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DE19842765A1 - Vorrichtung zur Herstellung von Quetschverbindungen - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Quetschverbindungen

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DE19842765A1
DE19842765A1 DE1998142765 DE19842765A DE19842765A1 DE 19842765 A1 DE19842765 A1 DE 19842765A1 DE 1998142765 DE1998142765 DE 1998142765 DE 19842765 A DE19842765 A DE 19842765A DE 19842765 A1 DE19842765 A1 DE 19842765A1
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Germany
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drive element
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ram
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DE1998142765
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Folker Zosel
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ZOSEL AUTOMATIONSTECHNIK DR
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ZOSEL AUTOMATIONSTECHNIK DR
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D39/00Application of procedures in order to connect objects or parts, e.g. coating with sheet metal otherwise than by plating; Tube expanders
    • B21D39/04Application of procedures in order to connect objects or parts, e.g. coating with sheet metal otherwise than by plating; Tube expanders of tubes with tubes; of tubes with rods
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • B25B27/02Hand tools, specially adapted for fitting together or separating parts or objects whether or not involving some deformation, not otherwise provided for for connecting objects by press fit or detaching same
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Quetschbefestigung von einen Rohr- oder Ringabschnitt umfassenden Teilen an einem Schlauch, Kabel, Rohr o. dgl. mit über den Umfang des Rohr- oder Ringabschnitts verteilt angreifenden, in Führungen bewegbaren Preßstempeln und mit einer Antriebseinrichtung für die Bewegung der Preßstempel in ihren Führungen. Erfindungsgemäß umfaßt die Antriebseinrichtung an den Preßstempeln angelenkte Antriebsglieder, durch welche ein verschleißarmer Betrieb der Quetschvorrichtung gewährleistet werden kann.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Quetschbefestigung von einen Rohr- oder Ringab­ schnitt umfassenden Teilen, wie z. B. Schlauchanschluß- oder -verbindungsstücken, an einem Schlauch, Kabel, Rohr o. dgl., mit über den Umfang des Rohr- oder Ringabschnitts verteilt angreifenden, in Führungen bewegbaren Preßstempeln und mit einer Antriebseinrichtung für die Bewegung der Preßstempel in ihren Führungen.
Es sind derartige Quetschbefestigungsvorrichtungen bekannt, bei denen die Preßstempel bewegt werden, indem das der Stempelfläche entgegengesetzte Ende der Preßstempel auf einer relativ zum Stempel bewegten zur Stempellängsachse geneigten Fläche gleitet. Zum Zurückziehen der Stempel aus ihrer Vorschubposition sind gesonderte Mechanismen erfor­ derlich.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Quetschbefestigungsvorrichtung der eingangs erwähnten Art so zu verbessern, daß sie bei vereinfachtem konstruktiven Aufbau verschleißärmer und genauer arbeitet.
Die diese Vorrichtung lösende Aufgabe nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung an den Preßstempeln angelenkte Antriebsglieder umfaßt.
Durch diese Erfindungslösung läßt sich der Stempelantrieb verschleißärmer durchführen, indem die unmittelbare Übertragung einer Antriebsbewegung auf die Preßstempel über ein Gelenk erfolgt und Zwangskräfte im wesentlichen nur durch die Führungen der Preßstempel ausgeübt werden.
Die Erfindungslösung eröffnet Möglichkeiten zu einer einfachen konstruktiven Gestaltung, bei der z. B. die Antriebsglieder zur gemeinsamen Bewegung der Preßstempel über ein gemein­ sames Antriebselement bewegbar sind. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Antriebselement um die Achse des Rohr- oder Ringabschnitts drehbar und die Antriebsglieder sind jeweils gelenkig sowohl mit einem Preßstempel als auch dem Antriebselement verbunden, so daß zwangsweise durch Drehung des Antriebselements die Preßstempel in ihren Führungen verschiebbar sind. Vorteilhaft braucht bei einer solchen, Lenkerantriebsglieder aufweisenden einfachen Konstruktion zur Rückbewegung der Preß­ stempel in ihre Ausgangsposition das Antriebselement nur in umgekehrter Richtung gedreht zu werden.
