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DE19843575A1 - Mehrspindelige Werkzeugmaschine, insbesondere Mehrspindeldrehautomat - Google Patents

Mehrspindelige Werkzeugmaschine, insbesondere Mehrspindeldrehautomat

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DE19843575A1
DE19843575A1 DE1998143575 DE19843575A DE19843575A1 DE 19843575 A1 DE19843575 A1 DE 19843575A1 DE 1998143575 DE1998143575 DE 1998143575 DE 19843575 A DE19843575 A DE 19843575A DE 19843575 A1 DE19843575 A1 DE 19843575A1
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machine tool
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Albert Herrscher
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Schuette Alfred H & Co KG GmbH
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Abstract

Die erfindungsgemäße, mehrspindelige Werkzeugmaschine (10) weist in an sich bekannter Weise eine an einem Maschinengestell (11) drehschaltbar angeordnete Spindeltrommel (12) und mehrere, darin drehbar gelagerte Arbeitsspindeln (13) auf, wovon jede mit einem eigenen Antriebsmotor (14) versehen ist. Die Regel- und Stromzufuhreinrichtungen (16 und 17) für die Antriebsmotoren sind erfindungsgemäß entweder unmittelbar an der Spindeltrommel oder an einem mit diesem drehschaltbaren Träger angeordnet, wodurch es möglich ist, die Anzahl der über Schleifringabnehmer o. dgl. zu verwirklichenden Kontakte zwischen dem feststehenden Maschinenteil bzw. einem externen Schaltschrank (18) und den beweglichen Maschinenteilen, d. h. der Spindeltrommel, auf ein Minimum zu beschränken und so einen besonders zuverlässigen und genauen Betrieb der Maschine zu ermöglichen.

Description

Die Erfindung betrifft eine mehrspindelige Werkzeugmaschine, insbesondere einen Mehrspindeldrehautomat, mit einer an einem Maschinengestell drehschaltbar gelagerten Spindeltrommel, die mit mehreren drehbar gelagerten Arbeitsspindeln versehen ist, denen an der Spindeltrommel angeordnete, regel- bzw. steuerbare Antriebsmotoren zugeordnet sind, wobei für den Antriebsmotor Steuer-, Regel- und/oder Stromzufuhreinrichtungen vorgesehen sind.
Mehrspindelige Werkzeugmaschinen, insbesondere Drehautomaten werden zunehmend häufig anstelle mit einem gemeinsamen Antrieb für alle Arbeitsspindeln unter Zwischenschaltung von Getrieben mit eigenen Antriebsmotoren für die einzelnen Arbeitsspindeln versehen. Die separaten Antriebe für die Arbeitsspindeln haben den Vorteil, daß sie eine individuelle Regelung der Drehge­ schwindigkeit und -richtung der Spindeln in allen Arbeitsstel­ lungen erlauben, was bei den rein mechanischen Antrieben über eine gemeinsame Antriebswelle in der Spindelachse und daran an­ geschlossenen Getrieben nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße möglich ist.
Es sind bereits mehrspindelige Werkzeugmaschinen mit Einzelan­ trieben für die einzelnen Arbeitsspindeln vorgeschlagen worden, bei denen die Antriebsmotoren direkt an der Spindeltrommel ange­ ordnet sind, wobei dann für jeden Antriebsmotor der zu seinem Betrieb erforderliche Strom vom stationären Teil der Maschine, also dem Maschinenrahmen, über Schleifringkupplungen an der Spindeltrommelwelle übertragen werden muß. Auch die für die Re­ gelung der einzelnen Motoren erforderlichen, an den Arbeitsspin­ deln in den verschiedenen Trommelstellungen abgegriffenen Ist­ wertsignale für die dem stationären Maschinenteil zugeordnete Regeleinrichtung und die von dieser erzeugten Stellsignale wer­ den über Schleifringkontakte übermittelt. Die für den Betrieb einer solchen Maschine erforderliche Anzahl von Schleifringkon­ takten ist sehr groß; entsprechend groß ist auch der Verschleiß bei den Schleifringen und die Störanfälligkeit solcher Maschi­ nen.
