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DE19843700A1 - Leitungskanalsystem zur Befestigung an einem Wandgebilde - Google Patents

Leitungskanalsystem zur Befestigung an einem Wandgebilde

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Publication number
DE19843700A1
DE19843700A1 DE19843700A DE19843700A DE19843700A1 DE 19843700 A1 DE19843700 A1 DE 19843700A1 DE 19843700 A DE19843700 A DE 19843700A DE 19843700 A DE19843700 A DE 19843700A DE 19843700 A1 DE19843700 A1 DE 19843700A1
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DE
Germany
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base plate
socket
cable duct
cover
line
Prior art date
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Granted
Application number
DE19843700A
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English (en)
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DE19843700C2 (de
Inventor
Thomas R Russo
Antonio J Vargas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wiremold Co
Original Assignee
Wiremold Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Wiremold Co filed Critical Wiremold Co
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Application granted granted Critical
Publication of DE19843700C2 publication Critical patent/DE19843700C2/de
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/10Distribution boxes; Connection or junction boxes for surface mounting on a wall
    • H02G3/105Distribution boxes; Connection or junction boxes for surface mounting on a wall in association with a plinth, channel, raceway or similar
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • H02G3/02Details
    • H02G3/04Protective tubing or conduits, e.g. cable ladders or cable troughs
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  • Connection Or Junction Boxes (AREA)

Description

Die Anmeldung bezieht sich auf die kürzlich erteilten US-Pa­ tente 5 594 208 und 5 594 205, deren Inhalt hiermit in die vor­ liegende Anmeldung einbezogen wird.
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Steckdosen, die zur Verwendung mit langgestreckten Kabelkanälen des Typs ausgebil­ det sind, der benutzt wird, um elektrische Leitungen, sowohl zur Strom- als auch zur Datenübertragung, zu Steckdosen zu füh­ ren, die mit Abstand längs eines solchen Kabelkanals vorgesehen sind.
Bei den oben erwähnten US-Patenten sind elektrische Steckdosen zur Verwendung zwischen Kabelkanalteilabschnitten vorgesehen, wobei jeder Kabelkanalteilabschnitt üblicherweise ein Unterteil aufweist, das einen nach vorn offenen Kanal oder ein nach vorn offenes U-Profilteil bildet, und einen Deckel, der zur Schnapp­ befestigung an dem Unterteil zum Abdecken dieser Leitungen aus­ gebildet ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein System zu schaf­ fen, das ein durchgehendes Kabelkanalunterteil aufweist, wel­ ches an einem Wandgebilde befestigbar ist und die notwendigen elektrischen Leitungen zum Anschließen von elektrischen Steck­ dosen enthält, die direkt auf dem kanalförmigen Unterteil befe­ stigbar sind, ohne daß es erforderlich ist, das Unterteil in Abschnitte zu zerschneiden, wodurch eine größere Flexibilität bei dem Anordnen der Steckdosen längs der Wand und längs eines Kabelkanalunterteils erlaubt wird.
Die erfindungsgemäße Steckdose hat eine Grundplatte, die auf das Unterteil aufgeschnappt und längs des Kabelkanalunterteils verschoben werden kann, damit der Installateur Anbringungsorte für die Steckdose in letzter Minute festlegen kann.
Die oben genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst und sieht zur Befestigung an einem sich vertikal erstreckenden Wandgebilde od. dgl. ein System vor, das wenigstens ein langge­ strecktes Kabelkanalunterteil aufweist, welches sich horizontal über eine vorbestimmte Strecke über dem Fußboden erstrecken kann oder sich vertikal oder in irgendeiner anderen Richtung längs der Wand erstrecken kann. Üblicherweise wird das Kabelka­ nalunterteil allgemein ein als offener Kanal oder als U-Profil­ teil ausgebildetes Formteil sein, das sich nach vorn erstrec­ kende Schenkel hat, die dafür ausgebildet sind, einen Deckel aufzunehmen, nachdem die Verdrahtung oder Leitungen in dem Ka­ nal angeordnet worden sind. Das U-Profil- oder kanalförmige Ka­ belkanalunterteil kann einen Teiler oder eine Trennwand aufwei­ sen, um Starkstrom- oder Netzleitungen von Datenübertragungs­ leitungen zu isolieren.
