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DE19846824C1 - Lenkrad für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Lenkrad für ein Kraftfahrzeug

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DE19846824C1
DE19846824C1 DE1998146824 DE19846824A DE19846824C1 DE 19846824 C1 DE19846824 C1 DE 19846824C1 DE 1998146824 DE1998146824 DE 1998146824 DE 19846824 A DE19846824 A DE 19846824A DE 19846824 C1 DE19846824 C1 DE 19846824C1
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DE
Germany
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steering wheel
wheel rim
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core
casing
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DE1998146824
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English (en)
Inventor
Andreas Franke
Karl Peitsmeier
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D1/00Steering controls, i.e. means for initiating a change of direction of the vehicle
    • B62D1/02Steering controls, i.e. means for initiating a change of direction of the vehicle vehicle-mounted
    • B62D1/04Hand wheels
    • B62D1/06Rims, e.g. with heating means; Rim covers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Controls (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug mit einem Lenkradkranz, der einen steifen Kern und eine den Kern umgebende Ummantelung aufweist, und einer eine Nabe sowie wenigstens eine Speiche umfassende Tragstruktur sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist an wenigstens einer Speiche der Tragstruktur ein schalenförmiger Aufnahmeabschnitt vorgesehen, der in eine korrespondierende Aussparung in der Ummantelung des Lenkradkranzes eingreift und flächig an dem Kern anliegt. DOLLAR A Verwendung als Lenkrad in Personenkraftwagen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug mit einem Lenkradkranz, der einen steifen Kern und eine den Kern umgebende Ummantelung aufweist, und einer eine Nabe sowie wenigstens eine Speiche umfassenden Tragstruktur sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung.
Aus der Patentschrift DE 195 28 788 C1 ist ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt, das einen Lenkradkranz und eine mit diesem verbundene Tragstruktur aufweist. Der Lenkradkranz besteht dabei aus einem Stahlrohrring, auf dem eine mehrteilige Kunststoffummantelung aufgebracht ist. Gemäß dem Herstellungsverfahren wird der Stahlrohrring des Lenkradkranzes zunächst abschnittsweise an Stellen, an denen ein Holzfurnier vorgesehen ist, mit einer ersten Art eines Kunststoffes ummantelt, so daß anschließend das Holzfurnier aufgebracht und fertig bearbeitet werden kann. Nachfolgend wird der Stahlrohrring an von der Kunststoffummantelung ausgesparten Bereichen mit der Tragstruktur verschweißt. Abschließend werden bislang ausgesparte Bereiche mit einer zweiten Art eines Kunststoffes ummantelt und mit einem Lederüberzug versehen.
In der DE 41 10 171 A1 ist ein Lenkrad beschrieben, dessen Lenkradspeichen mit einem schalenförmigen Aufnahmeabschnitt für den Lenkradkern versehen sind. Hier dient der Aufnahmeabschnitt dazu, den Lenkradkern vor dem Schweißvorgang zu positionieren.
Aus der Patentschrift DE 40 39 138 C2 ist ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug bekannt, das einen Lenkradkranz und eine Trag­ struktur aufweist, die aus einem Metall hergestellt und gemäß einem ersten Schritt des Herstellungsverfahrens zu einem Me­ tallskelett verbunden werden. Anschließend wird das Metallske­ lett komplett mit einem Kunststoff umschäumt. Die so gebildete Ummantelung wird anschließend abschnittsweise entfernt, so daß vorgefertigte, mit einem Holzfurnier überzogene Halbschalen aus einem Kunststoff in den freigeschnittenen Bereichen auf das Me­ tallskelett aufgesetzt werden können. Abschließend wird die ge­ schäumte Ummantelung mit einem Lederüberzug versehen.
Aus der Offenlegungsschrift DE 42 38 893 A1 ist ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug bekannt, d4 s aus einem ringförmigen Lenkrad­ kranz mit eingefügten Speichen und Mittelteil zum Befestigen an einer Nabe besteht. Der Lenkradkranz und Bereiche der Speichen sind mit einem Kunststoffmaterial umschäumt, und auf die Um­ schäumung ist äußerlich ein Holzfurnier aufgebracht.
