleichsweise komplexe Konstruktion der
Etikettiereinrichtung. Die Auf- und Abbewegung der Stützdorne ist auch aus
dem Grund problematisch, weil die Stützdorne üblicherweise mit einer Vakuum-
und Druckluftquelle verbunden werden, um beim Eintauchen in die Becher
diese durch Vakuum anzusaugen und beim Herausfahren aus den Bechern
diese durch Druckluft abzustoßen. Der Anschluß der Vakuum- und der
Druckluftquelle gestaltet sich jedoch bei auf- und abbewegten Stützdornen
vergleichsweise schwierig. Zudem müssen bei der bekannten Etikettier
einrichtung die Becher nach ihrer Vereinzelung zunächst in synchrone
Mitbewegung zu den Stützdornen versetzt und relativ zu diesen ausgerichtet
werden, was den konstruktiven und verfahrenstechnischen Aufwand weiter
erhöht.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine weniger aufwendige
Etikettiereinrichtung, insbesondere für Becher, bereitzustellen.
Erfindungsgemäß ist hierzu vorgesehen, daß die Gegenstände mit ihrer
Öffnung voraus im freien Fall unmittelbar auf ihren jeweiligen Stützdorn
abgeworfen werden. Eine axiale Hubbewegung der Stützdorne längs ihrer
Dornachse ist hier nicht erforderlich. Auch eine synchrone Mitbewegung
und Zentrierung der Gegenstände bezüglich der Stützdorne ist nicht
notwendig. Der Abwurf der Gegenstände erfolgt mit einem ihrer Fallzeit
entsprechenden Zeitvorlauf, bevor die Stützdorne diejenige Stelle längs des
Transportwegs erreichen, an der die Gegenstände von oben her auf sie
auftreffen. Es genügt, wenn die Gegenstände an dieser Auftreffstelle nur
soweit auf die Stützdorne auffädeln, daß sie sicher durch die Stützdorne
mitgenommen werden. Ihr vollständiges Absinken auf die Stützdorne bis hin
zur eng sitzenden Anschmiegung an dieselben kann, gewünschtenfalls
vakuumunterstützt, erst in der anschließenden Phase ihres Abtransports von
der Auftreffstelle stattfinden. Zum Abwurfzeitpunkt der Gegenstände haben
die Stützdorne noch eine vorbestimmte Vorlaufstrecke bis zur Auftreffstelle
zurückzulegen. Die gegenseitige Abstimmung zwischen Position der
Stützdorne längs des Transportwegs und Abwurf der Gegenstände wird
vorteilhafterweise prozessorgestützt überwacht, wobei zur Positions
detektion der Stützdorne beispielsweise optische Sensoren zum Einsatz
kommen können.
Häufig ist es erwünscht, den Maschinentakt der Etikettiereinrichtung
verändern zu können, beispielsweise um von einer Testbetriebsphase mit
niedriger Maschinengeschwindigkeit in eine Hauptbetriebsphase mit hoher
Maschinengeschwindigkeit überzuwechseln oder um unterschiedliche
Etikettieraufgaben zu erfüllen. Damit sich die Gegenstände an der Auftreff
stelle stets korrekt den Stützdornen überstülpen, muß dann die Vorlauf
strecke der Stützdorne an ihre Transportgeschwindigkeit angepaßt werden.
Zu diesem Zweck ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die
Transportgeschwindigkeit der Stützdorne veränderbar ist und der Ab
wurfzeitpunkt der Gegenstände bezogen auf die Position des jeweiligen
Stützdorns längs des Transportwegs in Abhängigkeit von der Transportge
schwindigkeit einstellbar ist.
Bevorzugt werden die Gegenstände jeweils im wesentlichen vertikal nach
unten abgeworfen. Abhängig von der Geometrie und dem Schwerpunkt der
Gegenstände sind grundsätzlich auch andere Flugkurven denkbar. Die
Zielgenauigkeit beim Abwurf der Gegenstände kann dadurch erhöht werden,
daß die Gegestände mittels eines Gebläses blasluftunterstützt abgeworfen
werden. Störungen des Flugverhaltens durch sonstige Luftströmungen
können so ausgeschlossen werden.