Zur Ausübung der gleichen Vorschubbewegung durch alle Preßstempel unter über den Umfang gleichmäßiger Quetschung des Rohr- oder Ringabschnitts sind die Gelenkachsen der Anlenkungen am Antriebselement und an den Preßstempeln auf einem zur Achse des Rohr- oder Ringabschnitts konzentrischen Kreis angeordnet.
In einer weiteren bevorzugten Ausübungsform der Erfindung ist das Antriebselement drehbar auf einem die Preßstempel und Führungen aufnehmenden Trägerteil gelagert, wobei der Trägerteil insbesondere durch eine Trägerplatte gebildet ist, von der zur Bildung radial ver­ laufender Führungen Keilblöcke vorstehen. Die genannten Führungen für die Preßstempel können dann jeweils durch die Trägerplatte, jeweils benachbarte Keilblöcke und eine insbe­ sondere mit den Keilblöcken verbindbare Deckelplatte gebildet sein.
Eine in radialer Richtung kompakte Bauweise läßt sich erreichen, indem die Keilblöcke Aus­ nehmungen entsprechend dem Schwenkbereich der Antriebsglieder aufweisen. Diese Aus­ nehmungen brauchen sich nicht über die gesamte Höhe der Keilglieder zu erstrecken, so daß im Ausnehmungsbereich noch ein Teil der Keilfläche als Führungsfläche wirksam bleibt. Eine solche Ausbildung hat daher den weiteren Vorteil, daß die Preßstempel über einen großen, wenigstens 2/3 umfassenden Teil ihrer Länge geführt sind, wodurch besonders geringe Flächenpressungen auftreten und ein entsprechend geringer Verschleiß erzielt wird.
Zweckmäßig ist das Antriebselement als gegen den Trägerteil drehbarer Außenring ausge­ bildet, wobei die Antriebsglieder an ihren Gelenkenden in an dem Antriebselement und/oder Antriebsgliedern vorgesehene Ausnehmungen mit einander gegenüberliegenden Bohrungen für die Aufnahme eines Gelenkachsenstiftes eingreifen. Eine solche Konstruktion erlaubt eine kompakte Bauweise in axialer Richtung. Zum anderen kann dadurch die Kraft­ einleitung in die Preßstempel zentral auf der Längsmittelachse erfolgen, wodurch Verkan­ tungen der Preßstempel in ihren Führungen vermieden werden.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind den Drehbereich des auf dem Trä­ gerteil gelagerten Antriebselements begrenzende Sicherungsanschläge gebildet. Im Nor­ malbetrieb der Vorrichtung kommen diese Sicherungsanschläge nicht zum Einsatz. Hier ist zweckmäßig die Stempelausgangsstellung durch die Endstellung eines zum Antrieb verwen­ deten Pneumatik- oder Hydraulikzylinders und die dem Quetschmaß entsprechende Vor­ schubendstellung der Preßstempel durch einen weiteren am Antrieb vorgesehenen Anschlag gebildet, dessen Berührung durch einen Sensor erfaßt werden kann. Durch die Sicherungsanschläge wird bei einem Havariefall, in dem letztere Anschläge versagen, eine Überdrehung des Antriebselements, bei der insbesondere die Gelenkverbindungen Scha­ den nehmen können, verhindert.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Antriebselement und das Träger­ teil jeweils durch mehrere Teile gebildet, welche zur Bildung einer die Werkstückzufuhr oder/und Entnahme senkrecht zur Rohrachse gewährleistenden Öffnung bewegbar sind. Vorzugsweise sind die das Antriebselement bildenden Teile zur Bildung der Öffnung gegen­ einander verschwenkbar. Durch eine solche Öffnungsmöglichkeit können durch die Vorrich­ tung Teile miteinander verbunden werden, deren Abmessungen eine Zufuhr oder Entnahme aus der Vorrichtung in Richtung der Rohrachse nicht erlauben würden.