Um die hohe Anzahl von Schleifringkontakten bei Mehrspindelma­ schinen zu reduzieren, wurde durch die DE 34 28 861 vorgeschla­ gen, die Istwerte der Betriebszustände der einzelnen Arbeits­ spindeln nicht an der schaltbaren Spindeltrommel selbst, sondern durch am stationären Maschinenteil an den einzelnen Arbeitspo­ sitionen der Spindeln angeordnete Sensoren zu erfassen. Zwar kann dadurch die Anzahl der Schleifringkontakte zwischen Maschi­ nenrahmen und Spindeltrommel verringert werden; diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß während des Weiterschaltens der Spindeltrommel die Antriebe nicht geregelt betrieben werden kön­ nen, da die Istwerterfassungssensoren ortsfest am Maschinenrah­ men sind und während des Schaltvorgangs die Betriebszustände der Arbeitsspindeln nicht ermitteln können. Nach Weiterschalten der Spindeltrommel kann die Weiterbearbeitung der Werkstücke da­ her erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Arbeitsspin­ deln in den Erfassungsbereich der Sensoren gelangt und die Ist­ werte auf die jeweiligen Sollwerte eingeregelt sind. Durch diese längeren Nebenzeiten der Maschine vergrößern sich die Herstel­ lungskosten der Werkstücke.
Aus der DE 30 25 638 ist eine Werkzeugmaschine mit mehreren Ar­ beitsspindeln bekannt, die zur Vermeidung von Schleifringkontak­ ten flexible Kabelverbindungen zwischen feststehendem und ro­ tierendem Maschinenteil einsetzt, um eine stetige Verbindung von der Stromversorgung und Regeleinrichtung zu den Arbeitspindeln zu ermöglichen. Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß der Drehwinkel der Spindeltrommel bzw. des dort dargestellten Schalttisches beschränkt ist und die Trommel immer wieder zu­ rückgeschaltet werden muß, um die Kabelverbindung wieder abzu­ wickeln. Darüber hinaus wird die Kabelverbindung bei dieser Lö­ sung mechanisch stark beansprucht und kann bereits nach ver­ gleichsweise kurzer Einsatzdauer der Maschine brechen oder an­ derweitig beschädigt sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine mehrspindelige Werkzeugma­ schine der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß damit die vorgenannten Nachteile vermieden werden und eine zuverläs­ sige Regelung und Stromversorgung der Antriebsmotoren auch wäh­ rend des Schaltvorgangs der Spindeltrommel gewährleistet ist. Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß die Steuer-, Regel und/oder Stromzufuhreinrichtungen an einem ge­ meinsamen Träger angeordnet sind, der zusammen mit der Spindel­ trommel in Positionen drehschaltbar ist, die den verschiedenen Arbeitsstellungen der Arbeitsspindeln entsprechen. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Träger unmittelbar an der Spindeltrommel angeordnet ist oder von dieser gebildet wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann darauf verzichtet werden, für jede Arbeitsspindel bzw. deren Antriebsmotor die bislang erforderlichen drei Schleifringkontakte für die Strom­ versorgung und bis zu fünf Schleifringkontakte für die Über­ mittlung der Istwerte und Stellsignale für die Motorenregelung vorzusehen, da die Stromzufuhreinrichtungen und die Regelein­ richtungen nicht länger am stationären Maschinenteil angeordnet sind, sondern gemeinsam mit der Spindeltrommel bzw. den An­ triebsspindeln weitergeschaltet werden und dadurch fest mit diesen verbunden sein können. Zwar ist es nach wie vor erforder­ lich, den Strom zum Betrieb der Antriebsmotoren sowie der zuge­ hörigen Regel- und Stromzufuhreinrichtungen sowie ggf. die Soll­ werte für die Motorenregelung vom feststehenden in den drehenden Maschinenteil zu übertragen; die Anzahl der hierfür erforderli­ chen Drehkupplungselemente wie beispielsweise Schleifringkon­ takte ist aber sehr gering, da nur eine gemeinsame Zuführung für Strom und ein Bus für die Sollwert-Datenübertragung für alle Ar­ beitsspindeln vorgesehen werden muß.