Aus der Offenlegungsschrift DE 30 38 820 A1 ist ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug bekannt, das aus einem Lenkradkranz, einem Spei­ chenpaar und einem Nabenteil besteht. Dabei ist der Lenkradkranz aus einem mit einem gasdichten Kunststoff überzogenen, torusför­ migen elastischen Hohlkörper hergestellt, der unter Innendruck erwärmt, aufgeweitet und erstarrt wird. In einem ersten Ausfüh­ rungsbeispiel sind die Speichen gesondert als Stabelemente aus­ geführt und mit dem fertigen Lenkradkranz verschraubt. In einem zweiten Ausführungsbeispiel sind die Speichen als elastische Schlauchelemente ausgeführt und mit dem Lenkradkranz verschmol­ zen. Auf die fertige Einheit bestehend aus Lenkradkranz, Spei­ chen und Nabe ist eine äußere Umhüllung aus Leder, Kunststoff oder Holz aufbringbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Lenkrad der eingangs genannten Art und ein Verfahren zu seiner Herstellung bereitzustellen, das eine besonders einfache und kostengünstige Anbringung von Ober­ flächenelementen aus einem empfindlichen Naturprodukt ermög­ licht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an wenigstens einer Spei­ che der Tragstruktur ein schalenförmiger Aufnahmeabschnitt vor­ gesehen ist, der in eine korrespondierende Aussparung in der Um­ mantelung des Lenkradkranzes eingreift und flächig an dem Kern anliegt. Der Aufnahmeabschnitt gewährleistet durch einen paßge­ nauen Eingriff in die Aussparung und den flächigen Kontakt mit dem Kern eine formschlüssige und zuverlässige Festlegung des Lenkradkranzes an der Tragstruktur. Eine thermische Belastung der Bauteile, insbesondere durch ein thermisches stoffschlüssi­ ges Fügeverfahren, beispielsweise Schweißen, wird durch ein rein formschlüssiges Fügeverfahren vermieden. Die Ummantelung ist da­ her aus einem beliebigen Werkstoff, insbesondere einem Naturpro­ dukt wie Holz, und/oder einem Kunststoff herstellbar und direkt an den Fügebereich zwischen Lenkradkranz und Tragstruktur an­ grenzend ausführbar.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren nach Anspruch 8 werden zu­ nächst Lenkradkranz und Tragstruktur einschließlich einer je­ weils zugehörigen Ummantelung getrennt aufgebaut und weitgehend fertig bearbeitet. Für ein nachfolgendes formschlüssiges Fügen ist in der Ummantelung des Lenkradkranzes wenigstens eine Aus­ sparung vorgesehen, in die ein korrespondierend ausgeführter, schalenförmiger Aufnahmeabschnitt seitens der Tragstruktur paß­ genau eingreift. Mit Hilfe üblicher, formschlüssiger Verbin­ dungsmittel, wie Schrauben oder Nieten, sind die Teile des Lenk­ rades zuverlässig, jedoch insbesondere ohne einen Schweißvorgang und ohne die damit verbundene thermische Belastung miteinander verbindbar.
In Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Kern und/oder der Um­ mantelung des Lenkradkranzes ein Paßstück festgelegt, das von dem an die Kontur des Paßstücks angepaßten Aufnahmeabschnitt weitgehend spielfrei umgreifbar ist. Das Paßstück ist vorzugs­ weise form- oder stoffschlüssig an den Kern angefügt oder ein­ stückig mit der Ummantelung ausgeformt. Es weist eine Kontur auf, die es gestattet, daß der korrespondierende Aufnahmeab­ schnitt auf einfache Weise aufgesteckt werden kann und gleich­ zeitig im montierten Zustand geringe Toleranzen erreicht werden. Insbesondere ist eine Zentrierwirkung vorgesehen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Aufnahmeab­ schnitt ein schalenförmiges Gegenstück zugeordnet, das in die Aussparung in der Ummantelung eingreift und gemeinsam mit dem Aufnahmeabschnitt den Lenkradkranz formschlüssig umgreift. Das Gegenstück ist vorzugsweise separat aus einem formstabilen Kunststoff oder aus Metall ausgeführt. Es greift gemeinsam mit dem Aufnahmeabschnitt seitens der Tragstruktur in die Aussparung in der Ummantelung des Lenkradkranzes ein. Gegenstück und Auf­ nahmeabschnitt bilden somit eine Art Klammer, die den Lenkrad­ kranz umgreift und formschlüssig fixiert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Gegenstück