Ferner können Einrichtungen zur konzentrischen Halterung der die Trägerplatte bildenden Teile an den das Antriebselement bildenden Teilen vorgesehen sein, durch die gewährleistet ist, daß bei Öffnung der Vorrichtung die die Trägerplatte bildenden Teile in ihrer dem geschlossenen Zustand entsprechenden Position relativ zu den das Antriebselement bilden­ den Teilen verbleiben, so daß die Vorrichtung ohne unerwünschte Bewegung der genannten Teile gegeneinander verschleißarm zusammengesetzt werden kann.
Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:
Fig. 1 wesentliche Teile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Draufsicht,
Fig. 2 die Ansicht von Fig. 1 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 3 ein Trägerteil der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung in einer Draufsicht.
Fig. 4 der Trägerteil von Fig. 3 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 5 ein in der Vorrichtung von Fig. 1 und 2 verwendetes Ringantriebselement in einer Draufsicht,
Fig. 6 das Ringantriebselement von Fig. 5 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 7 in der Vorrichtung von Fig. 1 und 2 verwendete Preßstempel in verschiedenen senk­ rechten Längsansichten,
Fig. 8 ein in der Vorrichtung von Fig. 1 und 2 verwendetes Gelenkantriebsglied in verschie­ denen Längsansichten,
Fig. 9 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung, die geteilt ist,
Fig. 10 wesentliche Teile der Vorrichtung von Fig. 9 in einer Explosionsdarstellung, und
Fig. 11 ein durch die Vorrichtung gemäß Fig. 1 bis 8 bearbeitetes Werkstück.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist in den Figuren eine runde Trägerplatte aus Stahl bezeichnet, von der zur Bildung radial verlaufender Führungen 2 Keilblöcke 3 vorstehen. In dem gezeig­ ten Ausführungsbeispiel sind insgesamt acht Keilblöcke 3 vorgesehen, welche einstückig mit der Trägerplatte verbunden sind.
Mit dem Bezugszeichen 5 ist eine in der Trägerplatte 1 vorgesehene Mittenbohrung bezeich­ net, durch die ein durch die Vorrichtung zu bearbeitendes Werkstück geführt werden kann.
Bohrungen 6 dienen zur Drehfixierung der Trägerplatte an einer nicht gezeigten Halterungs­ einrichtung über Stifte. Weitere Durchgangsbohrungen 7 bei den Keilblöcken 3 sind zur Schraubbefestigung einer Deckelplatte 8, welche neben der Trägerplatte 1 und den Keilblöcken 3 die insgesamt acht Führungen 2 bildet, sowie zur Schraubbefestigung der Trä­ gerplatte an der Halterungseinrichtung vorgesehen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, ist auf der Trägerplatte 1 (und in dem betreffenden Ausführungsbeispiel auch auf der Deckelplatte 8) ein Antriebsring 9 drehbar gelagert. Der Antriebsring 9 kann über eine (nicht gezeigte) mehrere Antriebszylinder umfassende Antriebseinrichtung unter Krafteinleitung an mehreren vorzugsweise diametralen Punkten gedreht werden.
Mit dem Bezugszeichen 10 sind in den Führungen 2 angeordnete Preßstempel mit einer Preßfläche 11 bezeichnet. An jeden der einen rechteckigen Querschnitt aufweisenden Preß­ stempel 10 ist ein Antriebshebel 12 mit einem Ende angelenkt, dessen anderes Ende in Gelenkverbindung mit dem Antriebsring 9 steht.
Der Lenkerantriebshebel 12 greift mit einem eine Bohrung 21 aufweisenden Ende jeweils in eine an dem Stempel 10 vorgesehene Ausnehmung 13 ein. Durch die Ausnehmung 13 sind Gabelschenkel mit einander gegenüberliegenden Bohrungen 14 für die Aufnahme eines Gelenkachsenstiftes 15 gebildet.