Die Regeleinrichtungen bestehen zweckmäßig im wesentlichen aus den einzelnen Arbeitsspindeln zugeordneten Istwerterfassungsein­ richtungen und aus mit diesen verbundenen Regeleinheiten, wobei die Regeleinheiten über eine Signalübertragungseinrichtung an einem am feststehenden Maschinenteil angeordneten Sollwertgeber anschließbar sein können. Die Signalübertragungseinrichtung weist hierzu vorzugsweise eine mit den Regeleinheiten verbundene Signalleiteranordnung auf, die über eine Kupplungseinrichtung mit Signalleitern vom Sollwertgeber verbindbar ist.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Signalleiteranordnung in der als Hohlwelle ausgeführten Spindeltrommelwelle angeordnet ist. Die Kupplungseinrichtung kann dann eine Schleifringein­ richtung sein, die an der Spindeltrommelwelle angeordnet ist. Alternativ ist es ebenso möglich, daß die Kupplungseinrichtung aus einer Funksignalstrecke besteht oder eine optische Daten­ übertragungsstrecke ist. Bei Verwendung einer Funksignalstrecke werden die zwischen feststehendem Maschinenteil und den mit der Spindeltrommel umlaufenden Regeleinrichtungen auszutauschenden Daten per Funk, als berührungslos übertragen, wodurch dieser Teil der Maschine praktisch verschleißfrei arbeitet.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann die Kupplungs­ einrichtung im wesentlichen auch aus Infrarotempfangs- und Sen­ deteilen bestehen, die einerseits am feststehenden Maschinenteil und andererseits an der drehschaltbaren Spindeltrommel bzw. de­ ren Welle angeordnet sind. Bei Übertragung der Daten auf op­ tischem Weg besteht die Signalleiteranordnung vorzugsweise im wesentlichen aus mindestens einem Lichtwellen­ leiter, wobei die Kupplungseinrichtung ein zentrisch bzw. kon­ zentrisch zur Spindeltrommelachse angeordneter optischer Dreh­ übertrager ist. Auch diese Anordnung für die Datenübertragung zwischen dem feststehenden Maschinenteil und der schaltbaren Trommel ist besonders einfach und zuverlässig.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist jedem Antriebs­ motor eine Stromzufuhreinrichtung zugeordnet ist, die von einer zugehörigen Stromregeleinrichtung regelbar ist. Die Stromzufuhr­ einrichtungen können Einspeisegeräte zur Erzeugung von Gleich­ strom für einen Gleichstromzwischenkreis aufweisen, die bevor­ zugt ebenfalls an dem gemeinsamen Träger bzw. der Spindeltrommel angebracht sind. Alternativ können die Einspeisegeräte für die Erzeugung des erforderlichen Gleichstroms aber auch am Ma­ schinengestell oder einem anderen stationären Maschinenteil an­ geordnet sein.
Vorzugsweise weisen die Stromzufuhreinrichtungen auch Umrichter­ geräte, bevorzugt mit Vektorregelung zur Erzeugung von Wechsel­ strom auf, der für den Betrieb der Antriebsmotoren üblicherweise benötigt wird. Die Stromzufuhreinrichtungen können über an der Spindeltrommel einerseits und am feststehenden Maschinengestell andererseits angeordnete Schleifringeinrichtungen an eine ex­ terne Energieversorgung angeschlossen sein. Dabei ist es beson­ ders zweckmäßig, wenn die Schleifringeinrichtungen an der Spin­ deltrommelwelle angeordnet sind bzw. an dieser angreifen.
Alternativ zur Schleifringeinrichtung ist es auch denkbar, die Stromzufuhreinrichtungen über Induktionskoppeleinrichtungen an die externe Energieversorgung anzuschließen, also auch hier eine berührungslose und somit verschleißfreie Verbindung zwischen feststehendem und drehendem Maschinenteil zu schaffen.
Mit der Erfindung ist es in besonders einfacher Weise möglich, auch inkrementelle Lagemeßsysteme bei den Istwerterfassungsein­ richtungen zum Einsatz zu bringen, wobei nicht nur die Regelein­ richtungen, sondern auch die Lagemeßsysteme gemeinsam am drehen­ den Maschinenteil angeordnet und auf kürzestem Weg miteinander verbunden sein können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, anhand derer eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung an einem Beispiel näher erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 einen Mehrspindeldrehautomat nach der Erfindung in einer stark vereinfachten Seitenansicht, teilweise im Schnitt; und
Fig. 2 einen detaillierten Längsschnitt der Spindeltrommel eines erfindungsgemäßen Mehrspindeldrehautomaten nach Fig. 1.