Die Fallhöhe der Gegenstände sollte so gering wie möglich sein und
entspricht bevorzugt im wesentlichen nur der Höhe der Gegenstände. Dabei
empfiehlt es sich, einen zusätzlichen Sicherheitsabstand etwa von einigen
Millimetern einzuhalten, um Kollisionen zwischen den Gegenständen unter
allen Umständen zu vermeiden.
Die Gegenstände können zu einer Stange ineinandergesteckt einer
Vereinzelungseinheit zugeführt werden, an der sie vereinzelt und nachein
ander auf ihren jeweiligen Stützdorn abgeworfen werden. Dabei kann die
Vereinzelungseinheit eine die Gegenstände jeweils an einem Bund greifende
und einzeln aus der Stange herausziehende Vereinzelungsschneckenanord
nung umfassen. Insbesondere kann die Stange der Vereinzelungsschnecken
anordnung mit vertikaler Orientierung von oben her zugeführt werden,
wobei die Gegenstände von der Vereinzelungsschneckenanordnung im
wesentlichen vertikal nach unten aus der Stange herausgezogen und auf die
unter der Vereinzelungsschneckenanordnung vorbeilaufenden Stützdorne
abgeworfen werden. Es soll jedoch eine Lösung nicht ausgeschlossen sein,
bei der die Gegenstände nach der Vereinzelungsschneckenanordnung noch
eine gesonderte Abwurfstation durchlaufen, an der sie auf die Stützdorne
abgeworfen werden.
Da bei der erfindungsgemäßen Lösung keine axiale Hubbewegung der
Stützdorne erforderlich ist, sind die Stützdorne bevorzugt an einem
gemeinsamen Transportträger jeweils relativ zu diesem längs ihrer Dorn
achse feststehend angeordnet. Der Transportträger kann ein Transportrotor
oder ein Lineartransportmittel, etwa eine Transportkette, sein. Die Stütz
dorne können jeweils um ihre Dornachse relativ zu dem Transportträger
drehbar sein, so daß durch gesteuerte Drehung der Stützdorne eine
Ausrichtung der auf ihnen sitzenden Gegenstände möglich ist, um deren
exakte Etikettierung an einer vorbestimmten Stelle ihres Mantels zu
gewährleisten.
Der Etikettierstation wird längs des Transportwegs zweckmäßigerweise eine
Entnahmestation nachgeschaltet sein, an der die Gegenstände mittels einer
Greifervorrichtung von ihrem jeweiligen Stützdorn nach oben abgehoben
werden. Diese Greifervorrichtung kann einen Greiferstern mit einer Vielzahl
in Umfangsrichtung um einen Sternkörper herum verteilt an diesem radial
abstehend angeordneter Greiferköpfe zum Ergreifen jeweils eines Gegen
stands umfassen, wobei die Greiferköpfe zum Abheben der Gegenstände
von ihrem jeweiligen Stützdorn relativ zu dem Sternkörper heb- und senkbar
sind. Indem die Greiferköpfe relativ zu dem Sternkörper radial einzieh- und
ausfahrbar sind, kann ein Radialausgleich für die Greiferköpfe geschaffen
werden, wenn die Wege der Greiferköpfe und der Stützdorne divergieren.
Um die Gegenstände sanft und beschädigungsfrei zu greifen, kann der
Greifervorrichtung eine Sauganordnung zum Ansaugen der Gegenstände
durch Saugluft zugeordnet sein. Das Abheben der Gegenstände kann durch
den Ausstoß von Druckluft aus den Stützdornen unterstützt werden.
Insbesondere bei vergleichsweise schweren Gegenständen kann zusätzlich
zur Ansaugung eine mechanische Klemmung der Gegenstände durch die
Greiferköpfe erfolgen, um die Gegenstände sicher ergreifen und von den
Stützdornen abheben zu können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Darin stellen schematisch dar:
Fig. 1 im Überblick ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Becheretikettiermaschine,
Fig. 2 Einzelheiten einer Vereinzelungs- und Abwurfstation der
Becheretikettiermaschine gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 Einzelheiten einer Entnahmestation für die fertig etikettierten
Becher bei der Becheretikettiermaschine gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 erkennt man eine auf einem horizontalen Zuführtisch 10 an eine
Vereinzelungs- und Abwurfstation 12 angelieferte Stange 14 von ineinan
dergesteckten Bechern 16, die an der Vereinzelungsstation 12 einzeln
nacheinander aus der Stange 14 herausgezogen und je einem Stützdorn 18
engsitzend übergestülpt werden. Die Becherstange 14 wird in nicht näher
dargestellter Weise aus einem Vorratsmagazin mittels eines Elevators auf
den Zuführtisch 10 aufgegeben und horizontal auf dem Zuführtisch 10
liegend mittels eines schematisch dargestellten Ausschiebers 20 in einer
durch einen Pfeil 22 angegebenen Vorschubrichtung zu der Vereinzelungs-
und Abwurfstation 12 vorgeschoben.