An ihrem anderen eine Bohrung 20 aufweisenden Ende greifen die Antriebshebel 12 jeweils in eine an dem Antriebsring 9 gebildete Taschenausnehmung 16 ein, in deren gegenüber­ liegenden Wänden Bohrungen 17 für die Aufnahme eines Gelenkachsenstiftes 18 vorge­ sehen sind.
Die Keilblöcke 3 weisen Stufenausnehmungen 19 auf, die ein ungehindertes Verschwenken der Antriebshebel 12 in einem vorgegebenen Drehbereich des Antriebsrings 9 ermöglichen. Die Stufenausnehmungen 19 erlauben eine Anlenkung der Antriebshebel 12 an die Preß­ stempel 10 derart, daß die Preßstempel in Preßvorschubrichtung unter Verringerung der Flä­ chenpressung sowohl vor als auch hinter dem Anlenkpunkt geführt sind.
Mit Strichlinien sind in der Fig. 4 über den Umfang der Trägerscheibe 1 vier verteilt angeord­ nete Nuten 22 dargestellt, in welche Federn zur Bildung von den Drehbereich der Antriebs­ scheibe 9 auf der Trägerscheibe 1 begrenzenden Anschlägen einsetzbar sind. Die vier Federn greifen in Ausnehmungen 23 in der Antriebsscheibe 9 ein.
Im folgenden soll die Funktionsweise der anhand der Fig. 1 bis 8 beschriebenen Vorrichtung erläutert werden.
In der in Fig. 1 gezeigten Stellung der Preßstempel 10 wird in die Mittenöffnung 5 ein Werk­ stück eingeführt, wobei es sich z. B. um ein Schlauch- oder Kabelende handeln kann, auf das ein Anschlußstück mit einem röhrenförmigen Verbindungsabschnitt aufgesteckt ist. Die genaue Positionierung des Werkstücks kann durch geeignete Anschläge und einen die Anschlagsberührung signalisierenden Sensor gewährleistet werden.
Wenn sich das Werkstück in der für eine Quetschbearbeitung erforderlichen Position befin­ det, wird die pneumatische Antriebseinrichtung eingeschaltet, was automatisch über Signale des genannten Sensors erfolgen kann.
Bei Verdrehung des Antriebsrings 9 im Uhrzeigersinn aus der in Fig. 1 gezeigten Position wer­ den die in den Führungen 2 gelagerten Preßstempel 10 über die Antriebshebel 12 zwangs­ weise bewegt, wobei der röhrenförmige Verbindungsabschnitt des erwähnten Anschluß­ stücks durch die Preßstempel über den Umfang des röhrenförmigen Abschnitts gleichmäßig radial zusammendrückt und so mit dem Kabel- oder Schlauchende durch Quetschung verbunden wird.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird eine gewünschte Vorschubendstellung der Preß­ stempel durch einen nicht gezeigten an der Antriebseinrichtung vorgesehenen Anschlag begrenzt, wobei auch hier das Erreichen des Anschlags durch einen Sensor erfaßt wird, der automatisch die Beaufschlagung der Antriebseinrichtung mit Pneumatikdruck beendet. Über die pneumatische Antriebseinrichtung kann der Antriebsring 9 nun in umgekehrter Richtung gedreht werden, wobei sich die Antriebsstempel 10 in die in Fig. 1 gezeigte Aus­ gangslage zurückbewegen.
In dieser Ausgangslage befindet sich der Kolben eines Pneumatikdruckzylinders der Antriebseinrichtung in einer Endanschlagstellung. Diese Endanschlagstellung, wie auch die dem gewünschten Vorschub der Preßstempel entsprechende Endstellung, wird erreicht, bevor die über die genannten Federn und Ausnehmungen 23 gebildeten Anschläge zur Wirkung kommen. Letztere Anschläge dienen zur Sicherung der Vorrichtung gegen Beschä­ digung durch Überdrehen des Antriebsrings 9 im Falle einer Havarie, bei der die anderen Anschläge nicht wirksam werden können.