Der in Fig. 1 stark vereinfacht dargestellte Mehrspindeldrehau­ tomat 10 weist in bekannter Weise ein Maschinengestell 11 auf, in dem eine Spindeltrommel 12 drehschaltbar gelagert ist. Die Spindeltrommel 12 ist mit mehreren, beispielsweise sechs Ar­ beitsspindeln 13 versehen, die gleichmäßig über den Umfang der Spindeltrommel 12 verteilt angeordnet sind. Jeder Arbeitsspindel 13 ist ein eigener Antriebsmotor 14 zugeordnet, bei denen es sich bevorzugt um vektorgesteuerte Wechselstrommotoren handelt. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die einzelnen Arbeits­ spindeln selbst unmittelbar die Welle 15 des zugehörigen An­ triebsmotors bilden, wodurch eine besonders platzsparende Anord­ nung an der Trommel erreicht wird.
Um den Betrieb und die Regelung der Antriebsmotoren zu ermögli­ chen, sind für jeden Motor Regeleinrichtungen 16 und Stromzu­ fuhreinrichtungen 17 vorgesehen, die nur in Fig. 2 schematisch dargestellt sind und die mit einem dem feststehenden Maschinen­ gestell 11 zugeordneten Schaltschrank 18 verbunden sind.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, sind die Regeleinrichtungen 16 und die Stromzufuhreinrichtungen 17 unmittelbar an der Spindeltrom­ mel 12 angeordnet, so daß sie beim Weiterschalten der Spindel­ trommel gemeinsam mit dieser weiterbewegt werden und ihre rela­ tive Lage zu den zugehörigen Arbeitsspindeln bzw. Antriebsmoto­ ren immer beibehalten. Zu den Regeleinrichtungen gehören hierbei den einzelnen Arbeitsspindeln 13 zugeordnete Istwerterfassungs­ einrichtungen 19, die als Inkremental-Drehgeber ausgestaltet sein können, sowie mit den Istwerterfassungseinrichtungen ver­ bundene Regeleinheiten 20. Die Regeleinheiten 20 sind über eine Signalübertragungseinrichtung, nämlich einen Datenbus 21 an einen am Schaltschrank 18 angeordneten Sollwertgeber 22 ange­ schlossen. Hierzu ist die den Datenbus 21 bildende Signalleiter­ anordnung 23 durch die als Hohlwelle ausgebildete Spindeltrom­ melwelle 24 geführt, die an ihrem hinteren Ende 25 mit einer Kupplungseinrichtung 26 versehen ist, an die die Signalleiter 27 vom Sollwertgeber 22 angeschlossen sind.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kupplungseinrichtung eine Schleifringeinrichtung, wobei für die Übertragung der Sollwerte vom Sollwertgeber zu den verschie­ denen Regeleinheiten für die verschiedenen Arbeitspindeln be­ reits zwei Schleifringabnehmer ausreichend sind. Bei alternati­ ven Ausführungsformen kann die Kupplungseinrichtung auch aus ei­ ner Funksignalstrecke bestehen, über die die Sollwerte vom Soll­ wertgeber zu den Regeleinheiten gefunkt werden. Als sehr zuver­ lässig hat sich auch eine optische Datenübertragungsstrecke als Kupplungseinrichtung erwiesen, die aus Infrarotempfangsteil an der Spindeltrommelwelle und einem passenden Sendeteil am Ma­ schinenrahmen bestehen kann. Bei Einsatz einer solchen optischen Datenübertragungsstrecke besteht die Signalleiteranordnung zwi­ schen Kupplungseinrichtung und Regeleinheiten vorzugsweise aus einem Lichtwellenleiter, mit dem bekanntlich auch große Daten­ mengen praktisch verlustfrei übertragen werden können.
Die neben den Regeleinrichtungen ebenfalls an der Spindeltrommel 12 für jede Arbeitsspindel 13 angeordnete Stromzufuhreinrichtun­ gen 17 versorgen die Antriebsmotoren mit der erforderlichen Energie. Jede Stromzufuhreinrichtung 17 wird dabei von der ihr zugeordneten Regeleinrichtung geregelt, so daß der von der Stromzufuhreinrichtung beaufschlagte Antriebsmotor entsprechend den ihm vorgegebenen Sollwerten betrieben wird.