Vertikal unterhalb der Vereinzelungsstation 12 ist ein um eine Drehachse 24
in einer durch einen Pfeil 26 angedeuteten Drehrichtung drehbar angetriebe
ner Transportrotor 28 angeordnet, der über seinen Umfang mit gleichen
Winkelabständen verteilt eine Vielzahl der Stützdorne 18 trägt. Nachdem die
Becher 16 an der Vereinzelungs- und Abwurfstation 12 jeweils einen
Stützdorn 18 übergestülpt worden sind, durchlaufen sie jeweils auf ihrem
Stützdorn 18 in Drehrichtung 26 eine allgemein mit 30 bezeichnete
Etikettierstation. Diese umfaßt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei jeweils durch einen Spendearm 32 schematisch angedeutete Etiketten
spender 34, die nacheinander von den Bechern 16 durchlaufen werden und
jeweils ein Selbstklebeetikett 36 auf die vorbeilaufenden Becher 16
aufkleben. Mit 38 ist bei den Etikettenspendern 34 jeweils eine Massier
walze bezeichnet, die die von den Spendearmen 32 abgelösten Etiketten 36
gegen die Becher 16 drückt. Es versteht sich, daß statt einer doppelten
Etikettierung die Becher 16 auch nur mit einem Etikett oder auch mit drei
oder mehr Etiketten beklebt werden können.
In Drehrichtung 26 stromabwärts der Etikettierstation 30 ist eine Becher
entnahmestation 40 angeordnet, an der die etikettierten Becher 16 von
ihren Dornen 18 abgehoben und wieder zu Stangen 14 gestapelt werden.
In Fig. 1 werden aus den entnommenden Bechern zeitgleich zwei Stangen
14 gebildet, die, sobald sie eine vorbestimmte Zahl von Bechern enthalten,
in einem Magazin abgelegt werden, das nach seiner vollständigen Füllung
zur weiteren Verwendung abtransportiert wird. Bevorzugt kommen
mindestens zwei solcher Magazine zum Einsatz, die jeweils wechselweise
beschickt werden, so daß die Becheretikettiermaschine im Dauerbetrieb
arbeiten kann.
Die Becherentnahmestation 40 umfaßt einen in einer Pfeilrichtung 41
drehangetriebenen Greiferstern 42, der einen zentralen Sternkörper 44
umfaßt, an dem über den Umfang mit gleichen Winkelabständen verteilt
eine Vielzahl radial abstehender Greiferarme 46 gehalten ist. An seinem
freien Ende weist jeder Greiferarm 46 einen Greiferkopf 48 auf, mit dem
sich jeweils einer der auf dem Transportrotor 28 zu der Entnahmestation 40
transportierten Becher 16 ergreifen läßt. Die Greiferköpfe 48 können als
reine Klemmköpfe ausgebildet sein, die die Becher 16 durch mechanische
Klemmung ergreifen. Bevorzugt wird die Haltekraft der Greiferköpfe 48
jedoch mindestens zusätzlich, gewünschtenfalls sogar ausschließlich durch
Ansaugen der Becher 16 erzeugt.