Die beschriebene Vorrichtung, in der die Preßstempel über mehr als 2/3 ihrer Länge geführt sind und der Antrieb über einen insbesondere sowohl an den Preßstempeln als auch dem Antriebsring angelenkten Antriebshebel erfolgt, ist ein leichtgängiger und entsprechend ver­ schleißarmer Betrieb der Vorrichtung gewährleistet, so daß bei geringem Wartungsaufwand über große Betriebszeiträume eine hohe Verfügbarkeit und Bearbeitungsgenauigkeit erreicht werden kann.
Das Konstruktionsprinzip mit an die Preßstempel angelenkten Antriebsgliedern erlaubt ferner eine schonende Quetschbearbeitung mit über den Quetschumfang hoher Gleichmäßigkeit, indem sich in der Anfangsphase der Quetschbewegung je Drehwinkelintervall des Antriebselements ein großer Vorschub der Preßstempel ergibt, der dann zum Ende des Quetschvorgangs hin aufgrund der sich ändernden Hebelverhältnisse abnimmt.
Durch die beschriebene Bauweise mit den Stufenausnehmungen 19 in den Keilblöcken 3 ergibt sich neben der Möglichkeit, die Stempel über einen großen Teil ihrer Länge zu führen, eine kompakte Bauweise in radialer Richtung.
Durch die Ausnehmungen 13 und Taschen 16 ist gewährleistet, daß in axialer Richtung für die Antriebshebel 16 keine zusätzliche Bautiefe erforderlich wird, was eine kompakte Bau­ weise auch in axialer Richtung ermöglicht. Über die in der beschriebenen Weise angeord­ neten Antriebshebel 12 erfolgt ferner vorteilhaft eine zentrale, die Zwangsbewegung erleich­ ternde Krafteinleitung in die Preßstempel.
Es wird nun auf die Fig. 9 und 10 Bezug genommen, wo ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Quetschvorrichtung gezeigt ist. Gleiche oder gleichwirkende Teile sind mit derselben, jedoch mit dem Buchstaben a versehenen Bezugszahl wie bei dem vorangehenden Aus­ führungsbeispiel bezeichnet.
Die Vorrichtung von Fig. 9 und 10 unterscheidet sich von der Vorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 8 vor allem dadurch, daß das eine Trägerplatte 1a und einen Antriebsring 9a um­ fassende Quetschwerkzeug geteilt ist. Die Trägerplatte 1a weist Hälftenteile 27 und 28 mit zur Bildung von Führungen 2a dienenden Keilblöcken 3a auf. Durch Keilblockteile 29 können beim Zusammensetzen der die Trägerplatte 1a bildenden Teile 27 und 28 den Keilblöcken 3a entsprechende Keilblöcke gebildet werden.
Mit 30 sind an den Hälftenteilen 27 und 28 spiegelbildlich gebildete Randeckausnehmungen bezeichnet.
Zur Bildung des Antriebsrings 9a dienen Teile 31 und 32, von deren Ringhälften sich jeweils ein Hebelteil 33 bzw. 34 erstreckt. Über die Hebelteile 33 und 34 sind die Teile 31 und 32 mitein­ ander bei 47 gelenkig verbunden, wobei eine von dem Hebelteil 34 vorstehende Gelenk­ platte 35 mit einer Gelenkachsenbohrung 36 in eine an dem Teil 31 ausgebildete Gelenk­ tasche 37 eingreift. Die Schenkel der Gelenktasche weisen Gelenkachsenbohrungen 38 für einen Gelenkbolzen 48 auf.
Mit dem Bezugszeichen 39 ist eine sich von der Ringhälfte des Teils 31 erstreckende Verbin­ dungsnase mit einer Bohrung 40 bezeichnet. Die Verbindungsnase 39 greift in eine an dem Teil 32 vorgesehene Tasche 41 mit Bohrungen 42 für einen durch diese Bohrungen und die Bohrung 40 zu führenden Bolzen ein.