Da für den Betrieb der Regelkreise zur Regelung der Antriebsmo­ toren für die Arbeitsspindeln üblicherweise ein Gleichstromzwi­ schenkreis erforderlich ist, sind den Stromzufuhreinrichtungen 17 Einspeisegeräten zur Erzeugung von Gleichstrom zugeordnet. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich ein gemein­ sames Einspeisegerät in dem Schaltschrank 18, d. h. am festste­ henden Maschinenteil. Der von den nicht dargestellten Einspei­ segerät zur Verfügung gestellte Gleichstrom wird über von dem Schaltschrank zur Spindeltrommelwelle 24 laufende Kabel 29 und über an der Welle 24 angeordnete gemeinsame Schleifringabnehmer 30 für alle Stromzufuhreinrichtungen 17 zu diesen geleitet. Diese versorgen einerseits die Regelkreise mit der erforderli­ chen Energie und sind andererseits mit Umrichtergeräten mit Vek­ torregelung ausgestattet, die aus dem Gleichstrom wiederum den für den Betrieb der Antriebsmotoren 14 erforderlichen Wechsel­ strom erzeugen.
Alternativ zur Anordnung der Einspeisegeräte am feststehenden Maschinenteil kann diese selbstverständlich auch selbst an der Spindeltrommel bzw. einem mit dieser weiterschaltenden Träger angeordnet sein.
Der Strom für das oder die Einspeisegeräte kann bei dieser An­ ordnung alternativ zu der Schleifringübertragung auch über eine Induktionskoppeleinrichtung berührungslos in die Spindeltrommel 12 gebracht werden. In jeden Fall ist es möglich, den Strom für alle Antriebsmotoren wie auch die erforderliche Energie für die Regelkreise über lediglich zwei oder drei Schleifringabnehmer oder Induktionskoppler vom feststehenden in den beweglichen Teil der Maschine zu leiten, was den baulichen Aufwand gegenüber den bekannten Maschinen entscheidend verringert und eine entsprechend größere Zuverlässigkeit ermöglicht. Durch die An­ ordnung der Regeleinheiten und Stromzufuhreinrichtungen in un­ mittelbarer Nähe zu den zugehörigen, zu regelnden Arbeitsspin­ deln ist es möglich, als Istwerterfassungseinrichtungen inkre­ mentelle Lagemeßsysteme einzusetzen, die eine besonders hohe Be­ arbeitungsgenauigkeit der Maschine erlauben.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es ergeben sich verschiedene Änderungen und Ergänzungen, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise möglich, die Regeleinrichtung 16 und Stromzu­ fuhreinrichtung 17 nicht - wie dargestellt - in baulichen Ein­ heiten zusammenzufassen und in der dargestellten, die Arbeits­ spindeln übergreifenden Anordnung vorzusehen, sondern es wäre ebensogut denkbar, Regel- und Stromzufuhreinrichtungen im räum­ lichen Abstand von den Arbeitsspindeln am äußeren Rand der Spin­ deltrommel oder aber an einem separaten Träger anzuordnen, der mit der Spindeltrommel gekoppelt ist und gemeinsam mit dieser in die verschiedenen Arbeitspositionen geschaltet wird.
Die Erfindung kann auch bei anders als in der Zeichnung darge­ stellt aufgebauten Mehrspindelmaschinen zum Einsatz kommen, bei­ spielsweise bei Maschinen deren Spindeltrommel nach Art eines Tellers um eine vertikale Achse weitergeschaltet wird. Natürlich sind mit der Erfindung auch Maschinen realisierbar, bei denen die Spindeltrommelwelle den gesamten Arbeitsraum der Maschine durchsetzt und zusätzlich im gegenüberliegenden Teil des Maschi­ nengestells gelagert ist. Auch kann die Spindeltrommel in diesem Fall sich ebenfalls im gegenüberliegenden Maschinenteil befin­ den, in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung also im linken, aufragenden Bereich des Maschinengestells.