durch einen auf der von dem Aufnahmeabschnitt abgewandten Seite des Kerns angeordneten Teil der Ummantelung gebildet. Dies wird ins­ besondere dadurch erreicht, daß die Aussparung nur in einem dem Aufnahmeabschnitt zugewandten Bereich des Lenkradkranzes vorge­ sehen ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Trennfuge zwi­ schen Lenkradkranz und Tragstruktur mit einem Füllstoff ge­ schlossen und/oder kaschiert. Dabei wird die Trennfuge mit einem Füllstoff, wie Klebstoff oder Spachtelmasse, ganz oder teilweise ausgefüllt. Es ergibt sich eine Füllung oder Verblendung der Trennfuge, deren Oberfläche bearbeitbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Trennfuge zwi­ schen Lenkradkranz und Tragstruktur von einer Abdecklage, insbe­ sondere einem Lederüberzug, überdeckt. Dadurch lassen sich die Anforderungen an die Oberflächenqualität einer Verblendung der Trennfuge stark reduzieren, da sie unter dem Lederüberzug ver­ schwindet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weisen der Lenkradkranz und/oder die Tragstruktur Oberflächenelemente aus einem empfind­ lichen Naturprodukt, insbesondere aus Holz, auf. Durch das form­ schlüssige, kalte Fügeverfahren zwischen Lenkradkranz und Trag­ struktur, das die beteiligten Bauelemente wenig belastet, wird ein frühzeitiger Einsatz empfindlicher Materialien sowie eine getrennte Fertigbearbeitung von Lenkradkranz und Tragstruktur ermöglicht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der be­ vorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnun­ gen dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht einen Abschnitt eines Lenkrad­ kranzes für ein erfindungsgemäßes Lenkrad,
Fig. 2 in einer Querschnittsansicht entlang der Linie II-II in Fig. 1 den Lenkradkranz nach Fig. 1,
Fig. 3 in einer Prinzipskizze eine Aussparung in der Ummantelung eines Lenkradkranzes und ein in radialer Richtung des Lenkrades offener Aufnahmeabschnitt an einer Speiche der Tragstruktur eines Lenkrades,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch das komplett montierte Lenk­ rad im Bereich einer Speiche und
Fig. 5 in einer Prinzipskizze eine Aussparung in der Ummantelung eines Lenkradkranzes und ein in axialer Richtung des Lenkrades offener Aufnahmeabschnitt an einer Speiche ei­ ner modifizierten Tragstruktur.
Ein Lenkrad 1 für ein Kraftfahrzeug weist einen Lenkradkranz 2 auf, der auf eine Tragstruktur 3 aufgesetzt und mit dieser ver­ bunden ist.
Der Lenkradkranz 2 besteht im wesentlichen aus einem steifen Kern 4 in Form eines Stahl-, Leichtmetall- oder Kunststoffhohl­ profils, das zu einem Kreisring gebogen ist. Das Hohlprofil weist vorzugsweise einen kreisrunden oder elliptischen Quer­ schnitt auf. In einem modifizierten Ausführungsbeispiel sind be­ liebige andere Querschnittsprofile, insbesondere auch offene Profile vorsehbar.
Der Kern 4 des Lenkradkranzes 2 ist von einer Ummantelung 5 aus geschäumtem Kunststoff, insbesondere einem PU-Schaum, einge­ schlossen. Als Werkstoff für die Ummantelung 5 kommen ferner al­ le solchen Werkstoffe in Betracht, die eine ausreichende Dauer­ haltbarkeit, Hitzebeständigkeit und mechanische sowie chemische Stabilität für einen Einsatz in langlebigen Kraftfahrzeugen auf­ weisen. Ferner muß der betreffende Werkstoff geeignete haptische Eigenschaften und eine ausreichende Verarbeitbarkeit mit allen anderen Werkstoffen aufweisen. Die Ummantelung 5 umgibt den Kern 4 in weiten Bereichen, weist jedoch auf gegenüberliegenden Sei­ ten des Lenkradkranzes 2 Aussparungen 7 auf, in denen der Kern 4 freiliegt. In den Randbereichen 7a und 7b der Aussparungen 7 sind Paßstücke 6a und 6b vorgesehen, die einstückig mit der Um­ mantelung ausgeführt oder fest mit dieser verbunden sind. Daraus ergibt sich, daß die Paßstücke 6a und 6b entweder aus dem Kunst­ stoff der Ummantelung 5 oder aus einem Material hergestellt sind, das mit einem derartigen Kunststoff stoffschlüssig ver­ bindbar ist. In einem modifizierten Ausführungsbeispiel sind die Paßstücke 6a und 6b an den Kern 4 angefügt.