Die vorliegende Erfindung gestattet das Befestigen des Kabelka­ nalunterteils auf kontinuierliche Art und Weise, also ohne Un­ terbrechung längs des Wandgebildes und dann das Vorsehen von mehreren beabstandeten Steckdosen an verschiedenen Stellen auf dem Kabelkanalunterteil. Jede Steckdose weist eine besondere Grundplatte auf, die beabstandete Endteile hat, welche Stege bilden, die das Wandgebilde erfassen, und einen zentralen er­ höhten Teil, der dafür vorgesehen ist, sich über die nach vorn vorstehenden Schenkel des kanalförmigen Unterteils zu legen. Dieser zentrale Teil hat eine Öffnung, durch die gewisse ausge­ wählte Leitungen oder Drähte durch die Grundplatte hindurchge­ führt werden können. Die Steckdose weist weiter einen Deckel auf, der mit der Grundplatte zusammenwirkt, um ein Gehäuse für eine elektrische Vorrichtung oder eine Datenübertragungsbuchse zu bilden. Dieses Gehäuse dient zum Schaffen eines Raums zum Herstellen einer Verbindung zwischen einer solchen elektrischen Vorrichtung oder Buchse und ausgewählten Leitungen oder Drähten aus dem Kabelkanal.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Kabelkanalunterteil, das horizontal längs eines Wandgebildes angeord­ net ist, und die Steckdosengrundplatte, die über dem Kabelkanalunterteil vorgesehen ist, sowie den Deckel, der mit Schnappsitz an der Grund­ platte angebracht werden kann und seinerseits eine Deckplatte empfängt, die Vorkehrungen hat zum Befestigen einer elektrischen Auslaßvorrich­ tung wie beispielsweise einer Doppelsteckvor­ richtung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Teil des Kabelka­ nalunterteils nach Fig. 1, wobei auf dem Unter­ teil ein Kabelkanaldeckel angeordnet ist,
Fig. 3 eine auseinandergezogene Darstellung des Kabel­ kanalunterteils, der Steckdosengrundplatte, des Steckdosendeckels und der Deckplatte mit einer darin vorgesehenen herkömmlichen Auslaßsteckvor­ richtung,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Kabelkanals und der Steckdose, installiert an einer Wand,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, die ein Kabelka­ nalunterteil mit einer darauf angeordneten Grundplatte zeigt, aber ohne den Deckel der elektrischen Steckdose sowie ohne die Verdrah­ tung und ohne die elektrische Vorrichtung, die in der Steckdose befestigt ist,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer Zweifach­ steckdosengrundplatte, die auf dem Kabelkanalun­ terteil nach den Fig. 1-5 befestigt ist und einen Teiler hat, um separate Kanäle für Strom­ leitungen und für Datenübertragungsleitungen zu einem rechtwinkelig dazu orientierten zweiten Kabelkanal zu schaffen,
Fig. 7 eine auf dem Kabelkanalunterteil befestigte Zweifachgrundplatte, und
Fig. 8 eine Zweifachdose oder einen Zweifachdeckel ge­ mäß der Darstellung in Fig. 4.
Im folgenden wird nun ausführlicher auf die Zeichnungen und zunächst insbesondere auf Fig. 1 Bezug genommen, in der eine elektrische Steckdose installiert auf einem Unterteil 10 eines langgestreckten elektrischen Kabelkanals gezeigt ist, wobei dasselbe Unterteil 10 eines elektrischen Kabelkanals auch in Fig. 2 gezeigt ist und wobei ein Kabelkanaldeckel 12 mit Schnappsitz auf dem Unterteil befestigt ist, um einen Verschluß für die nach vorn offenen Kanäle zu schaffen, welche in dem Ka­ belkanalunterteil 10 gebildet sind. Eine solche Kabelkanalkon­ figuration ist bekannter Stand der Technik und dient zur Auf­ nahme von Verdrahtung sowohl zur Übertragung von elektrischem Strom, wie in den Fig. 1 und 2 bei 14 gezeigt, als auch von Ka­ beln für die Datenfernübertragung, wie es insgesamt bei 16 in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Ein Unterteilungsstreifen 18 ist in dem Kabelkanalunterteil 10 vorgesehen, um separate Kanäle für jeden Typ von Verdrahtung zu schaffen.
Fig. 5 zeigt das langgestreckte Kabelkanalunterteil 10 etwas ausführlicher und außerdem eine Grundplatte 20 einer elektri­ schen Steckdose, die über dem Unterteil 10 gemäß der Erfindung vorgesehen ist. In Fig. 1 ist am besten zu erkennen, daß die Grundplatte 20 entgegengesetzte Endteile 20a und 20b aufweist, die Stege haben zum Erfassen des Wandgebildes W, das dazu dient, den langgestreckten Kabelkanal 10 zu tragen. Herkömmli­ che Befestigungselemente (nicht dargestellt) können befestigt werden, um sowohl das Kabelkanalunterteil 10 als auch die Grundplatte 20 der elektrischen Steckdose an diesem Wandgebilde zu befestigen, und Fig. 5 zeigt Schraubenöffnungen 20c in der Grundplatte 20, die für diesen Zweck vorgesehen sind.