Es wird nun auf Fig. 2 verwiesen. Die der Vereinzelungs- und Abwurfstation
12 horizontal zugeführte Becherstange 14 wird, wie durch einen Pfeil 50
angedeutet, durch nicht näher dargestellte Aufrichtmittel vertikal aufgerich
tet, und zwar so, daß die Becher 16 mit ihrer Becheröffnung 52 nach unten
weisen. Die so aufgerichtete Becherstange 14 wird einer Anordnung von
Vereinzelungsschnecken 54 zugeführt, die durch eine schematisch
angedeutete Schneckenantriebseinheit 56 gegensinnig synchron angetrieben
werden und mit ihrem Schneckengewinde 58 die Becher 16 einzeln
nacheinander an ihrem öffnungsnahen Randbund 60 ergreifen und nach
unten aus der Stange 14 herausziehen. Wenn ein Becher 16 das untere
Ende der Vereinzelungsschnecken 54 erreicht, fällt er im wesentlichen
senkrecht nach unten herab. Um das Herabfallen der Becher 16 zu
beschleunigen und sie bei ihrem freien Fall zu stabilisieren, erfolgt der
Abwurf der Becher 16 bevorzugt blasluftunterstützt, wozu in Fig. 2 zwei an
eine nicht näher dargestellte Blasluftquelle angeschlossene Blasluftdüsen 62
gezeigt sind.
Ausgehend von den Vereinzelungsschnecken 54 durchfliegen die Becher 16
eine von der Becherhöhe abhängige Fallhöhe, bevor sie jeweils auf einen der
Stützdorne 18 auftreffen. Mit 16a ist in Fig. 2 ein solcher Becher bezeich
net, der gerade auf einen Stützdorn 18a auftrifft und sich über diesen
stülpt. Die Auftreffstelle liegt aufgrund der vertikalen Becherflugkurve im
wesentlichen direkt unterhalb der Abwurfstelle, also der Stelle, an der die
Becher 16 von den Vereinzelungsschnecken 54 frei kommen. Die Darstellung
der Fig. 2 ist nur schematisch und gibt die realen Verhältnisse in Bezug auf
die Fallhöhe nicht richtig wieder. Letztere entspricht vorzugsweise lediglich
der Becherhöhe plus einem geringen Sicherheitsabstand von einigen
Millimetern, der sicherstellt, daß aufeinanderfolgende Becher beim
Vereinzeln nicht miteinander kollidieren.
Wegen der kontinuierlichen Bewegung der Stützdorne 18 müssen die Becher
16 bereits vorzeitig abgeworfen werden, bevor der jeweilige Stützdorn 18
die geplante Auftreffstelle erreicht. Mit 16b ist in Fig. 2 ein soeben
abgeworfener Becher bezeichnet, der auf einen Stützdorn 18b auftreffen
soll, der noch eine Vorlaufstrecke s von der Auftreffstelle entfernt ist. Die
Zeit, die der Stützdorn 18b benötigt, um die Vorlaufstrecke s zurückzulegen,
entspricht der Fallzeit, die der Becher 16b benötigt, um die Fallhöhe zu
durchfliegen.
Wenn der Maschinentakt der Etikettiermaschine erhöht wird und dement
sprechend der Transportrotor 28 mit einer größeren Geschwindigkeit rotiert,
muß der Becher 16b bezogen auf die Position des Stützdorns 18b noch
früher abgeworfen werden, da die Fallzeit des Bechers 16b gleich bleibt und
der Stützdorn 18b wegen seiner erhöhten Transportgeschwindigkeit
während dieser Fallzeit eine größere Strecke zurücklegt. Diese Situation ist
in Fig. 2 gestrichelt durch einen Stützdorn 18b' angedeutet, der eine
Vorlaufstrecke s' von der Auftreffstelle entfernt ist, die größer als die
Vorlaufstrecke s des Stützdorns 18b ist. Bei veränderlichen Maschinentak
ten muß daher der auf die Position der Stützdorne bezogene Abwurfzeit
punkt der Becher stets kontrolliert und ggf. angepaßt werden. Hierzu ist
eine vorzugsweise prozessorgestützte Steuereinheit 64 vorgesehen, welche
mit der Schneckenantriebseinheit 56 und einer hiervon unabhängig steuer
baren Rotorantriebseinheit 66 zum Dreh antrieb des Transportrotors 28 in
Steuerverbindung steht. Die beiden Antriebseinheiten 56 und 66 können
beispielsweise als elektromotorische Antriebe ausgebildet sein. Die
Maschinengeschwindigkeit kann beispielsweise über ein an einem Bedie
nungspult 68 angeordnetes Bedienungsorgan 70 von einer Bedienungs