Auf die Ummantelung 5 des Lenkradkranzes 2 sind Oberflächenele­ mente in Form eins mehrteiligen Holzfurniers 8 aufgebracht.
Die Tragstruktur 3 für den Lenkradkranz 2 besteht im wesentli­ chen aus einer Nabe zur Aufnahme einer Lenkwelle (nicht darge­ stellt) sowie einer oder mehrerer insbesondere in radialer Rich­ tung des Lenkrades 1 von der Nabe abragender Speichen 10. Mehre­ re Speichen 10 können dabei zu einer runden topfförmigen Struk­ tur zusammengefaßt sein. Nabe und Speichen 10 bilden ein steifes Skelett und sind vorzugsweise einstückig als Druckguß- oder Ver­ bundgußteil hergestellt oder als mehrteilige Schweißkonstruktion zusammengefügt. Als Werkstoffe für ein derartig aufgebautes Ske­ lett der Tragstruktur 3 kommen insbesondere duroplastische Kunststoffe, faserverstärkte Kunststoffe sowie Metalle wie Stahl oder Aluminium in Frage. Das Skelett der Tragstruktur 3 ist wie der Kern 4 des Lenkradkranzes 2 von einer Ummantelung 11 beste­ hend aus einem Kunststoff, insbesondere einem PU-Schaum, einge­ schlossen.
An den radialen Endabschnitten der Speichen 10 sind zwei scha­ lenförmige Aufnahmeabschnitte 12 angeordnet, die mit den Ausspa­ rungen 7 seitens des Lenkradkranzes 2 korrespondieren. Die Auf­ nahmeabschnitte 12 greifen im montierten Zustand von Lenkrad­ kranz 2 und Tragstruktur 3 formschlüssig in die Aussparungen 7 ein, wobei sie an die Kontur des Kerns 4 sowie der Paßstücke 6a und 6b angepaßte Kontaktflächen 12a aufweisen. Die Aufnahmeab­ schnitte 12 liegen insbesondere flächig an einer Seite des Kerns 4 an. In den Fig. 3 und 5 sind dazu zwei Möglichkeiten der An­ ordnung eines Aufnahmeabschnitts 12 an einer Speiche 10 darge­ stellt. Gemäß Fig. 3 ist der Aufnahmeabschnitt 12 in radialer Richtung des Lenkrades 1 nach außen hin offen gestaltet, während gemäß Fig. 5 der Aufnahmeabschnitt 12 in axialer Richtung des Lenkrades offen ist.
Für eine vollständige, formschlüssige Festlegung des Lenkrad­ kranzes 2 an der Tragstruktur 3 ist jedem Aufnahmeabschnitt 12 ein schalenförmiges Gegenstück 13 zugeordnet, das ebenso wie der entsprechende Aufnahmeabschnitt 12 in die zugeordnete Aussparung 7 eingreift. Das Gegenstück 13 ist jeweils auf der von dem zuge­ hörigen Aufnahmeabschnitt 12 abgewandten Seite des Kerns 4 des Lenkradkranzes angeordnet und liegt wie der zugehörige Aufnahme­ abschnitt 12 weitgehend spielfrei sowohl an dem Kern 4 als auch an den Paßstücken 6a und 6b an. Dazu ist das Gegenstück 13 an die Konturen des Kerns 4, der Paßstücke 6a, 6b sowie auch des Aufnahmeabschnitts 12 angepaßt.
In einem modifizierten Ausführungsbeispiel können der Aufnahme­ abschnitt 12 und das korrespondierende Gegenstück 13 ineinander­ greifende Verzahnungen aufweisen und/oder miteinander verrastbar sein.