Claims (20)

1. Mehrspindelige Werkzeugmaschine, insbesondere Mehrspindel­ drehautomat, mit einer an einem Maschinengestell drehschaltbar gelagerten Spindeltrommel, die mit mehreren drehbar gelagerten Arbeitsspindeln versehen ist, denen an der Spindeltrommel ange­ ordnete, regel- bzw. steuerbare Antriebsmotoren zugeordnet sind, wobei für den Antriebsmotor Steuer-, Regel- und/oder Stromzu­ fuhreinrichtungen vorgesehen sind, dadurch gekennzeich­ net, daß die Steuer-, Regel und/oder Stromzufuhreinrichtungen (16, 17) an einem gemeinsamen Träger angeordnet sind, der zusam­ men mit der Spindeltrommel (12) in Positionen drehschaltbar ist, die den verschiedenen Arbeitsstellungen der Arbeitsspindeln (13) entsprechen.
2. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger unmittelbar an der Spindeltrommel (12) angeordnet ist oder von dieser gebildet wird.
3. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Regeleinrichtungen (16) im wesent­ lichen aus den einzelnen Arbeitsspindeln (13) zugeordneten Ist­ werterfassungseinrichtungen (19) und aus mit diesen verbundenen Regeleinheiten (20) bestehen.
4. Werkzeugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Regeleinheiten (20) über eine Signalüber­ tragungseinrichtung (21) an einem am feststehenden Maschinenteil (11 bzw. 18) angeordneten Sollwertgeber (22) anschließbar sind.
5. Werkzeugmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Signalübertragungseinrichtung (21) eine mit den Regeleinheiten (20) verbundene Signalleiteranordnung (23) aufweist, die über eine Kupplungseinrichtung (26) mit Si­ gnalleitern (27) vom Sollwertgeber (22) verbindbar ist.
6. Werkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Signalleiteranordnung (23) in der als Hohlwelle ausgeführten Spindeltrommelwelle (24) angeordnet ist.
7. Werkzeugmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (26) eine Schleifringeinrichtung ist.
8. Werkzeugmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (26) aus einer Funksignalstrecke besteht.
9. Werkzeugmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (26) eine op­ tische Datenübertragungsstrecke ist.
10. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (26) im wesentlichen aus Infrarotempfangs- und Sendeteilen be­ steht, die einerseits am feststehenden Maschinenteil (11) und andererseits an der drehschaltbaren Spindeltrommel bzw. deren Welle (24) angeordnet sind.
11. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die Signalleiteranordnung (23) im wesentlichen aus mindestens einem Lichtwellenleiter be­ steht und daß die Kupplungseinrichtung (26) ein zentrisch bzw. konzentrisch zur Spindeltrommelachse angeordneter optischer Drehübertrager ist.
12. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß jedem Antriebsmotor (14) eine Stromzufuhreinrichtung (17) zugeordnet ist, die von einer zugehörigen Stromregeleinrichtung (16) regelbar ist.
13. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß den Stromzufuhreinrichtungen (17) ein oder mehrere Einspeisegeräte zur Erzeugung von Gleich­ strom für einen Gleichstromzwischenkreis zugeordnet sind.
14. Werkzeugmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das oder die Einspeisegeräte an dem gemein­ samen Träger bzw. der Spindeltrommel (12) angeordnet sind.
15. Werkzeugmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein gemeinsames Einspeisegerät am Maschinen­ gestell (11) bzw. an einem feststehenden Maschinenteil (18) an­ geordnet sind.
16. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stromzufuhreinrichtun­ gen (17) Umrichtergeräte (31) mit Vektorregelung zur Erzeugung von Wechselstrom für die Antriebsmotoren (14) aufweisen.
17. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß das oder die Einspeisegeräte (17) über an der Spindeltrommel (12) einerseits und am festste­ henden Maschinengestell (11) andererseits angeordnete Schleif­ ringeinrichtungen (30) an eine externe Energieversorgung ange­ schlossen sind.
18. Werkzeugmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schleifringeinrichtungen (30) an der Spindeltrommelwelle (24) angeordnet sind bzw. angreifen.
19. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß das oder die Einspeisegeräte (17) über Induktionskoppeleinrichtungen von einer externen Ener­ gieversorgung beaufschlagt sind.
20. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 19, da­ durch gekennzeichnet, daß die Istwerterfassungsein­ richtungen (19) zumindest teilweise aus inkrementellen Lagemeß­ systemen bestehen.
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