person beeinflußt werden. Um sicherzustellen, daß die Becher 16 jeweils zu
dem für die gewählte Maschinengeschwindigkeit richtigen Zeitpunkt
abgeworfen werden, kann beispielsweise mittels einer Lichtschranke 70
detektiert werden, wann die Stützdorne 18 eine vorbestimmte ortsfeste
Stelle X passieren. In Abhängigkeit von der gewählten Maschinenge
schwindigkeit legt die Steuereinheit 64 mittels eines Algorithmus oder durch
Auslesen aus einer Tabelle eine Zeitverzögerung Δt fest, die bis zum
Becherabwurf abgewartet werden muß, nachdem die Stützdorne 18 jeweils
diese Stelle X passiert haben. Bei einer kleineren Maschinengeschwindigkeit
muß eine größere Zeitdauer Δt bis zum Becherabwurf gewartet werden, da
die Stützdorne 18 nur eine kleinere Vorlaufstrecke (etwa die Vorlaufstrecke
s) von der Auftreffstelle entfernt sein müssen. Bei einer größeren Maschi
nengeschwindigkeit muß dagegen eine kleinere Zeitdauer Δt festgelegt
werden, da die Stützdorne 18 in diesem Fall eine größere Vorlaufstrecke
(etwa die Vorlaufstrecke s') benötigen und der Abwurf der Becher 16
entsprechend früher erfolgen muß. In Fig. 2 ist in der Steuerverbindung
zwischen Steuereinheit 64 und Schneckenantriebseinheit 56 ein variables
Zeitglied 72 eingezeichnet, das diese Zeitverzögerung Δt symbolisieren soll.
Es versteht sich, daß dies nur ein mögliches Beispiel dafür ist, wie der
Abwurfzeitpunkt der Becher 16 abhängig von der Maschinengeschwindig
keit und abhängig von der Position der Stützdorne 18 einstellbar ist.
Die in Anpassung an die Bechergeometrie annähernd konischen Stützdorne
18 sind in nicht näher dargestellter Weise abwechselnd an eine Vakuum-
und Druckluftquelle anschließbar. Die Stützdorne weisen hierzu einen in ihr
Dach mündenden Luftkanal 74 auf (in Fig. 2 beim Stützdorn 18a eingezeich
net), in dem durch die Vakuum- und Druckluftquelle ein Sog bzw. ein
Druckluftstrom erzeugbar ist. Sobald die Becher 16 von oben her auf die
Stützdorne 18 auffädeln, wird an die Stützdorne 18 Vakuum angelegt, um
die Becher 16 an die Stützdorne 18 anzusaugen. Dieses Ansaugen
beschleunigt einerseits das vollständige Aufsetzen der Becher 16 auf die
Stützdorne 18. Zum anderen kann durch hinreichend starkes Ansaugen ein
fester Sitz der Becher 16 auf den Stützdornen 18 erreicht werden, so daß
die Becher 16 nicht verrutschen, wenn sie nachfolgend etikettiert werden.
In Fig. 2 ist mit 16c ein solcher Becher bezeichnet, der vollständig auf
seinen Stützdorn 18c aufgeschoben ist.
Die Stützdorne 18 sind bezogen auf ihre Dornachse 76 axial feststehend an
dem Transportrotor 28 montiert. Dies erleichtert den Anschluß der Vakuum-
und Druckluftquelle an die Stützdorne 18. Sie sind jedoch um ihre Dorn
achse 76 relativ zu dem Transportrotor 28 drehbar, um die Becher 16 vor
ihrer Etikettierung ausrichten zu können.
Es wird nun auf Fig. 3 verwiesen. Um das Abheben der Becher 16 von den
Stützdornen 18 zu erleichtern, werden die Stützdorne 18 an der Entnahme
station 40 durch ihren Luftkanal 74 hindurch kurzzeitig mit Druckluft
beschickt. Die Greiferarme 46 weisen jeweils einen in ihrem Greiferkopf 48
mündenden Luftansaugkanal 78 auf, der an eine nicht näher dargestellte
zentrale Vakuumquelle anschließbar ist. Beim Greifen der Becher 16 wird
Vakuum an die Greiferköpfe 48 angelegt, um die Becher 16 fest anzusau
gen. Die Greiferarme 46 sind an dem Sternkörper 44 vertikal auf- und
abbewegbar. Um die Becher 16 von den Stützdornen 18 abzuziehen,
werden die Greiferarme 46 angehoben. An der gewünschten Abladestelle
werden die Greiferarme 46 wieder abgesenkt und die Becher 16 von den
Greiferköpfen 48 freigegeben. Die Stangen fertig etikettierter Becher werden
in Magazinen eingelagert und anschließend abtransportiert.