Das Gegenstück 13 ist vorzugsweise aus einem formstabilen Kunst­ stoff oder einem Metall hergestellt, oder es enthält Aufnahme­ hülsen, so daß es eine ausreichende Stabilität zur Aufnahme von Bohrungen für Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben oder Nieten, aufweist. Mit Hilfe der genannten Befestigungsmittel ist das Gegenstück 13 an dem zugehörigen Aufnahmeabschnitt 12 fi­ xierbar, so daß es gemeinsam mit dem Aufnahmeabschnitt eine Klammer bildet, die den Lenkradkranz 2 weitgehend spielfrei formschlüssig umgreift.
In einem modifizierten Ausführungsbeispiel ist das Gegenstück 13 einstückig mit der Ummantelung 5 ausgeführt.
Zwischen dem Lenkradkranz 2 sowie dem Gegenstück 13 einerseits und der Tragstruktur andererseits ergeben sich nach dem Zusam­ menfügen Trennfugen, die durch einen Klebstoff, Spachtelmasse oder einen anderen Füllstoff geschlossen und/oder kaschiert wer­ den. Im Bereich der Trennfugen ist darüber hinaus eine Weich­ schaumzwischenlage 9 vorgesehen, die als Tragschicht für eine Abdecklage in Form eines Lederüberzuges 14 dient.
Erfindungsgemäß wird das in den Figuren dargestellte Lenkrad 1 wie folgt aufgebaut. In einem ersten Verfahrensschritt wird der Kern 4 des Lenkradkranzes 2 geformt und mit der Ummantelung 5 versehen. Bei der Herstellung der Ummantelung werden die Um­ fangsabschnitte 7 des Kerns 4 ausgespart, so daß der Kern im Be­ reich dieser Aussparungen 7 frei zugänglich ist. In einem modi­ fizierten Verfahrensschritt werden die Aussparungen 7 aus einer den Kern 4 vollständig umgebenden Ummantelung herausgeschnitten. Auf die Ummantelung 5 des Lenkradkranzes 2 werden anschließend Oberflächenelemente aus einem empfindlichen Naturprodukt, insbe­ sondere aus Holz oder Leder aufgebracht. Die Oberflächenelemente können mit der Ummantelung verklebt und verpreßt werden sowie einer gemeinsamen Oberflächenbehandlung unterzogen werden.
In einem zweiten, unabhängigen Verfahrensschritt werden die Nabe und die Speichen 10 zum Skelett der Tragstruktur 3 des Lenkrades 1 zusammengefügt, wobei an den Speichen die mit den Aussparungen 7 korrespondierenden Aufnahmeabschnitte 12 vorgesehen sind. Das Skelett der Tragstruktur 3 wird mit einer Ummantelung versehen und fertigbearbeitet, wobei Oberflächenelemente aus einem emp­ findlichen Naturprodukt, wie Holz oder Leder, eingearbeitet wer­ den können.
Nach der vollständigen Bearbeitung sowohl des Lenkradkranzes 2 als auch der Tragstruktur 3 werden diese in einem nachfolgenden Verfahrensschritt formschlüssig miteinander verbunden. Dazu wird die Tragstruktur derart an dem Lenkradkranz angesetzt, daß die Aufnahmeabschnitte der Tragstruktur in die Aussparungen 7 sei­ tens des Lenkradkranzes 2 eingreifen und flächig an den freili­ genden Umfangsabschnitten des Kerns 4 zur Anlage gelangen. Falls im Bereich der Aussparungen 7 Paßstücke 6a, 6b angeordnet sind, ist der Aufnahmeabschnitt 12 entsprechend konturiert ausgeführt, so daß er die Paßstücke weitgehend spielfrei umgreift. Mit Hilfe der Gegenstücke 13, die mittels Schrauben, Nieten oder ähnlicher Befestigungsmittel an den Aufnahmeabschnitten 12 der Tragstruk­ tur festgelegt werden, wird der Lenkradkranz 2 an der Tragstruk­ tur 3 festgelegt.