Die Grundplatte 20 weist weiter einen zentralen Teil 20d auf, der erhöht ist, wie es am besten in den Fig. 1 und 5 gezeigt ist, um die nach vorn vorstehenden Schenkelteile 10a und 10b des kanalförmigen Unterteils 10 aufzunehmen. Eine Zugangsöff­ nung 20e ist in diesem zentralen Teil 20d vorgesehen, um einen Durchlaß für die Verdrahtung zu bilden, die in dem Kabelkanal 10 vorgesehen ist, zu einer elektrischen Vorrichtung 30, die in dem Deckel der elektrischen Steckdose vorgesehen ist, und, mehr insbesondere, in einer Deckplatte, die ihrerseits an diesem Deckel befestigt ist. Fig. 1 zeigt die elektrischen Stromlei­ tungen 14, die mit der elektrischen Auslaßvorrichtung 30 so verbunden sind, daß von dem geschlossenen Raum vorteilhafter Gebrauch gemacht wird, der zwischen der Grundplatte 20 und dem Deckel 24 der elektrischen Steckdose gebildet ist.
Der Deckel 24 ist an der Grundplatte 20 befestigt, vorzugsweise auf die in dem eingangs erwähnten US-Patent Nr. 5 594 208 be­ schriebene Art und Weise, deren entsprechende Offenbarung hier einbezogen wird. Wie in dem Patent '208 ist eine insgesamt ebene Grundplatte gezeigt, welche aufrechte Eckpfosten auf­ weist, die in Fig. 5 insgesamt mit 20f bezeichnet sind. Das Pa­ tent '208 sieht ebenfalls Posten oder I-trägerförmige Quer­ schnitte vor, die dafür ausgebildet sind, integral ausgebildete Rippen zu empfangen, welche für diesen Zweck an der Innenseite des Deckels 24 vorgesehen sind, um so eine Schnappbefestigung des Deckels an der Grundplatte oder dem Unterteil zu gestatten, wie es in diesem Patent '208 beschrieben ist. Daher gleicht der Deckel 24, der in Fig. 1 und auch in Fig. 3 gezeigt ist, vor­ zugsweise ziemlich dem Deckel, der in dem oben erwähnten Patent '208 gezeigt und beschrieben ist. Deshalb wird hier keine aus­ führliche Beschreibung des Deckelteils der Steckdose wieder­ holt. Der Deckel 24 ist jedoch trotzdem ein Teil der vorliegen­ den Erfindung. Der Deckel 24 hat vorzugsweise eine obere Öff­ nung 24a, die dafür ausgebildet ist, eine elektrische Vorrich­ tung zu empfangen, wie z. B. die Zweifachsteckdose, die in den Fig. 1 und 3 gezeigt und insgesamt mit 30 bezeichnet ist. Die Vorrichtung 30 ist vorzugsweise in einer Deckplatte 32 befe­ stigt, wie sie in den Fig. 1 und 3 gezeigt ist, und die Deck­ platte 32 kann der in dem oben erwähnten Patent '208 gezeigten gleichen, so daß sie in den Deckel 24 eingepaßt werden kann, ohne daß dafür Befestigungselemente irgendwelcher Art notwendig sind. Offenbar könnte auch eine herkömmlichere Baugruppe zwi­ schen der elektrischen Vorrichtung 30 und der Deckplatte im Rahmen der Erfindung in Betracht gezogen werden. So braucht auch nicht die besondere Deckelkonfiguration mit der in dem oben erwähnten Patent '208 beschriebenen identisch zu sein, sondern kann statt dessen einen herkömmlicheren Deckel des Typs aufweisen, der dafür ausgebildet ist, an dem Unterteil durch herkömmliche Befestigungselemente befestigt zu werden.
In Fig. 3 ist zu erkennen, daß der Deckel 24 Seitenöffnungen 24b aufweist, um die nach vorn vorstehenden Schenkel des kanal­ förmigen Kabelkanalunterteils 10a und 10b aufzunehmen. Es ist klar, daß die besondere Konfiguration dieses Ausschnitts 24b dafür vorgesehen ist, mehrere unterschiedliche Größen eines elektrischen Kabelkanals, mit dem der Deckel zusammengebaut werden soll, zuzulassen. Dasselbe gilt für die Grundplatte 20. Die besondere Form für die nach hinten offene Ausnehmung 20h der Grundplatte 20 wird gewählt, um die besondere Kabelkanalun­ terteilkonfiguration zu empfangen, mit der sie benutzt werden soll. Vorzugsweise weist die nach hinten offene Ausnehmung 20h vorstehende Lippen 20j und 20k auf, die dafür ausgebildet sind, das Kabelkanalunterteil in den Bereichen zu erfassen, die ins­ gesamt mit 10j bzw. 10k bezeichnet sind. So kann dieselbe Geo­ metrie, die benutzt wird, um den Kabelkanaldeckel an dem Kabel­ kanalunterteil zu befestigen, auch benutzt werden, um die Steckdosengrundplatte 20 auf dem Kabelkanalunterteil 10 zu be­ festigen. Infolge dieses Schnappsitzes der Grundplatte 20 auf dem Kabelkanalunterteil 10 ist die Grundplatte längs des Unter­ teils verschiebebeweglich, und erst dann, wenn der Installateur die Grundplatte an der Wand durch Befestigungselemente befe­ stigt, wird die endgültige Lage für die Steckdose festgelegt.