An dem Teil 32 ist ein gegenüber dem übrigen Teil 32 in der Dicke verringerter Außensteg 43 vorgesehen, über den das Teil 32 mit einem Antriebshebel 44 verbunden ist. An dem An­ triebshebel 44 greift ein Antriebszylinder 45 an.
Mit dem Bezugszeichen 46 ist ein weiterer Antriebszylinder bezeichnet, der mit einem Ende an den Antriebshebel 44 und mit dem anderen Ende an den Hebelteil 33 des Teils 31 ange­ lenkt ist.
Die in den Fig. 9 und 10 sichtbare Seite des Werkzeuges ist über eine nicht gezeigte Deckel­ platte unter Komplettierung der Führungen 2a abdeckbar, wobei die Deckelplatte in glei­ cher Weise geteilt ist wie die Trägerplatte 1a und der Antriebsring 9a.
Über den Hälftenteil 27 oder den Hälftenteil 28 der Trägerplatte 1a ist das Werkzeug an einer nicht gezeigten Halterung befestigt.
Im folgenden soll die Funktionsweise der anhand der Fig. 9 und 10 beschriebenen Vorrich­ tung erläutert werden.
Über den an den Hebeln 33 und 44 angreifenden Zylinder 46 sind die Teile 31 und 32 um die Achse des Gelenkbolzens 48 drehbar, wodurch das Werkzeug geöffnet und geschlossen werden kann. Im geschlossenen Zustand erfolgt eine Verriegelung über den durch die Boh­ rungen 40 und 42 geführten Bolzen. In diesem verriegelten Zustand sind durch die Teile 27 und 28 die Trägerplatte 1a und durch die Teile 31 und 32 der Antriebsring 9a gebildet, wobei die Trägerplatte 1a und der Antriebsring 9a der Trägerplatte 1 bzw. dem Antriebsring 9 der vorangehend beschriebenen Vorrichtung gemäß Fig. 1 bis 8 entsprechen.
Über den Antriebszylinder 45 und den Antriebshebel 44 sind die den Antriebsring 9a bilden­ den Teile 31 und 32 einschließlich des Antriebszylinders 46 um die Trägerplatte 1a herum drehbar, von denen entweder der Hälftenteil 27 oder der Hälftenteil 28 ortsfest an der ge­ nannten Halterungseinrichtung befestigt ist.
Bei dieser Drehung werden über Antriebshebel 12a geführte Preßstempel 10a zur Bearbei­ tung eines Werkstücks bewegt, wie dies bereits anhand der Vorrichtung nach Fig. 1 bis 8 erläutert wurde.
Zur seitlichen Entnahme eines bearbeiteten Werkstücks senkrecht zu seiner Rohrachse kann das Werkzeug nach Entfernen des Verschlußbolzens aus den Bohrungen 40, 42 mit Hilfe des Antriebszylinders 46 geöffnet werden, wobei durch diese Entnahmemöglichkeit im Unter­ schied zu der vorangehend beschriebenen Vorrichtung auch Werkstücke mit solchen Ab­ messungen bearbeitet werden können, die sich zur Entnahme aus der Bearbeitungsvorrich­ tung weder in der einen noch in der anderen axialen Richtung durch die Mittenbohrung 5 führen lassen.
Bei Öffnung des in den Fig. 9 und 10 beschriebenen Werkzeugs werden die Trägerplatten­ hälften 27 und 28 und die jeweiligen Teile 31, 32 jeweils über die Antriebshebel 12a und die geführten Preßstempel 10a zusammengehalten. Zwischen den genannten Teilen könnten jedoch zusätzliche Führungshalterungen vorgesehen sein, z. B. den Außenrand der Teile 31 und 32 übergreifende, mit der Trägerplatte 1a verbundene Teile, durch die Hälftenteile 27, 28 konzentrisch zu den Ringhälften der Teile 31, 32 gehalten werden. Auch könnten mit der Trägerplatte 1a verbundene Rollen in Nuten in den Werkzeugteilen 31 und 32 oder umge­ kehrt mit den Teilen 31 und 32 verbundene Rollen in Nuten der Trägerplatte 1a eingreifen.