Die sich zwischen dem Lenkradkranz 2 und der Tragstruktur 3 er­ gebende Trennfuge wird in einem abschließenden Verfahrensschritt verspachtelt, verschliffen und mit einem Lederüberzug abgedeckt, wobei dem Lederüberzug alternativ zu der Verspachtelung oder er­ gänzend dazu eine zusätzliche Weichschaumzwischenlage 9 unterge­ legt werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren gestattet in vorteilhafter Weise eine gesonderte Fertigbearbeitung von Lenkradkranz und Trag­ struktur, die unabhängig voneinander hergestellt und anschlie­ ßend auf einfache Weise, insbesondere ohne eine thermisches Fü­ geverfahren miteinander verbunden werden. Dies ermöglicht ein frühzeitiges Einarbeiten von Oberflächenelementen aus empfindli­ chen Werkstoffen, insbesondere einem Holzfurnier, sowohl in den Lankradkranz als auch in die Tragstruktur. Der Verbindungsbe­ reich zwischen Lenkradkranz und Tragstruktur kann innerhalb des Lenkrades so angeordnet werden, daß er sich optisch und haptisch in eine gewünschte Oberflächengestaltung des Lenkrades einfügt.

Claims (10)

1. Lenkrad für ein Kraftfahrzeug mit
  • 1. einem Lenkradkranz, der einen steifen Kern und eine den Kern umgebende Ummantelung aufweist, und
  • 2. einer eine Nabe sowie wenigstens eine Speiche umfassenden Tragstruktur,
dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer Speiche (10) der Tragstruktur (3) ein scha­ lenförmiger Aufnahmeabschnitt (12) vorgesehen ist, der in eine korrespondierende Aussparung (7) in der Ummantelung (5) des Lenkradkranzes (2) eingreift und flächig an dem Kern (4) an­ liegt.
2. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Kern (4) und/oder der Ummantelung (5) des Lenkradkranzes (2) ein Paßstück (6a, 6b) festgelegt ist, das von dem an die Kontur des Paßstücks (6a, 6b) angepaßten Aufnahmeabschnitt (12) weitgehend spielfrei umgreifbar ist.
3. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Aufnahmeabschnitt (12) ein schalenförmiges Gegenstück (13) zugeordnet ist, das in die Aussparung (7) der Ummantelung (5) eingreift und gemeinsam mit dem Aufnahmeabschnitt (12) den Kern (4) formschlüssig umgreift.
4. Lenkrad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenstück (13) durch einen auf der von dem Aufnahmeab­ schnitt (12) abgewandten Seite des Kerns (4) angeordneten Teil der Ummantelung (5) gebildet ist.
5. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennfuge zwischen Lenkradkranz (2) und Tragstruktur (3) mit einem Füllstoff geschlossen und/oder kaschiert ist.
6. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennfuge zwischen Lenkradkranz (2) und Tragstruktur (3) von einer Abdecklage (14), insbesondere einem Lederüberzug, überdeckt ist.
7. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Lenkradkranz (2) und/oder Tragstruktur (3) Oberflächenelemente (8) aus einem empfindlichen Naturprodukt, insbesondere aus Holz, aufweisen.
8. Verfahren zur Herstellung eines Lenkrades für ein Kraft­ fahrzeug, insbesondere eines Lenkrades nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • 1. in einem ersten Verfahrensschritt ein Lenkradkranz (2) aus einem steifen Kern (4) und einer den Kern umgebenden Ummantelung (5) aufgebaut wird, wobei die Ummantelung (5) in wenigstens ei­ nem Umfangsabschnitt (7) des Kerns (4) ausgespart wird,
  • 2. in einem weiteren Verfahrensschritt eine Tragstruktur (3) aus einer Nabe, wenigstens einer Speiche (10) und einer zugeord­ neten Ummantelung (11) gebildet wird, wobei an der wenigstens einen Speiche ein schalenförmiger Aufnahmeabschnitt (12) vorge­ sehen ist, und
  • 3. in einem nachfolgenden Verfahrensschritt der wenigstens ei­ ne freiliegende Umfangsabschnitt (7) des Kerns (4) flächig in den korrespondierend ausgeführten Aufnahmeabschnitt (12) der Tragstruktur (3) eingesetzt und der Lenkradkranz (2) mit der Tragstruktur (3) verbunden wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Verbinden von Lenkradkranz (2) und Tragstruktur (3) Oberflächenelemente (8) aus einem empfindlichen Naturprodukt an­ gefügt und fertig bearbeitet werden.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Verbinden von Lenkradkranz (2) und Tragstruktur (3) ei­ ne Trennfuge nachbearbeitet und abschließend das Lenkrad (1) insbesondere im Bereich der Trennfuge mit einer Abdecklage (14), insbesondere einem Lederüberzug, versehen wird.
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