Fig. 4 zeigt in perspektivischer Ansicht den zusammengebauten Zustand der elektrischen Steckdose und der Kabelkanalteile. Das Endergebnis schaut ziemlich ähnlich wie eine herkömmliche Bau­ gruppe aus Kabelkanalunterteil und elektrischer Steckdose aus. Das herkömmliche Kabelkanalunterteil 10 braucht jedoch bei dem oben beschriebenen System nicht vorher zugeschnitten zu werden und kann an dem Wandgebilde ohne Unterbrechungen, also auf kontinuierliche Art und Weise befestigt werden, was zu be­ trächtlichen Gewinnen an Zeit und Arbeit, die für eine beson­ dere Installation erforderlich sind, führt. Darüber hinaus er­ gibt sich eine größere Flexibilität in der Lage, die für jede der elektrischen Steckdosen oder anderen Vorrichtungsgehäuse, welche bei einem solchen elektrischen Leitungskanalsystem be­ nutzt werden sollen, vorgesehen ist.
Mit Bezug auf die Ausführungsform nach den Fig. 1-5 ist erwähnt worden, daß das Kabelkanalunterteil 10 vorzugsweise unterteilt ist, um sowohl eine Strom- als auch eine Datenübertragungsver­ drahtung in separaten Drahtkanälen aufzunehmen. Die Steckdose nach den Fig. 1-5 ist verbunden mit dem Stromleitungskanal (unten) des Kabelkanalunterteils gezeigt, was eine Folge der Öffnung 20e der Grundplatte 20 ist, die an der gezeigten Stelle vorgesehen ist. Wenn die Grundplatte 20 umgedreht wäre und die Zugangsöffnung 20e in Ausrichtung mit dem oberen Leitungskanal des Kabelkanalunterteils angeordnet wäre, könnte derselbe Dec­ kel 24 Datenanschlüsse tragen, wie sie bei 50 in Fig. 6 gezeigt sind.
Fig. 6, auf die nun weiter Bezug genommen wird, zeigt, daß die­ selbe Grundplatte 20 entweder für die Steckdose mit einer Stromleitungszweifachsteckvorrichtung benutzt werden kann, wie sie bei 24 gezeigt ist, oder zum Empfangen einer Steckdose mit Datenübertragungsanschlüssen, wie sie bei 50 in Fig. 6 gezeigt ist. In beiden Fällen können dieselbe Grundplatte und derselbe Deckel verwendet werden, obgleich die Grundplatte 20 umgedreht wird, um die Öffnung 20e mit dem passenden Leitungskanal des Kabelkanalunterteils auszurichten.
Fig. 6 zeigt außerdem eine Zweifachgrundplatte 60, die in ihrer Form der der Grundplatte 20 gleicht, aber die doppelte Breite aufweist und eine Trennwand 60c hat. Die Grundplatte 60 kann daher mittels Schnappsitz auf dem Kabelkanalunterteil 10 auf dieselbe Art und Weise wie die Grundplatte 20 befestigt werden, wie es oben beschrieben worden ist. Nachdem die Grundplatte 60 richtig auf dem Kabelkanalunterteil 10 positioniert worden ist, kann sie an der Wand W durch Befestigungselemente befestigt werden, wie es oben für die Grundplatte 20 beschrieben worden ist.
Mit Ausnahme der Trennwand 60a gleicht die Grundplatte 60 sehr derjenigen, die oben mit Bezug auf die Fig. 1-5 beschrieben worden ist. Zugangsöffnungen sind auf beiden Seiten dieser Trennwand in Form von ausgesparten, d. h. durch Schwächungsli­ nien festgelegten und herausbrechbaren Platten vorgesehen. Das heißt, vier Öffnungen sind in der Doppelplatte nach Fig. 6 vor­ gesehen, so daß der Installateur auswählen kann, welche dieser vier Öffnungen benutzt wird, um die Stromleitungen 14 und die Datenübertragungsleitungen 16 aus ihren Leitungskanälen in dem Kabelkanalunterteil 10 durchzulassen. Diese Leitungen können mit der Steckdosensteckvorrichtung und den Datenanschlüssen in der Zweifachsteckdose, die auf dieser Zweifachgrundplatte 60 befestigt ist, verbunden sein.