Die Greiferarme 46 sind radial in den Sternkörper 44 einfahrbar, um einen
Radialausgleich zu ermöglichen. Dieser ist nötig, weil sich die Greiferköpfe
48 in Greifkontakt mit den Bechern 16 ein Teilstück längs der Kreisbahn der
Dorne 18 mitbewegen, wie dies in Fig. 1 gut zu erkennen ist.
Claims (13)
1. Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen (16), insbesondere
Bechern, bei der die Gegenstände (16) mit einer Öffnung (52) jeweils
einem längs eines Transportwegs kontinuierlich vorbeibewegten
Stützdorn (18) übergestülpt werden und auf ihrem Stützdorn (18)
eine Etikettierstation (30) durchlaufen, an der sie etikettiert werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gegenstände (16) mit ihrer Öffnung (52) voraus im freien Fall
unmittelbar auf ihren jeweiligen Stützdorn (18) abgeworfen werden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transportgeschwindigkeit der Stützdorne (18) veränderbar ist und der
Abwurfzeitpunkt der Gegenstände (16) bezogen auf die Position des
jeweiligen Stützdorns (18) längs des Transportwegs in Abhängigkeit
von der Transportgeschwindigkeit einstellbar ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gegenstände (16) jeweils im wesentlichen vertikal nach unten
abgeworfen werden.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gegenstände (16) mittels eines Gebläses (62)
blasluftunterstützt abgeworfen werden.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gegenstände (16) zu einer Stange (14) inein
andergesteckt einer Vereinzelungseinheit (12) zugeführt werden, an
der sie vereinzelt und nacheinander auf ihren jeweiligen Stützdorn
(18) abgeworfen werden.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vereinzelungseinheit (12) eine die Gegenstände jeweils an einem
Bund (60) greifende und einzeln aus der Stange (14) herausziehende
Vereinzelungsschneckenanordnung (54) umfaßt.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stange (14) der Vereinzelungsschneckenanordnung (54) mit vertikaler
Orientierung von oben her zugeführt wird und die Gegenstände (16)
von der Vereinzelungsschneckenanordnung (54) im wesentlichen
vertikal nach unten aus der Stange (14) herausgezogen und auf die
unter der Vereinzelungsschneckenanordnung (54) vorbeilaufenden
Stützdorne (18) abgeworfen werden.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützdorne (18) an einem gemeinsamen Transport
träger (28) jeweils relativ zu diesem längs ihrer Dornachse (76)
feststehend angeordnet sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützdorne (18) jeweils um ihre Dornachse (76) relativ zu dem
Transportträger (28) drehbar sind.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Etikettierstation (30) längs des Transportwegs eine
Entnahmestation (40) nachgeschaltet ist, an der die Gegenstände
(16) mittels einer Greifervorrichtung (42) von ihrem jeweiligen
Stützdorn (18) nach oben abgehoben werden.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Greifervorrichtung (42) einen Greiferstern mit einer Vielzahl in
Umfangsrichtung um einen Sternkörper (44) herum verteilt an diesem
radial abstehend angeordneter Greiferköpfe (48) zum Ergreifen jeweils
eines Gegenstands (16) umfaßt und daß die Greiferköpfe (48) zum
Abheben der Gegenstände (16) von ihrem jeweiligen Stützdorn (18)
relativ zu dem Sternkörper (44) heb- und senkbar sind.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Greiferköpfe (48) relativ zu dem Sternkörper (44) radial einzieh- und
ausfahrbar sind.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Greifervorrichtung (42) eine Sauganordnung (78)
zum Ansaugen der Gegenstände (16) durch Saugluft zugeordnet ist.
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Publications (1)
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| DE1998149563 Withdrawn DE19849563A1 (de) | 1998-10-27 | 1998-10-27 | Einrichtung zum Etikettieren von Gegenständen, insbesondere Bechern |
Country Status (1)
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