Fig. 11 zeigt ein mit Hilfe der oben beschriebenen Vorrichtungen an einem Schlauch 25 be­ festigtes Anschlußstück 24, in dessen rohrförmig ein Verbindungsabschnitt Druckstellen 26 durch die Preßstempel 10 gebildet sind.
Im Unterschied zu dem erwähnten Antrieb des Antriebselements 9 über Zylinder wäre auch ein Antrieb durch einen Elektromotor oder Handhebel denkbar. Das Antriebselement 9 könnte eine Außenzahnung für den Eingriff in ein antreibendes Ritzel aufweisen.

Claims (17)

1. Vorrichtung zur Quetschbefestigung von einen Rohr- oder Ringabschnitt umfassenden Teilen, wie z. B. Schlauchanschluß- oder -verbindungsstücken, an einem Schlauch, Kabel, Rohr o. dgl., mit über den Umfang des Rohr- oder Ringabschnitts verteilt angrei­ fenden, in Führungen (2) bewegbaren Preßstempeln (10) und mit einer Antriebseinrich­ tung für die Bewegung der Preßstempel in ihren Führungen (2), dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung an den Preßstempeln (10) angelenkte Antriebsglieder (11) umfaßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsglieder (12) zur gemeinsamen Bewegung der Preßstempel (10) über ein gemeinsames Antriebselement (9) bewegbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (9) um die Achse des Rohr- oder Ringabschnitts drehbar ist und die Antriebsglieder (12) jeweils an dem Antriebselement (9) und einem Preßstempel (10) angelenkt sind, so daß zwangsweise durch Drehung des Antriebselements (9) die Preßstempel (10) in ihren Führungen (2) verschiebbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkachsen am Antriebselement (9) und/oder an den Preßstempeln (10) auf einem zur Achse des Rohr- oder Ringabschnitts konzentrischen Kreis angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (9) drehbar auf einem die Preßstempel (10) und die Führungen (2) aufnehmenden Trägerteil (1) gelagert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil eine Trägerplatte (1) aufweist, von der zur Bildung insbesondere radial verlaufender Führungen (2) Keilblöcke (3) vorstehen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Keilblöcke (3) Ausnehmungen (19) entsprechend dem Schwenkbereich der Antriebsglieder (12) aufweisen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (2) jeweils durch die Trägerplatte (1), benachbarte Keilblöcke (3) und eine insbesondere mit den Keilblöcken (3) verbindbare Deckelplatte (8) begrenzt sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselemente als gegen den Trägerteil (1) drehbarer Außenring (9) ausge­ bildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsglieder (2) mit ihren Gelenkenden in an dem Antriebselement (9) und/oder den Preßstempeln (10) vorgesehene Ausnehmungen (13; 16) mit einander gegenüberliegenden Bohrungen (14; 17) für die Aufnahme von Gelenkachsenstiften (15; 18) eingreifen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßstempel (10) in ihren Führungen (2) über wenigstens 2/3 ihrer Länge geführt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß den Drehbereich des auf dem Trägerteil (1) gelagerten Antriebselements (9) begrenzende Anschläge (23) gebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (9a) und das Trägerteil (1a) jeweils durch mehrere Teile (31, 32; 27, 28) gebildet ist, welche zur Bildung einer die Werkstückzufuhr oder/und -entnahme senkrecht zur Rohrachse gewährleistenden Öffnung bewegbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die das Antriebselement (9a) bildenden Teile (31, 32) zur Bildung der Öffnung gegeneinander verschwenkbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen zur konzentrischen Halterung der die Trägerplatte (1a) bildenden Teile (27, 28), an den das Antriebselement (9a) bildenden Teilen (31, 32) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bewegung des Antriebselements (9, 9a) eine Pneumatik- (45), Hydraulik- oder Motorantriebseinrichtung vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (9) durch mehrere, insbesondere diametral angreifende, Antriebszylinder drehbar ist.
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