Schließlich zeigt Fig. 6 auch, wie die Zweifachsteckdose be­ nutzt werden kann, um eine T-Verbindung zwischen dem sich hori­ zontal erstreckenden Kabelkanal 10 und einem sich vertikal er­ streckenden Kabelkanal 100, der den gleichen Aufbau wie der Ka­ belkanal 10 haben kann, herzustellen. In der in Fig. 6 gezeig­ ten Anordnung sind die Stromleitungen 14 auf einer Seite oder in einem Leitungskanal des Kabelkanals 100 verlegt, und die Da­ tenübertragungsleitungen 16 sind auf der anderen Seite verlegt. Der Kabelkanal 100 hat einen Deckel und ist so mit dem bei 10/12 in den Fig. 1-5 gezeigten identisch.
Gemäß der Darstellung in den Zeichnungen ist das bevorzugte Ma­ terial sowohl für das Unterteil als auch für den Deckel des Ka­ belkanals ein polymeres Material, das mit oberen und unteren Randausnehmungen 10j und 10k in dem Unterteil 10 geformt wird, um komplementär geformte vorstehende Teile 12j und 12k des Dec­ kels 12 zu empfangen. So wird auch die Steckdosengrundplatte 20 aus einem polymeren Material geformt, um ähnliche vorstehende Teile 20j und 20k zu schaffen. So werden sowohl der Kabelkanal­ deckel als auch die Steckdosengrundplatte mit Schnappsitz in ihrer Lage befestigt und können auf herkömmliche Weise längs des Kabelkanalunterteils bei der Montage verschoben werden.
Der Steckdosendeckel 24 besteht vorzugsweise ebenfalls aus ge­ formtem polymeren Material und kann auch an der Grundplatte mit Schnappsitz befestigt werden, wie es im einzelnen in den ein­ gangs erwähnten Patenten Nr. 5 594 208 und 5 594 205 beschrieben ist. Weiter offenbaren diese Patente auch die Aufschnappplatte 32 sowie die Einschnappbefestigung zum Festhalten der elektrischen Vorrichtung 30 in dem Steckdosen­ deckel 24. Diese Merkmale werden hier einbezogen, sind aber nicht notwendig, um die breiteren Aspekte der vorliegenden Er­ findung zu erzielen.
Fig. 7 zeigt die Zweifachgrundplatte 60, die auf dem Kabelka­ nalunterteil 10 befestigt ist, und zeigt außerdem, daß diese Zweifachgrundplatte 60 wie die Grundplatte 20 nach Fig. 5 die­ selbe Art von beabstandeten Endteilen hat, um an einem Wandge­ bilde in Anlage zu kommen, und daß diese Teile mit Schnappsitz aneinander befestigt werden, wie es oben beschrieben worden ist. Zu beachten sind die Stege 60a und 60b der Grundplatte 60.
Gemäß Fig. 7 kann zusätzlich zu der T-Konfiguration, die in Fig. 6 gezeigt ist, noch ein weiteres Kabelkanalunterteil 10'' mit der Grundplatte 60 verbunden werden, wie es oben mit Bezug auf den Kabelkanal 10' in Fig. 6 beschrieben worden ist. Somit ist eine X-Kabelkanal-Konfiguration mit der Zweifachgrundplatte 60 möglich.
Fig. 8 zeigt ein Zweifachgehäuse oder einen Zweifachdeckel wie in der Darstellung in Fig. 4. Dieser Deckel 70 ist dafür ausge­ bildet, mit Schnappsitz auf der Grundplatte 60 auf dieselbe Weise befestigt zu werden, wie es oben für den Deckel 24 be­ schrieben worden ist, und unter Verwendung einer Einfachgrund­ platte 20 mit Bezug auf Fig. 3 und die Offenbarung in den US-Patenten Nr. 5 594 208 und 5 594 205.
Gemäß der obigen Beschreibung mit Bezug auf Fig. 6 ist eine Trennwand 60c an der Zweifachgrundplatte 60 angeformt, um die beiden Seiten zu isolieren, so daß Stromleitungen in einer Seite des Deckels oder Gehäuses 70 verlegt werden können und eine Datenübertragungsverdrahtung in der anderen Seite verlegt werden kann. Es ist zu erkennen, daß das Kabelkanalunterteil 10'' und sein entgegengesetztes Kabelkanalunterteil 10' innere Kabelkanaltrennwände 18'' bzw. 18' haben, die mit der Trennwand 60c ausgerichtet sind. Diese Trennwand 60c hat vorzugsweise Schlitze zum Empfangen dieser Kabelkanaltrennwände oder -teiler 18'' und 18'.
Gemäß der Darstellung in Fig. 8 hat das Gehäuse oder der Deckel 70 Anschlußöffnungen zum Empfangen von Strom- und/oder Daten­ auslaßvorrichtungen oder -buchsen, wie es bei 70d gezeigt ist. Die Deckelseitenwände weisen geschwächte Bereiche oder Gebiete 70a und 70b auf, die dem Installateur erlauben, die Steckdose 70 so zu konfigurieren, daß sie dem besonderen Kabelkanalunter­ teil angepaßt ist, welches längs der Wandoberfläche vorgesehen ist, wie es oben beschrieben worden ist.

Claims (29)

1. Leitungskanalsystem zur Befestigung an einem Wandgebilde, mit:
einem langgestreckten Kabelkanalunterteil, das eine hintere Wand hat, die dafür vorgesehen ist, an einem solchen Wandge­ bilde in Anlage zu kommen, wobei das Unterteil eine Höhe H hat und nach vorn vorstehende Schenkel aufweist, die mit der hinte­ ren Wand des Kabelkanalunterteils integral verbunden sind, um einen nach vorn offenen Kanal zum Aufnehmen von Leitungen zu bilden,
einer Steckdose zur Montage an dem Kabelkanalunterteil, wobei die Steckdose eine Grundplatte hat, die eine Höhe aufweist, welche größer als (H) ist, wobei die Steckdosengrundplatte be­ abstandete Endteile hat, die Stege bilden zum Erfassen des Wandgebildes, wobei die Grundplatte weiter einen erhöhten zen­ tralen Teil zwischen den Endteilen aufweist, der mit diesen zu­ sammenwirkt, um eine nach hinten offene Ausnehmung zu bilden, wobei die Ausnehmung Segmenten der nach vorn vorstehenden Schenkel des Kabelkanalunterteils überlagert ist und wobei der zentrale Teil der Grundplatte wenigstens eine Zugangsöffnung aufweist zum Empfangen von unter den in dem Kabelkanalunterteil verlegten Leitungen ausgewählten Leitungen, und
wobei die Steckdose weiter einen Steckdosendeckel aufweist, der auf der Grundplatte aufgenommen ist und mit derselben zusammen­ wirkt, um einen geschlossenen Raum für die Vorrichtung zu bil­ den, die an die Leitungen anzuschließen ist, sowie für die Ver­ bindungen zwischen der Vorrichtung und den ausgewählten Leitun­ gen.
2. Leitungskanalsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelkanalunterteil einen Teiler hat, um wenigstens zwei Leitungskanäle in dem Kabelkanal zu bilden, wobei die Grundplatte um eine Mittellinie über dem zentralen Teil insge­ samt symmetrisch ist und wobei die Zugangsöffnung außermittig in bezug auf die Mittellinie vorgesehen ist, um die Zugangsöffnung mit dem einen oder anderen der beiden Lei­ tungskanäle in dem Kabelkanalunterteil auszurichten.
3. Leitungskanalsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelkanalunterteil einen ausgesparten Teil aufweist, der längs wenigstens eines Randes von wenigstens einem der Schenkel gebildet ist, und daß die Grundplatte vorstehende Teile hat, die mit dem ausgesparten Teil des Kabelkanalunter­ teils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Grundplatte an dem Kabelkanalunterteil herzustellen, wodurch die Grundplatte auf eine Verschiebebewegung in Längsrichtung des Kabelkanalunterteils beschränkt wird.
4. Leitungskanalsystem nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Deckelsegmente ebenfalls vorstehende Teile haben, die mit dem ausgesparten Teil des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um die Schnappverbindung der Deckelsegmente mit dem Kabelkanalunter­ teil herzustellen, so daß benachbarte Endteile dieser Deckel­ segmente an dem Steckdosendeckel in Anlage kommen.
5. Leitungskanalsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrund­ platte gegenseitig zusammenwirkende Flächen haben, die mitein­ ander zusammenpassen, um einen Schnappsitz des Steckdosendec­ kels an der Steckdosengrundplatte zu schaffen.
6. Leitungskanalsystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Grundplatte eine insgesamt rechteckige Form hat, so daß die längere Abmessung des Rechtecks parallel zu dem Kabelkanalunterteil ausgerichtet ist, und daß der Steckdosendeckel wenigstens zwei obere Öffnungen aufweist zum Empfangen der oben erwähnten Vorrichtung in dieser oberen Öffnung und wenigstens die zweite Vorrichtung in der an­ deren der beiden oberen Öffnungen, wobei die Öffnungen neben­ einander angeordnet sind, um eine Zweifachsteckdose zu bilden.
7. Leitungskanalsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelkanalunterteil einen ausgesparten Teil aufweist, der längs wenigstens eines Randes von wenigstens einem der Schenkel gebildet ist, und daß die Grundplatte vorstehende Teile hat, die mit dem ausgesparten Teil des Kabelkanalunter­ teils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Grundplatte an dem Kabelkanalunterteil herzustellen, wodurch die Grundplatte auf eine Verschiebebewegung in Längsrichtung des Kabelkanalunterteils beschränkt wird.
8. Leitungskanalsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckdosengrundplatte eine insgesamt rechteckige Form hat, so daß die längere Abmessung des Rechtecks parallel zu dem sich in Längsrichtung erstreckenden Kabelkanalunterteil orien­ tiert ist, und daß der Steckdosendeckel wenigstens zwei obere Öffnungen aufweist zum Empfangen der oben erwähnten Vorrichtung in einer dieser oberen Öffnungen und zum Empfangen von wenig­ stens einer zweiten Vorrichtung in der anderen oberen Öffnung, wobei die oberen Öffnungen nebeneinander angeordnet sind, um eine Zweifachsteckdose zu bilden.
9. Leitungskanalsystem nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Deckelsegmente ebenfalls vorstehende Teile haben, die mit dem ausgesparten Teil des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um die Schnappverbindung der Deckelsegmente mit dem Kabelkanalunter­ teil herzustellen, so daß benachbarte Endteile dieser Deckel­ segmente an dem Steckdosendeckel in Anlage kommen.
10. Leitungskanalsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrundplatte ge­ genseitig zusammenwirkende Flächen haben, die miteinander zu­ sammenpassen, um einen Schnappsitz des Steckdosendeckels an der Steckdosengrundplatte zu schaffen.
11. Leitungskanalsystem nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Segmente auch vorstehende Teile haben, die mit den ausgesparten Teilen des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Deckelsegmente auf dem Kabelkanalunter­ teil herzustellen, so daß die Deckelsegmente mit benachbarten Endteilen an dem Steckdosendeckel anliegen.
12. Leitungskanalsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrundplatte ge­ genseitig zusammenwirkende Flächen haben, die miteinander zu­ sammenpassen, um einen Schnappsitz des Steckdosendeckels an der Steckdosengrundplatte zu schaffen.
13. Leitungskanalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steckdosengrundplatte aus einem polymeren Material geformt ist.
14. Leitungskanalsystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kabelkanalunterteil ebenfalls aus einem polymeren Material geformt ist und daß das Kabelkanalunterteil ausge­ sparte Teile aufweist, die an Rändern der Schenkel gebildet sind, und daß die Grundplatte vorstehende Teile hat, die mit den ausgesparten Teilen des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Grundplatte mit dem Kabelkanalunterteil herzustellen und die Grundplatte auf eine Verschiebebewegung in Längsrichtung des Kabelkanalunter­ teils zu beschränken.
15. Leitungskanalsystem nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Segmente vorste­ hende Teile haben, die mit den ausgesparten Teilen des Unter­ teils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Deckelsegmente mit dem Kabelkanalunterteil herzustellen, wo­ durch die Deckelsegmente mit benachbarten Endteilen an dem Steckdosendeckel in Anlage kommen, und daß die Deckelsegmente ebenfalls aus einem polymeren Material geformt sind.
16. Leitungskanalsystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrundplatte ge­ genseitig zusammenwirkende Oberflächen haben, die miteinander zusammenpassen, um eine Schnappverbindung des Steckdosendeckels mit der Steckdosengrundplatte herzustellen, und daß der Steck­ dosendeckel aus einem polymeren Material geformt ist.
17. Leitungskanalsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Steckdosengrundplatte eine insgesamt rechteckige Form hat, wobei die längere Abmessung parallel zu dem Kabelka­ nalunterteil ausgerichtet ist, und daß ein Steckdosendeckel we­ nigstens zwei obere Öffnungen aufweist zum Empfangen von einer der vorerwähnten Vorrichtungen in einer dieser oberen Öffnungen und von wenigstens einer zweiten Vorrichtung in der anderen der beiden oberen Öffnungen, wobei die Öffnungen nebeneinander an­ geordnet sind, um eine Zweifachsteckdose zu bilden, wobei die Zweifachsteckdosengrundplatte eine integral geformte Trennwand aufweist, um zwei getrennte Räume in der Zweifachsteckdose zu bilden, und wobei die Zweifachsteckdosengrundplatte einen zen­ tralen Teil hat, der wenigstens zwei Zugangsöffnungen aufweist.
18. Leitungskanalsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kabelkanalunterteil einen Teiler hat, um wenig­ stens zwei Leitungskanäle in dem Kabelkanalunterteil zu bilden, wobei die Grundplatte insgesamt symmetrisch um eine Mittellinie über dem zentralen Teil ist und wobei die Zugangsöffnung außer­ mittig in bezug auf die Mittellinie angeordnet ist, um die Zu­ gangsöffnung mit dem einen oder anderen der beiden Lei­ tungskanäle in dem Kabelkanalunterteil auszurichten, wobei die Zweifachsteckdosengrundplatte mehr insbesondere vier Zugangs­ öffnungen aufweist, die normalerweise geschlossen sind, aber durch Schwächungslinien definiert sind, so daß sie nach Bedarf in einer besonderen Installation leicht geöffnet werden können.
19. Kabelkanalsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckdosengrundplatte eine insgesamt rechteckige Form hat, so daß die längere Abmessung des Rechtecks rechtwinkelig zu dem Kabelunterteil orientiert ist, und wobei die Steckdosen­ grundplatte eine einzelne Zugangsöffnung aufweist, wobei die Mittellinie der Steckdose eine Symmetrielinie für die Steck­ dose, das Unterteil und den Deckel bildet und wobei die Schenkel des Kabelkanalunterteils insgesamt symmetrisch über und unter der Steckdosensymmetriemittellinie angeordnet sind.
20. Leitungskanalsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kabelkanalunterteil ausgesparte Teile aufweist, die längs Rändern der Kabelkanalunterteilschenkel gebildet sind, und daß die Grundplatte vorstehende Teile hat, die mit den ausgesparten Teilen des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Grundplatte mit dem Kabelkanalunterteil zu schaffen, wodurch die Grundplatte auf eine Verschiebebewegung in Längsrichtung des Unterteils be­ schränkt wird.
21. Leitungskanalsystem nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Deckelsegmente außerdem vorstehende Teile aufweisen, die mit den ausgesparten Teilen des Kabelkanalunterteils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbindung der Deckelsegmente an dem Unterteil her­ zustellen.
22. Leitungskanalsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrundplatte ge­ genseitig zusammenwirkende Oberflächen haben, die miteinander zusammenpassen, um einen Schnappsitz des Steckdosendeckels mit der Grundplatte zu schaffen.
23. Leitungskanalsystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steckdosendeckel und die Steckdosengrundplatte ge­ genseitig zusammenwirkende Flächen haben, die miteinander zu­ sammenpassen, um einen Schnappsitz des Steckdosendeckels mit der Steckdosengrundplatte zu schaffen.
24. Leitungskanalsystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß die Steckdosengrundplatte eine insgesamt rechteckige Form hat, so daß die längere Abmessung des Rechteckes parallel zu dem langgestreckten Kabelkanalunterteil orientiert ist, wo­ bei der Steckdosendeckel wenigstens zwei obere Öffnungen auf­ weist zum Empfangen der vorerwähnten Vorrichtung in einer dieser oberen Öffnungen und zum Empfangen von wenigstens einer zweiten Vorrichtung in der anderen der beiden oberen Öffnungen, wobei die Öffnungen nebeneinander angeordnet sind, um eine Zweifachsteckdose zu bilden.
25. Leitungskanalsystem nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch Aufschnappkabelkanaldeckelsegmente, wobei die Segmente vorste­ hende Teile haben, die mit den ausgesparten Teilen des Kabelka­ nalunterteils in Eingriff bringbar sind, um eine Schnappverbin­ dung der Deckelsegmente auf dem Kabelkanalunterteil herzustel­ len.
26. Leitungskanalsystem nach Anspruch 25, dadurch gekennzeich­ net, daß die Steckdosengrundplatte aus einem polymeren Material geformt ist.
27. Leitungskanalsystem nach Anspruch 26, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kabelkanalunterteil ebenfalls aus einem polymeren Material geformt ist.
28. Leitungskanalsystem nach Anspruch 27, dadurch gekennzeich­ net, daß mehrere Steckdosen auf einem einzelnen Kabelkanalun­ terteil vorgesehen sind, wobei die mehreren Steckdosen sowohl Zweifachsteckdosen als auch Steckdosen mit einer einzelnen obe­ ren Öffnung in ihrem Deckel umfassen.
29. Leitungskanalsystem nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch ein zweites Kabelkanalunterteil, das rechtwinkelig zu dem erst­ genannten Kabelkanalunterteil ausgerichtet ist, wobei das zweite Kabelkanalunterteil dem erstgenannten Kabelkanalunter­ teil gleicht und eine Trennwand aufweist, wobei die Trennwand in einer insgesamt koplanaren Beziehung zu der Trennwand ausge­ richtet ist, die auf der Zweifachsteckdosengrundplatte vorgese­ hen ist, wodurch die Zweifachsteckdose eine T-Verbindung mit einem solchen zweiten Kabelkanal bildet.
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